How Bad Is the Situation for Greek Banks?

How Bad Is the Situation for Greek Banks?
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Greece’s four biggest banks—National Bank of Greece SA, Piraeus Bank SA, Eurobank Ergasias SA and Alpha Bank AE—were downgraded on April 1 by credit-ratings agency Fitch. This follows the downgrade of Greece’s sovereign rating the week before. The downgrade, from B to CCC, reflects liquidity constraints that banks continue to face in the wake of ongoing deposit outflows, as well as issues pertaining to declining solvency and asset quality, according to Fitch.

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Greek banks are facing a potentially disastrous liquidity crisis. According to recent Bank of Greece data, Greek bank deposits plunged to a 10-year low of €140.5 billion in February. Between early December and the end of February, moreover, it is estimated that both individual and business customers withdrew €23.8 billion from banks on fears of the new left-wing government defaulting on its debt obligations—equivalent to approximately 15 percent of the total value of deposits held in Greek banks.

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To compound matters, interbank funding to Greek banks in February fell to its lowest amount since the advent of Greece’s Eurozone membership. Despite more than €100 billion of funds being provided by central banks, Greek lenders are, therefore, in increasingly desperate need of liquidity.
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Bank and state interdependence
A modicum of relief was provided to banks on April 1 when the ECB increased the Emergency Liquidity Assistance (ELA) ceiling by €700 million to a maximum total of €71.8 billion, following a smaller increase the previous week of €400 million from €69.8 billion. Under the ELA, Greece’s central bank lends money to the country’s financial institutions and charges a rate higher than the one the ECB charges, while all credit risk remains within Greece, on the books of the central bank. Liquidity provision through the ELA has so far made up for the shortfall in deposit and interbank funding. Since the ECB’s decision to prohibit the use of government bonds as collateral, however, the sore reality for banks is that they have effectively been forced into depending on the comparatively expensive ELA as their sole source of funding.
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DTAs and DTCs
[…]
Outlook
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Joseph Moss – International Banker

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Ein Lotse mit Rückgrat geht von Bord !

Ein Lotse mit Rückgrat geht von Bord !
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File:Peter Gauweiler.jpg
CC – Urheber: Harald Bischoff

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Sehr bedauerlich, aber auch nachvollziehbar … Peter Gauweiler hat den Kanal voll und legt alle Ämter nieder!
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Pressemitteilung:
Erklärung von Dr. Gauweiler zum Mandatsverzicht vom 31. März 2015:

(Links- und Querverweise by Oeconomicus)

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Dr. Peter Gauweiler
Bayerischer Staatsminister a.D.
31.März 2015

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„Als ich in das CSU-Präsidium berufen wurde, war meine politische Position in Europafragen völlig klar. Ich habe sie durch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und in vielen öffentlichen Äußerungen zum Ausdruck gebracht.

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Wer Peter Gauweiler zum stellvertretenden CSU-Vorsitzenden wählte, wusste genau, welche Positionen in Sachen Euro- und Rettungspolitik damit gewählt wurden. Von mir ist öffentlich verlangt worden, dass ich -weil CSU-Vize- im Bundestag so abstimme, dass ich mich für das Gegenteil dessen entscheide, was ich seit Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht und vor meinen Wählern vertrete und was ich als geltenden Inhalt der CSU-Programme verstehe. Dies ist mit meinem Verständnis der Aufgaben eines Abgeordneten unvereinbar.

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Um das, was ich soeben etwas abstrakt gesagt habe, an einigen Beispielen zu erläutern:

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Die CSU sagt in ihren Programmen, es dürfe keine Vergemeinschaftung von Staatsschulden, keine „Eurobonds“, geben.

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Jetzt führt die EZB mit ihrem neuen Staatsanleihen-Ankaufprogramm de facto Eurobonds ein – eine direkte Vergemeinschaftung von Staatsschulden in Höhe von 20% des Ankaufsvolumens, eine indirekte, verschleierte Vergemeinschaftung in Höhe der restlichen 80%.

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„Die Finanzierung von Krisenstaaten über die Notenpresse lehnen wir ab“
(Europaplan der CSU vom 10.Mai 2014).

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Genau das macht die EZB aber jetzt, zum einen mit dem Staatsanleihen-Ankaufprogramm, zum anderen mit den ELA-Krediten an griechische Banken.

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„Einen stabilen Euro kann es dauerhaft nur geben, wenn alle Länder eine konsequente Haushaltsdisziplin einhalten“
(Bayernplan der CSU vom 19.Juli 2013).

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Die EZB aber nimmt mit ihrer Politik, die Zinsen für Staatsanleihen auf Null Prozent zu drücken, den Eurostaaten jeden Anreiz zur Haushaltsdisziplin.

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Und jetzt zu Griechenland, unserem aktuellen Streitpunkt:
„Krisenstaaten dürfen auch künftig nur Hilfen bekommen, wenn sie im Gegenzug Reformen durchführen und ihre Verschuldung bekämpfen. Wenn ein Staat den Auflagen nicht nachkommt, müssen die Hilfen entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen werden.“
„Für überschuldete Staaten soll eine geordnete Staateninsolvenz möglich sein. Dazu soll auch die Möglichkeit gehören, die Eurozone vorübergehend zu verlassen und wieder eine eigene Währung einzuführen. Dieser Prozess soll durch gezielte Wirtschaftshilfe und die Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Eurozone begleitet werden“
(Europaplan der CSU vom 10.Mai 2014).

