Weg frei für EU-Ukraine-Abkommen

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Weg frei für EU-Ukraine-Abkommen
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Um das Partnerschaftsabkommen mit der Ukraine zu retten, haben die EU-Staaten eine von den Niederlanden geforderte Zusatzerklärung beschlossen.
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Die Vereinbarung besagt nun, dass die Ukraine durch das Abkommen „keine konkrete Perspektive auf einen EU-Beitritt“ erhält. Diese semantische Artistik liefert nun nach dem Selbstverständnis des Volldemokraten Mark Rutte den Schlüssel um das „Nee“ der Volksabstimmmung vom 6. April zu übertrumpfen.
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Folgerichtig ließ Rutte am Freitag sein Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen, der die Ratifizierung des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Ukraine vorsieht und den beiden Parlamentskammern nun zur Abstimmung vorgelegt wird.
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Da jedoch die eigentlichen Kernpassagen des Vertrages, u.a. die praktisch komplette Abschaffung von Zöllen zwischen EU und Ukraine, Garantien zu einem freien Kapitalverkehr und die Legalisierung von Standortverlagerungen von Unternehmen nicht verändert wurden, werden sich die Parlamentarier fragen lassen müssen, ob sie auf Grundlage eines semantischen Zaubertricks tatsächlich den Volkswillen umgehen wollen.
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Geert Wilders hat für diesen Fall bereits ein Misstrauensvotum gegen Mark Rutte angekündigt. Es darf davon ausgegangen werden, dass Wilders‘ Partei für die Freiheit (PVV) diesen abenteuerlichen Vorgang als politisches Kapital einsetzen wird , um im Wahlkampf zu den Parlamentswahlen im März 2017 zu punkten.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierend:
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07.04.2016
Assoziierungs-Abkommen EU-Ukraine: Holländer sagen „Nee“
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08.04.2016
Durchgegrünter Politfug by Rebecca Harms
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Assoziierungs-Abkommen EU-Ukraine: Holländer sagen „Nee“

Assoziierungs-Abkommen EU-Ukraine:
Holländer sagen „Nee“
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Bei der Volksabstimmung in den Niederlanden zum EU-Ukraine-Abkommen wurde die zur Gültigkeit notwendige 30%-Mindestbeteiligung mit 32,2% knapp erreicht und der Vertrag mit einer satten 61,1%-Mehrheit abgelehnt.
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Nun ist die große Frage, wie es nach dem niederländischen Votum gegen das EU-Ukraine-Abkommen weitergehen wird.
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Regierungschef Mark Rutte räumte am Abend ein, dass die Gegner überzeugend gewonnen hätten. In seiner „jetzigen Form“ könne das Abkommen damit nicht ratifiziert werden. Über die Auswirkungen des Votums müsse nun Schritt für Schritt in Abstimmung mit Brüssel entschieden werden.
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Neu-Panameño Poroschenko will auch nach dem Votum der Niederländer am Annäherungskurs an die Europäische Union festhalten und sich auch weiter in Richtung EU bewegen.
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Die Niederlande haben das neue Abkommen trotz der Zustimmung des Parlaments als einziger der 28 EU-Mitgliedstaaten noch nicht ratifiziert. Der politische Teil des Assoziierungsabkommens wird seit Ende 2014 bereits vorläufig angewandt, seit dem 1. Januar auch das darin enthaltene Freihandelsabkommen, was von Russland scharf kritisiert wird.
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Sollte die niederländische Regierung das Assoziierungsabkommen nun in letzter Minute platzen lassen, könnte dies bei einigen Entscheidern der EU-Bürokratie ggf. heimliches Wohlwollen auslösen und als Anlass dafür gelten, den hoffnungslosen Sanierungsfall Ukraine und dessen unabsehbare Folgen neu zu überdenken, was von Russland als positives Signal empfunden werden könnte.
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Sollte ein solches Gedankenexperiment tatsächlich Realität werden, hätte der offshore-Präsident vermutlich allergrößte Mühe, den Ukrainern stimmig zu erklären, was der „Euromaidan“ neben Kriegsstiftung, Chaos und Ausbeutung nun tatsächlich gebracht hat.
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Aber soweit wird es doch wohl nicht kommen, oder ?
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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17.03.2016
EU-Kommission empfiehlt im April Weg zu Visa-Freiheit mit Ukraine
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26.09.2014
Assoziiert. Und nun?
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26.03.2014
Nachlösen von Maidan-Tickets
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EU-Kommission empfiehlt im April Weg zu Visa-Freiheit mit Ukraine

EU-Kommission empfiehlt im April Weg zu Visa-Freiheit mit Ukraine
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Die EU-Kommission will im April eine Visa-Liberalisierung mit der Ukraine vorschlagen. Das kündigte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Donnerstag in Brüssel an.
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Die Ukraine habe „riesige Reformen“ zur Erfüllung der von der EU gesetzten Bedingungen unternommen, sagte Juncker.
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„Wir haben ein gemeinsames Interesse daran, den Bürgern unserer Länder das Reisen leichter zu machen.“
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Deshalb könne die EU-Kommission im April nun einen entsprechenden Rechtstext vorlegen.
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Dieser dürfte den Weg zu einer völligen Visa-Freiheit vorzeichnen und die bisherigen Visa-Anforderungen für Ukrainer, die in die EU reisen wollen, schrittweise beseitigen. Neben den EU-Staaten muss auch das EU-Parlament Visa-Befreiungen zustimmen.
Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko äusserte sich sehr zufrieden mit dieser Ankündigung. Die Visa-Liberalisierung sei ein wichtiges Anliegen seines Landes.
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Swissinfo
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Anmerkung:
Kennt zufälligerweise jemand Junckers Lieblingsgetränk, welches solche Heile-Welt-Überzeugungen auslöst ??
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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17.03.2016
Die Ukraine ist für die EU zum Problemfall geworden
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900.000 ukrainischen Binnen-Flüchtlingen droht der Entzug der Sozialhilfe. Immer noch kein Nachfolger für Jazenjuk in Sicht. Schachert Poroschenko jetzt mit den Russland-freundlichen Oligarchen?
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Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko wird sich heute in Brüssel mit Angela Merkel und Francoise Hollande treffen, meldete der Pressesprecher des ukrainischen Präsidenten, Swjatoslaw Zegolko, via Facebook.
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Das Treffen könnte spannend werden, denn in den deutsch-ukrainischen Beziehungen war in den letzten Wochen ein neuer Ton zu hören gewesen.
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„Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass in Moskau und Kiew bei all dem außer Acht bleibt, wie ernst die Lage ist“
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hatte der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier beim Normandie-Treffen am 3. März in Paris erklärt und sowohl von Kiew als auch von Moskau stärkere Anstrengungen zur Umsetzung des Minsker Abkommens gefordert. Bisher hatte Berlin vor allem Moskau mit Forderungen zur Umsetzung des Abkommens konfrontiert.
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Ulrich Heyden – telepolis
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Die Rolle von ‚Väterchen Frost‘ beim vorsichtigen politischen Annäherungsversuch der EU mit dem phösen Putinland

