Das große Staatsversagen: Keine Lösung für Corona?

Das große Staatsversagen:

Keine Lösung für Corona?

Talk im Hangar-7, ausgestrahlt am Do, 08.04.2021

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Immer schärfer, immer länger: Die Regierung setzt in der Corona-Politik weiter alles auf eine Karte! Lockdowns, gefolgt von Lockdowns. Wirtschaft und Menschen verlieren zunehmend die Hoffnung auf ein nahes Ende der Pandemie. Das scheint weiter entfernt denn je, zumal die Intensivmediziner gerade jetzt wieder eindringlich vor neuen Mutanten und einer Überlastung des Gesundheitssystems warnen.


Die unendliche Corona-Geschichte
In Wien liegen so viele Covid-Patienten wie noch nie auf den Intensivstationen, erste planbare Operationen werden bereits verschoben. Wie kritisch ist die Lage tatsächlich? Sind die Lockdowns tatsächlich das alleinige Allheilmittel? Ist der Schaden der Lockdowns größer als der Nutzen? Doch was wäre die Alternative zu den immer lauter werdenden Rufen nach immer härteren Lockdowns und den Forderungen der Zero-Covid-Bewegung? Hört die Politik womöglich auf die falschen Berater, werden Wissenschaftler einseitig instrumentalisiert? Unterstreicht nicht schon die gescheiterte Impfkampagne das große Staatsversagen, das die Gesellschaft zunehmend lähmt und frustriert?

Die Gäste
Zu Gast sind der Philosoph und Autor Christoph Lütge, der in seinem neuen Buch („Und die Freiheit?“) mit Wissenschaft und Politik scharf ins Gericht geht. Die Melker Impfärztin Ida Maria Kisler jedoch steht hinter den Lockdowns der Regierung und warnt vor noch dramatischeren Szenen in den Spitälern. Spiegel-Kolumnistin Franziska Augstein fordert Alternativen zur Lockdown-Politik und endlich auch in den Medien offenere Debatten über neue Strategien. Der Zero-Covid-Aktivist Oliver Kube möchte einen solidarischen Shutdown inkl. der gesamten Wirtschaft, mit stehenden Maschinen für vier bis sechs Wochen. Nur so könnte das Virus nachhaltig besiegt werden. Fünf nach zwölf ist es bereits für den niederösterreichischen Fitnessstudiobetreiber Christoph Haider. Im Internet hatte er auf seine dramatische Situation aufmerksam gemacht, Kanzler Kurz persönlich hat ihn angerufen. Das half ihm jedoch wenig: Mittlerweile steht der mehrfache Familienvater vor dem wirtschaftlichen Bankrott und weiß nicht, wie er seine Schulden jemals zurückzahlen soll.

Gäste:

  • Christoph Lütge, Philosoph und Autor
  • Ida Maria Kisler, Impfärztin
  • Franziska Augstein, Spiegel-Kolumnistin
  • Oliver Kube, Zero-Covid-Aktivist
  • Christoph Haider, Fitnessstudiobetreiber

Moderation: Michael Fleischhacker

Sollte die Sendung bei youtube (versehentlich) nicht mehr auffindbar sein, gibt es eine Alternative bei Servus TV.

Obgleich sich diese Diskussionsrunde nur sehr oberflächlich mit Verletzlichkeit/Hinfälligkeit des menschlichen Lebens beschäftigt, bietet sie doch für „beide Lager“ des Impf- und Freiheitsunterdrückungsgeschehens durchaus interessante Erkenntnisse.

Es lohnt sich also diese aufzunehmen und für sich selbst weiter zu vertiefen, meint

Ihr Oeconomius


Unterschiede zwischen kindlichem und erwachsenen Immunsystem

Unterschiede zwischen kindlichem und erwachsenen Immunsystem

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Zusammenfassung

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Es gibt eindeutige Unterschiede zwischen dem kindlichen und dem erwachsenen Immunsystem.

Kinder weisen direkt nach der Geburt ausreichend immunologische Zellen in allen wichtigen Kompartimenten auf.

Diese müssen aber zunächst durch Antigenexposition im Sinne eines Lernprozesses funktionell aktiviert werden.

Hinsichtlich der spezifischen Immuntherapie (SIT) verhalten sich Kinder ab dem fünften Lebensjahr funktionell vergleichbar mit Erwachsenen, reagieren aber sensibler auf Antigene/Allergene.
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Abstract

There are distinct differences between childrens‘ and adults’ immune systems. Directly after birth, children feature enough immune cells in all important compartments. These cells, however, must first of all be functionally activated by antigen expression in terms of a learning process. In specific immune therapy (SIT), children functionally act comparable to adults at the age of five. They react, however, more sensitive on antigens/allergens.
[…]

Quelle/Source

 

korrespondierend:

05.02.2021

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. zu Schutzimpfungen gegen COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen

Empfehlung der Corona Task Force der DGKJ

 

Kapuzinerkresse plus Meerrettichwurzel

Zusammenfassung
Kapuzinerkresse und Meerrettich wurden schon im Altertum medizinisch genutzt. Seit mehr als 50 Jahren wird eine Kombination aus dem Kraut der Kapuzinerkresse und der Meerrettichwurzel bei Erkältungskrankheiten und Harnwegsinfektionen eingesetzt.

Beide Pflanzenteile enthalten Prodrugs (spezifische Glucosinolate), aus denen im Körper Senföle (heute Isothiocyanate genannt) entstehen. Benzylisothiocyanat aus der Kapuzinerkresse und Allyl- und Phenylethylisothiocyanat aus dem Meerrettich besitzen zusammen eine breite antimikrobielle Wirkung gegen eine Vielzahl von Bakterien und Pilzen inklusive von Problemkeimen.

Das Wirkspektrum der Pflanzen-Kombination entspricht der eines Breitspektrum-Antibiotikums. Die Wirkung synthetischer Antibiotika wird durch den Pflanzen-Wirkstoff verstärkt. Darüber hinaus wirken die Senföle auch antiviral und zusammen mit anderen Pflanzen-Inhaltsstoffen antientzündlich, immunstimulierend, antioxidativ und spasmolytisch.

Auf diesen Wirkungen beruht der rationale Einsatz der Kombination bei Infektionen der Atemwege (Rhinitis, Sinusitis, Bronchitis). Hierzu liegen einige Studien vor, die darauf weisen, dass die Behandlung mit dem pflanzlichen Kombinationspräparat der üblichen Behandlung mit einem Standard-Antibiotikum nicht unterlegen ist und dass sie abhängig von der Dosis sogar prophylaktisch wirkt und die Erkältungshäufigkeit reduziert.

