Konto-Raubzug 2.0 – Kapitalkontrollen halten in Europa endgültig Einzug

2014-02-17_0006
Urheber: Markus Gaertner, Vancouver

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Wir hören seit Monaten, das Schlimmste in Europa sei vorbei. Geglaubt hat es zumindest in diesem Blog kaum einer. Doch jetzt kommt der nächste Beleg, dass es hinter den Kulissen ziemlich deprimierend aussieht. Italien führt scharfe Kapitalkontrollen ein, wenn man der Zeitung “Il Sole” Glauben schenkt. Die Regierung (die neue?) hat die Banken des Landes angewiesen, jeweils 20% Steuern auf eingehende Transfers aus dem Ausland einzubehalten.

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Februar. Die Abzüge erfolgen automatisch. Die Konto-Inhaber müssen in jedem einzelnen Fall beweisen, dass es sich nicht um Geldwäsche handelt. Erst dann erhalten sie das Geld zurück.
Hier wird ein fundamentales Rechtsprinzip umgekehrt:
Bankkunden gelten bei Auslandsüberweisungen schuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Damit sind alle Italiener bis zum Beweis des Gegenteils Geldwäscher.

Die Folge: Niemand hat Zugriff auf das überwiesene Geld, bevor die Behörden überzeugt wurden, dass keine Geldwäsche vorliegt. Schön für die Banken, damit haben sie enorme Geldsummen zusätzlich zur Verfügung, mit denen sie eine ganze Weile kostenlos arbeiten können. Die erste Abführung des einbehaltenen Geldes an den italienischen Fiskus steht nämlich erst am 16. Juli 2014 an.

Auf die Geldhäuser kommt allerdings eine Menge Arbeit zu, die sie sich aber bestimmt ordentlich bezahlen lassen. Sie müssen die Erklärungen der Steuerzahler entgegen nehmen und verifizieren. Die Behörden werden über sämtliche Überweisungen aus dem Ausland informiert.

Damit ist in der Eurozone der nächste Damm gebrochen. Die Mistgabel-Bewegung in Italien dürfte beim nächsten solchen Fall der führende Export-Schlager des Landes werden. Wir sind alle schon sehr gespannt, wie lange das dauern wird. Nachdem Italien hier einen großen Schritt voran geht – und die Schamgrenzen längst gefallen sind – ist das eher eine Frage von Wochen als von Monaten.

Sollte in einzelnen Fällen nach der Zypern-Krise bei Bankkunden und Steuerzahlern wieder etwas Vertrauen aufgebaut worden sein, ist es jetzt nachhaltig und unwiderbringlich zerstört.
[…]
Markus Gaernter’s Blog

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Herzlichen Dank lieber Markus für diesen erkenntnisreichen Augenöffner!

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Kapitalverkehrskontrollen:
Begriffsbestimmungen, Bewertungen, Dokumente und mehr

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Geldwäschern das Handwerk legen!
Das Europäische Parlament muss anonymen Briefkastenfirmen ein Ende machen!
Archiv-Beitrag, 12.02.2014

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Carpe diem!

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Ihr Oeconomicus


Dossier zur „Zyprisierung“ von Sparern und Anlegern

Bail-in, Sprechblase oder bittere Realität?

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Sowohl an den virtuellen Stammtischen als auch in der realen Welt wird seit dem spektakulären Zypern-Bail-in leidenschaftlich, doch leider manchmal etwas faktenfrei diskutiert.
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Angelehnt an eine philosophische Erkenntnis „Information schadet nur dem, der sie nicht hat“ soll versucht werden, das hochemotionale Thema zu versachlichen, gleichzeitig aber auch den Blick für potentielle Bedrohungen von Sparern und Anlegern zu schärfen.
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Um einem bekannten amerikanischen Sprichwort „Hope for the best, but be well prepared for the worst!“ zu folgen, habe ich zahlreiche Fakten, Einschätzungen, Analysen und Bewertungen zusammengetragen, welche der Aufmerksamkeit der geschätzten Leserschaft nicht verborgen bleiben soll.
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An der Stelle noch ein kleiner Tipp an die Mitglieder des „Club’s betreuter Denker“:
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Damit Sie nicht eines Tages von der unerfreulichen Botschaft „25% auf Alles!“ überrascht werden, bleiben Sie kritisch, glauben Sie nichts, recherchieren Sie die relevanten Informationen im eigenen und dem Interesse Ihrer Kinder und Enkel selbst nach!
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Vorab noch einige organisatorische Hinweise:
Dieses Dossier ist als Dauereinrichtung angedacht und wird nach Bedarf ergänzt und erweitert.
Aus den vielschichtigen Ereignissen sowohl innerhalb der Euro-Zone als auch globaler Entwicklungen werden zunächst zwei Themenkreise abgebildet:
A. Kapitalverkehrskontrollen
B. Entreicherungs-Strategien
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Noch ein weitere Empfehlung:
Damit Sie von der Fülle und Vielfalt der hier nachgezeichneten Informationen zeitlich nicht überfordert werden, bookmarken Sie sich doch den Link zum Dossier, um bei unfreundlichen Wetterverhältnissen -vielleicht bei einem guten Glas Wein und entspannender Hintergrundmusik- die Dinge auf sich wirken zu lassen.
Vielleicht als Grundlage pro-aktiver Überlegungen wünsche ich Ihnen dabei erkenntnisreichen Input.
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Ihr Oeconomicus