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Die Staatsverschuldung Griechenlands ist, wie der griechische Ministerpräsident und der neue Finanzminister ehrlicherweise erklärt haben, nicht tragfähig. Griechenland –so beide ausdrücklich–
„ist seit 2010 ein bankrotter Staat.“
Warum angesichts dessen meine Gegenstimme gegen eine Verlängerung des aktuellen (offensichtlich völlig wirkungslosen und möglicherweise kontraproduktiven) Programms meinerseits ein Verstoß gegen die CSU-Parteidisziplin gewesen sein soll, ist mir unklar.

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Die Auseinandersetzung der Parteien, aber auch die innerparteiliche Demokratie lebt von dem Respekt der anderen Meinung und dem Wettstreit der Argumente.

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Wie jeder in der Parteiführung habe ich eine Verantwortung gegenüber meiner Partei, und ich habe eine Verantwortung gegenüber meinen Wählern. Und nach der Verfassung habe ich –wie jeder Abgeordnete- eine Verantwortung gegenüber dem ganzen Volk. Ich habe glücklicherweise zwischen diesen verschiedenen Schichten von Verantwortung nie einen Widerspruch sehen müssen.

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Denn das, was wir als Partei beschlossen haben, habe ich meinen Wählern als meine Zielsetzung vorgestellt, und ich war zugleich immer überzeugt, dass dies auch im Interesse des Gemeinwohls das ist, was getan werden muss. Wenn dies –wie geschehen– öffentlich in einen kategorischen Gegensatz zur Parteilinie gestellt wird, muss ich die Konsequenzen ziehen. Entsprechende Erklärungen habe ich –in einem persönlichen Gespräch in Sachen meines Parteiamtes – gegenüber dem CSU-Vorsitzenden und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gegenüber dem Bundestagspräsidenten abgegeben.

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Das Schreiben an den Bundestagspräsidenten hat folgenden Wortlaut:

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Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

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hiermit verzichte ich gemäß § 46 Abs.1 Nr.4 Bundeswahlgesetz auf mein Bundestagsmandat, da ich den mir vom Wähler erteilten Auftrag nicht mehr so ausführen kann, wie ich es für richtig halte.
Auf meine Zeit im Deutschen Bundestag schaue ich dankbar zurück. Es freut mich, wenn ich –auch durch streitige Auseinandersetzungen mit der Parlamentsmehrheit vor dem Bundesverfassungsgericht– einen Beitrag gegen die Ausdünnung des Demokratieprinzips leisten konnte und damit die Volksvertretung gestärkt habe. Die mir im Bundestag anvertraute Aufgabe der Auswärtigen Kultur -und Bildungspolitik empfehle ich weiter der gesonderten Aufmerksamkeit des Hauses.
Dass Sie selbst, sehr geehrter Herr Präsident Lammert, sich immer wieder für die Rechte des einzelnen Abgeordneten eingesetzt haben –auch gegen den Widerspruch der Fraktionsapparate– war mir immer sympathisch. Dafür meinen persönlichen Dank.
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen an meine Kolleginnen und Kollegen bin ich Ihr
Peter Gauweiler

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Für Presserückfragen steht gerne zur Verfügung:
Anne Huning, M.A., Pressereferentin – Tel.:0176/23950139″

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Quelle:
Pressemitteilung – Dr. Peter Gauweiler
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A Complete Guide to European Bail-Out Facilities

Part 1: ECB

Over the last couple of years we have been tracking the various bail-out schemes concocted by ingenious Eurocrats. It is truly fascinating to observe these people get entangled in one lie after another; always trying to resolve the old lie with a new one. The hard cold truth is of course that Europe is bankrupt! They cannot repay what they owe and they cannot maintain a level of consumption that for most are far higher than production. A deep-seated fundamental restructuring is long over-due, but the Eurocrats have an uncanny ability to kick the proverbial can. Our main concern today is what they will do when they run out of road. But that is a discussion for another time.

The road of course ends when there is no more real capital to leverage. We see signs of this already! In the meantime, every time our Eurocrats need to circumvent self-imposed rules or see the same signs as we do, a new destructive program, or bazooka, is launched to save Europe.

We will take you through all of these schemes in order to make a small, but important, contribution to educate our readers about the utter destructiveness the European elite is prepared to go through in order to maintain status quo!

We will try to keep a chronological order, but often it will be impossible as these arrangements run in parallel or have become too intertwined to really be easily separated. Some plans are just that, deliberate plans while others stem from poor designs in the euro-system that ended up as far larger bail-outs than the ones contrived by Eurocrats.

Before we start our exercise in European folly it is important for the reader to understand certain concepts crucial to modern economies.

First of all, the ultimate measure all tend look to when assessing the overall health of an economic system, namely gross domestic production (GDP) does not measure production at all. It measures the broadest level of monetary inflation possible. It takes into account the monetary base as given by the central bank and on top of that total commercial banking leverage. In addition, it account for overall velocity. GDP thus measure the level of excess the government can allow itself. It measures the relative debt share and it measures the amount of deficits any given government can maintain through inflation.

