Van der Bellen wird Bundespräsident
Veröffentlicht: 4. Dezember 2016 Abgelegt unter: Alexander Van der Bellen, Andreas Hofer, Anfechtung des Wahlergebnisses, ÖSTERREICH, BM für Europa - Integration und Äußeres - Sebastian Kurz (ÖVP), Bundeskanzler - Christian Kern - SPÖ (im Amt seit 17.05.2016), Wahl des Bundespräsidenten 3 KommentareErstes Aufatmen in Brüssel
Van der Bellen wird Bundespräsident
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Wie die österreichische Kronenzeitung berichtet, liegt der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen bei der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten praktisch uneinholbar in Führung.
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Sein Gegenkandidat Norbert Hofer von der FPÖ hat seine Niederlage bereits eingestanden.
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In Brüssel wird das Ergebnis vermutlich mit einem leichten Aufatmen quittiert, das zumindest so lange anhält, bis die Entscheidung zum italienischen Verfassungsreferendum gefallen ist.
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Ihr Oeconomicus
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Entscheidung zu österreichischer BP-Wahlwiederholung voraus !
Veröffentlicht: 1. Juli 2016 Abgelegt unter: Anfechtung des Wahlergebnisses, ÖSTERREICH, Wahl des Bundespräsidenten Ein KommentarEntscheidung zu österreichischer BP-Wahlwiederholung voraus !
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Wie die Kronzenzeitung unter Berufung auf den VfGH-Sprecher Christian Neuwirth vermeldet, werden die Wiener Verfassungsrichter nun doch rascher als erwartet ihr Urteil in der Wahlanfechtungscausa fällen.
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Die Entscheidung über die FPÖ-Anfechtung der Hofburg-Stichwahl soll heute um 12 Uhr bekannt gegeben werden.
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Die Zeichen stehen derzeit auf Neuwahl, gewählt würde höchstwahrscheinlich im September.
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Ihr Oeconomicus
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VfGH ordnet Wiederholung der Stichwahl in ganz Österreich an !
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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden und dem Anfechtungs-Antrag der FPÖ stattgegeben.
Um 12:20 Uhr wird Bundeskanzler Christian Kern zur VfGH-Entscheidung Stellung nehmen, um 12:30 Uhr Innenminister Wolfgang Sobotka, und um 12:40 Bundespräsident Heinz Fischer.
[…]
DIE PRESSE
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Anmerkung:
Im demokratischem Sinne eine überaus korrekte Entscheidung des VfGH !
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Ihr Oeconomicus
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Anfechtung der Präsidentenwahl in Österreich (++updates)
Veröffentlicht: 8. Juni 2016 Abgelegt unter: Anfechtung des Wahlergebnisses, ÖSTERREICH, FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs | Tags: Wahlanfechtung Hinterlasse einen Kommentar.
Anfechtung der Präsidentenwahl in Österreich
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Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer erhielt am 22. Mai 49,7 Prozent der Stimmen, Mitbewerber Alexander Van der Bellen kam auf 50,3 Prozent und wurde damit zum Bundespräsident von Österreich gewählt.
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Die FPÖ akzeptiert dieses Wahlergebnis nicht, vermutet Unregelmäßigkeiten und verweist auf Ungereimheiten und Pannen. Insbesondere wird der Umgang mit der Briefwahl kritisiert.
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Das Innenministerium hatte in mehreren Fällen festgestellt, dass Wahlbezirke die Auszählung der letztlich entscheidenden Briefwahlstimmen bereits am Wahlabend begonnen hatten, ein Umstand der mit gesetzlichen Vorgaben, welche die Auszählungen von Wahlkarten erst am Wahl-Folgetag bestimmen, nicht vereinbar ist.
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In einem 150 Seiten umfassenden Antrag (siehe Schriftsatz), dessen Eingang ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Wien per Twitter bestätigte, weist FPÖ-Parteichef Strache darauf hin, dass in 94 von 117 Bezirkswahlämtern bei der Auszählung der Briefwahlstimmen Gesetzwidrigkeiten festgestellt worden seien.
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Auszüge aus dem Schriftsatz:
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Seite 35:
„In 94 von 117 Bezirkswahlbehörden wurden Gesetzwidrigkeiten festgestellt.
In 84 von 117 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten .. vor .. 23.05.2016, 9 Uhr .. bereits in nichtige und auszuzählende Wahlkarten vorsortiert.“
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Seite 36:
„In 17 Bezirkswahlbehörden .. waren die Briefwahlkarten vor Beginn der Auszählung bereits geöffnet.
In 11 Bezirkswahlbehörden .. waren die Stimmenkuverts vor der Auszählung geöffnet und die Stimmenkuverts aus den Wahlkartenkuverts bereits entnommen.
In 4 Bezirkswahlbehörden .. waren zum amtlichen Beginn der Sitzung .. die Wahlkartenstimmen bereits ausgezählt.
In 7 Bezirkswahlbehörden .. erfolgte die Auszählung nicht durch die Bezirkswahlbehörde, sondern durch nicht zuständige Personen.
In 15 Bezirkswahlbehörden wurden Stimmenkuverts in falscher Farbe (nicht beige) ausgezählt und als gültig gezählt.“
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Seite 38:
„Die gesetzwidrig vorzeitige und durch nicht befugten Personen erfolgte Auszählung wurde durch den Bezirkswahlleiter .. eigenmächtig – und ohne Kenntnis der übrigen Mitglieder der Bezirkswahlbehörde – veranlasst.
[…]
Weder die Wahlbeisitzerin .. noch der Wahlbeisitzer .. waren bei der Auswertung und Auszählung der Wahlkarten (stimmen) anwesend.
[…]
Der Umstand, dass die von den Wahlbeisitzern .. und .. verlangte Protokollierung der Gesetzwidrigkeit – trotz Zusage–des Leiters der Bezirkswahlbehörde, Bürgermeister .. – nicht in die Niederschrift aufgenommen wurde, ändert nichts an der objektiv nachgewiesenen Gesetzwidrigkeit, sondern verstärkt sogar Bedenken hinsichtlich möglicher Manipulationen …“
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Seite 41 – 42:
„Die von der Freiheitlichen Partei Österreichs gestellten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde .. , .. und .. hatten keine Möglichkeit an der Prüfung der Wahlkarten auf allfällige Nichtigkeit sowie an der Auszählung der Briewahlstimmen teilzunehmen.
Die Bezirkswahlbehörde .. wurde erst für Montag, 23.05.2016, 14.00 Uhr eingeladen. Dennoch begab sich der Wahlbeisitzer .. – aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Termins um 9.00 Uhr des der Wahl folgenden Tages am 23.05.2016 zur Bezirkswahlbehörde, um bei der Auswertung der Briefwahlkarten anwesend zu sein. .. musste feststellen, dass zu diesem Zeitpunkt .. die Auszählung der Briefwahlkarten bereits abgeschlossen war.“
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Seite 44:
„Im Stimmbezirk .. erfolgte die gesamte Überprüfung und Auszählung der Wahlkarten durch ein „Team der Bezirkshauptmannschaft“ und daher durchgängig nicht durch die Bezirkswahlbehörde.“
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Dem Vernehmen nach will das Gericht noch vor der Vereidigung des Bundespräsidenten am 8. Juli den FPÖ-Antrag entscheiden.
Sollte der Beschluss den Argumenten der FPÖ-Anfechtung folgen, dürfte dies zumindest eine Teilwiederholung der Wahl in den betroffenen Bezirken zur Folge haben.
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Man darf gewiss erwarten, dass diese phöse FPÖ-Aktion volldemokratische Reaktionen auslösen wird.
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Ihr Oeconomicus
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Nachtrag:
HC Strache äußert sich auf einer Pressekonferenz in Wien zur Wahlanfechtung
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