Van der Bellen wird Bundespräsident

Erstes Aufatmen in Brüssel
Van der Bellen wird Bundespräsident
.
Wie die österreichische Kronenzeitung berichtet, liegt der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen bei der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten praktisch uneinholbar in Führung.
.
Sein Gegenkandidat Norbert Hofer von der FPÖ hat seine Niederlage bereits eingestanden.
.
In Brüssel wird das Ergebnis vermutlich mit einem leichten Aufatmen quittiert, das zumindest so lange anhält, bis die Entscheidung zum italienischen Verfassungsreferendum gefallen ist.
.
Ihr Oeconomicus
.

Die russischen Wurzeln des van der Bellen-Clans

.
Die russischen Wurzeln des van der Bellen-Clans
.
Über 130 Jahre lang ist Russland die Heimat der Familie Van der Bellen gewesen, mindestens vier Generationen der Vorfahren des österreichischen Präsidentschaftskandidaten lebten im westrussischen Pskow. Ururgroßvater Abraham war Militärarzt. Nachdem dessen Sohn Alexander Russland die Treue schwur, wurde die Familie in den russischen Adelsstand erhoben.
[…]
Autor: Valeri Kusmin
(Mitglied der Russischen Gesellschaft der Historiker-Archivare und Leiter des Staatlichen Archivs des Gebietes Pskow)
.
publiziert by Sputnik-News
.

Österreich: Platzt die Wahlwiederholung erneut?

.
Österreich:
Platzt die Wahlwiederholung erneut?
.
Wähler können Briefwahlunterlagen mit erfundener Personalausweisnummer beantragen
.
In Österreich herrscht seit dem Frühjahr praktisch ununterbrochen ein Wahlkampf, den sich die Parteien eigentlich schon am 24. April zu Ende gewünscht hätten. Dass er länger dauert, liegt daran, dass es eine Stichwahl zwischen dem Freiheitlichen Norbert Hofer und den ehemaligen Grünen-Chef Alexander van der Bellen gab, dass diese Stichwahl nach einer Anfechtung vor Gericht wegen Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahlauszählung wiederholt werden muss und dass diese eigentlich für den 2. Oktober angesetzte Wiederholung im September auf den 4. Dezember verschoben werden musste, weil sich herausstellte, dass der für die Wahlunterlagen verwendete Kleber nicht immer klebt (vgl. Klebergate: Stichwahl wegen schadhafter Wahlunterlagen verschoben).
.
Nun machen das österreichische Briefwahlsystem erneut Negativschlagzeilen:
Das neue Problem mit ihm wurde zuerst im alemannischsprachigen Vorarlberg entdeckt – von einem Ableger der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). Die fand im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der im letzten Jahr abgehaltenen Bürgermeisterstichwahl in Bludenz heraus, dass die Briefwahlpraxis in Vorarlberg „betrugsanfälliger als gedacht“ ist, weil man „auch mit falschen Passdaten an die Wahlkarten anderer kommen“ kann, wenn man das Geburtsdatum eines anderen Wahlberechtigten kennt – was in Zeiten, in denen viele Menschen ihre Geburtsdaten auf Facebook offenbaren, auch bei relativ Fremden durchaus kein schwieriges Unterfangen sein muss.
[…]
Peter Mühlbauer – Telepolis
.

Wallonische und Kanadische Positionsbestimmungen und die Haltung der ‚Münchhausen-Kommission‘

