Erwartete Ankündigung der G7-Staaten zur Bedeutung der Kernenergie

Erwartete Ankündigung der G7-Staaten zur Bedeutung der Kernenergie

 

Während in Deutschland der countdown zur Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke am 15. April läuft, berichtet die Japan Times, Klima-, Energie- und Umweltminister der G7-Gruppe erwägen in einer gemeinsamen Erklärung, die Bedeutung der Kernenergie für die Energiesicherheit.

Der am Freitag eingesehene Erklärungsentwurf soll offenbar darauf hinweisen, dass die G7-Länder Japans Plan begrüßen, auf transparente Weise und in enger Abstimmung mit der Internationalen Atomenergiebehörde aufbereitetes Wasser aus dem lahmgelegten Kernkraftwerk Fukushima Nr. 1 in den Ozean abzulassen.

Laut Japan Times wird die offizielle Ankündigung während des G7-Meetings der Klima-, Energie- und Umwelt-Minister am 15. und 16. April erwartet.

Dem Bericht zufolge wollen offenbar mehrere G7-Staaten ihre Anstrengungen zur Verlängerung der Lebensdauer von Kernkraftwerken und zum Bau neuer Kraftwerke forcieren:

„Das Parlament berät derzeit über Gesetze, die die Lebensdauer von Kernkraftwerken auf über 60 Jahre verlängern würden, da die Regierung eine stabile Stromversorgung sicherstellen und gleichzeitig die Dekarbonisierung fördern will.

Großbritannien und Frankreich beschleunigen den Bau neuer Kernkraftwerke, während in denVereinigten Staaten die Entwicklung eines kleinen modularen Reaktors im Gange ist.

Deutschland, das voraussichtlich diesen Monat die Abschaltung aller Kernkraftwerke im Land abschließen wird, lehnt es ab, die Bedeutung der Kernenergie hervorzuheben.“

Der Erklärungsentwurf legte auch einen Plan für fortgeschrittene Volkswirtschaften vor, um  kleine modulare Reaktoren und Reaktoren der nächsten Generation zu bauen. 

Die Argumente für Kernenergie werden noch stärker, da die Regierungen darauf abzielen, ihre Volkswirtschaften innerhalb des nächsten Jahrzehnts zu dekarbonisieren, da dies unmöglich allein durch Solar- und Windenergie zu erreichen ist.

 

Anmerkung:

Hinsichtlich der angestrebten Abpumpung des aufbereitetes Wassers, wird es gewiß spannend zu hören, wie sich UN, Politik, Fischerei_Industrie und Umweltverbände hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen dieser Maßnahme positionieren.

Im Zusammenhang mit der für den 15. April vorgesehenen Abschaltung der drei deutschen Atommeiler, versucht zwar die FDP, dies zu verhindern. Ob dies bei den ideologischen Betonköpfen der greentology ohne Bruch der Ampelkoalition aussichtsreich wird, sei dahingestellt.

Dagegen scheint der Hinweis der Kernernergie-Lobby, durch Solar- und Windenergie die Dekarbonisierungsziele nicht erreichen zu können, im Hinblick auf die chinesische Abhängigkeit von

-rare earth elements (80% Weltmarktanteil), welche für getriebelose Stromgeneration von Windkraftanlagen (übrigens aus zum Betrieb von Elektroautos [Dysprosium, Terbium etc.) noch immer unersetzbar sind

-China kontrolliert mehr als 75% aller weltweit aktiven und geplanten Lithium-Minen, dem wichtigsten Grundstoff der Photovoltaik und Batterien für Elektrofahrzeuge. 

Angesichts zunehmender Sanktionsforderungen oder gegen China und/oder vdL’s rote Linien, könnte ggf. die entsprechenden Lieferketten in die einstige Technologienation beeinträchtigen (!)

Was angesichts solcher Eskapaden die EU noch wert ist, konnte man bei vdL’s China-Besuch erleben. So werden unerwünschte Gäste behandelt, meint 

Ihr Oeconomicus 


reloaded: Langfristverträge bis 2030 verpflichten zum Kauf russischen Gases | Frontal

reloaded: Langfristverträge bis 2030 verpflichten zum Kauf russischen Gases | Frontal

Deutschland muss bis 2030 für russisches Erdgas selbst dann bezahlen, wenn das Gas nicht mehr importiert wird. Grund dafür sind Langfristverträge mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren, die deutsche Unternehmen mit dem russischen Konzern GAZPROM abgeschlossen haben. Das zeigen frontal-Recherchen.

Insgesamt geht es um mehr als 140 Milliarden Euro. Hintergrund sind die Pläne der Bundesregierung, bis 2024 nahezu unabhängig von russischen Gasimporten zu sein. Dabei wird zum Problem, dass die bestehenden Verträge Mindest-Abnahmemengen vorschreiben, erklärt Jack Sharples vom renommierten Forschungsinstitut Oxford Institute for Energy Studies (OIES).

„Wird diese Menge unterschritten, muss dennoch für Gas bezahlt werden, selbst wenn es nicht abgenommen wird.“

Das sei in sogenannten „Take or Pay“-Klauseln festgelegt.

Nach Daten des OIES liegt diese Mindestabnahmemenge für russisches Gas in Deutschland bei 42 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2021. Diese Mindestabnahmemenge sinke bis 2030 nur leicht auf 40 Milliarden Kubikmeter. Die ökonomischen Auswirkungen der Gasvertragsklauseln sind enorm.

Die „Take or Pay“-Menge hat einen finanziellen Wert von mehr als 140 Milliarden Euro, wenn man einen relativ niedrigen Gaspreis von 50 Euro pro Megawattstunde zugrunde legt. Der Handelspreis für Gas lag zuletzt bei rund 100 Euro pro Megawattstunde.

Nur, wenn die Regierung einen Gasboykott verordnet, könnten die Verträge mit dem Argument „höhere Gewalt“ beendet werden, sagt Jack Sharples. Das aber lehnt die Bundesregierung ab.

(Quelle: ZDFheute Nachrichten, 27.04.2022)

 

 

 


Eine etwas andere Sichtweise zu den Vorgängen in der Ukraine

Eine etwas andere Sichtweise zu den Vorgängen in der Ukraine

Libero, ein als konservativ geltendes italienisches Medium wird mit dem Beitrag

„Il solito, ipocrita Occidente terrorista: Putin “aggressore”

in so mancher Chef-Etage deutscher Medienkonzerne für Überraschung sorgen, wenn nicht gar Hass-Gelüste auslösen.

In ihrem Leitartikel kommentiert Libero die Reaktion des russischen Militärs auf die wiederholten atlantischen Provokationen in der Ukraine, einem Land, das „angemeldet“ wurde, um der NATO beizutreten, was gegen jegliche vorherige Vereinbarung verstößt.

