Impfpflicht in Deutschland? | Kanzleramts-Chef Helge Braun im Kreuzverhör

zur Einstimmung:

zwei Zitate von Friedrich Nietzsche:

Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes – aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.

Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen

Impfpflicht in Deutschland? | Kanzleramts-Chef Helge Braun im Kreuzverhör

Kanzleramts-Chef Helge Braun hat in BILD am SONNTAG eine Riesen-Debatte losgetreten.

Darf die Bundesregierung auch ungeimpfte Bürger wegen Corona einschränken, obwohl diese kerngesund und sogar negativ getestet sind?

Braun sagt JA, bei einem hohen Infektionsgeschehen sei das „Restrisiko zu groß“, wenn sich viele nicht impfen lassen würden.

BILD-Chef Julian Reichelt hält diesen Plan der Regierung für einen radikalen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. 15 Minuten dauerte das Kreuzverhör bei BILD Live, das zum Zoff um die Rechte Ungeimpfter wurde.

korrespondierende Infos, die Herrn Braun wohl nicht bekannt waren oder sind:

Sinkende Corona-Zahlen verblüffen die Briten

Vorankündigung der CDC:

Die US-Gesundheitsbehörde zieht Zulassung für PCR-Tests mit Wirkung vom 31.12.2021 zurück (!)


Österreich: Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig

Österreich:

Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig

GZ: VGW-103/048/3227/2021-2 Wien, 24.03.2021
A. Rum
Geschäftsabteilung: VGW-M

IM NAMEN DER REPUBLIK


Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die Beschwerde der A., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Sicherheits- u. Verwaltungspolizeiliche Angelegenheiten, SVA Referat 3 – Vereins-, Versammlg-, Medienrechtsangel., vom 30.01.2021, GZ: …, mit welchem die für 31.01.2021 angezeigte Versammlung untersagt wurde, zu Recht e r k a n n t:


I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben. Die Untersagung erfolgte zu Unrecht.


II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig.

[…]

http://verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf

korrespondierend:

31.03.2021 um 12:11: Die Presse

31.03.2021 12:44: Vienna online


«The Lancet» bestätigt, dass PCR-Tests ungeeignet sind

Medizinische Fachzeitschrift «The Lancet» bestätigt, dass PCR-Tests ungeeignet sind
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Seit Monaten weist Corona-Transition darauf hin, dass ein PCR-Test keine Covid-19-Diagnose erbringen kann – schon gar nicht, wenn der Test Ct-Werte von 30 oder mehr aufweist. Entsprechend ungeeignet sind die Tests. Zu diesem Fazit gelangte kürzlich auch die renommierte medizinische Fachzeitschrift The Lancet. Mainstream-Medien berichteten nicht über den Artikel der Zeitschrift.
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„Unserer Ansicht nach ist der aktuelle PCR-Test … nicht der geeignete Goldstandard für die Bewertung eines SARS-CoV-2-Tests für die öffentliche Gesundheit“,
schreibt The Lancet. Das Magazin weist darauf hin, dass mit dem PCR-Test auch viele Menschen falsch-positiv getestet werden.
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„Die meisten mit SARS-CoV-2 infizierten Personen sind 4-8 Tage lang ansteckend. Proben enthalten in der Regel erst ab dem 9. Tag nach Auftreten der Symptome kulturpositive (potenziell ansteckende) Viren, wobei die meisten Übertragungen vor dem 5. Tag stattfinden. Dieser Zeitpunkt passt zu den beobachteten Mustern der Virusübertragung… Das kurze Zeitfenster der Übertragbarkeit steht im Gegensatz zu den medianen 22-33 Tagen der PCR-Positivität (länger bei schweren Infektionen und etwas kürzer bei asymptomatischen Personen). Dies deutet darauf hin, dass 50-75 Prozent der Zeit, in der eine Person als PCR-positiv gilt, sie wahrscheinlich postinfektiös ist.“
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Auch auf die Folgen, die diese falschen Diagnosen für die Menschen haben, macht die Fachzeitschrift aufmerksam.
„Es ist ein Verlust für die Gesundheit, das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen von Gemeinschaften, wenn postinfektiöse Personen positiv getestet und für 10 Tage isoliert werden.“
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Hier lesen Sie den ganzen Artikel von The Lancet.
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Anmerkung für Nichtmediziner, betreute Denker und den Entscheidern des sog. Corona-Kabinetts
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THE LANCET gilt als eines der weltweit führenden medizinischen Fachmagazine und sollte auch den Medizinern in Bundestag und Kanzleramt, sowie den sog. Vorzeigevirologen bekannt sein.
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Ihr Oeconomicus

