Impfpflicht in Deutschland? | Kanzleramts-Chef Helge Braun im Kreuzverhör

zur Einstimmung:

zwei Zitate von Friedrich Nietzsche:

Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes – aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.

Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen

Impfpflicht in Deutschland? | Kanzleramts-Chef Helge Braun im Kreuzverhör

Kanzleramts-Chef Helge Braun hat in BILD am SONNTAG eine Riesen-Debatte losgetreten.

Darf die Bundesregierung auch ungeimpfte Bürger wegen Corona einschränken, obwohl diese kerngesund und sogar negativ getestet sind?

Braun sagt JA, bei einem hohen Infektionsgeschehen sei das „Restrisiko zu groß“, wenn sich viele nicht impfen lassen würden.

BILD-Chef Julian Reichelt hält diesen Plan der Regierung für einen radikalen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. 15 Minuten dauerte das Kreuzverhör bei BILD Live, das zum Zoff um die Rechte Ungeimpfter wurde.

korrespondierende Infos, die Herrn Braun wohl nicht bekannt waren oder sind:

Sinkende Corona-Zahlen verblüffen die Briten

Vorankündigung der CDC:

Die US-Gesundheitsbehörde zieht Zulassung für PCR-Tests mit Wirkung vom 31.12.2021 zurück (!)


Geheimdienstler warnen vor möglichen genetischen Analysen durch COVID-19-Tests

Geheimdienstler warnen vor möglichen genetischen Analysen durch COVID-19-Tests

Mithilfe der COVID-19-Tests könnten weltweit auch unzählige genetische Daten gesammelt werden – und in eine Datenbank nach China fließen. US-Geheimdienstler warnen vor einer Zusammenarbeit mit der BGI-Group, früher als „Beijing Genomics Institute“ bekannt.

In den USA wird in Geheimdienstkreisen vermutet, dass das größte Forschungszentrum der Welt für Genetik mithilfe der COVID-19-Testkits die biometrischen Daten der Bürger sammelt, aufbewahrt und weiterverarbeitet.

Quelle: epochtimes


Österreich: Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig

Österreich:

Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig

GZ: VGW-103/048/3227/2021-2 Wien, 24.03.2021
A. Rum
Geschäftsabteilung: VGW-M

IM NAMEN DER REPUBLIK


Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die Beschwerde der A., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Sicherheits- u. Verwaltungspolizeiliche Angelegenheiten, SVA Referat 3 – Vereins-, Versammlg-, Medienrechtsangel., vom 30.01.2021, GZ: …, mit welchem die für 31.01.2021 angezeigte Versammlung untersagt wurde, zu Recht e r k a n n t:


I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben. Die Untersagung erfolgte zu Unrecht.


II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig.

[…]

http://verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf

korrespondierend:

31.03.2021 um 12:11: Die Presse

31.03.2021 12:44: Vienna online


Die Selbst-Test Mogelpackung

Die Selbst-Test Mogelpackung
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Der als „game-changer“ hochstilisierte Corona-Selbsttests für zu Hause, aus welchem große Hoffnungen auf Öffnungsstrategien abgeleistet wurden, könnte alsbald mit dem Status „Rohrkrepierer“ belastet sein, mit durchaus denkbaren Wechselwirkungen für das Berliner Panik-Management.
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Nach dem fulminanten ALDI-Verkaufsstart sollten beim rheinland-pfälzischen Biotechnologieunternehmen Aesku Diagnostics die Champagner-Flaschen jedoch besser ungeöffnet bleiben, da gelinde ausgedrückt, gewisse Unregelmäßigkeiten und Marketing-Übertreibungen zunehmend die Runde machen.
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Wie das Unternehmen auf ihrer AESKU-WEB-APP darstellte, steht nach erfolgtem negativen Test auf dem Smartphone ein Test Report zur Verfügung, aus dem Testung, Zeitpunkt und die Dauer der Gültigkeit ersichtlich sind.
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Weiter heißt es:
„Vielleicht lässt sich so der Zugang zu den folgenden Lokationen wieder realisieren.“
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Es folgt eine bildhafte Darstellung von -durch diesen Test- wieder erlangbaren Freiheitsrechten:
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Restaurant – Biergarten, Konzert – Theater, Einkaufen, Sportveranstaltungen, Alles für die Frisur, Kino – Theater, Nagelstudios, Fahrschulen, Kosmetik.
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Immerhin scheint in dem Unternehmen zumindest partiell der Geist des vorsichtigen Kaufmannes zu walten, was sich auf der Marketing-Webseite unter der Rubrik „Haftungsausschluss“ zeigt.
Dort heißt es:
„Die wahrheitsgetreue und richtige Eingabe der Testergebnisse liegt in der Verantwortung des Anwenders. Eine Überprüfung durch die Web App erfolgt nicht. Eine Haftung für falsche Reports wird von AESKU.Diagnostics ausgeschlossen.“
Gleichwohl klingt die vermeintliche Erlösung irgendwie nach „eierlegender Wollmilchsau“, also einer Imagination, welche sich in diversen Corona-Landesverordnungen nicht widerspiegelt.
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So heißt es beispielsweise in der Verordnung des Landes Baden-Württemberg, „dass Selbsttests NICHT als „Fahrkarte“ für körpernahe Dienstleistungen zugelassen sind.
Um dies zu gewährleisten, muss der Schnelltest in einem Testzentrum oder in einer Teststelle durchgeführt werden, wo Testzeit und das Ergebnis dokumentiert wird. Private Selbsttests sind nicht zulässig, da hier nicht geprüft werden kann, wann und an wem der Test durchgeführt wurde.“
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Die (Selbst)Täuschung wird damit also offensichtlich. Bleibt abzuwarten, wann und ob die kaufberauschten Erlösungsjünger völlig entsetzt über ihre ENT-TÄUSCHUNG mit dem Verbraucherschutz-Argument justiziable Hilfe einfordern.
Sollte dies zu einer Entscheidung im Sinne der weinerlichen Kläger führen, bleibt abzuwarten, ob Justitia in humorvoller Weise zumindest graduell die Selbst-Narretei der sich getäuscht Fühlenden berücksichtigen wird.
Weiterführende Infos und Bewertungen finden sich in der Deutschen Apotheker-Zeitung und bei heise-online.

