FMA: Bankenabwicklung
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: Banken-Union, Bankenabwicklung, Bankwesen ◦ Eigenkapitalvorschriften ◦ Krisenbewältigung und Bankenabwicklung ◦ Bankenstrukturreform | Tags: Abwicklungsbehörde, BaSAG, BRRD, RICHTLINIE 2014/59/EU Ein KommentarFMA: Bankenabwicklung
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Die Richtlinie 2014/59/EU („BRRD“) und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 („SRM“) bilden als gemeinsames Regime für die Sanierung und Abwicklung von Banken die sog. „zweite Säule“ der europäischen Bankenunion und schließen an die Regelungen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken („SSM“), die sog. „erste Säule“, an.
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Mit den Vorgaben der BRRD werden materielle Regelungen für die Sanierung und Abwicklung von Banken in den Mitgliedstaaten einer Mindestharmonisierung zugeführt. Mit dem SRM wird darüber hinaus für den Bereich der Abwicklung (und Abwicklungsplanung) von Banken, die einer direkten EZB-Aufsicht unterstehen, eine eigene Abwicklungsbehörde auf europäischer Ebene geschaffen. Diese wird sich für die Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen zwar den jeweiligen nationalen Abwicklungsbehörden bedienen, die wesentlichen Entscheidungen werden jedoch durch die europäische Abwicklungsbehörde (teils zusammen mit dem Rat und der Kommission) getroffen werden.
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In Österreich wurde die BRRD durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt. Das BaSAG ist mit 1.1.2015 in Kraft getreten. Als nationale Abwicklungsbehörde ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht („FMA“) vorgesehen.
Um die operative Unabhängigkeit der Abwicklungstätigkeit sicherzustellen und Interessenskonflikte zwischen der Abwicklungsfunktion und anderen, insbesondere Aufsichtsfunktionen der FMA auszuschließen, sind entsprechende organisatorische Vorkehrungen vorgesehen. Die Oesterreichische Nationalbank wird mit der FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde eng zusammenarbeiten.
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Die FMA erhält für ihre Tätigkeit als Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse, um im Falle eines Ausfalls oder drohenden Ausfalls eines Instituts eine geordnete Abwicklung durchführen und die Finanzmarktstabilität wahren zu können. Durch eine geordnete Abwicklung soll unter anderem erreicht werden, dass die Kontinuität kritischer Funktionen gewährleistet, erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität vermieden, sowie öffentliche Mittel und gesicherte Einlagen von Kunden geschützt werden, wenn diese Ziele nicht auch im selben Umfang durch ein Konkursverfahren erfüllt werden könnten.
Leitprinzip hierbei ist, dass die Gläubiger keinen größeren Verlust als im Insolvenzfall erleiden.
Konkret kann die FMA folgende Abwicklungsinstrumente einsetzen:
- Instrument der Unternehmensveräußerung
- Instrument der Errichtung eines Brückeninstituts (Bridge Bank)
- Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
- Instrument der Gläubigerbeteiligung (bail-in)
Das Instrument der Gläubigerbeteiligung stellt das Kernstück der BRRD dar. Es erlaubt der Abwicklungsbehörde, in einer Verlusttragungskaskade berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten eines Instituts herabzuschreiben oder in Eigenkapital umzuwandeln.
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Die wichtigsten Beispiele für Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung sind gesicherte Einlagen, Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten, besicherte Verbindlichkeiten und Interbankverbindlichkeiten mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als sieben Tagen.
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Darüber hinaus kann die FMA zur Sicherstellung der Fortführung der Dienstleistungen und Unterbindung negativer Effekte auf die Finanzstabilität die Trennung der werthaltigen Vermögenswerte von den wertgeminderten oder ausfallgefährdeteren Vermögenswerten vornehmen.
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Zu diesem Zweck kann die FMA Anteile an einem Institut oder sämtliche oder einen Teil der Vermögenswerte eines Instituts auf einen privaten Käufer oder eine Brückenbank ohne Zustimmung der Anteilseigner übertragen.
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Für eine wirksame Abwicklung international tätiger Institute und Gruppen ist die Zusammenarbeit zwischen Union, Mitgliedstaaten und Drittlandabwicklungsbehörden erforderlich.
Zu diesem Zweck sollen „Resolution Colleges“ – unter der Leitung der Abwicklungsbehörde des Mutterinstituts – errichtet werden, welche für die Abwicklung zuständig sind.
