Aussenwirtschaft: Investitionsschutz
Veröffentlicht: 8. September 2016 Abgelegt unter: Aussenwirtschaft, ⇨ Politische Ökonomie, BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), Fluchtursachen, Investitionsgerichtshof, Investitionsschutz, TTIP / TAFTA, TTIP-Debatten | Tags: ICSID, Investitionsschutzverträge, Lissabon-Vertrag, Mauritius-Konvention, Schiedsverfahren, Umbrella-clause, UNCITRAL 2 Kommentare.
Aussenwirtschaft: Investitionsschutz
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Mit Investitionsschutzverträgen sichern Staaten ihren Investoren gegenseitig völkerrechtlichen Schutz im jeweiligen Gaststaat zu. Weltweit gibt es ungefähr 3.000 bilaterale und multilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (Investitionsschutzverträge).
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Derartige Verträge sind notwendig, um ein einheitliches Verständnis über Investitionsschutz und dessen praktische Umsetzung in den beteiligten Staaten sicherzustellen. Denn die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten zum Schutz von Investitionen in manchen Ländern entsprechen nicht immer unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen. Ohne Investitionsschutzverträge wäre der ausländische Investor ggf. auf unsichere Klagewege vor nationalen Gerichten im Gaststaat oder auf diplomatische Interventionen seiner Regierung gegenüber der ausländischen Regierung angewiesen, um seine Investition gegen willkürliches Verwaltungshandeln wie eine Enteignung ohne Entschädigung zu schützen. In der Regel enthalten Investitionsschutzverträge folgende Schutzstandards:
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Schutz gegen Enteignung ohne Entschädigung,
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Gerechte und billige Behandlung = fair and equitable treatment (FET),
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voller Schutz und Sicherheit = full protection and security,
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Meistbegünstigung = most favoured nation treatment (MFN),
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Inländerbehandlung = Schutz vor Diskriminierung,
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Schutz gegen den Bruch staatlicher Zusagen, sog. „Umbrella“-clause,
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uneingeschränkter Transfer von Kapital und Erträgen.
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Einige Investitionsschutzverträge sehen zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahren vor. Sie ermöglichen dem Investor, seine Rechte unabhängig von nationalen Gerichten und diplomatischen Interventionen durchzusetzen. Die Investitionsschutzverträge regeln dabei, wann der Investor ein Schiedsverfahren einleiten kann, und nach welcher Schiedsverfahrensordnung das Schiedsgericht zusammengesetzt werden und arbeiten soll.
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Entwicklung zum modernen Investitionsschutz
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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich im letzten Jahr für modernere und transparentere Regeln beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten eingesetzt.
Bereits im Februar 2015 hat Minister Gabriel gemeinsam mit weiteren EU-Handelsministern einen Vorschlag für einen modernen Investitionsschutz vorgelegt. Die EU-Kommission hat die Ansätze auf breiter Linie aufgegriffen und im Herbst 2015 einen Vorschlag für modernen Investitionsschutz für das Abkommen über die geplantetransatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) präsentiert, der im November 2015 als EU-Vorschlag in diese Verhandlungen eingebracht wurde. Zwei praktische Erfolge gab es bereits: Das Freihandelsabkommen der Europäischen Union (EU) und der EU-Mitgliedstaaten mit Kanada (CETA) sowie das Freihandelsabkommen mit Vietnam beinhalten bereits die Vorschläge der EU für ein reformiertes Streitbelegungsverfahren mit einem modernen, transparenten Investitionsgerichtshof – so wie es auch bei TTIP angestrebt wird.
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Bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge zwischen Deutschland und anderen Staaten
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Deutschland hat seit 1959 mehr als 130 bilaterale Investitionsschutzverträge abgeschlossen. Vielfach haben Drittstaaten Deutschland um den Abschluss eines Investitionsschutzvertrags gebeten, um ihr Land attraktiver für deutsche Investoren zu machen. Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen tragen regelmäßig zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen in Deutschland bei. Oft geht es bei solchen Projekten um eine bessere Markterschließung vor Ort und größere Absatzchancen. Die Verträge erleichtern auch kleinen und mittleren Unternehmen die Erschließung ausländischer Märkte.
