Baden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor
Veröffentlicht: 18. Februar 2022 Abgelegt unter: Aufhebung der Corona-Beschränkungen, MPK - Ministerpräsidenten-Konferenz, Staatliche Maßnahmen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Hinterlasse einen KommentarBaden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor
Laut jüngstem MPK-Übereinkommen ist dieser Schritt eigentlich erst für den 4. März vorgesehen. Doch das Land Baden-Württemberg geht schon Mitte kommender Woche eine Warnstufe zurück – und öffnet damit etwas schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen.
Die Verordnung werde in der kommenden Woche im Kabinett erneut angepasst, sagte eine Regierungssprecherin in Stuttgart der dpa. Es werde damit ab Mittwoch oder Donnerstag (23./24.Februar.) weitere Lockerungen geben, welche insbesondere private Kontakt-beschränkungen, Veranstaltungen, Messen, Gastronomie, Clubs und Diskotheken betreffen.
Anmerkung
Im Hinblick auf die oft außer Acht gelassene Verhältnismäßigkleit von Grundrechts-Einschränkungen, welche bislang regelmäßig und fast immer vor einer Abstimmung in den Parlamenten vorgenommen wurden und somit rechtlich keineswegs bindend waren und sind , gibt es keinerlei Anlass im Sinne von Friedrich Schillers ‚Ode to Joy‘ „feuertrunken“ also „von Begeisterung und Freude betört“ zu applaudieren.
Rechtlich betrachtet ist die MPK nichts anderes als ein Gremium der Selbstkoordination der 16 deutschen Bundesländer, die länderspezifische Themen zwischen den MPs beraten, gemeinsame Positionen untereinander abstimmen und diese gegenüber der Bundesebene -oft auch mit Abweichungen- vertreten.
Um es noch deutlicher zu formulieren: die MPK selbst ist kein Verfassungsorgan und deren Sitzungen sind rein informeller und koordinativer Natur!
Die vorgesehenen Lockerungen mögen vereinzelt als „großzügige“ Rückgabe von Freiheitsrechten verstanden werden. Dabei ist allerdings nicht auszuschließen, dass so mancher MP nicht erneut von Verwaltungsgerichten vorgeführt werden möchte.
Got the picture ?
Ihr Oeconomicus
korrespondierend:
Sachstand zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Quelle: Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (PDF-9 Seiten)