Prof. Drosten muss Heidelberger Gericht PCR-Test erklären

Prof. Drosten muss Heidelberger Gericht PCR-Test erklären
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Die Luft für Professor Drosten wird immer dünner. Nachdem eine Frau nach der Einreise in die BRD wegen Missachtung der Einreisebestimmungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld erhielt, legte diese mit einer bekannten Anwältin Einspruch ein. Die Anwältin forderte daraufhin von Prof. Drosten eine Stellungnahme zum PCR-Test und das Gericht stimmte zu – Professor Drosten muss seinen PCR-Test erklären.
[…]
Quelle
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follow-up, 09.03.2021
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Wie der Nordkurier berichtet, lässt Drosten das Gericht schmoren !
Nicht bekannt ist, ob das Gericht per polizeilicher Anordnung den sauberen Herrn vorführen lässt.

follow-up, 14.05.2021

Kontroverse um PCR-Test: Drosten legt Gutachten vor – Anwältin fordert weitere Antworten


Merkel: „Es wird keine neuen Freiheiten geben !“

zur Einstimmung:

„Des Weisen Zunge wohnt in seinem Herzen,
des Toren Herz in seiner Zunge.“

(»Geschichte des Abdallah ibn Fadil« Tausendundeine Nacht)

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zum Nachdenken:

„Wer könnte noch von einem Staate sprechen,
wenn durch die Grausamkeit eines einzigen
alle unterdrückt werden und nicht ein Band des Rechts alle gemeinsam verbindet?“
(Marcus Tullius Cicero
römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist (3.1.106 bC – 7.12.43 bC)

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Merkel:
„Es wird keine neuen Freiheiten geben !“

Bei der am Montag (01.Februar 2020) stattgefundenen PK zum Impfgipfel war von der Kanzlerin in gefühlt despotischen Diktion zu hören:
„Solange wir so eine Situation haben wie die jetzt, dass eine ganz kleine Minderheit geimpft ist und eine große Mehrheit nicht, wird es keine neuen Freiheiten geben.“
Mit der Formulierung „neue Freiheiten“ verbesserte sie damit auch nicht die Journalistin, die genau diese Worte in der Frage an Merkel wählte.
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Offenbar scheint die Hüterin des „alternativlosen Grals“ bemerkt zu haben, dass sie mit dem in Rede stehenden Spruch auf einer semantischen Bananenschale ausgerutscht ist.

Im am Dienstag in der ARD-Sendung „Farbe bekennen“ geführten Interview, das hinsichtlich der Fragestellungen von Rainald Becker und Tina Hassel in Ermangelung von Anzeichen einer vierten Gewalt unter der Kategorie „Schmusedialog“ einzuordnen wäre, ging die Kanzlerin allerdings nicht auf ihren Fauxpas ein.

Merkel verteidigte die Impfstrategie:

„Im Großen und Ganzen ist nichts schiefgelaufen!“

Hinsichtlich Corona-Lockerungen wollte sich nicht festlegen.