Die Rolle von ‚Väterchen Frost‘ beim vorsichtigen politischen Annäherungsversuch der EU mit dem phösen Putinland
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Huch, der Winter steht vor der Tür … wer hätte das wohl gedacht ? 🙂
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Zufälligerweise -und mindestens ebenso überraschend- fällt nun auch auf, dass die ukrainischen Gasspeichervorräte fast erschöpft sind.
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Und all dies, vor dem Hintergrund, dass Mme Lagarde von den Erfolgen aufoktroyierter Reformen im Land, die selbstverständlich zu Lasten der dortigen Bevölkerung gehen, angenehm überrascht ist und zugleich von den wichtigsten Gläubigern einen Schuldenschnitt von bis zu 20 Prozent fordert. Offenbar ist mit Billigung der wichtigsten Geldgeber die Umstrukturierung der Schulden in Höhe von 18 Milliarden Dollar bis Ende Oktober vorgesehen, natürlich ohne irgendwelche öffentlichen Statements zur Heranziehung des nach USA verbrachten Zentralbank-Goldes.
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Selbstverständlich ist es an dieser Stelle müßig zu erwähnen, dass man die Steuerzahler zustimmender Gläubigerstaaten (hauptsächlich Deutschland und Polen) hierzu nicht um ihr Votum gebeten hat, schließlich soll deren Alles-wird-gut-Schlaf nicht gestört werden.
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So weit – so gut, oder je nach Sichtweise, so schlecht !
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Bei näherer Betrachtung findet sich jedoch ein Haarbüschel in der Suppe:
die ’schamlose‘ Forderung Russlands auf Rückzahlung seiner verliehenden drei Milliarden Dollar.
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Da sich nun Väterchen Frost für all diese Zirkuskunststücken nicht interessiert und auch von einem denkbaren ‚Sommererweitungsgesetz‘ völlig unbeeindruckt wäre, versuchte sich die ukrainische Finanzministerin Natalia Jaresko in Ankara anläßlich des Summits der Finanzministerien aus den G7-Ländern als Bittstellerin. Ihre Betteltour zur Akquirierung von Finanzmitteln für den Kauf von russischem Gas führte jedoch nicht zu einer positiven Entscheidung.
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Für den selbstdenkenden, kritischen Beobachter solcher Ereignisse ist jedoch klar, dass bei solchen und vergleichbaren Spielchen altbekannter Täuschlinge gerne über Bande gespielt wird.
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So war von Gazprom-Chef Alexej Miller zu hören, dass es am vergangenen Freitag in Wien zwischen Vertretern der EU, Russlands und der Ukraine zu Gesprächen kam.
Nach den Verhandlungen teilten die Gesprächspartner mit, dass die EU die Verpflichtung übernehmen wird, das Pumpen von zwei Milliarden Kubikmeter Gas in die ukrainischen Untergrundspeicher im Wert von 500 Millionen Dollar zu finanzieren.
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Miller bestätigte, da der Gaspreis auch weiterhin an den Ölpreis gekoppelt sei, ergäbe sich für das IV. Quartal 2015 ein Bruttopreis von 252 US-Dollar pro 1.000 Kubikmeter Gas. Man werde der Ukraine sowohl im vierten Quartal 2015 als auch im ersten Quartal 2016 einen Preisnachlass gewähren, wobei die Höhe des zu gewährenden Rabattes von der Regierung in Moskau bestimmt werde.
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Im II. Quartal 2015 bezogen die ukrainischen Schlaumeier das benötigte Gas zu einem Durchschnittspreis von 275 US-Dollar pro 1000 Kubikmeter (einschließlich Transportkosten) aus Europa, während Russland den europäischen Importeuren in diesem Zeitraum 247,17 Dollar je 1000 Kubikmeter berechnete.
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Unterm Strich betrachtet handelt es sich bei dieser Operation um einen gewohnten win-win-loose-Deal:
Die ukrainischen Gasspeicher werden gefüllt, Gazprom wird per Vorauskasse bezahlt und der freundliche Europäische Steuerzahler erteilt ungefragt seinen finanziellen Segen, und alle gemeinsam dürfen für ‚Väterchen Frost‘ einen Willkommensgruß vorbereiten.
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Vielleicht sollten wir jedoch die Dinge ein wenig optimistischer betrachten und dieses Opfer als einen von vielen Bausteinen vorsichtiger Annäherungsversuche zwischen der EU und Russland einordnen.
Dabei erscheint es vorteilhaft, das derzeit erkennbare russische Engagement mittels militärischer Einflussnahme auf chaotische Zustände in Syrien ebenso sorgfältig zu observieren, wie die entsprechenden Reaktionen des dadurch möglicherweise bloßgestellten transatlantischen Friedensnobelpreisträgers.
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Aber dies ist eine andere Baustelle, die jenseits solcher Betrachtungen besonderer Aufmerksamkeit bedarf.
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Ihr Oeconomicus
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EU und Ukraine unterzeichnen Finanzhilfevereinbarung über 1,8 Mrd. EUR

EU und Ukraine unterzeichnen Finanzhilfevereinbarung über 1,8 Mrd. EUR
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Der Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis, die ukrainische Finanzministerin Natalie Jaresko und die ukrainische Zentralbankchefin Valeria Hontareva haben heute in Riga ein „Memorandum of Understaning“ und eine Darlehensvereinbarung über das dritte EU-Makrofinanzhilfeprogramm für die Ukraine unterzeichnet. Darin ist festgelegt, welche Bedingungen die Ukraine erfüllen muss, um in den Genuss einer weiteren EU-Finanzierung in Höhe von 1,8 Mrd. EUR zu kommen.
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Das Memorandum of Understanding enthält ein Politikprogramm, das sich auf die ehrgeizige Reform-Agenda der ukrainischen Behörden stützt. Es umfasst wichtige wirtschafts- und strukturpolitische Maßnahmen in sechs Bereichen:
öffentliche Finanzverwaltung, Governance und Transparenz, Rahmenbedingungen für Unternehmen, Energiewirtschaft, soziale Sicherheitsnetze und Finanzsektor.
Mit diesen Reformen sollen Fortschritte bei den zentralen kurzfristigen Prioritäten des Landes erleichtert werden, die in der Assoziierungsagenda EU-Ukraine festgelegt sind. Sie tragen auch den Reformverpflichtungen Rechnung, die die Ukraine im Rahmen verschiedener Programme mit internationalen Gläubigern, insbesondere IWF und Weltbank, eingegangen ist.
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Dazu Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog:
„Eine der wichtigsten Aufgaben für Europa besteht heute darin, der Ukraine zu Frieden zu verhelfen und sie bei der Wandlung in eine moderne, stabile und florierende Volkswirtschaft zu unterstützen. Strukturreformen durchzuführen, kann selbst in guten Zeiten schwierig sein. Das Engagement und die Entschlossenheit der ukrainischen Regierung, das Land trotz der sehr komplizierten geo- und sicherheitspolitischen Lage zu reformieren, machen Mut. Die EU wird die Ukraine in ihren Reform-Anstrengungen weiter unterstützen. Wir sind bestrebt, die erste Tranche von 600 Mio. EUR auszuzahlen, sobald das Memorandum nach seiner Ratifizierung durch das ukrainische Parlament in Kraft getreten ist.“
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Die Kommission hatte das dritte Makrofinanzhilfeprogramm (MFA-Programm) für die Ukraine im Januar vorgeschlagen. Am 15. April wurde es vom Europäischen Parlament und vom EU-Ministerrat beschlossen. Im Rahmen des Programms werden bis zu 1,8 Mrd. EUR an mittelfristigen Darlehen zur Verfügung gestellt, um die Ukraine bei der Bewältigung zentraler Herausforderungen, wie der schwachen Zahlungsbilanz- und Haushaltslage, zu unterstützen. Das Programm kann im Laufe von 2015 und Anfang 2016 umgesetzt werden, sofern die Bedingungen des Memorandum erfüllt sind und die Ukraine mit ihrem IWF-Programm, das eine Umschuldungskomponente enthält, auf Kurs bleibt. Das Paket soll in drei gleichen Tranchen von je 600 Mio. EUR ausgezahlt werden.
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Die neue Makrofinanzhilfe (MFA) ist das dritte MFA-Programm für die Ukraine seit 2010. In den Jahren 2014 und 2015 hat die Kommission im Rahmen zweier ähnlicher MFA-Programme insgesamt 1,61 Mrd. EUR ausgezahlt. Zusammengenommen belaufen sich die Programme auf 3,41 Mrd. EUR und damit den höchsten Betrag, den ein Nicht-EU-Land innerhalb so kurzer Zeit je an Finanzhilfe erhalten hat. Die Makrofinanzhilfe kommt zu den bestehenden EU-Beiträgen an humanitärer sowie technischer und projektbezogener Hilfe hinzu.
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Hintergrund zum Instrument der Makrofinanzhilfe
Die Makrofinanzhilfe ist ein Instrument, das die EU einsetzen kann, um benachbarten Partnerländern mit ernsthaften Zahlungsbilanzproblemen im Ausnahmefall bei der Krisenbewältigung zu helfen. Die als Makrofinanzhilfe gewährten Mittel werden von der EU an den Kapitalmärkten aufgenommen und zu gleichen Konditionen als Darlehen an die Partnerländer weitergereicht. Die Empfängerländer erhalten so die Möglichkeit, die attraktiven Finanzierungsbedingungen der EU zu nutzen.
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Weitere Informationen
Unterstützung der Europäischen Kommission für die Ukraine:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4863_de.htm
Beziehungen EU-Ukraine:
http://eeas.europa.eu/ukraine/index_de.htm
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Informationen zu MFA-Maßnahmen einschließlich Jahresberichte:
http://ec.europa.eu/economy_finance/eu_borrower/macro-financial_assistance/index_de.htm
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EU-Nachbarschaftspolitik
http://ec.europa.eu/economy_finance/international/neighbourhood_policy/ukraine_de.htm
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Website für EU-Investoren:
http://ec.europa.eu/economy_finance/eu_borrower/index_de.htm
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Vizepräsident Dombrovskis auf Twitter @vdombrovskis
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IP/15/5024

