Wie Europas Politiker ihre Wähler austricksen

Zahlen, bitte?
Wie Europas Politiker ihre Wähler austricksen
Obwohl Griechenland schnurstracks in die Pleite wandert, ja im Grunde schon längst dort angelangt ist, wollen EU-Funktionäre und europäische Staatschefs das Unvermeidliche aufhalten. Anstatt der Realität ins Auge zu blicken, bedient man sich allerlei (mehr oder weniger kreativer) finanztechnischer Tricks. Mit messerscharfem Verstand seziert und entlarvt der Autor in seinem Essay die Methoden. Er zieht dabei u. a. auch Parallelen zu Argentinien, das vor knapp 12 Jahren offiziell Konkurs vermeldete. Mittlerweile saniert, wird das Land ausgerechnet jetzt von eigenen Altlasten eingeholt. Und wir Europäer: Werden wir aus der Geschichte lernen?
[…]
Von Univ.-Lektor Prof. mult. Mag. Dr. Walter Weiss – zeitgeist

US-Arbeitslosenquote sinkt überraschend auf 7,7 Prozent

US-Arbeitslosenquote sinkt überraschend auf 7,7 Prozent
Der letzte Arbeitsmarktbericht in diesem Jahr und erste nach Obama’s Wiederwahl zeigt einen positiven Trend. Aber die drohende Fiskalklippe zum Jahresanfang sorgt für Unsicherheit. Die US-Arbeitslosenquote in den USA ist im November überraschend auf 7,7 Prozent gefallen, den niedrigsten Stand seit Dezember 2008.
Dagegen ist die Stimmung der US-Konsumenten Anfang Dezember überraschend eingebrochen. Der Index für das Verbrauchervertrauen fiel nach vorläufigen Berechnungen auf 74,5 Zähler von 82,7 Punkten, teilten Thomson Reuters und die Universität Michigan am Freitag zu ihrer Umfrage mit.
(DiePresse)
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Anmerkung
Wie so oft, habe ich an der US-Arbeitslosen-Statistik meine Zweifel. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich bei genauerer Betrachtung die Zahlen als korrekturbedürftig herausstellen.
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Das ging aber flott … der geschätzte Kollege Steffen Bogs (querschüsse) – hat den Arbeitsmarktbericht fachgerecht seziert und sein erkenntnisreiches ‚pathologisches Gutachten‘ zum Ausklang des Tages dokumentiert.
Wie vermutet, erscheinen im ‚Land der unbegrenzten Möglichkeiten‘ auch die ‚Münchhausen-Interpretationen‘ unbegrenzt zu sein … dies gilt auch und insbesondere für den andauernden und ‚unbegrenzten‘ Anstieg der US-Food-Stamps-Bezieher.
Die gerade als SUPPLEMENTAL NUTRITION ASSISTANCE PROGRAM veröffentlichte Statistik der Schande markiert per 30.09.2012 ein neues Allzeithoch von 47.710.324 verarmten Menschen.
Steffen Bogs hat die miese Qualität der bisherigen wirtschaftlichen Erholung in den USA entsprechend kommentiert.
Besten Dank dafür!

Ihr Oeconomicus


Die Geisterfahrt des Dr. Schäuble

Die Geisterfahrt des Dr. Schäuble
Ein aufmerksamer Leserbriefschreiber namens Jamie Dimon hat vor Monaten die abenteuerliche Zick-Zack-Fahrt des Dr. Schäuble mit dem Rettungskreuzer „ESM-Deutschland“ aufgelistet und wie folgt kommentiert:

 

„Die deutsche Öffentlichkeit wird permanent getäuscht und belogen.
Man werfe nur einen Blick auf die Chronologie der gesammelten Lügen und Täuschungsmanöver des Herrn Dr. Schäuble zum Thema Griechenland“.

Wir führen diese Liste fort. Es scheint, dass der Herr ESM-Gouverneur bei der „Eurorettung“ schon in den griechischen Gewässern den Kurs völlig verloren hat.
Seine Äußerungen zu dieser Reise klingen zunehmend verwirrt. Zwischenzeitlich hatte ihn der Sturm an die Küste Spaniens geworfen, wo er – trotz längst leerer Kassen und ohne Auftrag – auf Kosten der deutschen Schiffseigner gönnerhaft Milliardenhilfen versprach und zur Rechtfertigung erklärte
(19.07.2012), dass schließlich der spanische Staat für die Hilfen in Höhe von € 100 Milliarden hafte:

 

„Diese Reformen Spaniens sind richtig und notwendig.“

Auch direkte Bankenhilfe „sei ein Thema“ – wenn die Bankenaufsicht funktioniere! Wir haben keinen Zweifel, dass er dafür gemeinsam mit seinen
Freunden von der EU-Kommission, der EZB und der Hochfinanz sorgen wird. Urteilen Sie selbst, ob sie Ihr Schiff und Geld diesem „Gouverneur“ noch weiter anvertrauen wollen.
[…]
Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.