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Investitionsschutzverträge bilden zudem die Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken. Sie gewährleisten ausreichenden Rechtsschutz im Gaststaat. Dies ist nach dem Haushaltsrecht Voraussetzung für die risikomäßige Vertretbarkeit der Übernahme einer Investitionsgarantie.
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Situation nach dem Vertrag von Lissabon
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Mit dem Vertrag von Lissabon ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen im Jahr 2009 auf die EU übergegangen. Die EU-Kommission hat damit die Möglichkeit, für die EU und die 28 EU-Mitgliedstaaten Abkommen mit Investitionsschutz zu verhandeln. Diese sollen an die Stelle der bilateralen Abkommen der einzelnen Mitgliedsstaaten treten.
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Der Rat ermächtigt die EU-Kommission in der Regel auch, über nicht in die Zuständigkeit der EU fallende Bereiche zu verhandeln – so zum Beispiel über den Schutz von Portfolioinvestitionen und einzelne Aspekte des Schutzes von Direktinvestitionen, für die die EU-Mitgliedstaaten nach deren überwiegender Auffassung weiterhin zuständig sind. Deshalb handelt es sich bei den neu verhandelten Abkommen um sog. gemischte Abkommen zwischen der EU, den 28 EU-Mitgliedstaaten und dem jeweiligen Drittstaat.
„Gemischt“ bedeutet:
Teile der Abkommen fallen unter die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten – in diesem Fall müssen auch die nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen. Die EU-Kommission sieht dies anders und hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um ein Rechtsgutachten zu dieser Frage im Kontext des Freihandelsabkommens mit Singapur gebeten (Rechtssache 2/15).
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Beim geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) Umbrella“-clausehat die EU-Kommission jedoch am 5. Juli 2016 dem Europäischen Rat vorgeschlagen, CETA als ein „gemischtes Abkommen“ abzuschließen. Neben Kanada und der Europäischen Union werden damit auch die EU-Mitgliedsstaaten Vertragsparteien sein.
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Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld, der im Auftrag des BMWi zur Rechtsnatur von CETA 2014 ein Gutachten (PDF: 309 KB) erstellt hat, bestätigt die Einschätzung, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt. CETA enthalte u. a. Regelungen in mitgliedstaatlicher Kompetenz; dies gilt außer für Portfolioinvestitionen auch für weitere Bereiche wie Verkehr, Arbeitsschutz und den Arzneimittelbereich.
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Die bilateralen Investitionsschutzverträge der EU-Mitgliedstaaten gelten fort, solange keine Verträge der EU und der EU-Mitgliedstaaten mit Drittstaaten über Investitionsschutz abgeschlossen sind. Das ist in der Verordnung Nr. 1219/2012, sog. „Grandfathering“-Verordnung (PDF: 754 KB), zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern geregelt.
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Investitionsschutzabkommen zwischen einzelnen EU-Mitgliedsstaaten
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EU-Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit auch mit solchen Staaten Investitionsschutzverträge abgeschlossen, die später EU-Mitgliedstaaten geworden sind. Diese bilateralen EU-internen Abkommen bestehen bis heute. Alle Länder, mit denen Deutschland seinerzeit Verträge verhandelt hat, waren zum damaligen Zeitpunkt noch keine Beitrittskandidaten zur EU.
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Derzeit erörtern die EU-Mitgliedstaaten mit der Europäischen Kommission die Zukunft der Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten. Als Diskussionsbeitrag haben Frankreich, Deutschland, Österreich, Finnland und die Niederlande in einem „Non-Paper“ (PDF: 349 KB) einen rechtsstaatlichen Mechanismus vorgeschlagen, der die Streitbeilegung nach den bestehenden bilateralen Intra-EU-Investitionsschutzverträgen ersetzen und für alle EU-Mitgliedstaaten gelten könnte. Der Vorschlag würde es erlauben, die bestehenden Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten baldmöglichst zu beenden und damit Schiedsgerichte mit privat ernannten Schiedsrichtern innerhalb der EU abzuschaffen.