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Kontakt für die Medien
Kontakt für die Öffentlichkeit:
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Pressemitteilung der EU-Kommission – Riga, 22.Mai 2015
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Anmerkung
Wer die Sachverhalte vertiefen, oder personelle/institutionelle Verquickungen zwischen einigen genannten Akteuren und etwa einem bekannten Philanthropen herstellen möchte, sei hierzu ermutigt.
Daneben bieten sich auch Recherchen im Zusammenhang mit zahlreichen Kreditengagements der Europäischen Investitionsbank in der Ukraine an.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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25.05.2015
CyberBerkut: “Ukraine ist pleite !”
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28.02.2015
Hundreds of Protesters in Kiev Demand Central Bank Head’s Resignation
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13.12.2014
Soros und Nuland bringen ihre Leute in die Kiewer Regierung
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03.12.2014
Ukraine bürgert Finanzinvestoren ein – und gibt ihnen zentrale Ministerposten
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02.12.2014
US-Investment-Bankerin ist neue Finanzministerin
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Geht’s noch ? – Poroschenko droht mit Kriegsrecht

Geht’s noch ? – Poroschenko droht mit Kriegsrecht
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Noch vor Beginn des Minsker Krisengipfels dreht der Schoko-Präsident an der Eskalationsschraube und droht, falls der Konflikt mit den ‚Rebellen‘ an Intensität zunimmt, das Kriegsrecht auf dem gesamten Gebiet der Ukraine einzuführen!
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Eine Föderalisierung des Landes, die unter anderem beim Kreml-Besuch von Merkel/Hollande angesprochen wurde, lehnt der Poroschenko rundweg ab:

„Die Ukraine war und wird immer ein einheitlicher Staat sein… Die Föderalisation ist ein Same, der im ukrainischen Boden keine Wurzeln schlagen wird“

Ich weiß nicht, wie diese Ansage auf die Leser wirkt, aus meiner Sicht zeigt dieser absolutistische Spruch die intellektuelle Nähe zu despotischer Herrschaftsform auf!
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Daneben beharrt Poroschenko auf der Entscheidung weiter uneingeschränkt auf eine EU-Mitgliedschaft hinzusteuern und ist hinsichtlich der Mehrsprachigkeit, also russisch als zweite Landessprache einzuführen, nicht kompromissbereit.
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Es steht zu befürchten, dass unter solchen Prämissen die Sterne für eine bedingungslose Waffenruhe zwischen Regierungstruppen und Separatisten nicht allzu günstig stehen.
Wir erinnern uns an die letzte ausverhandelte Waffenruhe, die alleine deshalb keinen Bestand hatte, weil vor allem Nationalgarde und Söldnerbataillone weiterhin Donezk bombardierten.
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In diesem Zusammenhang wäre es mehr als angebracht, dass die EU oder das Friedensduo mal ganz kräftig mit der Faust auf den Tisch haut !!
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Ihr Oeconomicus
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Quelle:
Interfax – Ukraine News Agency

„Uneingeschränkte Solidarität“: EU-Parlament begrüßt Waffenlieferung an die Ukraine

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zur Einstimmung:
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„In der ganzen Welt ist jeder Politiker sehr für Revolution, für Vernunft und Niederlegung der Waffen
– nur beim Feind, ja nicht bei sich selbst.“
[Hermann Hesse]
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„Uneingeschränkte Solidarität“: EU-Parlament begrüßt Waffenlieferung an die Ukraine
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Mit großer Mehrheit wurde eine höchst einseitige, konfliktverschärfende Entschließung verabschiedet, ein in vielen Punkten vernünftigerer Gegenentwurf der Linken hatte keine Chance
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Das Europaparlament hat am Donnerstag eine Entschließung zur Situation in der Ukraine verabschiedet.
Eingebracht wurde sie von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), auch die Grünen stimmten zu. Nur die Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) lehnte die Entschließung ab und schlug einen Gegenentwurf vor.
[…]
Florian Rötzer – Telepolis
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Abgelehnter Entschließungs-Antrag der GUE/NGL-Fraktion:

 

Das Europäische Parlament,–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,A.     in der Erwägung, dass die vorgezogene Parlamentswahl in einem schwierigen politischen Umfeld und unter schwierigen Sicherheitsbedingungen stattfand; in der Erwägung, dass die Wähler in einigen Teilen der Ukraine nicht zur Wahl gehen konnten; in der Erwägung, dass im Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erwähnt wird, dass es Hinweise auf Fälle von Einschüchterung und Behinderung gebe, durch die die Wahlkampfstrategien beeinflusst worden seien, dass die Beobachter in den letzten zehn Tagen des Wahlkampfs eine deutliche Zunahme von Gewalt gegen Wahlbeteiligte, von Einschüchterung und von Drohungen gegen Kandidaten und Wahlhelfer und Fälle von zielgerichteter Zerstörung von Wahlkampfmaterial und Wahlkampfbüros verzeichnet hätten und dass es eine Reihe von glaubhaften Vorwürfen des Kaufs von Wahlstimmen gegeben habe; in der Erwägung, dass es Berichte über gravierende Spannungen in einigen Bezirkswahlkommissionen gibt, wo sich bewaffnete Angehörige eines Freiwilligenbataillons in den Wahllokalen und in deren Umgebung aufgehalten haben sollen; in der Erwägung, dass das ukrainische „Zivile Netz OPORA“ und der „Ausschuss der ukrainischen Wähler“ mehrfach über eine Reihe von Verstößen in Wahllokalen berichtet haben, einschließlich Versuchen der Stimmabgabe ohne Überprüfung des Passes, der Anwesenheit unbefugter Personen in Wahllokalen, Versuchen unberechtigter Wahlbeteiligung, versuchter Entfernung einer Wahlurne aus einem Wahllokal, Verstößen gegen das Wahlgeheimnis, der Anfertigung von Fotografien eines Stimmzettels und Versuchen mehrfacher Stimmabgabe; in der Erwägung, dass die OSZE dessen ungeachtet zu dem Schluss gelangt ist, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 26. Oktober einen wichtigen Schritt in den Bestrebungen der Ukraine dargestellt hätten, die demokratischen Wahlen gemäß ihren internationalen Verpflichtungen zu stärken;B.     in der Erwägung, dass der politische Prozess in der Ukraine von dem anhaltenden Bürgerkrieg in den Gebieten Donezk und Luhansk dominiert wird; in der Erwägung, dass die politische Tagesordnung auch weiterhin von den Themen nationale Einheit, territoriale Integrität und Verteidigung dominiert wird; in der Erwägung, dass andererseits die Probleme, die zu den Unruhen in der Ukraine im Jahre 2012 geführt haben, auch weiterhin ungelöst bleiben, einschließlich der Korruption, der wirtschaftlichen und sozialen Krise, des Misstrauens gegenüber der Politik und der Ernüchterung in Bezug auf das politische System der Ukraine aufgrund des fortgesetzten politischen Einflusses der oligarchischen Strukturen; in der Erwägung, dass es bei der Umsetzung der Reformpläne keine Fortschritte gibt; in der Erwägung, dass die neue Regierung und das Parlament dabei versagt haben, den Kampf gegen die Korruption aufzunehmen, wodurch das Vertrauen des ukrainischen Volkes und der internationalen Gemeinschaft in den politischen Prozess in der Ukraine untergraben wurde;

