YES or NO ? – Eindrücke vor der historischen Abstimmung in Schottland
Veröffentlicht: 17. September 2014 Abgelegt unter: Schottland - Scotland, Schottland - September 2014, Scottish independence movement, Volksabstimmung - Plebiszit - Bürgerreferendum | Tags: EU-Mitgliedschaft, NATO-Mitgliedschaft, Währung Ein KommentarEin australischer Kollege, der bis Ende letzter Woche auf Vortragsreise in Schottland unterwegs war, berichtete von seinen Erkenntnissen, die er anhand zahlreicher Gespräche mit beiden Lagern, sowie in Diskussionen mit Studenten feststellte.
Nach seiner Wahrnehmung liegen die Sezessionsbefürworter mit etwa 4-5% vorne. Unterstellt, dass sich dies an 18.09. auch bestätigt, hat er drei Folge-Themen ausgemacht.
EU-Mitgliedschaft
Unter der Prämisse, dass die Sezzessionsbefürworter obsiegen, werde es höchst spannend, wie sich die Schottische Bevölkerung in einem hoffentlich weiteren Referendum für oder gegen ein EU-Beitritt entscheidet.
Anscheinend gibt es sowohl im Lager der Unabhängigkeitsbewegung Befürworter als auch Gegner einer solchen Mitgliedschaft, als es dieses Phänomen auch bei den Unabhängigkeits-Gegnern gibt.
In diesem Zusammenhang soll übrigens bei den Gegnern eines EU-Beitritts auch darüber diskutiert werden, dass man dem norwegischen Beispiel (Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht, geschätzt etwa 50%) nicht folgen mag.
Währung
Auch zu diesem Punkt ist derzeit in der schottischen Bevölkerung kaum eine eindeutige Haltung auszumachen.
Offenbar werden gleich 3 Optionen diskutiert, Verbleib im Sterling, Konvertierung zum Euro und eine eigene schottische Währung, den Haggis. Nebenbei bemerkt gibt es auch im Kreis der EU-Befürworter Stimmen, die den Euro ablehnen.
NATO-Mitgliedschaft
Mein Kollege meint, dass die Stimmung gegen eine solche Mitgliedschaft überwiegt und zwar unabhängig von den Überzeugungen zu EU-Mitgliedschaft und NATO.
Insgesamt gewann er den Eindruck, dass die schottische Bevölkerung hinsichtlich der Folgen von Abspaltung und dessen Wechselwirkungen „well educated“ seien.
Darauf einen Glenmorangie, Cheers !
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Ihr Oeconomicus
What a Scottish Yes vote means for Australian markets
Veröffentlicht: 17. September 2014 Abgelegt unter: AUSTRALIEN, Schottland - Scotland, Scottish independence movement | Tags: Geldpolitik, The Haggis, Währung Hinterlasse einen KommentarA Yes vote to Scottish independence on September 18 would mean a great many things for Scotland and also for England. But what would it mean for Australian business and financial markets?
It’s tempting to say “very little”– what do internal politics half a globe away have to do with us? Yet the Australian dollar strengthened markedly against the pound last week, almost surely due to a poll suggesting that the Yes vote was ahead 47-45 per cent.
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Richard Holden – business spectator
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follow-ups
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On Scottish Independence And Its Impact On The Markets
Tomorrow, in an historic vote, Scotland will decide its fate when people go to the polls to vote on their independence. What started out as looking like a clear cut victory for the “no” vote, a vote against independence, has developed into a close contest, with the latest polls now showing a very narrow lead for those who wish to maintain the status quo and some recent samples suggesting that the “yes” camp could carry the day.
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Martin Tiller – Nasdaq.com
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Die schottische Gefahr für Europa
In einem Großbritannien ohne Schottland werden die EU-Skeptiker umgehend die EU-Mitgliedschaft der Briten beenden und so einen Grundpfeiler der EU einreißen.
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Claus Vogt – GEOLITICO
Scotland Votes: What’s at Stake for the UK
Veröffentlicht: 12. August 2014 Abgelegt unter: Schottland - Scotland, Scottish independence movement | Tags: independance, Referendum 4 KommentareSo far the Scottish referendum debate has been almost entirely about Scotland – what is good for it and what is bad for it. But what about the rest of the UK? Whatever the result, the UK as we have known it for the past 300 years is set to change dramatically, and may never be the same again.
If you think independence would not make any difference to the other 58 million people on these islands, think again. The reverberations could be felt across the land, from the future of the armed forces and nuclear deterrent, to the UK’s place at the international top table; from the fate of the union flag to the entire British political landscape.
