Beglückungszwang als „Vererlkönigung“ unserer freiheitlichen Gesellschaft?

zur Einstimmung:

„Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt.“

(Auszug aus Johann Wolfgang von Goethe’s Ballade „Der Erlkönig“)

 

Beglückungszwang als „Vererlkönigung“ unserer freiheitlichen Gesellschaft?

Der Deutsche Bundestag berät heute erstmals und nach langem Vorlauf über eine allgemeine Impfpflicht. Das Vorhaben ist nicht nur innerhalb der Bevölkerung umstritten, sondern ebenso innerhalb der Koalition.

Man mag darüber philosophieren, ob sich so manche Hardliner der Impfpflicht im Sinne von Aristoteles als Demiurgen (siehe Buch der Physik (Buch VIII, Stichwort: unbewegte Beweger) sehen, oder man diese in Anlehnung der Gnosis als ethisch fragwürdige, unwissende oder gar ‚bösartige Demiurgen‘ als Schöpfer und Herrn der bestehenden schlechten Welt ansehen müsste.

Geht man davon aus, dass vermutlich nur wenige „Volksvertreter“ mit den philosophischen und theologischen Lehren Platons und Aristoteles vertraut sein dürften, wird der unüberbrückbare Widerspruch beider Lehren kaum auflösbar sein.

Was liegt also näher als sich zum x-ten Male Artikel 2 (2) GG anzusehen. Dort heißt es:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Dieses türangelweite Schlupfloch spaltet die Gesellschaft und somit auch die Regierungskoalition und den Bundestag.

Konkret geht es hier um die Grenzen der Mehrheit, die aus der Freiheit des Einzelnen entspringen.

Unser amtierender Justizminister, Dr. Marcus Buchmann führte in seinem FAZ-Gastbeitrag vom 3. Januar 2022 dazu aus:

„Die Freiheit des einzelnen Menschen mäßigt die Mehrheit. Sie darf in seine Freiheit nicht bloß aufgrund einer selbstgewissen Ahnung eingreifen. Das darf der Staat nur dann, wenn er plausibel und objektiv nach dem Stand des bekannten Wissens nachvollziehbar darlegt, dass damit tatsächlich Rechtsgüter von hohem Wert in verhältnismäßiger Weise geschützt werden können. Die freiheitliche Mäßigung der Mehrheit schützt vor der Anmaßung falschen Wissens.

Freilich kann nicht nur die Mehrheit irren. Die Minderheit kann es ebenso. Anders als bei der Mehrheit folgt daraus grundsätzlich kein politisches Problem. Denn in der Demokratie kann die Minderheit der Mehrheit ihren Irrtum nicht aufzwingen. Im Regelfall trägt die Minderheit die Folgen ihres Irrtums nach dem Verantwortungsprinzip selbst. Freiheit und Eigenverantwortung halten sich die Waage.

Ein hoch ansteckendes Virus steckt die Räume bloßer Verantwortung für sich selbst jedoch enger. Wer keine medizinische Maske tragen oder sich nicht impfen lassen möchte, schadet nicht nur sich und seiner Gesundheit. Er trägt potentiell zur Überlastung des Gesundheitssystems bei und mutet damit anderen möglicherweise schwere Lasten für Leben und Gesundheit zu. Die Freiheit des einzelnen Menschen im Zusammenleben mit vielen verurteilt den Staat nicht zur Untätigkeit. Vielmehr entsteht hier ein objektives Regelungsbedürfnis. Freiheit verlangt jedoch, dass immer wieder hinterfragt wird, ob Freiheitseingriffe verhältnismäßig sind.“

Ungeachtet dessen ist zu hören, dass die Bundesregierung, dessen Teil der Justizminister ist, mit fünf Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 schließen will.

Die Verträge gewähren laut Bundesregierung im Falle des Andauerns der Covid-19 Pandemie oder einer neuen Pandemie den Zugriff auf Produktionskapazitäten der Unternehmen und treffen so Vorsorge für den Fall einer erneuten Engpasssituation. Neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten umfassen die Verträge auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung.

