Merkel: „Es wird keine neuen Freiheiten geben !“

zur Einstimmung:

„Des Weisen Zunge wohnt in seinem Herzen,
des Toren Herz in seiner Zunge.“

(»Geschichte des Abdallah ibn Fadil« Tausendundeine Nacht)

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zum Nachdenken:

„Wer könnte noch von einem Staate sprechen,
wenn durch die Grausamkeit eines einzigen
alle unterdrückt werden und nicht ein Band des Rechts alle gemeinsam verbindet?“
(Marcus Tullius Cicero
römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist (3.1.106 bC – 7.12.43 bC)

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Merkel:
„Es wird keine neuen Freiheiten geben !“

Bei der am Montag (01.Februar 2020) stattgefundenen PK zum Impfgipfel war von der Kanzlerin in gefühlt despotischen Diktion zu hören:
„Solange wir so eine Situation haben wie die jetzt, dass eine ganz kleine Minderheit geimpft ist und eine große Mehrheit nicht, wird es keine neuen Freiheiten geben.“
Mit der Formulierung „neue Freiheiten“ verbesserte sie damit auch nicht die Journalistin, die genau diese Worte in der Frage an Merkel wählte.
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Offenbar scheint die Hüterin des „alternativlosen Grals“ bemerkt zu haben, dass sie mit dem in Rede stehenden Spruch auf einer semantischen Bananenschale ausgerutscht ist.

Im am Dienstag in der ARD-Sendung „Farbe bekennen“ geführten Interview, das hinsichtlich der Fragestellungen von Rainald Becker und Tina Hassel in Ermangelung von Anzeichen einer vierten Gewalt unter der Kategorie „Schmusedialog“ einzuordnen wäre, ging die Kanzlerin allerdings nicht auf ihren Fauxpas ein.

Merkel verteidigte die Impfstrategie:

„Im Großen und Ganzen ist nichts schiefgelaufen!“

Hinsichtlich Corona-Lockerungen wollte sich nicht festlegen.

Bund und Länder würden zwar an eine gemeinsame „Öffnungsperspektive“ denken, die jedoch nicht an einem Datum oder am Impf-Fortschritt festzumachen sei, sondern
-an der Anzahl der Corona-Infektionen (Anm.: tatsächlich aber „nur“ PCR-basierte positive Testergebnisse darstellen),
-der Lage auf den Intensivstationen (Anm.: dabei gibt es deutliche Abweichungen zwischen RKI-Zahlen und dem DIVI-Intensiv-Register) und
-dem Prozentsatz (Anm.: leider nur ein vager Gummi-Begriff) der Corona-Mutationen unter den Erkrankten.
„Trotz sinkender Corona-Zahlen dürfe man sich nicht zu früh in Sicherheit wiegen: bis alle geimpft sind, ist Lockerung nicht der Weg, den wir anstreben“,
führte die Kanzlerin weiter aus und fabulierte zugleich hinsichtlich Impfverweigerer:
„Wer die Corona-Impfung ablehnt, muss mit möglichen Konsequenzen rechnen. Da muss man vielleicht Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann bestimmte Dinge vielleicht nicht machen“
und brachte damit mögliche Einschränkungen ins Spiel.
An der Stelle muss man sich kopfschüttelnd wird fragen, ob die Dame fest daran glaubt, die Judikative mit dem Nasenring durch die Manege führen zu können, oder schlimmer noch, sich tatsächlich mit dem unter Politikern häufiger zu bemerkenden Symptomen einer ausgeprägten Hypostase die erst im Ruhestand abklingen mag, infiziert hat.

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Gestatten Sie mir bitte an der Stelle noch einige Worte an Alle, die möglicherweise ein Faust in der Hosentasche verstecken, aber insbesondere an die Adresse aller politisch Aktiven, insbesondere im Deutschen Bundestag, zu richten.

Wie wir alle wissen gibt es in unserem Land kein unmittelbares Amtsenthebungungsverfahren gegen den/die Bundeskanzler/in. Allerdings kann der Deutsche Bundestag nach Art. 67 des Grundgesetzes durch ein konstruktives Misstrauensvotum ohne Gründe einen neuen Bundeskanzler bestimmen, was bisher einmal erfolgreich durchgeführt wurde. In diesem Fall endet auch das Amt der Bundesminister. Sie sind auf Ersuchen des Bundespräsidenten verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiterzuführen (Art. 69 GG).
Da man davon ausgehen darf, dass es sich für ein konstruktives Mißtrauensvotum derzeit weder Motivation noch eine einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag finden wird, nicht etwa weil die in unserer Verfassung geschützten Grundrechte nachhaltig außer Kraft gesetzt wurden, sondern weil insbesondere für Spitzenfunktionäre in der Politik zählt -allen scheinheiligen Beteuerungen zum Trotz- nicht das Volk, als Summe der jeweils von Entscheidungen betroffenen Bürger und Bürgerinnen, sondern einzig und allein der Machterhalt und die Interessen der Partei ist, und darin unterscheiden sich Rote, Grüne, Schwarze und Gelbe kein Jota.

Vielleicht muss man all diese Spitzenfunktionäre, ebenso wie alle am 22. September 2011 anwesenden Volksvertretern/innen an ihren begeisternden Applaus zu den Redepassagen von Papst Benedikt XVI. erinnern.

Nachfolgend ein Auszug aus der Papst-Rede vor dem Deutschen Bundestag:

„Lassen Sie mich meine Überlegungen über die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen.

Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem wichtigen Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde?

Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3,9).

Die Bibel will uns mit dieser Erzählung sagen, worauf es für einen Politiker letztlich ankommen muß.

Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein.
Die Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen.
Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, der ihm überhaupt die Möglichkeit politischer Gestaltung eröffnet.

Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet.

Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit.

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“,

hat der heilige Augustinus einmal gesagt.

Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, dass diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, dass Macht von Recht getrennt wurde, dass Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und dass der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte.

Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich. Der Mensch kann die Welt zerstören. Er kann sich selbst manipulieren. Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschließen.

Wie erkennen wir, was recht ist? Wie können wir zwischen Gut und Böse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? Die salomonische Bitte bleibt die entscheidende Frage, vor der der Politiker und die Politik auch heute stehen.

In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig:

Jeder Verantwortliche muss sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen.

Im 3. Jahrhundert hat der große Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begründet:

„Wenn jemand sich bei den Skythen befände, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wäre, bei ihnen zu leben …, dann würde er wohl sehr vernünftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden würde …“

Von dieser Überzeugung her haben die Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen.

Für diese Menschen war es unbestreitbar evident, dass geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht war.

Aber bei den Entscheidungen eines demokratischen Politikers ist die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne, nicht ebenso evident.

Was in Bezug auf die grundlegenden anthropologischen Fragen das Rechte ist und geltendes Recht werden kann, liegt heute keineswegs einfach zutage.

Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der Fülle unseres Wissens und unseres Könnens noch sehr viel schwieriger geworden.

Wie erkennt man, was recht ist?

In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden:
Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist.
Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben.

Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.

Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte.

In der ersten Hälfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen Lehrern des römischen Rechts.

In dieser Berührung ist die abendländische Rechtskultur geboren worden, die für die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist.

Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg über das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufklärungszeit bis hin zur Erklärung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekannt hat.

Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, dass sich die christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben.

Diesen Entscheid hatte schon Paulus im Brief an die Römer vollzogen, wenn er sagt:

„Wenn Heiden, die das Gesetz (die Tora Israels) nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie… sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, daß ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab…“ (Röm 2,14f).

Hier erscheinen die beiden Grundbegriffe Natur und Gewissen, wobei Gewissen nichts anderes ist als das hörende Herz Salomons, als die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft.