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Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
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In älteren Investitionsschutzverträgen war die Klärung von Streitigkeiten zunächst noch im Wege von Staat-Staat-Schiedsverfahren vorgesehen. Bei einem Streit über die Anwendung und Einhaltung eines Investitionsschutzvertrags musste daher der Heimatstaat des Investors gegen den Gaststaat ein Staat-Staat-Schiedsverfahren einleiten. Um Investitionsstreitigkeiten zu entpolitisieren, wurden in den 1980er-Jahren Investor-Staat-Schiedsverfahren eingeführt. Dem Investor wurde damit ermöglicht, selbst Verletzungen des jeweiligen Investitionsschutzvertrags vor einem Schiedsgericht geltend zu machen.
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Mit dem neuen EU-Ansatz, der bereits in den Freihandelsabkommen mit Kanada und mit Vietnam umgesetzt wurde, wird die Streitbeilegung modernisiert und ein öffentlich-legitimiertes Investitionsgericht eingeführt. Die Richter werden von den Vertragsparteien des Abkommens ernannt und nicht mehr von den Parteien des konkreten Streits. Die mündlichen Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Alle Schriftsätze und Urteile werden veröffentlicht. Zudem ist eine Berufungsinstanz vorgesehen, um die Konsistenz und Richtigkeit der Entscheidungen sicherzustellen. Kanada, die EU und die EU-Mitgliedstaaten nehmen damit die Verbesserungsvorschläge auf, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP geäußert wurden. Die EU-Kommission hat dementsprechend die Einrichtung eines Investitionsgerichts – auch auf Initiative von Bundeswirtschaftsminister Gabriel – erstmals für TTIP vorgeschlagen.
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Rechtsgrundlagen für Schiedsverfahren
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In den einzelnen Investitionsschutzverträgen ist jeweils geregelt, nach welchen Schiedsverfahrensordnungen Schiedsverfahren durchgeführt werden können. Beispiele sind die Verfahrensordnungen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law – UNCITRAL), des Internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID), der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC), oder der Handelskammer Stockholm (Stockholm Chamber of Commerce – SCC).
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ICSID ist ein Teil der Weltbank-Gruppe und dort seit 1966 aufgrund der ICSID-Konvention angesiedelt. Die ICSID-Konvention wurde am 18. März 1965 unterzeichnet und ist zwischenzeitlich von 153 Staaten ratifiziert worden, darunter von Deutschland. ICSID ist die bedeutendste Institution zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (derzeit sind dort über 200 Fälle anhängig). Die ICSID-Konvention enthält in ihren Artikeln 37 bis 47 und in den regelmäßig ergänzend geltenden Schiedsverfahrensregeln (ICSID Arbitration Rules) strenge Vorgaben an die Konstituierung und die Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie an den Ablauf des Schiedsverfahrens. Das ICSID-Verfahren ist gerichtsähnlich ausgestaltet und qualitativ hochwertig. Über die einzelnen anhängigen Verfahren wird auf der ICSID-Webseite detailliert und zeitnah berichtet.
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Zurzeit sehen 89 der geltenden bilateralen Investitionsschutzverträge Deutschlands Investor-Staat-Schiedsverfahren vor.
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Mehr Transparenz bei Investor-Staat-Schiedsverfahren
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UNCITRAL, die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht, hat am 11. Juli 2013 umfassende neue Transparenzregeln für Investor-Staat-Schiedsverfahren verabschiedet. Die Bundesregierung hat sich als UNCITRAL-Vollmitglied aktiv an der Ausarbeitung der neuen Transparenzregeln beteiligt und begrüßt sie ausdrücklich. Die EU hat als Beobachter teilgenommen. Transparenz bei Investor-Staat-Schiedsverfahren ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, da in diesen Verfahren öffentliche Interessen, nicht zuletzt Belange der Steuerzahler, berührt sind.