Andrew Neil explores what an independent Scotland would mean for England, Wales and Northern Ireland, and the huge constitutional changes that may lie ahead whether the vote is yes or no.
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Can Scotland keep the pound?
Turcan Connell Asset Management CEO, Alex Montgomery is interviewed by David Clarke on the subject of currency should Scotland become independent.
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‚Nothing to stop‘ sterling use For Independent Scotland
There is „nothing to stop“ an independent Scotland using sterling with or without a currency union, economist Sir Donald Mackay has said.
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follow-up, 25.08.2014
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Schottland: Klein-Britannien nach Referendum?
Ein Großbritannien, das fünf Millionen Einwohner und ein Drittel an Landmasse verliert – das könnte am 18. September eintreten, wenn die Schotten über ihre Unabhängigkeit abstimmen.
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tagesschau
Lesermeinungen
Spanisches Parlament gegen Referendum der Katalanen
Veröffentlicht: 9. April 2014 Abgelegt unter: independència de Catalunya - Unabhängigkeit für Katalonien, Mariano Rajoy | Tags: Artur Mas, Katalonien, Marta Rovira Ein KommentarDas spanische Parlament hat ein Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Gegen die von den Katalanen beantragte Volksabstimmung votierten 299 Abgeordnete. 47 Parlamentarier stimmten dafür.
Das katalanische Regionalparlament hatte in Madrid den Antrag gestellt, ein Referendum über eine mögliche Abspaltung der Region von Spanien abzuhalten.
Als Regierungschef sei er für alle da, sagte Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy. Er könne sich kein Spanien ohne Katalonien vorstellen, ebenso wenig wie ein Katalonien außerhalb Spaniens und außerhalb Europas.
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euronews
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Anmerkung
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Seltsam, dass Herr Rajoy gänzlich phantasielos erscheinen möchte, obgleich der diese Eigenschaft im PP-Spenden-Skandal durchaus belegt hat.
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 10.04.2014
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„Der Prozess in Katalonien wird weitergehen“
Trotz der großen Ablehnung im spanischen Parlament hält Katalonien an einer Abstimmung über die eigene Souveränität fest
Der katalanische Regierungschef Artur Mas ist am Dienstag nicht in die spanische Hauptstadt Madrid gereist, um vor dem Parlament die katalanische Forderung zu vertreten, eine Volksabstimmung über die Souveränität Kataloniens durchzuführen. Das hatten Vertreter der verschiedenen Fraktionen des katalanischen Parlaments übernommen, die mit einer Zweidrittelmehrheit dafürgestimmt hatten.
„Wir sind gekommen, um ein Abkommen über eine Befragung möglich zu machen, das nötig ist und, wenn man will, auch möglich ist“
sagte Jordi Turull, der Vertreter der konservativen CiU von Mas. Auch die Vertreterin der Republikanischen Linken (ERC) machte wie der Vertreter der linksgrünen ICV klar, dass es „keinen Rückweg“ mehr gäbe, denn man habe das Gefühl, dass Spanien „nicht respektiert, wie wir sind, wie wir sprechen, wie wir denken und träumen“, sagte die ERC-Vertreterin Marta Rovira in den zehn Minuten, die den drei Katalanen eingeräumt wurden.
Es ging in der Debatte darum, die Kompetenz dafür zu erhalten, eine nicht verbindliche Abstimmung am 9. November durchzuführen, die von Millionen in Katalonien gefordert wird.
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Ralf Streck – Telepolis
Anmerkungen zum Petitionsentwurf „Separation der Bundesländer für eine Rückkehr zur Demokratie“
Veröffentlicht: 7. April 2014 Abgelegt unter: BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, DEMOKRATIE, Sezessions-Bewegungen | Tags: Art. 123 Abs. 1 AEUV, CETA-Abkommen, ESM-Urteil, Genmais 1507, Natotruppenstatut, OMT, sanctions & implications, TTIP 3 KommentareBei ik-news wurde heute ein Petitionsentwurf mit dem Titel „Separation der Bundesländer für eine Rückkehr zur Demokratie“ veröffentlicht.
So sehr ich die Motivation des Autors zu verstehen glaube, erscheinen mir einige Begründungen nicht ausreichend dargelegt bzw. argumentativ noch etwas unscharf ausformuliert zu sein.
