New Idaho Bill Would Criminalize Anyone Administering Covid-19 mRNA Vaccines
Veröffentlicht: 25. Februar 2023 Abgelegt unter: Housebill No. 154 by Health and Welfare Committee, Idaho 43rd State of the United States of America, Idaho House of Representatives, mRNA-Impfung Hinterlasse einen KommentarNew Idaho Bill Would Criminalize Anyone Administering Covid-19 mRNA Vaccines
If two Idaho state lawmakers get their way, it would become a criminal misdemeanor to administer a Covid-19 mRNA vaccine in Idaho. Yep, you heard that correctly. State Senator Tammy Nichols and State Representative Judy Boyle, both Republicans, have co-sponsored House Bill (HB) 154 for Idaho, otherwise known as the “Gem State.” Yeah, this bill is quite a gem if you’ve been collecting all of the “WTF” moments from the Covid-19 pandemic.
[…]
House Bill 154:
Legislation of the State of Idaho
Sixty-seventh Legislature – First Regular Session-2023
In the House of Representatives
House Bill 154
by Health and Welfare Committee
„An Act relating to crimes;
amending chapter 9, title 18, Idaho Code by the addition of a new section 18-926, Idaho Code to provide that providing or administering an mRNA Vaccine is a misdemeanor; and declaring an emergency; and providing an effective date.
Be It enacted by the Legislature of the State of Idaho:
SECTION 1. That Chapter 9, Title 18, Idaho Code, be, and the same is hereby amended by the addition thereto of a NEW SECTION, to beknown and designated as Section 18-926, Idaho Code, and to read as follows:
18-926. ADMINISTERING AN MRNA VACCINE.
(1) Notwithstanding any other provision of law, a person may not provide or administer a vaccine developed using messenger ribonucleic acid technology for use in an individual or any other mammal in this state.(2)A person who violates this section is guilty of a misdemeanor.
SECTION 2. An emergency existing therefor , which emergency is hereby declared to exist, this act shall be in full force and effect on and after 16 July 1st 2023.“
corresponding report on Feb, 20th 2023
Biontech verlässt Deutschland für die Krebsforschung
Veröffentlicht: 24. Januar 2023 Abgelegt unter: BioNTechs Krebsforschung Hinterlasse einen KommentarBiontech verlässt Deutschland für die Krebsforschung
Das weltbekannte Pharmaunternehmen Biontech aus Mainz will den Standort für seine Krebsforschung einem Medienbericht zufolge von Deutschland nach Großbritannien verlegen. Die Standortverlegung ist schon länger geplant. Wie die Bild schreibt, sei die deutsche Bürokratie der Grund für den Umzug.
zum Beitrag der Berliner Zeitung
„Projekt Lightspeed“ der BioNTech-Gründer
Veröffentlicht: 22. Januar 2023 Abgelegt unter: Pfizer/BioNTech, Prof. Sucharit Bhakdi, Uğur Şahin u. Özlem Türeci, WHO World Health Organization | Tags: „Projekt Lightspeed“ Ein Kommentar„Projekt Lightspeed“ der BioNTech-Gründer
Prof. Bhakdi stellt in einem Video die markanten Punkte aus dem Buch von Uğur Şahin und seiner Frau Özlem Türeci vor.
In dem Buch wird nicht nur offen über die „Täuschung“ des PEI gesprochen, sondern gezeigt, dass die Sicherheitsprüfung aufgrund der Kürze der Zeit einfach ausgelassen wurde. Dafür wurde ein von der WHO veröffentlichtes Expertenpapier herangezogen, welches unter dem angegeben Link gar nicht erst abrufbar ist.
Außerdem wird im Buch von einer präklinischen Phase berichtet, welche bereits am 14. Mai 2020 abgeschlossen wurde, damit die klinische Phase I beginnen konnte.
Die Wirksamkeit konnte nie überprüft werden, wie sich nach der Lektüre des Buches herausstellt. Es wurde von BioNTech mit sogenannten Pseudoviren gearbeitet, da das Unternehmen nie eine Erlaubnis hatte mit dem Virus zu experimentieren. Zitat aus dem Buch: „Gemäß Uğurs Drängen begann Lindemann also mit ihrer Suche nach Möglichkeiten, die Studie zu beschleunigen.“
[…]
korrespondierend: gelöschtes WHO-Dokument
Das in Rede stehende Dokument aus dem Web-Archiv: BS2327_WHO_Ebola_Vaccines_Guidelines
Beglückungszwang als „Vererlkönigung“ unserer freiheitlichen Gesellschaft?
Veröffentlicht: 17. März 2022 Abgelegt unter: Impfpflicht/Impfzwang Ein Kommentarzur Einstimmung:
„Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt.“
(Auszug aus Johann Wolfgang von Goethe’s Ballade „Der Erlkönig“)
Beglückungszwang als „Vererlkönigung“ unserer freiheitlichen Gesellschaft?
Der Deutsche Bundestag berät heute erstmals und nach langem Vorlauf über eine allgemeine Impfpflicht. Das Vorhaben ist nicht nur innerhalb der Bevölkerung umstritten, sondern ebenso innerhalb der Koalition.
Man mag darüber philosophieren, ob sich so manche Hardliner der Impfpflicht im Sinne von Aristoteles als Demiurgen (siehe Buch der Physik (Buch VIII, Stichwort: unbewegte Beweger) sehen, oder man diese in Anlehnung der Gnosis als ethisch fragwürdige, unwissende oder gar ‚bösartige Demiurgen‘ als Schöpfer und Herrn der bestehenden schlechten Welt ansehen müsste.
Geht man davon aus, dass vermutlich nur wenige „Volksvertreter“ mit den philosophischen und theologischen Lehren Platons und Aristoteles vertraut sein dürften, wird der unüberbrückbare Widerspruch beider Lehren kaum auflösbar sein.
Was liegt also näher als sich zum x-ten Male Artikel 2 (2) GG anzusehen. Dort heißt es:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Dieses türangelweite Schlupfloch spaltet die Gesellschaft und somit auch die Regierungskoalition und den Bundestag.
Konkret geht es hier um die Grenzen der Mehrheit, die aus der Freiheit des Einzelnen entspringen.
Unser amtierender Justizminister, Dr. Marcus Buchmann führte in seinem FAZ-Gastbeitrag vom 3. Januar 2022 dazu aus:
„Die Freiheit des einzelnen Menschen mäßigt die Mehrheit. Sie darf in seine Freiheit nicht bloß aufgrund einer selbstgewissen Ahnung eingreifen. Das darf der Staat nur dann, wenn er plausibel und objektiv nach dem Stand des bekannten Wissens nachvollziehbar darlegt, dass damit tatsächlich Rechtsgüter von hohem Wert in verhältnismäßiger Weise geschützt werden können. Die freiheitliche Mäßigung der Mehrheit schützt vor der Anmaßung falschen Wissens.
Freilich kann nicht nur die Mehrheit irren. Die Minderheit kann es ebenso. Anders als bei der Mehrheit folgt daraus grundsätzlich kein politisches Problem. Denn in der Demokratie kann die Minderheit der Mehrheit ihren Irrtum nicht aufzwingen. Im Regelfall trägt die Minderheit die Folgen ihres Irrtums nach dem Verantwortungsprinzip selbst. Freiheit und Eigenverantwortung halten sich die Waage.
Ein hoch ansteckendes Virus steckt die Räume bloßer Verantwortung für sich selbst jedoch enger. Wer keine medizinische Maske tragen oder sich nicht impfen lassen möchte, schadet nicht nur sich und seiner Gesundheit. Er trägt potentiell zur Überlastung des Gesundheitssystems bei und mutet damit anderen möglicherweise schwere Lasten für Leben und Gesundheit zu. Die Freiheit des einzelnen Menschen im Zusammenleben mit vielen verurteilt den Staat nicht zur Untätigkeit. Vielmehr entsteht hier ein objektives Regelungsbedürfnis. Freiheit verlangt jedoch, dass immer wieder hinterfragt wird, ob Freiheitseingriffe verhältnismäßig sind.“
Ungeachtet dessen ist zu hören, dass die Bundesregierung, dessen Teil der Justizminister ist, mit fünf Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 schließen will.