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Die Transparenzregeln gelten bereits seit dem 1. April 2014 und sind weitreichend. Grundsätzlich sollen:
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alle Verfahren öffentlich registriert werden (Art. 2),
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alle Schriftsätze veröffentlicht werden (Art. 3),
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die Verhandlungen des Schiedsgerichts öffentlich durchgeführt werden (Art. 6),
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der Zivilgesellschaft die Möglichkeit der Beteiligung gegeben werden (Art. 4),
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die Schiedssprüche bzw. Urteile veröffentlicht werden (Art. 3).
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Ausnahmen gelten für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetportal von UNCITRAL.
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Die UNCITRAL-Transparenzregeln gelten allerdings nur für Investor-Staat-Schiedsverfahren auf Grundlage jüngerer Investitionsschutzverträge, also Verträge, die die Staaten nach dem 31. März 2014 geschlossen haben, falls die Vertragsparteien ihre Einbeziehung vereinbaren.
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Transparenzregeln für Alt-Verträge: Mauritius-Konvention
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Sämtliche bestehenden deutschen bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Investor-Staat-Schiedsverfahren wurden vor 2014 abgeschlossen. Die UNCITRAL-Transparenzregeln gelten daher bisher nicht für Investor-Staat-Schiedsverfahren nach diesen Verträgen.
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Um die Anwendung der UNCITRAL-Transparenzregeln auch für diese Alt-Verträge zu ermöglichen, wurde die sog. Mauritius-Konvention ausgearbeitet.
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Mit ihr werden die UNCITRAL-Transparenzregeln auf bereits bestehende Investitionsschutzverträge erstreckt. Voraussetzung ist, dass der beklagte Staat die Mauritius-Konvention ratifiziert hat und das der Investor einem Staat angehört, der ebenfalls an die Mauritius-Konvention gebunden ist.
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Die Unterzeichnung der Mauritius-Konvention und die Erstreckung der Transparenzregeln auf bestehende Investitionsschutzverträge ist ein wichtiges politisches Signal für mehr Transparenz. Investor-Staat-Schiedsverfahren nach der Mauritius-Konvention – wie auch allgemein nach den UNCITRAL-Transparenzregeln – werden transparenter sein als Verfahren vor deutschen Gerichten oder WTO-Verfahren.
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Den von der UN-Generalversammlung angenommenen Entwurf der Mauritius-Konvention finden Sie hier.
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Das Bundeskabinett hat am 25. Februar 2015 der Unterzeichnung der Mauritius-Konvention zugestimmt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für deutlich mehr Transparenz in künftigen Investor-Staat-Schiedsverfahren nach bestehenden Investitionsschutzverträgen. Die Unterzeichnung der Mauritius-Konvention fand am 17. März 2015 in Port Louis (Mauritius) statt.
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Bedeutung für multilaterale Verträge
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Die neuen UNCITRAL-Transparenzregeln können grundsätzlich auch auf multilaterale Verträge wie den Energiecharta-Vertrag, auf dessen Basis u. a. das Vattenfall-Schiedsverfahren geführt wird, angewendet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle 52 Vertragsstaaten des Energiecharta-Vertrags der Mauritius-Konvention beitreten. Dazu zählen sowohl die EU selbst als auch die meisten EU-Mitgliedstaaten, sowie Drittstaaten. Die Bundesregierung setzt sich für einen Beitritt der EU und aller EU-Mitgliedstaaten ein, die Vertragsstaaten des Energiecharta-Vertrags sind.
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Weitere Informationen zum Thema Investitionsschutz finden Sie in den FAQ.
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BMWi
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Frankreich will TTIP beenden
Veröffentlicht: 30. August 2016 Abgelegt unter: TTIP / TAFTA, TTIP-Debatten, TTIP-Protest Hinterlasse einen KommentarFrankreich will TTIP beenden
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Frankreich macht Dampf. Schon lange nervt es die französische Regierung und auch den Präsidenten, wie die TTIP-Verhandlungen laufen. François Hollande fand daher auch sehr klare Worte.
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„Die Verhandlungen sind festgefahren, die Positionen wurden nicht respektiert, es herrscht ein offensichtliches Ungleichgewicht“
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sagte der er in einer Rede vor den versammelten Botschaftern, die Frankreich in der Welt vertreten.