Deutsche Bank und Allianz halten an Agrarspekulationen fest

Deutsche Bank und Allianz halten an Agrarspekulationen fest

Viele Finanzinstitute haben sich wegen der drohenden Lebensmittel-Krise aus dem verrufenen Geschäft mit Agrarspekulationen zurückgezogen. Die beiden wichtigsten deutschen Spieler lehnen es bislang ab, solche Geldanlagen aufzugeben – auch wenn die Kritik daran wächst.

CAPITAL

dazu:

foodwatch-Report: „Die Hungermacher“ – Wie Deutsche Bank, Goldman Sachs & Co. auf Kosten der Ärmsten mit Nahrungsmitteln spekulieren

Oktober 2011  – PDF [88 Seiten]

Anmerkung

An der Stelle werden Phantasien wach, wie man die Zocker dazu zwingen könnte, solche menschenverachtenden Zockergeschäfte zu unterlassen .. Impulse aus den Abnickervereinen sind vermutlich nicht zu erwarten ..

meint Ihr Oeconomicus


„Die Schuldenlawine“: Der Weg aus der Krise wird schmerzhaft

„Die Schuldenlawine“: Der Weg aus der Krise wird schmerzhaft

Was macht die Krise aus unserem Geld? Die Vermögensverwalter Bert Flossbach und Philipp Vorndran geben Antworten. Im Buch „Die Schuldenlawine“ entwerfen sie ein Szenario von der Welt im Jahr 2015. Es wird ungemütlich.

Die Politik stellt weitere Milliarden für die Euro-Rettung bereit. Eilig muss ein Fiskalpakt her. Banken droht die Pleite. Und in Spanien gehen Menschen auf die Straße, um gegen Sparmaßnahmen zu demonstrieren. Die Zeitungen sind voll mit derartigen Meldungen. Immer ist dann von „Krise“ die Rede. Aber wie und warum sie zusammenhängen, und was sie für jeden einzelnen von uns bedeuten, das erklärt kaum einer; nicht die Politiker, die es oft selbst nicht besser wissen, nicht die Banker, deren Geschäftsmodell darin besteht, dass niemand ihre komplexen Geschäfte versteht, auch nicht die Ökonomen, die sich lieber untereinander streiten.

Handelsblatt – 17.07.2012, 09:34 – Kommentare


Die Sirenen der Sprachschurken werden schriller

Zitat zum Tage

„There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.“


Creative Commons-Lizenz – Urheber: Mark Hirschey

Zitat-Quelle
Warren Buffet im Interview mit Ben Stein, New York Times, November 26, 2006

Dieser Aussage möchte ich entgegnen:

„I think you might be barking up the wrong tree. It’s time to realize ‚Pride comes before the fall!‘ „

Die Sirenen der Sprachschurken werden schriller

Je intensiver sich die Ablehnung deutscher Steuerzahler gegen vermeintlich alternativlose Bankenrettungen und Festhalten an einer gescheiterten Währung artikuliert, um so nachhaltiger wird das Dogma der Herrin schwarz-gelben Gedankengutes der Öffentlichkeit vorgebetet.

Dabei ähneln die Molltöne der Versagertruppe und ihrer medialen Entourage verwirrungstiftenden Wegbeschreibungen aus dem Dickicht fiskalpolitischer Labyrinthe.

Offenbar helfen die schwarz-rot-grün-gelben Irrlichter, um die Tücken des am 29. Juni zur Abstimmung anstehenden ESM-Gesetzes nicht auszuleuchten. Aufmerksame Bürger, welche sich erfolgreich aus dem Club betreuter Denker verabschiedet haben, erahnen hindoch die schrecklichen Folgen und unwägbaren Risiken dieses Ermächtigungsgesetzes.

Mit ihrer Ankündigung gegen ESM-Vertrag und Fiskal-Pakt eine Verfassungsklage einreichen zu wollen, hat DIE LINKE, wenn auch nach meinem Dafürhalten aus den falschen Gründen, gerade ein politisches Erdbeben eingeleitet. Dabei ist ihr Hauptargument

„Deutsche Politik darf nicht fremdbestimmt werden“ 

zwar inhaltlich richtig, steht aber im Widerspruch zu ihrer Forderung nach Eurobonds.

Immerhin hat sich das BVerfG unmittelbar nach Bekanntwerden des anstehenden Gangs der Linken nach Karlsruhe mit eindeutigen Worten zunächst einmal klar positioniert:

„Wir gehen davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit
auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat.”

Eilfertig bestätigte das Bundespräsidialamt, dem „Wunsch“ des BVerfG nachzukommen, natürlich mit dem Wissen, dass aus einem solchen „Wunsch“ sehr schnell eine einstweilige Anordnung (!)  werden kann.