Da die antimikrobiell wirksamen Isothiocyanate und Ihre Metabolisierungsprodukte hauptsächlich in den Harn ausgeschieden werden und die Inhaltsstoffe aus der Kapuzinerkresse zusätzlich diuretisch wirken, sind akute Harnwegsinfektionen auch eine Domäne für den Einsatz der Kombination aus Kapuzinerkresse und Meerrettichwurzel.

Eine erste Studie hierzu wurde 1954 veröffentlicht. Die Ergebnisse der explorativen Studien zeigen einen Wirksamkeitstrend, dass sich durch die Pflanzen-Kombination synthetische Antibiotika einsparen lassen und dass das Präparat auch zur Harnwegs-Rezidivprophylaxe eingesetzt werden kann.

Darüber hinaus liegen experimentelle Untersuchungen zur organprotektiven und antikanzerogenen Wirkung, zur Wirkung auf die Lipolyse, den Stoffwechsel, die Arteriosklerose, die Gerinnung und auf neuropathische Schmerzen vor. Doch sind weitere Untersuchungen erforderlich, diese Ergebnisse zu untermauern.

Gelegentlich kommt es unter der Einnahme der Pflanzen-Kombination zu allergischen Hautreaktionen und/oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei Magen- und Darmgeschwüren und Nierenerkrankungen sollte die Kombination nicht zum Einsatz kommen.

Auch sollten Frauen im gebärfähigen Alter, schwangere oder stillende Frauen und Kinder unter 6 Jahren das Pflanzenpräparat erst nach Komplettierung des Sicherheitsprofils erhalten.

Wechselwirkungen mit Medikamenten sind nicht beschrieben, aber nicht auszuschliessen. Bei Einnahme von Vitamin K-Antagonisten muss eventuell die Dosis adaptiert werden. In den zur Therapie empfohlenen Dosen sind keine toxischen Wirkungen zu erwarten.

Prof. Dr. Sigrun Chrubasik-Hausmann PDF, 40 Seiten

 

Lungenkraut: Verwendung als Heilpflanze

Lange Zeit galt das Echte oder Gefleckte Lungenkraut als ein bewährtes Hausmittel bei Husten und anderen Lungenkrankheiten. Bereits Hildegard von Bingen nutzte einen Lungenkrauttrank bei Atemnöten, Verschleimungen der Lunge oder einem Lungenödem. Heute wird die Heilkraft der Pflanze aber eher kritisch gesehen: Von der Kommission E, einer Abteilung des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes, erhielt das Gefleckte Lungenkraut eine Negativverabschiedung, da seine Wirksamkeit nicht bestätigt werden konnte. Aus diesem Grund ist das Lungenkraut in der Schulmedizin kaum zu finden und wird nur selten als Nebenbestandteil in Tees verwendet.

In der Homöopathie und der Volksmedizin ist das Gefleckte Lungenkraut aber nach wie vor im Einsatz. Lungenkraut-Tee und -Tinkturen sollen Beschwerden der Atemwege, sowie des Magendarmtrakts und der ableitenden Harnwege mildern. Besonders der hohe Gehalt an Schleimpolysacchariden und Gerbstoffen soll eine auswurffördernde und reizlindernde Wirkung haben. Die Wirkung des Lungenkraut-Tees ist dabei nicht bewiesen, es sind jedoch auch keine Nebenwirkungen bekannt.

Quelle

 

11 Kräuter, die das Immunsystem stärken

Mit der kalten Jahreszeit häufen sich Erkältungen und Grippeerkrankungen. Um aber auch im Winter gesund zu bleiben, brauchen wir ein starkes Immunsystem, das uns dabei unterstützt, Viren abzuwehren. Um unsere Abwehrkräfte zu stärken, müssen es aber keine Vitamintabletten oder andere Mittel aus der Apotheke sein. Kräuter werden bereits seit der Antike zur Stärkung des Immunsystems eingesetzt und unterstützen auf natürliche und nachhaltige Weise unsere Gesundheit. Das Beste dabei: Heilkräuter können Sie ganz einfach im eigenen Garten, auf dem Balkon oder auf der Fensterbank anbauen.

In unserem Artikel stellen wir Ihnen die elf besten Kräuter für unser Immunsystem vor, die Sie kinderleicht selbst anbauen können, damit Sie Ihre eigene Hausapotheke wachsen lassen können.

Quelle

 

Chilis: Die Geheimnisse der scharfen Wunderwaffe

Chilis sorgen nicht nur für Feuer im Mund – sie haben auch jede Menge Vitamin C, heben die Stimmung und verlängern das Leben. Aber warum brennen sie so sehr? Alles, was du über die scharfen Schoten wissen musst, findest du hier.

Das Wichtigste zum Thema Chilis

  • Chili, Peperoni, Jalapenos, Habaneros, Cayenne: Sie alle gehören zur Familie der Paprika – und zu den schärfsten Lebensmitteln der Welt.
  • Das Brennen im Mund verursacht der Stoff Capsaicin. Dieser steckt in allen Paprika, aber immer in unterschiedlicher Konzentration.
  • „Scharf“ ist aber ist im Gegensatz zu süß, sauer, salzig, bitter keine Geschmacksrichtung. Etwas schmeckt scharf, wenn es Schmerz auslöst.
  • Wie höllisch die Schoten brennen, lässt sich mit der Scoville-Skala messen. Der schärfste Chili der Welt ist laut Guinness Buch der Rekorde „Carolina Reaper“. Er wurde 2013 in den USA gezüchtet.
  • Niemand weiß, wie viele unterschiedliche Chilis es gibt, Expert:innen gehen von mehr als 3.000 Sorten aus.
  • Chilis verleihen nicht nur Lebensmitteln Würze. Sie sind auch sehr gesund: Unter anderem machen sie glücklich, stärken das Immunsystem, helfen beim Abnehmen und verlängern sogar das Leben.

Was wirklich das Immunsystem stärkt

Manche Menschen sind anfälliger für Infekte als andere. Das liegt meist an einem schwachen Immunsystem. Immunzellen sind unser Abwehrmechanismus gegen alles Körperfremde. Ein gutes Immunsystem erkennt Viren und Bakterien und macht sie unschädlich.

Was kann man also tun, um sein Immunsystem effektiv zu stärken und es weniger anfällig zu machen?

Quelle: München Klinik gGmbH


Seehofer will sofortigen Lockdown

Seehofer will sofortigen Lockdown

Beim Corona-Gipfel am Sonntag beraten Bund und Länder erneut über eine Verschärfung der Maßnahmen. Doch umgesetzt werden diese vielerorts wohl erst rund um Weihnachten – zum Ärger von Innenminister Seehofer.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will die für die Zeit nach Weihnachten geplanten Kontakteinschränkungen vorverlegen.