Secondly, as implied by our GDP discussion, it also provides a direct link between overall banking leverage and “growth”. In other words, unless the banking system is healthy enough to maintain a constant level of credit inflation GDP growth will come to a halt. It is imperative for the government to make sure the banking system is free to inflate because they will both rise and fall together. Any bail out of states is bail out of banks; any bail out of banks is bail out of states. Realize this, and everything else falls into place. Den Rest des Beitrags lesen »


Beihilfe für die Nea Proton Bank: Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens

Beihilfe für die Nea Proton Bank: Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens
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EUR-Lex – 52012XC1120(06) – EN – EUR-Lex
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STAATLICHE BEIHILFEN — GRIECHENLAND
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Staatliche Beihilfe SA.34488 (2012/C) (ex 2012/NN) — Beihilfe für die Nea Proton Bank durch Gründung und Kapitalisierung der Nea Proton Bank — Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens
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Aufforderung zur Stellungnahme nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 357/05
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Mit Schreiben vom 26. Juli 2012, das nachstehend in der verbindlichen Sprachfassung abgedruckt ist, hat die Kommission Griechenland von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, wegen der genannten Beihilfen/Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu eröffnen.
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Alle Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Zusammenfassung und des Schreibens zu den Beihilfen/Maßnahmen, die Gegenstand des von der Kommission eröffneten Verfahrens sind, Stellung nehmen. Die Stellungnahmen sind an folgende Anschrift zu richten:
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Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb
Registratur Staatliche Beihilfen
J-70 03/225
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Fax +32 229-61242
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Alle Stellungnahmen werden Griechenland übermittelt. Beteiligte, die eine Stellungnahme abgeben, können unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen, dass ihre Identität nicht bekanntgegeben wird.
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1.   VERFAHREN
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Am 12. März 2012 meldete Griechenland einen Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank bei der Kommission an. Am 16. Juli 2012 übermittelte Griechenland einen aktualisierten Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank.
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2.   BESCHREIBUNG
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2.1   Beschreibung der Proton Bank
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Die Proton Bank wurde 2001 gegründet. Sie war hauptsächlich im Investment Banking tätig und gemessen an ihrem Anteil am gesamten Vermögensbestand des griechischen Bankensystems eine kleine Bank. Die Proton Bank verfügte über 28 Filialen in Griechenland und beschäftigte zum 30. Juni 2011 insgesamt 562 Mitarbeiter.
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In den Jahren vor ihrer Auflösung stand die Proton Bank vor einer Reihe von Problemen (so gab es beispielsweise einen Betrugsfall) und verzeichnete einige Jahre lang Verluste. Die Proton Bank erhielt umfangreiche staatliche Fördermittel. Am 9. Oktober 2011 wurde die Proton Bank aus Gründen der Systemstabilität und im Interesse der Öffentlichkeit aufgelöst.
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2.2   Beschreibung der Nea Proton Bank
Am 9. Oktober 2011 wurde auf Vorschlag der griechischen Zentralbank und auf der Grundlage eines Beschlusses des Finanzministeriums die Nea Proton Bank gegründet. Einziger Gesellschafter der Nea Proton Bank ist der griechische Finanzstabilisierungsfonds (Hellenic Financial Stability Fund – HFSF). Die Eröffnungsbilanzsumme der Nea Proton Bank betrug rund 3 Mrd. EUR. Der „alten“ Proton Bank wurde von der griechischen Zentralbank die Bankenzulassung entzogen und sie wurde abgewickelt.
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Beteiligungspositionen, Nachrangkapital, Steuerstundungen und ausfallgefährdete Darlehen verblieben bei der „alten“ Proton Bank. Alle Einlagen (von Privatkunden, Banken und Regierung), das Filialnetz und ausgewählte Vermögenswerte (Darlehens- und Wertpapierportfolios) wurden der Nea Proton Bank übertragen.
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2.3   Umstrukturierungsplan der Nea Proton Bank
Am 12. März 2012 meldete Griechenland einen eigenständigen Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank (datiert auf den 30. Januar 2012) bei der Kommission an.
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Die Nea Proton Bank hat insbesondere folgende strategische Ziele: Erhöhung der Attraktivität der Bank für Investoren und Verbesserung der finanziellen Ergebnisse der Bank im Hinblick auf ihren nach den Rechtsvorschriften für die Auflösung von Banken vorgeschriebenen Verkauf an einen Dritten binnen zwei oder drei Jahren, Stärkung der Kundenbeziehungen, Steigerung der Verkaufskapazitäten des Filialnetzes, um einen Wandel in der Unternehmenskultur von einem Einlagenmechanismus zu einem Bankinstitut zu vollziehen, das seine Kundenbeziehungen/Querverkaufsmöglichkeiten nutzt, Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche, drastische Verbesserung des Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme sowie Personalabbau um 30 % von 521 Vollzeitäquivalenten auf 369 Vollzeitäquivalente bis Ende 2012.
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Nach der Prognose für die Gewinn- und Verlustrechnung (Basis-Szenario) im Umstrukturierungsplan vom 16. Juli 2012 wird die Nea Proton Bank in den Jahren 2012 bis 2014 (nach Steuern) Verluste schreiben und ab 2015 (nach Steuern) Gewinne erzielen.
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2.4   Beschreibung der Beihilfen/Maßnahmen, die Gegenstand des von der Kommission eröffneten Verfahrens sind
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2.4.1   Unterstützung der Nea Proton Bank im Rahmen der Auflösungssparte des HDIGF
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Die griechische Zentralbank beantragte eine Unterstützung aus der Auflösungssparte des griechischen Einlagen- und Anlagen-Sicherungsfonds (Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund – HDIGF), um die Refinanzierungslücke der Nea Proton Bank zu schließen, die der Differenz zwischen dem Wert der übertragenen Vermögenswerte (bewertet zum Marktwert, der deutlich unter dem Wert liegt, zu dem sie am Vortag in den Büchern der Proton Bank eingetragen waren) und dem Nennwert der übertragenen Verbindlichkeiten entsprach. Den Betrag setzte die griechische Zentralbank am 19. Januar 2012 abschließend auf 1,122 Mrd. EUR  fest.

[Anm.: Die Refinanzierungslücke von 1,122 Mrd. EUR wurde in zwei Tranchen geschlossen:
862 Mio. EUR wurden 2012 vom HDIGF übernommen; die verbleibenden 260 Mio. EUR trug der HFSF, der nach dem Gesetz 3845/2010 (auf Basis des Gesetzes 4051/2012) die Verpflichtungen des HDIGF übernahm.]

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2.4.2   Kapitalzuführungen des HFSF an die Nea Proton Bank
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Der HFSF, einziger Gesellschafter der Nea Proton Bank, gewährte ihr eine staatliche Beihilfe in Form von Stammkapital (Stammaktien) in Höhe von 250 Mio. EUR (ausgezahlt in zwei Tranchen).
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Nach dem aktualisierten Umstrukturierungsplan vom 16. Juli 2012 benötigt die Nea Proton Bank nicht, wie im ursprünglichen Umstrukturierungsplan vom 12. März 2012 vorgesehen, zusätzliche Mittel von 35 Mio. EUR, sondern in Höhe von [230 – 300] Mio. EUR ([…]. Die Nea Proton Bank erlitt Verluste wegen der Beteiligung des Privatsektors…

[Anm.: Beteiligung des Privatsektors: Die griechische Regierung strebte in Verhandlungen mit ihren privaten Gläubigern einen freiwilligen Teilerlass ihrer Schulden an. Bei der Beteiligung des Privatsektors handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, der erhebliche Folgen für die griechischen Banken hatte. Wegen der Beteiligung des Privatsektors verzeichneten viele Banken Verluste.]