Praktische Übersetzung in unseren Medien:

Putin soll internationales Recht verletzt, die Souveränität eines von der UNO geschützten Staates mit Füßen getreten, zwei Gebiete des Donbass (Ostukraine), die sich zu unabhängigen Republiken erklärt haben, offiziell anerkannt und militärisch unterstützt haben.

„Libero“ zeigt mit dem Finger auf den historischen Fehler des Westens: „humanitäre“ Einmischung.

„Wenn Beobachter, die an einem bestimmten Gebiet der Welt nicht immer desinteressiert sind, die Verbreitung eines grausamen Tyrannen sehen, dann ist es zulässig, Truppen zu entsenden, Präsidenten zu ersetzen, ein Land zu beauftragen.

Es geschah 1993 in Somalia, in Bosnien-Herzegowina bis 1996.

Das gepriesene Völkerrecht? Regelmässig retuschiert «nach dem Mass des Stärksten, der nicht immer der Gute ist».Im Kosovo habe die Nato 1999 „ohne den geringsten Hinweis auf UN-Zustimmung“ Serbien angegriffen, das „der entsetzlichen Verbrechen in der bereits autonomen Provinz Pristina mit albanisch-muslimischer Mehrheit angeklagt“ sei, aber in Wirklichkeit seien „die Berichte ebenso falsch wie diese“. des Judas». 

Nicht nur das:

«Wir Italiener haben Belgrad aus humanitären Gründen bombardiert, sogar ein Krankenhaus. Dann garantierten wir Milosevic, dem kommunistischen Präsidenten von Belgrad, eine ehrenhafte Kapitulation, die vergeblich von Russland und Schriftstellern wie Solschenizyn verteidigt wurde, und schworen, dass Kosovo heiliger Boden Serbiens bleiben würde. 

In diesem Fall intervenierte die NATO, indem sie Unsinn erfand, um einen mafiös-islamischen Staat im Herzen Europas zu errichten:

Es war eine Operation, die von Bill Clinton und Joe Biden durchgeführt wurde ».

Und wollen wir über den Irak reden?

2003 „konstruierten die Vereinigten Staaten mit Hilfe europäischer Geheimdienste falsche Beweise für Saddam Husseins Besitz von Massenvernichtungswaffen … Befreiungskrieg?  Es diente der Installation von Isis“.

Ein weiteres Kapitel, Libyen:

„Die NATO hat entschieden, dass Gaddafi schlecht und Allahs Dschihadisten gut sind“In der Praxis, immer laut „Libero“, „unterstützten wir die Halsabschneider, indem wir uns selbst die Kehle durchschnitten (mit Kehle meinen wir die Energieversorgung) und unser Land zu einem Ziel für Migranten machten, die als Waffen der Destabilisierung eingesetzt wurden“. Nach Libyen war Syrien an der Reihe und so weiter.

Heute habe „Putin das gleiche Kriterium wie die vorherigen „amerikanischen“ Punkte angelegt: Insbesondere bezieht er sich auf den Irak und den Kosovo“. NATO-Beitritt der Ukraine? Mehr als vorhersehbar, obwohl bereits 2008 sowohl Prodi als auch Merkel dagegen waren. 

Aber jetzt «der Einsatz von Streitkräften und Raketen-Westler mit Sitz in Rumänien, Polen und den baltischen Ländern ist eine freche Note der Feindschaft ». Was die russischsprachige Bevölkerung von Donbass und Odessa betrifft: „Gibt es irgendjemanden, der es wagt zu leugnen, dass er vom gegenwärtigen, vom Westen unterstützten Regime belästigt und zu ‚dilly‘, Bürgern zweiter Klasse degradiert wurde, weil er Russland ein Dorn im Auge ist?“ .

Die Zeitung Sallusti spricht von „einer zweiten Stufe der Heuchelei“ und erklärt: „In den letzten Tagen hat Putin einfach offiziell gemacht, was seit 2014 schon Realität war“

Will heißen: «Seit der Invasion und Annexion der Krim steht der Donbass unter russischer Souveränität: Es gibt keinen westlichen Geheimdienst, der das nicht kennt. Sogar Militärs in ukrainischer Uniform dienen Moskau dort. Es gab Referenden im Donbass, wo sich die Bevölkerung plebiszitisch – nach dem Prinzip der Selbstbestimmung – für die Unabhängigkeit von Kiew ausgesprochen hat»

Und deshalb: «Gilt das Prinzip der Selbstbestimmung nur, wenn die Amerikaner es entscheiden? Schließlich haben auch sie sich vor einigen Jahrhunderten für unabhängig von Großbritannien erklärt, oder irren wir uns? »

„Die Geschichte bewegt sich. Internationales Recht formt sich zu einem ungleichen Kampf zwischen reinen Idealen und schmutziger Gewalt. Gewalt gewinnt normalerweise.“ 

Und Putin sei nun umgezogen, „nicht weil er verrückt geworden ist“ sondern aus innenpolitischen Gründen und auch „um den Europäern zu zeigen, wer Biden wirklich ist.“

Der Mann aus dem Weißen Haus? „Er kümmert sich nicht um die Interessen und das Wohlergehen der verbündeten Völker und tut alles, um die Bedingungen zu schaffen – er verschärft den diplomatischen Konflikt, verlegt die Armee – um Russland und die europäischen Staaten zu verärgern.“

Mit anderen Worten: „Was geht es Biden an, wenn sich die Stromrechnung in Bari und Turin verdreifacht, wenn die Öfen in Mestre ausgehen und das Glas nicht mehr schmelzen, weil das Gas zu teuer ist?“.

„Libero“ zitiert eine damals in der „Financial Times“ veröffentlichte Reflexion von Jeffrey Sachs von der Columbia University.

„Die Vereinigten Staaten – schreibt Sachs – sollten Russland garantieren, dass die Ukraine niemals der NATO beitreten wird, und im Gegenzug den vollständigen Abzug der russischen Streitkräfte aus der Donbass-Region und die Aufhebung der Anerkennung der Unabhängigkeit der beiden separatistischen Republiken fordern.“ Zusätzlich zur Demobilisierung von Truppen an der Grenze zur Ukraine, zusammen mit Garantien für die Anerkennung der Souveränität Kiews. 

Der Analyst fügt hinzu: «Die USA werden dieses Abkommen nicht vorschlagen, Deutschland und Frankreich sollten dies tun ». 

Vorausgesetzt, es ist angesichts des Ausmaßes der russischen Militäroffensive gegen die Ukraine noch nicht zu spät.