„Die einzige Chance, wieder Herr der Lage zu werden, ist ein Lockdown, der aber sofort erfolgen muss. Warten wir bis Weihnachten, werden wir noch Monate mit den hohen Zahlen zu kämpfen haben“, so Seehofer.

Der Vorteil, den sich Deutschland im Frühjahr in der Pandemie erkämpft habe, sei verspielt. Das liege nicht an der Disziplinlosigkeit der Bürger, „sondern vor allem an unzureichenden Maßnahmen“.

Schade, dass sich Seehofer noch nicht intensiver damit beschäftigt hat, ob in den gr0ßen Begegnungsstätten wie etwas Supermärkten permanent wirkende professionelle Luftfilteranlagen installiert sind. Nach erste intensivere Recherchen zu diesem Punkt ergaben, dass selbständige EDEKA-Marktbetreiber u.a. als Franchisenehmer großen Wert auf professionelle Luftentkeimung legen.

Ob diese Haltung auch bei anderen Supermarktketten in gleicher Intensität vorhanden ist bzw. vorangetrieben wird, konnte ich beim aktuellen Stand der Recherchen noch nicht zielsicher feststellen.

Ihr Oeconomicus


„Wir können Alles, selbst Unheil verstärken!“

„Wir können Alles, selbst Unheil verstärken!

 

So in etwa könnte ein Schelm, der ich nicht bin, die Beschneidung der verfassungsgemäßen Grundrechte der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Covid19-Pandemie zusammenfassen.

Ohne an dieser Stelle (erneut) darauf eingehen zu wollen, ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass ein Mitarbeiter der Abteilung Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz des Innenministeriums, Referat KM4, zuständig für „Kritische Infrastrukturen“, also die Teile des Landes, die besonders schützenswert sind, ein 83-seitiges Positionspapier mit dem Titel

„Ergebnisse der internen Evaluation des Corona Krisenmanagements“

veröffentlicht hat und mit dieser bemerkenswerten Analyse dem Krisenmanagement der Bundesregierung das Zeugnis ausstellt:

„gravierende Fehlleistungen des Krisenmanagements. Defizite im Regelungsrahmen. Coronakrise erweist sich wohl als Fehlalarm.“

KM4 Analyse des Krisenmanagements

Erwartungsgemäß wies das Ministerium dieses Positionspapier bereits am Sonntag als „Privatmeinung“ zurück und hat laut „Spiegel“-Informationen den Regierungsrat von seinen Dienstpflichten entbunden.

Wer sich während der letzten Wochen, insbesondere seit „Ausbruch“ der Pandemie mit wachem Geist nicht dazu entschließen konnte, das Meinungsbild der Wahrheitsverkünder ungeprüft oder gar blindlings zu übernehmen und deshalb wohl damit leben muss, dem „Club betreuter Denker“ nicht beitreten zu dürfen, wird das in Rede stehende Papier aufmerksam und zugleich kritisch zur Kenntnis nehmen und daraus seine Schlüsse ziehen.

Derzeit möchte ich davon absehen, diesem winzige Teilchen eines gigantischen Puzzles mehr Aufmerksamkeit zu widmen, um nicht der Versuchung zu unterliegen, die einschlägig bekannten Puppets zu überhöhen.

Schließlich setzen solche Figuren doch nur Maßnahmen um, welche von höchst einflussreichen, Freund & Feind beglückende Beraterzirkel entwickelt auf die Tische der sogenannten Entscheider gezaubert werden.

Erfahrungsgemäß entstehen daraus neue Episoden für die Märchenbibliothek des alternativlosen Orientierungswissens, welche von den Wahrheitsverkündern verbreitet werden.

Dazu eine Bewertung aus Tichys Einblick

Waren Corona-Maßnahmen Fehlalarm? – Bundespressekonferenz zur Analyse aus Bundesinnenministerium

Eine interne Analyse des Bundesinnenministeriums sorgt derzeit für Furore. Diese kommt zum Schluss, dass die Bundesregierung bei der Corona-Krise auf ganzer Linie versagte habe. Auf der BPK interessierte die Journalisten aber vor allem eines: Wurde der Verfasser schon bestraft?

Eine interne Überprüfung des Agierens der Bundesregierung in der Corona-Krise durch den Leiter des Referats „KM 4: Schutz Kritischer Infrastrukturen – Bundesministerium des Innern“ kommt zu dem nüchternen Ergebnis:

„Der Kollateralschaden ist inzwischen höher ist als der erkennbare Nutzen […]. Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt.“

Darüber hinaus erklärt der Hauptverfasser der 86-seitigen Analyse, ein Referatsleiter mit der Amtsbezeichnung Oberregierungsrat:

„Die Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement haben in der Konsequenz zu einer Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen geführt und damit eine Desinformation der Bevölkerung ausgelöst. (Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Corona-Krise als einer der größten fake-news-Produzenten erwiesen.)“

Ebenso übt er scharfe Kritik am Robert Koch-Institut:

„Die vom RKI gelieferten Daten sind als Grundlage für die Entscheidungsfindung nicht zu gebrauchen. Die Bewertungen des RKI sind durch die vorgelegten Daten nicht gedeckt. Die Bewertungen sind vielfach spekulativ, teilweise unplausibel. Leider besteht der Lagebericht des Krisenstabs alleine aus einer Aufbereitung dieser Daten.“

Der mittlerweile beurlaubte Verfasser hatte seine Analyse nach eigenen Angaben zunächst am 25. März an einen kleinen internen Verteiler verschickt. Seine Bitte, die Analyse Innenminister Horst Seehofer vorzulegen, sei ohne Prüfung des Inhalts abgelehnt worden. Daraufhin verschickte er diese an den Krisenstab sowie an die fachlichen BMI-Arbeitskreise auf Bundes- und Länderebene. Im weiteren Verlauf wurde die Analyse dann dem Online-Portal Tichys Einblick zugespielt.

Das Innenministerium reagierte am 10. Mai in Form einer Pressemitteilung mit folgendem Wortlaut:

„Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat in einem mehrseitigen Dokument unter Verwendung des BMI-Briefkopfes und der dienstlichen Kommunikationskanäle seine kritische Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung verbreitet. Die Ausarbeitung erfolgte nach bisheriger Kenntnis auch unter Beteiligung Dritter, außerhalb des BMI […].“

„Für diese Zusammenstellung gab es weder einen Auftrag, noch eine Autorisierung. Eine strukturelle Einbindung aller am Krisenstab beteiligten Organisationseinheiten, wie sonst bei seriösen Analysen zwingend erforderlich und üblich, erfolgte hier nicht.“

Ähnlich argumentierte auch der Sprecher des BMI am 11. Mai auf der Bundespressekonferenz.