Die Taskforce Impfstoffproduktion im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte die sogenannten Pandemiebereitschaftsverträge in den vergangenen Monaten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verhandelt. Das Mandat der Taskforce unter der Leitung von Dr. Christoph Krupp wurde damit erfüllt und endet damit zum 31. März.

Bleibt also zu hoffen, dass der gesetzliche Beglückungszwang ausbleibt oder vom BVerfG aufgehoben wird, damit Goethes Ballade nicht zur Moritat mutiert, meint

Ihr Oeconomicus 

 


Executive Report der Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO)

Executive Report der  Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO)

Auszug aus dem 16-seitigen PDF-Dossier, Seite 6-7 der Gecko-Kommission, Stand: 18.02.2022

 

„Immunschutz gegen Infektion und damit auch gegen Weitergabe der Infektion:

Nach allen bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen schützt weder eine oder mehrere durchgemachte Infektionen noch einer der Impfstoffe auch nach mehrmaliger Verabreichung eine bestimmte, einzelne Person zuverlässig und langfristig gegen Infektion und Transmission des Virus.

Die in Studien gezeigte Reduktion der Wahrscheinlichkeit einer Reinfektion für Impfkohorten ist zu Beginn relativ hoch und geht über den Zeitverlauf teilweise stark zurück. Dazu kommt, dass die einzelnen Varianten, die bisher aufgetreten sind, unterschiedliche Grade der Immunevasion zeigen und anzunehmen ist, dass die weitere Evolution des SARS-CoV-2 Virus darauf abzielen wird, sich bestehender Immunität aus welcher Quelle auch immer zu entziehen.

Gut zu sehen war das am Wechsel von Delta zu Omikron. Zu einer Reduktion der Transmission durch Immunschutz gegen Infektion kommt es bisher nur temporär innerhalb der einzelnen Wellen, z.B. in der Delta Welle, der danach wieder durch Zeit und Variantenwechsel verloren geht.

Demnach erscheint es zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich, dass eine transmissionsrelevante Immunität auf Dauer erzielbar ist und dass damit durch einen kollektiven Schutz es auch tatsächlich gelingen könnte, die Infektion zu eliminieren.

Eine echte Eliminationsstrategie wäre hingegen nur bei Entwicklung von Impfstoffen möglich, die primär durch Antikörper gegen hochkonservierte Strukturen des SARS-CoV-2 Virus wirken und dieser Schutz dann auch für mehrere Jahre anhält.

(AG Omikron: Bergthaler, Kollaritsch, Popper, Puchhammer, Schernhammer)

 


FDP-Vize Kubicki kann vor Impfpflicht nur dringend warnen

FDP-Vize Kubicki kann vor Impfpflicht nur dringend warnen

 

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) ist offenbar davon überzeugt, das spätestens zum 20. März die Corona-Maßnahmen auslaufen dürften, weil es dann keine Mehrheit im Bundestag mehr für eine Verlängerung geben werde. Der 19. März steht im Infektionsschutzgesetz als Enddatum für Verordnungen mit den Corona-Beschränkungen. Der Bundestag könnte die Gültigkeit einmalig um drei Monate verlängern.


Faktencheck: Unwahre Behauptungen von Abgeordneten im Impfpflicht-Entwurf

Faktencheck: Unwahre Behauptungen von Abgeordneten im Impfpflicht-Entwurf

 

 

Das Eckpunktepapier für ein Gesetz für eine allgemeine Impfpflicht, erarbeitet von einer Gruppe um die Abgeordneten Janosch DahmenTill Steffen (beide Grüne), Katrin Helling-PlahrMarie-Agnes Strack-Zimmermann (beide FDP) sowie Heike BaehrensDagmar Schmidt und Dirk Wiese (alle SPD), beginnt mit der Zielsetzung, man wolle „das Gesundheitswesen vor erneuter Überlastung schützen“ und schließt mit der Aufforderung, die PR-Anstrengungen für die Impfkampagne „kreativ zu verstärken“.

Fragen zur Sicherheit werden darin nicht thematisiert.

Multipolar hat die Angaben in dem Bundestags-Papier überprüft und stellt außerdem neue Krankenhausdaten zur Häufigkeit ernster Nebenwirkungen der Impfungen vor.

