FMA: Bankenabwicklung

FMA: Bankenabwicklung
.

Die Richtlinie 2014/59/EU („BRRD“) und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 („SRM“) bilden als gemeinsames Regime für die Sanierung und Abwicklung von Banken die sog. „zweite Säule“ der europäischen Bankenunion und schließen an die Regelungen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken („SSM“), die sog. „erste Säule“, an.

.

Mit den Vorgaben der BRRD werden materielle Regelungen für die Sanierung und Abwicklung von Banken in den Mitgliedstaaten einer Mindestharmonisierung zugeführt. Mit dem SRM wird darüber hinaus für den Bereich der Abwicklung (und Abwicklungsplanung) von Banken, die einer direkten EZB-Aufsicht unterstehen, eine eigene Abwicklungsbehörde auf europäischer Ebene geschaffen. Diese wird sich für die Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen zwar den jeweiligen nationalen Abwicklungsbehörden bedienen, die wesentlichen Entscheidungen werden jedoch durch die europäische Abwicklungsbehörde (teils zusammen mit dem Rat und der Kommission) getroffen werden.

.

In Österreich wurde die BRRD durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt. Das BaSAG ist mit 1.1.2015 in Kraft getreten. Als nationale Abwicklungsbehörde ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht („FMA“) vorgesehen.
Um die operative Unabhängigkeit der Abwicklungstätigkeit sicherzustellen und Interessenskonflikte zwischen der Abwicklungsfunktion und anderen, insbesondere Aufsichtsfunktionen der FMA auszuschließen, sind entsprechende organisatorische Vorkehrungen vorgesehen. Die Oesterreichische Nationalbank wird mit der FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde eng zusammenarbeiten.

.

Die FMA erhält für ihre Tätigkeit als Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse, um im Falle eines Ausfalls oder drohenden Ausfalls eines Instituts eine geordnete Abwicklung durchführen und die Finanzmarktstabilität wahren zu können. Durch eine geordnete Abwicklung soll unter anderem erreicht werden, dass die Kontinuität kritischer Funktionen gewährleistet, erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität vermieden, sowie öffentliche Mittel und gesicherte Einlagen von Kunden geschützt werden, wenn diese Ziele nicht auch im selben Umfang durch ein Konkursverfahren erfüllt werden könnten.
Leitprinzip hierbei ist, dass die Gläubiger keinen größeren Verlust als im Insolvenzfall erleiden.
Konkret kann die FMA folgende Abwicklungsinstrumente einsetzen:

  • Instrument der Unternehmensveräußerung
  • Instrument der Errichtung eines Brückeninstituts (Bridge Bank)
  • Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
  • Instrument der Gläubigerbeteiligung (bail-in)

Das Instrument der Gläubigerbeteiligung stellt das Kernstück der BRRD dar. Es erlaubt der Abwicklungsbehörde, in einer Verlusttragungskaskade  berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten eines Instituts herabzuschreiben oder in Eigenkapital umzuwandeln.

.

Die wichtigsten Beispiele für Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung sind gesicherte Einlagen, Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten, besicherte Verbindlichkeiten und Interbankverbindlichkeiten mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als sieben Tagen.

.

Darüber hinaus kann die FMA zur Sicherstellung der Fortführung der Dienstleistungen und Unterbindung negativer Effekte auf die Finanzstabilität die Trennung der werthaltigen Vermögenswerte von den wertgeminderten oder ausfallgefährdeteren Vermögenswerten vornehmen.

.

Zu diesem Zweck kann die FMA Anteile an einem Institut oder sämtliche oder einen Teil der Vermögenswerte eines Instituts auf einen privaten Käufer oder eine Brückenbank ohne Zustimmung der Anteilseigner übertragen.

.

Für eine wirksame Abwicklung international tätiger Institute und Gruppen ist die Zusammenarbeit zwischen Union, Mitgliedstaaten und Drittlandabwicklungsbehörden erforderlich.
Zu diesem Zweck sollen „Resolution Colleges“ – unter der Leitung der Abwicklungsbehörde des Mutterinstituts – errichtet werden, welche für die Abwicklung zuständig sind.

.

Die Finanzierung einer Abwicklung wird primär über eine Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger erfolgen („bail-in“).
Falls die Kosten der Abwicklung nicht ausreichend durch das „bail-in“ getragen werden können, steht ein Abwicklungsfonds zur Verfügung, der von den Banken entsprechend ihrer Verbindlichkeiten und ihrem Risikoprofil zu dotieren ist.