… (die Verluste wegen wertgeminderter Vermögenswerte lagen 2011 bei 146,5 Mio. EUR und in der Bilanz des ersten Quartals 2012 wurden weitere Wertverluste von 22 Mio. EUR ausgewiesen). Ein weiterer Grund für den erhöhten Kapitalbedarf besteht darin, dass die Rückstellungen für den Zeitraum 2011 bis 2016 höher ausfallen als im Umstrukturierungsplan vom 12. März 2012 veranschlagt.
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3.   WÜRDIGUNG DER BEIHILFEN/MASSNAHMEN
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die angemeldeten Maßnahmen in Form der Unterstützung im Rahmen der Auflösungssparte des HDIGF in Höhe von 1,122 Mrd. EUR, einer Kapitalzuführung von 0,25 Mrd. EUR des HFSF und der Kapitalzuführungen des HFSF von insgesamt [0.23 – 0.3] Mrd. EUR ([…]) zugunsten der Nea Proton Bank staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen. Um die finanzielle Stabilität in Griechenland zu bewahren, hat die Kommission die staatlichen Beihilfen – die Unterstützung im Rahmen der Auflösungssparte des HDIGF in Höhe von 1,122 Mrd. EUR, die Kapitalzuführung von 0,25 Mrd. EUR des HFSF und die Kapitalzuführungen des HFSF von insgesamt [0,23 – 0,3] Mrd. EUR ([…]) – zugunsten der Nea Proton Bank einstweilig, d. h. bis zum Erlass eines endgültigen Umstrukturierungsbeschlusses für die Nea Proton Bank, als mit dem Binnenmarkt vereinbare Rettungsbeihilfen genehmigt. Gegenwärtig hat die Kommission Zweifel daran, dass die Nea Proton Bank eigenständig rentabel wirtschaften kann und dass ausreichende Maßnahmen zur Lastenverteilung und zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen getroffen wurden.
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Deshalb hat die Kommission beschlossen, dass Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV zu eröffnen.
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Die Kommission fordert Griechenland auf, einen neuen Umstrukturierungsplan für die Nea Proton Bank vorzulegen, der die von der Kommission in ihrem Beschluss geäußerten Bedenken ausräumt.
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Nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates können alle rechtswidrigen Beihilfen vom Empfänger zurückgefordert werden.
[…]
SCHREIBEN
[…]
1. PROCEDURE
  1. In May 2009, Proton Bank received a capital injection of EUR 80 million from the Greek State under the recapitalisation scheme for credit institutions in Greece
  2. On 1 October 2010, the Greek authorities submitted to the Commission a restructuring plan for Proton Bank
  3. By letter dated 12 October 2011, the Commission services asked the Greek authorities, under case number SA.31711, to submit information regarding the resolution of Proton Bank
  4. On 15 December 2011 and 10 January 2012, the Greek authorities submitted information
  5. On 12 March 2012, the Greek authorities notified to the Commission, under case number SA.34488 (2012 /N), a restructuring plan for Nea Proton Bank. The case number SA.34488 (2012 /N) was administratively transformed into case number SA.34488 (2012 /NN) as Greece already granted parts of the aid to Nea Proton Bank
  6. On 13 March 2012, the Greek authorities submitted to the Commission further information
  7. On 30 June 2012, the Commission services asked the Greek authorities to provide additional information
  8. On 6 July 2012, the Greek authorities informed the Commission services that Greece accepts the adoption of the Decision in the English language
  9. On 13 July 2012, the Greek authorities submitted additional information, on 16 July 2012, the Greek authorities submitted an updated restructuring plan for Nea Proton Bank
  10. On 17 July 2012, the Commission services asked the Greek authorities to provide additional information, which the Greek authorities submitted on the same day
2. DESCRIPTION
2.1 Proton Bank
  • Proton Bank, which was a small sized bank based on its share in the total assets of the Greek banking system, was incorporated in 2001 with primary focus on investment banking. In 2005, the bank was listed in the Athens Stock Exchange. Proton Bank had a network of 28 branches across Greece and as of 30 June 2011 employed 562 people. The bank was resolved on 9 October 2011 in order to protect systemic stability and the public interest.
  • In the last years before it was resolved, the corporate credit portfolio of Proton Bank expanded very rapidly. Part of the credit expansion was extended to companies directly, indirectly or economically interconnected with a major shareholder of the bank. The balance sheet total of Proton Bank Group increased from 1,9 billion EUR at the end of 2008 to 2,9 billion EUR at the end of 2009 and to 4,3 billion EUR at the end of 2010. From the end of 2008 until the end of 2010, the balance sheet total therefore grew by more than 100 %. At the end of 2010, the group’s risk weighted assets amounted to 3,1 billion EUR. The amount of client deposits increased rapidly. Nevertheless, the bank still was a small bank with a market share in the retail deposits segment of approximately 1 %.
  • Proton Bank received, under the Greek bank support scheme, a capital injection of EUR 80 million (corresponding to 4,58 % of the bank’s risk weighted assets at that time) from the Greek State in May 2009, a State guarantee for issued bonds with a nominal value of EUR 149,4 million, and Greek government securities amounting to EUR 78 million in April 2009. On 1 October 2010, the Greek authorities submitted to the Commission a restructuring plan for Proton Bank.
  • Proton Bank received, under the Greek bank support scheme, a capital injection of EUR 80 million (corresponding to 4,58 % of the bank’s risk weighted assets at that time) from the Greek State in May 2009, a State guarantee for issued bonds with a nominal value of EUR 149,4 million, and Greek government securities amounting to EUR 78 million in April 2009. On 1 October 2010, the Greek authorities submitted to the Commission a restructuring plan for Proton Bank.
  • In the summer of 2011, the four largest banks of Greece offered to support Proton Bank, by purchasing convertible bonds of approximately 50 million EUR issued by Proton Bank.
  • Proton Bank also received around EUR 900 million in Emergency Liquidity Assistance (ELA) funding from the Bank of Greece 
  • In March 2011, the bank held Greek government bonds amounting to 1,2 billion EUR (including Treasury bills), amounting therefore to more than 25 % of the balance sheet total
[…]
2.2 Nea Proton Bank
[…]
2.3   Nea Proton Bank’s restructuring plan
[…]
2.4 The measures
2.4.1 Intervention by the Resolution scheme of the HDIGF in Nea Proton Bank (measure 1)
[…]
2.4.2 Capital injections by the HFSF into Nea Proton Bank (measure 2)
[…]
3. ASSESSMENT
3.1 Existence of State aid in the meaning of Article 107(1) TFEU and quantity of State Aid
[…]
Intervention by the Resolution scheme of the HDIGF for Nea Proton Bank (measure 1):
[…]
Capital injections by the HFSF into Nea Proton Bank (measure 2):
[…]
3.2 Compatibility of the aid
[…]
4.2.1 Legal basis for the compatibility assessment
[…]
4.2.2 Compatibility assessment
[…]
4.2.3 Compatibility with the Banking and Recapitalisation Communications
a. Appropriateness of the measures
[…]
b. Necessity – limitation of the aid to the minimum
[…]
c. Proportionality – measures limiting negative spill-over effects
[…]
4.2.4 Compatibility with the Restructuring Communication
Restoration of long-term viability of Nea Proton Bank:
[…]
Burden-sharing and limitation of the aid to the minimum necessary:
[…]
Distortion of competition:
[…]
Conclusion
[…]
DECISION
[…]
Amtsblatt der Europäischen Union – 20.11.2012 – C 357/26
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Asmussen schlägt Athen Schuldenrückkauf per Kredit vor

