Erste ARD-Wahlhochrechnung zwei Tage vor Schließung der Wahllokale

Erste ARD-Wahlhochrechnung zwei Tage vor Schließung der Wahllokale

Union 22,1, SPD 22,7, AfD 10,5, FDP 13,2 Prozent der Stimmen. Bevor die Ergebnisse für Linke und Bullerbü-Phantasten eingeblendet wurden, schaltete die ARD das Laufband schon wieder ab.

Der Leiter des ARD-Sendezentrums, Holger Lichtenthäler, erklärt die TV-Panne:

„Es war ein technischer Test des Wahlcrawls, der in der Vorbereitung auf den Wahlsonntag im inaktiven Sendebereich gemacht werden sollte, aufgrund eines Schaltfehlers aber on air ging.“

Quelle

Ein Schelm, wer in diesem Zusammenhang an die Essays der Philosophin Hannah Arendt erinnert fühlt, wie etwa „Fragwürdige Traditionsbestände im politischen Denken der Gegenwart“ (Oberbegriff: „Die Banalität des Bösen“) meint

Ihr Oeconomicus


Merkel: „Es wird keine neuen Freiheiten geben !“

zur Einstimmung:

„Des Weisen Zunge wohnt in seinem Herzen,
des Toren Herz in seiner Zunge.“

(»Geschichte des Abdallah ibn Fadil« Tausendundeine Nacht)

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zum Nachdenken:

„Wer könnte noch von einem Staate sprechen,
wenn durch die Grausamkeit eines einzigen
alle unterdrückt werden und nicht ein Band des Rechts alle gemeinsam verbindet?“
(Marcus Tullius Cicero
römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist (3.1.106 bC – 7.12.43 bC)

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Merkel:
„Es wird keine neuen Freiheiten geben !“

Bei der am Montag (01.Februar 2020) stattgefundenen PK zum Impfgipfel war von der Kanzlerin in gefühlt despotischen Diktion zu hören:
„Solange wir so eine Situation haben wie die jetzt, dass eine ganz kleine Minderheit geimpft ist und eine große Mehrheit nicht, wird es keine neuen Freiheiten geben.“
Mit der Formulierung „neue Freiheiten“ verbesserte sie damit auch nicht die Journalistin, die genau diese Worte in der Frage an Merkel wählte.
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Offenbar scheint die Hüterin des „alternativlosen Grals“ bemerkt zu haben, dass sie mit dem in Rede stehenden Spruch auf einer semantischen Bananenschale ausgerutscht ist.

Im am Dienstag in der ARD-Sendung „Farbe bekennen“ geführten Interview, das hinsichtlich der Fragestellungen von Rainald Becker und Tina Hassel in Ermangelung von Anzeichen einer vierten Gewalt unter der Kategorie „Schmusedialog“ einzuordnen wäre, ging die Kanzlerin allerdings nicht auf ihren Fauxpas ein.

Merkel verteidigte die Impfstrategie:

„Im Großen und Ganzen ist nichts schiefgelaufen!“

Hinsichtlich Corona-Lockerungen wollte sich nicht festlegen.

Bund und Länder würden zwar an eine gemeinsame „Öffnungsperspektive“ denken, die jedoch nicht an einem Datum oder am Impf-Fortschritt festzumachen sei, sondern
-an der Anzahl der Corona-Infektionen (Anm.: tatsächlich aber „nur“ PCR-basierte positive Testergebnisse darstellen),
-der Lage auf den Intensivstationen (Anm.: dabei gibt es deutliche Abweichungen zwischen RKI-Zahlen und dem DIVI-Intensiv-Register) und
-dem Prozentsatz (Anm.: leider nur ein vager Gummi-Begriff) der Corona-Mutationen unter den Erkrankten.
„Trotz sinkender Corona-Zahlen dürfe man sich nicht zu früh in Sicherheit wiegen: bis alle geimpft sind, ist Lockerung nicht der Weg, den wir anstreben“,
führte die Kanzlerin weiter aus und fabulierte zugleich hinsichtlich Impfverweigerer:
„Wer die Corona-Impfung ablehnt, muss mit möglichen Konsequenzen rechnen. Da muss man vielleicht Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann bestimmte Dinge vielleicht nicht machen“
und brachte damit mögliche Einschränkungen ins Spiel.
An der Stelle muss man sich kopfschüttelnd wird fragen, ob die Dame fest daran glaubt, die Judikative mit dem Nasenring durch die Manege führen zu können, oder schlimmer noch, sich tatsächlich mit dem unter Politikern häufiger zu bemerkenden Symptomen einer ausgeprägten Hypostase die erst im Ruhestand abklingen mag, infiziert hat.