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A. Kapitalverkehrskontrollen

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20. Oktober 2012:
IWF sieht weltweites Finanzsystem gefährdet
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15. November 2012:
IWF für Kapitalkontrollen?
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02. April 2013:
Definition und Erläuterungen zu Kapitalverkehrskontrollen
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B. „Entreicherungs-Strategien“

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24. Februar 2011:
The Liquidation of Government Debt – Carmen M. Reinhart and M. Belen Sbrancia – NBER Working Paper No. 16893
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Der Aufsatz beschäftigt sich mit historischen Staatsentschuldungen durch „Finanzielle Repression“. Es werden bewährte Entschuldungs-Methoden von Staaten aufgezeigt, die ihre aufgetürmten Schuldenlasten nicht mehr tragen konnten (oder wollten).
Insbesondere wird Abbau der durch den WK II angehäuften Schulden kriegführenden Staaten zwischen 1945 und 1980 aufgezeigt und mit dem Hinweis auf den Verschuldungsgrad zum BIP (wesentlich höher als nach WK II) der Nachweis geführt, dass die „entwickelte“ Welt vor einer ähnlich gearteten Phase finanzieller Repression steht.
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Als probate Entschuldungs-Maßnahmen werden
  • erzwungener Ankauf von Staatsanleihen (bspw. durch Pensionsfonds)
  • Herbeiführung negativer Realzinsen, mit (un)kontrollierten Inflationsfolgen
  • Kapitalverkehrskontrollen
  • Manipulation von Zinssätzen auf Niedrigst-Niveau
  • offener Default
  • Wertpapier-Transaktionssteuern mit Ausnahme von Investments in Staatsanleihen
genannt.
Der aufmerksame Beobachter erkennt, dass einige dieser Bausteine in Teilen bereits bittere Realität wurden!
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Auszug aus Working Paper:
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[image]

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In diesem Zusammenhang sei auf die Sicht der Dinge des Bestseller-Autor’s John Mauldin hingewiesen:
THE END GAME – The End of the Debt Super Cycle
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September 2011:
The Boston Consulting Group
Collateral Damage – „BACK TO MESOPOTAMIA“ –
The Looming Thread of Debt Restructuring