Allerdings wirft die Argumentation des BMI, der betreffende Mitarbeiter hätte „nur seine private Auffassung zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat, veröffentlicht“ Fragen auf.

Bei dem Verfasser soll es sich immerhin um den Leiter des Referats „Krisenmanagement“ handeln, welches explizit den Auftrag hat, eine eigene Bewertungskompetenz aufzubauen. Zudem wäre er als Referatsleiter (Oberregierungsrat) in der Position, alle seine Schreiben an die Länder und Ressorts schlusszuzeichnen. Damit hätte sein verschicktes Schreiben sehr wohl einen offiziellen Charakter.

Auch der pure Umfang der Analyse lässt es als fraglich erscheinen, dass er diese Analyse quasi als persönliche Meinungsäußerung im Alleingang, also ohne Wissen seiner Vorgesetzten angefertigt hat. Allein das Inhaltsverzeichnis gibt bereits einen Eindruck vom Umfang dieser Analyse:

Waren Corona-Maßnahmen Fehlalarm? – Bundespressekonferenz zur Analyse aus Bundesinnenministerium

(Screenshot: tichyseinblick.de)

Waren Corona-Maßnahmen Fehlalarm? – Bundespressekonferenz zur Analyse aus Bundesinnenministerium

Gegen die Darstellung des BMI spricht auch die gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten, die an der Analyse mitgearbeitet haben:

Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Innern

Mit Verwunderung nehmen wir, die an der Erstellung des besagten Corona-Papiers beratend beteiligten Ärzte und Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen, die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 10. Mai:

Mitarbeiter des BMI verbreitet Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement Ausarbeitung erfolgte außerhalb der Zuständigkeit sowie ohne Auftrag und Autorisierung

zur Kenntnis. Das Ministerium schreibt in dieser Pressemitteilung:

„Die Ausarbeitung erfolgte nach bisheriger Kenntnis auch unter Beteiligung Dritter, außerhalb des BMI.“

Wir gehen davon aus, dass mit Dritter wir, die Unterzeichnenden, gemeint sind.

Dazu nehmen wir wie folgt Stellung.

Wir setzen voraus, dass das BMI ein großes Interesse daran hat, dass seine Spezialisten, denen die überaus wichtige Aufgabe anvertraut ist, krisenhafte Entwicklungen zu erkennen und durch rechtzeitiges Warnen Schaden von Deutschland abzuwenden, sowohl mit konkretem Auftrag handeln als auch in Eigeninitiative tätig werden. Der entsprechende Mitarbeiter des BMI hat sich bei der Erstellung der Risikoanalyse zur Einschätzung der medizinischen Kollateralschäden durch die „Corona-Maßnahmen“ im Wege einer fachlichen Anfrage an uns gewandt.

Getragen von der Verantwortung, unterstützten wir den engagierten BMI Mitarbeiter bei der Prüfung dieser essentiellen Frage nach bestem Wissen und Gewissen, neben unserer eigentlichen beruflichen Tätigkeit. Renommierte Kollegen und Kolleginnen, allesamt hervorragende Vertreter ihres Fachs, nahmen zu konkreten Fragen auf der Basis der angefragten Expertise sachlich Stellung. Daraus resultierte eine erste umfangreiche Einschätzung der bereits eingetretenen sowie der drohenden medizinischen Schäden, einschließlich zu erwartender Todesfälle.

Der BMI Mitarbeiter hat anhand unserer Arbeit eine Einschätzung vorgenommen und das Ergebnis an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Sie finden das betreffende Dokument im Anhang dieser Pressemitteilung.

Dass dies aufgrund der Kürze der Zeit nur der Anfang einer noch umfangreicheren Prüfung sein kann, steht außer Frage. Aber unsere Analyse bietet unseres Erachtens eine gute Ausgangslage für das BMI und die Innenministerien der Länder, den möglichen Nutzen der Schutzmaßnahmen gegenüber dem dadurch verursachten Schaden gut abzuwägen.

Unserer Auffassung nach müssten die adressierten Fachbeamten aufgrund dieses Papiers eine sofortige Neubewertung der Schutzmaßnahmen einleiten, für die wir ebenfalls unseren Rat anbieten.

In der Pressemitteilung gibt das BMI deutlich zu erkennen, dass es diese Analyse jedoch nicht berücksichtigen wird. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass das zuständige Bundesministerium eine derart wichtige Einschätzung auf dem Boden umfassender fachlicher Expertise ignorieren möchte. Aufgrund des Ernstes der Lage muss es darum gehen, sich mit den vorliegenden Sachargumenten auseinanderzusetzten – unabhängig von der Entstehungsgeschichte.

Deshalb fragen wir:

Wieso hat das BMI das Ansinnen des Mitarbeiters nicht unterstützt und wieso bezieht das BMI die nun vorliegende umfangreiche Analyse auf dem Boden fachlich hochwertiger externer Expertise nicht bei seiner Einschätzung bezgl. des Verhältnisses von Nutzen und Schaden der Corona-Schutzmaßnahmen ein?


Das BMI schreibt weiter in seiner Pressemitteilung:

„Die Bundesregierung hat in Folge der Corona-Infektionsgefahren zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen. Diese werden innerhalb der Bundesregierung fortlaufend abgewogen und regelmäßig mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt.“

Wir bitten das BMI:

uns zeitnah mitzuteilen, wie genau diese Abwägung stattfindet. Wir bitten dies anhand von Daten, Fakten und Quellen nachzuweisen. Gerne würden wir dies mit unserer Analyse vergleichen. Angesichts der aktuell teilweise katastrophalen Patientenversorgung wären wir beruhigt, wenn diese Analyse zu einer anderen Einschätzung führt als der unsrigen, was uns derzeit jedoch schwer vorstellbar erscheint.

Des Weiteren schreibt das BMI:

„Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist im internationalen Vergleich bislang eher niedrig. Die ergriffenen Maßnahmen wirken.“

In Übereinstimmung mit der internationalen Fachliteratur teilen wir diese Feststellung bzgl. der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nur bedingt. Wir bitten das BMI deshalb im Sinne der Transparenz:

die Quellen offenzulegen, nach denen es zu dieser Feststellung kommt.

Fazit:

Insgesamt haben wir auf Anfrage eines couragierten Mitarbeiters des BMI die vielfältigen und schweren unerwünschten Wirkungen der Corona-Schutzmaßnahmen im medizinischen Bereich aufgezeigt und diese sind gravierend.