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Gestatten Sie mir bitte an der Stelle noch einige Worte an Alle, die möglicherweise ein Faust in der Hosentasche verstecken, aber insbesondere an die Adresse aller politisch Aktiven, insbesondere im Deutschen Bundestag, zu richten.

Wie wir alle wissen gibt es in unserem Land kein unmittelbares Amtsenthebungungsverfahren gegen den/die Bundeskanzler/in. Allerdings kann der Deutsche Bundestag nach Art. 67 des Grundgesetzes durch ein konstruktives Misstrauensvotum ohne Gründe einen neuen Bundeskanzler bestimmen, was bisher einmal erfolgreich durchgeführt wurde. In diesem Fall endet auch das Amt der Bundesminister. Sie sind auf Ersuchen des Bundespräsidenten verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiterzuführen (Art. 69 GG).
Da man davon ausgehen darf, dass es sich für ein konstruktives Mißtrauensvotum derzeit weder Motivation noch eine einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag finden wird, nicht etwa weil die in unserer Verfassung geschützten Grundrechte nachhaltig außer Kraft gesetzt wurden, sondern weil insbesondere für Spitzenfunktionäre in der Politik zählt -allen scheinheiligen Beteuerungen zum Trotz- nicht das Volk, als Summe der jeweils von Entscheidungen betroffenen Bürger und Bürgerinnen, sondern einzig und allein der Machterhalt und die Interessen der Partei ist, und darin unterscheiden sich Rote, Grüne, Schwarze und Gelbe kein Jota.

Vielleicht muss man all diese Spitzenfunktionäre, ebenso wie alle am 22. September 2011 anwesenden Volksvertretern/innen an ihren begeisternden Applaus zu den Redepassagen von Papst Benedikt XVI. erinnern.

Nachfolgend ein Auszug aus der Papst-Rede vor dem Deutschen Bundestag:

„Lassen Sie mich meine Überlegungen über die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen.

Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem wichtigen Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde?

Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3,9).

Die Bibel will uns mit dieser Erzählung sagen, worauf es für einen Politiker letztlich ankommen muß.

Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein.
Die Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen.
Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, der ihm überhaupt die Möglichkeit politischer Gestaltung eröffnet.

Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet.

Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit.

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“,

hat der heilige Augustinus einmal gesagt.

Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, dass diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, dass Macht von Recht getrennt wurde, dass Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und dass der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte.

Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich. Der Mensch kann die Welt zerstören. Er kann sich selbst manipulieren. Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschließen.

Wie erkennen wir, was recht ist? Wie können wir zwischen Gut und Böse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? Die salomonische Bitte bleibt die entscheidende Frage, vor der der Politiker und die Politik auch heute stehen.

In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig:

Jeder Verantwortliche muss sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen.

Im 3. Jahrhundert hat der große Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begründet:

„Wenn jemand sich bei den Skythen befände, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wäre, bei ihnen zu leben …, dann würde er wohl sehr vernünftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden würde …“

Von dieser Überzeugung her haben die Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen.

Für diese Menschen war es unbestreitbar evident, dass geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht war.

Aber bei den Entscheidungen eines demokratischen Politikers ist die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne, nicht ebenso evident.

Was in Bezug auf die grundlegenden anthropologischen Fragen das Rechte ist und geltendes Recht werden kann, liegt heute keineswegs einfach zutage.

Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der Fülle unseres Wissens und unseres Könnens noch sehr viel schwieriger geworden.

Wie erkennt man, was recht ist?

In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden:
Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist.
Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben.

Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.

Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte.

In der ersten Hälfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen Lehrern des römischen Rechts.

In dieser Berührung ist die abendländische Rechtskultur geboren worden, die für die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist.

Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg über das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufklärungszeit bis hin zur Erklärung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekannt hat.

Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, dass sich die christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben.

Diesen Entscheid hatte schon Paulus im Brief an die Römer vollzogen, wenn er sagt:

„Wenn Heiden, die das Gesetz (die Tora Israels) nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie… sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, daß ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab…“ (Röm 2,14f).

Hier erscheinen die beiden Grundbegriffe Natur und Gewissen, wobei Gewissen nichts anderes ist als das hörende Herz Salomons, als die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft.