Übrigens, kurz nachdem diese Meldung in die Öffentlichkeit gelangte, wurde aus dem schwarzen Block des volldemokratischen Schützengrabens eine verbale Salve abgefeuert:

„Ich glaube nicht, dass es klug ist,
wenn die Verfassungsorgane öffentlich miteinander kommunizieren,
und ich glaube noch weniger, dass es klug ist,
dass die Bundesregierung dazu Kommentare abgibt“

ereiferte sich der Robin Hood unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, Herr Dr. Wolfgang Schäuble,

wie u.a. im Handelsblatt nachzulesen ist.

Bereits am 20. März 2012 hatte ich zum Inkrafttreten eines Parlamentsgesetzes nachfolgenden Kommentar verfasst:

„Wie jedes Parlamentsgesetz bedarf es dann zum Inkrafttreten der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten nach Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GGDer BP hat ein formelles [von Staatsrechtlern oft auch als Prüfungspflicht bewertet] und ein materielles Prüfungsrecht [unter Staatsrechtlern allerdings umstritten].
Dies ermöglicht dem BP u.a. eine solche Gesetzesvorlage -natürlich vor Unterzeichnung- durch das BVerfG prüfen zu lassen.
However, wird ein Gesetz nicht vom BP unterschrieben, kommt es nicht zustande.
In einem Land von Mäusen, 
das von Katzen regiert wird, liegt seit der Gauck-Protektion durch den Verein Atlantik-Brücke e.V. die Vermutung nahe, dass er eine Katze im Kostüm einer Maus sein könnte.“

Anscheinend war diese Einschätzung nicht ganz so abwegig. Wie im Zuge der Berichterstattung um das Karlsruher Säbelrasseln erkennbar wurde, sollte nach der Regieanweisung unserer Volldemokraten das ESM-Gesetz am 29. Juni gegen 17:00h im Bundestag und ab 20:00h im Bundesrat durchgewinkt und noch am selben Abend durch den BP unterschrieben werden.
Durch die neuen Gegebenheiten dürfte sich die Notwendigkeit für ein solch straffes Timing erledigt haben.

Bereits am 19. Juni hatte das BVerfG im Zuge der Organklage der Grünen im Bundestag rote Linien markiert und damit deutlich gemacht, dass politischer Zeitdruck auch in Zeiten der europäischen Staatsschuldenkrise kein Argument dafür ist, die Demokratie auszuhebeln!
hier der Urteilstext.

Wer nun hofft, dass sich die Groteske „des größten Raubzuges der Menschheitsgeschichte“ nun zum Guten wendet, dürfte die Drehbuchautoren in Berlin und Brüssel unterschätzen. Es ist wohl eher davon auszugehen, dass wir schon recht bald, wie weiland im Walpurgisnachtstraum [einer Szene aus Johann Wolfgang von Goethes Faust I.], eine große, bunte und phantastische Inszenierung auf dem politischen Hexenberg erleben werden.

Zunehmende Sorgen um den Erhalt individueller Lebensleistungen

Bleiben wir für einen Moment bei Faust, der Tragödie erster Teil.
In der Szene „Zeche lustiger Gesellen“ in Auerbachs Keller zu Leipzig spricht Mephistopheles zu Faust:

„Den Teufel spürt das Völkchen nie und wenn er sie beim Kragen hätte.“

Nach meiner Wahrnehmung hat das Volk längst erkannt, dass es „vom Teufel“ am Kragen gepackt wurde und es zeichnet sich ein kollektiver Stimmungswandel hinsichtlich unser aller Zukunftsaussichten ab.
Da man von interessierter Seite dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen kann, wurden folgerichtig der brain-wash-box manipulative Instrumente entnommen, um damit an der Spitze der Bewegung die Deutungshoheit zu erringen.

Dieser Prozess wird insbesondere sehr schön sichtbar, wenn man die medialen Beruhigungsversuche allgegenwärtiger Populisten verfolgt.
Hier eine kleine Auswahl:

Mein Geld ist sicher – oder nicht?

Handelsblatt – 05.06.2012, 14:50h

Staat garantiert nicht für Erspartes! – Der 100 000-Euro-Irrtum

FOCUS-MONEY-05.06.2012, 14:43h

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)

Bundesministerium der Justiz

EU-Einlagensicherung – Deutsches Geld für spanische Sparer

Handelsblatt – 06.06.2012, 15:41h

Angst-Studie: Die Deutschen sehen für die Zukunft schwarz

Berliner Morgenpost – 11.06.12

dazu ein Kommentar von Daniel Neun

So schützen Sie ihr Geld

Handelsblatt – 15.06.2012, 09:56h

Diese Neun entscheiden über Ihr Geld

Freie Welt – 15.06.2012

ARD Sondersendung: „Wer rettet jetzt den Euro?“

… unter anderem mit meinem persönlichen „Lieblings-Finanz-Experten“, Hermann-Josef Tenhagen, der sich bereits in der Vergangenheit als vollmundiger Protagonist für kapitalgedeckte Lebensversicherungen und gegen den Erwerb von Gold einsetzte,

… und Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments und ehemaliger Buchhändler, einem wahren Könner des Rezitats von Anne Lindgren’s „Pippi Langstrumpf“:

Ich mach‘ mir die Welt widde widde wie sie mir gefällt ….“

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„Die Griechenwahl – statt Ende mit Schrecken jetzt Schecks ohne Ende?“

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Nach der Krise ist vor der Krise – ist unser Erspartes wirklich sicher?

