Juncker zu Griechenland: „Es gibt keinen Plan B“
Veröffentlicht: 23. Juni 2012 Abgelegt unter: BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Euro-Zone (EU-Mitgliedsländer OHNE eigene Währungssouveränität) | Tags: alternativlos, DEMOKRATIE, Demokratur, Gipfeltreffen, GRIECHENLAND / GREECE, Jean-Claude Juncker, Parlament, Zyklus Hinterlasse einen KommentarJuncker zu Griechenland: „Es gibt keinen Plan B“
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Bild: Creative Commons-Lizenz, Urheber: Shoshone
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Die EU kämpft auf ihrem Gipfeltreffen gleich an mehreren Fronten. Am schwersten wiegt die Schuldenkrise in Griechenland.
Euro-Gruppenchef Juncker betont:
Es gibt keine Alternative zu den Sparplänen.
Anmerkung:
Werter Herr Juncker,
jeder Zyklus hat irgendwann ein natürliches Ende; diese Alternativlosigkeit ist wahrlich nicht zu bestreiten!
Ansonsten gibt es zur Lösung aller Probleme immer Alternativen, selbst Ihre Person ist davon nicht ausgenommen.
Vielleicht würden wir alle dann von sinnentleerten Aussprüchen, wie „Griechenland muß das tun, was es tun muß und wir werden dann tun, was wir tun müssen“ verschont bleiben.
An der Stelle empfehlen wir Ihnen ebenso wie der geschätzten Frau Dr. Merkel nachfolgendes Gedanken-Experiment:
Wenn jemand behauptet, ein Vorgang sei alternativlos, wird keine Diskussion mehr benötigt.
Wird ein Diskurs nicht geführt, benötigt man dazu weder Parlament noch Öffentlichkeit.
Benötigt man weder Parlament noch Öffentlichkeit, wird ein ordnungsgemässes Gesetzgebungsverfahren überflüssig.
Logischer Schluss: gibt es kein Gesetzgebungsverfahren, kann man die Demokratie in eine Kiste packen, mit einem hübschen Schleifchen versehen … und schon sind wir bei der Brüsseler EU-Demokratur angelangt!
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Ihr Oeconomicus
Münchhausen-Trilemma
Veröffentlicht: 25. März 2012 Abgelegt unter: BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Deutscher Bundestag, Münchhausen-Mantra | Tags: alternativlos, BUNDESREGIERUNG, Bundestag, EFSF, ESM, Finanzhilfen, Friedrich Wilhelm Nietzsche, Gesetzentwürfe, Gouverneursrat, Grundgesetz, Hans Albert, Haushaltsausschuss, Immanuel Kant, IWF - IMF, Münchhausen, Mitgliedstaaten, Molière, Sachverstand, Sapere aude, Steuerzahler, Umschuldungsklauseln, völkerrechtlich, Zitat Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“
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[Molière (eigentlich Jean-Baptiste Poquelin; * vermutlich 14. Januar 1622 in Paris,
getauft am 15. Januar 1622; † 17. Februar 1673 ebenda)
war ein französischer Schauspieler, Theaterdirektor und Dramatiker.
Er ist einer der großen Klassiker und machte die Komödie zu einer der Tragödie potenziell gleichwertigen Gattung.
Vor allem erhob er das Theater mehrere Jahre lang zum Diskussionsforum
für die Probleme „richtigen“ und „falschen“ Verhaltens in der Gesellschaft seiner Zeit.]
Münchhausen-Trilemma
Wikipedia erläutert das „Münchhausen-Trilemma“ wie folgt:
„Das Münchhausen-Trilemma versucht zu zeigen, dass Aussagen prinzipiell nicht abschließend begründbar seien. Es reduziert Begründungen dazu auf drei mögliche Basisfälle (Infiniter Regress, Zirkelschluss und Dogma) und weist sie als inakzeptabel zurück.
