Bericht vom Freiheits-Camp in Wellington

Bericht vom Freiheits-Camp in Wellington

 

von dem DGF-Foristen „Kiwi“:

 

„Mindestens 200.000 Menschen vor Ort, meine Schaetzung, koennten auch weit mehr sein.

Impffreie und Geimpfte stehen zusammen, man laesst sich nicht mehr auseinder dividieren.

Christen, Atheisten, Hare Krishna, usw., bunt gemischt.

Ein Gefuehl von Harmonie, Zusammengehoerigkeit, Frieden, Naechstenliebe.

Es gibt kostenloses Essen und Getraenke, auch kostenlose Frisoersalons, Massagen, Kleidung wird verschenkt. Viele private Spender und einige groessere Spenden haben es moeglich gemacht.

Die Menschen campen seit vielen Tagen in Zelten vor dem Parlament. Es ist absolut friedlich und freundlich.

Ein Gefuehl wie im Himmel, wie als sei man schon verstorben und mit Gottes Hilfe auf die andere Seite gelangt.

Ich habe etwas Vergleichbares zuvor noch nie erlebt. Leute gehen umher, bieten einem Essen an. Meinen Kindern wird geholfen. In der Schlange werden aeltere Leute vorgelassen. Es sind auch viele Rollstuhlfahrer hier. Ueberall Musik und Freude.

Wir stehen fuer Freiheit, fuer den Schutz unserer Kinder vor Zwangsimpfungen, fuer freie Entscheidungen und freie Berufsausuebung (mit oder ohne Impfung). Wir stehen fuer ausgewogene und offene Informationen, fuer objektive Berichterstattung, fuer Meinungs- und Pressefreiheit, wir sind gegen Gleichschaltung.

Wir sind gegen Zwang, sich medizinischen Experimenten zu unterwerfen, gegen die gegenwaertige Regierung, gegen Spaltung, das Saehen von Hass und Propaganda.

Ueberall hier sind Familien mit Kindern, alle Ethnien vertreten. Meine Kinder fanden den Tag grossartig.

Ich habe, wie gesagt, so etwas noch nie erlebt.

Volksfeststimmung. Freundlich, friedlich, ruecksichtsvoll.

Hier ist es sehr sicher. Ueberall Sanitaeter, Ordner, Polizisten, die uns respektvoll gruessen. Ich hab den Eindruck, die stehen auf unserer Seite.

Die Idee mit den Konvois kam aus Kanada. Die Konvois sind jetzt seit einigen Tagen angekommen und sind nun direkt vor der Nase der „Abgeordneten“. Das geht jetzt um die Welt, so Gott will.

Gottes Segen!“


Baden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor

Baden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor

 

Laut jüngstem MPK-Übereinkommen ist dieser Schritt eigentlich erst für den 4. März vorgesehen. Doch das Land Baden-Württemberg geht schon Mitte kommender Woche eine Warnstufe zurück – und öffnet damit etwas schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen.

Die Verordnung werde in der kommenden Woche im Kabinett erneut angepasst, sagte eine Regierungssprecherin in Stuttgart der dpa. Es werde damit ab Mittwoch oder Donnerstag (23./24.Februar.) weitere Lockerungen geben, welche insbesondere private Kontakt-beschränkungen, Veranstaltungen, Messen, Gastronomie, Clubs und Diskotheken betreffen.

Anmerkung

Im Hinblick auf die oft außer Acht gelassene Verhältnismäßigkleit von Grundrechts-Einschränkungen, welche bislang regelmäßig und fast immer vor einer Abstimmung in den Parlamenten vorgenommen wurden und somit rechtlich keineswegs bindend waren und sind , gibt es keinerlei Anlass im Sinne von Friedrich Schillers ‚Ode to Joy‘ „feuertrunken“ also „von Begeisterung und Freude betört“ zu applaudieren. 

Rechtlich betrachtet ist die MPK nichts anderes als ein Gremium der Selbstkoordination der 16 deutschen Bundesländer, die länderspezifische Themen zwischen den MPs beraten, gemeinsame Positionen untereinander abstimmen und diese gegenüber der Bundesebene -oft auch mit Abweichungen- vertreten.

Um es noch deutlicher zu formulieren: die MPK selbst ist kein Verfassungsorgan und deren Sitzungen sind rein informeller und koordinativer Natur! 

Die vorgesehenen Lockerungen mögen vereinzelt als „großzügige“ Rückgabe von Freiheitsrechten verstanden werden. Dabei ist allerdings nicht auszuschließen, dass so mancher MP nicht erneut von Verwaltungsgerichten vorgeführt werden möchte.