Bund und Länder würden zwar an eine gemeinsame „Öffnungsperspektive“ denken, die jedoch nicht an einem Datum oder am Impf-Fortschritt festzumachen sei, sondern
-an der Anzahl der Corona-Infektionen (Anm.: tatsächlich aber „nur“ PCR-basierte positive Testergebnisse darstellen),
-der Lage auf den Intensivstationen (Anm.: dabei gibt es deutliche Abweichungen zwischen RKI-Zahlen und dem DIVI-Intensiv-Register) und
-dem Prozentsatz (Anm.: leider nur ein vager Gummi-Begriff) der Corona-Mutationen unter den Erkrankten.
„Trotz sinkender Corona-Zahlen dürfe man sich nicht zu früh in Sicherheit wiegen: bis alle geimpft sind, ist Lockerung nicht der Weg, den wir anstreben“,
führte die Kanzlerin weiter aus und fabulierte zugleich hinsichtlich Impfverweigerer:
„Wer die Corona-Impfung ablehnt, muss mit möglichen Konsequenzen rechnen. Da muss man vielleicht Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann bestimmte Dinge vielleicht nicht machen“
und brachte damit mögliche Einschränkungen ins Spiel.
An der Stelle muss man sich kopfschüttelnd wird fragen, ob die Dame fest daran glaubt, die Judikative mit dem Nasenring durch die Manege führen zu können, oder schlimmer noch, sich tatsächlich mit dem unter Politikern häufiger zu bemerkenden Symptomen einer ausgeprägten Hypostase die erst im Ruhestand abklingen mag, infiziert hat.

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Gestatten Sie mir bitte an der Stelle noch einige Worte an Alle, die möglicherweise ein Faust in der Hosentasche verstecken, aber insbesondere an die Adresse aller politisch Aktiven, insbesondere im Deutschen Bundestag, zu richten.

Wie wir alle wissen gibt es in unserem Land kein unmittelbares Amtsenthebungungsverfahren gegen den/die Bundeskanzler/in. Allerdings kann der Deutsche Bundestag nach Art. 67 des Grundgesetzes durch ein konstruktives Misstrauensvotum ohne Gründe einen neuen Bundeskanzler bestimmen, was bisher einmal erfolgreich durchgeführt wurde. In diesem Fall endet auch das Amt der Bundesminister. Sie sind auf Ersuchen des Bundespräsidenten verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiterzuführen (Art. 69 GG).
Da man davon ausgehen darf, dass es sich für ein konstruktives Mißtrauensvotum derzeit weder Motivation noch eine einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag finden wird, nicht etwa weil die in unserer Verfassung geschützten Grundrechte nachhaltig außer Kraft gesetzt wurden, sondern weil insbesondere für Spitzenfunktionäre in der Politik zählt -allen scheinheiligen Beteuerungen zum Trotz- nicht das Volk, als Summe der jeweils von Entscheidungen betroffenen Bürger und Bürgerinnen, sondern einzig und allein der Machterhalt und die Interessen der Partei ist, und darin unterscheiden sich Rote, Grüne, Schwarze und Gelbe kein Jota.

Vielleicht muss man all diese Spitzenfunktionäre, ebenso wie alle am 22. September 2011 anwesenden Volksvertretern/innen an ihren begeisternden Applaus zu den Redepassagen von Papst Benedikt XVI. erinnern.

Nachfolgend ein Auszug aus der Papst-Rede vor dem Deutschen Bundestag:

„Lassen Sie mich meine Überlegungen über die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen.

Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem wichtigen Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde?

Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3,9).

Die Bibel will uns mit dieser Erzählung sagen, worauf es für einen Politiker letztlich ankommen muß.

Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein.
Die Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen.
Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, der ihm überhaupt die Möglichkeit politischer Gestaltung eröffnet.

Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet.

Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit.

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“,

hat der heilige Augustinus einmal gesagt.

Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, dass diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, dass Macht von Recht getrennt wurde, dass Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und dass der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte.

Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich. Der Mensch kann die Welt zerstören. Er kann sich selbst manipulieren. Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschließen.

Wie erkennen wir, was recht ist? Wie können wir zwischen Gut und Böse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? Die salomonische Bitte bleibt die entscheidende Frage, vor der der Politiker und die Politik auch heute stehen.

In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig:

Jeder Verantwortliche muss sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen.

Im 3. Jahrhundert hat der große Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begründet:

„Wenn jemand sich bei den Skythen befände, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wäre, bei ihnen zu leben …, dann würde er wohl sehr vernünftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden würde …“

Von dieser Überzeugung her haben die Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen.