Der Name ist eine ironische Anlehnung an Baron Münchhausen, der behauptete, sich an den eigenen Haaren aus einem Sumpf gezogen zu haben. Eine philosophische Verwendung des Bildes findet sich in Nietzsches Jenseits von Gut und Böse, der es als „logsche „Nothzucht und Unnatur“ bezeichnet, wenn jemand versucht, „mit einer mehr als Münchhausen’schen Verwegenheit, sich selbst aus dem Sumpf des Nichts an den Haaren in’s Dasein zu ziehen.“
[…]Die Trilemma-Situation
Angenommen, Satz p soll begründet werden. Drei Wege scheinen hierfür möglich:
Infiniter Regress: Jede Aussage, die p begründet, muss wiederum begründet werden. Dies führt in einen „unendlichen Regress“. (Beispiel: Woher kommt der Mensch? – Er stammt von Adam und Eva ab! – Wer erschuf Adam und Eva? – Gott erschuf sie! – Wer erschuf Gott?)
Zirkel: Die Begründung verläuft im Kreis. Eine Aussage, die p begründen soll, ist identisch mit p oder kommt in der Begründungskette, die p begründen soll, bereits vor. (Beispiel nach einer Komödie Molières: Warum ist das Mädchen stumm? – Das Mädchen ist stumm, weil es sein Sprachvermögen verloren hat! – Warum hat es sein Sprachvermögen verloren? – Auf Grund des Unvermögens, die Sprache zu beherrschen!)
Dogma: Die Begründung für p läuft nicht ins Unendliche, sondern der Regress kommt bei einem Dogma zum Stehen. Die Aussage, bei der die Begründung stoppt, ist selbstevident als Regressstopper gerechtfertigt. (Beispiel: Warum …? – Gott hat das in seinem unergründlichen Ratschluss so beschlossen!)
Da es keine unfehlbaren Quellen der Erkenntnis gibt, sondern allenfalls Quellen, deren Unfehlbarkeit dogmatisch behauptet wird, gibt es gemäß dem Münchhausen-Trilemma keinen privilegierten Zugang zur Wahrheit.
Der Philosoph und Sozialwissenschaftler Hans Albert kommt in „Traktat über kritische Vernunft“, einem Klassiker der Wissenschaftstheorie, zu diesem Lehrsatz:
„Es gibt weder eine Problemlösung, noch eine für die Lösung bestimmter Probleme zuständige Instanz, die notwendigerweise von vornherein der Kritik entzogen sein müsste. Man darf sogar annehmen, dass Autoritäten, für die eine solche Kritikimmunität beansprucht wird, nicht selten deshalb auf diese Weise ausgezeichnet werden, weil ihre Problemlösungen wenig Aussicht haben würden, einer sonst möglichen Kritik standzuhalten. Je stärker ein solcher Anspruch betont wird, um so eher scheint der Verdacht gerechtfertigt zu sein, dass hinter diesem Anspruch die Angst vor der Aufdeckung von Irrtümern, das heißt also: die Angst vor der Wahrheit, steht.“
Der Aufsatz „Der ESM kommt: Die Eurozone wird zur Transferunion“ im Blog Wirtschaftliche Freiheit beginnt zu recht mit dem Aufruf an alle politisch Interessierten, sich am kommenden Donnerstag [29.03.2012] einen Tag Urlaub zu nehmen, oder zumindest sicherzustellen, dass im Büro via Internet die Live-Übertragung aus dem Deutschen Bundestag verfolgt werden kann.
Aufgrund der Wichtigkeit des Vorganges nehmen ich mir die Freiheit eine längere Passage aus dem Blog „Wirtschaftliche Freiheit“ zu zitieren:
„Denn es wird um den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gehen, und es wird sicher eine historische Debatte. Eine furiose Redeschlacht auf höchstem Niveau, in der Befürworter und Gegner des ESM sich nichts schenken und kontrovers in der Sache diskutieren.
Seltsame und in der Vergangenheit bereits ad nauseam wiederholte Kurzschlüsse — von der Art:
Europa ist ein Friedensprojekt, wenn der ESM nicht kommt gibt es also Krieg — wird es diesmal sicher nicht geben. Auch von der Stigmatisierung der ESM-Skeptiker aus allen Parteien als Nationalisten, Feinde Europas, Rechtspopulisten oder verhinderte Kriegstreiber, wird man diesmal im Bundestag sicher absehen.
Es wäre ja auch peinlich, wenn die Befürworter des ESM nicht mehr zu bieten hätten als so etwas.Schauen wir uns also mal ganz nüchtern an, worum es am Donnerstag in den zwei Stunden, die für diese Debatte reserviert sind, gehen wird.
Die gute Nachricht zuerst:
In der Frühphase der Verhandlungen über den ESM gab es die Befürchtung, daß Deutschland immer wieder zu einem Nachschießen von Geld gezwungen werden könnte, wenn der Gouverneursrat des ESM eine Erhöhung des Stammkapitals beschließt. Hier muß man sich jedenfalls formal keine Sorgen mehr machen.
Derartige Entscheidungen wären vom Gouverneursrat (der aus den Finanzministern der Euroländer besteht) einstimmig zu beschließen; der deutsche Vertreter wiederum dürfte nicht zustimmen, ohne sich einer parlamentarischen Mehrheit in Deutschland zu vergewissern.“Nachfolgend zitieren wir Auszüge aus der Agenda des Deutschen Bundestages zur Lesung des ESM:
„Agenda im Deutschen Bundestag
In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 28. März, bis Freitag, 30. März 2012, diskutiert der Bundestag unter anderem über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
[…]
Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Web-TV auf http://www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.Donnerstag, 29. März 2012
Europäischer Stabilitätsmechanismus:
Über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) diskutieren die Abgeordneten zu Beginn des Sitzungstages ab 9 Uhr. Die Koalitionsfraktionen haben dazu fünf Gesetzentwürfe vorgelegt (17/9045, 17/9046, 17/9048, 17/9049) die in erster Lesung beraten werden.
Ab Juli soll danach der ESM als permanenter Krisenmechanismus für Finanzhilfen bereitstehen und den bisherigen, befristeten Euro-Rettungsfonds (EFSF) ablösen. Was die finanzielle Beteiligung Deutschlands am ESM-Kapital angeht, so sehen die Koalitionsentwürfe vor, dass Deutschland aus dem Bundeshaushalt rund 22 Milliarden Euro direkt in den ESM einzahlt. Für weitere 168 Milliarden Euro abrufbares Kapital ist eine Gewährleistung vorgesehen.
Während der zweistündigen Debatte werden außerdem drei Anträge der Linksfraktion in erster Lesung beraten.die Gesetzentwürfe
17/9045
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und WährungsunionA. Problem und Ziel
Eine nachhaltige Haushaltspolitik und gesunde Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, aber auch der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sind angesichts der umfassenden politischen und volkswirtschaftlichen Interdependenzen zwischen diesen Staaten unabdingbar.
Sie sind notwendige Voraussetzungen für Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat, dauerhaft günstige Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen und den Zusammenhalt der Wirtschafts- und Währungsunion.
Im Verlauf der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion durch die im Rahmen des Vertrags von Maastricht vereinbarten Regelungen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Dies kann zu essenziellen Problemen für die betroffenen Mitgliedstaaten, das Euro-Währungsgebiet und die Europäische Union als Ganzes führen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Wirtschafts- und Währungsunion durch neue vertragliche Regelungen zu verstärken, um die Haushaltsdisziplin zu verbessern, gesunde öffentliche Finanzen zu erreichen und eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung zu ermöglichen.