Asmussen schlägt Athen Schuldenrückkauf per Kredit vor
Das Direktoriumsmitglied der EZB rät den Griechen, ihre eigenen Staatsanleihen zu kaufen – und sich dafür Geld zu leihen. Woher der Kredit kommen soll, gab Asmussen nicht an. Von der EZB aber offenbar nicht.
„Im Moment zeichnet sich ab, dass die griechische Staatsverschuldung gemessen am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 deutlich über jenen 120 Prozent liegen wird, die bisher angepeilt sind“,
sagte Asmussen am Rande der Jahrestagung von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank in Tokio laut „SZ“ und ergänzte:
„Daher muss man sich Elemente überlegen, um sich diesem Zielwert zu nähern. Dazu könnte ein Schuldenrückkauf gehören.“
Er verwies aber darauf, dass griechische Schuldtitel derzeit auf den Finanzmärkten weit unter ihrem Nominalwert gehandelt werden.
Handelsblatt
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Anmerkung
HEUREKA, welch eine Erkenntnis! Gerade hat der Taschenspieler das Rad neu erfunden!
Schaut man sich historische Staatspleiten etwas genauer an, stellt man fest, dass Spaniens König Philipp II. die beschriebene Methode in den Jahren 1557, 1575 und 1596 dreimal durchführte, was u.a. zum Untergang des damals bedeutenden Handelshauses der Welser führte.
Bolivien kaufte in den 1980er Jahren ebenfalls eigene Bonds, beginnend mit einem Kurs von 10% des Nominalwertes, zurück.
Insofern ist Asmussen’s Idee nur alter Wein in neuen Schläuchen. Hinsichtlich der Finanzierung solcher Transaktionen durch den griechischen Staat fallen mir spontan zwei Wege ein. Entweder werden die notwendigen Mittel durch den ESM zur Verfügung gestellt, oder die griechische Notenbank nutzt die Möglichkeiten des Emergency Liquidity Assistance Programm’s.

Ihr Oeconomicus


EZB «renationalisiert» das griechische Bankenproblem

EZB «renationalisiert» das griechische Bankenproblem

Die Notkredite der griechischen Zentralbank an die griechischen Banken, die vom Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) gebilligt worden sind, wurden von den griechischen Geldhäusern zuletzt angeblich dazu verwendet, kurzfristige Staatspapiere ihrer Regierung zu kaufen. Dass diese die Einnahmen daraus nun dafür verwendet haben soll, eine am Montag fällig gewordene und von der EZB gehaltene griechische Staatsanleihe zurückzubezahlen, ist vielen Beobachtern sauer aufgestossen. Von Trickserei und Schneeballsystem war da die Rede.

In der Tat sind die Kredite unter der Emergency Liquidity Assistance (ELA) eine unschöne Praxis im Euro-System. Sie verlagern die Refinanzierungsgeschäfte für europäische Banken zurück zur nationalen Instanz, was dem Geist der Währungsunion widerspricht. Dennoch sind sie derzeit die einzige, wenn auch etwas hilflose Möglichkeit der EZB, sich die Probleme im griechischen Bankensystem nicht länger selbst aufzubürden und die Risiken daraus nicht mehr unbeschränkt auf die eigenen Bücher zu nehmen. Viel zu lange Zeit hat die EZB die griechischen Finanzinstitute «durchgefüttert». Indem sie zur «Vollzuteilung» übergegangen ist, ständig das Sicherheiten-Regime gelockert hat und bis vor kurzem, entgegen aller ökonomischen Vernunft, griechische Institute noch als Gegenpartei akzeptiert hat, sicherte sie letztlich das Überleben griechischer Banken.

NZZ – 20.08.2012 – 22:35


Emergency Liquidity Assistance (ELA) und die Rolle der EZB im griechischen Drama

Notkredite: EZB bewahrt Griechenland vor Bankrott
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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat bei ihrer letzten Zinssitzung am Donnerstag vergangene Woche die griechische Notenbank dazu autorisiert, vier „frische“ Milliarden Euro zu „drucken“.
Das Geld wird von der nationalen Notenbank via „Emergency Liquidity Assistance“ (ELA) in den Markt gepumpt. Die EZB muss diesen Umweg gehen, weil ihr die direkte Staatsfinanzierung mit Hilfe der Euronotenpresse ausdrücklich untersagt ist.
[…]
04.08.2012 | 09:11 |   (DiePresse.com)
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follow-up, 02.07.2015
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ELA-Notkredite: EZB hält griechische Banken am Leben
Der EZB-Rat hat beschlossen, die ELA-Notkredite für die griechischen Banken weiterlaufen zu lassen. Die Obergrenze wird allerdings nicht aufgestockt.
[…]
WiWo
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follow-up, 25.06.2015
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Griechen-Drama: Weidmann kritisiert Notkredite
Die Luft wird dünn für Griechenlands Banken: Notkredite der EBZ (ELA) sind mittlerweile ihre einzige Finanzierungsquelle. Das hat Bundesbank-Präsident Jens Weidmann in Frankfurt – einmal mehr – scharf kritisiert:
„Das Eurosystem darf keine weitere Brückenfinanzierung für Athen leisten“.