Quelle

(Übersetzung italienisch-deutsch via google)

korrespondierend:

Russlands Krieg und die Weltwirtschaft – Russia’s War and the Global Economy

 

von  | 25.02.2022 | Projekt Syndikat

Es ist verlockend zu glauben, dass der Krieg in der Ukraine weltweit nur geringe wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen haben wird, da Russland nur 3 % der Weltwirtschaft ausmacht. Aber politische Entscheidungsträger und Finanzanalysten müssen solches Wunschdenken vermeiden.

Ende Dezember habe ich  davor gewarnt  , dass sich 2022 als viel schwieriger erweisen würde als 2021 – ein Jahr, in dem sich die Märkte und Volkswirtschaften auf der ganzen Welt insgesamt gut entwickelt haben und das Wachstum nach der massiven Rezession im Jahr 2020 über sein Potenzial gestiegen ist. Bis zum Vorabend des neuen Jahres hatte sich abgezeichnet, dass der Inflationsschub nicht nur vorübergehend sein würde, dass das sich immer weiter verändernde Coronavirus weltweit weiterhin Unsicherheit säen würde und dass sich drohende geopolitische Risiken verschärfen würden. Die erste der drei geopolitischen Bedrohungen, die ich erwähnt habe, war die Truppenaufmarsch des russischen Präsidenten Wladimir Putin nahe der Grenze zur Ukraine.

Nach zwei Monaten Stopp-Start-Diplomatie und böswilligen Verhandlungen seitens des Kremls hat Russland nun eine umfassende Invasion der Ukraine gestartet, bei der es sich nach Aussage amerikanischer Beamter um eine Operation zur „ Enthauptung “ der derzeitigen demokratisch gewählten Regierung handelt. Trotz wiederholter Warnungen der Biden-Regierung, dass Russland es ernst meinte, in den Krieg zu ziehen, haben die Bilder von russischen Panzern und Hubschrauberstaffeln, die durch die Ukraine rasen, die Welt schockiert.

Wir müssen jetzt die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen dieser historischen Entwicklung betrachten. Beginnen Sie mit einer wichtigen geopolitischen Beobachtung: Dies ist eine große Eskalation des Kalten Krieges II, in der vier revisionistische Mächte – China, Russland, Iran und Nordkorea – die lange globale Dominanz der Vereinigten Staaten und der vom Westen geführten internationalen Ordnung herausfordern die es nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen hat. In diesem Zusammenhang sind wir in eine geopolitische Depression eingetreten, die weit über die Ukraine hinaus massive wirtschaftliche und finanzielle Folgen haben wird.

Insbesondere ein heißer Krieg zwischen den Großmächten ist jetzt innerhalb des nächsten Jahrzehnts wahrscheinlicher. Während die neue Rivalität im Kalten Krieg zwischen den USA und China weiter eskaliert, wird auch Taiwan zunehmend zu einem potenziellen Brennpunkt werden, der den Westen gegen das entstehende Bündnis revisionistischer Mächte aufbringt.

EINE STAGFLATIONÄRE REZESSION

Ein großes Risiko besteht nun darin, dass Märkte und politische Analysten die Auswirkungen dieses geopolitischen Regimewechsels unterschätzen werden. Bis zum Börsenschluss am 24. Februar – dem Tag der Invasion – waren die US-Aktienmärkte  in der Hoffnung gestiegen  , dass dieser Konflikt die Bereitschaft der US-Notenbank und anderer Zentralbanken zur Anhebung der Leitzinsen bremsen wird. Aber der Ukrainekrieg ist nicht nur ein weiterer kleiner, wirtschaftlich und finanziell belangloser Konflikt, wie er in den letzten Jahrzehnten anderswo zu beobachten war. Analysten und Investoren dürfen nicht denselben Fehler machen wie am Vorabend des Ersten Weltkriegs, als fast niemand einen großen globalen Konflikt kommen sah. Die heutige Krise ist ein geopolitischer Quantensprung. Seine langfristigen Auswirkungen und seine Bedeutung können kaum genug betont werden.

Wirtschaftlich ist eine globale stagflationäre Rezession mittlerweile sehr wahrscheinlich. Analysten fragen sich bereits, ob die Fed und andere große Zentralbanken eine sanfte Landung aus dieser Krise und ihren Folgen erreichen können. Verlassen Sie sich nicht darauf. Der Krieg in der Ukraine wird einen massiven negativen Angebotsschock in einer Weltwirtschaft auslösen, die immer noch unter COVID-19 und einem jahrelangen Anstieg des Inflationsdrucks leidet. Der Schock wird das Wachstum reduzieren und die Inflation weiter erhöhen, während die Inflationserwartungen bereits aus der Verankerung geraten.

Die kurzfristigen Auswirkungen des Krieges auf die Finanzmärkte sind bereits klar. Angesichts eines massiven risikoaversen Stagflationsschocks werden sich globale Aktien wahrscheinlich aus der aktuellen Korrekturspanne (-10 %) in den Bärenmarktbereich (-20 % oder mehr) bewegen. Die Renditen sicherer Staatsanleihen werden für eine Weile fallen und dann steigen, wenn die Inflation nachlässt. Die Öl- und Erdgaspreise werden weiter steigen – auf weit über 100 $ pro Barrel – ebenso wie viele andere Rohstoffpreise, da sowohl Russland als auch die Ukraine wichtige Exporteure von Rohstoffen und Lebensmitteln sind. Safe-Haven-Währungen wie der Schweizer Franken werden stärker und der Goldpreis wird weiter steigen.

Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Krieges und der daraus resultierende Stagflationsschock werden natürlich in Russland und der Ukraine am größten sein, gefolgt von der Europäischen Union aufgrund ihrer starken Abhängigkeit von russischem Gas. Aber auch die USA werden darunter leiden. Da die weltweiten Energiemärkte so tief integriert sind, wird ein Anstieg der globalen Ölpreise – dargestellt durch die Brent-Benchmark – die Preise für US-Rohöl (West Texas Intermediate) stark beeinflussen. Ja, die USA sind jetzt ein kleiner Netto-Energieexporteur; aber die Makroverteilung des Schocks wird negativ sein. Während eine kleine Kohorte von Energieunternehmen höhere Gewinne erzielen wird, werden Haushalte und Unternehmen einen massiven Preisschock erleben, der sie dazu veranlasst, ihre Ausgaben zu reduzieren.

Angesichts dieser Dynamik wird selbst eine ansonsten starke US-Wirtschaft eine starke Verlangsamung erleiden und in Richtung einer Wachstumsrezession kippen. Straffere Finanzbedingungen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Vertrauen von Unternehmen, Verbrauchern und Anlegern werden die negativen Makrofolgen der russischen Invasion sowohl in den USA als auch weltweit verschärfen.