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Die Finanzierung einer Abwicklung wird primär über eine Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger erfolgen („bail-in“).
Falls die Kosten der Abwicklung nicht ausreichend durch das „bail-in“ getragen werden können, steht ein Abwicklungsfonds zur Verfügung, der von den Banken entsprechend ihrer Verbindlichkeiten und ihrem Risikoprofil zu dotieren ist.
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FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht – letzte Änderung: 02.03.2015
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EU-Investitionsoffensive zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung
Veröffentlicht: 26. November 2014 Abgelegt unter: Europäische Investitionsbank (EIB), Europäische Kommission, Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI), Jean-Claude Juncker (EU-Kommissionspräsident seit 01.Nov.2014), Jyrki Katainen (FIN), Vizepräsident der EU-Kommission (seit 1.Nov.2014) - EVP | Tags: Investitionsberatung, Wachstum Hinterlasse einen KommentarMit einem Investitionspaket von mindestens 315 Mrd. Euro will die Europäische Kommission das Wachstum in Europa wieder ankurbeln und bis zu 1,3 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen.
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Zum Start der gemeinsamen Investitionsoffensive von Kommission und Europäischer Investitionsbank (EIB) erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker heute (Mittwoch) in Straßburg:
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„Das Investitionsprogramm ist ein ehrgeiziger und neuer Ansatz, Investitionen anzukurbeln ohne neue Schulden zu machen. Jetzt ist der Moment, um in unsere Zukunft zu investieren – und zwar in Bereichen, die für Europa von besonderer strategischer Bedeutung sind, wie Energie, Verkehr, Breitbandanbindung, Bildung, Forschung und Innovation. Europas Wirtschaft muss neu durchstarten – und wir schaffen heute die Voraussetzungen dafür.“
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Vorgesehen ist ein mit öffentlichen Mitteln garantierter neuer Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Grundlage bilden eine Garantie in Höhe von 16 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und weitere 5 Mrd. Euro, die von der EIB bereitgestellt werden. Der Fonds soll in den kommenden drei Jahren (2015–2017) zusätzliche Investitionen in Höhe von mindestens 315 Mrd. Euro mobilisieren. Damit die Investitionen dorthin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden, wird eine Projekt-Pipeline in Verbindung mit einem Hilfsprogramm geschaffen. Ein ehrgeiziger Zeitplan soll Europa für Investitionen attraktiver machen. Der heute (Mittwoch) von der Kommission vorgelegten Investitionsplan soll neue Arbeitsplätze schaffen und das Bruttoinlandsprodukt um 330 bis 410 Mrd. Euro steigern.
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Jyrki Katainen, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit wies darauf hin, dass für neue Investitionen in Europa zusätzliche private Mittel mobilisiert werden müssen. Jeder im Rahmen des neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen aus öffentlichen Mitteln mobilisierte Euro werde Investitionen von etwa 15 Euro generieren, die andernfalls nicht getätigt würden.
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„Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und die nationalen Förderbanken zur Beteiligung auf, um die Wirkung des Fonds zu vervielfachen und weitere positive Ausstrahlungseffekte für die europäische Wirtschaft zu erzielen“
erklärte Katainen.
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Die drei Komponenten des Programms
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Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen
Mit dem Investitionsprogramm werden in den kommenden drei Jahren (2015-2017) öffentliche und private Investitionen in die Realwirtschaft im Umfang von mindestens 315 Mrd. EUR mobilisiert. In einer Zeit, in der öffentliche Mittel knapp sind, während in Finanzinstituten sowie auf Firmen- und Privatkonten schnell verfügbares Geld vorhanden ist, besteht die Herausforderung darin, den Teufelskreis von fehlendem Vertrauen und zu geringen Investitionen zu durchbrechen.
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Grundlage für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bildet eine Garantie in Höhe von 16 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und weitere 5 Mrd. Euro, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) bereitgestellt werden. Nach vorsichtigen Schätzungen auf der Grundlage früherer Erfahrungen wird der Multiplikatoreffekt des Fonds bei 1:15 liegen. Der Schwerpunkt des Fonds sollte auf Investitionen in die Infrastruktur liegen, insbesondere in den Bereichen Breitband- und Energienetze sowie Verkehrsinfrastruktur in Industriezentren, Ausbildung, Forschung und Innovation, erneuerbare Energien und Investitionen in KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung (Mid-Cap-Unternehmen).