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„Begründung der Legitimation einer Separation der Bundesländer aus dem Bund:“
Unter Punkt 1 lesen wir:
„Durch die aktive und passive Beteiligung der Bundesrepublik an Drohnenangriffen, welche in Deutschland aus der US-Militärbasis in Ramstein durchgeführt werden, verletzt die Bundesrepublik Deutschland gegen das GG Art. 26 Abs.1: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“„
(vgl. mit meinem Aufsatz „Täuschland, die Schaltzentrale im weltweiten Drohnenkrieg“)
und weiter:
„Ein Nato-Truppenstatut kann hier nicht über dem Völkerrecht und dem Grundgesetz stehen (GG Art. 25). Dadurch, dass das US-Militär sich in Deutschland weiterhin den quais-Status einer Besatzungsmacht gibt, ist die Bundesrepublik in der der aktuellen Vertragskonstellation handlungsunfähig. Nur eine neue, demokratische Verfassung kann diesen Zustand wirksam verändern“
Bei der Bewertung der Vorgänge in Ramstein wäre es vielleicht hilfreich gewesen, sich eingehend mit
- dem Natotruppenstatut (Art.5)
- den Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
- und den weiteren Abkommen (insbesondere den Änderungen des Statutes nach der deutschen Wiedervereinigung)
zu beschäftigen.
In all diesen Abkommen, Erweiterungen und Ergänzungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für in Deutschland stationierte Nato-Truppen -und dies gilt selbstverständlich auch für US-Basen- grundsätzlich deutsches Recht gilt!
Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bündnispartner haben sich jedoch darauf verständigt, dass bestimmte Hoheitsrechte von den Entsendestaaten ausgeübt werden. Hat eine deutsche Behörde etwa den Verdacht, dass auf US-Basen gegen deutsches Recht verstoßen wird, dann kann sie keine Zwangsmaßnahmen auf den Stützpunkten ergreifen, sondern lediglich die US-Behörden dazu auffordern, für die Einhaltung deutschen Rechts Sorge zu tragen, wozu diese sich vertraglich verpflichtet haben.
Zur Vertiefung dieser Materie sei das Studium der relevanten Dokumente und Bewertungen empfohlen.
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Zustimmung zu Punkt 2 „Genmais 1507“, wobei es, wie hier ausgeführt, natürlich weitaus mehr dazu zu sagen gäbe.
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In Punkt 3 der Begründungen des Petitionsentwurfes wird korrekterweise auf das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) hingewiesen.
Hier erscheint es mir zwingend geboten, auf das CETA-Abkommen zwischen EU und Kanada hinzuweisen, da im Falle eines Scheiterns der TTIP-Verhandlungen, amerikanische Interessen über diesen Umweg wahrgenommen werden könnten.
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Während Punkt 4 (Ukraine-Krise und die politische Forderung nach Wirtschafts-Sanktionen gegen Russland) ausreichend substantiiert klingt, erscheint mir Punkt 5 revisionsbedürftig.
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Im Einzelnen halte ich es für fraglich, das BVerG-Urteil dahingehend auszulegen, dass nunmehr eine verdeckte Staatsfinanzierung durch den ESM legitimiert sei, da solche nach Art. 123 Abs. 1 AEUV verbotenen Maßnahmen durch die EZB erfolgen (vgl. OMT).
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Bei der ESM-Entscheidung gehörte zu den wesentlichen Erwägungen des Senats
„1. Die Kontrollaufgabe des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich nach ständiger Rechtsprechung darauf, ob Handlungen von Organen und
Einrichtungen der Europäischen Union auf ersichtlichen Kompetenzüberschreitungen beruhen oder den nicht übertragbaren Bereich der durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität des Grundgesetzes betreffen.2. Verstieße der OMT-Beschluss gegen das währungspolitische Mandat der Europäischen Zentralbank oder gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung, läge darin ein Ultra-vires-Akt.
a) Nach der Honeywell-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 126, 286) ist dazu ein hinreichend qualifizierter Verstoß erforderlich. Dieser setzt voraus, dass das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt.
b) Die Verträge enthalten ein auf die Währungspolitik beschränktes Mandat der Europäischen Zentralbank (Art. 119 und 127 ff. AEUV und Art.17 ff. ESZB-Satzung). Sie ist nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik in der Union zu unterstützen (Art. 119 Abs. 2, Art. 127 Abs. 1 Satz 2 AEUV; Art. 2 Satz 2 ESZB-Satzung).