«The Lancet» bestätigt, dass PCR-Tests ungeeignet sind

Medizinische Fachzeitschrift «The Lancet» bestätigt, dass PCR-Tests ungeeignet sind
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Seit Monaten weist Corona-Transition darauf hin, dass ein PCR-Test keine Covid-19-Diagnose erbringen kann – schon gar nicht, wenn der Test Ct-Werte von 30 oder mehr aufweist. Entsprechend ungeeignet sind die Tests. Zu diesem Fazit gelangte kürzlich auch die renommierte medizinische Fachzeitschrift The Lancet. Mainstream-Medien berichteten nicht über den Artikel der Zeitschrift.
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„Unserer Ansicht nach ist der aktuelle PCR-Test … nicht der geeignete Goldstandard für die Bewertung eines SARS-CoV-2-Tests für die öffentliche Gesundheit“,
schreibt The Lancet. Das Magazin weist darauf hin, dass mit dem PCR-Test auch viele Menschen falsch-positiv getestet werden.
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„Die meisten mit SARS-CoV-2 infizierten Personen sind 4-8 Tage lang ansteckend. Proben enthalten in der Regel erst ab dem 9. Tag nach Auftreten der Symptome kulturpositive (potenziell ansteckende) Viren, wobei die meisten Übertragungen vor dem 5. Tag stattfinden. Dieser Zeitpunkt passt zu den beobachteten Mustern der Virusübertragung… Das kurze Zeitfenster der Übertragbarkeit steht im Gegensatz zu den medianen 22-33 Tagen der PCR-Positivität (länger bei schweren Infektionen und etwas kürzer bei asymptomatischen Personen). Dies deutet darauf hin, dass 50-75 Prozent der Zeit, in der eine Person als PCR-positiv gilt, sie wahrscheinlich postinfektiös ist.“
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Auch auf die Folgen, die diese falschen Diagnosen für die Menschen haben, macht die Fachzeitschrift aufmerksam.
„Es ist ein Verlust für die Gesundheit, das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen von Gemeinschaften, wenn postinfektiöse Personen positiv getestet und für 10 Tage isoliert werden.“
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Hier lesen Sie den ganzen Artikel von The Lancet.
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Anmerkung für Nichtmediziner, betreute Denker und den Entscheidern des sog. Corona-Kabinetts
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THE LANCET gilt als eines der weltweit führenden medizinischen Fachmagazine und sollte auch den Medizinern in Bundestag und Kanzleramt, sowie den sog. Vorzeigevirologen bekannt sein.
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Ihr Oeconomicus

Prof. Drosten muss Heidelberger Gericht PCR-Test erklären

Prof. Drosten muss Heidelberger Gericht PCR-Test erklären
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Die Luft für Professor Drosten wird immer dünner. Nachdem eine Frau nach der Einreise in die BRD wegen Missachtung der Einreisebestimmungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld erhielt, legte diese mit einer bekannten Anwältin Einspruch ein. Die Anwältin forderte daraufhin von Prof. Drosten eine Stellungnahme zum PCR-Test und das Gericht stimmte zu – Professor Drosten muss seinen PCR-Test erklären.
[…]
Quelle
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follow-up, 09.03.2021
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Wie der Nordkurier berichtet, lässt Drosten das Gericht schmoren !
Nicht bekannt ist, ob das Gericht per polizeilicher Anordnung den sauberen Herrn vorführen lässt.

follow-up, 14.05.2021

Kontroverse um PCR-Test: Drosten legt Gutachten vor – Anwältin fordert weitere Antworten


Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat mit der Prüfung eines Corona-Medikaments des Pharmakonzerns Roche und dessen Partners Regeneron begonnen.

Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat mit der Prüfung eines Corona-Medikaments
des Pharmakonzerns Roche und dessen Partner Regeneron begonnen

 

Der EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel untersuche das auf der Kombination von zwei Antikörpern beruhende Mittel REGN-COV2, teilte die Behörde mit.

 

 

Das Medikament, das gemeinsam vom US-Hersteller Regeneron und von Roche entwickelt wurde, soll im vergangenen Jahr zur Behandlung der COVID-Infektion des damaligen US-Präsidenten Donald Trump eingesetzt worden sein.
[…]
veröffentlicht am 2.Feb.2021: Quelle

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korrespondierende Nachrichten

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26.01.2021:
Regeneron study shows antibody cocktail effective in preventing COVID-19 infection
[…]
Reuters