TTIP: EU liebäugelt mit Abschaffung von Schiedsgerichten

TTIP: EU liebäugelt mit Abschaffung von Schiedsgerichten

.
Die EU-Kommission spielt mit dem Gedanken, die Schiedsgerichtsverfahren zum Schutz von Investoren im Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) abzuschaffen. Laut einem internen Papier der Generaldirektion Handel an die neue EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström könnte die Brüsseler Behörde den entsprechenden Passus aus dem Verhandlungsmandat streichen.
.
Wenn das ohne gravierende Nachteile gelänge, „wäre dies die stärkste Maßnahme, der Anti-TTIP-Kampagne zu begegnen, eine neue Kommunikation zu starten und zu zeigen, dass die Kommission auf die Öffentlichkeit eingeht“, zitierte das „Handelsblatt“​ das Papier. Die Regelung des Investor-Staats-Schiedsverfahrens (ISDS) sei „eine der wichtigsten zu treffenden Entscheidung in naher Zukunft“.
.
Insbesondere Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, mit den USA ein Abkommen ohne den umstrittenen Investorenschutz über ein außergerichtliches internationales Schiedsgericht anzustreben.
.
TTIP war auch ein Thema bei Gabriels Besuch in den USA. Nach einem Treffen mit Vizepräsident Joe Biden erklärte er am Mittwoch:

„Ich habe darauf hingewiesen, dass es aus unserer Sicht keines besonderen Schutzes von Investoren bedarf.“
.
Man sei sich einig darüber gewesen, dass die USA und die EU in den Verhandlungen mehr Transparenz schaffen müssten, erklärte Gabriel weiter. Bei TTIP gehe es nicht nur um Freihandel im engeren Sinne, sondern um die Frage, ob die Verhandlungspartner gemeinsam Standards für den Welthandel setzen könnten.
.
Grundsätzlich befürwortet der Minister ein solches Abkommen der EU mit den USA:
„Wir haben mit TTIP eine gigantische geostrategische Chance“
.
EurActivHandelsblatt
.
.
Anmerkung
.
Wir sind Zeitzeugen hochemotional geführter Debatten um die Notwendigkeit und Ausgestaltung des TTIP-Freihandelsabkommens und vergessen offenbar dabei, klar verständliche und vor allem belastbare Antworten einzufordern, warum wir solcher Segnungen überhaupt bedürfen.
.
Die hier dargestellten Überlegungen, ggfls. auf den Investorenschutz zu verzichten, nehme ich eher als Sedativum denn als tatsächlich umsetzbare Option wahr und kann mir kaum vorstellen, dass die eigentlichen Profiteure kampflos und unter Verzicht auf Kompensationen diese bittere Pille schlucken werden. 
.
Was mir an den bisher öffentlich vorgetragenen Argumenten sowohl der Falken als auch der jetzt kreidefressenden Protagonisten in Berlin, Brüssel und Washington überhaupt nicht gefällt, ist nicht nur die mit demokratischen Prinzipien unvereinbare Geheimniskrämerei der Verhandlungen, sondern insbesondere die fehlende Darstellung enger Verzahnungen zwischen Freihandel und dem bislang erfolgreich anmutenden Versuch, weltweite Handelsstrukturen und -Bestimmungen in einer Art ‚Wirtschafts-Völkerrecht‘ zu verankern !
.
Daraus ergibt sich u.a. die Frage, wer in modernen, demokratisch aufgebauten Gesellschaften die politische Herrschaft ausübt ?
Manche Beobachter mögen davon überzeugt sein, dass diese Funktion eindeutig vom Staat und dessen legitimierten Organen ausgefüllt wird !
.
Betrachtet man jedoch den zunehmenden Reifegrad transnationaler Verwaltungsnetze, deren demokratische Legitimation ebenso fragwürdig wie die der globalen public-private Partnerschaften privatwirtschaftlicher Akteure ist, so mag die Erkenntnis entstehen, dass die Gestaltungsmacht des Staates zusehends zurückgedrängt wird.
.
Zur Stützung dieser These sei auf ein Statement von Anthony L. Gardner (US Botschafter bei der EU) hingewiesen, in welchem er auf den geostrategischen Charakter des Freihandelsabkommens hinwies und im Zusammenhang mit den Entwicklungen im Nahen Osten und Russlands Agieren im Ukraine-Konflikt von der Notwendigkeit sprach, bestehende transatlantische Allianzen als Äquivalent zur NATO auf Wirtschaftsebene auszuweiten.
.
Gardner’s Überzeugung mündete in dem Aufruf

.

„USA und Europa müsse die Regeln für den Welthandel festzurren, bevor dies andere tun“

 

.
(.. dachte er dabei an den wachsenden Einfluss der BRICS-Staaten ?) und erneuerte die Bedeutung des Freihandels-Abkommens

.