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Hollandes Botschaft war deutlich:
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„Die Verhandlungen werden sicherlich nicht bis zum Jahresende abgeschlossen sein.“
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Nachdem wohl aus wahltaktischen Gründen Siegmar Gabriel die TTIP-Verhandlungen als gescheitert betrachtet, gleichzeitig aber für den Abschluss von CETA trommelt, dürften sich Merkels TTIP-Weissagungen zum Abschluss der Verhandlungen bis Herbst 2016 nun erledigt haben.
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Doch Vorsicht, zum Feiern besteht kein Anlass.
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Zwar haben sich im US-Wahlkampf sowohl Clinton als auch Trump gegen Freihandelsabkommen positioniert, aus Erfahrung wissen wir jedoch, wie schnell sich so ein Blatt wenden kann.
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Auch was die Haltung der französischen Regierung anbelangt, wird man gut beraten sein, die Präsidentschaftswahlen am 07.Mai 2017 abzuwarten.
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Zur Haltung unserer geschätzten Blockparteien bedarf es keines Propheten, um anzunehmen, dass TTIP nach den Bundestagswahlen im Herbst 2017 -je nach Wahlausgang- in neuem Kleidchen wieder auf der Agenda erscheint.
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Ihr Oeconomicus
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TTIP-Frontalangriff auf das europäische Rechtssystem
Veröffentlicht: 7. Mai 2016 Abgelegt unter: Deutsche Bank, Investitionsgerichtshof, ITALIEN, Justiz-System, Strafanzeigen - Ermittlungen - Prozesse, US-Ambassador John Phillips | Tags: Swap-Deals Hinterlasse einen KommentarTTIP-Frontalangriff auf das europäische Rechtssystem
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Das Drängen der Amerikaner auf den TTIP-Abschluss hat handfeste Gründe:
US-Banken fürchten, von europäischen Gerichten wegen der Schulden-Krise belangt zu werden. Sie haben vielen europäischen Kommunen und Unternehmen dubiose Spekulationsgeschäfte angedreht. Nun klagen viele Europäer – und die Amerikaner setzen zum Frontalangriff auf das europäische Rechtssystem an.
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In Italien hat der amerikanische Botschafter John Phillips anlässlich eines Vortrags vom 21. April an der Mailänder Bocconi Universität in (Präsident Mario Monti) die Katze aus dem Sack gelassen.
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Phillips‘ Drohung, dass Investoren vom unzulänglichen Rechtssystem in Italien abgeschreckt würden, führt ins Herz des TTIP: Die Amerikaner wollen sicherstellen, dass nach ihren Regeln gespielt wird. Auch vor Gericht – und überall auf der Welt, und vor allem für Machenschaften, die in der Vergangenheit liegen. Dass das Römische Recht, auf dem viele europäische Rechtssysteme basieren, aus Italien kommt, tut nichts zur Sache.
[…]
DWN
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korrespondierende Beiträge
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Transcript vom 21.04.2016
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Auszug:
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„Six -point plan for growing investment in Italy
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One: Reduce civil case duration/ backlog:
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The consensus across the political spectrum of Italian government for reaffirming and continuing the important work of civil justice reform is showing results. The backlog of civil cases fell in Italy by nearly a million and a half cases 2010 through 2015. In fact, the EU just last week released its Judicial Scorecard for 2016. Italy ranks first for its “clearance rate” (the ratio of closed cased to newly filed cases) for “litigious civil and commercial cases” and for administrative cases. This shows the commitment to reduce the backlog of cases and I hope this good work continues.
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In the United States, 30-40 years ago, there were many delays in our federal courts. Through best practices, better management techniques, and technology improvement, things have greatly improved.
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Here, managerial reforms for civil courts are a good first step and have proven results in courts that have taken his message seriously. This was a matter of applying good management to the courts. Justice Barbuto did so in Turin, and then PM Renzi brought him to Rome to use these techniques across the country.