Für diese Menschen war es unbestreitbar evident, dass geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht war.

Aber bei den Entscheidungen eines demokratischen Politikers ist die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne, nicht ebenso evident.

Was in Bezug auf die grundlegenden anthropologischen Fragen das Rechte ist und geltendes Recht werden kann, liegt heute keineswegs einfach zutage.

Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der Fülle unseres Wissens und unseres Könnens noch sehr viel schwieriger geworden.

Wie erkennt man, was recht ist?

In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden:
Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist.
Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben.

Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.

Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte.

In der ersten Hälfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen Lehrern des römischen Rechts.

In dieser Berührung ist die abendländische Rechtskultur geboren worden, die für die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist.

Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg über das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufklärungszeit bis hin zur Erklärung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekannt hat.

Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, dass sich die christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben.

Diesen Entscheid hatte schon Paulus im Brief an die Römer vollzogen, wenn er sagt:

„Wenn Heiden, die das Gesetz (die Tora Israels) nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie… sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, daß ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab…“ (Röm 2,14f).

Hier erscheinen die beiden Grundbegriffe Natur und Gewissen, wobei Gewissen nichts anderes ist als das hörende Herz Salomons, als die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft.

Wenn damit bis in die Zeit der Aufklärung, der Menschenrechtserklärung nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gestaltung unseres Grundgesetzes die Frage nach den Grundlagen der Gesetzgebung geklärt schien, so hat sich im letzten halben Jahrhundert eine dramatische Veränderung der Situation zugetragen.

Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, über die außerhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen würde, so daß man sich schon beinahe schämt, das Wort überhaupt zu erwähnen.

Ich möchte kurz andeuten, wieso diese Situation entstanden ist.
Grundlegend ist zunächst die These, dass zwischen Sein und Sollen ein unüberbrückbarer Graben bestehe. Aus Sein könne kein Sollen folgen, weil es sich da um zwei völlig verschiedene Bereiche handle. Der Grund dafür ist das inzwischen fast allgemein angenommene positivistische Verständnis von Natur und Vernunft.

Wenn man die Natur – mit den Worten von H. Kelsen – als „ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen Seinstatsachen“ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen.

Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklärt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen.

Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn.

Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewusstsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt.

Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist.
[…]
Wer nach diesem eindringlichen Appell nun seinen Judaslohn abholen sollte, ist nicht Gegenstand dieses Beitrages, findet

Ihr Oeconomicus

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korrespondierend:
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Einschätzungen von Gunnar Kaiser zu Merkels Verdiktum „Es wird keine neuen Freiheiten geben“
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Nachtrag zu den Äusserungen des Philosophen Gunnar Kaiser vor dem obigen Video:

29.01.2021:
Gunnar Kaiser hat die rote Linie überschritten

„Philosoph Gunnar Kaiser tritt öffentlichkeitswirksam für Meinungsfreiheit ein, gegen Steuern und Grundrechtseinschränkungen in der Pandemie. Immer wieder testet er mit seinen Ansichten unsere Offenheit in der Diskussion. Doch nun hat er sich in Gefilde begeben, die indiskutabel sind.“
[…]
DIE WELT

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gedrostende Anmerkungen zum mutierten Polit-Narrativ: testen, testen, testen …

gedrostende Anmerkungen zum mutierten Polit-Narrativ: testen, testen, testen …

Im Zusammenhang mit dem 2014 auf der arabischen Halbinsel ausgebrochenen Middle East Respiratory Syndrome (Mers) welches offenbar Teil der Corona-Familie ist, interviewte die Wirtschaftswoche im Mai 2014 Herrn Prof. Drosten.