Got the picture ?

Ihr Oeconomicus

 

korrespondierend:

Sachstand zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 

Quelle: Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (PDF-9 Seiten)

 

 


Prof. Karl Lauterbach: „Intensivstationen waren nie überlastet“

Prof. Karl Lauterbach: „Intensivstationen waren nie überlastet“

 

Die Diskussion um die Belastbarkeit des deutschen Gesundheitssystems und dabei speziell um einen sich anbahnenden Kollaps im Bereich der Intensivstationen begleitet die Gesellschaft seit Beginn der Coronakrise ab dem Jahr 2020. Auch in den zurückliegenden Monaten wurde das Argument einer jederzeit drohenden Überlastung der bundesweiten Intensivbettenbelegung als schwerwiegendstes Szenarium politisch instrumentalisiert, um damit bisherige und weiterhin geltende Maßnahmen seitens der Regierungspolitiker zu rechtfertigen.

Die jüngste Darlegung vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach in seiner Regierungsantwort auf die schriftliche Anfrage des Bundestags-Vizepräsidenten und Stellvertretenden FDP-Parteivorsitzenden Wolfgang Kubicki kann daher als überraschend gelten:

„Eine deutschlandweite, regional gleichzeitige Überlastung aller verfügbaren ITS-Kapazitäten, die eine systemische Unterversorgung von intensivpflichtigen COVID-19-Fällen oder deren strategische Verlegung ins Ausland bedeutet hätte, trat nicht ein.“

 

Quelle 1Quelle 2Quelle 3

 


VG Berlin: Entscheidung zur Verkürzung des Genesenen-Status ist rechtswidrig!

VG Berlin:

Entscheidung zur Verkürzung des Genesenen-Status ist rechtswidrig!

 

Pressemitteilung 6/2020 vom 17.02.2022

 

Die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Bei den beiden Antragstellern handelt es sich um natürliche Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind und im Oktober 2021 positiv auf das Virus getestet wurden. Sie wenden sich mit ihrem Eilantrag gegen die unlängst aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) durch das Robert Koch-Institut vorgenommenen Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate. Damit würden ihre unter der alten Rechtslage noch geltenden Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen in zeitlicher Hinsicht verkürzt. Sie treffe deshalb insbesondere eine zehntätige Quarantänepflicht nach der Rückkehr von ihrem Kurzaufenthalt in Dänemark, einem Hochrisikogebiet, von der sie vor der Neuregelung noch ausgenommen gewesen wären.

Die 14. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben. Nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung sei mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Vorschriften, auf denen die gerügte Verkürzung durch das Robert Koch-Institut beruhe (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV und § 2 Nr. 8 CoronaEinreiseV), sich im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen würden.

Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus habe nach den Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz nämlich die Bundesregierung selbst zu entscheiden. Indem diese die Entscheidung, bei welchen Personen von einer Immunisierung auszugehen ist, in beiden Verordnungen auf das Robert Koch-Institut als Bundesoberbehörde übertragen habe, überschritten diese Regelungen die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung. Schon deshalb bedürfe es hier u.a. keiner Entscheidung, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe bzw. hinreichend begründet worden sei. Damit betrage die Geltungsdauer des Genesenenstatus für die Antragsteller bis auf Weiteres sechs Monate.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 14. Kammer vom 16. Februar 2022 (VG 14 L 24/22)


Antikörper nach SARS-CoV-2-Infektion: neue Erkenntnisse über Sensitivität u. Nachweisdauer von Antikörpertests

Antikörper nach SARS-CoV-2-Infektion: neue Erkenntnisse über Sensitivität u. Nachweisdauer von Antikörpertests

 

Das Paul-Ehrlich-Institut hat in Zusammenarbeit mit der Universität Frankfurt am Main die Langzeit-Antikörperreaktion nach SARS-CoV-2-Infektion bei 828 Personen mit verschiedenen COVID-19-Schweregraden untersucht. Gemessen wurden bindende Antikörper gegen unterschiedliche SARS-CoV-2-Zielantigene, neutralisierende Antikörper und die Stärke der Antikörperbindung (Antikörperavidität). Sensitivität, Kinetik und Dauer des Antikörpernachweises waren abhängig von detektierter Antikörperklasse, Testdesign, Zielantigen des Anti-SARS-CoV-2-Antikörpertests sowie von Antikörperavidität und COVID-19-Schweregrad. Über die Ergebnisse berichtet das Journal of Clinical Virology, Onlineausgabe vom 4.12.2021.