Außerdem: Die in der letzten Woche zugänglich gewordenen Abrechnungsdaten der Krankenkassen für 2021 belegen einen massiven Anstieg der Behandlungen von Impfnebenwirkungen. Die Daten zeigen auch, dass eine Überlastung der Krankenhäuser – Hauptargument für eine Impfpflicht – zu keinem Zeitpunkt der Corona-Krise drohte.

 

Beitrag einschl. Statistiken mit Quellenangaben

 


Rotes Kreuz steigt aus „Österreich impft“–Kampagne aus

Rotes Kreuz steigt aus „Österreich impft“–Kampagne aus

Der Bundesrettungskommandant bezeichnete den Impfzwang als „staatlich verordnete individuelle Verantwortung“.

Der Herr Foitik, der sich seine Wortmeldungen zu Beginn der Corona-Pandemie von der Regierung fürstlich entlohnen ließ, distanziert sich nun also von der Impfkampagne – und damit auch von der Impfpflicht?“, fragte heute FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz nach Bekanntwerden der Verantwortungsübertragung.

Der Bundesrettungskommandant Gerry Foitik kündigte an, dass nach der Verantwortung für die „Österreich impft“-Kampagne im Sommer 2021 nun auch die Homepage sowie alle Kanäle der Sozialen Medien in den Verantwortungsbereich des Gesundheitsministeriums fallen werden. Foitik selbst bezeichnete die Impfpflicht in einer Aussendung als „staatlich verordnete individuelle Verantwortung“ – und drückt sich damit entsprechend vage aus.

Seine Aussagen werden noch interessanter, wenn man sich vor Augen führt, dass der Bundesrettungskommandant diese vor dem heutigen Beschluss des Impfpflicht-Gesetzes im Bundesrat kundtat. Die sozialen Träger, zu denen auch die Caritas, die Diakonie und das Rotes Kreuz zählen, kritisierten praktisch geschlossen das Gesetz.

Die Nichtregierungsorganisationen sehen in dem Beschluss für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich große Rechtsunsicherheit und dementsprechend viele  jahrelangen Rechtsstreitigkeiten.

[…]

Quelle

 


Fundstück: Impfexperten der Österreichischen Regierung mit Finanz-Verbindungen zur Pharma

Fundstück: Impfexperten der Österreichischen Regierung mit Finanz-Verbindungen zur Pharma

Der bereits am 15. Januar 2022 veröffentlichte Beitrag beleuchtet einen veritablen Skandal:

Acht Corona-Impfexperten des österreichischen Corona-Regimes haben bedenkliche finanzielle Verbindungen zur Pharma-Industrie. Anders als in Deutschland, wo derartige Beziehungen offengelegt werden müssen, gibt sich der Gesundheitsminister in dieser Causa schweigsam. Transparenz gegenüber dem Volk ist also auch dann nicht an der Tagesordnung, wenn es um die Gesundheit von 9 Millionen Österreichern geht. Denn immerhin sind es diese Experten, die die Regierung auch bezüglich der bevorstehenden Impfpflicht beraten. Das Lobbying-Netz der Impfindustrie reicht auch in die Medienlandschaft: der ORF strahlte ein Lobbying-Event der Pharma-Wirtschaft zum Thema Kinderimpfung aus – getarnt als Informationsveranstaltung.“

zum Fundstück


Deutsches Rechtsgutachten: „Allgemeine Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!“

Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI) hat bei dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler ein Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Covid-Impfpflicht in Auftrag gegeben. Der Jurist kam in seinem Gutachten zu einem eindeutigen Ergebnis: Die geplante Impfpflicht ist verfassungswidrig.

In dem 87 Seiten starken Dokument erläutert Boehme-Neßler im Detail, dass der Impfzwang wichtige Grundrechte verletzt, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht und gegen wichtige Prinzipien des Rechtsstaats verstößt.

zum Beitrag

Gutachten-Corona-Impfpflicht-Prof.Dr_.Dr_.-Boehme-Nessler Deutsches Rechtsgutachten: „Allgemeine Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!“