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dazu die Kommentare im annewill-blog

Wesentlich realistätsbezogener gestaltete sich die Podiums-Diskussion im Audimax der Westfälischen Hochschule Recklinghausen zum Thema „Wege aus der Krise“.

Dazu drei hochspannende Vorträge von:


gemeinfreie Bilddatei – Urheber: Richardfabi

Prof. Dr. Elmar Altvater

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Creative Commons-Lizenz – Urheber: Sir James

Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup

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Creative Commons-Lizenz – Urheber: Office of Axel A. Weber („Marion Schwartze-Walter“) 

Prof. Dr. Ulrich van Suntum

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dazu Prof. van Suntum’s etwas „lockere“ Darstellung unserer Währungsunion:

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Der Rettungsschirm kinderleicht erklärt:

got the picture?

Als vorläufigen Abschluss dieser Bestandsaufnahme empfehle ich den Focus-Artikel „Die Wahrheit über den Euro-Crash“, in welchem fünf Experten Klartext reden:

FOCUS-MONEY vom 20.06.2012

Das Ende der Toleranzen und die Schwindsucht in der Trickkiste

Die große Koalition der Volkstäuscher

Hans Werner Sinn über die Zukunft des Euro

Die Politik redet vom Primat der Politik über die ökonomischen Gesetze und wir halten das für dummes Zeug, wir glauben das gibt es überhaupt nicht. Regierungen werden zerbrechen weil sich die ökonomischen Gesetze letztlich durchsetzen.

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Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit, die ich mit einem Zitat des chinesischen Philosophen LU XIN honorieren möchte:

„Hoffnung ist wie ein Pfad. Am Anfang existiert er noch nicht, er entsteht erst, wenn viele Menschen den gleichen Weg gehen.“

Ein wenig Hoffnung könnte bei der Rede von Hubert Aiwanger, dem Parteivorsitzenden der Freien Wähler, während der Bundesmitgliederversammlung in Geiselwind, aufkeimen:

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Wie immer sind Ihre Fragen, Anregungen und Kommentare und vor allem konstruktive Kritik herzlich willkommen.

Ihr Oeconomicus


Münchhausen-Trilemma

Zitat zum Tage

„Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“


Diese Bild- oder Mediendatei ist gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.

[Molière (eigentlich Jean-Baptiste Poquelin; * vermutlich 14. Januar 1622 in Paris,
getauft am 15. Januar 1622; † 17. Februar 1673 ebenda)
war ein französischer Schauspieler, Theaterdirektor und Dramatiker.
Er ist einer der großen Klassiker und machte die Komödie zu einer der Tragödie potenziell gleichwertigen Gattung.
Vor allem erhob er das Theater mehrere Jahre lang zum Diskussionsforum
für die Probleme „richtigen“ und „falschen“ Verhaltens in der Gesellschaft seiner Zeit.]

Münchhausen-Trilemma

Wikipedia erläutert das „Münchhausen-Trilemma“ wie folgt:

„Das Münchhausen-Trilemma versucht zu zeigen, dass Aussagen prinzipiell nicht abschließend begründbar seien. Es reduziert Begründungen dazu auf drei mögliche Basisfälle (Infiniter Regress, Zirkelschluss und Dogma) und weist sie als inakzeptabel zurück.
Der Name ist eine ironische Anlehnung an Baron Münchhausen, der behauptete, sich an den eigenen Haaren aus einem Sumpf gezogen zu haben. Eine philosophische Verwendung des Bildes findet sich in Nietzsches Jenseits von Gut und Böse, der es als „logsche „Nothzucht und Unnatur“ bezeichnet, wenn jemand versucht, „mit einer mehr als Münchhausen’schen Verwegenheit, sich selbst aus dem Sumpf des Nichts an den Haaren in’s Dasein zu ziehen.“
[…]

Die Trilemma-Situation

Angenommen, Satz p soll begründet werden. Drei Wege scheinen hierfür möglich:

Infiniter Regress: Jede Aussage, die p begründet, muss wiederum begründet werden. Dies führt in einen „unendlichen Regress“. (Beispiel: Woher kommt der Mensch? – Er stammt von Adam und Eva ab! – Wer erschuf Adam und Eva? – Gott erschuf sie! – Wer erschuf Gott?)

