Don’t Cry Over Dead Trade Agreements

Don’t Cry Over Dead Trade Agreements
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The seven decades since the end of World War II were an era of trade agreements. The world’s major economies were in a perpetual state of trade negotiations, concluding two major global multilateral deals:
the General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) and the treaty establishing the World Trade Organization.
In addition, more than 500 bilateral and regional trade agreements were signed – the vast majority of them since the WTO replaced the GATT in 1995.
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The populist revolts of 2016 will almost certainly put an end to this hectic deal-making.
While developing countries may pursue smaller trade agreements, the two major deals on the table, the Trans-Pacific Partnership (TPP) and the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), are as good as dead after the election of Donald Trump as US president.
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We should not mourn their passing.
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What purpose do trade agreements really serve?
The answer would seem obvious:
countries negotiate trade agreements to achieve freer trade. But the reality is considerably more complex.
It’s not just that today’s trade agreements extend to many other policy areas, such as health and safety regulations, patents and copyrights, capital-account regulations, and investor rights.
It’s also unclear whether they really have much to do with free trade.
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DANI RODRIK @Project Syndicate
(Dani Rodrik is Professor of International Political Economy at Harvard University’s John F. Kennedy School of Government. He is the author of The Globalization Paradox: Democracy and the Future of the World Economy and, most recently, Economics Rules: The Rights and Wrongs of the Dismal Science.)
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Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)

Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)
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RCEP ist ein Projekt zu Freihandelsvereinbarungen der zehn ASEAN-Mitgliedsstaaten mit sechs Staaten, mit denen das ASEAN-Staatenbündnis Freihandelsabkommen vereinbarte.
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Das Freihandelsabkommen umfasst Staaten mit mehr als 3 Milliarden Menschen und einem Bruttoinlandsprodukt von etwa 17 Billionen US-Dollar. Es betrifft etwa 40 Prozent des Welthandels.
Der Vertrag betrifft neben Vereinbarungen zum Zollabbau den Handel mit Gütern, Dienstleistungen, geistigem Eigentum, Streitschlichtung, Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie freien Wettbewerb.
Im Jahr 2017 sollen die Verhandlungen abgeschlossen werden.
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Die Mitgliedstaaten umfassen den Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) (Brunei, Myanmar, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) sowie die sechs Staaten, mit denen ASEAN Freihandelsabkommen vereinbarte (Australien, China, Indien, Japan, Südkorea und Neuseeland).
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Weder die USA noch die EU nehmen an den RCEP-Verhandlungen teil, jedoch können weitere Staaten nach Abschluss der Verhandlungen teilnehmen.
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Quelle: Wikipedia

Wallonische und Kanadische Positionsbestimmungen und die Haltung der ‚Münchhausen-Kommission‘