Wenn damit bis in die Zeit der Aufklärung, der Menschenrechtserklärung nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gestaltung unseres Grundgesetzes die Frage nach den Grundlagen der Gesetzgebung geklärt schien, so hat sich im letzten halben Jahrhundert eine dramatische Veränderung der Situation zugetragen.

Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, über die außerhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen würde, so daß man sich schon beinahe schämt, das Wort überhaupt zu erwähnen.

Ich möchte kurz andeuten, wieso diese Situation entstanden ist.
Grundlegend ist zunächst die These, dass zwischen Sein und Sollen ein unüberbrückbarer Graben bestehe. Aus Sein könne kein Sollen folgen, weil es sich da um zwei völlig verschiedene Bereiche handle. Der Grund dafür ist das inzwischen fast allgemein angenommene positivistische Verständnis von Natur und Vernunft.

Wenn man die Natur – mit den Worten von H. Kelsen – als „ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen Seinstatsachen“ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen.

Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklärt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen.

Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn.

Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewusstsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt.

Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist.
[…]
Wer nach diesem eindringlichen Appell nun seinen Judaslohn abholen sollte, ist nicht Gegenstand dieses Beitrages, findet

Ihr Oeconomicus

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korrespondierend:
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Einschätzungen von Gunnar Kaiser zu Merkels Verdiktum „Es wird keine neuen Freiheiten geben“
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Nachtrag zu den Äusserungen des Philosophen Gunnar Kaiser vor dem obigen Video:

29.01.2021:
Gunnar Kaiser hat die rote Linie überschritten

„Philosoph Gunnar Kaiser tritt öffentlichkeitswirksam für Meinungsfreiheit ein, gegen Steuern und Grundrechtseinschränkungen in der Pandemie. Immer wieder testet er mit seinen Ansichten unsere Offenheit in der Diskussion. Doch nun hat er sich in Gefilde begeben, die indiskutabel sind.“
[…]
DIE WELT

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Staatsfrau gegen Horror-Clown

Staatsfrau gegen Horror-Clown
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Der Wahlkampf um die amerikanische Präsidentschaft wurde mit einer Härte geführt wie nie zuvor. Beobachter befürchten, dass unabhängig vom Ausgang ein Riss durch die Gesellschaft geht.
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Ein Kommentar von US-Korrespondentin Anna Engelke.
[…]
Aber auch, wenn bei ihm nicht wieder der Sicherungskasten durchgeschmort ist: Das war Donald Trump. Der Horrorclown dieses amerikanischen Wahlkampfs. Der seine Konkurrentin nicht mit Argumenten besiegen konnte. Sie aber nach der Wahl ins Gefängnis stecken möchte. Der aus allen Handelsverträgen aussteigen und die Mexikaner mit einer Mauer düpieren will. Illegale Einwanderer sollen deportiert werden. Für Verbündete wie die Deutschen oder die Südkoreaner will er eine Art Schutzgebühr erheben.
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Mein großer Wunsch:
Donald Trump soll einsehen müssen, dass auch ein Donald Trump verlieren kann. Darf dieser Mann die politische Weltbühne betreten, dann ist es keine Clownerie-Nummer mehr. Dann agiert ein Choleriker, der sich überhaupt nicht im Griff hat. Mit dem Oberbefehl über die mächtigste Streitmacht der Welt in seiner Hand.
[…]
WDR
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Anmerkung:
Tja, liebe Frau Engelke, so ist das mit „großen Wünschen“.
Vielleicht gibt es ja auch Leser Ihrer Absonderungen die sich wünschen mögen, nie mehr etwas von Ihnen hören zu müssen.
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Ihr Oeconomicus
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Der dringend notwendige Eklat von General a.D. Harald Kujat