Geht man -vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union- davon aus, dass der OMT-Beschluss als eigenständige wirtschaftspolitische Maßnahme zu qualifizieren ist, so verstößt er offensichtlich gegen diese Kompetenzverteilung. Diese Kompetenzverschiebung wäre auch strukturell bedeutsam, denn der OMT-Beschluss kann Hilfsmaßnahmen im Rahmen der „Eurorettungspolitik“ überlagern, die zum Kernbereich der wirtschaftspolitischen Kompetenz der Mitgliedstaaten rechnen (vgl. Art. 136 Abs. 3 AEUV). Zudem können die Outright Monetary Transactions zu einer erheblichen Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen, den die europäischen Verträge nicht vorsehen.
c) Auch soweit der OMT-Beschluss gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung (Art. 123 Abs. 1 AEUV) verstoßen sollte, läge darin eine offensichtliche und strukturell bedeutsame Kompetenzüberschreitung. Der Verstoß wäre offensichtlich, weil das Primärrecht das Verbot ausdrücklich normiert und Kompetenzen der Europäischen Zentralbank insoweit zweifelsfrei ausschließt. Er wäre auch strukturell bedeutsam, denn das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung ist eine der zentralen Regeln für die Ausgestaltung der Währungsunion als Stabilitätsunion. Zudem sichert es die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages ab.“
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Abschließend noch ein Wort zu den Zitaten von Prof. Schachtschneider
So sehr ich den Sachverstand von Karl-Albrecht Schachtschneider schätze, sei darauf hingewiesen, dass es durchaus eine Reihe nicht weniger kompetenter Staatsrechtler gibt, welche seine Thesen nicht unterstützen.
Diesbezüglich hätte ich mir gewünscht, dass der Autor im Lichte ausgewogener Bewertungen dahingehend die notwendigen Recherchen durchgeführt hätte, was sicherlich den wissenschaftlichen Diskurs zwischen Schachtschneider und Kollegen beflügeln könnte.
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Auf die finale Version der Petition und insbesondere deren Unterstützung darf man jedenfalls gespannt sein.
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Ihr Oeconomicus
Umzug der RBS als Preis schottischer Unabhängigkeit
Veröffentlicht: 6. Februar 2014 Abgelegt unter: Royal Bank of Scotland, Schottland - Scotland, Scottish independence movement | Tags: Act of Union 1707, Sezession, Vince Cable Ein KommentarPressemeldungen zufolge geht der für Unternehmen zuständige britische Minister, Vince Cable, davon aus, dass Schottland bei einer Unabhängigkeit seine größte Bank verliert.
Die staatlich unterstützte Royal Bank of Scotland (RBS) dürfte nach London umziehen, wenn sich die Mehrheit der Schotten im September für ein Ende der 307 Jahre alten Union mit England und Wales entscheiden würde.
Bei einem Umzug der RBS würde man in Edinburgh vermutlich auf eine Trauerbeflaggung verzichten und sich an der Erträgen der Ressourcen erfreuen, die ab dann nicht mehr im britischen Staatshaushalt versickern dürften.
Vermutlich würde als Folge einer erfolgreichen Abspaltung der britische Union-Jack dann wieder in seine Einzelteile, dem schottischen Andreaskreuz und dem englischen Georgskreuz, zu zerlegen sein.
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Scottish independence referendum – History of the Union Jack
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historischer Hintergrund
Mit dem Act of Union 1707 wurde Schottland formal mit England zum Königreich Großbritannien vereinigt.
Bereits 1606, 1667 und 1689 hatte es Versuche gegeben, die beiden durch Personalunion miteinander verbundenen Länder auch politisch zu vereinigen. Doch nun standen beide Parlamente hinter dem Vertragswerk, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Gründen. England wollte die protestantische Erbfolgeregelung gemäß dem Act of Settlement aus dem Jahr 1701 in beiden Ländern durchsetzen, um sich nicht auf den 1704 von Schottland verabschiedeten Act of Security verlassen zu müssen. Die Engländer befürchteten, dass ein unabhängiges Schottland mit einem eigenen König, selbst wenn er protestantisch wäre, die Auld Alliance mit Frankreich wieder aufleben lassen könnte und sich gegen England stellen würde. Mit der Union wurde auch die Eröffnung einer zweiten Front im Spanischen Erbfolgekrieg verhindert.
Dem nach dem Scheitern von William Patersons Darién-Projekt faktisch bankrotten schottischen Staat bot sich mit der Union die Möglichkeit, die Schulden abzuwälzen, wenn auch unter Preisgabe der vollen Souveränität. Gleichzeitig konnten dadurch die im Jahr 1705 von England beschlossenen Alien Act angedrohten wirtschaftlichen Sanktionen abgewendet werden. Darüber hinaus wurden die Gläubiger der Company of Scotland entschädigt und Schottland erhielt unbeschränkten Zugang zu den Märkten Englands und dessen Kolonien.