Die kommenden Sanktionen gegen Russland – wie groß oder begrenzt sie auch ausfallen und wie notwendig sie für die künftige Abschreckung sind – werden unweigerlich nicht nur Russland, sondern auch den USA, dem Westen und den Schwellenländern schaden. Wie US-Präsident Joe Biden in seinen öffentlichen Erklärungen gegenüber dem amerikanischen Volk wiederholt  deutlich gemacht hat  , „wird die Verteidigung der Freiheit auch für uns hier zu Hause Kosten verursachen. Da müssen wir ehrlich sein.“

Außerdem ist nicht auszuschließen, dass Russland auf neue westliche Sanktionen mit einer eigenen Gegenmaßnahme reagiert: nämlich die Ölförderung stark zu drosseln, um die globalen Ölpreise weiter in die Höhe zu treiben. Ein solcher Schritt würde Russland einen Nettovorteil bringen, solange der zusätzliche Anstieg der Ölpreise größer ist als der Verlust an Ölexporten. Putin weiß, dass er den westlichen Volkswirtschaften und Märkten asymmetrischen Schaden zufügen kann, weil er den größten Teil des letzten Jahrzehnts damit verbracht hat, eine Kriegskasse aufzubauen und einen finanziellen Schutzschild gegen zusätzliche Wirtschaftssanktionen zu schaffen.

SCHADENSKONTROLLE IST BEGRENZT

Ein tiefer Stagflationsschock ist auch ein Albtraumszenario für die Zentralbanken, die verdammt sein werden, wenn sie reagieren, und verdammt, wenn sie es nicht tun. Einerseits sollten sie Zinserhöhungen hinauszögern oder langsamer umsetzen, wenn ihnen primär Wachstum am Herzen liegt. Aber im heutigen Umfeld – wo die Inflation steigt und die Zentralbanken bereits hinter der Kurve zurückbleiben – könnte eine langsamere Straffung der Geldpolitik die Entankerung der Inflationserwartungen beschleunigen und die Stagflation weiter verschärfen.

Wenn die Zentralbanken jedoch in den sauren Apfel beißen und restriktiv bleiben (oder restriktiver werden), wird die drohende Rezession noch schlimmer. Die Inflation wird mit höheren nominalen und realen Leitzinsen bekämpft, was den Geldpreis erhöht und damit die Gesamtwirtschaft dämpft. Wir haben diesen Film schon zweimal gesehen, mit den Ölpreisschocks von 1973 und 1979. Die heutige Wiederholung wird fast genauso hässlich sein.

Obwohl die Zentralbanken der Rückkehr der Inflation aggressiv entgegentreten sollten, werden sie höchstwahrscheinlich versuchen, sie zu manipulieren, wie sie es in den 1970er Jahren taten. Sie werden argumentieren, dass das Problem vorübergehend ist und dass die Geldpolitik einen exogenen negativen Angebotsschock nicht beeinflussen oder ungeschehen machen kann. Wenn der Moment der Wahrheit kommt, werden sie wahrscheinlich blinzeln und sich für ein langsameres Tempo der geldpolitischen Straffung entscheiden, um das Auslösen einer noch schwereren Rezession zu vermeiden. Dies wird jedoch weitere Inflationserwartungen entankern.

Die Politik wird derweil versuchen, den negativen Angebotsschock abzufedern. Die USA werden versuchen, den Anstieg der Benzinpreise abzumildern, indem sie ihre strategischen Erdölreserven abbauen und Saudi-Arabien dazu anspornen, seine ungenutzten Kapazitäten zu nutzen, um seine eigene Ölproduktion zu steigern. Diese Maßnahmen werden jedoch nur begrenzt wirken, da die weit verbreitete Angst vor weiteren Preisspitzen zu einer weltweiten Hortung von Energievorräten führen wird.

Unter diesen neuen Umständen werden die USA noch mehr Druck verspüren, einen  Modus vivendi  mit dem Iran – einer weiteren potenziellen Ölquelle – bei der Wiederbelebung des Atomabkommens von 2015 zu erreichen. Aber der Iran ist effektiv mit China und Russland verbündet, und seine Führer wissen, dass jeder Deal, den sie heute machen, 2025 hinfällig werden könnte, wenn Donald Trump oder ein Möchtegern-Trump in den USA an die Macht kommt. Ein neues Atomabkommen mit dem Iran ist daher unwahrscheinlich. Schlimmer noch, in Ermangelung eines solchen wird der Iran sein Nuklearprogramm weiter vorantreiben, was das Risiko erhöht, dass Israel einen Schlag gegen seine Anlagen startet. Das würde der Weltwirtschaft einen doppelten negativen Angebotsschock bescheren. Das Ergebnis ist, dass verschiedene geopolitische Zwänge die Fähigkeit des Westens, dem durch den Krieg in der Ukraine verursachten Stagflationsschock entgegenzuwirken, stark einschränken werden.

EIN NEUES ALTES PROBLEM

Die westlichen Staats- und Regierungschefs können sich auch nicht auf die Fiskalpolitik verlassen, um den wachstumsdämpfenden Auswirkungen des Ukraine-Schocks entgegenzuwirken. Zum einen geht den USA und vielen anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften die fiskalische Munition aus, nachdem sie als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie alle Register gezogen haben. Die Regierungen haben zunehmend unhaltbare Defizite angehäuft, und der Schuldendienst wird in einem Umfeld höherer Zinssätze viel teurer werden.

Genauer gesagt ist ein fiskalischer Stimulus die falsche politische Antwort auf einen stagflationären Angebotsschock. Obwohl dies die negativen Auswirkungen des Schocks auf das Wachstum verringern kann, wird es den Inflationsdruck erhöhen. Und wenn sich die politischen Entscheidungsträger  bei der Reaktion auf den Schock sowohl auf die  Geld- als auch auf die Fiskalpolitik verlassen, werden die stagflationären Folgen aufgrund der verstärkten Auswirkungen auf die Inflationserwartungen noch schwerwiegender.

Die massiven geld- und fiskalpolitischen Anreizmaßnahmen, die die Regierungen nach der globalen Finanzkrise 2008 einführten, waren nicht inflationär, da die Quelle dieses Schocks auf der Nachfrageseite lag, ausgelöst durch eine Kreditklemme zu einer Zeit, als die Inflation niedrig und unter dem Zielwert war. Die Situation heute ist völlig anders. Wir stehen vor einem negativen Angebotsschock in einer Welt, in der die Inflation bereits steigt und weit über dem Ziel liegt.

Es ist verlockend zu glauben, dass der Russland-Ukraine-Konflikt nur geringe und vorübergehende wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen haben wird. Immerhin repräsentiert Russland nur 3 % der Weltwirtschaft (und die Ukraine viel weniger). Aber die arabischen Staaten, die 1973 ein Ölembargo verhängten, und der revolutionäre Iran 1979 repräsentierten einen noch geringeren Anteil am globalen BIP als Russland heute.

Die globalen Auswirkungen von Putins Krieg werden durch Öl und Erdgas kanalisiert, aber dabei wird es nicht bleiben. Die Folgewirkungen werden dem globalen Vertrauen einen massiven Schlag versetzen, zu einer Zeit, als die fragile Erholung von der Pandemie bereits in eine Phase größerer Unsicherheit und steigenden Inflationsdrucks eintrat. Die Folgewirkungen der Ukraine-Krise – und der breiteren geopolitischen Depression, die sie ankündigt – werden alles andere als vorübergehend sein.

 

 

 

 


Nord-Stream II: Anteilseigner und Finanz-Investoren

Nord-Stream II: Anteilseigner und Finanz-Investoren

 

Die Projektgesellschaft Nord Stream 2 AG wurde gegründet, um die Pipeline durch die Ostsee zu planen, zu bauen und später zu betreiben. Die Firma hat ihren Sitz in Zug (Schweiz), die Unternehmensanteile werden von der Gazprom international projects LLC, eine Tochtergesellschaft der PJSC Gazprom, gehalten. PJSC Gazprom ist mit einem Anteil von 15 Prozent an der globalen Gasproduktion der größte Gaslieferant der Welt.

Die Nord Stream 2 AG hat mit ENGIE, OMV, Royal Dutch Shell, Uniper und Wintershall Dea Finanzierungs-Vereinbarungen für das Projekt unterzeichnet.

Dem Vernehmen nach lag und liegt der Finanzierungsanteil der Investoren bei jeweils 10 % der erwartenden Baukosten von € 9,5 Mrd., also € 950 Mio pro Investor, wovon bislang etwa € 650 Mio pro Finanzier bereits geflossen sein sollen (!) 

Der Anteilseigner und die Finanzinvestoren von Nord Stream 2 verfügen über einzigartige Erfahrungen in der Erdgasproduktion, beim Bau von Transportinfrastruktur sowie in der zuverlässigen und sicheren Lieferung von Erdgas in die europäischen Märkte.

Quelle

Anmerkung:

Im Zuge der Aussetzung der Zertifizierung von NS 2 werden diese Summen zzgl. voraussichtlicher entgehender Gewinne ein nettes Sümmchen an mutmaßlicher Schadensersatzforderungen ausmachen.

Da wird es wohl auch kaum helfen, wenn hinter verschlossenen grünen Türen über den substantiellen Nutzen einer Umwidmung der wasserstoff-fähigen Pipeline -mutmaßlich ohne eigene Expertise- nachgedacht wird, meint

Ihr Oeconomicus


Landkreise mit einem Inzidenzwert von 35 und weniger

Landkreise mit einem Inzidenzwert von 35 und weniger
Datenstand: 03.03.2021 – 03:10 h