Auszug:
WiWo:
„Wo liegen die regionalen Schwerpunkte der Erkrankung?“
Prof. Drosten:
„Außer der Aussage, dass die arabische Halbinsel sehr stark betroffen zu sein scheint, lässt sich bisher wenig sagen. Deshalb wird ja so intensiv geforscht. Auch die Fälle in Europa oder USA lassen sich alle auf Infektionen in der arabischen Region zurückführen. Allerdings muss man auch ganz klar feststellen: In dieser Region und vor allem in Saudi-Arabien wird momentan am intensivsten getestet.“
WiWo:
„Was ja an sich kein Fehler ist, oder?“
Prof. Drosten:
„Nun ja. Es ist eben so, dass es bisher eine klare Fall-Definition gab, also ein striktes Schema, das festlegte, welcher Patient als Mers-Fall gemeldet wurde. Dazu gehörte zum Beispiel, dass der Patient eine Lungenentzündung hat, bei der beide Lungenflügel betroffen sind. Als in Dschidda Ende März diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).“
WiWo:
„Klingt modern und zeitgemäß.“
Prof. Drosten:
„Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“
WiWo:
„Sie meinen, dass die Medien einen Einfluss auf die Meldezahlen haben?“
Prof. Drosten:
„In der Region gibt es kaum noch ein anders Thema in den TV-Nachrichten oder Tageszeitungen. Und auch Ärzte in Krankenhäusern sind Konsumenten dieser Nachrichten. Die überlegen sich dann ebenfalls, dass sie mal ein Auge auf diese bisher auch in Saudi-Arabien sehr seltene Erkrankung werfen müssten. Die Medizin ist nicht frei von Modewellen.“

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Anmerkung:
Im Hinblick auf Prof. Drostens fachlicher Expertise darf nun angenommen werden, dass wir uns inmitten eines Mode-Rivivals befinden, das sich als schwebender Zustand zwischen Hoffnung und Ent-Täuschung mit all seinen Folgen entpuppen könnte, befürchtet

Ihr Oeconomicus

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03.02.2021: Nachtrag mit korrespondierenden Informationen

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Spiro Skouras: „We Are Being Lied To! Here Is How…“

As we approach the one year anniversary of the novel coronavirus outbreak, we find ourselves facing many unanswered questions.

We find ourselves worse off in many ways, in comparison to when the outbreak just began, as we receive signals from public health officials and the media to prepare for another lockdown.

It appears we are approaching what could to be a perfect storm.

The US Presidential Elections, flu season, the arrival of the new experimental COVID vaccine and the prophesied ‘second wave’ of COVID.

The big news of the week of course, has been President Trump and the First Lady have both tested positive for COVID. The President has been hospitalized.

President Trump’s doctor, said that Trump’s diagnosis was confirmed using the PCR test.

Just like virtually every other ‘confirmed case’ we hear reported.

But was PCR really developed with the intention of diagnosing infectious diseases?

Is PCR capable of diagnosing infectious diseases?

How could a test developed almost 40 years ago be used to diagnose a brand new disease found less than one year ago?

In this report, we examine this questions in addition to reviewing video clips of multiple doctors weighing in on the subject including the biochemist Kary Mullis who invented PCR and won a Nobel Prize in Chemistry for doing so has to say.

Why is understanding the test so important?

Because it is the driving factor in the fear campaign, that is being driven by the corrupt media and then used by the government to justify the restrictions imposed on our lives.

This is a must see report that may change the perception of you, or of someone you may know, regarding the crisis.

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Links Coronavirus

Testing Suspended at Boston Lab Due to Nearly 400 False Positives
https://www.activistpost.com/2020/09/…

„Dead“ Virus Cells Frequently Trigger „False Positives“ In Most Common COVID Test, New Study Finds
https://www.zerohedge.com/geopolitica…

Tanzania coronavirus kits raise suspicion after goat and pawpaw test positive
https://www.independent.co.uk/news/wo…

COVID Test Nasal Swab Punctured Woman’s Brain Lining and Caused Brain Fluid to Leak from Her Nose https://www.activistpost.com/2020/10/…

Michigan Supreme Court: Governor exceeded powers during coronavirus pandemic
https://www.wlns.com/top-stories/mich…

Federal judge rules Pennsylvania’s coronavirus orders are unconstitutional
https://thehill.com/regulation/court-…

Was the COVID-19 Test Meant to Detect a Virus?
https://uncoverdc.com/2020/04/07/was-…

Kary Mullis, Inventor of the PCR Technique, Dies
https://www.the-scientist.com/news-op…

