Arizona klagt gegen Bidens Impfregeln
Veröffentlicht: 14. September 2021 Abgelegt unter: Arizona, 48th State of The United States of America, COVID-19-Pandemie, Flüchtlinge & Migranten, Mark Brnovich 26th Attorney General of Arizona incumbent since January 5th 2015, Rechtsverordnungen Hinterlasse einen KommentarArizona klagt gegen Bidens Impfregeln
Arizona ist als erster US-Bundesstaat gegen die neuen Corona-Impfvorgaben von Präsident Joe Biden vor Gericht gezogen. Arizonas Generalstaatsanwalt Mark Brnovich erklärte, die Impfpflicht für Bundesbedienstete und die Impf- oder Testpflicht für Mitarbeiter großer Unternehmer seien „verfassungswidrig“.
„Die Regierung kann Menschen nicht dazu zwingen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen“,
erklärte der Republikaner.
Die Regierung des Demokraten Biden missachte ein Mal mehr die geltenden Gesetze, um ihre „radikale Agenda voranzutreiben“.
In der bei einem Bundesgericht eingereichten Klage argumentiert Brnovich, mit den neuen Impfvorgaben würden US-Bürger gegenüber „illegalen Migranten“ benachteiligt – für diese gelte nämlich keine Impfpflicht.
„Für Migranten, die illegal die Südgrenze (der USA) überschreiten, gibt es keinerlei Impfvorgaben.“
Das stelle eine „verfassungswidrige Bevorzugung von illegalen Migranten dar“. Arizona liegt an der Grenze zu Mexiko.
Meuterei gegen die Kanzlerin ?
Veröffentlicht: 11. August 2021 Abgelegt unter: BADEN-WÜRTTEMBERG, COVID-19-Pandemie, NIEDERSACHSEN, Rechtsverordnungen, Staatliche Maßnahmen 6 KommentareBaden-Württemberg schafft Sieben-Tage-Inzidenz ab
Als erstes deutsches Bundesland hat Baden-Württemberg beschlossen, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bei Entscheidungen zur Corona-Pandemie künftig keine Rolle mehr spielt . Ab nächster Woche fällt die Inzidenz als Entscheidungskriterium weg, und es gelten neue Freiheiten.
Die Regierung sieht etwa vor, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen könnten unter Vollauslastung öffnen – sofern Besucher geimpft oder genesen seien oder in diesem Fall einen PCR-Test vorweisen können.
Bei der Innen-Gastro, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern soll ein Antigenschnelltest ausreichen.
[…]
Anmerkung:
Ein Schelm wer dieses Aushebeln der MP-Konferenz im Zusammenhang mit den anstehenen Bundestagswahlen begreift, tja und dies noch durch die Grünlinge der Ba-Wü Landesregierung.
Ach ja und nicht vergessen, ab dem 27. September kann man jederzeit die Karten wieder neu mischen.
Wie gerade bekannt wurde, geht auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) einen eigenen Weg und hat sich vom seinem Stufenplan verabschiedet, der an der Sieben-Tages-Inzidenz ausgerichtet ist.
Die Landesregierung will die Corona-Verordnung bis zum 25. August „neu schreiben“, wie der Chef der Staatskanzlei Jörg Mielke (SPD) am Mittwoch in Hannover ankündigte. In ihr soll ein neuer Bewertungsmaßstab aufgenommen werden, der die Häufigkeit der gemeldeten Infektionen (Inzidenz) auch mit anderen Parametern – etwa der Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern – in Relation setzt. Über eine geeignete Formel werde noch beraten.
Die Abkehr vom Inzidenzwert wird alleine schon deshalb notwendig, weil bei PCR-Test von Geimpften offenbar in 30 % der Fällen ein Positiv-Ergebnis ermittelt wird, womit der Inzidenz-Wert verfälscht wird.
Wie der Nordkurier meldet, hat MP Manuela Schwesig (SPD) angekündigt, das ab kommenden Montag in MVs-Schulen die Schülerinnen und Schüler im Unterricht von der Maskenpflicht befreit sind.
Von dem SPD-Chef-Paniker Klabauterbach war bislang noch nichts zu hören, hoffentlich leidet er nicht an bedenklichem Bluthochdruck.
Schaumermal ob noch weitere MPs ins Lager der Meuterer wechseln.
Ihr Oeconomicus
Covid-„Impfungen“ seit 05. Juni 2021 ohne Rechtsgrundlage ?
Veröffentlicht: 8. August 2021 Abgelegt unter: COVID-19-Pandemie, Infektionsschutzgesetz, Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Pandemic Influenza Risk Management, Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit CoVid-19 Ein KommentarCovid-„Impfungen“ seit 05. Juni 2021 ohne Rechtsgrundlage ?
Am 11.6. wurde die Epidemische Lage nationaler Tragweiter (im Folgenden ELNT) verlängert.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-epidemische-lage-845692
Das letzte Mal davor wurde diese am 4. März verlängert. Im Gesetz steht, dass die ELNT automatisch aufgehoben wird, wird diese nicht nach 3 Monaten verlängert. Die Frist wäre also der 4. Juni gewesen.