PDF – [151 Seiten]
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Die Studie beschäftigt sich nicht nur mit den Schulden Europäischer Staaten, sondern untersucht gleichfalls die Schulden privater Haushalte und Unternehmen (allerdings ohne die Akteure der Finanzbranche zu berücksichtigen).
Die Erkenntnis:
Deutschland’s Verschuldung ist um € 500 Mrd. zu hoch, für die gesamte Eurozone werden schlappe € 6,000 Mrd. (also 6 Billionen) an zu hohem Verschuldungsgrad ermittelt.
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Der Studie zufolge müssen also € 6 Billionen gefunden werden, um die Finanzen in der Eurozone wieder auf ein erträgliches Niveau zu konsolidieren.
Die BCG-Lösung:
Besteuerung privater Sparvermögen mit einer „one time wealth-tax“ (also einer einmaligen Vermögensabgabe!).
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Nach BCG-Erkenntnissen beträgt die Summe aller privaten Vermögen innerhalb der Euro-Zone rund € 18 Billionen Euro. Mit einer Vermögensabgabe von einem Drittel könnte man die ermittelte Schuldenlücke von € 6 Billionen schließen.
Während sich für deutsche private Finanzvermögen ein Anteil von etwa 11% ergäbe, lägen die Quoten in anderen Euro-Staaten natürlich ungleich höher. Griechische Sparguthaben, so die Studie, müssten beispielsweise mit rund 50 % wegbesteuert werden!
(Anm.: sofern sie zwischenzeitlich nicht das Land verlassen haben.)
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„Mesopotamia“ – warum diese Metapher?
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Im 3. Jahrtausend (Sumerer) herrschten die Priesterfürsten, welche die politische und religiöse Macht in ihren Händen hielten. Sie organisierten auch die Kanalisierung des Landes und den Ackerbau. Der Haushalt des Staates war gleichbedeutend mit dem des Herrschers, man nennt diese Wirtschaftssystem Oikos-Wirtschaft. Die Organisation benötigte dafür einen großen Verwaltungsapparat. Die Sklaven, die für die Priesterfürsten arbeiteten, erhielten dafür Naturalien. Privateigentum wurde erst in der Zeit Babylons etabliert. Die Aufgaben des Staates wurden im Laufe der Zeit teilweise “privatisiert”, d.h. ein Pächter übernahm die Arbeiten und musste dafür eine Leistung (z.B. Silber) erbringen.
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Die Bauern im 2. bis 1. Jahrtausend v. Chr. dagegen tauschten ihre Produkte gegen benötigte Lebensmittel und Textilien. Die Tempel und ihre Priester hatten in Assyrien weit weniger Einfluss auf die Wirtschaft. Der assyrische Staat duldete das Privateigentum und finanzierte sich durch Tribute und Steuern. Die Ländereien waren im Besitz von Adelsfamilien, die die kleinen Bauern immer mehr zu Abhängigen machten. Einen großen Vorteil hatte der Landbesitz – er war steuerfrei. Neben Landbesitz besaßen diese Adelsfamilien meist noch große Handelsunternehmungen.
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Auch in Babylon gab es einflussreiche Handelsherren, die mit ihren Familien regelrechte Dynastien bildeten. Nicht nur durch Handel vermehrten sie ihr Vermögen, sondern auch durch Geldgeschäfte. Erstaunlicherweise schien es zu dieser Zeit keine Märkte (Basare) gegeben zu haben, wie man es von einem orientalischen Land eigentlich erwarten würde. Doch die aufgefundenen Dokumente berichten nicht über diese Handelsform.
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Mesopotamien handelte mit den angrenzenden Ländern. Die Fernhandelsbeziehungen reichten dabei sogar von der Ostsee bis zum Indusdelta. Die Waren wurden per Schiff oder mit Karawanen ins Land gebracht. Die Karawanen transportierten ihre Handelsware zunächst mit Eseln, ab dem 1. Jahrtausend v. Chr. trugen Kamele die Ware. Im geringen Umfang wurden auch Pferde und Wagen eingesetzt. Straßen gab es erst seit dem Neuassyrischen Reich.
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By the way:
von Zeit zu Zeit erklärten die jeweiligen mesopotamischen Machthaber Forderungen und Verbindlichkeiten für ungültig!
Got the picture?
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30. November 2011:
Levin Holle wird neuer Abteilungsleiter im BMF
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03. Mai 2012:
„Legal Problems of Bail-ins“
ILF-Conference „The Crisis Management Directive: Europe’s Solution for Too Big To Fail?“
Autor: Dr. Dirk H. Bliesener, LL.M. – Partner HENGELER MUELLER
PDF – [16 Seiten]
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Januar 2013:
The Boston Consulting Group
Collateral Damage – „Ending the Era of Ponzi Finance“ –
Ten Steps Developed Economies Must Take