Durch Nachweis virusspezifischer Antikörper mittels Antikörpertests kann eine akute oder frühere SARS-CoV-2-Infektion diagnostiziert werden, wobei akute Infektionen bekanntlich symptomfrei oder mit Krankheitszeichen (COVID-19) verlaufen können. Antikörpertests auf SARS-CoV-2 können Personen identifizieren, die einige Zeit zuvor mit SARS-CoV-2 infiziert waren und so dazu beitragen, das Ausmaß der SARS-CoV-2-Infektionen in der Bevölkerung zu erkennen und die Dunkelziffer nicht erkannter Infektionen abzuschätzen.

Die Interpretation von SARS-CoV-2-Antikörpertestergebnissen ist jedoch schwierig, da zum einen die Testergebnisse von Person zu Person sehr unterschiedlich ausfallen können. Zudem variieren die SARS-CoV-2-Antikörpertestergebnisse auch methodisch stark. Unklar ist bisher außerdem, wie lange nach einer Infektion spezifische Antikörper noch nachweisbar sind. Daher erfordert der Einsatz von Antikörpertests gegen SARS-CoV-2 ein eingehendes Verständnis der Variabilitäten der Testsensitivität sowie der Zeitabhängigkeit und Dauer des Antikörpernachweises. Dies war der Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.

Das In-vitro-Diagnostika(IVD)-Prüflabor des Paul-Ehrlich-Instituts unter Leitung von Dr. Heinrich Scheiblauer hat in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Frankfurt am Main die Antikörperreaktionen über einen Zeitraum von mehr als 430 Tagen nach SARS-CoV-2-Infektion bestimmt. Dabei wurden 828 Proben von 390 Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichen COVID-19-Schweregraden in zwölf verschiedenen Tests untersucht. Erfasst und gemessen wurden verschiedene Antikörperklassen (Gesamtantikörper, IgGIgA, IgM), unterschiedliche SARS-CoV-2-Zielantigene (Rezeptorbindungs-domäne (RBD), Spike- (S) und Nukleoprotein (N)), neutralisierende Antikörper und die Bindungsstärke von Antikörpern an Antigen (Antikörperavidität). Die Testspezifität wurde an 676 präpandemischen Proben bestimmt.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Sensitivität und Nachweisdauer von Anti-SARS-CoV-2-Antikörpertests ein bestimmtes Muster zeigen. Dieses war abhängig vom Testdesign, dem Zielantigen der Tests, der Antikörperbindungsstärke und dem Schweregrad von COVID-19 im betrachteten Zeitraum. Ein charakteristisches Merkmal bei den meisten Patientinnen und Patienten war eine mit der Zeit zunehmende Antikörperbindungsstärke (Antikörperavidität) für die immunogenen SARS-CoV-2-Antigene RBD und Spikeprotein. Die Avidität ist ein Korrelat (Maß) für die Antikörperreifung und die Bildung eines Immungedächtnisses. Gesamtantikörpertests, die aufgrund ihres Testdesigns eine höhere Antikörperbindungsstärke messen können, und die auf RBD oder Spikeprotein basieren, zeigten daher mit zunehmender Antikörperavidität eine hohe Sensitivität und lange Nachweiszeit. Antikörper konnten dabei über mehr als 430 Tage nach der Infektion nachgewiesen werden, ohne dass ein Endpunkt absehbar war. Surrogat-Virusneutralisierungstests zur Bestimmung neutralisierender Antikörper, die die Bindung von RBD (das auch in den bisher zugelassenen Impfstoffen verwendet wird) an die ACE2-Rezeptoren inhibieren, zeigten ebenfalls eine lange Nachweisdauer neutralisierender Antikörpern über 430 Tage.

Im Vergleich dazu zeigten RBD– oder Spike-basierte Antikörpertests, die jeweils nur die Antikörperklassen IgGIgA und IgM nachweisen, eine geringere Ausgangssensitivität und im Laufe der Zeit abnehmende Antikörpertiter, obwohl IgG– und IgA-Tests bis 430 Tage eine relativ hohe Sensitivität (Testpositivität) beibehielten.

Nukleoprotein-basierte Tests zeigten demgegenüber bereits nach 120 Tagen einen Abfall der Antikörperspiegel, was bei den N-basierten IgG– und IgM-Tests auch zu einem Verlust der Sensitivität führte. Es zeigte sich, dass dies mit einer entsprechenden Abnahme der Avidität für das nicht immunogene Nukleoprotein zusammenhing.

Die Spezifität der Antikörpertests war dabei mit Ausnahme von IgA-Antikörpertests (96 %) für alle Tests mit >99 % hoch und es gab keine Kreuzreaktivität mit endemischen humanen Coronaviren.