Umsetzung
Der Unionsvertrag umfasste 25 Artikel, wovon 15 wirtschaftlicher Natur waren. In Schottland stimmte das Parlament über jeden Artikel einzeln ab und manche Klauseln wurden in spezialisierten Kommissionen eingehender beraten. Artikel 1 des Abkommens legte die Verschmelzung beider Länder zu einer Union fest und wurde am 4. November 1706 mit 116 zu 83 Stimmen angenommen. Um den Widerstand der Church of Scotland zu verringern, verabschiedete das schottische Parlament ein zusätzliches Gesetz, das den Presbyterianern Vorrang in religiösen Fragen gewährte. Der Vertrag als Ganzes wurde am 16. Februar 1707 mit 110 zu 69 Stimmen angenommen.
Viele schottische Abgeordnete handelten aus Eigennutz, da sie mit dem Darién-Projekt viel Geld verloren hatten und gemäß Unionsvertrag mit Entschädigung rechnen durften. Darüber hinaus wurden zahlreiche schottische Abgeordnete mit insgesamt £ 20.000 bestochen. Davon gingen allein £ 12.325 an den Earl of Glasgow, dem Vertreter von Königin Anne im schottischen Parlament. Der Vertrag stieß in Schottland mehrheitlich auf Ablehnung, insbesondere im einfachen Volk. Das schottische Parlament erhielt zahlreiche gegen die Union gerichtete Petitionen. In Edinburgh und zahlreichen anderen schottischen Städten gab es Protestkundgebungen. Als das Land an den Rand eines Bürgerkrieges zu geraten drohte, reagierte das Parlament mit Ausrufung des Kriegsrechts.
Der Act of Union legte die Auflösung des schottischen Parlaments fest. Stattdessen entsandte Schottland 16 Peers der Peerage of Scotland ins britische House of Lords und 45 Abgeordnete ins britische House of Commons. Der Vertrag garantierte die Eigenständigkeit der Church of Scotland und den Erhalt des schottischen Rechtssystems mit dem Court of Sessions als oberes Zivilgericht. Darüber hinaus traten eine Zollunion und eine Währungsunion in Kraft, und es wurden Maße und Gewichte sowie die Verwaltungs- und Besteuerungssysteme angeglichen. Auch der Union Jack, die neue Flagge, stammt aus Vereinbarungen des Acts of Union.
(Quelle: P.J.W. Riley, The English Historical Review, Band 84, Nr. 332 (Juli 1969), S. 523-524)
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korrespondierende Archiv-Beiträge
Spanische Regierung will Unabhängigkeitsabstimmung Kataloniens mit allen Mitteln verhindern
Veröffentlicht: 14. Dezember 2013 Abgelegt unter: independència de Catalunya - Unabhängigkeit für Katalonien, SPANIEN | Tags: Artur Mas, Joana Ortega, Katalonien, Mariano Rajoy, Referendum 18 KommentareDie Katalanen wollen 2014 wie Schottland über ihre Unabhängigkeit abstimmen, für Spaniens Regierung steht aber eine Abstimmung „außerhalb“ jeder Diskussion
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Obwohl die spanische Regierung eindeutig erklärt hat, sie werde das geplante Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens verhindern, bereitet die Regionalregierung einen eigenen Zensus für die geplante Abstimmung vor.
„Daran arbeiten wir schon“
sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin der Regionalregierung Joana Ortega am Freitag in Barcelona.
Am Vortag hatte Ministerpräsident Artur Mas das Referendum und die Fragen angekündigt, über welche die Bevölkerung in den drei katalanischen Provinzen am 9. November 2014 entscheiden sollen. Das sei genug Zeit, meint Mas, um Spanien einen legalen Rahmen für die Abstimmung zu schaffen.
„Ich werde nicht erlauben, dass eine Volksbefragung stattfindet“
erklärte dagegen der konservative spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy am späten Donnerstag auf einer Pressekonferenz mit EU-Ratspräsident Herman van Rompuy in Madrid. Letzterer wich Nachfragen der Journalisten aus und hoffte nur, dass „Spanien ein vereintes und vertrauenswürdiges Land innerhalb unserer Europäischen Union“ bleibe.
[…]
Telepolis
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Brüssel und Madrid gegen katalanische Unabhängigkeit
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Anmerkung
Betrachten man das finanziell untermauerte Engagement gewisser Demokratur-Kämpfer für eine ukrainische, europaverliebte Minderheit, wirkt die machtverliebte Ablehnung des Bürgerwillens in Katalonien -gelinde ausgedrückt- mehr als seltsam!
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Ihr Oeconomicus
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Archiv-Beiträge: Sezessions-Bewegungen