.
Wallonische und Kanadische Positionsbestimmungen
und die Haltung der ‚Münchhausen-Kommission‘
.
Nach altbekanntem Muster erleben wir eine Welle diskriminierender und antidemokratischer Vorhaltungen gegenüber Wallonien, dessen Parlament und besonders in Richtung des ach so widerborstigen Kontrahenten Paul Maguette.
.
Dabei ist der Wallonische MP eigentlich ein Befürworter des Freihandelsabkommens mit Kanada, sofern der Vertrag alle geltenden Sozial-, Umwelt-, Menschenrechts- und Verbraucherschutz-Normen garantiert.
.
Ausserdem legen Maguette und das wallonische Parlament ganz im Sinne der CETA-Gegner großen Wert darauf, dass ausschließlich kanadische Unternehmen, die ihren Sitz in Kanada haben und dort ganz real produzieren und wirtschaften, von diesem Abkommen profitieren sollen und dürfen.
.
Magnettes Vorbedingungen beinhalten jedoch auch, dass diese nicht verhandelbaren Leitlinien die mißbräuchliche Nutzung des Abkommens durch Multis aus anderen Ländern „durch die Hintertür“ ausschließen.
.
Zugegeben, eine solche conditio sine qua non zuverlässig in einem völkerrechtlichen Vertrag gerichtsfest abzubilden, mag eine juristische Herausforderung darstellen, zumal speziell Multis und ihre Helfershelfer erfahrungsgemäß zu kreativen Höchstleistungen fähig sind, wenn die Gier nach prallgefüllten Fleischtöpfen besonders ausgeprägt ist.
.
Dies gilt um so mehr, wenn durch nationale Gesetzgebungsverfahren, die im Sinne von Investitionsschutz als kontraproduktiv oder gar diskriminierend wahrgenommen werden, quasi leistungslose Gewinne mittels spezieller Investorengerichtsbarkeit einklagbar werden.
.
In diesem Zusammenhang läßt ein Interview mit dem wallonischen Ministerpräsidenten, dessen Inhalt am 24. Oktober in der online-Ausgabe von Libération veröffentlicht wurde, aufhorchen.
.
Dort wird Magnette zitiert, der sich sehr zum Mißbehagen von Kommission und deutschsprachigen Wahrheits-Medien erdreistete, den direkten Dialog mit den Kanadiern zu suchen.
.
Dabei brachte Magnette zum Ausdruck, dass die Kanadier durchaus gewillt seien, über die bislang als unverrückbare Bedingung propagierte Festlegung auf gesonderte Investoren-Schutzgerichte zu verhandeln, während die EU-Kommission und die offenbar gleichgesinnte Allianz unter den europäischen Regierungen hierauf beharrt.
Auf die Frage des Interviewers Jean Quatremer:
.
„Les Canadiens sont-ils prêts à revoir ce mécanisme ?“
.
antwortete Magnette:
.
„Le Canada est extrêmement vigilant sur cet aspect, car ils ont été les premières victimes de l’Alena [Accord de libre-échange nord-américain = franz. für NAFTA] qui instaurait un tel mécanisme. Il est donc d’accord avec nous. En réalité, c’est un débat purement interne à l’Union.“
.
Da bislang die Kanadier das Hauptziel von US-initiierten Investorenklagen waren [Querverweise: siehe jährliche Berichte der UNCTAD] erscheint diese Einlassung durchaus plausibel.
.
Im Lichte dieser Betrachtungen muss die lastminute-Absage von Justin Trudeau zum CETA-EU-Gipfel anzureisen als fulminante Blamage der Münchhausen-Kommission, die letztlich auch eine schallende Ohrfeige für Gabriel und seinem eingenordeten Partei-Konvent bedeutet, wahrgenommen werden.
.
Leider ist an der Stelle zu vermuten, dass die so vor der Weltöffentlichkeit zutiefst desavouierten Demokratie-Scharlatane neben der Schuldzuweisung an die Adresse des „widerspenstigen“ Magnette nun weitere machtmißbräuchliche Hinterzimmer-Strategien entwerfen, um eigene und fremdbestimmte Ziele doch noch zu verwirklichen.
.
Ob dies gelingt, hängt sicher auch vom Ergebnis der POTUS-Wahl und nicht zuletzt von der so künstlerisch verschobenen Wahl des künftigen österreichischen Bundespräsidenten ab.
.
Ihr Oeconomicus
.
.
follow-up, 13.00 Uhr
.
Einigung bei der CETA-Hängepartie ! – Unterschrieben ist jedoch noch nichts
.
Medienberichten zufolge haben sich nach Auskunft des belgischen Regierungschef Charles Michel die Vertreter der belgischen Regionen auf einen gemeinsamen Text geeinigt.
.

.
.