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Re-Upload (Original-Clip wurde mehrfach gelöscht, was bei diesem Clip wohl auch zu erwarten ist):
Kary Mullis, Erfinder des PCR Test und Nobelpreisträger klärt auf:

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Das Weihnachtswunder um PCR-Tests

Das Weihnachtswunder um PCR-Tests

Bereits am 14. Dezember 2020 hat die WHO unter dem Stichwort „Alarm für Medizinprodukte“ nachstehende Informationshinweise veröffentlicht:

Link zur Original-Veröffentlichung:

WHO Information Notice for IVD Users
Nucleic acid testing (NAT) technologies that use real-time polymerase chain reaction (RT-PCR) for detection of SARS-CoV-2

14 December 2020 Medical product alert Geneva Reading time: 2 min (554 words)

Product type: Nucleic acid testing (NAT) technologies that use real-time polymerase chain reaction (RT-PCR) for detection of SARS-CoV-2

Date: 7 December 2020

WHO-identifier: 2020/5, version 1

Purpose of this notice: To ensure users of certain nucleic acid testing (NAT) technologies are aware of certain aspects of the instructions for use (IFU) for all products.

Description of the problem: WHO has received user feedback on an elevated risk for false SARS-CoV-2 results when testing specimens using RT-PCR reagents on open systems.

As with any diagnostic procedure, the positive and negative predictive values for the product in a given testing population are important to note. As the positivity rate for SARS-CoV-2 decreases, the positive predictive value also decreases. This means that the probability that a person who has a positive result (SARS-CoV-2 detected) is truly infected with SARS-CoV-2 decreases as positivity rate decreases, irrespective of the assay specificity. Therefore, healthcare providers are encouraged to take into consideration testing results along with clinical signs and symptoms, confirmed status of any contacts, etc.

Users of RT-PCR reagents should read the IFU carefully to determine if manual adjustment of the PCR positivity threshold is necessary to account for any background noise which may lead to a specimen with a high cycle threshold (Ct) value result being interpreted as a positive result. The design principle of RT-PCR means that for patients with high levels of circulating virus (viral load), relatively few cycles will be needed to detect virus and so the Ct value will be low. Conversely, when specimens return a high Ct value, it means that many cycles were required to detect virus. In some circumstances, the distinction between background noise and actual presence of the target virus is difficult to ascertain. Thus, the IFU will state how to interpret specimens at or near the limit for PCR positivity. In some cases, the IFU will state that the cut-off should be manually adjusted to ensure that specimens with high Ct values are not incorrectly assigned SARS-CoV-2 detected due to background noise.

Manufacturers regularly review the design of their product, including labelling and IFU based on customer feedback. In the early phases of the COVID-19 pandemic, in vitro diagnostics (IVDs) were rapidly developed, validated and verified, and then rolled out. Therefore, it is not unexpected that IVDs may require refinement based on user feedback after their introduction at scale. Users should verify the version of the IFU with each consignment they receive to see if any changes have been made to the IFU.

Advice on action to be taken by users:

1. Please read carefully the IFU in its entirety.
2. Contact your local representative if there is any aspect of the IFU that is unclear to you.
3. Check the IFU for each incoming consignment to detect any changes to the IFU.
4. Consider any positive result (SARS-CoV-2 detected) or negative results (SARS-CoV-2 not detected) in combination with specimen type, clinical observations, patient history, and epidemiological information.
5. Provide the Ct value in the report to the requesting healthcare provider.

Transmission of this WHO Information Notice for Users:

Please disseminate this notice to all those who need to be aware within your organization or to any organization where the potentially affected product has been deployed and used.

Contact person for further information:

Anita SANDS, Regulation and Prequalification, World Health Organization, e-mail: sandsa@who.int

(GOOGLE-Übersetzung (english-deutsch) wegen Übersetzung-Mängeln am 26.12.2020 05:00 h entfernt – dafür nachfolgenden Bericht in deutscher Sprache eingefügt.)

Ich bitte um Verständnis, dass ich diese Veröffentlichung derzeit NICHT kommentieren möchte.