 

[…]
heute.de
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follow-up, 20.06.2015
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Not-Liquiditätshilfe ELA an griechische Banken bei 66% des BIP
Die Not-Liquiditäts-Nothilfe (ELA) gestaltete sich auf rund 3 Mrd. Euro, welcher Betrag zusammen mit dem auf 1 Mrd. Euro veranschlagten „Kissen“ der griechischen Banken für die Liquiditätsbedürfnisse bis einschließlich Montag (22 Juni 2015) ausreicht. Informationen zufolge werden allein die am Freitag (19 Juni 2015) verzeichneten Abflüsse von den Banken auf 1,5 Mrd. Euro geschätzt.
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Es sei angemerkt, dass die Abflüsse, denen die Banken seit Beginn der Woche bis einschließlich gestern (19 Juni 2015) zu begegnen haben, sich auf 3 Mrd. Euro belaufen, welcher Betrag von dem verbliebenen „Liquiditätskissen“, über das die Banken seit der vorherigen Intervention verfügten, nicht hinreichend abgedeckt war. In diesem Rahmen ist nicht ausgeschlossen, dass die heutige ELA-Finanzierung sich bei sogar über 3 Mrd. Euro bewegt und jede andere „Liquiditätsspritze“ von der EZB mittels der ELA übersteigt.
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Mit dem gestrigen Zug der EZB zeigt auch Mario Draghi, dass die letzte Stunde der Entscheidungen gekommen ist, die auf politischer Ebene gefasst werden sollen. Analog zu dem, was die Politiker entscheiden, also Einigung oder Bruch, wird die EZB folgen und entweder darin fortfahren, die Liquidität der griechischen Banken zu stützen, oder die Finanzierung vorläufigen Charakters mittels der ELA einstellen.
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Der Gesamtbetrag der ELA belief sich – vor dem gestrigen Beschluss – auf 84,1 Mrd. Euro, womit die griechischen Banken sich mittels des Eurosystems 118 Mrd. Euro geliehen haben, welcher Betrag ungefähr 66% des BIP des Landes entspricht. In der kritischen Periode Mai – Juni 2012 hatte der Betrag der Finanzierung durch das Eurosystem 135 Mrd. Euro erreicht. Damals wurde er allerdings auf Basis einer größeren Guthabenbasis, eines unterschiedlichen BIP und natürlich „gesunderer“ Kredite veranschlagt, welche die Basis der „Collaterals“ (Sicherheiten) darstellten. Folglich ist es eine Frage der Zeit, bis die ELA selbst auch dann endet, wenn Herr Draghi sie letztendlich nicht schon vorher gekappt hat …
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Quelle: sofokleous10.gr – Übersetzung: Griechenland-Blog
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Anmerkung:
Sollte am ‚Ende des Tages‘ die Option GREXIT gezogen werden, müsste die Bank of Greece abgewickelt und eine neue Zentralbank installiert werden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
Aufgrund der ELA-Verpflichtungen wäre die Bank of Greece bereits insolvent bevor die erste Drachme in Umlauf gebracht werden kann.
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 29.05.2015
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Die griechische Tragödie
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Inhalt