Die Verträge gewähren laut Bundesregierung im Falle des Andauerns der Covid-19 Pandemie oder einer neuen Pandemie den Zugriff auf Produktionskapazitäten der Unternehmen und treffen so Vorsorge für den Fall einer erneuten Engpasssituation. Neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten umfassen die Verträge auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung.
Die Taskforce Impfstoffproduktion im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte die sogenannten Pandemiebereitschaftsverträge in den vergangenen Monaten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verhandelt. Das Mandat der Taskforce unter der Leitung von Dr. Christoph Krupp wurde damit erfüllt und endet damit zum 31. März.
Bleibt also zu hoffen, dass der gesetzliche Beglückungszwang ausbleibt oder vom BVerfG aufgehoben wird, damit Goethes Ballade nicht zur Moritat mutiert, meint
Ihr Oeconomicus
Untererfassung bei den Impf-Nebenwirkungen?
Veröffentlicht: 1. März 2022 Abgelegt unter: Bewertungen zum Impfgeschehen, Krankenversicherung BBK provita, Paul-Ehrlich-Institut (PEI), schwerwiegende Impfreaktionen - serious vaccine side effects 2 KommentareUntererfassung bei den Impf-Nebenwirkungen?
Um mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen noch besser zu analysieren, sollen die offiziellen Impfquoten in einer Studie mit Daten der Krankenkassen verknüpft werden. Wie das Paul-Ehrlich-Institut am Sie solle zeitnah starten, teilte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) am Donnerstag mit.
Die Krankenkasse BKK Provita will nach einer Analyse von Versichertendaten auf erheblich höhere Zahlen bei Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe gekommen sein.
„Unsere Analyse zeigt, dass wir es hier mit einer deutlichen Untererfassung zu tun haben“ sagte BKK-Vorstand Andreas Schöfbeck der „Welt“ (Donnerstag). Die offiziellen Zahlen zu den unerwünschten Impfnebenwirkungen müssten „dringend plausibilisiert werden“.
Das PEI sagte der Deutschen Presse-Agentur, aktuell sei keine Beurteilung der Daten der BKK möglich, „da das Institut bislang keinen Zugang zu den Originaldaten hat und ihm außerdem keine Informationen zur Auswertungsmethode vorliegen“. Abrechnungsdaten seien nicht mit Nebenwirkungen gleichzusetzen. „Darüber hinaus ist aus dem Schreiben nicht zu entnehmen, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung festgestellt worden ist.“
Zwischenbemerkung:
Erwartungsgemäß findet sich auf der PEI-Webseite aktuell kein Hinweis auf diesen Vorgang!
Die Berliner Zeitung schreibt dazu am 24.02, mit einer Aktualisierung am 25.02.:
Impffolgen: Krankenkasse BKK schreibt Brief an Paul-Ehrlich-Institut
Presse-Erklärung der BKK Provita:
Erläuternde Auswertungen zum Schreiben an das Paul-Ehrlich-Institut:
zwischenzeitlich erscheint beim Aufruf dieser Seite der Hinweis: „Oje! Die Seite wurde nicht gefunden.“
Die WELT hat besagtes Schreiben als PDF-Datei veröffentlicht … siehe hier!
In einer Presseerklärung der BKK ProVita vom 01.03. ist zu lesen:
Wechsel an der Spitze der BKK ProVita
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu den verschiedenen Hintergründen dieser Personalentscheidung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht weiter äußern.“
Die WELT schreibt dazu am 01.03.:
Vorstand der BKK-ProVita ist fristlos gekündigt!