Der dringend notwendige Eklat von General a.D. Harald Kujat
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Altbekannte Gäste sollten in Anne Wills Talkrunde über den gescheiterten Waffenstillstand und die Konsequenzen für die Bewohner Aleppos diskutieren, wobei dem TV-Publikum und den obligatorischen Claqueuren -offenbar alles ausgewiesene Experten für Aussenpolitik mit tiefen Kenntnissen über Ursachen und Folgen der syrischen Tragödie- mit auf den Weg gegeben werden sollte, dass -wie könnte es auch anders sein- Russland der ultimative Bösewicht ist.
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So ganz geklappt hat die Nummer jedoch nicht.
General a.D. Harald Kujat griff stocknüchtern in die Debatte ein und machte unmißverständlich deutlich, dass die so genannten diskutieren Fakten der völlig unklar und somit alles andere als schlüssig seien.
Bewiesen sei derzeit gar nichts, womit er die Argumentation des Russischen Botschafters in Deutschland, Wladimir M. Grinin, stützte und zugleich den Transatlantik-Hüpfer, Norbert Röttgen, Lügen strafte.
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Will schien perplex und versuchte diesen Tabubruch zu überbrücken, in dem sie Katharina Ebel (Nothilfe-Koordinatorin der SOS-Kinderdörfer in Syrien) ins Gespräch brachte. Unpassenderweise wies diese darauf hin, dass die Menschen in Aleppo sich nicht für die Schuldfrage, sondern nur für die Einstellung jeglicher Kriegshandlungen interessieren.
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Nachdem dieser Versuch, das gebrochene Tabu zu kompensieren, fulminant in sprichwörtliche Hose ging, legte Kujat nach und behauptete doch tatsächlich, die böse Al Nusra-Front sei doch ein Bündnispartner der Amerikaner (!)
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Gottlob konnte Botschafter Grinin gerade noch ein breites Grinsen abwenden, während John Kornblum sichtlich konsterniert wirkte und die nette Frau Will vermutlich erkannte, dass ihr das Thema weit über den Kopf gewachsen war.
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Zum Ende des mißlungenen Schaustücks (ab Min 54:50) laß sie -völlig daneben- dem Publikum noch ein Haaretz-Zitat vor, das ich aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen hier nicht wiedergeben möchte:
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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Jürgen Todenhöfer:
Unterstützen die USA in Syrien Al Qaida? – Al Nusra Kämpfer packt aus
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„Liebe Freunde, das ist das erschütternde Video unserer Syrienreise. Es zeigt die Zerstörung Syriens. Selten war ich so niedergeschlagen. Das syrische Volks sehnt sich nach Frieden. Leider die Regierung und die meisten Rebellenführer nicht. Bisher starben 101.000 Rebellen, 105.000 Regierungskämpfer und 87.000 Zivilisten. Über 120.000 weitere Tote sind nicht dokumentiert.* Die Zahlen zeigen: Der Krieg wird nicht nur von einer Seite, sondern von beiden Seiten gnadenlos geführt. Beide begehen Kriegsverbrechen. Weil es keine anständigen Kriege gibt. Der Krieg ist das Verbrechen. Das syrische Volk hat Anspruch auf eine politische Lösung. Und auf das Menschenrecht Frieden.
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„Sie, Herr Obama, und Sie Herr Putin, sind die mächtigsten Führer unserer Welt. Stoppen Sie diesen grauenvollen Krieg! Sie sind die Einzigen, die das noch können. Frieden in Syrien ist Ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit. Auch wegen Ihrer massiven Verwicklung in den Krieg.
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Letztlich gibt es nur einen Weg zur Beendigung dieser apokalyptischen Katastrophe: Sie, Herr Obama, müssen endlich die Waffenlieferungen der Golfstaaten an Rebellen und Terroristen stoppen. Und auch Ihre eigenen Waffenlieferungen. Als Gegenleistung müssten Sie, Herr Putin, alle Bombardierungen stoppen. Und von der Regierung Assad verlangen, dass in der Verfassung festgelegt wird, dass der Sieger der nächsten Präsidentschaftswahl nur eine Wahlperiode regieren darf. Das würde konstitutionell einen friedlichen Machtwechsel sicherstellen.
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Gerecht? Die Frage ist berechtigt. Aber der ungerechteste Frieden ist besser als der gerechteste Krieg. (Cicero). Im Namen der Menschlichkeit und des syrischen Volkes bitte ich Sie: Stoppen Sie das Morden in Syrien. Mit noch mehr Waffenlieferungen, Bomben und Raketen – von wem auch immer – ist der Konflikt nicht zu lösen.
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Ihr tief erschütterter JT““
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Quelle: Jürgen Todenhöfer
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Anmerkung:
Bei all diesen schrecklichen Ereignissen und anschließenden wortreichen Analysen, sollten wir uns an General Wesley Clark erinnern, der darauf hinwies, dass die Destabilisierung von Middle East bereits 1991 geplant worden sei:
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Das Fahrstuhl-Demokratie-Traktat der Plebiszit-Gegnerin Anja Reschke