.
FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht – letzte Änderung: 02.03.2015
.
.
korrespondierende Beiträge
.
22.12.2014
IWF diktiert Gesetzgebung in Zypern
.
16.10.2014
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
.
21.08.2014
Die nächste Raubzug-Welle soll nach der parlamentarischen Sommerpause vorbereitet werden
.

Überlegungen und Fundamental-Kritik zum Banken-Stresstest

Überlegungen und Fundamental-Kritik zum Banken-Stresstests
.
.
Betrachten wir zunächst nochmal die Ausgangslage des Verfahrens:
Um die Risikotragfähigkeit der Institute zu ermitteln, wurde im ‚Baseline Szenario‘ abgeprüft. wie sich deren Bilanzen im Lichte der konjunkturellen EU-Prognosen aus 2013 entwickeln, wobei bereits seit Beginn der Prüfung erkennbar war, dass genau diese Einschätzungen aus der Feder von Berufs-Optimisten stammen.
Als ausreichende Vorsorge für dieses Basis-Szenario wurde eine Kernkapial-Quote von 8 Prozent gefordert.
Um die Auswirkungen eines sog. ‚harten Szenario‘ (mehrjähriger Konjunktureinbruch, steigende Zinsen, Bonitätsverschlechterung der Staaten) zu überstehen, lag die Kernkapital-Vorgabe bei 5,5 Prozent.
.
Man mag nun trefflich darüber streiten ob solche Minimalvorgaben, angesichts der zwischenzeitlich auch ohne Zuhilfenahme makro-ökonomischer Entfernungsmessgeräte sichtbaren schwarzen Schwäne, tatsächlich ausreichend sein können.
Den EZB-Vize Victor Constâncio scheinen solche trüben Gedanken nicht weiter zu kümmern. Während der gemeinsamen PK von Bundesbank und BaFin gab er zum Besten:
.
„The scenario of deflation is not there because indeed we don’t consider that deflation is going to happen. But let me highlight that nevertheless, whereas the baseline scenario which is in the stress test has inflation at 1.6 in 2016, in the adverse it comes down to 0.3. So this drop in inflation is indeed factored in, in the exercise and is a very significant drop. So it cannot be said that w did not consider the impact of a scenario of very low inflation. Indeed, we did it in comparison with the baseline.“
.
Er räumt also ein, dass auf ein Deflations-Szenario verzichtet wurde, weil erwartet wird, dass es keine Deflation geben wird. Eine sich abschwächende Inflation habe man hingegen berücksichtigt.
Eigentlich sollte der Ökonom aus seinen Fehleinschätzungen als einstiger portugiesischer Notenbankpräsident gelernt haben und darauf verzichten, irgendwelche seltsamen Orakel zu befragen !
.
Die für jedermann mit halbwegs ökonomischem Sachverstand erkennbaren Realitäten sprechen jedenfalls eine andere Sprache.
Zugegeben, man kann aufgrund höchst heterogener Volkswirtschaften in der EU nicht so ohne weiteres von einer Japanisierung ökonomischer EU-Rahmenbedingungen ausgehen, jedoch erscheint der Hinweis auf ein diesbezügliches Déja-vu angebracht.
.
Erinnern wir uns:
die lange ökonomische Abwärtsspirale in Japan begann in den 1990er Jahren mit niedrigen Inflationsraten, langsamem Wachstum, Problemen im Banksektor und der Wahrnehmung demografischen Wandels.
.
Jetzt mal Hand auf’s Herz, erleben wir in Europa nicht genau solche Entwicklungen ?
.
Wer dies bejaht, dürfte allen Grund dazu haben, die Rahmenbedingungen dieser Stresstest-Charade äusserst kritisch zu hinterfragen.
.
Mehr noch:
wie bereits in einem gesonderten Beitrag dargelegt, wurden hochkomplexe außerbilanzielle Risiken, Bilanz-Bewertungs-Standards und vieles mehr  keiner intensiven Prüfung unterzogen.
Da ist es auch kein wirklicher Trost, dass Constâncio der Meinung ist, das Bankensystem sei in der Lage, die Wirtschaft wieder mit ausreichend Kapital versorgen zu können.
.
Zitat aus der PK:
 „Sofern es genug Nachfrage danach gibt, wird der wirtschaftliche Aufschwung nicht durch Restriktionen bei der Kreditvergabe behindert werden“.
.
Den Einwand, dass es bislang speziell in Südeuropa für viele Unternehmen schwierig war, an Kredite zu kommen,versucht er mit dem Hinweis auf die Nervosität der Banken vor dem Stresstest zu beschwichtigen und ist davon überzeugt, dass sich diese nun gelegt habe.
.
Dabei verabsäumt er, seine Eingangsbemerkung „sofern es genug Nachfrage danach gibt“ zu unterfüttern, was zu der Frage führt, wodurch eine solche Nachfrage gespeist werden soll !
.
Zunehmende Arbeitslosigkeit im Süden Europas, wirtschaftliche Verwerfungen in Frankreich, rund 12 Mio auf Transferleistungen angewiesene Menschen in Deutschland, bedrohlicher Anstieg von zu versorgenden Flüchtlingen, eine Vielzahl kriegerischer Szenarien all over the place, sinnlose Wirtschaftssanktionen mit erheblichen Folgen für Export und Beschäftigte sind nur einige Beispiele, die aufzeigen, wohin die Reise gehen mag.
.
Investitionen, die Herr Juncker nun mit allem Nachdruck fordert und dafür lauthals einen € 300 Mrd. Motivations-Topf fordert, erscheinen angesichts von geschätzten 100 Mio Menschen in Europa, die buchstäblich nichts zu einem Konsum- und Konjunkturanschub beitragen können, bestenfalls Futter für Free-Rider-Profiteure zu sein. Nachhaltigkeit sieht für manchen Betrachter völlig anders aus.
.
Im Lichte dieser Zusammenhänge und Wechselwirkungen erscheinen die Wahrnehmungsebenen zwischen EZB und EU wenig kompatibel zu sein, zumindest wenn man sich in diesem Kontext das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ansieht, mit welchem die bestehenden ESM-Verträge dahingehend geändert werden sollen, dass künftig auch Rekapitalisierungsmaßnahmen für Banken durch den ESM vorgenommen werden können.
.
An der Stelle mag darüber spekuliert werden, ob man in Berlin und Brüssel einige Elemente der hier vorgetragenen Fundamentalkritik erkannt haben könnte und mit den vorgesehenen Gesetzesänderungen solchen Befürchtungen ganz im Sinne von Kurt Schumachers Erkenntnis
.
„Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit“
.
quasi pro-aktiv begegnen möchte.
.
.

