Keinen Euro nach Athen tragen

Keinen Euro nach Athen tragen
Warum ein Bail-out Griechenlands ökonomisch abzulehnen und juristisch unzulässig ist.
Leitsätze
Ein Bail-out für Griechenland durch andere Mitgliedstaaten ist nicht mit dem Europarecht vereinbar.
Ob es sich dabei um direkte finanzielle Zuwendungen, Bürgschaften, Garantien, Euroanleihen oder Hilfe über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handelt, ist unerheblich.
Beteiligt sich die Bundesregierung dennoch und ohne Zustimmung des Bundestages an einem auf Art. 352 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestützten finanziellen Beistand für Griechenland, steht jedem Bundestagsabgeordneten die Möglichkeit einer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht offen.
Aus währungsökonomischer Sicht ist ein von Euro-Mitgliedstaaten getragener Bail-out strikt abzulehnen.
Ein solcher Bail-out ist mit enormen Kosten für die Glaubwürdigkeit des Euro-Raums verbunden und kann die fundamentalen Probleme Griechenlands ohnehin nicht lösen. Er schwächt die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) und erschwert damit die Glaubwürdigkeit einer auf Geldwertstabilität ausgerichteten Geldpolitik.
Der einzige Vorteil eines Bail-out liegt in der vorübergehenden Verhinderung einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands. Ob dieses Szenario aber eintreten wird, kann derzeit nicht ernsthaft vorhergesagt werden. Droht eine solche Zahlungsunfähigkeit dennoch, ist die Unterstützung durch den
Internationalen Währungsfonds (IWF) einem Bail-out durch Euro-Staaten vorzuziehen.
Die Euro-Zone leidet unter zwei Grundproblemen: einem Mangel an fiskalischer Disziplin und einem Auseinanderdriften der Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Gütermärkten zwischen den Euro-Staaten.
Die Griechenlandkrise belegt das Scheitern des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Erforderlich ist ein neuer Automatismus bei den Sanktionen des Paktes, der politische Rücksichtnahme im Ministerrat erschwert.
Gemeinsame Euro-Anleihen oder die Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) sind der falsche Weg. Dort, wo Schulden geteilt werden, sinkt die Eigenverantwortung. Das Ergebnis sind höhere, nicht niedrigere Schulden.
Die Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Gütermärkten zu erhalten ist Aufgabe einer jeden Regierung. Der Wettbewerb zwischen Mitgliedstaaten kann hier mehr leisten als eine „Europäische Wirtschaftsregierung“. Unter einer EU-Wirtschaftsregierung droht sich eine Anpassung nach unten durchzusetzen, indem Länder mit einer schwachen Wettbewerbsfähigkeit auf andere Euro-Staaten Druck ausüben, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu reduzieren.
Viele der momentan diskutieren Vorschläge dienen nur bei einer oberflächlichen Betrachtung der europäischen Idee. Bei näherem Betrachten schaden sowohl Euro-Anleihen als auch ein Europäischer Währungsfonds der Stabilität des Euros und der Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Zone.
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CEP-Studie – PDF [37 Seiten]