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Wallonische und Kanadische Positionsbestimmungen
und die Haltung der ‚Münchhausen-Kommission‘
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Nach altbekanntem Muster erleben wir eine Welle diskriminierender und antidemokratischer Vorhaltungen gegenüber Wallonien, dessen Parlament und besonders in Richtung des ach so widerborstigen Kontrahenten Paul Maguette.
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Dabei ist der Wallonische MP eigentlich ein Befürworter des Freihandelsabkommens mit Kanada, sofern der Vertrag alle geltenden Sozial-, Umwelt-, Menschenrechts- und Verbraucherschutz-Normen garantiert.
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Ausserdem legen Maguette und das wallonische Parlament ganz im Sinne der CETA-Gegner großen Wert darauf, dass ausschließlich kanadische Unternehmen, die ihren Sitz in Kanada haben und dort ganz real produzieren und wirtschaften, von diesem Abkommen profitieren sollen und dürfen.
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Magnettes Vorbedingungen beinhalten jedoch auch, dass diese nicht verhandelbaren Leitlinien die mißbräuchliche Nutzung des Abkommens durch Multis aus anderen Ländern „durch die Hintertür“ ausschließen.
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Zugegeben, eine solche conditio sine qua non zuverlässig in einem völkerrechtlichen Vertrag gerichtsfest abzubilden, mag eine juristische Herausforderung darstellen, zumal speziell Multis und ihre Helfershelfer erfahrungsgemäß zu kreativen Höchstleistungen fähig sind, wenn die Gier nach prallgefüllten Fleischtöpfen besonders ausgeprägt ist.
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Dies gilt um so mehr, wenn durch nationale Gesetzgebungsverfahren, die im Sinne von Investitionsschutz als kontraproduktiv oder gar diskriminierend wahrgenommen werden, quasi leistungslose Gewinne mittels spezieller Investorengerichtsbarkeit einklagbar werden.
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In diesem Zusammenhang läßt ein Interview mit dem wallonischen Ministerpräsidenten, dessen Inhalt am 24. Oktober in der online-Ausgabe von Libération veröffentlicht wurde, aufhorchen.
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Dort wird Magnette zitiert, der sich sehr zum Mißbehagen von Kommission und deutschsprachigen Wahrheits-Medien erdreistete, den direkten Dialog mit den Kanadiern zu suchen.
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Dabei brachte Magnette zum Ausdruck, dass die Kanadier durchaus gewillt seien, über die bislang als unverrückbare Bedingung propagierte Festlegung auf gesonderte Investoren-Schutzgerichte zu verhandeln, während die EU-Kommission und die offenbar gleichgesinnte Allianz unter den europäischen Regierungen hierauf beharrt.
Auf die Frage des Interviewers Jean Quatremer:
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„Les Canadiens sont-ils prêts à revoir ce mécanisme ?“
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antwortete Magnette:
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„Le Canada est extrêmement vigilant sur cet aspect, car ils ont été les premières victimes de l’Alena [Accord de libre-échange nord-américain = franz. für NAFTA] qui instaurait un tel mécanisme. Il est donc d’accord avec nous. En réalité, c’est un débat purement interne à l’Union.“
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Da bislang die Kanadier das Hauptziel von US-initiierten Investorenklagen waren [Querverweise: siehe jährliche Berichte der UNCTAD] erscheint diese Einlassung durchaus plausibel.
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Im Lichte dieser Betrachtungen muss die lastminute-Absage von Justin Trudeau zum CETA-EU-Gipfel anzureisen als fulminante Blamage der Münchhausen-Kommission, die letztlich auch eine schallende Ohrfeige für Gabriel und seinem eingenordeten Partei-Konvent bedeutet, wahrgenommen werden.
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Leider ist an der Stelle zu vermuten, dass die so vor der Weltöffentlichkeit zutiefst desavouierten Demokratie-Scharlatane neben der Schuldzuweisung an die Adresse des „widerspenstigen“ Magnette nun weitere machtmißbräuchliche Hinterzimmer-Strategien entwerfen, um eigene und fremdbestimmte Ziele doch noch zu verwirklichen.
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Ob dies gelingt, hängt sicher auch vom Ergebnis der POTUS-Wahl und nicht zuletzt von der so künstlerisch verschobenen Wahl des künftigen österreichischen Bundespräsidenten ab.
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 13.00 Uhr
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Einigung bei der CETA-Hängepartie ! – Unterschrieben ist jedoch noch nichts