Für uns ergibt sich aus dem gesamten Vorgang der Eindruck, dass nach einer sicher schwierigen Anfangsphase der Epidemie nun die Risiken nicht im notwendigen Maß und insbesondere nicht in einer umfassenden Risikobetrachtung bedacht worden sind.

Bezüglich der Berichterstattung zu diesem Vorgang bitten wir darum, die inhaltliche Wertigkeit unserer Analyse in das Zentrum zu stellen, und über uns, in Amt und Person, der ernsten Situation angemessen zu berichten.

Die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung Covid-19 verläuft für viele Menschen der bekannten Risikogruppen schwerwiegend.

Wie für jede schwere Infektionserkrankung gilt es, für die Patienten die beste Behandlung zu finden und Infektionswege zu unterbinden.

Aber therapeutische und präventive Maßnahmen dürfen niemals schädlicher sein als die Erkrankung selbst. Ziel muss es sein, die Risikogruppen zu schützen, ohne die medizinische Versorgung und die Gesundheit der Gesamtbevölkerung zu gefährden, so wie es gerade leider geschieht.

Wir in Wissenschaft und Praxis sowie sehr viele Kolleginnen und Kollegen erleben täglich die Folgeschäden der Corona-Schutzmaßnahmen an unseren Patienten.

Wir fordern deshalb das Bundesministerium des Innern auf, zu unserer Pressemitteilung Stellung zu nehmen und hoffen auf eine sachdienliche Diskussion, die hinsichtlich der Maßnahmen zur bestmöglichen Lösung für die gesamte Bevölkerung führt.

Gezeichnet:

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Universitätsprofessor für Medizinische Mikrobiologie (im Ruhestand) Universität Mainz

Dr. med. Gunter Frank, Arzt für Allgemeinmedizin, Mitglied der ständigen Leitlinienkommission der Deutschen Gesellschaft für Familienmedizin und Allgemeinmedizin (DEGAM), Heidelberg

Prof. Dr. phil. Dr. rer. pol. Dipl.-Soz. Dr. Gunnar Heinsohn, Emeritus der Sozialwissenschaften der Universität Bremen

Prof. Dr. Stefan W. Hockertz, tpi consult GmbH, ehem. Direktor des Instituts für Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie am Universitätskrankenhaus Eppendorf

Prof. Dr. Dr. rer. nat. (USA) Andreas S. Lübbe, Ärztlicher Direktor des MZG-Westfalen, Chefarzt Cecilien-Klinik

Prof. Dr. Karina Reiß, Department of Dermatology and Allergology University Hospital Schleswig-Holstein

Prof. Dr. Peter Schirmacher, Professor der Pathologie, Heidelberg, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina

Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Stellv. Curriculumsdirektor der Medizinischen Universität Wien, Abteilung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin.

Dr. med. Til Uebel, Niedergelassener Hausarzt, Facharzt für Allgemeinmedizin, Diabetologie, Notfallmedizin, Lehrarzt des Institutes für Allgemeinmedizin der Universität Würzburg, akademische Lehrpraxis der Universität Heidelberg

Prof. Dr. Dr. phil. Harald Walach, Prof. Med. Universität Poznan, Abt. Pädiatrische Gastroenterologie, Gastprof. Universität Witten-Herdecke, Abt. Psychologie 4

 

Quelle:

https://deutsch.rt.com/inland/102356-bundespressekonferenz-zu-analyse-aus-bmi-corona-war-fehlalarm/

 

korrespondierende Ergänzungen

Wie dargelegt, hat Dr. med. Gunter Frank extern an der medizinischen Schadens-Analyse zu den Corona-Maßnahmen mitgewirkt. Franks nachfolgende Enthüllungen zu dem Papier illustrieren das Versagen von Regierung und Medien und sind Beleg für einen Systemausfall, der Angst machen kann.

Seine Kern-Aussagen:

Moralisierung der Gesellschaft:
„Es ist heute wirklich auch einfach, eine leicht zu hinterfragende moralistische These aufzustellen, und schon gibt es Applaus von allen Seiten, und derjenige, der verantwortungsethisch denkt, der fragt, was hinten rauskommt, der wird sofort in die moralistische Ecke gestellt, als Leugner, Ketzer, wie auch immer – diese Entwicklung fällt uns gerade bei Corona auf die Füße“.

Medizinische Versorgung:
„Es wird bis weit in den Herbst hinein dauern, bis in den Kliniken wieder der Normalbetrieb läuft, weil sich nicht alles einfach auf Knopfdruck wieder hochfahren lässt“.

Der Lockdown:
„Spätestens an Ostern hätte man wissen müssen, dass der Lockdown enden muss“.

Herbe Kritik an den Leitmedien:
„Wir brauchen die Medien, die kritisch nachhaken, und das vermisse ich total“.

 


Präventionsparadox

Präventionsparadox

https://www.leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/praeventionsparadox/

(Stand 18..04.2020: öffentlich zugängliches, barrierefreies Dokument)

Das sogenannte Präventionsparadox wurde Anfang der 1980er Jahre vom britischen Epidemiologen Geoffrey Rose am Beispiel der koronaren Herzkrankheiten beschrieben. Es stellt ein grundlegendes Dilemma der bevölkerungs- und risikogruppenbezogenen Prävention und Krankheitsprävention dar. Seine Kernaussage ist: Eine präventive Maßnahme, die für Bevölkerung und Gemeinschaften einen hohen Nutzen bringt, bringt dem einzelnen Menschen oft nur wenig – und umgekehrt.

Wenn viele Einzelne mit geringem Risiko (z.B. grenzwertiger Bluthochdruck, leicht auffälliger Cholesterinspiegel, Prä-Diabetes) eine präventive Maßnahme durchführen, nützt diese der Gesamtpopulation in der Regel viel. Bei einer großen Menge von Menschen werden kardiovaskuläre Krankheitsereignisse oder vorzeitige Todesfälle langfristig gesenkt. Eine Einzelperson mit leichtem Risiko wird aber nur selten einen direkten Nutzen durch kurz- oder mittelfristige Verbesserungen der Gesundheit oder durch eine Verlängerung ihrer behinderungsfreien Lebenszeit erfahren. Anders stellt sich die Lage für Interventionen bei kleinen Gruppen mit hohem Risiko dar, z.B. bei klinisch adipösen Menschen oder bei Patientinnen und Patienten mit manifester Hypertonie, Hypercholesterinämie oder Diabetes mellitus Typ II. Hier ist der individuelle Gesundheitsgewinn durch Früherkennung, Frühbehandlung und tertiäre Prävention ungleich höher als bei Menschen mit mittlerem und niedrigerem Risiko. Allerdings ergibt sich für die Population kein vergleichbar großer Effekt.