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Das Fahrstuhl-Demokratie-Traktat der Plebiszit-Gegnerin Anja Reschke
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Man stelle sich für einen Moment vor, das Brexit-Referendum wäre mit einer Mehrheit von 51,9 Prozent zugunsten des Verbleibs von Groß-Britannien in der EU ausgegangen.
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Alle EU-Stöckchen-Hüpfer hätten applaudiert, diese „weise“ Entscheidung über den Klee gelobt und die Plebiszit-Erklärerin Anja Reschke hätte sich ihr Fahrstuhl-Demokratie-Traktat (man drückt einfach den gewünschten Plebiszit-Ergebnis-Button und alles ist gut) –siehe Video-Clip bei facebook– ersparen können.
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Mitschrift des Reschke-Traktats:
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„Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber mich beschäftigt dieser Brexit immer noch.
Vor allem die Frage, ob eine Volksabstimmung bei so einem entscheidenden Thema der richtige Weg ist.
Eine Demokratie muss irgendwie auch das eigene Volk mitnehmen; muss irgendwie wissen, was das Volk will.
Aber 51,9 Prozent der Briten haben jetzt gegen den Verbleib in die EU gestimmt. Von diesen 51,9 Prozent sagten einige im Nachhinein, sie waren vielleicht gar nicht richtig informiert und haben jetzt so richtig Muffe, ob das eigentlich richtig war, was sie da entschieden haben.
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Da frag ich mich: ist so eine Volksabstimmung eigentlich richtig, ist das gerecht, ist das der richtige Weg um herauszufinden, was das Volk will ?
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In Deutschland gibt es ja auch immer die Forderung nach mehr Volksentscheid.
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Ganz ehrlich: Wenn Sie jetzt z.B. so eine Sache wie TTIP entscheiden müssten, könnten Sie das ?
Ich meine, da muss man Tausende von Dokumenten gelesen haben, man muss Ahnung haben von Handelsbeziehungen, Wirtschaftsbeziehungen. Traut man sich das als Einzelner wirklich zu ?
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Ich hab das erlebt in Hamburg – 2010 ging es um die Hamburger Schulreform, also darum, ob Kinder gemeinsam bis zur 6. Klasse bleiben. Es gab einen Teil der Elternschaft, sich sich mobilisiert hat und das führte dazu, dass von 1,2 Millionen Hamburger Stimmberechtigen 276,000 gegen die Schuldreform gestimmt und sie damit gekippt haben.
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Das war auch nicht die Mehrheit. Das ist gültig, das muss man akzeptieren, ok.
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Aber war es deswegen richtig und ist das gerecht ?
Ist es richtig, dass das Volk bei so einer in die Zukunft reichenden Frage abstimmt ?
Ganz ehrlich, ich hab damit echt ein Problem.
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Aber mich würde interessieren, was Ihre Meinung ist.“
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Dankenswerterweise hat der Publizist, Medienmacher und Moderator Hagen Grell die semantischen Ausleitungen der NDR-Stimmungsmacherin analysiert und kommentiert:
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Diesen Bewertungen dürfte wohl kaum noch etwas hinzuzufügen sein.
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Ihr Oeconomicus
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ARD-Reporter greift russisches TV-Team an

ARD-Reporter greift russisches TV-Team an
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ARD-Journalist Hajo Seppelt beschuldigt Russland des Massendopings in drei langen Dokus. Doch die Beweise sind mager, reine Stimmungsmache. Als eine russische Reporterin mit ihm ein Interview macht und nach den Beweisen fragt, wird der ARD-Mann handgreiflich und beleidigend.
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Falls man sich so GEZielte Berichte von ARD und ZDF vorstellen muss, erhebt sich die Frage, ob manch journalistischer Akteur sein Hirn nur aufgrund eines biologischen Irrtums erhielt und künftig nur noch das tun sollte, was offenbar trefflich eingeübt wurde: Reportagen aus dem Kuckucksnest.
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Ihr Oeconomicus
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Kiewer Junta behindert Ermittlungen zu den Maidan-Todesschüssen !