Diese Daten können einen Beitrag dazu leisten, die Antikörpertests gezielter einzusetzen und SARS-CoV-2-Antikörperbefunde in der täglichen diagnostischen Arbeit richtig zu interpretieren. Darüber hinaus können sie helfen, die Dauer eines möglichen Immunschutzes gegen SARS-CoV-2 zu bestimmen.

Originalpublikation

Scheiblauer H, Nübling CM, Wolf T, Khodamoradi Y, Bellinghausen C, Sonntagbauer M, Esser-Nobis K, Filomena A, Mahler V, Maier TJ, Stephan C (2022): Antibody response to SARS-CoV-2 for more than one year − kinetics and persistence of detection are predominantly determined by avidity progression and test design.
J Clin Virol 146: 105052.

 

Quelle: Pressemitteilung 03/2002 Paul-Ehrlich-Institut


No mercy für die SH-Bildungsministerin Karin Prien (Mitglied im CDU-Bundesvorstand)

No mercy für die SH-Bildungsministerin Karin Prien (Mitglied im CDU-Bundesvorstand)

 

Die amtierende KMK-Präsidentin hatte mit einer Äusserung via twitter im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für Aufregung gesorgt.

Eine Nutzerin schrieb dort:

„Wir haben in den letzten 4 Wochen 17 tote Kinder gehabt. 17 – in VIER Wochen. Und es geht immer schneller. Bis Oktober 21 hatten wir 27 tote Kinder, seit Oktober 38. Also in 4,5 Monaten mehr als in 18 Monaten. Insgesamt sind 65 Kinder verstorben. FÜNFUNDSECHZIG!“

Darauf antwortete Prien am Freitagabend:

„Bitte differenzieren: Kinder sterben. Das ist extrem tragisch. Aber sie sterben mit COVID_19 und nur extrem selten wegen COVID_19.“

Mit dieser empathielosen, ja grobschlächtig anmutenden Bemerkung löste die Dame einen veritablen Corona-„Shitstorm“ aus.

Um nicht weiter Zielscheibe einer aufmerksamen Bevölkerung zu bleiben zog sie, statt einer ernst gemeinten Entschuldigung die Löschung ihres Twitter-Accounts vor.

Solche mutmaßlich emotional gestörten Menschen, lieber Friedrich Merz, sollten in der Politik keinen Platz haben, meint

Ihr Oeconomicus

Quelle

 

 


Wechselwirkungen des kanadischen Freedom Convoy

Wechselwirkungen des kanadischen Freedom Convoy

Belgien:

Freedom Convoy‘ Rally in Belgium’s La Louviere Before Hitting Road to Brussels

Offenbar inspiriert von der kanadischen Bewegung versammeln sich Demonstranten im belgischen La Louviere und bereiten sich darauf vor, nach Brüssel aufzubrechen. In der Zwischenzeit haben die Behörden der Hauptstadt einigen Fahrzeugen die Einfahrt in die Stadt verboten, um den Protest zu stoppen.

 

Frankreich:

Schwere Polizeipräsenz um den Eiffelturm, während der französische Freiheitskonvoi den zweiten Tag fortsetzt

Der Pariser Protest gegen Maskenmandate und Covid-Pässe führte offenbar dazu, dass die Polizei (auf Anweisung von wem auch immer) Tränengas abfeuerte und bislang über 50 Verhaftungen vornahm.

Davon unbeeindruckt versammeln sich die Demonstranten zwischenzeitlich am Eiffelturm.  

 

Canada:

Zwischenzeitlich überschlagen sich die Ereignisse. Bereits am Samstag drohte Premier Justin Trudeau mit einem Militäreinsatz um die Trucker-Proteste zu beenden. Falls es keine Einsicht gebe, werde es „ein immer stärkeres Eingreifen“ geben, so Trudeau. Die Blockaden seien illegal.

Wie seitens des Betreibers der Ambassandor Bridge einer Grenzbrücke zwischen Windsor/Canada und Detroit/USA zu hören war, wurde die Blockade von kanadischen Sicherheitskräften geräumt ist nach wochenlangen Protesten wieder offen und uneingeschränkt passierbar.

Der Moderator von „Tucker Carlson Tonight“ analysiert Kanadas Trucker-Streik und was die politische Führung wohl tun würde, wenn der Konvoi nach Amerika käme.

Zum besseren Verständnis, was die Bewegung eigentlich will, siehe nachfolgenden Clip:

Der Ton gegenüber Trudeau und seiner Regierung wird rauer: