Neue steuerliche Risiken für Eigentümer
Veröffentlicht: 2. Oktober 2014 Abgelegt unter: Steuern | Tags: Grundeigentum, Informationsaustausch, Kundendaten der Energieversorger, Renten, Wertzuwachssteuer (PlusValía) Hinterlasse einen KommentarNeue steuerliche Risiken für Eigentümer
Die Finanzämter arbeiten immer enger zusammen. Was das für Immobilien- und Yachtbesitzer bedeutet
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Ab dem 1. Januar 2015 wird der Informationsaustausch zwischen spanischen und deutschen Finanzbehörden erheblich erweitert. Wurden bisher nur Bankverbindungen von Deutschen in Spanien automatisch ausgetauscht, so melden die spanischen Finanzbehörden künftig auch Informationen über Einnahmen aus unselbständiger Arbeit in Spanien, spanische Renten und Grundeigentum an die Kollegen in Deutschland.
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Insbesondere der Datenaustausch zu Grundeigentum dürfte viele Deutsche auf Mallorca betreffen. Eine Meldung erfolgt immer dann, wenn der Grundeigentümer zumindest auch einen Wohnsitz in Deutschland hat. Nur wer das ganze Jahr ausschließlich in Spanien wohnt, ist in Deutschland regelmäßig nicht mit seinen spanischen Einkünften steuerpflichtig.
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Hierbei ist zu beachten, dass der Informationsaustausch innerhalb Spaniens viel weiter fortgeschritten ist als in Deutschland. So melden etwa die spanischen Energieversorger die Daten über ihre Stromkunden an die spanischen Finanzbehörden. Diese erfahren dann nicht nur, wer den Strom angemeldet hat, sondern anhand der Verbrauchswerte auch, in welchen Zeiten das Haus bewohnt wird.
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Rainer Biesgen – Mallorca Zeitung
Was ist die Wertzuwachssteuer?
Veröffentlicht: 21. April 2014 Abgelegt unter: Steuern | Tags: Wertzuwachssteuer (PlusValía) Hinterlasse einen KommentarDie Wertzuwachsteuer ist eine Gemeindesteuer, die fällig wird, wenn eine Immobilie aus welchem Grund auch immer den Eigentümer wechselt. Die Wertzuwachsteuer (umgangssprachlich „plusvalía“ genannt) berechnet sich aus dem Katasterwert des Bodens, nicht des Baus der Immobilie. Auf den Bodenwert zum Zeitpunkt der Übertragung des Grundstücks werden für jedes Eigentumsjahr zwischen zwei und drei Prozent Wertzuwachs berechnet. Bei einem über zehn Jahre anhaltenden Besitz geht also die Gemeinde davon aus, dass der Boden einen Wertzuwachs zwischen 20 und 30 Prozent erfahren hat.
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Der erreichte Wertzuwachs wird dann mit einem Prozentsatz zwischen 25 bis 30 Prozent besteuert. Als die von den Gemeinden festgelegten Katasterwerte niedrig waren, konnte man die Wertzuwachssteuer als Anekdote bezeichnen. Wenn aber zum Beispiel eine Gemeinde den Wert des Bodens einer Immobilie mit 500.000,00 EUR festlegt, kann die Wertzuwachsteuer bei einer Eigentumszeit von zehn Jahren 39.000 EUR erreichen. Je länger (maximal zwanzig Jahre) die Besitzzeit zwischen den Übertragungen, desto höher die Wertzuwachssteuer.
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Pilar Sagués