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Medienberichten zufolge haben sich nach Auskunft des belgischen Regierungschef Charles Michel die Vertreter der belgischen Regionen auf einen gemeinsamen Text geeinigt.
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Um das Abkommen auf den Weg zu bringen, muss Belgien seine Klärungswünsche zu CETA an die Slowakei übergeben, die derzeit den Vorsitz unter den EU-Staaten hat. Dabei ging es zuletzt um ein Zusatzdokument, das erklärt, wie der Vertragstext zu verstehen ist.
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Besagte Zusatzerklärung sieht unter anderem vor, dass die Pläne zum Aufbau eines Investitionsgerichts, die der CETA-Vertrag enthält, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt werden.
Auch heißt es, dass CETA keine Folgen für die Gesetzgebung der EU im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen haben dürfe.
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Ausserdem soll das Dokument eine Ausstiegsklausel für die belgischen Regionen enthalten, die sich demnach während der geplanten vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zu jeder Zeit „endgültig und dauerhaft“ von CETA verabschieden können.
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Der ausgehandelte CETA-Vertrag selbst sollte nicht verändert werden.
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Seltsamerweise ist bislang noch nichts davon zu lesen, dass das wallonische Parlament ebenfalls ein entsprechendes Votum verabschieden muss und danach erst das eilige technische Prozedere erfolgen kann.
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Zwischenzeitlich bestätigt jedoch die Wirtschaftswoche, dass die belgischen Regionalparlamente der erzielten Vereinbarung noch zustimmen müssen, was offenbar bis Freitag geschehen soll. Allerdings haben bis dahin sicher nicht alle rund 40 regionale und nationale Parlamente das Abkommen gebilligt.
Ergo können der EU-Sommeliers den auch von CETA-Gegnern zwangsfinanzierten Champagner erst am Ende Ratifizierungs-Prozesses kredenzen.
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Last but noch least muss auch Kanada die Zusatzerklärungen und deren Auslegung absegnen.
Erst dann kann das (trilaterale: Canada – EU – USA) Freudenfest beginnen.
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Fazit
Um solch unliebsamen Mummenschanz nicht erneut enstehen zu lassen, darf angenommen werden, dass die uneingeschränkte Gesamtkompetenz für Handelsverträge unter Einbeziehung des (eingenordeten) EU-Parlaments künftig ausschließlich in Brüssel liegen wird.
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Allerdings ist auf diesem Weg eine erhebliche Hürde zu überwinden:
Das europäische Verhandlungssystem wird durch die im Ministerrat und Europäischen Rat versammelten Mitgliedstaaten gebildet, wobei die Abstimmungsregeln von herausragender Bedeutung sind. Oftmals wird die Handlungsfähigkeit der EU durch das Einstimmigkeitsprinzip eingeschränkt.
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Diese Norm entspricht dem Erfordernis des Vetorechts und schützt, im Falle von Dissens und Verletzungen nationaler Interessen, die Autonomie der Mitgliedstaaten. Es ist daher kein Zufall, dass die EU-Politik, wenn sie in die verbliebenen Kernbereiche nationaler Souveränität eingreift, der Zustimmung aller Mitgliedstaaten bedarf und durch Veto schon eines einzigen Staates gestoppt werden kann.
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Wie wir gerade am Beispiel Wallonien erleben konnten, führt dieses für Verhandlungssysteme typische Konsensprinzip auf europäischer Ebene zu komplizierten, langwierigen und sich zum Teil selbst blockierenden Entscheidungsverfahren, einen Prozess, den der renommierte Rechts- und Politikwissenschaftler Prof. Fritz Wilhelm Scharpf als Politikverflechtungsfalle bezeichnet.
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Will man nun dieses komplexe Verhandlungssystem grundlegend ändern, also -wie vielleicht bereits angedacht- die Gesamtkompetenzen zu Handelsverträgen in Brüssel ansiedeln, wird das sonst gern im Lissabon-Vertrag verankerte Instrument der qualifizierte Mehrheitsentscheidung nicht ausreichen, sondern eine Änderung der EU-Verträge erfordern.
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Angesichts der desolaten Vertrauenskrise der EU erscheint eine solche Vorgehensweise wenig aussichtsreich.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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FAZ:
Trotz belgischer Einigung: Ceta ist noch nicht gerettet
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28.10.2016
UN rights expert urges States not to sign the ‘flawed’ CETA treaty and put it to referendum