Das Präventionsparadox gilt für alle auf Risikofaktoren basierenden medizinischen Interventionen und Zielsetzungen, insbesondere für Maßnahmen der Verhaltensprävention. Typische Anwendungsbeispiele sind:

  • diätetische und Lebensstil-Empfehlungen und/oder medikamentöse Maßnahmen mit dem Ziel einer Cholesterin-, Blutdruck- oder Blutzuckersenkung,
  • Screenings auf unentdeckte Hypertonie zur Infarktprophylaxe, Diabetes-Screenings, PSA-Bluttestungen zur Prostatakarzinom-Früherkennung,
  • invasive Früherkennungsmaßnahmen wie die Vorsorgekoloskopie zur Darmkrebsprophylaxe.
  • Das Paradox hat auch Gültigkeit bei Jodprophylaxe und Schutzimpfungen, für die Krankenhaus- oder Pflegehygiene gegen Erreger, die gegen Antibiotika mehrfach resistent sind (MRSA), bei der Verpflichtung zum Tragen von Sicherheitsgurten im Auto zur Verhinderung/Milderung von Unfallfolgen, für Nichtraucherförderung und Raucherentwöhnungsprogramme, für Bewegungsförderung oder bei Maßnahmen des Arbeits-, Gesundheits- und Klimaschutzes.

Ein anderes Verständnis des Präventionsparadoxons findet sich im bevölkerungsbezogenen Impfschutz und der Infektions-/Impfepidemiologie. Wird gegen eine Infektionskrankheit geimpft, ist zudem die Impfung in der Bevölkerung akzeptiert und sinkt in der Folge die Inzidenz, verliert sich allmählich das klinische Bild der Erkrankung im Bewusstsein der Bevölkerung. Zugleich erscheinen Nebenwirkungen der Impfungen sowie potenzielle und reale (wenn auch seltene) Impfschäden gravierender als die Infektionskrankheit selbst. Dies führt zu einem Vertrauensverlust in die Impfung mit der Folge sinkender Impfbereitschaft, verringerter Impfquoten und partieller Impfverweigerung bzw. offener Gegnerschaft (z.B. bei Masern, auch Tuberkulose). Dadurch kann es zu neuen Ausbrüchen kommen, wobei erst diese die Impfbereitschaft wiederum steigern. Die Paradoxie wird gerade unter dem Aspekt von potenziellen (Impf-)Zwangsmaßnahmen bei Gesunden in der Public Health-Ethik problematisiert und kontrovers diskutiert.

Aus Public Health-Sicht ist eine bevölkerungsweite Intervention bei Erfolg zwangsläufig lohnender, weil sie mehr Krankheitsereignisse oder vorzeitige Todesfälle verhindern kann. Diese Bevölkerungsstrategie wendet sich an alle Menschen bzw. an größere Teilpopulationen, ungeachtet der individuellen Erkrankungswahrscheinlichkeit. Mit der Größe der Gruppe sinkt zwar der Anteil derjenigen Menschen, die einen direkten gesundheitlichen Nutzen erfahren – allerdings ist der epidemiologische Nutzen höher, die Zahl der vermiedenen bzw. „geretteten“ Fälle größer. Also wird eine große Zahl von Personen untersucht und/oder zur Änderung ihres Verhaltens bewegt, die auch ohne Screening bzw. Verhaltensänderung keine Krankheit (z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall) erlitten hätten. Mit zunehmender Orientierung auf kleinere Gruppen von Risikoträgern und besonders gefährdeten Menschen (Risikogruppenstrategie) werden präventive Maßnahmen aufwändiger und komplexer.

Als Lösung des Präventionsparadoxes empfiehlt die WHO seit Anfang der 2000er Jahre eine „richtige Balance“ zwischen Bevölkerungs- und Teilpopulationsstrategie (BS) und Hoch-Risiko-Strategie (HRS). Die BS wird differenziert umgesetzt unter Berücksichtigung epidemiologischer und sozialökologischer Mediatorvariablen (z.B. Alter, Geschlecht, sozialer Status und Bildungsstatus, Lebensweise, Gesundheitsverhalten, präventivmedizinischer Risikostatus). Das Krankheitsrisiko einer oder eines Einzelnen steht nicht im Mittelpunkt. Primär ist die Intervention gegen gesicherte Ursachen, Vorläufer und Risikofaktoren von Krankheitsinzidenzen bei möglichst vielen Menschen. Maßnahmen der BS müssen für jeden gelten und anwendbar sein, und sie sollten ohne schädliche Nebenwirkungen sein. Die HRS hingegen beinhaltet das Suchen und die gezielte Behandlung von Risikoträgern und -trägerinnen bzw. Patientinnen und Patienten mit hohem Risiko. Solche Personen machen nur einen geringen Prozentsatz aus, profitieren aber aufgrund ihres hohen absoluten Risikos sehr stark von auch aufwendigen präventiven Maßnahmen.
Eine absolute Gegenüberstellung der Idealtypen (BS vs. HRS) erscheint nicht sinnvoll. Nützlicher ist die Annahme eines Kontinuums, in dem Zwischenstufen zwischen beiden Extremen bestehen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Krankheitsrisiko. Daher ist es mittlerweile üblich, im HRS-Ansatz zwischen einer Risikogruppenstrategie und einer Hochrisikopersonenstrategie zu differenzieren (vgl. Abb. 1). In größer angelegten verhaltenspräventiven Interventionsstudien, z.B. zur Herz-Kreislauf- oder Krebsprävention, werden alle Ansätze mit ihren jeweiligen Differenzierungen kombiniert.

Kritik und Weiterentwicklung: In angloamerikanischen Diskursen zur Public Health und Public Health-Ethik hat die von Frohlich und Potvin formulierte Kritik „prevention paradox or inequality paradox?“ am Ende des letzten Jahrzehnts Aufsehen erregt. Gemeint ist, dass Bevölkerungsstrategien im Rose’schen Sinne (unbeabsichtigt) negativ wirken können, da sie soziale und gesundheitliche Ungleichheiten verstärken und verschlimmern können. Durch die unausgewogene Nutzenbilanz (weil in der Regel sozial besser positionierte und höher gebildete Menschen mit niedrigem Ausgangsrisiko disproportional stärker von BS-Maßnahmen profitieren) werden soziale Differenzen in den Gesundheitschancen eher noch verstärkt. Die BS beachte nach Frohlich und Potvin „fundamentale Ursachen“, d.h. soziale Determinanten von Gesundheit, Risiko und Krankheit nur unzureichend. Daher sei jede weitere Anwendung der rein epidemiologisch begründeten BS äußerst kritisch zu prüfen. Im Gegensatz dazu müsse der Fokus auf die Bedürfnisse von vulnerablen (Teil-)Populationen verstärkt werden: konsequente Vorbeugung sollte primär bei sozialen Determinanten ansetzen. Belege hierfür ergeben sich auch durch die Ergebnisse aktueller Cochrane-Reviews, die den großen „multiple risk factor interventions for CHD“ wie den „healthy heart programmes“ eine bevölkerungsweit unbefriedigende Effektivität sowie stark begrenzte Nachhaltigkeit in der Verhaltensänderung attestieren.