Ursprüngliches Ziel war es, diese Regelungen durch eine Änderung der Unionsverträge einzuführen. Dies ist derzeit nicht realisierbar. Vor diesem Hintergrund sollen die von den Staats- und Regierungschefs des Euroraums am 9. Dezember 2011 vereinbarten inhaltlichen Eckpunkte im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrags umgesetzt werden. Vertragsparteien sind die Euro-Mitgliedstaaten sowie – zum jetzigen Zeitpunkt – acht der zehn übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesregierung wird auf eine frühestmögliche Überführung der Regelungen des Vertrags in den Rechtsbestand der Verträge der Europäischen Union hinwirken, die im Vertrag explizit angelegt ist.B. Lösung
Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zum Vertrag über die Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion entsprechend Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes und gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Das Gesetz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Unternehmen eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung können zurzeit nicht quantifiziert werden.F. Weitere Kosten
Das Gesetz verursacht keine Kosten für Wirtschaftsunternehmen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Entwurf der Gesetzesvorlage 17/9045 als PDF-Datei
17/9048
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG)
A. Problem und Ziel
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat strukturelle Probleme im Euroraum – zu hohe Staatsverschuldung und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit einiger Eurostaaten – ebenso schonungslos offen gelegt wie grundlegende Mängel in der Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Gesamtansatz der Bundesregierung zur Krisenbewältigung und zur Schaffung einer nachhaltigen Stabilitätsunion nimmt diese Ursachen in den Blick.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist als dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus integraler Bestandteil dieser umfassenden Strategie. Auf der einen Seite wird das rechtliche Fundament der Wirtschafts- und Währungsunion durch den von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 2. März 2012 unterzeichneten Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (sog. Fiskalvertrag) weiter verstärkt, nachdem bereits der Stabilitäts- und Wachstumspakt verschärft, die Überwachung der Wettbewerbsfähigkeit durch das neue Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte verbessert und eine effizientere europäische Finanzmarktaufsicht eingeführt wurde.
Auf der anderen Seite wird als Ergänzung dieser präventiv wirkenden Maßnahmen ein robustes Krisenbewältigungsinstrument geschaffen, um Gefahren für die Stabilität der Eurozone insgesamt effektiv abwenden zu können.
Der ESM soll bereits 2012 – ein Jahr früher als geplant – in Kraft treten und mittelfristig die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.B. Lösung
Der ESM wird mit dem am 2. Februar 2012 unterzeichneten Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus errichtet.
Der ESM soll ab dem 1. Juli 2012 den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Stabilitätshilfen zur Verfügung stellen können, wenn es zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist.
Er wird die Aufgaben des EFSM und der EFSF, die Finanzhilfen nur bis zum 30. Juni 2013 gewähren kann, übernehmen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Gewährung von Stabilitätshilfen durch den ESM an einen Mitgliedstaat ab dem 1. März 2013 die Ratifizierung des Fiskalvertrags durch den betreffenden Mitgliedstaat sowie nach Ablauf der dafür bestehenden Umsetzungsfrist die Einführung nationaler Schuldenbremsen entsprechend den Regelungen des Fiskalvertrags voraussetzt.
Der ESM wird durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution gegründet und mit einem Stammkapital von 700 Mrd. Euro ausgestattet, das aus 80 Mrd. Euro eingezahltem Kapital und 620 Mrd. Euro abrufbarem Kapital besteht.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird der finanzielle Gesamtrahmen der Beteiligung Deutschlands am ESM gesetzlich bestimmt. Außerdem sollen im Gesetz Regelungen für die parlamentarische Beteiligung im Rahmen der laufenden Tätigkeit des ESM getroffen werden, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens ausgestaltet werden.C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die Bundesrepublik Deutschland wird sich am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des ESM in Höhe von 80 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,71712 Mrd. Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des ESM in Höhe von 620 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,30768 Mrd. Euro beteiligen.
Das einzuzahlende Kapital wird in Teilbeträgen bereitgestellt, die in diesem Jahr anfallenden Tranchen werden durch den Nachtragshaushalt 2012 bereitgestellt.Die mittelbaren finanziellen Auswirkungen sind nicht bezifferbar.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, verändert oder abgeschafft.E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Unternehmen eingeführt, verändert oder abgeschafft.E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es entsteht kein nennenswerter Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.F. Weitere Kosten
Das Gesetz führt nicht zu zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unternehmen.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen sind Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.Entwurf der Gesetzesvorlage 17/9048 als PDF-Datei
17/9049
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BundesschuldenwesengesetzesA. Problem und Ziel
Die Risiken für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes sind seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 weiter gestiegen.