Zirkel: Die Begründung verläuft im Kreis. Eine Aussage, die p begründen soll, ist identisch mit p oder kommt in der Begründungskette, die p begründen soll, bereits vor. (Beispiel nach einer Komödie Molières: Warum ist das Mädchen stumm? – Das Mädchen ist stumm, weil es sein Sprachvermögen verloren hat! – Warum hat es sein Sprachvermögen verloren? – Auf Grund des Unvermögens, die Sprache zu beherrschen!)

Dogma: Die Begründung für p läuft nicht ins Unendliche, sondern der Regress kommt bei einem Dogma zum Stehen. Die Aussage, bei der die Begründung stoppt, ist selbstevident als Regressstopper gerechtfertigt. (Beispiel: Warum …? – Gott hat das in seinem unergründlichen Ratschluss so beschlossen!)

Da es keine unfehlbaren Quellen der Erkenntnis gibt, sondern allenfalls Quellen, deren Unfehlbarkeit dogmatisch behauptet wird, gibt es gemäß dem Münchhausen-Trilemma keinen privilegierten Zugang zur Wahrheit.

Der Philosoph und Sozialwissenschaftler Hans Albert kommt in „Traktat über kritische Vernunft“, einem Klassiker der Wissenschaftstheorie, zu diesem Lehrsatz:

„Es gibt weder eine Problemlösung, noch eine für die Lösung bestimmter Probleme zuständige Instanz, die notwendigerweise von vornherein der Kritik entzogen sein müsste. Man darf sogar annehmen, dass Autoritäten, für die eine solche Kritikimmunität beansprucht wird, nicht selten deshalb auf diese Weise ausgezeichnet werden, weil ihre Problemlösungen wenig Aussicht haben würden, einer sonst möglichen Kritik standzuhalten. Je stärker ein solcher Anspruch betont wird, um so eher scheint der Verdacht gerechtfertigt zu sein, dass hinter diesem Anspruch die Angst vor der Aufdeckung von Irrtümern, das heißt also: die Angst vor der Wahrheit, steht.“

Der Aufsatz „Der ESM kommt: Die Eurozone wird zur Transferunion“ im Blog Wirtschaftliche Freiheit beginnt zu recht mit dem Aufruf an alle politisch Interessierten, sich am kommenden Donnerstag [29.03.2012] einen Tag Urlaub zu nehmen, oder zumindest sicherzustellen, dass im Büro via Internet die Live-Übertragung aus dem Deutschen Bundestag verfolgt werden kann.

Aufgrund der Wichtigkeit des Vorganges nehmen ich mir die Freiheit eine längere Passage aus dem Blog „Wirtschaftliche Freiheit“ zu zitieren:

„Denn es wird um den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gehen, und es wird sicher eine historische Debatte. Eine furiose Redeschlacht auf höchstem Niveau, in der Befürworter und Gegner des ESM sich nichts schenken und kontrovers in der Sache diskutieren.

Seltsame und in der Vergangenheit bereits ad nauseam wiederholte Kurzschlüsse — von der Art:
Europa ist ein Friedensprojekt, wenn der ESM nicht kommt gibt es also Krieg — wird es diesmal sicher nicht geben. Auch von der Stigmatisierung der ESM-Skeptiker aus allen Parteien als Nationalisten, Feinde Europas, Rechtspopulisten oder verhinderte Kriegstreiber, wird man diesmal im Bundestag sicher absehen.
Es wäre ja auch peinlich, wenn die Befürworter des ESM nicht mehr zu bieten hätten als so etwas.

Schauen wir uns also mal ganz nüchtern an, worum es am Donnerstag in den zwei Stunden, die für diese Debatte reserviert sind, gehen wird.

Die gute Nachricht zuerst:

In der Frühphase der Verhandlungen über den ESM gab es die Befürchtung, daß Deutschland immer wieder zu einem Nachschießen von Geld gezwungen werden könnte, wenn der Gouverneursrat des ESM eine Erhöhung des Stammkapitals beschließt. Hier muß man sich jedenfalls formal keine Sorgen mehr machen.
Derartige Entscheidungen wären vom Gouverneursrat (der aus den Finanzministern der Euroländer besteht) einstimmig zu beschließen; der deutsche Vertreter wiederum dürfte nicht zustimmen, ohne sich einer parlamentarischen Mehrheit in Deutschland zu vergewissern.“

Nachfolgend zitieren wir Auszüge aus der Agenda des Deutschen Bundestages zur Lesung des ESM:

„Agenda im Deutschen Bundestag

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 28. März, bis Freitag, 30. März 2012, diskutiert der Bundestag unter anderem über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
[…]
Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Web-TV auf http://www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Donnerstag, 29. März 2012