Das „inequality paradox“ wird in Deutschland auch unter den Begrifflichkeiten Präventionsdilemma bzw. Soziales Dilemma der  Gesundheitsförderung diskutiert: derzeit verstärkt im Kontext der Frühen Hilfen. Das „Präventionsdilemma“ wird ausführlich im Leitbegriff  Prävention und Krankheitsprävention beschrieben und kritisch gewichtet.

In anderem disziplinären Zusammenhang wird mittlerweile auch die komplementäre HRS auf den Prüfstand gestellt. Burton und KollegInnen leiten aus dem Fortschreiten der individualisierten und prädiktiven Medizin und den damit einhergehenden neuen Risikozuschreibungen ab, es sei „time to revisit Geoffrey Rose“. Im genomischen Zeitalter sei das ursprüngliche duale Rose-Modell überholt, hingegen eine Neu-Stratifizierung von Präventionsansätzen notwendig. Vergleichbare Diskussionen zu BS und HRS im Kontext des Präventionsparadoxons stehen im deutschsprachigen Raum noch aus.

Literatur:

Burton H et al, Time to revisit Geoffrey Rose – Strategies for prevention in the genomic era?, in: Italian Journal of Public Health, 4, 2012 (9), e8665-3, 1-9;
Ebrahim S et al, Multiple risk factor interventions for primary prevention of coronary heart disease (Review), in: Cochrane Database of Systematic Reviews 2011, 1
Frohlich KL/Potvin L
The Inequality Paradox: The Population Approach and Vulnerable Populations, in: American Journal of Public Health, 2008 (98), 216-221
Geene R, Gesundheitsförderung und Frühe Hilfen. Köln 2017 (NZFH-Impulspapier) – online: 
www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/ Publikation_NZFH_Impulspapier_Gesundheitsfoerderung_und_Fruehe_Hilfen.pdf;
Neumann A/Renner I, Barrieren für die Inanspruchnahme Früher Hilfen. In: Bundesgesundheitsblatt 2016 (59), 10, 1281-1291 – online: DOI 10.1007/s00103-016-2424-6;
Rose G, Strategy of prevention: lessons from cardiovascular disease, in: British Medical Journal 1981 (282), 1847-1851;
Rose G, Sick Individuals and Sick Populations, in: International Journal of Epidemiology, 1985 (14), 32-38 (Wiederabdruck in: Journal of Epidemiology, 2001 [30], 427-432);
Rosenbrock R/Michel C, Primäre Prävention – Bausteine für eine systematische Gesundheitssicherung, Berlin 2007;
Schröder-Bäck P, Ethische Prinzipien für die Public-Health-Praxis – Grundlagen und Anwendungen, Frankfurt/M. 2014
Walter U/Robra B-P/Schwartz FW, Prävention, in: Schwartz FW et al (Hg.), Public Health – Gesundheit und Gesundheitswesen, München 2012, 196-223
World Health Organization (Ed.), World Health Report 2002 – Reducing Risks, Promoting Healthy Life, Geneva 2002

Verweise:

Determinanten von GesundheitFrühe HilfenPrädiktive Medizin und individualisierte MedizinPrävention und KrankheitspräventionRisikofaktoren und Risikofaktorenmodell

(Hervorhebungen by Oeconomicus)


Corona: OVG Greifswald kippt Oster-Reisebeschränkungen in MV

Corona: OVG Greifswald kippt Oster-Reisebeschränkungen in MV

Im Streit um die Reisebeschränkungen für Einheimische zu Ostern hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eine juristische Niederlage kassiert.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat im Eilverfahren die Regeln kassiert. Damit gibt es zu Ostern für Einheimische keine Reiseverbote.

Details sind der Pressemitteilung des OVG zu entnehmen:

„PRESSEMITTEILUNG Nr. 2/2020

Außervollzugsetzung von § 4a SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung M-V

(i. d. F. v. 8. April 2020)

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tag in gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG) § 4a der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) in der Fassung vom 8. April 2020 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.

Mit § 4a der Verordnung war für den Zeitraum der Osterfeiertage den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt worden tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln und in die Gemeinden, die unmittelbar an die Ostseeküste angrenzen, sowie in die Stadt Waren an der Müritz und in mehrere Ämter der mecklenburgischen Seenplatte zu unternehmen.

Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Verfahren hat der Senat zunächst nur sogenannte „Tenorbeschlüsse“ gefasst, die nur die Entscheidung selbst enthalten. Die schriftlichen Entscheidungsgründe zu den beiden Beschlüssen liegen zurzeit noch nicht vor. Sie sollen im Laufe des Tages noch hinzugefügt werden.“

https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/oberverwaltungsgericht/Aktuelles/?id=159255&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.mv-justiz.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1623384


Pro’s und Con’s des Maskenballs

In Deutschland wird derzeit im Zuge der Corona-Krise über das Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit diskutiert.

Die Statista-Grafik zeigt auf Basis von Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, wie stark die Schutzwirkung der verschiedenen Maskentypen ausfällt.

Den geringsten Schutz bieten demnach selbst hergestellte „Do it yourself-Masken“. Zwar können durch das Tragen der Atemstrom und der Tröpfchen-Auswurf beim Niesen oder Husten verringert werden, ihre Schutzwirkung wurde jedoch nicht durch gesetzliche Nachweisverfahren bestätigt – daher dürfen solche Masken beim etwaigen Verkauf auch nicht mit einer Schutzfunktion beworben werden. Sie können aber das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Social Distancing schärfen. Wichtig: auch beim Tragen einer solchen Maske sollte man den Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Meter nicht unterschreiten.

Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz, umgangssprachlich auch OP-Maske genannt, dient vor allem dem Fremdschutz dritter Personen vor potentiell infektiösen Tröpfchen des Trägers der Maske. Es handelt sich um ein medizinisches Produkt, dessen Verwendung in der derzeitigen angespannten Versorgungslage Ärzten und Pflegepersonal vorbehalten sein sollte.