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Ergänzt wird dies durch die Maximierung der Hebelwirkung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020, indem vermehrt Darlehen, Beteiligungskapital und Garantien anstelle herkömmlicher Zuschüsse eingesetzt werden. Dadurch wird die Hebelwirkung auf 1:3 bis 1:4 gesteigert. Durch eine Verdoppelung innovativer Finanzinstrumente und die Nutzung der daraus resultierenden Hebelwirkung könnten von 2015 bis 2017 zwischen 20 und 35 Mrd. Euro an zusätzlichen Investitionen in die Realwirtschaft mobilisiert werden.
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Eine Projekt-Pipeline leitet die Mittel dort hin, wo sie benötigt werden
Um Investitionen in die Realwirtschaft zu leiten, soll eine transparente Projekt-Pipeline tragfähige Projekte auf EU-Ebene ermitteln. Zudem sieht der Investitionsplan die Bereitstellung der erforderlichen technischen Hilfe zur Unterstützung der Projektauswahl und -gestaltung wie auch durch den Einsatz innovativerer Finanzinstrumente vor. Die Mitgliedstaaten legen der im September 2014 eingerichteten gemeinsamen Task Force von Kommission und EIB Listen von Projekten vor, die nach den folgenden drei Schlüsselkriterien ausgewählt werden:
- Projekte mit europäischem Mehrwert zur Unterstützung der Ziele der EU
- Wirtschaftlichkeit und ökonomischer Wert – Vorrang genießen Projekte mit hoher sozioökonomischer Rendite
- Möglichkeit des Projektstarts innerhalb der nächsten drei Jahre, d. h. realistische Erwartungen hinsichtlich der Investitionsaufwendungen im Zeitraum 2015-2017
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Investitionshindernisse beseitigen
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Das Investitionsprogramm wird einen Fahrplan zur Beseitigung der Rechtsvorschriften beinhalten, die Investitionen behindern. Im Vordergrund steht der Abbau der erheblichen rechtlichen und sonstigen Hindernisse, die nach wie vor in allen wichtigen Infrastruktursektoren – wie Energie, Telekommunikation, digitale Netze und Verkehr – bestehen, sowie der Abbau von Hindernissen auf den Dienstleistungs- und Produktmärkten. Die Kommission wird im Dezember in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 eine Liste vorrangiger Maßnahmen vorschlagen, die sich direkt auf das Investitionsprogramm beziehen.
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Nächste Schritte
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Das Europäische Parlament und der Europäische Rat – auf seiner Tagung im Dezember – werden aufgefordert, das Investitionsprogramm für Europa zu begrüßen, das auch eine Verpflichtung zur raschen Annahme einschlägiger Rechtsvorschriften beinhaltet.
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Die Mitgliedstaaten werden in Kürze die Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds abschließen, um deren Hebelwirkung zu optimieren, während der Europäische Investitionsfonds dank eines ersten zusätzlichen Beitrags der EIB aufgestockt wird. Parallel dazu werden die Kommission und die EIB die formalen Vereinbarungen für den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen in die Wege leiten.
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Die gemeinsame Task Force der Kommission und der EIB soll im Dezember eine erste Aufstellung möglicher Investitionsprojekte vorlegen, um mit dem Aufbau einer transparenten europäischen Projekt-Pipeline zu beginnen. Die technische Hilfe wird zusammen mit der EIB und den wichtigsten nationalen und regionalen Akteuren ausgebaut, um eine „Plattform“ für Investitionsberatung aufzubauen, die One-Stop-Shop-Dienste für Projektträger, Investoren und die Verwaltungsbehörden bietet.
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Alle entsprechenden Maßnahmen sollten rechtzeitig angenommen werden, so dass der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen bis Mitte 2015 eingerichtet werden kann. Bis Mitte 2016 werden die Europäische Kommission und die Staats- und Regierungschefs eine Bilanz der Fortschritte und, falls erforderlich, weitere Optionen in Erwägung ziehen.
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Mehr Informationen in der vollständigen Pressemitteilung und in diesem ausführlichen Frage/Antwort-Katalog.
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Die Rede von Präsident Juncker vor dem Europäischen Parlament finden Sie (im englischen Original) hier, die von Vizepräsident Katainen hier.
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In fünf Factsheets erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
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Factsheet 1 : Warum braucht die EU einen Investitionsplan?