Wikipedia fasst unter „Kritik“ den Vorgang so zusammen:
„2022 meldete die BKK Provita besonders hohe Zahlen von schweren Nebenwirkungen bei Impfungen gegen SARS-CoV-2 von bis zu 3 % der Geimpften.
Dirk Heinrich vom NAV-Virchow-Bund kritisierte diese Aussage im Ärzteblatt, weil z. B. der Abrechnungscode U12.9 „nicht näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen“ mitgezählt wurde.
Heinrich, der selbst Leiter eines Impfzentrums in den Hamburger Messehallen war[9], sagt dazu weiter:
„Diese undifferenzierte Schwurbelei passt aber ganz offensichtlich in das Markenimage der Kasse, die mit Homöopathie und Osteopathie als Satzungsleistungen wirbt und sich selbst als „veggiefreundlichste Krankenkasse“ tituliert. Offenbar will man vor allem Werbung in der impfkritischen Klientel machen.“[10]
Die Tübinger Notärztin Lisa Federle begrüßte hingegen die angestoßene Diskussion: „Um eine klare Datenanalyse, auch über die Kassen, kämpfe ich seit mehreren Monaten. Es könne nicht sein, dass man aus Angst vor „Querdenkern“ davor zurückschrecke, die Nebenwirkungen von Impfungen in Bezug auf Corona in vollem Umfang zu erfassen“, so Federle.[11]“
Zwischenbemerkung:
Hinsichtlich dieses feigen Statements mag man alle BKK-ProVita Versicherten ermuntern, sich nach einem anderen Krankenversicherer umzusehen, meint
Ihr Oeconomicus
Executive Report der Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO)
Veröffentlicht: 23. Februar 2022 Abgelegt unter: ÖSTERREICH, Österreich impft–Kampagne, Bundesregierung, Gesamtstaatliche Krisenkoordination GECKO, Impfpflicht/Impfzwang, Impfstoff-Wirksamkeit Hinterlasse einen KommentarExecutive Report der Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO)
Auszug aus dem 16-seitigen PDF-Dossier, Seite 6-7 der Gecko-Kommission, Stand: 18.02.2022
„Immunschutz gegen Infektion und damit auch gegen Weitergabe der Infektion:
Nach allen bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen schützt weder eine oder mehrere durchgemachte Infektionen noch einer der Impfstoffe auch nach mehrmaliger Verabreichung eine bestimmte, einzelne Person zuverlässig und langfristig gegen Infektion und Transmission des Virus.
Die in Studien gezeigte Reduktion der Wahrscheinlichkeit einer Reinfektion für Impfkohorten ist zu Beginn relativ hoch und geht über den Zeitverlauf teilweise stark zurück. Dazu kommt, dass die einzelnen Varianten, die bisher aufgetreten sind, unterschiedliche Grade der Immunevasion zeigen und anzunehmen ist, dass die weitere Evolution des SARS-CoV-2 Virus darauf abzielen wird, sich bestehender Immunität aus welcher Quelle auch immer zu entziehen.
Gut zu sehen war das am Wechsel von Delta zu Omikron. Zu einer Reduktion der Transmission durch Immunschutz gegen Infektion kommt es bisher nur temporär innerhalb der einzelnen Wellen, z.B. in der Delta Welle, der danach wieder durch Zeit und Variantenwechsel verloren geht.
Demnach erscheint es zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich, dass eine transmissionsrelevante Immunität auf Dauer erzielbar ist und dass damit durch einen kollektiven Schutz es auch tatsächlich gelingen könnte, die Infektion zu eliminieren.
Eine echte Eliminationsstrategie wäre hingegen nur bei Entwicklung von Impfstoffen möglich, die primär durch Antikörper gegen hochkonservierte Strukturen des SARS-CoV-2 Virus wirken und dieser Schutz dann auch für mehrere Jahre anhält.
(AG Omikron: Bergthaler, Kollaritsch, Popper, Puchhammer, Schernhammer)