Herzlichen Dank dafür

Ihr Oeconomicus

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korrespondierende Berichte

18.12.2020
WHO warnt nach 11 Monaten vor Anwendung des PCR-Tests

Die „Weltgesundheitsorganisation“ WHO hat am 14. Dezember auf ihrer Webseite eine Gebrauchsinformation von PCR-Tests veröffentlicht. Diese kommt reichlich spät, denn das Narrativ vieler  Regierungen sowie die angeblichen Infektionszahlen, die Einschränkungen und die Lockdowns begründen sich auf dem von der WHO zertifizierten PCR-Test, der von keinem geringeren, als dem Charité-Virologen Christian Drosten entwickelt worden ist.

Die WHO schreibt, dass Rückmeldungen von Anwendern über ein erhöhtes Risiko für falsche SARS-CoV2-Ergebnisse beim Testen von Proben mit PCR-Reagenzien eingegangen seien. Wie bei jedem diagnostischen Verfahren seien die positiven und negativen prädiktiven Werte für das Produkt in einer gegebenen Testpopulation wichtig zu beachten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem positiven Ergebnis tatsächlich mit SARS-CoV2 infiziert sei, sinke mit abnehmender Positiv-Rate. Daher werde Gesundheitsdienstleistern empfohlen, die Testergebnisse zusammen mit den klinischen Anzeichen von Symptomen, dem bestätigten Status aller Kontakte usw. zu berücksichtigen.

Anwender von PCR-Reagenzien sollten die Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen, um festzustellen, ob eine manuelle Anpassung des PCR-Positiv-Schwellenwerts erforderlich sei, um etwaiges „Hintergrundrauschen“ zu berücksichtigen, das dazu führen könne, dass eine Probe mit einem hohen Zyklusschwellenwert als positives Ergebnis interpretiert werde.

Die „Weltgesundheitsorganisation“ WHO hat am 14. Dezember auf ihrer Webseite eine Gebrauchsinformation von PCR-Tests veröffentlicht. Diese kommt reichlich spät, denn das Narrativ vieler  Regierungen sowie die angeblichen Infektionszahlen, die Einschränkungen und die Lockdowns begründen sich auf dem von der WHO zertifizierten PCR-Test, der von keinem geringeren, als dem Charité-Virologen Christian Drosten entwickelt worden ist.

Die WHO schreibt, dass Rückmeldungen von Anwendern über ein erhöhtes Risiko für falsche SARS-CoV2-Ergebnisse beim Testen von Proben mit PCR-Reagenzien eingegangen seien. Wie bei jedem diagnostischen Verfahren seien die positiven und negativen prädiktiven Werte für das Produkt in einer gegebenen Testpopulation wichtig zu beachten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem positiven Ergebnis tatsächlich mit SARS-CoV2 infiziert sei, sinke mit abnehmender Positiv-Rate. Daher werde Gesundheitsdienstleistern empfohlen, die Testergebnisse zusammen mit den klinischen Anzeichen von Symptomen, dem bestätigten Status aller Kontakte usw. zu berücksichtigen.

Anwender von PCR-Reagenzien sollten die Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen, um festzustellen, ob eine manuelle Anpassung des PCR-Positiv-Schwellenwerts erforderlich sei, um etwaiges „Hintergrundrauschen“ zu berücksichtigen, das dazu führen könne, dass eine Probe mit einem hohen Zyklusschwellenwert als positives Ergebnis interpretiert werde.

Quelle

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Polymerase-Kettenreaktion (PCR) – Biochemie – Labormethoden

Die PCR ist eine Methode zur Amplifikation (Vervielfältigung) spezifischer DNA-Abschnitte aus sehr kleinen Mengen Ausgangs-DNA, z.B. zur nachfolgenden Sequenzierung oder zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks.
Das Grundprinzip ist die zyklische Vervielfältigung eines Abschnitts doppelsträngiger DNA zwischen zwei Oligonucleotid-Primern mit Hilfe einer thermostabilen Polymerase.

Das Video erläutert alle relevanten Schritte im Detail: