Das Paul-Ehrlich-Institut hat überprüft, ob bei Todesfällen nach der ersten Impfdosis ein Zusammenhang mit der Verabreichung des Impfstoffes besteht. In dem am Freitag vorgelegten Sicherheitsbericht kommen die Wissenschaftler des für Arzneimittelsicherheit zuständigen Instituts zu dem Ergebnis, dass keiner der Tode auf die Impfung zurückgeführt werden kann.

Alle 69 Todesfälle traten bei hochbetagten Menschen mit mehreren Vorerkrankungen auf. Sie gehörten zur Hochrisikogruppe und wurden deshalb zuerst geimpft. Die Vorerkrankungen führten aber auch selbst zu einem hohen Sterblichkeitsrisiko.

Auch die europäische Arzneimittelagentur sieht keinen Zusammenhang zwischen beobachteten Todesfällen und der Impfung und verweist bei Todesfällen auf Vorerkrankungen

Bei der täglichem Übermittlung der Corona-Daten wird immer von an oder mit Corona Verstorbenen gesprochen, ohne diese Thesen bspw. anhand vorgenommener Obduktionen belegen zu können.

Könnte da nicht ein Schelm die Gleichung entwickeln, dass Todesfällen nach erfolgter Impfung grundsätzlich auf Vorerkrankungen zurückzuführen sind, während die täglich gemeldeten Fälle immer auf Corona-Infektionen zurückzuführen ist

Finde den Fehler !

Im Lichte diese Sicherheitsberichts und insbesondere der dort dargestellten Argumentation ergeben sich Fragen:

1) Wäre es nicht angebracht, Menschen mit Vorerkrankungen die Impfung und damit das infinite Todesrisiko zu ersparen ?

2) Falls ich die seit Herbst letzten Jahres erschienen Fachinformationen seitens WHO, CDC, RKI, PEI usw. und zahlreiche Gespräche mit Neurologen und einigen Virologen richtig verstanden habe, töten Viren selbst nicht, allerdings kann die Reise ins Licht insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungendurch eine verzögerte Immunreaktion und deren Überschiessen ausgelöst werden.

Sollte diese These fachlich fundiert widerlegt werden können, wäre dies sicher sehr hilfreich !

3) Zur Wirkweise des mRNA Impfstoffes von Pfizer/BioNTech ist im Pharma-Index GELBE LISTE. (Herausgeber: Medizinische Medien Informations GmbH (MMI) in Neu-Isenburg) zu lesen:

Auszug:

„Der mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech/Pfizer wurde für die Prävention von COVID-19 unter dem Namen COMIRNATY und der INN Bezeichnung Tozinameran in der EU zugelassen. Die Zulassung gilt für die aktive Immunisierung bei Personen ab dem 16. Lebensjahr zum Schutz vor COVID-19. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.“

Vielleicht wird nicht jedem Leser klar sein, was sich hinter der Begrifflichkeit „aktive Immunisierung“ verbirgt.

Schauen wir doch mal nach unter impfen-info.de, der Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, einer Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Dort heißt es:

„Die aktive Immunisierung“

„Ziel der aktiven Impfung ist der Aufbau eines langfristig wirksamen Schutzes. Hierzu werden abgetötete oder auch nur Bruchstücke der Erreger bzw. abgeschwächte Krankheitserreger, die selbst keine ernsthafte Erkrankung mehr verursachen können, verabreicht. Dem Körper wird so eine Infektion vorgetäuscht und er reagiert mit der Bildung von Antikörpern und so genannten Gedächtniszellen. Wenn man sich zukünftig einmal mit dem echten Erreger ansteckt, können diese schnell aktiv werden und die Erkrankung abwehren.“

„Für den Aufbau des Impfschutzes sind in vielen Fällen mehrere Teilimpfungen nötig. Man spricht dann von Grundimmunisierung. Die einzelnen Impfzeitpunkte sind im so genannten „Impfschema“ festgelegt.
Bei einigen Impfungen hält der Schutz danach ein Leben lang, andere müssen in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Auffrischungsimpfungen bei Jugendlichen und im Erwachsenenalter dienen somit einer nochmaligen „Erinnerung“ des Immunsystems und halten den Impfschutz aufrecht.“

Weiter heißt es auf der oben zitierten Informationsseite:

„Wie wird BNT162b2 angewendet?

BNT162b2 wird intramuskulär in den Deltamuskel in zwei Dosen mit jeweils 0,3 ml im Abstand von 21 Tagen verabreicht. Personen, die eine Dosis des Impfstoffs BNT162b2 erhalten haben, sollen auch eine zweite Dosis des mit BNT162b2 erhalten, um die Impfserie abzuschließen.

  • CAVE (Anm.: ausdrücklicher Warnhinweis): Injizieren Sie den Impfstoff nicht intravaskulär, subkutan oder intradermal!

  • Um die Rückverfolgbarkeit von biologischen Arzneimitteln zu verbessern, sollten der Name und die Chargennummer des verabreichten Produkts klar aufgezeichnet werden.

  • 7 Tage nach der zweiten Impfstoffdosis kann mit einem Impfschutz gerechnet werden.

  • Applikation idealerweise in 0,5- oder 1-ml-Spritze

Nach der Impfung wird eine engmaschige Beobachtung von mindestens 15 Minuten empfohlen. Eine zweite Dosis des Impfstoffs sollte nicht an Personen verabreicht werden, bei denen eine Anaphylaxie (Anm.: akute, allergische Reaktion des Immunsystems) nach der ersten Dosis von Comirnaty aufgetreten ist.“

Zunächst gilt es festzustellen, ob es eine unabdingliche Verpflichtung dahingehend gibt, dass die Impfung nur durch einen möglichst impferfahrenden Arzt vorgenommen wird !
Im Impfschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung vom 03. Mai 2020 heißt es dazu in Artikel 20, Satz 4:
„Zur Durchführung von Schutzimpfungen ist jeder Arzt berechtigt. Fachärzte dürfen Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen der Ausübung ihrer fachärztlichen Tätigkeit durchführen. Die Berechtigung zur Durchführung von Schutzimpfungen nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften bleibt unberührt.“
Trotz intensiver Recherche, konnte ich bislang keine relevanten bundesrechtlichen Vorschriften aufspüren. Wer solche Vorschriften samt offizieller Quellen kennt, ist herzlich eingeladen, diese zur Verfügung zu stellen.

Hinsichtlich der engmaschigen Beobachtung von mindestens 15 Minuten ist festzuhalten, daß es sich nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts um eine Empfehlung handelt. Konkret heißt es dazu auf der PEI-Seite:
„Die impfenden Ärztinnen und Ärzte sollen vorsorglich für eventuelle Notfallmaßnahmen gerüstet sein. Es wird empfohlen, Impflinge nach Impfung mindestens 15 Minuten zu überwachen.“
Hinsichtlich einer 15-Minuten-Überwachung der geimpften Person erhebt sich die Frage, ob eine ärztliche oder durch medizinisches Hilfspersonal vorzunehmende Überwachung angedacht ist.
Stellt man sich in diesem Zusammenhang vor, dass in großen Impfzentren gleichzeitig 10 oder mehr Impfungen durchgeführt werden, so könnte dies im Verlauf wie ein am Fließband abzuwickelndes Impfgeschehen zu erheblichen Engpässen bei dem in Rede stehenden Fachpersonal führen.
Wäre es denn nicht vorausschauender, vorzugsweise bei den sogenannten vulnerablen Gruppen unmittelbar vor der Impfung einen umfassenden Gesundheits-Check durchzuführen, der weit über aktuelle ärztliche Einzeldiagnosen und deren Status hinsichtlich der Behandlung von Vorerkrankungen hinausgeht ?
Ein solches Vorgehen erscheint sinnvoll, da die möglicherweise zunehmende Progression einer (Vor)Erkrankung in der Regel mit einer Verschlechterung der Symptome, erhöhtem Krankheitsgefühl und abnehmender Leistungsbereitschaft einhergehen kann. Zwar können die Zeiträume, in welchen sich solche Veränderungen vollziehen durchaus unterschiedlich sein. Dabei ist jedoch auch an rasch-progrediente Erkrankungen mit schnellem Krankheitsverlauf zu denken, der innerhalb kurzer Zeit zu Verschlechterungen des Gesundheitszustandes führen kann.
Im Lichte solcher Überlegungen auch vor dem Hintergrund, dass sich mit zunehmenden Alter die Stoffwechselprozesse im Körper verlangsamen, was sich unter anderem auch auf die Schleimhäute auswirkt, die eigentlich die Aufgabe haben, Erreger abzuwehren. Daneben werden mit den Jahren die (Immun-)Zellen schwächer, kurzum: das gesamte Immunsystem wird mit fortschreitendem Alter weniger aktiv.
An der Stelle soll nun mit der Impfung unter Vorspiegelung einer Infektion der potentiell geschwächte Körper dazu ertüchtigt werden, Antikörper und so genannte Gedächtniszellen zu bilden.

Ob eine solche „Ertüchtigung“ im denkbar schlimmsten Fall nicht einem one-way-Ticket für die Reise ins Licht gleichkommt, fragt sich

Ihr Oeconomicus