Filtrierende Halbmasken (FFP2 und FFP3) gibt es mit und ohne Ventil. Ist ein solches Ventil angebracht, filtert es die eingeatmete Luft und schützt so den Träger der Maske vor kleinsten flüssigen und festen Teilchen. Zur Schutzwirkung vor Corona-Viren heißt es auf dieser Internetseite deutscher Lungenärzte: „Im Zuge der Sars-Epidemie 2002/2003 haben einige Studien für sogenannte Filterpartikelmasken (FFP3-Masken) einen schützenden Effekt nahelegen wollen. Das waren aber keine normalen Masken, wie man sie in Asien auf der Straße sieht oder bei uns im OP, sondern spezielle Feinpartikelmasken, die für den Alltag kaum praktikabel sind, weil man damit nicht lange herumlaufen kann.“ Das dauerhafte Tragen einer solchen Maske in der Öffentlichkeit dürfte somit keine Option sein.

Infografik: So wirksam sind Schutzmasken | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

 

weitere Infos:

Veröffentlichung der Bundesregierung zu Schutzmasken:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-schutzmasken-1737518

 

Anmerkungen

Unsere geschätzten Medien sprechen regelmäßig von Tröpfcheninfektionen. Möglicherweise stellt man sich darunter die Substanzen vor, die bei Husten oder Niesen auftreten.

Dabei wird häufig nicht davon berichtet, dass kaum wahrnehmbar, winzigste Aerosole auch beim völlig normalen Ausatmen der Umwelt zugeführt werden, die ebenso wie die besagten Tröpfen dem Gegenüber auch über die Augen übertragen werden können.

Insofern schützen handelsübliche Schutzmasken (also keine OP-Masken bei gleichzeitiger Nutzung spezieller Schutzbrillen) keineswegs die Augen des/der Gegenüber und sind in der Regel auch nicht so dicht, dass die Weitergabe von „Tröpfchen“ und Aerosolen völlig ausgeschlossen ist.

Aber zugegeben, für den Träger solcher handelsüblicher Schutzmasken entsteht ein ebenso positiver psychologischer wie trügerische Effekt, die unmittelbare Umgebung nicht mit eigenen „Tröpfchen“ und Aerosolen zu infizieren.

Wer sich intensiver mit Aerosolen und der weltweit geachteten Aerosol-Forschung des Münchner Helmholtz-Instituts beschäftigen möchte, findet unter nachfolgendem Link https://www.helmholtz-muenchen.de/fileadmin/GSF/pdf/publikationen/broschueren/aerosolforschung/Aerosolbroschuere.pdf ausgezeichnete Informationen.

Klicke, um auf Aerosolbroschuere.pdf zuzugreifen

Übrigens:

Auf die Frage (s. WDR vom 28.01.2020: https://www1.wdr.de/nachrichten/coronavirus-atemschutzmasken-tipps-100.html)

„Sollten sich alle Bürger Atemschutzmasken zulegen?“

gab es nachfolgende Antwort:

„Nein, das ist laut RKI unnötig. So sieht das auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO): Bei einer länderübergreifenden Ausbreitung einer Krankheit (Pandemie) empfiehlt sie für die allgemeine Bevölkerung ausdrücklich keine Masken.

Das Tragen von Masken könnte den Schutz sogar verringern:

Das Robert-Koch-Institut gibt zu bedenken, dass Träger einer Maske sich damit so sehr geschützt fühlen könnten, dass sie andere Präventionsmaßnahmen vernachlässigen.“

 

Die Argumentation von WHO und RKI mag sehr eingeschränkt zutreffen, erscheint aber keineswegs schlüssig zu sein.
Was mehr als verwundert, ist die Tatsache, dass mit keinem Wort auf einen völlig anderen Risikofaktor beim Tragen von Schutzmasken nicht eingegangen wird:

DER RÜCKATMUNG VON KOHLENDIOXID !!!

Zu diesem Thema hatte die Doktorandin, Frau Ulrike Butz am 29.11.2004 ihre Dissertation bei der Technischen Universität München eingereicht, die von der medizinischen Fakultät am 11.05.2005 angenommen wurde.

Klicke, um auf 602557.pdf zuzugreifen

Das Fazit der in der Dissertation mit Probanden dargelegten Untersuchungen:

„Sofort nach Anlegen einer normalen, dünnen OP-Maske atmet man viel mehr ausgeatmetes CO2 ein. Die Auswirkungen sind so stark, dass um Schädigungen zu vermeiden die Test an den Probanden, einen Zeitraum von 30 Minuten nicht übersteigend durften. Zu den beobachteten Aus- und Nebenwirkungen zählen u.a. Müdigkeit, schnellere Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche und schlechterer Feinmotorik.“

Auf den Punkt gebracht, besteht somit das Risiko, dass wir uns durch das Tragen solcher Masken und der damit verbundenen Rückatmung von Kohlendioxid „selbst anstecken“, kurzum also die eigene Viruslast verstärken.

Wer sich noch mehr in das Thema wie Atmung eigentlich funktioniert einlesen möchte, wird beim Lungeninformationsdienst fündig:

https://www.lungeninformationsdienst.de/praevention/grundlagen-atmung/atmung-was-ist-das/index.html

herzliche Grüße und bleibt bitte gesund.

Euer Oeconomicus

 

follow-up: 02.04.2020, 18:33 Uhr:

Robert-Koch-Institut ändert Einschätzung zu Mundschutz

Das Robert-Koch-Institut hat in der Coronakrise seine Einschätzung für das Tragen von Mundschutz geändert:

Wenn Menschen – auch ohne Symptome – vorsorglich eine Maske tragen, könnte das das Risiko einer Übertragung von Viren auf andere mindern, hieß es auf der Internetseite der Bundesbehörde.

Wissenschaftlich belegt sei das aber nicht. Zuvor hatte das RKI den Mundschutz nur Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen empfohlen.

Nicht jeder, der mit Sars-CoV-2 infiziert ist, bemerke das auch, hieß es. Manche Infizierte erkrankten gar nicht, könnten den Erreger aber trotzdem weitergeben.

Regeln zum Husten- und Niesen, zur Händehygiene und zum Mindestabstand sollten auch mit Masken weiterhin eingehalten werden. Außerdem gebe es keine hinreichenden Belege dafür, dass ein Mund-Nasen-Schutz oder eine selbstgenähte Maske einen selbst vor einer Ansteckung schützt.

Das RKI bezieht sich in seiner neuen Einschätzung auf sogenannten Mund-Nasen-Schutz und auf Behelfsmasken aus Stoff.