Kiewer Junta behindert Ermittlungen zu den Maidan-Todesschüssen !
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Wir erinnern uns an das schockierende Massaker auf dem Maidan vom 20. Februar 2014, die etwa 100 Menschen ins Grab beförderten.
Zur juristischen Aufarbeitung dieser Vorgänge entschloss sich der Europarat knapp sechs Wochen danach, eine 3-köpfige Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die Vorgänge insbesondere hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten untersuchen sollte.
Das Gremium wurde von dem britischen Juristen mit serbischer Abstammung, Sir Nicolas Dušan Bratza (ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg) geleitet, der dabei von Wolodimir Butkewitsch, einem früheren ukrainischen Richter des Straßburger Gerichtshofes, sowie vom ehemaligen Generalstaatsanwalt der Ukraine, Oleg Anpilogow (damals noch Mitglied des Regionalrats von Charkiw und ehemaliger Staatsanwalt) unterstützt wurde.
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Der gerade erst vorgelegte Bericht der Experten-Gruppe prangert mit scharfer Kritik  die Ermittlungen der ukrainischen Justiz an.  Die Juristen kritisieren vor allem einen Mangel an Unabhängigkeit der Untersuchungen und beklagen, dass ihre Arbeit durch eine „nicht kooperative Haltung“ des derzeitigen ukrainischen Innenministeriums und der Sicherheitskräfte erschwert wurde. Insbesondere seien deren Ermittlungen zur Rolle der Sondereinheiten der inzwischen aufgelösten Bereitschaftspolizei Berkut vom Innenministerium massiv behindert worden, was Fortschritte in diesem Schlüsselbereich der Ermittlungen verhindert habe.
Dabei fiel den Ermittlern auf, dass „gewisse Offiziere“ nach dem Blutbad auf dem Maidan in hohe Posten im Innenministerium gehievt wurden.
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Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland forderte die Regierung in Kiew auf, die Untersuchungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Experten-Komitees voranzutreiben und Reformen einzuleiten.
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Der Ruf des Norwegers kommt im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Beweissicherung leider zu spät, da bereits kurz nach der Machtübernahme in Kiew die Bäume mit Einschusslöchern gefällt wurden.
In dem ersten Monitor-Bericht vom 10.04.2014 1 wurde explizit dargelegt, dass die Kugeln nicht von Janukowitsch’s Einheiten, sondern aus einem von Maidan-Demonstranten besetzten Hochhaus abgeschossen wurden.
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Wie kaum anders zu erwarten, wiesen die Kiewer Volldemokraten die Vorwürfe der Ermittler umgehend zurück:
„Die gegen das Innenministerium der Ukraine erhobene Beschuldigung einer systematischen Behinderung der Ermittlungen zu den Verbrechen auf dem Maidan ist haltlos und die Informationen über eine angeblich unzureichende Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft sind unglaubwürdig“,
so das ukrainische Innenministerium. Die Behörde erklärt sich zu einem Treffen mit den Mitgliedern des Konsultativausschusses des Europarates bereit, um ihnen wahrheitsgetreue Informationen zur Verfügung stellen zu können.“
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So weit – so schlecht !
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Wer nun hofft oder glaubt, dass der Schmusekurs der Bundesregierung mit den Schergen der Kiewer Junta einer Revision oder gar Zäsur unterzogen werden könnte, sollte sich ganz schnell von solchen Überlegungen verabschieden.
Das ‚Spieglein an den Wand‘ in den steuerfinanzierten Hütten der Berliner und Brüsseler Akteure oder den EU-Parlamentariern, die mit großer Mehrheit in einem Entschließungsantrag ihre Solidarität mit der Ukraine bekundeten, wird nach deren Wahrnehmung vermutlich unablässig bestätigen, dass all diese Schurgel die wahrhaftigen Demokraten und Menschenrechtler sind !
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Traurig genug, aber es kommt noch besser, insbesondere wenn man die gut verpackten semantischen Taschenspielertricks medialer Hofschranzen etwas genauer untersucht:
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Wenn beispielsweise die Tagesschau-Redaktion  -deren GEZielter öffentlicher Auftrag zur Wahrheitsfindung längst die durchsichtige DDR-Staatspropaganda der Aktuellen Kamera übertrifft- für ihre unkritischen Jünger aus dem Lager betreuter Denker schreibt,
