Das Täuschungsmanöver des Finanzministers
Veröffentlicht: 8. November 2013 Abgelegt unter: bail-in, Banken-Union, Vermögensabgaben + Zwangsanleihen | Tags: Bankenabwicklungs-Richtlinie, Dr. Angela Merkel, Dr. Wolfgang Schäuble, Gläubigerhaftung 15 KommentareSteuermilliarden für Bankenrettung
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Auszug aus der Cartoon-Reihe: Brümmel in Brüssel
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Nie mehr Steuerzahlergeld für Banken, so lautete das Credo der Bundes-Schnurgel aus Kanzleramt und BMF.
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Was jedoch in der Öffentlichkeit bisher nicht wahrgenommen wurde:
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In Brüssel ist Wolfgang Schäuble gemeinsam mit seinen europäischen Amtskollegen längst von diesem klaren Versprechen abgerückt.
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MONITOR liegt der bislang unveröffentlichte Entwurf zur sogenannten Bankenabwicklungs-Richtlinie vor. Danach sollen grundsätzlich zwar die Gläubiger, Aktionäre und Großkunden einspringen, wenn eine Bank ins Straucheln gerät. Doch eine geplante Ausnahmeregelung hebelt diesen Grundsatz der Gläubigerhaftung weitgehend aus. Ein Täuschungsmanöver, das den Steuerzahler Milliarden kosten kann.
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Für die LeserInnen dieses Blogs keine wirkliche Überraschung, da hier bereits mehrfach dieser Themenkomplex skizziert:
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18. Juli 2012 – Zwangsanleihen als Lösung für die Krise?
https://oconomicus.wordpress.com/2012/07/18/zwangsanleihen-als-losung-fur-die-krise/
19. März 2013 – Oh wie gut, dass niemand ahnt … … was auch Euch in Bälde schwant
https://oconomicus.wordpress.com/2013/03/19/oh-wie-gut-dass-niemand-ahnt-was-auch-euch-in-balde-schwant/
4. April 2013 – Bail-in zu Lasten von Schweizer Konten – Ist eine Zyprisierung von Guthaben auf Schweizer Konten denkbar?
https://oconomicus.wordpress.com/2013/04/04/bail-in-zu-lasten-von-schweizer-konten/
13. April 2013 – Die Enteignungs-Uhr tickt lauter: Sparer mit hohen Guthaben sollen für marode Banken haften
https://oconomicus.wordpress.com/2013/04/13/die-enteignungs-uhr-tickt-lauter/
3. Mai 2013 – Dossier zur “Zyprisierung” von Sparern und Anlegern: Bail-in, Sprechblase oder bittere Realität?
https://oconomicus.wordpress.com/2013/05/03/bail-in-sprechblase-oder-bittere-realitat-dossier-zur-zyprisierung-von-sparern-und-anlegern/
3. Mai 2013 – Südeuropa schafft es alleine nicht! – EU-Gesetz: Deutsche Sparer sollen für europäische Banken haften
https://oconomicus.wordpress.com/2013/05/03/sudeuropa-allein-schafft-es-nicht/
14. Juli 2013 – Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird ! – Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
https://oconomicus.wordpress.com/2013/07/14/wenn-aus-dem-sparkonto-ein-spendenkonto-wird/
29. August 2013 -Bilanzfälschung legalisiert – wie Banken tricksen: “fair value”-Bewertungen in Bank-Bilanzen
https://oconomicus.wordpress.com/2013/08/29/bilanzfalschung-legalisiert-wie-banken-tricksen/
04. November 2013 – Zahlen, Daten, Fakten der Kreditwirtschaft
https://oconomicus.wordpress.com/2013/11/04/zahlen-daten-fakten-der-kreditwirtschaft/
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Besten Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit!
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Ihr Oeconomicus
Historische Beispiele zu Zwangsanleihen in Deutschland
Veröffentlicht: 5. April 2013 Abgelegt unter: DEUTSCHLAND - GERMANY, Staatsverschuldung, Vermögensabgaben + Zwangsanleihen | Tags: Hyperinflation, Investitionshilfeabgabe, Lastenausgleich, Reichsnotopfer, Vermögensabgabe, Vermögensteuer, Wehrbeitrag, Zwangsanleihen Hinterlasse einen KommentarHistorische Beispiele zu Zwangsanleihen in Deutschland
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Wehrbeitrag
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Als Wehrbeitrag führte das Reich 1913 eine einmalige Abgabe auf höhere Vermögen und Einkommen ein. Die Abgabenbelastung wurde über einen dreijährigen Zeitraum verteilt erhoben. Das gesamte Aufkommen machte etwa 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1913 aus und wurde zur Finanzierung der hohen Rüstungsausgaben verwendet.