Europäischer Stabilitätsmechanismus:
Über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) diskutieren die Abgeordneten zu Beginn des Sitzungstages ab 9 Uhr. Die Koalitionsfraktionen haben dazu fünf Gesetzentwürfe vorgelegt (17/9045, 17/9046, 17/9048, 17/9049) die in erster Lesung beraten werden.
Ab Juli soll danach der ESM als permanenter Krisenmechanismus für Finanzhilfen bereitstehen und den bisherigen, befristeten Euro-Rettungsfonds (EFSF) ablösen. Was die finanzielle Beteiligung Deutschlands am ESM-Kapital angeht, so sehen die Koalitionsentwürfe vor, dass Deutschland aus dem Bundeshaushalt rund 22 Milliarden Euro direkt in den ESM einzahlt. Für weitere 168 Milliarden Euro abrufbares Kapital ist eine Gewährleistung vorgesehen.
Während der zweistündigen Debatte werden außerdem drei Anträge der Linksfraktion in erster Lesung beraten.

die Gesetzentwürfe

17/9045

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

A. Problem und Ziel

Eine nachhaltige Haushaltspolitik und gesunde Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, aber auch der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sind angesichts der umfassenden politischen und volkswirtschaftlichen Interdependenzen zwischen diesen Staaten unabdingbar.
Sie sind notwendige Voraussetzungen für Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat, dauerhaft günstige Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen und den Zusammenhalt der Wirtschafts- und Währungsunion.
Im Verlauf der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion durch die im Rahmen des Vertrags von Maastricht vereinbarten Regelungen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Dies kann zu essenziellen Problemen für die betroffenen Mitgliedstaaten, das Euro-Währungsgebiet und die Europäische Union als Ganzes führen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Wirtschafts- und Währungsunion durch neue vertragliche Regelungen zu verstärken, um die Haushaltsdisziplin zu verbessern, gesunde öffentliche Finanzen zu erreichen und eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung zu ermöglichen.
Ursprüngliches Ziel war es, diese Regelungen durch eine Änderung der Unionsverträge einzuführen. Dies ist derzeit nicht realisierbar. Vor diesem Hintergrund sollen die von den Staats- und Regierungschefs des Euroraums am 9. Dezember 2011 vereinbarten inhaltlichen Eckpunkte im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrags umgesetzt werden. Vertragsparteien sind die Euro-Mitgliedstaaten sowie – zum jetzigen Zeitpunkt – acht der zehn übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesregierung wird auf eine frühestmögliche Überführung der Regelungen des Vertrags in den Rechtsbestand der Verträge der Europäischen Union hinwirken, die im Vertrag explizit angelegt ist.

B. Lösung

Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zum Vertrag über die Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion entsprechend Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes und gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Das Gesetz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Unternehmen eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung können zurzeit nicht quantifiziert werden.

F. Weitere Kosten

Das Gesetz verursacht keine Kosten für Wirtschaftsunternehmen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Entwurf der Gesetzesvorlage 17/9045 als PDF-Datei

17/9048

Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG)

A. Problem und Ziel

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat strukturelle Probleme im Euroraum – zu hohe Staatsverschuldung und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit einiger Eurostaaten – ebenso schonungslos offen gelegt wie grundlegende Mängel in der Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Gesamtansatz der Bundesregierung zur Krisenbewältigung und zur Schaffung einer nachhaltigen Stabilitätsunion nimmt diese Ursachen in den Blick.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist als dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus integraler Bestandteil dieser umfassenden Strategie. Auf der einen Seite wird das rechtliche Fundament der Wirtschafts- und Währungsunion durch den von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 2. März 2012 unterzeichneten Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (sog. Fiskalvertrag) weiter verstärkt, nachdem bereits der Stabilitäts- und Wachstumspakt verschärft, die Überwachung der Wettbewerbsfähigkeit durch das neue Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte verbessert und eine effizientere europäische Finanzmarktaufsicht eingeführt wurde.
Auf der anderen Seite wird als Ergänzung dieser präventiv wirkenden Maßnahmen ein robustes Krisenbewältigungsinstrument geschaffen, um Gefahren für die Stabilität der Eurozone insgesamt effektiv abwenden zu können.
Der ESM soll bereits 2012 – ein Jahr früher als geplant – in Kraft treten und mittelfristig die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.

B. Lösung

Der ESM wird mit dem am 2. Februar 2012 unterzeichneten Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus errichtet.
Der ESM soll ab dem 1. Juli 2012 den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Stabilitätshilfen zur Verfügung stellen können, wenn es zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist.
Er wird die Aufgaben des EFSM und der EFSF, die Finanzhilfen nur bis zum 30. Juni 2013 gewähren kann, übernehmen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Gewährung von Stabilitätshilfen durch den ESM an einen Mitgliedstaat ab dem 1. März 2013 die Ratifizierung des Fiskalvertrags durch den betreffenden Mitgliedstaat sowie nach Ablauf der dafür bestehenden Umsetzungsfrist die Einführung nationaler Schuldenbremsen entsprechend den Regelungen des Fiskalvertrags voraussetzt.
Der ESM wird durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution gegründet und mit einem Stammkapital von 700 Mrd. Euro ausgestattet, das aus 80 Mrd. Euro eingezahltem Kapital und 620 Mrd. Euro abrufbarem Kapital besteht.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird der finanzielle Gesamtrahmen der Beteiligung Deutschlands am ESM gesetzlich bestimmt. Außerdem sollen im Gesetz Regelungen für die parlamentarische Beteiligung im Rahmen der laufenden Tätigkeit des ESM getroffen werden, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens ausgestaltet werden.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Bundesrepublik Deutschland wird sich am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des ESM in Höhe von 80 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,71712 Mrd. Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des ESM in Höhe von 620 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,30768 Mrd. Euro beteiligen.
Das einzuzahlende Kapital wird in Teilbeträgen bereitgestellt, die in diesem Jahr anfallenden Tranchen werden durch den Nachtragshaushalt 2012 bereitgestellt.

Die mittelbaren finanziellen Auswirkungen sind nicht bezifferbar.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, verändert oder abgeschafft.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Unternehmen eingeführt, verändert oder abgeschafft.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es entsteht kein nennenswerter Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.

F. Weitere Kosten

Das Gesetz führt nicht zu zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unternehmen.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen sind Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.

Entwurf der Gesetzesvorlage 17/9048 als PDF-Datei

17/9049

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes

A. Problem und Ziel

Die Risiken für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes sind seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 weiter gestiegen.
Die Staaten der Eurozone benötigen daher schlagkräftigere Mechanismen für ein effektiveres Krisenmanagement zur Unterstützung überschuldeter Staaten, die eine angemessene und mit marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbare Kostentragung des Privatsektors ermöglichen. Im Rahmen der gegenwärtigen Diskussionen haben Überlegungen zur Einführung von Umschuldungsklauseln („Collective action clauses“) eine zentrale Rolle übernommen. Im Kern sind diese Klauseln darauf gerichtet, staatliche Umschuldungen zu erleichtern, in dem hierfür benötigte Beschlüsse der Gläubiger an Mehrheitserfordernisse gebunden werden, die unterhalb der Einstimmigkeit liegen.

Bereits Ende des Jahres 2011 hatten sich die Staaten der Eurozone auf Musterbestimmungen für Umschuldungsklauseln verständigt.
Der am 2. Februar 2012 von allen Staaten des Euro-Währungsgebietes unterzeichnete Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus verpflichtet nunmehr die Staaten des Euroraumes zur Einführung solcher Umschuldungsklauseln ab dem 1. Januar 2013, deren rechtliche Wirkung in allen Rechtsordnungen des Euro-Währungsgebietes jeweils gleich zu sein hat.
Aus diesem Grund ist künftig die Verwendung von Umschuldungsklauseln durch Ergänzung der Emissionsbedingungen von Bundeswertpapieren mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten vorgesehen. Diese Klauseln kommen nur im Fall eines drohenden Zahlungsausfalls zur Anwendung.

Dem Bundesschuldenwesengesetz, das die Aufgaben und Instrumente des Schuldenwesens regelt, werden Vorschriften hinzugefügt, die die Möglichkeit vorsehen, Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingungen des Bundes einzuführen. Wesentliche Inhalte der beabsichtigten Ergänzung der Emissionsbedingungen werden im Sinne eines Leitbilds verankert.

Hierbei trägt der Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung, dass Emissionsbedingungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 305, 312) Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und daher einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen.
Nach dem für eine Inhaltskontrolle grundlegenden Maßstab des § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen benachteiligen.

Die wesentlichen Grundgedanken der Umschuldungsklauseln sollen mit diesem Änderungsgesetz verankert werden.
Das Bundesschuldenwesengesetz übernimmt somit die Funktion eines Leitbildes, das die wesentlichen Inhalte der unter den Eurozonenstaaten abgestimmten Umschuldungsklauseln nachzeichnet.

B. Lösung

Um die Einführung von Umschuldungsklauseln im Bereich der Bundeswertpapiere zu ermöglichen, ist das Bundesschuldenwesengesetz im Hinblick auf mögliche gerichtliche Inhaltskontrollen um ein Leitbild für solche Klauseln zu ergänzen. Dieses Leitbild enthält wesentliche Elemente der von den Staaten der Eurozone vereinbarten Musterbestimmungen.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zusätzliche Haushaltsausgaben sind infolge der Durchführung des Gesetzes nicht zu erwarten.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen, die zu einem Erfüllungsaufwand bei Bürgern führen.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die Anwendung des Gesetzes im Rahmen der Einführung der Umschuldungsklauseln insoweit keine Auswirkungen hat.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, da die Anwendung des Gesetzes im Rahmen der Einführung der Umschuldungsklauseln insoweit keine Auswirkungen hat.

F. Weitere Kosten

Auch zusätzliche Kosten insbesondere in der Finanzbranche entstehen nicht.

Entwurf der Gesetzesvorlage 17/9049 als PDF-Datei

Stärkung der Finanzaufsicht:

Die Stärkung der Finanzaufsicht ist das Ziel eines Antrages von Union und FDP, der ab 17 Uhr auf der Tagesordnung steht. 30 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.
[…]
Internationaler Währungsfonds:

Höhere Finanzmittel für den Internationalen Währungsfonds (IWF) sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8839, 17/9083) vor, der ab 19.40 Uhr abschließend beraten wird. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, will die Regierung die Basis für die Erhöhung der regulären Finanzmittel des IWF durch Verdopplung der Quoteneinzahlungen seiner Mitgliedschaft schaffen. Zudem soll die Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums IWF reformiert werden. Künftig sollen alle Mitglieder den sie repräsentierenden Exekutivdirektor wählen, fordert die Bundesregierung. Für die Beratung der Vorlage sind 30 Minuten eingeplant.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

17/8839

Entwurf eines Gesetzes zu der Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)

A. Problem und Ziel

Der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat am 15. Dezember 2010 der Änderung des IWF-Übereinkommens zugestimmt, um die Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums des IWF zu reformieren.
Die Reform der Zusammensetzung des IWF-Exekutivdirektoriums betrifft das bislang geltende Recht der fünf größten Anteilseigner des IWF, ihren Exekutivdirektor zu ernennen, während die restlichen Exekutivdirektoren durch einzelne oder in Stimmrechtsgruppen zusammen – geschlossene Mitgliedsländer gewählt werden. Zur Stärkung der Legitimation, Gleichbehandlung und Anpassungsfähigkeit des IWF-Direktoriums sollen künftig alle Exekutivdirektoren gewählt werden.

B. Lösung

Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds durch Gesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner

E. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Erfüllungsaufwand des Bundes und der Länder bleibt unverändert.

F. Weitere Kosten

Keine

Entwurf der Gesetzesvorlage 17/8839 als PDF-Datei

17/9083

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

Beschlussempfehlung zu 17/9083 als PDF-Datei

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung:

Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/8840), der ab 21 Uhr 30 Minuten lang abschließend beraten wird, ist es, dass die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auch in den südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres tätig werden darf.
Die Bank, so heißt es in der Begründung, sei zur Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen, gegründet worden.
Zu den gleichen Bedingungen dürfe der Zweck der Bank künftig auch in der Mongolei und in Mitgliedsländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums verfolgt werden, heißt es vor dem Hintergrund der „historischen Veränderungen, die sich in Nordafrika und im Nahen Osten vollziehen“.

Gesetzentwurf 17/8840

Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 30. September 2011 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.“
Gesetzentwurf 17/8840 als PDF-Datei

Ich bin immer wieder auf’s Neue über den umfassenden und detailreichen Sachverstand unserer Bundestags-Abgeordneten erstaunt.
30 Minuten für die Beratung der Vorlage [selbst vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses] ist, wie ich finde, echt rekordverdächtig!
Allerdings haben unsere Volksvertreter bei den Abstimmungen zum ESM den großen Vorteil, dass diese Gesetzesvorlagen alternativlos sind.
Für die Regierungskoalition wäre es doch auch ärgerlich, sollte sich eine signifikante Gruppe aus den eigenen Reihen an Immanuel Kant’s „Sapere aude“ erinnern und damit unsere nette Bundeskanzlerin oder ihren Finanzminister einem Münchhausen-Trilemma aussetzen.

Die Hauptsache dieser oben zitierten Gesetzentwürfe ist doch, dass die zu beschliessenden Gesetze in zwei Fällen nicht zu zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, in einem Fall nicht zu zusätzlichen Kosten für mittelständische Unternehmen und in einem Fall nicht zu zusätzlichen Kosten [insbesondere] der Finanzbranche führen!

Die Party zu Lasten der ?? [hmm, wem wohl] kann also munter fortgesetzt werden.

Aber damit nicht genug. Nach einem solch anstrengenden, langen Arbeitstag im Parlament geht es damit weiter:

Zitat aus der Agenda des Deutschen Bundestages:

„Vertrag mit dem Zentralrat der Juden:

Im Anschluss an die um 22.20 Uhr beginnende halbstündige Debatte stimmen die Abgeordneten über den von der Bundesregierung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland geschlossenen Vertrag ab, wonach sich der Bund verpflichtet, dem Zentralrat eine jährliche Staatsleistung in Höhe von zehn Millionen Euro zu gewähren.
Die für die Erhöhung erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro sollen laut dem von der Bundesregierung dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/8842, 17/9081, 17/9082) aus dem Gesamthaushalt des Bundes bereitgestellt werden.

17/8842

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008.

Gesetzentwurf 17/8842 als PDF-Datei

17/9081

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

Beschluss-Empfehlung zu 17/9081 als PDF-Datei

17/9082

Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung“

Bericht des Haushaltsausschusses zu 17/9082 als PDF-Datei

Zum Abschluss eines anstrengenden Arbeitstages ist das doch mal eine richtig nette Geste, über den sich jeder Steuerzahler sicher freuen kann.

meint

Ihr Oeconomicus