Ihr Oeconomicus

.
.
weitere Bewertungen:
.
EZB-Bankenprüfung: Der Test allein hilft nicht
Wie viel der EZB-Test wert ist, wird sich am Finanzmarkt zeigen. Klar ist aber auch: Die Bankenbranche ist überdimensioniert und steckt mitten in einem technischen Wandel. Daran ändert die Prüfung der Geldhäuser nichts.
[…]
Gerald BraunbergerFAZ
Die überwiegend klugen Lesermeinungen zum Beitrag sind besonders lesenswert.
.
EU Bankenstresstest begrenzt aussagekräftig: Wahrer Zustand von Europas Banken bleibt im Dunkeln
Zu den Ergebnissen des EU-Bankenstresstests erklärt Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
[…]
Sven Giegold
.
.
korrespondierende Archiv-Beiträge:
.
29.06.2012
Mitschrift Pressekonferenz: Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat
04.05.2013
Erläuterungen zu dem geflügelten Ausspruch “Die Pferde wollen nicht saufen”
29.08.2013
Bilanzfälschung legalisiert – wie Banken tricksen (“fair value”-Bewertungen in Bank-Bilanzen)
31.12.2013
von bail-in-Gefahren, toxischen Risiken, “Zündschnur-Verlängerungs-Kaninchen” und Vabanque-Spielern
09.01.2014
Leserfrage hinsichtlich der Bankenaufsicht durch die EZB und den Erwartungen an den anstehenden Banken-Stresstest
10.10.2014
Banken-Stresstest: Ergebnis-Veröffentlichung für Sonntag, 26. Oktober erwartet
26.10.2014
ECB Says 25 Banks Fail Stress Tests
26.10.2014
Bewertungen und Kommentare zu den Ergebnissen des Banken-Stresstests 2014
.