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Reichsnotopfer
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Im Jahr 1919 wurde das Reichsnotopfer im Rahmen der Erzberger’schen Finanzreformen als allgemeine außerordentliche Vermögensabgabe eingeführt. Das Nettovermögen der Steuerpflichtigen wurde breit erfasst und nach Abzug eines Freibetrages von 5000 Mark (für Verheiratete 10.000 Mark) progressiv besteuert. Die Steuersätze begannen bei zehn Prozent und stiegen stufenweise bis auf 65 Prozent für abgabepflichtige Vermögen über sieben Millionen Mark.
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Die Vermögensabgabe scheiterte in den Folgejahren weitgehend. Die Finanzverwaltung war kaum in der Lage, die Vermögen umfassend zu ermitteln, die hohen Abgabesätze lösten politische Empörung sowie starken Steuerwiderstand und Steuerflucht aus.
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Allgemeine Vermögensteuer
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Ab 1923 wurde das Reichsnotopfer durch die allgemeine Vermögensteuer ersetzt, die dann in Deutschland bis 1996 erhoben wurde. Parallel zur Einführung der Vermögensteuer erhob das Reich 1922/23 eine Zwangsanleihe. Zeichnungspflichtig waren alle am 1. Januar 1923 vermögensteuerpflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark.
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Im Zuge der Hyperinflation im Jahre 1923 wurde die Zwangsanleihe zu einer Vermögensabgabe, soweit sie angesichts der sich stark beschleunigenden Inflation nennenswerte Belastungswirkungen auslöste.
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Vermögensabgabe
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Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ab 1949 eine Vermögensabgabe auf den Vermögensbestand von 1948 erhoben, die 1952 im Rahmen des Lastenausgleichs abschließend geregelt wurde. Die Bemessungsgrundlage orientierte sich grundsätzlich an der Vermögensteuer, juristische Personen waren gesondert steuerpflichtig. Abgabepflichtig waren vor allem Grund- und Betriebsvermögen entsprechend den steuerlichen Einheitswerten.
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Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft
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Das Investitionshilfegesetz von 1952 sah eine Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft zugunsten von Investitionen in einzelnen Grundstoffindustrien vor. Hintergrund waren Finanzierungsprobleme der Grundstoffindustrien, die noch Bewirtschaftungsvorschriften und Preisregulierungen unterlagen. Bei den aufbringungspflichtigen Unternehmen wurde auf Grundlage der Gewinne und Umsätze 1950/51 ein Betrag von einer Milliarde DM (1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1952) erhoben.
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Als Gegenleistung erhielten die leistenden Unternehmen Aktien oder Schuldverschreibungen der begünstigten Unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte diese Zwangsanleihe später als vereinbar mit den Kompetenzen des Bundes zur Wirtschaftsregulierung und sah darin auch keinen Verstoß gegen die Grundrechte.
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Investitionshilfeabgabe
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Im Herbst 1982 führte die neugebildete schwarz-gelbe Bundesregierung eine Investitionshilfeabgabe zur Förderung des Wohnungsbaus ein, die später unverzinslich zurückgezahlt werden sollte. Die Abgabe betrug fünf Prozent der festzusetzenden Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld der Jahre 1983, 1984 und 1985, wobei sie auf die Einkommensteuer nur erhoben wurde, soweit die Steuerschuld 15.000 DM (30.000 DM bei Verheiratenden) überstieg.
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Bei Gewinneinkünften ermäßigte sich der Abgabesatz um 20 Prozent der inländischen Investitionen des Abgabepflichtigen. Die Abgabe sollte in den Jahren 1990 bis 1993 zurückgezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abgabe 1984 für verfassungswidrig.
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Ihr Oeconomicus
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Anschauungsmaterial zum Themenkomplex:
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Grüne wollen Vermögensabgabe nur „INSZENIEREN“
Simone Peter von den Saargrünen gibt es wohl ungewollt zu: Die Grünen wollen die Vermögensabgabe nur inszenieren. Da kann man nur sagen: Verplappert!
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Vermögensteuer verfassungsrechtlich möglich
Die Diskussion zu Vermögensteuer und Vermögensabgabe wirft verschiedene Fragen auf. Erstens: Entsprechen sie dem Grundgesetz? Das müssen wir uns als Gesetzgeber immer fragen. Die klare Antwort lautet: Ja. Das brachte Professor Böckenförde bereits 1995 in seinem Minderheitenvotum zum Ausdruck. Inzwischen gibt es viele entsprechende Gutachten.
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Schäuble zum Lastenausgleichsgesetz – European Banking Congress 2012
Jens Blecker nahm auf dem European Banking Congress die Möglichkeit wahr zwei Fragen an Dr. Schäuble zu stellen. Eine davon behandelt den möglichen Lastenausgleich, die andere das Vertrauen der Bürger in die Politik. Obwohl Herr Schäuble rhetorischen Wing Tsun betrieb, kann man doch einiges aus seinen Antworten ableiten. Die Frage eine weiteren Teilnehmerin brachte auch interessante Aussagen zu Tage. Leider wurden die Mikrofone nach den Fragen direkt wieder eingesammelt und auch die Bitte von Jens Blecker das Mikrofon für eine Präzisierung noch einmal zu bekommen, wurde abgelehnt.
Eines muss man Herrn Schäuble lassen, rhetorische Saltos beherrscht der Mann wirklich.
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Zwangshypothek Lastenausgleich
SPD bringt flächendeckende Enteignung ins Gespräch
Eine ganz harmlose Bundestagsdebatte? Oder doch nicht?
Kirsten Lühmann bringt im Bundestag in der 87. Sitzung vom 27.1.2011 das Thema Enteignung ins Spiel beim Tagesordnungspunkt Kommunale Finanzen.
Enteignung? Ist das nicht eher etwas für kommunistische Staaten?
Sie fängt in ihrem Redebeitrag ganz harmlos an mit Schlaglöchern und kommt dann bei ca. 3:30 zum Pudels Kern. Und redet über die Enteignung der Hausbesitzer mittels Zwangshypotheken. Nun, so direkt sagt sie es nicht. Sie redet über das Lastenausgleichsgesetz (als positive Erfahrungen), mit dem genau das 1948 gemacht wurde.
Künftig wird es wohl so kommen: die Menschen, die noch etwas haben, werden für die Schulden, die die Zockerbanken gemacht haben, für die unnötigen Staatsausgaben, die horrenden Pensionen von Spitzenbeamten, die nichts dafür sparen mußten, für alle Schulden der EU, für die Jahrzehnte der Schuldenmacherei aufkommen müssen.
Am einfachsten setzt man da bei den Kapital-Lebensversicherungen, den Sparkonten und den Immobilien an.
Oder was meinen Sie, warum der Zensus 2011 so akribisch auch die Immobilien erfaßt?
Und am Ende ist das womöglich alles genauso geplant und keiner (jedenfalls fast keiner) hat es gemerkt.
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Zwangsanleihen als Lösung für die Krise?
Veröffentlicht: 18. Juli 2012 Abgelegt unter: DEUTSCHLAND - GERMANY, Finanzkrise, Vermögensabgaben + Zwangsanleihen | Tags: Dr. Stefan Bach, Institut für Wirtschaftsforschung, Jochen Sanio, Schuldenkrise, Wohlstandsabgabe, Zwangsanleihen Hinterlasse einen KommentarVermögensabgaben – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen in Europa
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Wohlhabende Bürger mit einem Vermögen von mehr als 250.000 Euro sollen dem Staat zwangsweise einen Kredit geben müssen und so helfen, die Schuldenkrise zu bewältigen, schlägt das renommierte Institut für Wirtschaftsforschung in einer Pressemitteilung vom 11.07.2012 vor.
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„Die Belastung der großen Privatvermögen könnte die Staatsfinanzen in Europa stabilisieren“
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sagt DIW-Experte Stefan Bach.
Damit wäre ein wichtiger Schritt zu einer Konsolidierung der öffentlichen Haushalte getan, und wachstumsfördernde Reformen würden erleichtert.
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„Für Deutschland ergeben unsere Berechnungen für eine Abgabe, die ab einem individuellen Nettovermögen von 250 000 Euro beziehungsweise 500 000 Euro für Ehepaare erhoben wird, eine Bemessungsgrundlage von 92 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
„Wenn die Bürger zehn Prozent des übersteigenden Wertes abliefern, könnte das ein Aufkommen von neun Prozent des Bruttoinlandsprodukts erbringen, also rund 230 Milliarden Euro. Damit könnte man den Schuldenstand in Deutschland ein deutliches Stück näher an die 60-Prozent-Grenze nach Maastricht zurückführen“.
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Interview mit Stefan Bach | MP3, 3.98 MB
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Anmerkung
Der Kollege Bach mag vor dem Hintergrund seiner Forschungsschwerpunkte, bei denen er sich schon fleißig mit anderen Entreicherungs-Thesen hervorgetan hat, ein kluger Kopf sein. Wie aus seiner Vita hervorgeht, hat der Hochschullehrer jedoch nie wirtschaftlich eigenverantwortlich gearbeitet. In diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage, ob ein ausgeprägtes Selbstbewußtsein solche missing links zu kompensieren vermag?
Seine in Rede stehende Studie entspricht einmal mehr der politisch korrekten Hausmeinung des DIW, einem altgedienten Sprachrohr der Politik.
Letztlich geht es bei dieser Studie einmal mehr um den Versuch, tickende Zeitbomben an Privatvermögen weiterzureichen.
Die zentrale Aussage des DIW deckt sich in Teilen mit der BCG-Studie „Back to Mesopotamia“ in welcher der Rückgriff auf die Ressource des privaten Wohlstandes deutscher und europäischer Bürger unmißverständlich eingefordert wird. Dabei geht BCG von einer einmaligen Wohlstandsabgabe auf Vermögen und Immobilien von 20% und 30% aus.
Ob eine solche Quote angesichts gigantischer toxischer Assets in den Bilanzen der größten europäischen Banken ausreichen wird, steht ohnehin in den Sternen.
Dem Steuermichel müßte allerdings stringent erklärt werden, warum mit eingeforderten Zwangsabgaben ausländische Steuerbetrüger und wild gewordene Zockerbanken von den faulen Früchte hemmungsloser Gier freigestellt werden sollen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass in Ermangelung sonstiger Raubzug-Instrumentarien auch staatsgläubigen deutschen Sparern die hässliche Fratze des Leviathan begegnen könnte!
In diesem Zusammenhang sei an den Kassandra-Ruf von Jochen Sanio erinnert:
“.. Sonst kommen die Steuerzahler und hängen uns alle auf..”
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Reaktionen zum DIW-Vorschlag
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DIW-Vorschlag: Ökonomen kritisieren Zwangsanleihe für Reiche
Wie lässt sich die Schuldenkrise lösen? Die Wirtschaftsforscher des DIW haben eine Idee: Reiche sollten dem Staat Geld leihen – und zwar verpflichtend. Doch über die rechtlichen Fragen werden immer mehr Zweifel laut.
FAZ
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Angriff auf unsere Ersparnisse
politische Positionen zur DIW-Studie — Gespaltenes Echo über Zwangsanleihe für Reiche
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Zocken, bis der Staat hilft und die Bürger die Spielschulden bezahlen
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Historische Erfahrungen mit deutschen Zwangsanleihen / Vermögensabgaben
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Um die Schuldenberge aus Reparationsforderungen nach dem Ersten Weltkrieg abzutragen, wurden 1922 Zwangsanleihen in Deutschland eingeführt. Weil die Einzahlung während der Hochinflation erfolgte, waren diese Anleihen bereits im November 1923 nahezu wertlos!
Ein 1951 verabschiedetes Investitionshilfe-Gesetz erfaßte rund 140 000 Betriebe und spülte 1.168 Millionen Mark in die Bonner Kassen. Der bis dato einmalige Vorgang wurde am am 20. Juli 1954 vom 1. Senat des BVerfG als rechtmäßig entschieden!
1984 beendete das BVerfG einen Versuch, über das Investitionshilfegesetz mit Zwangsanleihen die Staatskassen zu füllen. Mit dem Geld sollte der Wohnungsbau gefördert werden, der unter der Rezession litt. Karlsruhe erklärte das Gesetz jedoch für nichtig. Zwangsanleihen seien nur „unter engen Voraussetzungen“ zulässig. Dem Gesetzgeber ist untersagt, „Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf (…) zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden“.
Auf die 1992 diskutierte Zwangsanleihe zur Finanzierung von Kosten der deutschen Einheit wurde auch verzichtet, um eine Konfrontation der Bundesregierung mit Karlsruhe zu vermeiden (zur Illustration eine damaligen Lage eine Bewertung vom 9.11.1992 „Es muß Masse in den Topf„)
2008 forderten Gewerkschaften und SPD-Politiker eine Zwangsanleihe bei Reichen als Beitrag für ein Konjunkturpaket.
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Ihr Oeconomicus