Factsheet 2 : Woher kommt das Geld?
Factsheet 3 : Für wen sind die Gelder bestimmt?
Factsheet 4 : Verbesserung des Investitionsumfelds
Factsheet 5 : Mehr zum Zeitplan – Was geschieht wann?
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Ausführliche weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite zur Investitionsoffensive. Dort finden Sie auch Länderprofile der 28 EU-Staaten.
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Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
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Quelle:
EU-Kommission (Vertretung in Deutschland) – Press-Releases
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Kommentare und Einschätzungen.
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Zwischenzeitlich hat Jens Berger die Juncker-Nummer ausgeleuchtet und argumentiert nach meinem Verständnis korrekt:
„Sobald man nur ein wenig hinter die Kulissen blickt, stellt sich schnell heraus, dass Junckers gigantische Luftnummer nicht mehr als ein gigantischer PR-Trick ist.“
Details @Nachdenkseiten
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Industrie-Magazin
nachrichten.at
NZZ
tagesanzeiger.ch
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follow-up, 28.01.2015
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Katainen wirbt in Deutschland für EU-Investitionsoffensive
Am Donnerstag, 29. Januar, trifft Katainen in Berlin mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundestagsabgeordneten, Wirtschaftsvertretern und Professoren zusammen. Mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke besucht Katainen ein EU-gefördertes Medizintechnikunternehmen in Teltow. Am Freitag, 30. Januar reist Vizepräsident Katainen weiter nach Frankfurt/Main, wo er mit Vertretern der Finanz- und Versicherungswirtschaft, Studierenden und Medien diskutieren wird.
[…]
Das EU-geförderte Medizintechnikunternehmen Getemed in Teltow ist ein Beispiel dafür, wie öffentliche Förderung dazu beitragen kann, Innovationen und Arbeitsplätze in der Telemedizin zu schaffen.
Katainen besucht das Unternehmen gemeinsam mit Ministerpräsident Woidke und dem Vorstandsvorsitzenden der Brandenburger Förderbank ILB, Tillmann Stenger.
Getemed wurde 2009-2011 im Rahmen eines Verbundvorhabens mit dem Hasso Plattner Institut für Softwaresystemtechnik durch die ILB mit insgesamt 2 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Dank eines innovativen Geräts, das Getemed entwickelt hat, können Ärzte die Herzwerte ihrer Patienten aus der Ferne beobachten und im Notfall eingreifen. Patienten sparen im Flächenland Brandenburg lange Anfahrtswege zu Landärzten.
[…]
Pressemitteilung – EU-Kommission – Vertretung in Deutschland
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Mehr Mittel für KMU: EIB und Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterzeichnen Darlehensvertrag über € 50 Mio.
Veröffentlicht: 21. November 2014 Abgelegt unter: Europäische Investitionsbank (EIB), Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), KMU-Förderdarlehen, Zugang zu Finanzmitteln für KMU | Tags: Europäischer Investitionsfonds, Jens Bullerjahn (Finanzminister), KMU-Darlehensfonds Hinterlasse einen KommentarDie Europäische Investitionsbank (EIB) setzt ihr Engagement zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) auch in den ostdeutschen Bundesländern konsequent fort. Gemeinsam mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) unterstützt die EU-Bank Projekte von KMU mit Darlehen im Umfang von € 50 Mio.
EIB-Präsident Dr. Werner Hoyer und IB-Chef Manfred Maas unterzeichneten den Vertrag heute im Beisein von Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn in Magdeburg.
Präsident Hoyer nannte kleine und mittelständische Unternehmen einen Garant für wirtschaftliches Wachstum. Sie schafften Arbeitsplätze und erleichterten überdurchschnittlich oft gerade jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben. Zudem beeindrucke der Mittelstand häufig durch seine besondere Innovationsstärke.
„Als Bank der EU sieht die EIB in der Unterstützung von KMU eine ihrer vorrangigen Finanzierungsaufgaben. Im Schulterschluss mit den Partnern vor Ort, wie hier der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, stellen wir deshalb geeignete Mittel bereit, um zügig auf den Finanzierungsbedarf der Unternehmen zu reagieren. Mittel- und langfristig wollen wir damit zu mehr Wachstum und Wettbewerbsstärke in Europa beitragen“
sagte Werner Hoyer bei Unterzeichnung des Vertrages.