„TTIP ist also nicht nur wichtig, sondern lebenswichtig“!
.
Vermutlich liegt er damit im Hinblick auf eine im globalen Kontext bereits zu beobachtende De-Dollarisierung nicht ganz so falsch !

.

Bei all diesen pro-TTIP vertretenen Meinungen kommt einer der meines Erachtens wichtigsten Aspekte, nämlich die rechtliche Gleichstellung ausländischer Investoren und Handelspartnern mit den Bürgern viel zu kurz oder wird gar völlig ausgeblendet und verstärkt somit den Verdacht, dass demokratische Strukturen auf dem Altar von privatwirtschaftlichen Konzerninteressen geopfert werden sollen !
.

Ihr Oeconomicus

.
.
vertiefende Informationen:
.
Erstes Leak des deutschsprachigen TTIP-Mandats für die Geheimverhandlungen zwischen EU und USA
Einstieg
Ziele
I. Marktzugang
II. Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse
III. Regeln
.
.
korrespondierende Beiträge
.
Kampf gegen die transnationale Verfassung der Konzerne:
Fünf Thesen zur Debatte um die Investorenrechte im EU-USA-Freihandelsabkommen
These 1:
Der Widerstand gegen die Konzern-Klagerechte im TTIP trägt Früchte
These 2:
Der EU-Apparat ist ausreichend abgeschottet, um den Widerstand ins Leere laufen zu lassen
These 3:
Der Reformdiskurs der Kommission dient der Re-Legitimierung eines global umkämpften Disziplinierungs-Regimes
These 4:
Die Auseinandersetzung um die Konzern-Klagerechte im TTIP ist global relevant
These 5:
Der TTIP-Widerstand braucht einen langen Atem und muss breiter werden
.
Pia Eberhardt – PDF [5 Seiten]

[Pia Eberhardt ist Politikwissenschaftlerin und arbeitet bei der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory in Brüssel]

.
.
TTIP: Eine transatlantische Verfassung der Konzerne?
.
Der Buchstabe „I“ im Kürzel TTIP steht für investitionspolitische Regeln im geplanten Abkommen zwischen der EU und den USA. Die Geschichte um diese Investitionsregeln kann sich zu einem wirtschaftspolitischen Thriller entwickeln, auch wenn – oder gerade weil – alles ‚ganz legal‘ ablaufen soll. Es geht um hochgefährliche Waffen zur Bekämpfung demokratischer Politik durch organisierte Tätergruppen mit besten Verbindungen in Politik und Wirtschaft.
.
Die Waffen: Investitionsschutzstandards und Sonderklagerechte für Konzerne
  1. der Geltungsbereich des Investitionsschutzes: Was gilt als ‚Investition‘?
  2. die materiellen Schutzstandards für die Investitionen: Wie müssen Staaten die Investitionen behandeln?
  3. Schiedsklauseln zur Durchsetzung der genannten Schutzstandards: Sonderklagerechte für Konzerne
.
Die Täter – Konzerne, Regierungen, Anwaltsfirmen, Schiedsrichter und ihre Helfer in der Wissenschaft
  • Konzerne und ihre Lobbyverbände
  • Regierungen, die EU-Kommission und Parlamente
  • Anwaltsfirmen, Schiedsrichter und Prozessfinanzierer
  • Wissenschaftliche Hilfe beim Geschäft mit der Politikbekämpfung
.
Die Retter – der Widerstand gegen das internationale Investitionsregime wird stärker
.
Peter Fuchs & Pia Eberhardt – Zeitschrift-Luxemburg

[Peter Fuchs ist Diplom-Volkswirt und Sozialökonom und arbeitet bei PowerShift vor allem zum Thema Internationale Handels- und Investitionspolitik – Pia Eberhardt s.o.]

.
.
The Impact of Investor-State-Dispute Settlement (ISDS) in the Transatlantic Trade and Investment Partnership
Study
prepared for:
Minister for Foreign Trade and Development Cooperation,
Ministry of Foreign Affairs, The Netherlands
Reference: MINBUZA-2014.78850
by
Prof. Dr. Christian Tietje, University Halle, Germany,
with the assistance of Trent Buatte, J.D.
and
Associate Prof. Dr. Freya Baetens, Leiden University
with the assistance of Theodora N.Valkanou, LL.M.,
and
Ecorys, Rotterdam
24.06.2014
.
PDF – [153 Seiten]
.
.
korrespondierende Archiv-Beiträge
.
Geheimes Parallelrecht: Wie Großkonzerne politische Entscheidungen attackieren
.
.
Investitionsschutzabkommen: Rechte für Investoren – Pflichten für Staaten