CETA und die öffentliche Daseinsvorsorge

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CETA und die öffentliche Daseinsvorsorge
Ringen um ein wertvolles Gut
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Einer der Punkte, die am Freihandelsabkommen CETA immer wieder kritisiert werden, ist die sogenannte Öffentliche Daseinsvorsorge. Dabei geht es um elementare Dinge wie die Wasserversorgung. Die sei besonders geschützt, sagt die EU-Kommission. Kritiker sehen aber mögliche Schlupflöcher im Vertrag.
[…]
Der Druck ist groß: Noch immer, selbst nach vielen Jahren des Verhandelns, gibt es Kritik an CETA, dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen von EU und Kanada. Eine belgische Region, die Wallonie, hat in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, wie hoch umstritten der Freihandel nach wie vor ist. Die Skepsis betrifft eine Vielzahl von Aspekten. Ein Thema, das viele Gegner eint, ist die öffentliche Daseinsvorsorge. Gemeint ist damit scheinbar Selbstverständliches, etwa: die Wasserversorgung.
[…]
Bettina Weiz – DLF
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Anmerkung:
Dankenswerterweise hat die Autorin im Zusammenhang mit diesem hochkomplexen Themenkreis einige bemerkenswerte Akzente, bspw. das (juristische) „Minenfeld“ des Meistbegünstigungsprinzips im Bezug auf die öffentliche Daseinsfürsorge in Freihandelsverträgen, angerissen.
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Hinsichtlich des Managements in der öffentlichen Daseinsfürsorge finden sich ansatzweise ebenfalls einige Bemerkungen zum Spannungsfeld zwischen kommunalem Eigenbetrieb und privatrechtlicher Unternehmensführung, ein Thema, welches im öffentlichen Diskurs sehr viel mehr Beachtung verdient.
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Dies gilt natürlich auch für die Folgen und Wechselwirkungen von vertraglich geregelter Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft in einer Zweckgesellschaft (Stichwort: Public-private-Partnership – PPP) im Zusammenspiel mit Freihandelsabkommen, wobei im Hinblick auf das bereits eifrig verhandelte Dienstleistungsabkommen (TiSA), bestimmt noch vielfältige Fußangeln zu erwarten sind.
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Erfahrungsgemäß wird die Vielzahl der dabei auftretenden Fragen und Sorgen von Politik und Lobbyverbänden heruntergespielt, ein Umstand der alle interessierten Beobachter ermutigen sollte, wachsam zu bleiben und sich intensiv mit diesen Themenkreisen oder Teilaspekten zu beschäftigen und somit der Verantwortung für die Lebensumstände unserer Kinder und Kindeskinder gerecht zu werden.
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Ihr Oeconomicus
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Neuauflage des Freihandelsabkommens EU ‒ Mexiko