Die erneute Verlängerung wurde jedoch erst am 11. Juni beschlossen. Insofern wurde eine Verlängerung beschlossen, über etwas, das es schon nicht mehr gab. Denn die ELNT wurde bereits am 4. Juni aufgehoben.
Alle Maßnahmen sind aktuell OHNE jede Rechtsgrundlage. Auch die Notzulassungen der „Gen-Injektions-Präparate“.
Es gibt derzeit weder faktisch noch rechtlich eine epidemische Lage von nationaler Tragweite!
Der Deutsche Bundestag hat sie entgegen der Behauptung der Bundesregierung und der Medien NICHT am 11. Juni 2021 fristgerecht mit verlängernder Wirkung festgestellt. Warum?
[…]
Nachtrag:
Möglicherweise ist der Aufreger umsonst.
Ein Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Bundesrat hat dies wohl am 26.03. durchgewunken und zum 30.03. war es gültig.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Damit wären die 3 Monate bis zur Erneuerung der 30.06.21. und somit wäre der 11.06. sogar vorfällig.
Ich habe den Vorgang zur nochmaligen Prüfung einem bekannten Verfassungsrechtler vorgelegt und bin auf dessen Einschätzung gespannt.
Ihr Oeconomicus
Impfpflicht in Deutschland? | Kanzleramts-Chef Helge Braun im Kreuzverhör
Veröffentlicht: 26. Juli 2021 Abgelegt unter: Bewertungen zum Impfgeschehen, COVID-19-Pandemie, Diskreditierung von Impfverweigerern, Impfpflicht/Impfzwang, offizielle Ausbreitungs-(PANIK)-Parameter, PCR (real-time reverse transcriptase), Rechtsverordnungen, Staatliche Maßnahmen, Statistics, global, TESTs | Tags: Freiheitsrechte, Kanzleramts-Chef Helge Braun, UKs "freedom day" 2 Kommentarezur Einstimmung:
zwei Zitate von Friedrich Nietzsche:
Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes – aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen
Impfpflicht in Deutschland? | Kanzleramts-Chef Helge Braun im Kreuzverhör
Kanzleramts-Chef Helge Braun hat in BILD am SONNTAG eine Riesen-Debatte losgetreten.
Darf die Bundesregierung auch ungeimpfte Bürger wegen Corona einschränken, obwohl diese kerngesund und sogar negativ getestet sind?
Braun sagt JA, bei einem hohen Infektionsgeschehen sei das „Restrisiko zu groß“, wenn sich viele nicht impfen lassen würden.
BILD-Chef Julian Reichelt hält diesen Plan der Regierung für einen radikalen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. 15 Minuten dauerte das Kreuzverhör bei BILD Live, das zum Zoff um die Rechte Ungeimpfter wurde.
korrespondierende Infos, die Herrn Braun wohl nicht bekannt waren oder sind:
Sinkende Corona-Zahlen verblüffen die Briten
Vorankündigung der CDC:
Die US-Gesundheitsbehörde zieht Zulassung für PCR-Tests mit Wirkung vom 31.12.2021 zurück (!)
Das große Staatsversagen: Keine Lösung für Corona?
Veröffentlicht: 9. April 2021 Abgelegt unter: COVID-19-Pandemie, Gesundheit und (politische) Krankheit, Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Staatliche Maßnahmen Hinterlasse einen KommentarDas große Staatsversagen:
Keine Lösung für Corona?
Talk im Hangar-7, ausgestrahlt am Do, 08.04.2021
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Immer schärfer, immer länger: Die Regierung setzt in der Corona-Politik weiter alles auf eine Karte! Lockdowns, gefolgt von Lockdowns. Wirtschaft und Menschen verlieren zunehmend die Hoffnung auf ein nahes Ende der Pandemie. Das scheint weiter entfernt denn je, zumal die Intensivmediziner gerade jetzt wieder eindringlich vor neuen Mutanten und einer Überlastung des Gesundheitssystems warnen.
Die unendliche Corona-Geschichte
In Wien liegen so viele Covid-Patienten wie noch nie auf den Intensivstationen, erste planbare Operationen werden bereits verschoben. Wie kritisch ist die Lage tatsächlich? Sind die Lockdowns tatsächlich das alleinige Allheilmittel? Ist der Schaden der Lockdowns größer als der Nutzen? Doch was wäre die Alternative zu den immer lauter werdenden Rufen nach immer härteren Lockdowns und den Forderungen der Zero-Covid-Bewegung? Hört die Politik womöglich auf die falschen Berater, werden Wissenschaftler einseitig instrumentalisiert? Unterstreicht nicht schon die gescheiterte Impfkampagne das große Staatsversagen, das die Gesellschaft zunehmend lähmt und frustriert?