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As I mentioned earlier, I’d do what it takes to reduce verbosity. Shorter papers by both judges and attorneys would have a great impact on how much work judges could get done and how quickly they could issue judgments and opinions, without compromising fairness. I know the proposed new reforms attempt to address this problem; I look forward to seeing how it is implemented.
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As I said earlier, I also hope you can continue to dedicate the resources to digitalizing your court system. I also hope that you will find the resources to hire skilled staff to support the work of judges and prosecutors to assist judges with drafting and digitizing court records. In the offices where this has been tried, the backlog has been reduced 15 percent! As you can see, it can make a tremendous difference on how efficiently the courts function.
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Two: Expand the use of Alternative Dispute Resolution:
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As a result of things like pre-suit mediation and agreed-upon divorce settlements, ten percent fewer cases were filed in 2015 than 2013. I hope this trend continues, as it will bring benefits for everyone.
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ADR in the United States works as a type of private judicial system, available to all at a reasonable cost, and as a way to save time and money compared to proceeding in court. It is quick, certain, and cheap. The parties agree on an arbitrator or mediator, typically a well-respected retired judge or attorney. The parties have more control over the issues, agree to the rules of procedure, set up their own schedule, and agree how to resolve disputes in the lead-up to the mediation or arbitration. The parties come away from the experience feeling more involved in the process and more satisfied with the outcomes.
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ADR has been effective in Italy, and there is room for improvement. The same EU Judicial Scorecard ranked Italy fifth from the bottom of the 26 EU Member States rated in the category of “promotion of and incentives for using alternative dispute resolution methods.” When the parties take it seriously, cases settle almost half the time. Last year alone, 61,135 civil cases were settled by mediation and kept out of the Italian courts. But, just over half the parties are trying mediation before filing suit, so this is one place where Italy could improve.
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This process cuts the time to get a decision by as much as 80-90 percent and saves everyone a great deal in legal fees. I once had a very complex case that had going on for four years and where the parties had spent millions of dollars in fees, and was probably half-way to being ready for trial. The presiding judge sent all the parties to talk to another judge, to see if we could settle the case. We did. The settlement judge worked with all of us, and we had an agreement within two hours.
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I’m planning to bring over an ADR professional later this year to explain to Italian lawyers and judges, and law students, how and why the system works so well. Let’s see what we can learn from each other to get more cases settled before they are filed using the existing tools Italy already has, and work on developing some new ways to encourage parties to settle even after the case has been filed, and to help add positive momentum to the changing culture about using ADR to settle cases.
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Three: Stop endless appeals
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In the United States, courts of appeals generally examine only errors of law made by the judge in court of first instance, rather than providing a de novo review of the facts. This reduces the incentive for parties to pursue frivolous appeals, enabling the parties to reach a final decision and allowing them to move on with their business. We applaud the Minister of Justice’s efforts to reform the appellate process in Italy by proposing limits to the scope of appellate review to only those matters actually in dispute (both law and fact) as part of a new package of reforms to civil justice that is making its way through the Parliament. This is a step in the right direction. I commend the government for its efforts so far and once again, here I hope the reforms are approved quickly by the Senate and swiftly implemented.
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Four: Expanded Commercial Courts / Special Investment Courts
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Italy established 22 commercial courts in 2013 to hear specialized business disputes. They disposed of 70 percent of their cases within a year, with an average case duration of 263 days, and even more quickly here in Milan, I am told. This is, of course, much faster than the average for civil cases in regular courts in Italy. Italy’s most important business paper, Il Sole 24 Ore wrote about these courts and the important role they play in attracting foreign investment. I agree. These commercial courts could be used to even greater advantage with a couple of simple changes. First, they do not hear the most common type of dispute between business partners: the ordinary contract case. As I understand, the new package of civil justice reforms includes a provision to expand their reach – this would be a very good step and one I hope to see implemented. Second, let’s make them the first stop for foreign investors to have their disputes heard. They are much faster, exactly the type of message Italy should send to foreign investors. If CEOs understand that there is a good court system to resolve commercial disputes, it will give them more confidence they are making the right choice when investing here.
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Specialized judges can be a great benefit to everybody in the court system. I encourage Italy to consider also having specialized bankruptcy judges to produce quick and consistent results, ones that are fair and transparent to creditors and debtors alike.
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Five: Tax reform measure and putting a stop to unpredictable tax prosecutions
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Italy could work with its European partners to devise a European tax scheme for international companies that is fair to companies, fair to European governments and citizens, transparent, and reasonably easy to understand. If Italy were part of such a system, and companies no longer perceived the risk of arbitrary and capricious enforcement of tax laws, it would be a great way to help attract more business, and to help business to grow.
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Italian judges should also be more pragmatic and take into effect the consequences of their rulings. It is worth recalling what Giovanni Legnini, deputy chairman of the Superior Council of Magistracy, said last summer: “Magistrates cannot abstain from considering economic consequences of their decisions. Grasping and foreseeing the impact of judicial decisions on economy and society can no longer be a taboo.”
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The point is that legal process ultimately is only a means to an end, not an end in itself. When cases go on for years and years with no definitive resolution, leaving businesses and families in limbo; or when prosecutors fail to take into account economic and real-world consequences of their actions; or when lawyers write briefs that run into the hundreds or thousands of pages, knowing no one will ever actually read them, the legal process becomes an end in itself and therefore an exercise in futility, or worse – an obstacle to growth.
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Six: Public Administration Reform:
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As was once said, “if you are going to sin, sin against God, not the bureaucracy. God will forgive you, but the bureaucracy won’t.” More seriously, ethics and bureaucracy are two sides of the same coin. To effectuate more transparency, and efficiency, Italy needs to reform and streamline its bureaucracy. This isn’t about cutting government – though that might be part of it – but inculcating a bureaucracy ready to partner with industry to grow investment – to help get to yes. Let’s aim to make the impossible possible, and not the possible impossible. To that end, I look forward to the decree laws on public administration reform. I have no doubt the government is moving in the right direction.
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Conclusion
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The Renzi government is moving Italy in the right direction, and it is time to continue to push forward. I have no doubt that Italy has the capacity to make many changes that would make it a more attractive destination for foreign investment. I hope Italy leverages its natural strengths and combines them with the new energy that the government’s past and future changes can give them. As you prepare to take your well-earned places in commerce all around the world, I hope you will carry with you this positive message and take the opportunity to make Italy an even better place to do business. Remember, creating an environment that attracts new business benefits everyone through economic growth and new jobs. And, don’t be afraid to celebrate and publicize Italy’s successes, its reforms, its strengths, and all the things it is doing to make it a truly great destination for investments! Thanks so much for having me here today.“
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BGH-Urteil vom 22. März 2011 – XI ZR 33/10
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06.05.2016
Ermittlungen in Italien gegen Deutsche Bank
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31.01.2012
Ermittlungen gegen Ratingagenturen: Manager in Italien befragt
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04.08.2011
Italienische Justiz ermittelt gegen Ratingagenturen
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Hollande positioniert sich gegen TTIP
Veröffentlicht: 3. Mai 2016 Abgelegt unter: TTIP-Debatten, TTIP-Leaks, TTIP-Protest Hinterlasse einen KommentarHollande positioniert sich gegen TTIP
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Paris wird das Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA in dieser Verhandlungsetappe nicht unterstützen, weil das Land gegen einen „ungeregelten Freihandel“ ist, wie Frankreichs Präsident François Hollande sagte.
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„Wir würden uns niemals darauf einlassen, die zentralen Prinzipien für unsere Landwirtschaft und unsere Kultur, die Prinzipien des gegenseitigen Zugangs zum offenen Markt zu untergraben“,
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zitiert AFP den französischen Staatspräsidenten.
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Der französische Handelsminister Matthias Fekl gibt dem umstrittenen europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP angesichts der festgefahrenen Verhandlungen derzeit ebenfalls kaum noch eine Chance. Nehme man die momentane Haltung der Vereinigten Staaten als Maßstab, dann sei eine Aussetzung der Gespräche die wahrscheinlichste Option, sagte Fekl dem Radio-Sender Europe 1.
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Sputniknews – FAZ
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French President Hollande threatens to veto TTIP
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