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Zusammenfassung
Griechenland hat bis Ende März 2015 insgesamt 325 Mrd. Euro an Krediten von den Rettungseinrichtungen der EU, dem IWF und der EZB erhalten, und doch ist die Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch wie vor fünf Jahren, als die fiskalischen Rettungsaktionen begannen. Dies liegt an der sogenannten Holländischen Krankheit. Je mehr Geld fließt, desto geringer sind die Anreize, die exzessiven Preissteigerungen in den ersten Jahren des Euro wieder rückgängig zu machen und den steinigen Weg zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit zu gehen.
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Auch die griechische Bevölkerung hat von den Rettungskrediten profitiert. Gerechnet vom Krisenbeginn, wurden die öffentlichen Kredite zu etwa einem Drittel zur Finanzierung des griechischen Leistungsbilanzdefizits, zu einem Drittel für die Schuldentilgung und zu einem Drittel für eine griechische Kapitalflucht ins Ausland eingesetzt. Griechenland hat zudem erhebliche Vorteile aus der künstlichen Absenkung der Zinsen für seine Auslandskredite erzielt. Diese Vorteile könnten in realer Rechnung für die Jahre 2008 bis 2014 bei etwa 50 Mrd. Euro gelegen haben. Im Jahr 2014 lag der griechische Gesamtkonsum im privaten und öffentlichen Sektor bei knapp 114% des Nettonationaleinkommens.
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Die griechischen Banken haben in den letzten Monaten für etwa 80 Mrd. Euro ELA-Kredite der griechischen Notenbank erhalten. Die ELA-Kredite, die nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des EZB-Rates hätten verhindert werden können, gingen weit über das Maß hinaus, für das die griechische Notenbank bei einem Konkurs des Staates und einer Entwertung der von den Banken eingereichten
Pfänder haften kann. Mit ihrer Hilfe gelang es, die Kapitalflucht griechischer Bürger, die ihr Vermögen im Ausland in Sicherheit brachten, durch öffentliche Kreditmittel der Staatengemeinschaft zu kompensieren und so den Drohpunkt bei den Verhandlungen mit eben dieser Staatengemeinschaft stark zu verbessern. Das könnte der Grund dafür sein, dass die griechische Regierung bei den Verhandlungen auf Zeit gespielt hat.
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Sollte es zum Austritt kommen, wäre es wichtig, so rasch wie möglich ein neues gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen, damit alle Preisschilder sowie alle Miet-, Kredit- und Lohnkontrakte im Gleichschritt abgewertet werden können, um die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft wiederherzustellen.
Ein schleichender Übergang zur neuen Währung auf dem Umweg über eine Verwendung staatlicher Schuldscheine, die nicht gesetzliches Zahlungsmittel sind, würde zwar die Zahlungsfähigkeit der griechischen Regierung notdürftig sichern, er wäre aber kein Beitrag zur Lösung des Wettbewerbsproblems.
Verschiedene ökonometrische Studien deuten darauf hin, dass ein Wirtschaftsaufschwung bereits ein bis zwei Jahre nach einer Abwertung und einem Schuldenschnitt beginnen könnte.
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1. Die öffentlichen Kredithilfen
2. Hat das Geld geholfen?
3. An wen flossen die Kredite?
4. Die Zinsnachlässe
5. Das Risiko der Geberländer
6. Der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit und vier Optionen für Griechenland
7. Vor- und Nachteile des Grexit
8. Zum Prozedere des Austritts
9. Schlussbemerkungen
Personen- und Autorenregister
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Hans-Werner Sinn – CESIfo: Die griechische Tragödie
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follow-up, 19.03.2015
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EZB gewährt griechischen Banken neue Notkredite
Im Februar drehte die EZB Griechenland den Geldhahn zu, indem sie Staatsanleihen nicht mehr als Sicherheiten akzeptierte. Seitdem ist das Land auf Notkredite angewiesen. Deren Volumen setzt die EZB nun erneut hoch.
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Handelsblatt
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follow-up, 26.02.2015
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Kapitalverkehrskontrollen jetzt!
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Die Kapitalflucht aus Griechenland ist voll im Gange.
Die Leute horten Euro-Bargeld unter der Matratze, vergraben es und transportieren es im Koffer außer Landes.
Vor allem aber überweisen reiche Griechen, Banken und internationale Anleger ihr Geld ins Ausland, solange es noch geht.
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Allein im Dezember 2014 waren netto 7,6 Mrd. Euro oder 4,1% des griechischen Bruttoinlandsprodukts ins Ausland überwiesen worden, was man am Anstieg der griechischen Target-Schulden erkennen kann, also den Verbindlichkeiten der griechischen Notenbank gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB). Das war der größte Anstieg seit Mai 2011.
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Im neuen Jahr dürfte sich die Kapitalflucht angesichts der Wahlergebnisse nochmals erheblich beschleunigt haben, insbesondere jetzt, nachdem die griechische Regierung in den Hauptstädten mit ihrem Verlangen nach neuem Geld abgeblitzt ist.
[…]
Normalerweise teilen sich die Notenbanken des Eurosystems die Ausfälle von Krediten, die sie den Geschäftsbanken aus selbst geschöpftem Geld gewährten. Wenn etwas schief geht, erhalten sie allesamt entsprechend weniger Zinseinkommen und schütten demgemäß auch weniger Gewinne an die Finanzministerien ihrer Sitzländer aus. Falls jedoch ELA-Notfallkredite gewährt werden, haftet die emittierende Notenbank selbst:
Sie bekommt dann auf Dauer weniger Zinsgewinne aus dem Pool jener Kredite, die das Eurosystem vergeben hat.
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Allerdings haftet die nationale Notenbank faktisch nur bis zu einer natürlichen Grenze. Diese ist erreicht, wenn die möglichen Zinsabzüge aufgrund der ELA-Kredite größer sind als die Zinsen, die der Notenbank unter normalen Umständen aus dem Pool der Kredite des Eurosystems zustehen.
Jenseits dieser Grenze ist die Haftung mangels Masse nicht mehr möglich, und die nationale Notenbank müsste eigentlich in Konkurs gehen, denn mit der Druckerpresse darf sie ihre Zinsverpflichtungen gegenüber den anderen Notenbanken nicht erfüllen.
Da auch der jeweilige Nationalstaat nicht verpflichtet ist, Geld nachzuschießen, und er für Verluste seiner Notenbank nicht aufkommen muss, haften am Ende die anderen Notenbanken.

Sie müssen für alles, was die nationale Notenbank nicht mehr tragen kann, gerade stehen – und erhalten entsprechend weniger Zinsen aus dem Pool der vom Eurosystem vergebenen Kredite, eben weil es einen Teil der Zinsen nicht mehr gibt.
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Hans-Werner Sinn – CESifo: Kapitalverkehrskontrollen jetzt
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Anmerkung:
Warum die neue Regierung nicht unmittelbar nach der Amtseinführung Kapitalverkehrskontrollen eingeführt hat, erschließt sich mir nicht.
Denkbar wäre jedoch, dass dies nicht im Interesse der Institutionen (TROIKA) war und mittels sanftem Druck somit verhindert wurde.
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 31.05.2012
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Liquititäts-Instrument ELA in der EU
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