Gemeinsame Agrarpolitik 2023-2027
Veröffentlicht: 9. April 2022 Abgelegt unter: Agrar-Ökonomie, Ökologische Landwirtschaft, ÖKONOMIE - ECONOMICS, EU-Agrarpolitik 2023-2027, Lebensmittel-Sicherheit, Machtfaktor Agrar-Industrie, Russia-Ukraine Crises, sanctions: implications & interactions (Folgen & Wechselwirkungen) Hinterlasse einen KommentarGemeinsame Agrarpolitik 2023-2027
EU-Rat verabschiedet fairere, grünere und stärker leistungsorientierte Agrarpolitik
Der Rat hat die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) förmlich angenommen, die für den Zeitraum 2023-2027 gelten wird.
Mit der neuen GAP sollen
- der Beitrag der Landwirtschaft zu den Umwelt- und Klimazielen der EU gestärkt,
- kleinere landwirtschaftliche Betriebe gezielter unterstützt und
- den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zur Anpassung der Maßnahmen an die lokalen Gegebenheiten eingeräumt werden.
Die drei Verordnungen, aus denen das GAP-Reformpaket besteht, sind vom Rat und vom Parlament unterzeichnet und am 6. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die neue Politik wird 2023 in vollem Umfang gelten.
Quelle:
Details, Folgen und Wechselwirkungen
Die EU-Kommission hat beschlossen, dass ab dem Anbaujahr 2023 in ganz Europa auf mindestens 4% der Ackerfläche nichts mehr wachsen soll. Die Landwirte sollen diese Flächen ab dem Herbst 2022 einfach nicht mehr beackern und besäen. Das ist angesichts der kommenden vorhersehbaren Hungerkrise in vielen armen Ländern der Welt ein nicht erklärbarer Wahnsinn.
Ab 2023 wird mit der neuen GAP-Reform für Betriebe über 10 ha Ackerland und für Landwirte mit weniger als 75 % Grünlandanteil eine Stilllegung gefordert.
Diese wertvollen Ackerflächen werden nicht nur „Stillgelegt“, sondern auch mit der Vorschrift die Flächen der Selbstbegrünung zu überlassen „verwildert“. Eine Begrünung über Aussaat ist ausgeschlossen. Wir bekamen über diese nicht „Praxistaugliche Vorschrift“ einen Leserbrief zugesandt:
„Es müssen ab 2023 4% unseres Ackers als nichtproduktive Ackerflächen der Selbstbegrünung überlassen werden.
Eine Ansaat z. B. mit einer Honigbrachemischung, die eine Verdrängungswirkung auf Unkräuter und Ungräser hätte, ist dabei nicht erlaubt. Zur Begründung heißt es, selbstbegrünte Flächen seien für den Schutz von Flora und Fauna ungleich wirksamer als durch Ansaat begrünte Flächen. In der Praxis ist das aus Sicht der Ackerhygiene fatal.
Bodenbürtige Krankheiten durch den Verbleib von Ausfallgetreide oder -raps werden vermehrt. Das Samenpotential von Unkräutern und Ungräsern nimmt zu. Aufgrund der immer weniger werdenden Pflanzenschutzmittel wird eine Wiederinkulturnahme solcher Brachflächen erheblich erschwert.
Für den einzelnen Familienbetrieb bedeutet die neue GAP erneut mehr Fallen in die man tappen kann bei gleichzeitig geringerem Einkommen.
Der Ausgleich – im Volksmund Subvention -, der für diese Enteignung und viele andere Erschwernisse bei der Produktion gezahlt werden soll, ist abermals weniger geworden.Blickt man aus der EU-Wohlstandsblase hinaus gilt es zu bedenken, dass die Weltbevölkerung trotz Corona, Klimawandel, Krieg und Tyrannei kurz vor der 8 Mrd.-Marke steht und weiter anwächst.
Die UN-Welternährungsorganisation FAO hat kürzlich die Intensivierung der Landwirtschaft ausgerufen. 70% mehr Nahrungsmittelproduktion bräuchte es, damit die bis 2050 auf 9 Mrd. Menschen anwachsende Bevölkerung ernährt werden würde.
Vor diesem Hintergrund werden also 4% der weltweit ertragreichsten Flächen aus der Produktion genommen und dabei billigend in Kauf genommen, dass diese nur durch Flächen auf anderen Kontinenten ersetzt werden, die ein Ertragsniveau von vielleicht einem Drittel oder weniger des westeuropäischen haben.
Es werden in anderen Teilen der Welt mit der Rodung von Ur- und Regenwäldern intakte Biotope geopfert, damit weiter ausreichend Nahrung produziert werden kann.
Ein schier unglaublicher Vorgang. Wie erklärt man das?
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Ihr Oeconomicus