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34,9 LK Rems-Murr-Kreis – Bad.-Württ. – Reg.Bez. Stuttgart – Fläche 858,13 km² – Einwohner: 427.248
34,8 LK Südwestpfalz – Rheinland-Pfalz – Verw.Sitz Pirmasens – Fläche 953,65 km² – Einwohner: 98.831
34,8 LK Schwarzwald-Baar-Kreis – Bad.-Württ. – Reg.-Bez. Freiburg – Fläche 1025,27 km² – Einwohner: 212.506
34,6
SK Frankfurt (Oder) – Brandenburg – Fläche 147,85 km² – Einwohner: 57.751
34,6 LK Eichstätt – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche: 1214,06 km² – Einwohner: 132.881
34,4 LK Friesland – Niedersachsen – Verw.-Sitz Jever – Fläche 607,91 km² – Einwohner: 98.704
34,0 LK Weilheim-Schongau – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 966,37 km² – Einwohner: 135.478
33,8 LK Kassel – Hessen – Fläche 1292,92 km² – Einwohner: 236.764
33,6 LK Dachau – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 579,18 km² – Einwohner: 154.899
33,4 LK Heidekreis – Niedersachsen – Reg.-Bezirk Bad Fallingbostel – Fläche 1873,72 km² – Einwohner: 140.673
33,2 LK Haßberge – Bayern – Reg.-Bezirk Unterfranken – Fläche 956,38 – Einwohner: 84,384
33,0 LK Freudenstadt – Bad.-Württemberg – Reg.-Bezirk Karlsruhe – Fläche 870,67 km² – Einwohner: 118.243
32,6 LK Südliche Weinstraße – Rheinland-Pfalz – Fläche 639,83 km² – Einwohner: 110.521
32,2 LK Ostalbkreis – Bad.-Württemberg – Reg.-Bezirk Stuttgart – Fläche 1511,54 km² – Einwohner: 314.025
31,8 LK Stade – Niedersachsen – Fläche 1266,02 km² – Einwohner: 204.512
31,8 LK Emmendingen – Bad.-Württemberg – Reg.-Bezirk Freiburg – Fläche 679,9 km² – Einwohner: 166.408
31,6 LK Wittmund – Niedersachsen – Verw.-Sitz Wittmund – Fläche 656,64 km² – Einwohner: 56.926
31,4 LK Verden – Niedersachsen – Fläche 787,97 km² – Einwohner: 137.133
31,4 SK Münster – NRW – Fläche 303,28 km² – Einwohner: 315.293
31,1 LK Dillingen a.d. Donau – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 792,22 km² – Einwohner: 96.562
30,7 SK Mainz – Rheinland-Pfalz – Fläche: 97,74 km² – Einwohner: 218.578
30,5 LK Rotenburg (Wümme) – Niedersachsen – Fläche 2070,45 km² – Einwohner: 163.782
30,5 LK Bad-Tölz-Wolfratshausen – Bayern – Reg.-Bez. Oberbayern – Fläche 1110,69 km² – Einwohner: 127.917
30,0 LK Starnberg – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 487,71 km² – Einwohner: 136.667
29,9 LK Ostholstein – Schleswig-Holstein – Verw.-Sitz Eutin – Fläche 1392,55 km² – Einwohner: 200.539
29,0 LK Odenwaldkreis – Hessen – Reg.-Bezirk Darmstadt – Fläche 623,98 km² – Einwohner: 96.703
28,9 LK Pfaffenhofen a.d.Ilm – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 761,14 km² – Einwohner: 128.227
28,1 SK Bielefeld – NRW – Reg.-Bezirk Detmold – Fläche 258,82 km² – Einwohner: 334.195
27,7 LK Neuburg-Schrobenhausen – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 739,81 km² – Einwohner: 97.303
27,7 SK Freiburg i. Breisgau – Bad.-Württemberg – Fläche 153,04 km² – Einwohner: 231.195
26,7 LK Steinburg – Schleswig-Hostein- Reg.-Bezirk Itzehoe – Fläche 1056,13 km² – Einwohner: 131.013
26,6 LK Donnersbergkreis – Rheinland-Pfalz – Verw.-Sitz KIBO – Fläche 645,52 km² – Einwohner: 75.325
26,4 LK Plön – Schleswig-Holstein – Fläche 1083,17 km² – Einwohner: 128.686
26,3 SK Rostock – Mecklenburg-Vorpommern – Fläche 181,26 km² – Einwohner: 209.191
25,6 LK Bad-Dürkheim – Rheinland-Pfalz – Fläche 594,76 km² – Einwohner: 132.671
25,3 LK Aurich – Niedersachsen – Verw.-Sitz Aurich – Fläche 1287,31 km² – Einwohner: 189.694
25,2 LK Helmstedt – Niedersachsen – Fläche 674,02 km² – Einwohner: 91.297
25,1 SK Trier – Rheinland-Pfalz – Fläche 117,13 km² – Einwohner: 111.528
24,9 SK Neumünster – Schleswig-Holstein – Fläche 71,63 km² – Einwohner: 80.196
24,6 SK Kempten – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 63,28 km² – Einwohner: 69.151
24,5 LK Aichach-Friedberg – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 780,33 km² – Einwohner: 134.655
24,3 SK Schweinfurt – Bayern – Reg.-Bezirk Unterfranken – Fläche 35,7 km² – Einwohner: 53.426
24,3 SK Neustadt an der Weinstraße – Rheinland-Pfalz – Fläche 117,1 km² – Einwohner: 53.264
24,0 SK Ingolstadt – Bayern – Reg.-Bezirk Oberbayern – Fläche 133,37 km² – Einwohner: 137.392
24,0 LK Vorpommern-Rügen – MV – Verw.-Sitz Stralsund – Fläche 3207,37 km² – Einw.: 224.702
23,2 LK Weißenburg-Gunzenhausen – Bayern-Reg.-Bez. Mittelfranken – Fläche 970,91 km² – Einw.: 97.734
22,8 LK Schaumburg – Niedersachsen – Fläche 675,57 km² – Einwohner: 157.820
22,8 LK Lüneburg – Niedersachsen – Fläche 1323,68 km² – Einwohner: 184.139
22,7 LK Coesfeld – NRW – Reg.-Bezirk Münster – Fläche 1112,04 km² – Einwohner: 220.586
19,2 SK Landau in der Pfalz – Rheinland-Pfalz – Fläche 82,96 km² – Einwohner: 46881
17,9 LK Kaiserslautern – Rheinland-Pfalz – Fläche 139,74 km² – Einwohner: 100.030
15,7 LK Kusel – Rheinland-Pfalz – Fläche 573,28 km² – Einwohner: 70.219
15,0 SK Kaiserslautern – Rheinland-Pfalz – 112,36 km² – Einwohner: 49.913
13,5 SK Kaufbeuren – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 40,03 km² – Einwohner: 44.398
13,5 LK Donau-Ries – Bayern – Reg.-Bezirk Schwaben – Fläche 1274,68 km² – Einwohner: 133.783
13,3 LK Bernkastel-Wittlich – Rheinland-Pfalz – Fläche 1167,56 km² – Einwohner: 112.483
12,4 LK Lüchow-Dannenberg – Niedersachsen – Verw.-Sitz Lüchow – Fläche 1220,75 km² – Einwohner: 48.412
11,3 LK Dithmarschen – Schleswig-Holstein – Verwaltungssitz Heide – Fläche 1428,13 km² – Einwohner: 133.193
Quelle: RKI – CoVid-19-Dashboard
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Macht summa summarum 58 Landkreise mit Inzidenz-Werten unter 35 — GRATULATION !!!
(vgl. Datenstand vom 12.02. 0:00h: 40 Landkreise unter 35)
(vgl. Datenstand vom 14.02. 0:00h: 73 Landkreise unter 35)

(vgl. Datenstand vom 18.02. 0:00h: 82 Landkreise unter 35)
(vgl. Datenstand vom 22.02. 0:00h: 70 Landkreise unter 35)
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An der Stelle, liebe Selbständige und Gewerbetreibende in den jeweiligen Landkreisen erhebt sich jedoch die Frage, warum Sie offenbar noch keine konzertierte rechtliche Aktion gestartet haben und bei den zuständigen Verwaltungsgerichten Eilanträge gegen die Aussetzung Ihrer Grundrechte bei gleichzeitig drohenden Insolvenz-Risiken gestellt haben.
Sieht man von speziellen Gestalten, die sich an der Selbstkasteiung erfreuen einmal ab, wird passives Verhalten (vulgo geduldete Geiselhaft) nicht zu ersehnten Lockerungen führen !!
Bedarf es wirklich erst einer Neuauflage von Gandhi’s Satyagraha bevor unverhältnismäßige Lockdown-Maßnahmen ausgesetzt werden und den Solidaritätspredigern deutlich wird, dass gesellschaftlicher Gemeinschaftsgeist dort endet, wo die Last entweder nur schwachen Schultern aufgebürdet wird oder Verhältnismäßigkeit je nach Gusto neu interpretiert wird ?
Wer sich mit dem am 18.11.2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete und im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingehender beschäftigt, wird in dem neu hinzugefügten Artikel 28a die rechtliche Verankerung der 7-Tage-Inzidenzwerte von 35 und 50 feststellen.
Dort heißt es:
„Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten.
Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an den Schwellenwerten nach Maßgabe der Sätze 4 bis 12 ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Die Länder Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne des Satzes 2.
Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen.
Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.
Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.
Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen.
Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen insbesondere bereits dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des jeweiligen Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht.
Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.
Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.
Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.
Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des nach diesem Absatz jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut im Rahmen der laufenden Fallzahlenberichterstattung auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de im Internet veröffentlicht.“
Leider findet sich weder in § 28a noch an anderer Stelle des neugefassten IfSG eine dezidierte Festlegung zum Ende der Corona-Beschränkungen. Dieser entweder vorsätzliche oder versehentliche Mangel (diesbezüglich gebührender Dank an die Volksvertreter) ist mit gewisser Wahrscheinlichkeit so auszulegen, dass sinkende Infektionszahlen dem Gesetz nach nicht zwingend das Ende der bisherigen Maßnahmen herbeiführen, was letztlich so interpretiert werden kann (oder muss), dass diese fortgesetzt werden könnten, sofern dies aus infektiologischen Gründen als erforderlich angesehen wird. Genauer definiert sind solche Gründe aber nicht !!
Allerdings mag man aus gerade wieder erlebter Polit-Rhetorik darauf schließen, dass mittels der schon vorhandenen oder auch künftigen Virus-Mutationen die im Gesetz dargelegten schwammigen Ziele ggf. auf dem Verordnungswege konkretisiert werden könnten.
Das immer wieder gern genommene Argument des Schutzes von Leben und Gesundheit ist so breit gefasst, dass sich darunter quasi nach Gutsherrenart praktisch alles subsumieren lässt -schlimmstenfalls also auch noch sehr viel weiter gehende Einschränkungen- was dem politischen Panikorchester so einfallen mag.
Wer die jüngsten Statements der Kanzlerin aufmerksam verfolgt hat mag daraus schließen, dass auch eine Inzidenz von 35 kein verbriefter Garantieanspruch für breite Lockerungen darstellen wird.
Insoweit mag der rhetorische Fingerzeig des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Zitat: „der Gesetzgeber hat der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben“ mutmaßlich nur homöopathische Wirkungen entfalten.
Im Lichte dieser Gedanken mag die Notwendigkeit mit entsprechenden Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten vorstellig zu werden, hinreichend stimmig und sinnstiftend sein.
Angesichts der obigen Liste sind von den deutschlandweit 294 Landkreisen 221 noch nicht unterhalb des Inzidenz-Schwellenwertes von 35 angekommen.
Sollte sich die Lage weiter entspannen wird die Schutzpatronin volkswirtschaftlicher Selbstverstümmelung zeitnah gerichtsfeste Argumente -und nicht etwa die Interpretation schwammiger Begriffe- aus dem Hut ziehen müssen,  um die lockdown-Nummer zu prolongieren !
In einem solchen Fall kann es bei der Bundestagswahl und/oder stellvertretend bei den anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (14.März 2021) zugunsten der FDP (s. Wolfgang Kubickis unermüdliche, sachorientierte Kritik am Geschehen) ordentlich „Haue“ geben, was die Dame aber nicht mehr kümmern muss.
Wer weiß, wie lange sie in der Privatier-Rolle verharren wird, fragt sich
Ihr Oeconomicus 

„Wie soll das Volk das Unrecht wieder gut machen, das ihm angetan wird?“

„Wie soll das Volk das Unrecht wieder gut machen, das ihm angetan wird?“

(Aus hoffentlich nachvollziehbaren Erwägungen
habe ich dieses süffisante Zitat
des Philosophen und Schriftstellers Dr. Manfred Hinrich (1926 – 2015) ausgewählt.)

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Mir ist nicht bekannt, ob in den Lehrplänen der Erweiterten Oberschule im Honny-Reich grundsätzlicher Diskurs über Schopenhauers Hauptwerk Die Welt als Wille und Vorstellung vorgesehen war.

Falls dies so war, wären Schülerinnen und Schüler mit Schopenhauers politischen Ansichten einigermaßen vertraut.

Im Zusammenhang mit der Revolution 1848 äußerte sich Schopenhauer unter anderem zur Rolle des Staates:

„In der Natur herrsche Gewalt, auch zwischen den Menschen, was die „Masse“ in Vorteil bringe; aber da das Volk ein „ewig unmündiger Souverain“ sei, „unwissend, dumm und unrechtlich“, so müsse dessen „physische Gewalt der Intelligenz, der geistigen Überlegenheit“ unterworfen werden.
Zweck des Staates sei es, dass „möglichst wenig Unrecht im Gemeinwesen“ herrsche,
zugunsten des Gemeinwohls dürfe der Staat auch Unrechtes tun.“

Unter der Prämisse, dass die Schutzheilige der volkswirtschaftlichen Selbstverstümmelung je davon gehört hat, wäre so manche obstinate Haltung zwar nachvollziehbar, gleichwohl aber unverzeihlich und man müsste tatsächlich Winston Churchill’s Definition von Takt „die Fähigkeit, jemandem zu sagen, er solle so zur Hölle fahren, dass er sich auf die Reise freut“ bemühen, um auch nur annähernd zu beschreiben, was viele Menschen in diesem Land bewegen mag.

Im Lichte bevorstehender Landtagswahlen und insbesondere der für September vorgesehenen Bundestagswahl, wird man jedoch feststellen, ob sich einer der Kernsätze

„Für erlittenes Unrecht haben die Menschen ein besseres Gedächtnis als für empfangene Wohltaten.“

des berühmten griechischen Redners Lysias während seiner Verteidigungsrede für den Philosophen Polystratos
– (vgl. Überlegungen zu Polystratus Irrationaler Verachtung, eine Polemik, die „gegen diejenigen gerichtet ist, die den Glauben der Bevölkerung als irrational verachten“) –

in den Wahlurnen bestätigen wird.

Sie haben sicher schon längst erkannt, dass diese Vorrede im Bezug auf die gestern von Kanzlerin und MP’s (einer Gruppierung, die nicht Teil der „trinitas“ des tragenden Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaates ist) beschlossenen Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März 2021 gewidmet ist.

Zu dem rechtsstaatlichen Verständnis dieser Beteiligten, die wohl in einem Anflug von Hypostase ihre Kaffeekränzchen als Teil konstituierender Staatsgewalt betrachten und dies schlimmstenfalls noch immer tun, hat sich selbst der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und seit Juni 2020 amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts geäussert:

„Die wesentliche Entscheidungen müssen vom Parlament getroffen werden. Zwar seien Krisen in ihrem frühen Stadium die Stunde der Exekutive, ab einem bestimmten Zeitpunkt habe aber der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben. Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter seien, desto stärker sei der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen.“

Ob dieser wohlwollende Fingerzeig Früchte gezeigt hat oder noch zeigen wird, kann derzeit nur vermutet werden, auch wenn die Kanzlerin während ihrer Darlegungen in der gestrigen Pressekonferenz (s. auch Mitschrift der PK)

einräumte:

„Ich habe bestimmte eigene Vorstellungen über das Öffnen von Kindertagesstätten und auch Schulen gehabt, die eher auf eine Öffnung zum 1. März hinausliefen; denn ich glaube, dass wir dieses Datum für die Erreichung einer Inzidenz von unter 50 sehr voraussehbar anpeilen können.
Ich weiß aber auch, dass wir in einem föderalen Staat leben – der Föderalismus ist unter dem Strich die bessere Ordnung als ein Zentralismus; davon bin ich zutiefst überzeugt, selbst wenn es manchmal etwas mühsam ist -, und die Schulen und Kitas sind ganz eindeutige und tief verankerte Länderzuständigkeiten.
Da ist es einfach nicht möglich, dass ich mich als Bundeskanzlerin so durchsetze, als hätte ich ein Vetorecht, wie das zum Beispiel in der Europäischen Union bei Beschlüssen, die Einstimmigkeit erfordern, möglich ist.
Deshalb haben wir gesagt:
Die Kultushoheit zählt hier, und die Länder werden das – das wird durch die Ländervertreter sicherlich auch noch dargestellt – in eigener Verantwortung entscheiden.“

Bleibt abzuwarten, wie sich die Landesparlamente, denen gnädigerweise im Nachgang die eigentliche legislative Rolle zugedacht wird, die getroffenen Entscheidungen bewerten.