Die Gäste
Zu Gast sind der Philosoph und Autor Christoph Lütge, der in seinem neuen Buch („Und die Freiheit?“) mit Wissenschaft und Politik scharf ins Gericht geht. Die Melker Impfärztin Ida Maria Kisler jedoch steht hinter den Lockdowns der Regierung und warnt vor noch dramatischeren Szenen in den Spitälern. Spiegel-Kolumnistin Franziska Augstein fordert Alternativen zur Lockdown-Politik und endlich auch in den Medien offenere Debatten über neue Strategien. Der Zero-Covid-Aktivist Oliver Kube möchte einen solidarischen Shutdown inkl. der gesamten Wirtschaft, mit stehenden Maschinen für vier bis sechs Wochen. Nur so könnte das Virus nachhaltig besiegt werden. Fünf nach zwölf ist es bereits für den niederösterreichischen Fitnessstudiobetreiber Christoph Haider. Im Internet hatte er auf seine dramatische Situation aufmerksam gemacht, Kanzler Kurz persönlich hat ihn angerufen. Das half ihm jedoch wenig: Mittlerweile steht der mehrfache Familienvater vor dem wirtschaftlichen Bankrott und weiß nicht, wie er seine Schulden jemals zurückzahlen soll.
Gäste:
- Christoph Lütge, Philosoph und Autor
- Ida Maria Kisler, Impfärztin
- Franziska Augstein, Spiegel-Kolumnistin
- Oliver Kube, Zero-Covid-Aktivist
- Christoph Haider, Fitnessstudiobetreiber
Moderation: Michael Fleischhacker
Sollte die Sendung bei youtube (versehentlich) nicht mehr auffindbar sein, gibt es eine Alternative bei Servus TV.
Obgleich sich diese Diskussionsrunde nur sehr oberflächlich mit Verletzlichkeit/Hinfälligkeit des menschlichen Lebens beschäftigt, bietet sie doch für „beide Lager“ des Impf- und Freiheitsunterdrückungsgeschehens durchaus interessante Erkenntnisse.
Es lohnt sich also diese aufzunehmen und für sich selbst weiter zu vertiefen, meint
Ihr Oeconomius
Einreiseverbote aus Ländern in denen Corona-Mutationen auftreten
Veröffentlicht: 30. Januar 2021 Abgelegt unter: Infektionsschutzgesetz, Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit CoVid-19, Rechtsverordnungen, Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 | Tags: Ora et labora Hinterlasse einen KommentarEinreiseverbote aus Ländern in denen Corona-Mutationen auftreten
Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 10 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), der durch Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) neu gefasst wurde, hat die Bundesregierung gültig ab 30.Januar 2021 Einreiseverbote aus Ländern in denen Corona-Mutationen auftreten, verordnet.
Demnach ist die Einreise aus Brasilien, Südafrika, Großbritannien, Irland oder Portugal ab heute weitest gehend untersagt.
Davon betroffen sind alle Personen, die aus den fünf genannten Ländern kommend nach Deutschland einreisen. Die Verordnung soll bis zum 17. Februar gelten und soll von Fluggesellschaften und Bahnen umgesetzt werden.
Ausnahmen für deutsche Staatsbürger, Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland, Frachttransporte, Ambulanzflüge sowie Reisen aus dringenden humanitären Gründen gelten, ebenso sei die Rückführung von Flugzeugen, Schiffen und Crews sind weiterhin erlaubt.
Hoffentlich darf man im Zusammenhang mit „dringenden humanitären Gründen“ auch davon ausgehen, dass diese Ausnahmeregelung auch für Menschen gilt, die nach Boots- und sonstigen aufreibenden Reisebedingungen bereits in den besagten Ländern gestrandet sind und ihre Zukunft in der milk & honey Heimat gestalten möchten.
Den schon länger hier Lebenden, die aufgrund erheblicher Grundrechtseinschränkungen vor dem Ruin stehen, bleiben milk&honey-Träumereien erspart und können quasi als selbstbelohnende Motivaten dem Motto: „Ora et labora„ huldigen.
Quellen:
Wortlaut der Coronavirus-Schutzverordnung (CoronaSchV) im Bundesanzeiger
CoronaSchV mit Begründung
Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit
Veröffentlicht: 23. Januar 2021 Abgelegt unter: BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Infektionsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz - IfSG, Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit CoVid-19, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel | Tags: Abstandsregel, Arbeitsmedizinische Prävention, Arbeitsschutzstandards, Arbeitsschutzunterweisungen, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Berücksichtigung psychischer Belastungen, Dienstreisen und Besprechungen, Gefährdungsbeurteilung, Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle, Homeoffice als Form mobiler Arbeit, Kantinen und Pausenräume, Kurzzeitkontakte, Lüftung, Medizinische Gesichtsmasken, Mund-Nase-Bedeckung, Sanitärräume Hinterlasse einen KommentarNeue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.
Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt.
Die enthaltenen Maßnahmen der Arbeitsschutzregel richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.
Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.
Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.
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„SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ (Fassung 20.8.2020):
AR-CoV-2