PDF – [281 Seiten]
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Content (oder zwingende Handlungsempfehlungen ?):
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  1. Deal with the Debt overhang – immediately
  2. Reduce unfunded liabilities
  3. Increase the efficiency of government
  4. Prepare for labor scarcity
  5. Develop smart immigration policy
  6. Invest in education
  7. Reinvest in the asset base
  8. Increase the raw material effeciency
  9. Cooperate on a global basis
  10. Launch the next Kondratiev wave
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Schaut man sich die aktuellen Entwicklungen der Politik etwas genauer an, könnte der Eindruck entstehen, dass genau diese Empfehlungen umgesetzt werden.
Finden Sie das auch .. oder sehe ich Gespenster?
In einem zeitnah zu erarbeitenden Aufsatz will ich versuchen meine diesbezügliche Einschätzung zu belegen.
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22. März 2013:
„Wie Merkel und Schäuble das Volk belügen“
Eurorettung auf Kosten der Sparer?
Die Zyprioten erfahren gerade am eigenen Leib, wie sich die EU an ihre eigenen Auflagen richtet. Nur als letztes Intrument dürfen die Spareinlagen der Bürger angetastet werden. Doch genau dort wollten die Brüsseler zu allererst reinlangen.
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04. April 2013:
Bail-in zu Lasten von Schweizer Konten – Ist eine Zyprisierung von Guthaben auf Schweizer Konten denkbar?
Nach dem unglaublichen Raubzug zu Lasten zypriotischer Bankguthaben, soll dieser Frage nachgegangen werden.
Schon fast überraschend schnell findet sich darauf eine Antwort:
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Im Falle der signifikanten Schieflage einer Schweizer Bank können Guthaben -ähnlich der zypriotischen Blaupause- konfisziert werden!
Grundlage:
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat medial offenbar unbeachtet die Bankgesetze so geändert (s. Anhang), dass ein sogenannter Bail-In ermöglicht wird!
Damit ist im bislang „Sicheren Hafen“ Schweiz die Sicherheit des Geldes auf den Konten dann nicht mehr gewährleistet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit des Institutes droht. In einem solchen Fall könnte die FINMA völlig legal Guthaben zur Rettung der Bank abgreifen!
[…]
.. weiter
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11. April 2013:
FINANCIAL STABILITY BOARD:
Thematic Review on Resolution Regimes – Peer Review Report
PDF – [84 Seiten]
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Table of Contents
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Foreword
Financial Stability Board (FSB) member jurisdictions have committed, under the FSB Charter and in the FSB Framework for Strengthening Adherence to International Standards,1 to undergo periodic peer reviews. To fulfil this responsibility, the FSB has established a regular programme of country and thematic peer reviews of its member jurisdictions.
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Thematic reviews focus on the implementation and effectiveness across the FSB membership of international financial standards developed by standard-setting bodies and policies agreed within the FSB in a particular area important for global financial stability. Thematic reviews may also analyse other areas important for global financial stability where international standards or policies do not yet exist. The objectives of the reviews are to encourage consistent cross-country and cross-sector implementation; to evaluate (where possible) the extent to which standards and policies have had their intended results; and to identify gaps and weaknesses in reviewed areas and to make recommendations for potential follow-up (including via the development of new standards) by FSB members.
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This report describes the findings of the first peer review on resolution regimes, including the key elements of the discussion in the FSB Resolution Steering Group and the FSB Standing Committee on Standards Implementation.
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Definitions of key terms used in the report
Glossary
Abbreviations for Financial Authorities in FSB Jurisdictions
Executive Summary
Recommendations
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I. Introduction
1. Background
2. Objectives and scope of the review
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II. Actions undertaken in response to the financial crisis
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III. Key features of resolution regimes
1. Scope of resolution regimes (KA 1)
2. Resolution authority (KA 2)
3. Resolution powers (KA 3)
4. Set-off, collateralisation, segregation of client assets (KA 4)
5. Safeguards (KA 5)
6. Funding of institutions in resolution (KA 6)
7. Legal framework for cross-border cooperation (KA 7)
8. Resolvability assessments (KA 10)
9. Recovery and resolution planning (KA 11)
10. Access to information and information sharing (KA 12)
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IV. Planned reforms to resolution regimes
V. Conclusions and recommendations
1. Conclusions
2. Recommendations
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Annex A: Recent Major Legislative Reforms in FSB Jurisdictions
Annex B: Selected Features of Resolution Regimes in FSB Jurisdictions
Annex C: Planned Reforms to Resolution Regimes in FSB Jurisdictions
Annex D: Detailed Features of Resolution Regimes in FSB Jurisdictions
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13. April 2013:
Die Enteignungs-Uhr tickt lauter
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15. April 2013:
FINANCIAL STABILITY BOARD:
Bericht an die G-20 Finanzminister und Notenbank-Gouvereure
PDF – [8 Seiten]
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Eine EU-weite Bail-in Umsetzungs-Strategie wird u.a. ab Seite 5 skizziert:
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  1. Completing the resolution toolbox for banks
  2. Extending resolution powers and tools to non-bank financial institutions
  3. Framework and powers to resolve financial groups and conglomerates
  4. Cross-border cooperation
  5. Information sharing
  6. Treatment of financial contracts in resolution
  7. Funding of resolution
  8. Recovery and resolution planning and actions to improve resolvability
  9. Operational capacity
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18. April 2013:
Prof. Lucke: Zugriff auf Bank-Guthaben „im Prinzip richtig“
So scheibchenweise offenbart sich der symphatische Seelenfänger. Weitere Offenbarungen lassen sich aus seinem Hamburger Appell entnehmen.
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20. April 2013:
„Hinterlassenschaften der Party der letzten 30 Jahre aufräumen“
Daniel Stelter (Boston Consulting Group) fordert Schuldenschnitt und Vermögenssteuer in Europa.
[…]
DeutschlandradioInterview als PODCAST – [6:49 Min]
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26. April 2013:
Erläuterungen zum „Bail-in“ aus Sicht der Genossenschaftlichen FinanzGruppe
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28. April 2013:
Die EU-Kommission verkündete am 12. April 2013 noch einmal, was sie bereits am 6. Juni 2012 unter der Überschrift „Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen“ (IP/12/570) veröffentlicht hatte: Schieflagen von Euro-Banken sollen gelöst werden, indem die Eigenkapitalgeber und Gläubiger der Banken die Verluste zu tragen haben.
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Die Politik, Eigenkapitalgeber, Gläubiger und Einleger in zur Deckung von Bankverlusten heranzuziehen, wird als „Bail-in“ bezeichnet.
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Die Haftungsrangfolge soll dabei wie folgt sein: Entstehen bei Banken Verluste, so müssen diese zunächst von den Eigentümern der Banken getragen werden.
Reicht also das Eigenkapital nicht aus, die Verluste zu decken (kommt es also zu einer Überschuldung), so müssen nachrangige Verbindlichkeiten der Banken („Subordinated Debt“) herabgesetzt werden. Reicht das immer noch nicht aus, um die Verluste zu decken, kommen erstrangige Verbindlichkeiten („Senior Debt“) an die Reihe. Und reicht das immer noch nicht, sollen auch die Halter von Bankeinlagen, die mehr als 100.000 Euro betragen, zur Ader gelassen werden.
[…]
Prof. Thorsten Polleit, Blog: Bankhaus Rott & Frank Meyer
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02. Mai 2013:
Wachsende Angst vor der Bail-In-Schere – Der nächste Haircut geht daneben!
Erkenntisreiche Einschätzungen des renommierten Wirtschaftjournalisten Markus Gaertner
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03. Mai 2013:
Südeuropa schafft es alleine nicht! – EU-Gesetz: Deutsche Sparer sollen für europäische Banken haften
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.. to be continued!


Die Enteignungs-Uhr tickt lauter

Sparer mit hohen Guthaben sollen für marode Banken haften

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Auch Sparer mit hohen Guthaben sollen in letzter Konsequenz für marode Banken haften:
Das sieht ein Gesetzantrag von EU-Kommissar Michel Barnier vor, wie das Manager Magazin berichtet.

„Zuerst die Aktionäre, dann die Gläubiger und dann die Anleger mit mehr als 100.000 Euro, wenn das notwendig ist“

sagte Barnier.
Da stellt sich mal wieder die Frage, wann es zu Kapitalverkehrskontrollen kommt, um die Enteignungswelle auch durchsetzen zu können.
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Alles schon mal dagewesen .. historisch betrachtet
  • haben Herrscher in schöner Regelmäßigkeit die Vermögen der „Untertanen“ nach Gutdünken konfisziert
  • wurden durch Kriege nahezu alle Sachvermögen vernichtet
  • Währungen wurden „gestreckt“ (z.B. durch Münzbetrug), „weginflationiert“ (Hyperinflation: 1923 in D) oder gleich „reformiert“ (Einführung der D-Mark, effektiver Verlust von Reichsmarkguthaben nach WK II)
  • Banken, wie die Danatbank verabschiedeten sich via Konkurs .. das Geld war weg .. Einlagensicherung .. Fehlanzeige
  • Vermögen (real oder monetär) wurden „sozialisiert“ (vulgo: beschlagnahmt), ein Trend der erneut deutlich wird (siehe Zypern, ESM-Haftung, etc.)
Und die heutigen Brüsseler Herrscher ziehen ganz eigene „Entreicherungs“-Strategie durch!
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Ihr Oeconomicus


Kapitalverkehrskontrollen

Kapitalverkehrskontrollen

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Unter Kapitalverkehrskontrollen versteht man „administrative Behinderungen des internationalen Kapitalverkehrs. Diese können in Gestalt von Steuern auf Kapitalimporte bzw. Kapitalexporte vorliegen, oder in Form von Mengenrestriktionen, Genehmigungspflichten oder Meldepflichten für internationalen Kapitalverkehr.“
Durch die Begrenzung oder kostenträchtige Behinderung des internationalen Kapitalverkehrs können spekulative Finanzströme zwischen Ländern und beispielsweise der Eurozone wirkungsvoll begrenzt werden.
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Die Geschichte der Kapitalverkehrskontrollen im IWF-Übereinkommen
Maria Joswig – Institut für Wirtschaftsrecht – Forschungsstelle für transnationales Wirtschaftsrecht – Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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Inhaltsverzeichnis
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A. Einleitung
I. Allgemeines
II. Definition
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B. Geschichte der Kapitalverkehrskontrollen
I. Vor der ersten Weltkrieg
II. Im ersten Weltkrieg
III. In der Zwischenkriegszeit
IV. Im zweiten Weltkrieg
V. Zusammenfassung
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C. Bretton Woods
I. Die Briten: John Maynard Keynes
1. Biographie
2. Keynes Plan für die International Clearing Union
3. Keynes Mittelweg und seine Sicht auf Kapitalverkehrskontrollen
II. Die Amerikaner: Harry Dexter White
1. Biographie
2. Whites Plan für die Nachkriegszeit
3. Whites Sicht auf Kapitalverkehrskontrollen und die Position Amerikas in der Welt
a) Die Rolle des Goldes
b) Notwendigkeit mulitlateraler Übereinkommen
c) Intelligente Kapitalverkehrskontrollen
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D. Das fertige IWF-Übereinkommen
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Schrifttum
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PDF – [42 Seiten]
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Anmerkung, insbesondere für Keynesianer:
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Keynes kommentierte den White-Plan mit den Worten:
„Das ist kein Währungssystem mehr, sondern eine Kneipe, in der der bezechte Wirt seine Gäste verführt mitzuhalten. Wer unangemessen nüchtern bleiben will, fliegt raus. Der beschwipste Wirt setzt ihn eigenhändig vor die Tür.“
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Ihr Oeconomicus

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CONTROLLING THE INTERNATIONAL FLOW OF MONEY
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Prof. Wilhelm Hankel:
Der Euro führt zu Demokratieverlust, Kapitalverkehrskontrollen, Verarmung und Untergang. Mit der „Rettung“ wird der Euro seinen Stand als international anerkannte Währung zum Schluss verlieren.
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Milliarden nach Norwegen:

Wussten Griechische Reeder von der Zypern-Eskalation?

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Die Griechen hatten offenbar besonderes Insider-Wissen:
Unmittelbar vor der Eskalation der Krise haben griechische Reeder ihr Vermögen aus den zypriotischen Banken abgezogen. Milliardenbeträge sind auf den Konten der norwegischen Großbank DNB eingegangen.
[…]
DTN
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weitere Meldungen:

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Kapital macht rüber: Die Russen sind raus aus Zypern
Reiche Russen und russische Unternehmen wurden offenbar rechtzeitig vor dem Haircut in Zypern gewarnt: Die Bank of Cyprus hat eine russische Filiale, die während der EU-Banken-Blockade weiter operierte. Transfers wurden ohne Limits durchgeführt. Nur russisch sollte man sprechen können.
[…]
DWN, 26.03.2013 – 09:29h
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Kapitalverkehrskontrollen

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Unter Kapitalverkehrskontrollen versteht man „administrative Behinderungen des internationalen Kapitalverkehrs. Diese können in Gestalt von Steuern auf Kapitalimporte bzw. Kapitalexporte vorliegen, oder in Form von Mengenrestriktionen, Genehmigungspflichten oder Meldepflichten für internationalen Kapitalverkehr.“
Durch die Begrenzung oder kostenträchtige Behinderung des internationalen Kapitalverkehrs können spekulative Finanzströme zwischen Ländern und beispielsweise der Eurozone wirkungsvoll begrenzt werden.
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Die Geschichte der Kapitalverkehrskontrollen im IWF-Übereinkommen
Maria Joswig – Institut für Wirtschaftsrecht – Forschungsstelle für transnationales Wirtschaftsrecht – Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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Inhaltsverzeichnis
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A. Einleitung
I. Allgemeines
II. Definition
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B. Geschichte der Kapitalverkehrskontrollen
I. Vor der ersten Weltkrieg
II. Im ersten Weltkrieg
III. In der Zwischenkriegszeit
IV. Im zweiten Weltkrieg
V. Zusammenfassung
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C. Bretton Woods
I. Die Briten: John Maynard Keynes
1. Biographie
2. Keynes Plan für die International Clearing Union
3. Keynes Mittelweg und seine Sicht auf Kapitalverkehrskontrollen
II. Die Amerikaner: Harry Dexter White
1. Biographie
2. Whites Plan für die Nachkriegszeit
3. Whites Sicht auf Kapitalverkehrskontrollen und die Position Amerikas in der Welt
a) Die Rolle des Goldes
b) Notwendigkeit mulitlateraler Übereinkommen
c) Intelligente Kapitalverkehrskontrollen
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D. Das fertige IWF-Übereinkommen
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Schrifttum
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PDF – [42 Seiten]
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Anmerkung, insbesondere für Keynesianer:
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Keynes kommentierte den White-Plan mit den Worten:
„Das ist kein Währungssystem mehr, sondern eine Kneipe, in der der bezechte Wirt seine Gäste verführt mitzuhalten. Wer unangemessen nüchtern bleiben will, fliegt raus. Der beschwipste Wirt setzt ihn eigenhändig vor die Tür.“
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Ihr Oeconomicus

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CONTROLLING THE INTERNATIONAL FLOW OF MONEY
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Prof. Wilhelm Hankel:
Der Euro führt zu Demokratieverlust, Kapitalverkerhskontrollen, Verarmung und Untergang. Mit der „Rettung“ wird der Euro seinen Stand als international anerkannte Währung zum Schluss verlieren.
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Ihr Oeconomicus


IWF für Kapitalkontrollen?

IWF für Kapitalkontrollen?
Der IWF gibt überraschend seinen Widerstand gegen Kapitalverkehrskontrollen auf. Diese sollen dazu dienen, Kapitalflüsse einzudämmen, die schwachen Wirtschaften gefährlich werden könnten. Warnungen bestehen allerdings weiterhin, dass solche Kontrollen transparent und zielgerichtet ablaufen müssten, heißt es in einem neuen Bericht des IWF.
Die Eckpunkte des Papiers:
 Capital flows can have substantial benefits for countries, including by enhancing efficiency, promoting financial sector competitiveness, and facilitating greater productive investment and consumption smoothing.
 At the same time, capital flows also carry risks, which can be magnified by gaps in countries‘ financial and institutional infrastructure.
 Capital flow liberalization is generally more beneficial and less risky if countries have reached certain levels or ―thresholds‖ of financial and institutional development. In turn, liberalization can spur financial and institutional development.
 Liberalization needs to be well planned, timed, and sequenced in order to ensure that its benefits outweigh the costs, as it could have significant domestic and multilateral effects. Countries with extensive and long-standing measures to limit capital flows are likely to benefit from further liberalization in an orderly manner. There is, however, no presumption that full liberalization is an appropriate goal for all countries at all times.
 Rapid capital inflow surges or disruptive outflows can create policy challenges. Appropriate policy responses comprise a range of measures, and involve both countries that are recipients of capital flows and those from which flows originate. For countries that have to manage the macroeconomic and financial stability risks associated with inflow surges or disruptive outflows, a key role needs to be played by macroeconomic policies, including monetary, fiscal, and exchange rate management, as well as by sound financial supervision and regulation and strong institutions. In certain circumstances, capital flow management measures can be useful. They should not, however, substitute for warranted macroeconomic adjustment.
 Policymakers in all countries, including countries that generate large capital flows, should take into account how their policies may affect global economic and financial stability. Cross-border coordination of policies would help to mitigate the riskiness of capital flows.
 The Fund is well-placed to provide relevant advice and assessments to its members in close cooperation with country authorities and other international organizations. This paper clarifies the trade-offs between policy options for dealing with capital flows, harnessing the benefits of capital mobility, and addressing the implications of capital flow management for global economic and financial stability.
 The proposed view will guide Fund advice to members and, where relevant, Fund assessments in the context of surveillance. It does not, however, alter members‘ rights and obligations as this would require an amendment of the Articles of Agreement. Members‘ rights and obligations under other international agreements also remain unaffected.
Der IWF war in den neunziger Jahren ein starker Verfechter von Marktliberalisierungen und freiem Fluss von Kapital.
In dem zitierten Bericht heißt es jedoch, dass „Liberalisierungen gut geplant sein müssten, damit sichergestellt werden kann, dass die Nutzen die Kosten überwiegen“. Es werde nicht angenommen, dass „komplette Liberalisierung jederzeit ein adäquates Mittel für alle Länder“ sei.
Das Beispiel der EU zeige die Gefahr von freiem Kapitalverkehr bei gleichzeitigem Fehlen von Regeln für das Finanzsystem.

Ihr Oeconomicus


Spekulationen um Griechenlands Abschied vom Euro

Spekulationen um Griechenlands Abschied vom Euro

Wenn sich, wie zur Stunde, die Finanzminister der wichtigsten Euro-Länder zu einem Geheimtreffen verabreden, dann gibt es Brenzliges zu besprechen. Es gehen Gerüchte um, Griechenland wolle zu extremsten Maßnahmen greifen.

Kapitalverkehrskontrollen und Reisebeschränkungen im worst-case Szenario

Anmerkung:
Wie aktuell in der Presse zu lesen war, ventiliert Griechenland die Option eines Austritts aus dem Euro. Dies geschieht zu einer Zeit, in der eine Neuverhandlung der Schulden Griechenlands auf der Tagesordnung steht.

Selbstverständlich hat die griechische Regierung dabei das Recht und auch die politische Pflicht, jede denkbare Alternative zu analysieren.
Noch vor einer Woche hat Ministerpräsident Papandreou öffentlich zu verstehen gegeben, dass die griechischen Schulden einerseits aktuell trotz Sparmaßnahmen nicht wie geplant reduziert werden können, andererseits die geplanten Sparmaßnahmen für die griechische Bevölkerung zu hart sein werden. Er plädierte für „weichere“ Sparmaßnahmen, nicht nur weil er noch Wahlen gewinnen möchte, sondern weil ein zu hartes Sparprogramm der griechischen Wirtschaft schadet. Wegbesteuerte Einkommen stehen dem Konsum nicht mehr zur Verfügung. Ein zu abrupter Wechsel im Wirtschaftsleben hat weiterhin eher die innere Kündigung der Bürger gegenüber
ihrem Staat zur Folge, als dass es diese zu mehr Leistung anregen würde, von einer möglicherweise europafeindlichen Grundstimmung im Land ganz zu schweigen.

In dieser Situation kann er nur wählen zwischen Skylla und Charybdis. Entweder er vergrätzt die Gläubiger und provoziert, dass die von Deutschland als einzigem EU Land gegebenen Garantien gezogen werden müssen, oder er vergrätzt sein Volk, schadet der Binnenwirtschaft des Landes und gewinnt keine weiteren Wahlen mehr.

Die Drohung, den Euro abzuschaffen, hat eine wesentlich politische Funktion, denn sie ist ein Druckmittel gegenüber den anderen Eurostaaten: Wir machen euch eure Währung kaputt, wenn ihr uns keine adäquaten Konditionen zur Umschuldung gebt! In der Tat wäre ein Austritt Griechenlands aus dem Euro ein Desaster für die Architekten der Transferunion und des Euros.

An den Märkten hat allein die Drohung Papandreous dazu geführt, dass der Euro gegenüber dem Dollar schneller an Wert verliert, obgleich beide (!) derzeit gegenüber anderen Währungen weltweit an Wert verlieren.

Betrachtet man aber die Situation in den USA, so ist diese aufs Ganze gesehen schlimmer als die Lage der EU. In den USA werden schon Beamte von Bundesstaaten zeitweilig in Urlaub geschickt, weil dem Staat das Geld fehlt. Es gibt in den USA offiziell ca. 10 Mio. Arbeitslose, aber derzeit 44,12 Mio. Lebensmittelmarkenbezieher. Da der Bezug von Lebensmittelmarken nur unter der Bedingung erfolgt, dass der Bezieher arbeitslos ist, bleibt zu befürchten, dass derzeit 34 Mio. US-Amerikaner Lebensmittelmarken unrechtmäßig erschlichen haben ….
Eine solch extreme Entwicklung findet derzeit in der EU nicht statt. Dennoch wird der Euro als „gefährdeter“ angesehen als der Dollar, zumindest kurzfristig. Wir finden, dies ist für interessierte Kreise eine hervorragende Möglichkeit, nicht über die Probleme des Dollars zu reden …

meint Ihr Oeconomicus