IB-Chef Maas hob hervor:
„Die Mittel werden für die Refinanzierung weiterer Förderdarlehen eingesetzt. Noch in diesem Jahr werden in einer ersten Tranche 25 Mio. Euro in den KMU-Darlehensfonds fließen. Unternehmer profitieren somit von guten Konditionen für ihre Investitionen – egal ob Aufträge vorfinanziert oder ob Innovationen und deren Markteinführung unterstützt werden.“
Förderdarlehen wie Sachsen-Anhalt MUT oderSachsen-Anhalt IMPULS haben sich als ergänzende Angebote zu den Hausbanken bewährt. Die Erfahrungen hierzulande mit revolvierenden Fonds sei bundesweit beispielhaft und weiterhin ein strategisch wichtiger Finanzierungsansatz für die neue EU-Förderperiode 2014-2020. Solche Darlehen ermöglichen durch Zinsen und Rückläufe langfristig neue Förderungen.
Die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen gehört seit langem zu den Finanzierungsschwerpunkten der EU-Bank. Allein in der ersten Hälfte des laufenden Jahres stellte die EIB 11,7 Mrd. Euro für etwa 68.000 KMU und Midcap-Unternehmen (mit bis zu 3000 Beschäftigten) bereit. 2013 belief sich das Fördervolumen der EIB-Gruppe (EIB und Europäischer Investitionsfonds) in diesem größten Einzelbereich auf insgesamt rund 22 Mrd. Euro und damit auf das bisherige Rekordvolumen. Die Stärkung der mittelständischen Wirtschaft wird auch künftig zu den vorrangigen Aufgaben der Bank gehören.
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EIB-Pressemitteilung – Referenz: 2014-258-DE
EU senkt Wachstumsprognose radikal
Veröffentlicht: 5. November 2014 Abgelegt unter: Der EU-Binnenmarkt, Europäische Kommission | Tags: Wachstumsprognose Hinterlasse einen KommentarBrüssel senkte am Dienstag ihre Wachstumsprognose für den Euro-Raum und erwartet erst 2016 wieder spürbare Besserung. Dabei schnitten vor allem die drei Schwergewichte Deutschland, Frankreich und Italien schlecht ab. Grund dafür seien steigende geopolitische Risiken.
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Protektionismus und Regulierungswut
Veröffentlicht: 22. März 2007 Abgelegt unter: Der EU-Binnenmarkt | Tags: Bankgesellschaft Berlin, Dienstleistungsfreiheit, europäisches Sozialmodell, Frits Bolkestein, Lüder Gerken, Protektionismus, Regulierungswut Hinterlasse einen KommentarDer Europäische Binnenmarkt ist in seiner Zukunftsfähigkeit bedroht. Die Beseitigung von Handelsschranken, die Auflösung von Monopolen sowie weit reichende Deregulierungen sind ihm zu verdanken – und damit unser heutiger Wohlstand.
Er ist das Herz der europäischen Integration. Aber dieses Herz schlägt heute nicht mehr richtig.
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Vier Befunde zeigen, dass sich die Binnenmarktpolitik in die falsche Richtung entwickelt. Am Ende könnte ein Scheitern des Binnenmarktprojekts – und dann vermutlich auch der europäischen Integration insgesamt – stehen.
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Frits Bolkestein und Lüder Gerken – Handelsblatt
[Frits Bolkestein: war von 1999 bis 2004 als Mitglied der Europäischen Kommission zuständig für den Binnenmarkt; er ist Mitglied des Kuratoriums des Centrums für Europäische Politik.
Lüder Gerken: ist Direktor des Centrums für Europäische Politik, das ein Bewusstsein für europäische Politik und deren Auswirkungen schaffen will.]
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Europäischer Binnenmarkt
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Der Europäische Binnenmarkt ist der gemeinsame Binnenmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der unter diesem Namen offiziell seit 1. Januar 1993 existiert. Nach Angaben des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums ist der Europäische Binnenmarkt mit der Erweiterung der Europäischen Union auf 28 Mitgliedstaaten der größte gemeinsame Markt der Welt.
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Inhaltsverzeichnis
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1 Die vier Grundfreiheiten
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2 Wirkungen der Grundfreiheiten
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3 Rechtsangleichung im Europäischen Binnenmarkt
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4 Ausdehnung des Europäischen Binnenmarkts
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5 Geschichte
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6 Literatur
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7 Weblinks
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8 Einzelnachweise