„Vor dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch am 22. Februar 2014 habe es „keinen wirklichen Versuch“ gegeben, die Vorfälle auf dem Kiewer Maidan mit etwa hundert Todesopfern aufzuklären, heißt es in einem Bericht, den drei vom Europarat beauftragte Experten in der ukrainischen Hauptstadt vorlegten. Aber auch die Ermittlungen unter der neuen Regierung seien lückenhaft und hätten bis heute „keinen wirklichen Fortschritt“ gebracht, urteilten die Experten.“
so darf dies getrost als Realitätsverleugnung angesehen werden, da die Aufklärung der Vorgänge nur vom Staatsapparat der amtierenden Junta vorgenommen werden kann. Was Janukowitsch damit zu tun, der in der Folge, vermutlich von orchestrierten Hintergrund-Aktivitäten des CIA weggeputscht wurde, vermag sich dem wachen Leser wohl nur schwerlich erschließen.
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Die Journalisten legen jedoch fast unbemerkt noch eine Schippe drauf und stellen fest:
„Bei den Unruhen auf dem Maidan wurden etwa hundert Menschen getötet. Viele der Todesopfer wiesen Schusswunden auf, die auf Scharfschützen als Täter hindeuteten. Kurze Zeit später floh Janukowitsch aus der Ukraine.“
Diesem Anspruch auf die Deutungshoheit der Vorgänge, insbesondere hinsichtlich eines vermeintlich eklatanten Aufklärungsversagens von Janukowitsch ist entgegenzuhalten, dass bestenfalls der Vorwurf greifen kann, dass die Hintergründe des Maidan-Massakers nicht während des zweitägigen Zeitfensters vor der durch aufgeheizte Putschvorbereitungen ausgelösten Flucht (in der Nacht zum 22. Februar 2014) aufgeklärt werden konnten.
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1 Monitor-Bericht vom 10.04.2014 (Neue Hinweise auf Maidan-Schützen)
Empfehlenswerter differenzierter Beitrag, der sich hinsichtlich Neutralität und guter Recherche wohltuend von den Mainstream Ergüssen abhebt
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Am 01.08.2014 stellte die ARD diesen Beitrag erneut ins Netz … mit kleinen aber wesentlichen inhaltlichen Veränderungen und Interpretationen (besonders deutlich ab Min. 5.41):
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Vergleich der „Monitor“-Sendung vom 10. April und 1. August 2014
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Natürlich darf an dieser Stelle nicht versäumt werden, den Bannerträger journalistischer Wahrheiten, Herrn Claus Kleber zu zitieren.
Im Heute-Journal am 21.07.2014 behauptete der Held der Pressefreiheit doch tatsächlich, in der Ukraine gäbe keine Faschisten.
Gottlob gilt auch für solche Zeitgenossen das in Art. 2 GG garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit, was den schelmischen Gedanken auf die Entwicklung einer zuschauergesteuerten Ohrfeigen-APP dauerhaft verhindert!
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Sofern das Nervenkostüm der geschätzten Leserschaft noch immer einigermaßen stabil sein sollte, nachfolgend noch ein kleiner Nachschlag, in welchem die EUSA-Unterstützung ukrainischer Faschisten dokumentiert ist, ein hübsches Lehrstück für ALLE Junta-Versteher !
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Es wäre wünschenswert, wenn diese rudimentären Ausführungen ein Stück weit dazu beitragen könnten, eine zunehmend wahrnehmbare ’stretching-the-truth-Geschichtsschreibung‘ ein wenig aufzuhalten.
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Ihr Oeconomicus
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CROSSPOST: GEOLITICO
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follow-up, 07.04.2015
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Europarat-Report über Maidan-Ermittlung ist harter Schlag für Kiew-Medien
Der Report des Europarates über die ukrainische Ermittlung zu den Schüssen bei den Protestaktionen auf dem Maidan ist ein harter Schlag für die Führung des Landes, wie der Journalist Frédéric Koller in einem Artikel für die schweizerische Zeitung „Le Temps“ geschrieben hat.
[…]
sputnik-news
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follow-up, 01.04.2015, 19:00Uhr
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Zwischenzeitlich ist nachfolgender YT-Clip verfügbar:
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Europäischer Gerichtshof kritisiert Kiewer Untersuchungen zu Maidan-Toten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Untersuchungen der ukrainischen Regierung zu den Maidan-Unruhen kritisiert. Hauptkritikpunkt ist die fehlende Unabhängigkeit, da das Kiewer-Innenministerium Vorfälle untersuchen sollten, in die vor allem Vertreter des eigenen Ministeriums involviert waren. Bei den Maidan-Unruhen und dem darauf folgenden institutionellen Putsch waren mehr als 100 Personen getötet und über 1.000 verletzt worden.
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