Interessanter wird jedoch sein, ob nun seitens der weiterhin „geknechteten Unternehmen“ eine weitere Klagewelle losgetreten wird und wie sich die Verwaltungsgerichte dazu positionieren.

Im Zusammenhang mit dem Artikel 28a des Infektionsschutzgesetzes werden die zu erwartenden gerichlichen Entscheidungen schon alleine deshalb, weil Satz 3 des Artikels wenig Raum für richterliche Interpretationen zulässt.

Dort heißt es:

„Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten.

Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an den Schwellenwerten nach Maßgabe der Sätze 4 bis 12 ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Die Länder Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne des Satzes 2.

Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen.

Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.

Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.

Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen.

Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen insbesondere bereits dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des jeweiligen Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht.

Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.

Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben.

Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.

Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des nach diesem Absatz jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut im Rahmen der laufenden Fallzahlenberichterstattung auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de im Internet veröffentlicht.“

In Satz 6 ist zu lesen:

„Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach den §§ 29 bis 31 können auch kumulativ angeordnet werden, soweit und solange es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.

Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist.

Einzelne soziale, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereiche, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, können von den Schutzmaßnahmen ausgenommen werden, soweit ihre Einbeziehung zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nicht zwingend erforderlich ist.“

In diesem Zusammenhang erscheinen die vor der Pressekonferenz dargelegten Erläuterungen von Wolfgang Kubicki, stv. FDP-Vorsitzender, recht spannend:

 

Wesentliche Prämissen des FDP-Politikers wurden auch in den ntv-Sendung „Frühstart“ vom 10. Februar in Printform zusammengefasst.

Weitere Stellungnahmen nach der PK hat Peter Mühlbauer bei telepolis zusammengefasst.

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korrespondierende Meinungen

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„Der Umgang mit Grundrechten ist nicht mehr akzeptabel“
Die Politik begründet Lockdown-Maßnahmen nur noch mit allgemeiner Gefahrenabwehr, Referenzwerte sind längst beliebig geworden.
Es kann – so bitter dies scheinen mag – nicht darum gehen, jeden virusbedingten Todesfall zu verhindern; das kann Politik nicht leisten, es kommt sogar einer Hybris gleich.
So kommentiert IW-Direktor Michael Hüther die aktuelle Corona-Politik und fordert eine schnellstmögliche Öffnung – unter Berücksichtigung von bewährten Hygienekonzepten.
[…]
Institut der deutschen Wirtschaft

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Anmerkung:
Gerade erst hat Prof. Thomas Mertens, Virologe und Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) erklärt, dass das Durchschnittsalter der Menschen, die zeitlich nach Impfung verstorben sind, 85 Jahre beträgt.
Mertens führte weiter aus:
„Wenn Sie in einer Gruppe von Menschen impfen, die sowieso ein statistisch hohes Risiko haben, in nächster Zeit zu sterben, dann kann es natürlich auch sein, dass jemand im engeren zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stirbt.“
Sein Fazit:
„Das muss dann aber nichts mit der Impfung zu tun haben, trotzdem werde dies im Einzelfall überprüft.“
Seinem Rückschluss mag man zustimmen, allerdings erhebt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum man diese Menschen mit einer Impfung beglückt und damit Hoffnungen auslöst, die nicht haltbar sind.

Hieraus ergeben sich Fragen:
1) Wäre es nicht angebracht, Menschen mit Vorerkrankungen die Impfung und damit das infinite Todesrisiko zu ersparen ?
2) Falls ich die seit Herbst letzten Jahres erschienen Fachinformationen seitens WHO, CDC, RKI, PEI usw. und zahlreiche Gespräche mit Neurologen und einigen Virologen richtig verstanden habe, töten Viren selbst nicht, allerdings kann die Reise ins Licht insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen durch eine verzögerte Immunreaktion und deren Überschiessen ausgelöst werden.

Sollte diese These fachlich fundiert widerlegt werden können, wäre dies sicher sehr hilfreich !

3) Wäre es denn nicht vorausschauender, vorzugsweise bei den sogenannten vulnerablen Gruppen unmittelbar vor der Impfung einen umfassenden Gesundheits-Check durchzuführen, der weit über aktuelle ärztliche Einzeldiagnosen und deren Status hinsichtlich der Behandlung von Vorerkrankungen hinausgeht ?

Ein solches Vorgehen erscheint sinnvoll, da die möglicherweise zunehmende Progression einer (Vor)Erkrankung in der Regel mit einer Verschlechterung der Symptome, erhöhtem Krankheitsgefühl und abnehmender Leistungsbereitschaft einhergehen kann. Zwar können die Zeiträume, in welchen sich solche Veränderungen vollziehen durchaus unterschiedlich sein. Dabei ist jedoch auch an rasch-progrediente Erkrankungen mit schnellem Krankheitsverlauf zu denken, der innerhalb kurzer Zeit zu Verschlechterungen des Gesundheitszustandes führen kann.

Im Lichte solcher Überlegungen auch vor dem Hintergrund, dass sich mit zunehmenden Alter die Stoffwechselprozesse im Körper verlangsamen, was sich unter anderem auch auf die Schleimhäute auswirkt, die eigentlich die Aufgabe haben, Erreger abzuwehren. Daneben werden mit den Jahren die (Immun-) Zellen schwächer, kurzum: das gesamte Immunsystem wird mit fortschreitendem Alter weniger aktiv.

An der Stelle soll nun mit der Impfung unter Vorspiegelung einer Infektion der potentiell geschwächte Körper dazu ertüchtigt werden, Antikörper und so genannte Gedächtniszellen zu bilden.

Ob eine solche „Ertüchtigung“ im denkbar schlimmsten Fall nicht einem one-way-Ticket für die Reise ins Licht gleichkommt, fragt sich

Ihr Oeconomicus