Die Staaten der Eurozone benötigen daher schlagkräftigere Mechanismen für ein effektiveres Krisenmanagement zur Unterstützung überschuldeter Staaten, die eine angemessene und mit marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbare Kostentragung des Privatsektors ermöglichen. Im Rahmen der gegenwärtigen Diskussionen haben Überlegungen zur Einführung von Umschuldungsklauseln („Collective action clauses“) eine zentrale Rolle übernommen. Im Kern sind diese Klauseln darauf gerichtet, staatliche Umschuldungen zu erleichtern, in dem hierfür benötigte Beschlüsse der Gläubiger an Mehrheitserfordernisse gebunden werden, die unterhalb der Einstimmigkeit liegen.Bereits Ende des Jahres 2011 hatten sich die Staaten der Eurozone auf Musterbestimmungen für Umschuldungsklauseln verständigt.
Der am 2. Februar 2012 von allen Staaten des Euro-Währungsgebietes unterzeichnete Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus verpflichtet nunmehr die Staaten des Euroraumes zur Einführung solcher Umschuldungsklauseln ab dem 1. Januar 2013, deren rechtliche Wirkung in allen Rechtsordnungen des Euro-Währungsgebietes jeweils gleich zu sein hat.
Aus diesem Grund ist künftig die Verwendung von Umschuldungsklauseln durch Ergänzung der Emissionsbedingungen von Bundeswertpapieren mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten vorgesehen. Diese Klauseln kommen nur im Fall eines drohenden Zahlungsausfalls zur Anwendung.Dem Bundesschuldenwesengesetz, das die Aufgaben und Instrumente des Schuldenwesens regelt, werden Vorschriften hinzugefügt, die die Möglichkeit vorsehen, Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingungen des Bundes einzuführen. Wesentliche Inhalte der beabsichtigten Ergänzung der Emissionsbedingungen werden im Sinne eines Leitbilds verankert.
Hierbei trägt der Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung, dass Emissionsbedingungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 305, 312) Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und daher einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen.
Nach dem für eine Inhaltskontrolle grundlegenden Maßstab des § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen benachteiligen.Die wesentlichen Grundgedanken der Umschuldungsklauseln sollen mit diesem Änderungsgesetz verankert werden.
Das Bundesschuldenwesengesetz übernimmt somit die Funktion eines Leitbildes, das die wesentlichen Inhalte der unter den Eurozonenstaaten abgestimmten Umschuldungsklauseln nachzeichnet.B. Lösung
Um die Einführung von Umschuldungsklauseln im Bereich der Bundeswertpapiere zu ermöglichen, ist das Bundesschuldenwesengesetz im Hinblick auf mögliche gerichtliche Inhaltskontrollen um ein Leitbild für solche Klauseln zu ergänzen. Dieses Leitbild enthält wesentliche Elemente der von den Staaten der Eurozone vereinbarten Musterbestimmungen.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Zusätzliche Haushaltsausgaben sind infolge der Durchführung des Gesetzes nicht zu erwarten.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen, die zu einem Erfüllungsaufwand bei Bürgern führen.E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die Anwendung des Gesetzes im Rahmen der Einführung der Umschuldungsklauseln insoweit keine Auswirkungen hat.E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, da die Anwendung des Gesetzes im Rahmen der Einführung der Umschuldungsklauseln insoweit keine Auswirkungen hat.F. Weitere Kosten
Auch zusätzliche Kosten insbesondere in der Finanzbranche entstehen nicht.
Entwurf der Gesetzesvorlage 17/9049 als PDF-Datei
Stärkung der Finanzaufsicht:
Die Stärkung der Finanzaufsicht ist das Ziel eines Antrages von Union und FDP, der ab 17 Uhr auf der Tagesordnung steht. 30 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.
[…]
Internationaler Währungsfonds:Höhere Finanzmittel für den Internationalen Währungsfonds (IWF) sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8839, 17/9083) vor, der ab 19.40 Uhr abschließend beraten wird. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, will die Regierung die Basis für die Erhöhung der regulären Finanzmittel des IWF durch Verdopplung der Quoteneinzahlungen seiner Mitgliedschaft schaffen. Zudem soll die Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums IWF reformiert werden. Künftig sollen alle Mitglieder den sie repräsentierenden Exekutivdirektor wählen, fordert die Bundesregierung. Für die Beratung der Vorlage sind 30 Minuten eingeplant.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/8839
Entwurf eines Gesetzes zu der Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)
A. Problem und Ziel
Der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat am 15. Dezember 2010 der Änderung des IWF-Übereinkommens zugestimmt, um die Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums des IWF zu reformieren.
Die Reform der Zusammensetzung des IWF-Exekutivdirektoriums betrifft das bislang geltende Recht der fünf größten Anteilseigner des IWF, ihren Exekutivdirektor zu ernennen, während die restlichen Exekutivdirektoren durch einzelne oder in Stimmrechtsgruppen zusammen – geschlossene Mitgliedsländer gewählt werden. Zur Stärkung der Legitimation, Gleichbehandlung und Anpassungsfähigkeit des IWF-Direktoriums sollen künftig alle Exekutivdirektoren gewählt werden.B. Lösung
Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds durch Gesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
E. 1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
KeinerE. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
KeinerE. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Erfüllungsaufwand des Bundes und der Länder bleibt unverändert.F. Weitere Kosten
Keine
Entwurf der Gesetzesvorlage 17/8839 als PDF-Datei
17/9083
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
Beschlussempfehlung zu 17/9083 als PDF-Datei
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung:
Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/8840), der ab 21 Uhr 30 Minuten lang abschließend beraten wird, ist es, dass die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auch in den südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres tätig werden darf.
Die Bank, so heißt es in der Begründung, sei zur Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen, gegründet worden.
Zu den gleichen Bedingungen dürfe der Zweck der Bank künftig auch in der Mongolei und in Mitgliedsländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums verfolgt werden, heißt es vor dem Hintergrund der „historischen Veränderungen, die sich in Nordafrika und im Nahen Osten vollziehen“.Gesetzentwurf 17/8840
Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 30. September 2011 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.“
Gesetzentwurf 17/8840 als PDF-DateiIch bin immer wieder auf’s Neue über den umfassenden und detailreichen Sachverstand unserer Bundestags-Abgeordneten erstaunt.
30 Minuten für die Beratung der Vorlage [selbst vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses] ist, wie ich finde, echt rekordverdächtig!
Allerdings haben unsere Volksvertreter bei den Abstimmungen zum ESM den großen Vorteil, dass diese Gesetzesvorlagen alternativlos sind.
Für die Regierungskoalition wäre es doch auch ärgerlich, sollte sich eine signifikante Gruppe aus den eigenen Reihen an Immanuel Kant’s „Sapere aude“ erinnern und damit unsere nette Bundeskanzlerin oder ihren Finanzminister einem Münchhausen-Trilemma aussetzen.Die Hauptsache dieser oben zitierten Gesetzentwürfe ist doch, dass die zu beschliessenden Gesetze in zwei Fällen nicht zu zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, in einem Fall nicht zu zusätzlichen Kosten für mittelständische Unternehmen und in einem Fall nicht zu zusätzlichen Kosten [insbesondere] der Finanzbranche führen!
Die Party zu Lasten der ?? [hmm, wem wohl] kann also munter fortgesetzt werden.
Aber damit nicht genug. Nach einem solch anstrengenden, langen Arbeitstag im Parlament geht es damit weiter:
Zitat aus der Agenda des Deutschen Bundestages:
„Vertrag mit dem Zentralrat der Juden:
Im Anschluss an die um 22.20 Uhr beginnende halbstündige Debatte stimmen die Abgeordneten über den von der Bundesregierung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland geschlossenen Vertrag ab, wonach sich der Bund verpflichtet, dem Zentralrat eine jährliche Staatsleistung in Höhe von zehn Millionen Euro zu gewähren.
Die für die Erhöhung erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro sollen laut dem von der Bundesregierung dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/8842, 17/9081, 17/9082) aus dem Gesamthaushalt des Bundes bereitgestellt werden.17/8842
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008.
Gesetzentwurf 17/8842 als PDF-Datei
17/9081
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)
Beschluss-Empfehlung zu 17/9081 als PDF-Datei
17/9082
Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung“
Bericht des Haushaltsausschusses zu 17/9082 als PDF-Datei
Zum Abschluss eines anstrengenden Arbeitstages ist das doch mal eine richtig nette Geste, über den sich jeder Steuerzahler sicher freuen kann.
meint
Ihr Oeconomicus
Warum in Europa gegen die EU gewählt wird
Veröffentlicht: 19. April 2011 Abgelegt unter: FINNLAND, NIEDERLANDE, UNGARN | Tags: Alberto Moravia, Alexander Alvaro, alternativlos, EU-Politik, Euro, FINNLAND, ITALIEN, Spielregeln, UNGARN, Zitat Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Diktaturen sind Einbahnstraßen. In Demokratien herrscht Gegenverkehr.“
Bildrechte: Urheberrecht dieser in Argentinien registrierten Fotografie abgelaufen
[Alberto Moravia (* 28. November 1907 in Rom; † 26. September 1990 ebenda; eigentlich Alberto Pincherle) war ein italienischer Schriftsteller.]
Warum in Europa gegen die EU gewählt wird
Ungarn’s Orbán, Holland’s Wilders, Finnland’s Soini:
Die Europäer mögen es auf Dauer nicht, wenn ihnen der europapolitische Fortschritt immer nur als eine alternativlos funktionierende Maschine präsentiert wird
Die EU-Politik wird den Bürgern stets als alternativlos dargestellt. Das schürt Unbehagen und Misstrauen, in Ungarn ebenso wie in Finnland.
dazu:
FDP-Politiker Alvaro: Finnland überstimmen
Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro hat gefordert, das Einstimmigkeitsprinzip in der EU bei Haushaltsfragen außer Kraft zu setzen. Dadurch solle ein mögliches finnisches Veto gegen Finanzhilfen für Portugal umgangen werden.
Bislang müssen alle Euro-Teilnehmerstaaten zustimmen, wenn ein Land auf Kosten der Gemeinschaft vor dem finanziellen Kollaps bewahrt werden soll.
Anmerkung:
So kennen wir die Politik – wenn es eng wird, werden die Spielregeln zum eigenen Vorteil geändert.
Danke Finnland! – Europas bröckelnde Ränder
Am Sonntag haben es die fünf Million Finnen dem Resteuropa gezeigt:
So wie es derzeit ist, kann es nicht weitergehen mit der Europäischen Union und dem Euro.
Die nationalkonservativen „Wahren Finnen“ wollen mit der nächsten finnischen Regierung den Euro-Rettungsschirm platzen lassen. Sie wollen den bankrotten EU-Staaten nicht finanziell aus der Klemme helfen.
Und die Ungarn haben sich gleich eine ganz neue Verfassung gegeben, die auf nationale Eigenheit und Eigenständigkeit pocht und die anderen Europäer raushalten soll.
Währenddessen stellen die Italiener den bei ihnen gestrandeten Flüchtlingen Touristenvisa für die EU aus und geben so ein weiteres Problem an die Nachbarn weiter. Womöglich haben die Finnen Recht: so wie derzeit geht es nicht weiter.
Wird Zeit, dass mal wieder Politik für Europa gemacht wird, falls es die europäische Idee weiter geben soll.
HR2-Podcast [53:13 Min]