Neuauflage des Freihandelsabkommens EU ‒ Mexiko
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CETA und TTIP sind nicht die einzigen Freihandelsabkommen, die von der EU derzeit verhandelt werden. Auch das Abkommen mit Mexiko steht erneut zur Debatte.
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Bei seinem Abschluss vor 16 Jahren galt das globale Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko, kurz Globalabkommen, als umfassendes Freihandelsabkommen, das nicht nur die Handelsliberalisierung vorantreiben, sondern auch zu sozialem Fortschritt und Demokratieförderung beitragen sollte. Die Ergebnisse nach 16 Jahren sind allerdings gemischt – gerade in Bezug auf Armutsreduzierung, Arbeitsplatzzuwachs und Verringerung negativer sozialer Effekte.
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Seit Juni 2016 befinden sich die EU und Mexiko in Verhandlungen über eine umfassende Neuauflage. Dabei strebt die EU die „Global Europe“-Strategie an, eine Handelsstrategie , die der Union zur externen Wettbewerbsfähigkeit verhelfen soll und zu deren Zielen unter anderem der ungehinderte Zugang zu Energie und Rohstoffen, die beschleunigte Öffnung von Dienstleistungsmärkten, der verschärfte Schutz geistiger Eigentumsrechte von Unternehmen und die Durchsetzung ungehinderter Niederlassungsfreiheit gehören, um den Einfluss weltmarktorientierter EU-Unternehmen auch außerhalb Europas weiter zu stärken.
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Das Abkommen von 1997
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Mexiko war das erste lateinamerikanische Land, das 1997 ein Globalabkommen mit der EU unterzeichnete, das den politischen Dialog, den Handel, die Zusammenarbeit und die sektorbezogene Politik abdeckt. Dieses umfassende Freihandelsabkommen trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde damit zu dem bis dato umfassendste Handelsabkommen für die EU.
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Kommuniziertes Ziel des Globalabkommens war es zum einen, die Handelsentwicklung durch eine mehrstufige Liberalisierung zu fördern sowie den Dienstleistungs- sowie Kapital- und Zahlungsverkehr schrittweise zu öffnen. Das öffentliche Auftragswesen wurde dabei nicht gesondert behandelt.
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Daneben wurde beschlossen, den Dialog im Hinblick auf soziale Fragen und Armutsbekämpfung in den Fokus zu rücken. Die EU äußerte, sie strebe eine harmonische Wirtschaftsentwicklung, gestärkt durch die Zusammenarbeit in Bereichen wie Menschenrechte, Demokratie und Grundrechteförderung der gefährdetsten Bevölkerungsgruppen in Mexiko an. Schwerpunkt sollten dabei die Entwicklung der Bevölkerung, die Förderung und Achtung der Menschenrechte, Informations- und Bildungsmaßnahmen und sowie demokratische Grundsätze darstellen 1.
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Eine Analyse des Abkommens aus heutiger Sicht zeigt:
Das Abkommen deckt zwar umfassend besonders viele Themengebiete ab, ein Großteil der neueren Sondervorschriften gingen allerdings nicht unbedingt weiter als bestehende internationale Verpflichtungen. Etwa bei den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen und den technischem Handelsbarrieren: Dort gingen die Maßnahmen nicht über die mit der Welthandelsorganisation vereinbarten Standards hinaus.
In anderen, handelssensiblen Bereichen, wie etwa dem Dienstleistungssektor, dem öffentlichen Beschaffungswesen oder auch der Wettbewerbspolitik, wurden allerdings über internationale Standards hinaus gehende Bestimmungen getroffen, deren Folgenabschätzung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht klar beleuchtet wurden.
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Saskia Haun – amerika21
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1 Globales Kooperationsabkommen EG-Mexiko
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korrespondierende Infos
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EU-Handelsabkommen in Vorbereitung
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Bulgarien und Rumänien: Kein CETA ohne schriftliche Visazusagen

Bulgarien und Rumänien:
Kein CETA ohne schriftliche Visazusagen
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Bulgarien und Rumänien werden ihr Veto gegen das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) erst zurücknehmen, wenn sie die Visa-Zusagen aus Ottawa schriftlich erhalten haben.
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Alle EU-Bürger dürfen ohne Visum nach Kanada einreisen – alle, bis auf Bulgaren und Rumänen.
Obwohl Sofia und Bukarest eigentlich nichts an CETA auszusetzen haben, nutzen sie die sich bietende Gelegenheit, um nun auch für ihre Staatsangehörigen Visafreiheit in Kanada zu sichern.
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euractiv – 19.10.2016
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Canada bricht CETA-Verhandlungen ab

Canada bricht CETA-Verhandlungen ab
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Nach anhaltenden Protesten von Wallonien hat die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland die Ceta-Verhandlungen vorläufig abgebrochen und ist aus Brüssel abgereist.
Die EU sei nicht in der Lage, das Abkommen abzuschließen.
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Im Gespräch mit Journalisten meinte Freeland:
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“It is evident to me, for Canada, the European Union is not capable right now to have an international agreement, even with a country that has European values like Canada”
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Weitere Details finden sich u.a. bei ZeroHedge und FAZ.
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Die Millionen europäischen Bürger, die während der letzten Monate gegen CETA/TTIP protestiert haben, sollten sich bei den Wallonen für deren harte Haltung ausdrücklich bedanken und nun erst recht gegen diese Freihandelsabkommen protestieren.
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Ihr Oeconomicus
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