Wenn damit bis in die Zeit der Aufklärung, der Menschenrechtserklärung nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gestaltung unseres Grundgesetzes die Frage nach den Grundlagen der Gesetzgebung geklärt schien, so hat sich im letzten halben Jahrhundert eine dramatische Veränderung der Situation zugetragen.

Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, über die außerhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen würde, so daß man sich schon beinahe schämt, das Wort überhaupt zu erwähnen.

Ich möchte kurz andeuten, wieso diese Situation entstanden ist.
Grundlegend ist zunächst die These, dass zwischen Sein und Sollen ein unüberbrückbarer Graben bestehe. Aus Sein könne kein Sollen folgen, weil es sich da um zwei völlig verschiedene Bereiche handle. Der Grund dafür ist das inzwischen fast allgemein angenommene positivistische Verständnis von Natur und Vernunft.

Wenn man die Natur – mit den Worten von H. Kelsen – als „ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen Seinstatsachen“ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen.

Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklärt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen.

Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn.

Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewusstsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt.

Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist.
[…]
Wer nach diesem eindringlichen Appell nun seinen Judaslohn abholen sollte, ist nicht Gegenstand dieses Beitrages, findet

Ihr Oeconomicus

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korrespondierend:
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Einschätzungen von Gunnar Kaiser zu Merkels Verdiktum „Es wird keine neuen Freiheiten geben“
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Nachtrag zu den Äusserungen des Philosophen Gunnar Kaiser vor dem obigen Video:

29.01.2021:
Gunnar Kaiser hat die rote Linie überschritten

„Philosoph Gunnar Kaiser tritt öffentlichkeitswirksam für Meinungsfreiheit ein, gegen Steuern und Grundrechtseinschränkungen in der Pandemie. Immer wieder testet er mit seinen Ansichten unsere Offenheit in der Diskussion. Doch nun hat er sich in Gefilde begeben, die indiskutabel sind.“
[…]
DIE WELT

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Britische Mutation in Leverkusen: † 15 Bewohner bei Corona-Ausbruch in Altenheim gestorben

Britische Mutation in Leverkusen:
15 Bewohner bei Corona-Ausbruch in Altenheim gestorben

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Medienberichten zufolge haben sich im einem Seniorenheim der AWO im Stadtteil Rheindorf insgesamt 47 ältere Menschen und 25 Mitarbeiter infiziert.
Wie eine Sprecherin der Stadt Leverkusen am Sonntag bestätigte sei dabei die als besonders ansteckend geltende Mutation B 1.1.7 nachgewiesen worden.
Wie es weiter heißt, habe man nachvollzogen, dass das mutierte Virus durch Personal in das Seniorenheim eingeschleppt wurde, wobei allerdings nicht gesagt wird, in welcher nachprüfbaren Weise diese Feststellung erfolgte.

Die Stadt geht davon aus, dass alle mit dem britischen Virusstamm infiziert sind. Insgesamt sind 17 Bewohner in dem Heim gestorben. Bei zwei Fällen war die Infektion im Nachhinein nicht mehr nachweisbar, aber nicht auszuschließen.

Der erste Fall wurde bereits am 28. Dezember diagnostiziert und danach hat sich die Infektion offenbar sukzessive ausgebreitet.

Am 30. Dezember wurden Angaben zufolge 150 Personen geimpft worden und die zweite Dosis am 20. Januar an 110 Personen verabreicht. 40 Bewohner konnten nicht geimpft werden, da sie sich zwischenzeitlich angesteckt hatten.

Jedem kritischen Leser wird auffallen, dass es derzeit keinen Hinweis darauf gibt, ob die Person bei welcher am 28. Dezember die Diagnose erstellt wurde, gleichwohl auch am 30. Dezember die erste Impfdosis erhielt.
Würde dies zutreffen, sollte man annehmen, dass sich die zuständige Staatsanwaltschaft mit diesem Vorgang beschäftigen müsste, findet

Ihr Oeconomicus

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korrespondierende Informationen:

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Wie in den Pressemitteilungen der Stadt Leverkusen zu lesen ist, gibt es in der Stadt ein gemeinsames Impf-Paten-Angebot (!) von Arbeiterwohlfahrt und des Caritasverbandes.
Bei diesen Impf-Paten soll es sich um ehrenamtliche Einwohner handeln, die Leverkusenerinnen und Leverkusener auf Wunsch unterstützen.
Sie beantworten Fragen zum Impfablauf, übernehmen die Terminbuchung und begleiten bei Bedarf ins Impfzentrum.
In Einzelfällen kann von der Caritas auch die Fahrt ins Impfzentrum übernommen werden.

An der Stelle könnten Zweifel an der rechtlichen Legitimation, Fragen zum Impfablauf durch Impf-Paten zu beantworten, auftreten !
In NRW kursiert ein Aufklärungs-Merkblatt zur Schutzimpfung gegen CoVid-19 mit mRNA-Impfstoffen.

Dort heißt es:

„Wer soll nicht geimpft werden?
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die aktuell kein Impfstoff zugelassen ist, sollen nicht geimpft werden.“

„Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden.
Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.
Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden:
Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben.
Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.
Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen zunächst nicht geimpft werden. Es gibt jedoch keine Hinweise, dass die Impfung eine Gefährdung darstellt, wenn man in der Vergangenheit eine Infektion durchgemacht hat. Es besteht also keine medizinische Notwendigkeit, dies vor der Impfung auszuschließen.
Zur Anwendung der COVID-19-mRNA-Impfstoffe in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen noch keine ausreichenden Erfahrungen vor.
[…]“
Zu der Fragestellung „Sind Impfkomplikationen möglich?“ ist zu lesen:

„Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich belasten.
In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe von Comirnaty® 4 Fälle (zwischen 0,1 % und 0,01 %) von akuter Gesichtslähmung beobachtet, die sich in allen Fällen nach einigen Wochen zurückbildete. Diese Gesichtslähmungen stehen möglicherweise im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung.
In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe von COVID-19 Vaccine Moderna® 3 Fälle von akuter Gesichtslähmung beobachtet, 1 Fall trat in der Kontrollgruppe der Ungeimpften auf. In allen Fällen hat sich die Gesichtslähmung nach einigen Wochen zurückgebildet. Ob diese Gesichtslähmungen im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen, wird weiter untersucht.
In sehr seltenen Fällen wurden Überempfindlichkeitsreaktionen (2 Fälle von Gesichtsschwellung) beobachtet.
Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden.
Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden.
Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträchtigungen begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche Behandlung.“

Daneben gibt es eine Anamnese- und Einwilligungs-Erklärung in welcher Impfkandidaten persönliche Daten angeben sowie einige gesundheitliche Fragen anhand vorgegebenr JA/NEIN Antworten beantworten sollen.

Diesem Blatt schließt sich die eigentliche Einwilligungs-Erklärung an, welche von der zu impfenden Person bzw. des gesetzlichen Vertreters und der/dem Ärztin/Arzt zu unterzeichnen ist.

ergänzende Informationen:

DAS RKI ist in einer Fassung vom 19.09.2017 der Frage „Muss eine Impfaufklärung immer mittels eines Merkblattes erfolgen?“ nachgegangen:

„Die Impfaufklärung muss in mündlicher Form erfolgen. Ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält.
Eine schriftliche Zustimmung des Impflings (Unterschrift) muss nicht vorliegen.
Der Umfang der Impfaufklärung sollte Informationen über die zu verhütende Krankheit, den Nutzen der Impfung, die Kontraindikationen, die Durchführung der Impfung und Dauer und Beginn des Impfschutzes sowie typische (spezifische) Nebenwirkungen und Komplikationen beinhalten.
Der genaue Umfang der erforderlichen Aufklärung hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Die alleinige Aufklärung durch ein Merkblatt ist unzulässig; es muss immer auch die Gelegenheit für ein Gespräch gegeben werden.
Falls Unterlagen oder Merkblätter verwendet worden sind, die der Patient im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, sind ihm davon Abschriften auszuhändigen.“