C.     in der Erwägung, dass die Ukraine am Rande des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruchs steht; in der Erwägung, dass das BIP der Ukraine zwischen Januar und November 2014 um 7,5 % zurückgegangen ist und die Inflation im November 2014 den Stand von 21 % erreicht hat; in der Erwägung, dass die Gefahr eines Staatsbankrotts wächst und das Land über die im Rahmen der gegenwärtigen internationalen Hilfsprogramme bereitgestellten Mittel hinaus weitere 15 Mrd. USD benötigt;

D.     in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Forderungen der Majdan-Bewegung überwiegend durch das neoliberale und nationalistische Programm der neuen Regierung ersetzt wurden; in der Erwägung, dass im Haushaltsplan für 2015 starke Kürzungen der Sozialausgaben vorgesehen sind, während die Verteidigungsausgaben auf 5,2 % des BIP erhöht werden; in der Erwägung, dass diese Kürzungen in einer ausgesprochen schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage beschlossen wurden; in der Erwägung, dass die Preise in den ersten neun Monaten des Jahres 2014 um 16,2 % und die Abgaben für Universaldienste im Durchschnitt um 24,3 % gestiegen sind; in der Erwägung, dass 1,7 Mio. Menschen arbeitslos sind (8,4 % der wirtschaftlich tätigen Bevölkerung) und viele von ihnen keinerlei Zahlungen erhalten; in der Erwägung, dass die Lage der in den gegenwärtigen und ehemaligen Konfliktgebieten lebenden ca. 5,2 Mio. Menschen aufgrund des gravierenden Niedergangs und Ausfalls der wirtschaftlichen Infrastruktur und der sozialen Dienstleistungen besonders schwierig ist; in der Erwägung, dass Gesundheitsdienstleistungen in diesen Gebieten immer weniger verfügbar sind;

E.     in der Erwägung, dass die paramilitärischen Einheiten der Oligarchien und der extremen Rechten nicht aufgelöst wurden und im Lande weiterhin Gewalt ausüben; in der Erwägung, dass der ukrainische Innenminister Arsen Awakow diesen paramilitärischen Einheiten neue schwere Waffen, einschließlich Panzern und Schützenpanzerwagen, angeboten und ihnen den Status verstärkter Kampfgruppen verliehen hat; in der Erwägung, dass Wadym Trojan, stellvertretender Kommandeur des rechtsgerichteten Regiments Asow und aktives Mitglied der paramilitärischen Organisation „Patriot der Ukraine“, vom ukrainischen Innenminister zum Chef der Kiewer Polizei ernannt wurde; in der Erwägung, dass Jurij Mychaltschyschyn, der öffentlich für Josef Goebbels‘ Ideologie geworben hat, Leiter für Propaganda und Analyse im ukrainischen Sicherheitsdienst wird;

F.     in der Erwägung, dass Frieden und Stabilität in Europa und in der Welt durch die wachsenden Spannungen zwischen der EU, der Ukraine, den Vereinigten Staaten und anderen westlichen Ländern einerseits und der Russischen Föderation andererseits gefährdet sind; in der Erwägung, dass es gegenwärtig zwischen dem Westen und Russland zu einer ausgesprochen gefährlichen politischen und militärischen Eskalation kommt; in der Erwägung, dass es im vergangenen Jahr Dutzende militärische Übergriffe zwischen Russland und Mitgliedstaaten der NATO gegeben hat, von denen einige beinahe militärische Auseinandersetzungen ausgelöst hätten;

G.     in der Erwägung, dass das Fehlschlagen der Bemühungen um eine für beide Seiten annehmbare Lösung der ukrainischen Krise schwerwiegende Folgen für die russische Wirtschaft hatten; in der Erwägung, dass die von den Vereinigten Staaten und der EU verhängten Sanktionen eine Verschärfung der finanziellen und wirtschaftlichen Probleme Russlands bewirken, die auf den Niedergang des Ölpreises und andere Problemen innerhalb der russischen Wirtschaft zurückzuführen sind;

H.     in der Erwägung, dass der Krieg in der Ostukraine trotz der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die beiden Konfliktparteien an den Verhandlungstisch zu holen, weitergeht; in der Erwägung, dass bei den Konfliktparteien ein Mangel an politischem Willen zu beobachten ist, einen Kompromiss zu finden und die erzielten Übereinkünfte umzusetzen;

I.      in der Erwägung, dass das ukrainische Parlament unmittelbar nach der Ankündigung einer neuen Verhandlungsrunde über die Beilegung des militärischen Konfliktes im Osten der Ukraine den Vorschlag Präsident Poroschenkos unterstützt hat, den Status der Blockfreiheit des Landes aufzugeben; in der Erwägung, dass die politischen Spannungen in den Beziehungen der Ukraine zu Russland durch die Ankündigung eines Referendums über den Beitritt der Ukraine zur NATO weiter angeheizt werden, da Russland den möglichen NATO-Beitritt der Ukraine als eine unmittelbare Bedrohung seiner Sicherheit und des strategischen militärischen Gleichgewichts zwischen Russland und der NATO betrachtet;

1.      fordert dringend dazu auf, einen Dialog aufzunehmen, um den Krieg in der Ukraine zu beenden und politische Lösungen für die Probleme zu finden, die zur Ukraine-Krise geführt haben; bekräftigt seine Forderung, die Einheit des ukrainischen Volkes und die territoriale Integrität der Ukraine zu bewahren; unterstützt entschieden den Minsk-Prozess und fordert die Parteien nachdrücklich auf, die bereits erzielten Übereinkünfte einzuhalten und in weiteren Verhandlungen zu einen transparenteren und klaren Fahrplan mit konkreten Zielvorgaben weiterzuentwickeln, die von allen Verhandlungsparteien erfüllt werden müssen; unterstützt die Stärkung der Rolle der OSZE bei der Beilegung der Ukraine-Krise;

2.      fordert alle Parteien des Konflikts in der Ostukraine dringend auf, die Gewaltanwendung einzustellen; fordert die Vereinigten Staaten, Kanada, die Mitgliedstaaten und Russland auf, ein Waffenembargo gegen alle Konfliktparteien zu verhängen und konsequent umzusetzen, und fordert den Abzug aller ausländischen Militärberater sowie des gesamten ausländischen militärischen und paramilitärischen Personals aus der Ukraine; fordert die Russische Föderation und die Ukraine nachdrücklich auf, ihre Grenze wirksam zu kontrollieren, um zu einer friedlichen Lösung des Konflikts zu gelangen und das Einsickern von Bewaffneten und militärischer Ausrüstung aus allen Drittländern zu beenden;

3.      wendet sich gegen die Erweiterung der NATO bis an die Grenzen der Russischen Föderation; weist die Pläne der neuen ukrainischen Regierung, die Mitgliedschaft des Landes in der NATO zu beantragen, als ein zusätzliches Element einer Politik der Konfrontation mit der Russischen Föderation, durch die die Region und das gesamte internationale Sicherheitssystem weiter destabilisiert würden, zurück;

4.      fordert Russland, die Vereinigten Staaten und die NATO auf, die Politik des militärischen Drucks zu beenden, und fordert ein unverzügliches Ende der Spirale der militärischen Eskalation, der Militärmanöver und der Provokationen sowie eine Verringerung der in den Konfliktgebieten stationierten Streitkräfte; lehnt die Stationierung zusätzlicher NATO-Einheiten und -ausrüstung in Osteuropa entschieden ab; warnt davor, dass das Versäumnis, den ergebnisorientierten Dialog mit Russland wiederaufzunehmen, gefährliche Folgen für den Frieden und die Sicherheit in Europa und in der Welt haben könnte;

5.      fordert die EU auf, zu einem zielorientierten politischen Dialog mit Russland zurückzukehren, um das verlorengegangene Vertrauen wieder aufzubauen und Lösungen für alle offenen Probleme und kontroversen Fragen zu finden; fordert die Wiedereinführung der Dialogformate, die vor dem Beginn der ukrainischen Krise auf allen Ebenen der EU-Organe zwischen der EU und Russland angewendet wurden; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Sanktionspolitik gegen Russland aufzugeben, die zu einem Handelskrieg zwischen den beiden strategischen Partnern geführt hat, sich insbesondere auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), Landwirte und Verbraucher in Russland, der EU und den Ländern in der östlichen Nachbarschaft der EU negativ auswirkt und sich vor allem als politisch unwirksam und kontraproduktiv erwiesen hat;

6.      fordert, aus Anlass des 40. Jahrestages der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki im Jahre 2015 die Normen und Grundsätze dieser Schlussakte zu bestätigen und vollständig umzusetzen, um Vertrauen wiederzugewinnen und Verhandlungen über ein wirksames partnerschaftliches Sicherheitssystem für Europa auf der Grundlage der UN-Charta und der OSZE-Normen aufzunehmen, in dessen Rahmen die Interessen sämtlicher Staaten in Europa berücksichtigt werden; unterstreicht, dass es dringend notwendig ist, die Kontrolle konventioneller Waffen wiederaufzunehmen und weiterzuführen, die Wirksamkeit der existierenden Maßnahmen für Vertrauensbildung und Sicherheit zu verbessern und die Transparenzmechanismen auszuweiten und zu modernisieren und ihnen breitere Anwendungsbereiche zuzuweisen; fordert die Ausarbeitung neuer Maßnahmen für Vertrauensbildung und Transparenz, um den Ausbruch ähnlicher Konflikte in Zukunft zu verhindern;

7.      weist auf die Ergebnisse der Parlamentswahl in der Ukraine hin; bekräftigt seine Verurteilung des Prozesses gegen die kommunistische Partei, der während des Wahlkampfs begonnen hat; fordert das neugewählte Parlament und die einschlägigen Behörden auf, die Abstellung der Mängel in Angriff zu nehmen, indem sie unter anderem wirksame Untersuchungen der Unregelmäßigkeiten durchführen, die von nationalen und internationalen Beobachtern während der Wahl festgestellt wurden, die notwendigen juristischen Maßnahmen gegen die diejenigen einleiten, die für die Unregelmäßigkeiten während der Wahl verantwortlich sind, das Wahlsystem durch die Verbesserung der Vertretung der Regionen reformieren und den Einfluss der Wähler auf ihre Vertreter im Parlament durch die Einführung eines wahlkreisbasierten Verhältniswahlsystems stärken, die Empfehlungen der OSZE und der Venedig-Kommission vollständig umsetzen, um die Finanzierung der politischen Parteien und des Wahlkampfs transparenter zu gestalten, und sicherstellen, dass die Wahlgesetzgebung den internationalen Normen entspricht;

8.      fordert die Regierung der Ukraine auf, ihre Sparpolitik zu überprüfen, um die dringlichen sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Heizung, Energieversorgung und Gesundheitsversorgung;

9.      fordert die Regierung und die Werchowna Rada der Ukraine auf, die Erwartungen der Bevölkerung des Landes in Bezug auf tatsächliche und tiefgehende Reformen zu erfüllen, um der gegenwärtigen Krise ein Ende zu bereiten und das Land zu politischer, wirtschaftlicher und sozialer Stabilität zu führen, unter anderem durch

•  die umfassende Beseitigung der Korruption;

•  die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit;

•  Dezentralisierung und umfassende Garantien für die demokratische Beteiligung der Menschen in den Regionen an allen wichtigen Entscheidungsprozessen, insbesondere im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung;

•  die endgültige Abkoppelung der Oligarchen von der Politik unter demokratischer Kontrolle;

•  die Einhaltung der Menschenrechte und der demokratischen Rechte, einschließlich der sprachlichen Rechte;

•  die Auflösung der paramilitärischen Einheiten und die Wiederherstellung der konsequenten Kontrolle des Staates über Polizei und Militär;

•  die unverzügliche transparente, demokratische und rechtskonforme parlamentarische Kontrolle über alle Sicherheitskräfte im Lande und die Entwaffnung aller paramilitärischen und privaten so genannten Sicherheitskräfte;

10.    fordert die EU nachdrücklich auf, weitere finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung für die Ukraine mit der Umsetzung eines solchen Reformprogramms zu verknüpfen;

11.    gibt seiner Besorgnis Ausdruck, dass die ukrainischen Politiker und Behörden die Gefahr, die von der extremen Rechten und von sogar offen agierenden Neonazi-Kräften ausgeht, weiterhin auf unannehmbare Weise ignorieren, indem sie bei Wahlen mit diesen Kräften zusammenarbeiten und ihnen gestatten, Positionen im Bereich der Strafverfolgung zu besetzen; betont, dass es eine offensichtliche Gefährdung der Demokratie darstellt, Personen mit rechtsextremen Ansichten die Kontrolle über Positionen mit beträchtlichen Strafverfolgungskapazitäten einzuräumen; fordert die ukrainischen Regierung und die demokratischen politischen Kräfte nachdrücklich auf, alle Verbindungen zu Gruppen und/oder Milizen aus der rechtsextremen Szene zu kappen;

12.    bekräftigt, dass eine Politik der östlichen Nachbarschaft, in deren Rahmen nicht die Interessen sämtlicher beteiligten Akteure, einschließlich Russlands, berücksichtigt werden, versagt hat; betont, dass es einer Neugestaltung der Politik der östlichen Nachbarschaft bedarf, um eine regionale Zusammenarbeit aufzubauen, von der kein Land ausgeschlossen wird; fordert Russland auf, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen und Bereitschaft zu zeigen, zu einer gutnachbarlichen Politik beizutragen;

13.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, der Ukraine und Russlands sowie den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarats zu übermitteln.

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Angenommener Entschließungs-Antrag
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2015 zur Lage in der Ukraine (2014/2965(RSP))
Das Europäische Parlament ,–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Europäischen Nachbarschaftspolitik und zur Östlichen Partnerschaft,–  unter Hinweis auf die vorläufigen Erkenntnisse des BDIMR der OSZE zu der vorgezogenen Parlamentswahl in der Ukraine vom 26. Oktober 2014,

–  unter Hinweis auf den 8. Bericht des Büros der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte (OHCHR) über die Lage der Menschenrechte in der Ukraine vom 15. Dezember und auf den Bericht Nr. 22 des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) über die Lage in der Ukraine vom 26. Dezember 2014,

–  unter Hinweis auf die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine vom 27. Juni 2014, das ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen umfasst, und auf die zeitgleiche Ratifizierung des Abkommens durch das Europäische Parlament und die Werchowna Rada am 16. September 2014,

–  unter Hinweis auf das Protokoll von Minsk vom 5. September 2014 und das Memorandum von Minsk vom 19. September 2014 über die Umsetzung des 12-Punkte-Friedensplans,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen vom 20. November 2014 über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine und den Bericht von Human Rights Watch über Menschenrechtsverletzungen auf der Krim,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des NATO-Ukraine-Ausschusses vom 2. Dezember 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates vom 21. März 2014, 27. Juni 2014, 16. Juli 2014, 30. August 2014 und 18. Dezember 2014 zur Ukraine,

–  unter Hinweis auf das Ergebnis der ersten Sitzung des Assoziierungsrates zwischen der EU und der Ukraine, die am 15. Dezember 2014 stattfand,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. November 2014,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 26. Oktober 2014 in der Ukraine eine Parlamentswahl stattfand, die trotz des anhaltenden Konflikts in den östlichen Gebieten und der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland effizient durchgeführt wurde und friedlich, ordnungsgemäß und unter uneingeschränkter Achtung der Grundfreiheiten verlief;

B.  in der Erwägung, dass die aus proeuropäischen Kräften bestehende neue Regierung über eine verfassungsmäßige Mehrheit für die Durchführung von Reformen verfügt und bereits einen Koalitionsvertrag verabschiedet hat, in dem die Grundlagen für einen strikten Reformprozess gelegt werden, mit dem gemäß dem Friedensplan Poroschenkos die weitere europäische Integration gefördert, das Land modernisiert und entwickelt, eine wahrhaft demokratische und rechtsstaatliche Ordnung geschaffen und Verfassungsänderungen vorgenommen werden sollen;

C.  in der Erwägung, dass mit den sogenannten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen von Donezk und Luhansk am 2. November 2014 gegen ukrainisches Recht und die Vereinbarungen von Minsk verstoßen wurde und sie deshalb nicht anerkannt werden können; in der Erwägung, dass sich die Abhaltung dieser Wahlen nachteilig auf den Friedens- und Versöhnungsprozess ausgewirkt hat;

D.  in der Erwägung, dass der Waffenstillstand vom 5. September 2014 tagtäglich von den Separatisten und den russischen Streitkräften gebrochen wird; in der Erwägung, dass die Zahl der Gewalttaten seit dem 9. Dezember 2014 dank der Initiative Präsident Poroschenkos, der eine Feuerpause forderte, erheblich zurückging; in der Erwägung, dass die wichtigsten Punkte des Memorandums vom 19. September 2014 von den aus Russland unterstützten Separatisten jedoch nicht umgesetzt wurden; in der Erwägung, dass Russland zuverlässigen Quellen zufolge die Separatistenmilizen laufend weiter mit militärischem Gerät, Söldnern und regulären russischen Einheiten nebst Kampfpanzern, modernen Luftabwehrsystemen und Artillerie unterstützt;

E.  in der Erwägung, dass der bewaffnete Konflikt in der Ostukraine zu Tausenden militärischen und zivilen Opfern und noch viel mehr Verwundeten geführt hat und Hunderttausende Menschen zumeist nach Russland geflohen sind, während die Lage im Konfliktgebiet höchst beunruhigend ist, und zwar sowohl die humanitäre Situation als auch die medizinische Versorgung;

F.  in der Erwägung, dass die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim der erste Fall eines gewaltsamen Anschlusses eines Teils eines Landes an ein anderes Land in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs war und einen Verstoß gegen das Völkerrecht einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, der OSZE-Schlussakte von Helsinki und des Budapester Memorandums von 1994 darstellt;

G.  in der Erwägung, dass der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 17. November 2014 eine Grundsatzentscheidung über weitere Sanktionen getroffen hat, die sich gegen die Separatistenführer richten;

H.  in der Erwägung, dass es in der besetzten Ostukraine und auf der Krim immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen kommt, die insbesondere gegen die Krimtataren gerichtet sind und mit Einschüchterungen und einer neuen Welle von Verschleppungen einhergehen;

I.  in der Erwägung, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in der Ukraine-Politik von Vorteil wäre;

J.  in der Erwägung, dass das Parlament der Ukraine am 23. Dezember 2014 beschlossen hat, den blockfreien Status des Landes aufzuheben;

1.  bekundet der Ukraine und der ukrainischen Bevölkerung seine uneingeschränkte Solidarität; bekräftigt erneut, dass es sich nach wie vor für die Unabhängigkeit, die Souveränität, die territoriale Integrität, die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Entscheidung der Ukraine für Europa einsetzt;

2.  verurteilt die Terrorakte und die Verbrechen der Separatisten und anderer illegaler Kräfte in der Ostukraine;

3.  begrüßt, dass die Parlamentswahl vom 26. Oktober 2014 und die anschließende Konstituierung der neuen Werchowna Rada trotz der schwierigen Sicherheitslage und politischen Umstände positiv bewertet wurden; begrüßt die eindeutigen politischen Zusagen von Präsident Poroschenko, Ministerpräsident Jazenjuk und Parlamentssprecher Hrojsman zur Zusammenarbeit und zur Förderung des strikten Reformprozesses; legt der neuen Regierung und dem Parlament der Ukraine deutlich nahe, die dringend benötigten politischen und sozioökonomischen Reformen unverzüglich zu verabschieden und umzusetzen, um einen demokratischen und wohlhabenden Rechtsstaat aufzubauen;

4.  bedauert, dass aufgrund der aktuellen Situation im Land das Staatsgebiet und die Bevölkerung der Ukraine nicht vollständig in der Werchowna Rada vertreten sind; weist darauf hin, dass die Regierung und das Parlament der Ukraine den Schutz der Rechte und Bedürfnisse derjenigen Bürger gewährleisten müssen, die auf der Entscheidungsebene des Staates nicht vertreten sind;

5.  verurteilt Russlands aggressive Expansionspolitik auf das Schärfste, die die Einheit und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht und auch für die EU eine potenzielle Bedrohung ist und zu der die rechtswidrige Annexion der Krim und der nicht erklärte hybride Krieg gegen die Ukraine sowie der Nachrichtenkrieg zählen, in dem Elemente der elektronischen Kriegführung im Internet und anderen elektronischen Netzen, der Einsatz legaler und illegaler Streitkräfte, Propaganda, wirtschaftlicher Druck, energiepolitische Erpressung, Diplomatie und politische Destabilisierung gemischt werden; hebt hervor, dass diese Handlungen Verstöße gegen das Völkerrecht und eine ernsthafte Herausforderung für die europäische Sicherheitslage darstellen; hebt hervor, dass es keinerlei Begründung für den Einsatz militärischer Gewalt in Europa unter Berufung auf vermeintliche historische und sicherheitspolitische Gründe oder zum Schutz sogenannter Landsleute im Ausland gibt; fordert Moskau auf, die Lage nicht weiter eskalieren zu lassen, umgehend den Zustrom von Waffen, Söldnern und Truppen zur Unterstützung der Separatistenmilizen zu stoppen und seinen Einfluss auf die Separatisten geltend zu machen, um sie zu einer Beteiligung an dem politischen Prozess zu bewegen;

6.   fordert alle Seiten nachdrücklich auf, das Protokoll von Minsk unverzüglich umzusetzen und dadurch ihr ehrliches Engagement für Deeskalation und äußerste Zurückhaltung zu beweisen; fordert Russland auf, die internationale Überwachung der russisch-ukrainischen Grenze zu gestatten, seinen Einfluss auf die Separatisten zu nutzen, um sicherzustellen, dass sie die Waffenruhe einhalten, und konstruktiv auf die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen hinzuarbeiten; ermuntert zur Annahme vertrauensbildender Maßnahmen, die die Bemühungen um Frieden und Versöhnung unterstützen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig ein alle einbeziehender politischer Dialog und ein Wirtschaftsprogramm für den Wiederaufschwung der Wirtschaft im Donezbecken ist;

7.  fordert insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Tagung des Rates im März 2015 die Beibehaltung der derzeitigen EU-Sanktionen, solange Russland seine Verpflichtungen aus den Vereinbarungen von Minsk nicht vollständig einhält und umsetzt, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, für mehr Solidarität unter den Mitgliedstaaten zu sorgen, sollte die Krise mit Russland andauern; betont, dass eine Reihe klarer Vorgaben beschlossen werden müssen, von deren Einhaltung die Verhängung neuer restriktiver Maßnahmen gegen Russland oder die Aufhebung der bereits verhängten Sanktionen abhängig gemacht werden könnte, wobei zu diesen Vorgaben die Einhaltung des Waffenstillstands, der bedingungslose Rückzug aller russischen Streitkräfte und der von Russland unterstützten illegalen bewaffneten Gruppen und Söldner aus der Ukraine, der Austausch aller Gefangenen, zu denen auch Nadija Sawtschenko zählt, und die Wiederherstellung der Kontrolle der Ukraine in ihrem gesamten Hoheitsgebiet einschließlich der Krim zählen; fordert den Europäischen Rat auf, weitere restriktive Maßnahmen zu beschließen und deren Umfang auszuweiten, indem der Bereich der Nukleartechnik einbezogen und die Möglichkeiten russischer Unternehmen, internationale Finanztransaktionen abzuwickeln, eingeschränkt werden, falls Russland weitere Maßnahmen zur Destabilisierung der Ukraine trifft; stellt fest, dass die EU bereit sein muss, die Mitgliedstaaten, die auch eine Außengrenze der EU haben, zu unterstützen und ihnen im gleichen Maße wie allen anderen Mitgliedstaaten Sicherheit zu gewähren;

8.  ist der Auffassung, dass Sanktionen Teil eines umfassenderen EU-Konzepts gegenüber Russland und der Bemühungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin sein sollten, den Dialog mit Moskau zu intensivieren; erinnert daran, dass diese Sanktionen allein dazu dienen, die russische Regierung zu veranlassen, ihre derzeitige Politik zu ändern und einen sinnvollen Beitrag zu einer friedlichen Lösung der Krise in der Ukraine zu leisten; betont, dass die Beibehaltung, die Verstärkung oder die Außerkraftsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU allein von der Haltung Russlands und von der Lage der Ukraine abhängen;

9.  betont, dass die politischen und diplomatischen Kanäle nach Russland geöffnet bleiben müssen, um diplomatische Lösungen des Konflikts zu ermöglichen, und unterstützt daher Formate wie das Genfer Format und das Normandie-Format, wenn dabei konkrete Ergebnisse erzielt werden können;

10.  unterstützt die Politik, die illegale Annexion der Krim durch Russland nicht anzuerkennen, und nimmt in diesem Zusammenhang die kürzlich verabschiedeten zusätzlichen Sanktionen in Bezug auf Investitionen, Dienstleistungen und den Handel mit der Krim und mit Sewastopol mit Befriedigung zur Kenntnis;

11.  betont, dass durch das Assoziierungsabkommen mit einer vertieften und umfassenden Freihandelszone der Fahrplan für dringend notwendige Reformen vorgegeben sein sollte, die trotz des schwierigen kriegerischen Umfelds in Teilen der Gebiete Luhansk und Donezk rasch umgesetzt werden müssen; fordert den Rat und die Kommission auf, keine Mühen zu scheuen und die Ukraine beim Beschluss und vor allem bei der Umsetzung dieser Reformen mit dem Ziel zu unterstützen, den Weg für die vollständige Umsetzung des bilateralen Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine zu ebnen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beginn der Beratenden Mission der Europäischen Union (EUAM); teilt die Auffassung der Venedig-Kommission, dass bei der Ausarbeitung einer Verfassungsreform alle Seiten einbezogen und umfassende öffentliche Konsultationen veranstaltet werden müssen, damit die Reform erfolgreich sein kann;

12.  fordert, dass die Unterstützungsgruppe der Kommission für die Ukraine raschere und substanziellere technische Hilfe leistet, etwa bei der Ermittlung von Bereichen, in denen die Ukraine bei der Konzeption und Umsetzung eines umfassenden Reformprogramms eine solche technische Hilfe benötigt, und bei der Bereitstellung von Beratern und Sachverständigen aus den Organen der EU und den Mitgliedstaaten; fordert die Regierung der Ukraine auf, ein Ministerium oder eine Stelle für die Koordinierung der Integration in und die Unterstützung durch die EU sowie einen hochrangig besetzten interministeriellen Koordinierungsausschuss einzurichten, der mit der Befugnis auszustatten wäre, die Fortschritte bei der Annäherung an die EU und den Reformen zu überwachen und zu beaufsichtigen, und in der Lage sein müsste, die Umsetzung der Reformen vorzubereiten und zu koordinieren;

13.  ist der festen Überzeugung, dass die Ukraine dringend ein ambitioniertes Antikorruptionsprogramm braucht, das Korruption in jeder Form ächtet; fordert die Staatsführung der Ukraine auf, die systematische Korruption zu beseitigen, indem die Nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung umgehend und effektiv umgesetzt wird, und betont, dass die Korruptionsbekämpfung eine der obersten Prioritäten der neuen Regierung sein muss; empfiehlt zu diesem Zweck, ein politisch unabhängiges Büro für die Korruptionsbekämpfung einzurichten, das mit ausreichenden Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet ist, um maßgeblich zum Aufbau ordnungsgemäß funktionierender staatlicher Institutionen beizutragen; begrüßt, dass sich die Ukraine an Interpol gewandt hat und ein Haftbefehl gegen den ehemaligen Präsidenten Janukowytsch wegen des Vorwurfs der Unterschlagung öffentlicher Gelder ausgestellt wurde; fordert die Mitgliedstaaten auf, den internationalen Haftbefehl auszuführen und bei der Wiederbeschaffung der gestohlenen Vermögenswerte behilflich zu sein; begrüßt die Einrichtung einer Schiedsstelle für Wirtschaftsstreitigkeiten und fordert die ukrainische Regierung auf, einen Gesetzesentwurf dazu vorzulegen;

14.  weist darauf hin, dass der Rat der Europäischen Union am 16. Juli 2014 das Waffenembargo gegen die Ukraine aufgehoben hat und daher derzeit keine Einwände oder rechtliche Beschränkungen für die Lieferung von Schutzwaffen aus den Mitgliedstaaten an die Ukraine bestehen; ist der Ansicht, dass die EU Möglichkeiten prüfen sollte, die Regierung der Ukraine beim Ausbau der Verteidigungsfähigkeiten und dem Schutz der Außengrenzen des Landes zu unterstützen, und zwar auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Transformation der Streitkräfte der früher dem Warschauer Pakt angehörenden Mitgliedstaaten der EU, vor allem im Rahmen von Schulungsmissionen, wie sie bereits bei Streitkräften in anderen Teilen der Welt durchgeführt wurden; unterstützt die derzeitigen Lieferungen nichtletaler Ausrüstungsgegenstände;

15.  nimmt die Verabschiedung eines Gesetzes zur Aufhebung des 2010 beschlossenen blockfreien Status der Ukraine zur Kenntnis; stellt fest, dass die Ukraine das Recht hat, ihre Entscheidungen frei zu treffen, und unterstützt die Position von Präsident Poroschenko, wonach sich die Ukraine jetzt unbedingt auf Reformen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft konzentrieren muss und der Beitritt zur NATO ein Thema ist, über das die Bevölkerung der gesamten Ukraine zu einem späteren Zeitpunkt in einem Referendum entscheiden sollte; betont, dass eine engere Beziehung der Ukraine zur EU unabhängig von der Frage des NATO-Beitritts ist;

16.  erachtet es als wichtig, dass die internationale Gemeinschaft zusagt, die Stabilisierungs- und Reformmaßnahmen in Wirtschaft und Politik der Ukraine zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein umfangreiches leistungsabhängiges, an Vorgaben gebundenes Unterstützungsprogramm für die Ukraine auszuarbeiten und sich stärker für die Unterstützung der Ukraine zu engagieren, indem sie unter anderem eine Geber- bzw. Investorenkonferenz veranstalten und in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen weitere Maßnahmen festlegen, die der wirtschaftlichen und finanziellen Erholung der Ukraine dienen sollen; begrüßt das Finanzhilfepaket für die Ukraine mit einem Volumen von 11 Mrd. EUR, das in den kommenden Jahren ausgezahlt werden soll, und den Vorschlag der Kommission, der Ukraine mittelfristige Kredite über weitere 1,8 Mrd. EUR bereitzustellen;

17.  bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Auffassung, dass mit dem Assoziierungsabkommen noch nicht die letzte mögliche Ausbaustufe in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine erreicht ist; weist außerdem darauf hin, dass die Ukraine – wie jeder andere europäische Staat – gemäß Artikel 49 EUV eine europäische Perspektive hat und die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragen kann, sofern sie die Kopenhagener Kriterien erfüllt, sich an die Grundsätze der Demokratie hält, die Grundfreiheiten, die Menschen- und Minderheitenrechte achtet und die Rechtstaatlichkeit gewährleistet; fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Assoziierungsabkommen vor dem Gipfel in Riga zu ratifizieren;

18.  hebt hervor, dass die Energieversorgung der Ukraine gesichert und die ukrainische Energiewirtschaft gemäß ihren Zusagen im Rahmen der Energiegemeinschaft reformiert werden muss; begrüßt, dass zwischen der EU, Russland und der Ukraine ein Abkommen über Erdgaslieferungen aus Russland während der Wintermonate bis Ende März 2015 geschlossen wurde, dass sich die EU solidarisch zeigt und dass größere Erdgasmengen mittels Umkehrfluss aus den EU-Mitgliedstaaten in die Ukraine geleitet werden;

19.  hebt hervor, dass die Energieversorgungssicherheit, die Energieunabhängigkeit und die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Druck von außen grundlegend verbessert, die Energieabhängigkeit der EU von Russland verringert und zugleich konkrete Alternativen für Mitgliedstaaten geboten werden müssen, die derzeit auf Russland als einzigen Energielieferanten angewiesen sind; fordert die EU auf, eine echte gemeinsame Energieaußenpolitik zu betreiben und sich für die Gründung einer Europäischen Energieunion einzusetzen; fordert die vollständige Verwirklichung des Energiebinnenmarkts sowie die Umsetzung des Dritten Energiepakets und die vorbehaltlose Fortführung des anhängigen Gerichtsverfahrens gegen Gasprom;

20.  betont, dass Fernleitungsprojekten, mit denen die Energieversorgung der EU diversifiziert wird, Vorrang eingeräumt werden muss, und begrüßt mithin die Einstellung des Projekts South Stream; fordert die Europäische Energiegemeinschaft auf, eine Agenda der Zusammenarbeit mit der Ukraine sowie den Ländern des Südkaukasus, Mittelasiens, des Nahen Ostens und den Mittelmeeranrainerstaaten auszuarbeiten, um unabhängig von der Erdgasgeopolitik Russlands eine Infrastruktur und Verbindungsleitungen zwischen der EU und ihren europäischen Nachbarstaaten aufzubauen; stellt fest, dass stabile Erdgaslieferungen an die Ukraine auch für die Energiesicherheit der Mitgliedstaaten von überragender Bedeutung sind;

21.  betont, dass die EU gemeinsam mit den Staatsorganen der Ukraine der humanitären Krise in der Ukraine größere Aufmerksamkeit angedeihen lassen und angesichts der katastrophalen humanitären Lage – insbesondere der Lage der Binnenvertriebenen – für Abhilfe sorgen muss; fordert die Kommission und den Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement auf, unter Umgehung von Mittlerorganisationen einen längst überfälligen robusten und direkten humanitären Einsatz in Form eines „blauen Konvois“, der eindeutig als EU-Konvoi gekennzeichnet ist, auf den Weg zu bringen; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament binnen zwei Monaten einen entsprechenden Maßnahmenplan vorzulegen; betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten der Ukraine weitere Finanzhilfe leisten müssen, damit das Land die furchtbare humanitäre Krise bewältigen kann; bekräftigt die Warnmeldungen der WHO dahingehend, dass sich in der Ostukraine eine medizinische Notlage anbahnt, da die Krankenhäuser nicht voll funktionstüchtig sind und es an Medikamenten und Impfstoffen fehlt, und fordert mehr und wirksamere humanitäre Hilfe für Binnenvertriebene, vor allem für Kinder und ältere Menschen, und den uneingeschränkten und ungehinderten Zugang des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zu den Konfliktgebieten; begrüßt die Inkraftsetzung des überfälligen Gesetzes über Binnenvertriebene und den Beschluss, EU-Sachverständige über das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz einzusetzen, um die ukrainischen Staatsorgane in Angelegenheiten der Binnenvertriebenen zu beraten;

22.  fordert weitere humanitäre Hilfe und Unterstützung für die von dem Konflikt betroffene Bevölkerung; weist erneut darauf hin, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe in der Ostukraine in vollem Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den Grundsätzen der Humanität, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie in enger Abstimmung mit der Regierung der Ukraine, den Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz erfolgen muss; fordert Russland auf, internationale Inspektionen der humanitären Konvois für das Donezbecken zuzulassen, um Zweifel an ihren Ladungen auszuräumen;

23.  betont, dass der OSZE eine entscheidende Rolle bei der Beilegung der Krise in der Ukraine zukommt, weil sie im Umgang mit bewaffneten Konflikten und Krisen erfahren ist und ihr sowohl die Russische Föderation als auch die Ukraine angehören; bedauert, dass die Sonderbeobachtermission der OSZE nach wie vor personell unterbesetzt ist und deshalb nicht die gewünschten Leistungen erbringen kann; fordert die Mitgliedstaaten, die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin und die Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine personell und materiell besser auszustatten; vertritt die Auffassung, dass die EU, wenn sie von den Staatsorganen der Ukraine darum gebeten wird, eine Beobachtungsmission bereitstellen sollte, um einen Beitrag zur tatsächlichen Kontrolle und Überwachung der ukrainisch-russischen Grenze zu leisten;

24.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin und den Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen auf, sich im Rahmen ihrer Befugnisse für eine politische Lösung der Krise in der Ukraine einzusetzen, die von allen beteiligten Parteien akzeptiert wird; betont, dass bei einer derartigen Lösung das Szenario eines eingefrorenen Konflikts in der Ostukraine und auf der Krim ausgeschlossen werden muss; fordert die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin auf, eine prinzipientreue und entschlossene Haltung im Hinblick auf die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie die Grundsätze des Völkerrechts einzunehmen, dabei jedoch eine Verhandlungslösung für die Krise in der Ostukraine und auf der Krim anzustreben; bekräftigt, dass die Einheit und der Zusammenhalt unter den EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzung für den Erfolg einer EU-Strategie gegenüber Russland ist; fordert in diesem Zusammenhang die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, von einseitigen Maßnahmen und Formulierungen Abstand zu nehmen und die Bemühungen, eine gemeinsame europäische Haltung gegenüber Russland zu entwickeln, zu verstärken;

25.  fordert die Wiederaufnahme eines echten landesweiten Dialogs, der alle betroffenen Seiten einbezieht und auch eine Lösung für die Zahlung von Sozialleistungen und Renten und zur Bereitstellung von humanitärer Hilfe durch die ukrainische Regierung für die Bevölkerung im Konfliktgebiet herbeiführen könnte; vertritt die Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, alle größeren Gewaltakte, darunter die auf dem Majdan sowie in Odessa, Mariupol, Slowjansk, Ilowajsk und auf der Rymarska-Straße, unparteiisch und effektiv zu untersuchen; ist der Ansicht, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle spielen können, um persönliche Kontakte und das Verständnis der Menschen füreinander in der Ukraine zu erleichtern und den demokratischen Wandel und die Achtung der Menschenrechte zu fördern; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft zu verstärken;

26.  begrüßt die Entscheidung der französischen Regierung, die Lieferung von Mistral-Hubschrauberträgern zu stoppen, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, einen ähnlichen Ansatz bei Ausfuhren zu verfolgen, die nicht unter die Sanktionsbeschlüsse der EU fallen, insbesondere in Bezug auf Waffen und sowohl für zivile als auch militärische Zwecke nutzbare Güter;

27.  fordert die Kommission und den Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen auf, binnen zwei Monaten eine Kommunikationsstrategie auszuarbeiten und dem Europäischen Parlament vorzulegen, um der Propagandakampagne entgegenzuwirken, die Russland in der EU, ihren östlichen Nachbarstaaten und in Russland selbst betreibt, und Instrumente zu konzipieren, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzt würden, auf EU-Ebene wie auch in den Mitgliedstaaten gegen diese Propagandakampagne vorzugehen;

28.  bekräftigt seine Unterstützung für die internationale Untersuchung der Umstände des tragischen Abschusses des Flugs MH17 der Malaysian Airlines und wiederholt seine Forderung, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; bedauert die Hindernisse in diesem Verfahren und fordert alle Seiten nachdrücklich auf, echte Kooperationsbereitschaft an den Tag zu legen, für den sicheren und uneingeschränkten Zugang zu der Absturzstelle des Fluges MH17 zu sorgen und Einsicht in alle anderen einschlägigen Quellen zu gewähren, die zu den Ermittlungen beitragen können; verleiht seinem Wunsch Ausdruck, über die Fortschritte bei diesen Ermittlungen auf dem Laufenden gehalten zu werden;

29.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Ukraine, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft und der Russischen Föderation sowie der Parlamentarischen Versammlung Euronest und den Parlamentarischen Versammlungen des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.

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Anmerkung
Wie aus einem aktuellen Positionspapier der Freien Wähler Landesvereinigung Rheinland-Pfalz hervorgeht, wird der angenommene Entschließungsantrag des EU-Parlaments vollumfänglich geteilt.
In diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage, ob die gelegentlich als heimliche Agrarlobbyistin wahrgenommene EU-Abgeordnete, Frau Ulrike Müller und der Landesvorsitzende aus RLP, Stephan Wefelscheid (auch als Sprecher des Forum Koblenz der Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V. aktiv) für eine solche politische Äusserung das uneingeschränkte Plazet der ohnehin mageren Parteibasis eingeholt haben.
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Ihr Oeconomicus
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