.
.
Um das Abkommen auf den Weg zu bringen, muss Belgien seine Klärungswünsche zu CETA an die Slowakei übergeben, die derzeit den Vorsitz unter den EU-Staaten hat. Dabei ging es zuletzt um ein Zusatzdokument, das erklärt, wie der Vertragstext zu verstehen ist.
.
Besagte Zusatzerklärung sieht unter anderem vor, dass die Pläne zum Aufbau eines Investitionsgerichts, die der CETA-Vertrag enthält, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt werden.
Auch heißt es, dass CETA keine Folgen für die Gesetzgebung der EU im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen haben dürfe.
.
Ausserdem soll das Dokument eine Ausstiegsklausel für die belgischen Regionen enthalten, die sich demnach während der geplanten vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zu jeder Zeit „endgültig und dauerhaft“ von CETA verabschieden können.
.
Der ausgehandelte CETA-Vertrag selbst sollte nicht verändert werden.
.
Seltsamerweise ist bislang noch nichts davon zu lesen, dass das wallonische Parlament ebenfalls ein entsprechendes Votum verabschieden muss und danach erst das eilige technische Prozedere erfolgen kann.
.
Zwischenzeitlich bestätigt jedoch die Wirtschaftswoche, dass die belgischen Regionalparlamente der erzielten Vereinbarung noch zustimmen müssen, was offenbar bis Freitag geschehen soll. Allerdings haben bis dahin sicher nicht alle rund 40 regionale und nationale Parlamente das Abkommen gebilligt.
Ergo können der EU-Sommeliers den auch von CETA-Gegnern zwangsfinanzierten Champagner erst am Ende Ratifizierungs-Prozesses kredenzen.
.
Last but noch least muss auch Kanada die Zusatzerklärungen und deren Auslegung absegnen.
Erst dann kann das (trilaterale: Canada – EU – USA) Freudenfest beginnen.
.
Fazit
Um solch unliebsamen Mummenschanz nicht erneut enstehen zu lassen, darf angenommen werden, dass die uneingeschränkte Gesamtkompetenz für Handelsverträge unter Einbeziehung des (eingenordeten) EU-Parlaments künftig ausschließlich in Brüssel liegen wird.
.
Allerdings ist auf diesem Weg eine erhebliche Hürde zu überwinden:
Das europäische Verhandlungssystem wird durch die im Ministerrat und Europäischen Rat versammelten Mitgliedstaaten gebildet, wobei die Abstimmungsregeln von herausragender Bedeutung sind. Oftmals wird die Handlungsfähigkeit der EU durch das Einstimmigkeitsprinzip eingeschränkt.
.
Diese Norm entspricht dem Erfordernis des Vetorechts und schützt, im Falle von Dissens und Verletzungen nationaler Interessen, die Autonomie der Mitgliedstaaten. Es ist daher kein Zufall, dass die EU-Politik, wenn sie in die verbliebenen Kernbereiche nationaler Souveränität eingreift, der Zustimmung aller Mitgliedstaaten bedarf und durch Veto schon eines einzigen Staates gestoppt werden kann.
.
Wie wir gerade am Beispiel Wallonien erleben konnten, führt dieses für Verhandlungssysteme typische Konsensprinzip auf europäischer Ebene zu komplizierten, langwierigen und sich zum Teil selbst blockierenden Entscheidungsverfahren, einen Prozess, den der renommierte Rechts- und Politikwissenschaftler Prof. Fritz Wilhelm Scharpf als Politikverflechtungsfalle bezeichnet.
.
Will man nun dieses komplexe Verhandlungssystem grundlegend ändern, also -wie vielleicht bereits angedacht- die Gesamtkompetenzen zu Handelsverträgen in Brüssel ansiedeln, wird das sonst gern im Lissabon-Vertrag verankerte Instrument der qualifizierte Mehrheitsentscheidung nicht ausreichen, sondern eine Änderung der EU-Verträge erfordern.
.
Angesichts der desolaten Vertrauenskrise der EU erscheint eine solche Vorgehensweise wenig aussichtsreich.
.
Ihr Oeconomicus
.
.
korrespondierende Beiträge
.
FAZ:
Trotz belgischer Einigung: Ceta ist noch nicht gerettet
.
28.10.2016
UN rights expert urges States not to sign the ‘flawed’ CETA treaty and put it to referendum

Entscheidung zu österreichischer BP-Wahlwiederholung voraus !

Entscheidung zu österreichischer BP-Wahlwiederholung voraus !
.
Wie die Kronzenzeitung unter Berufung auf den VfGH-Sprecher Christian Neuwirth vermeldet, werden die Wiener Verfassungsrichter nun doch rascher als erwartet ihr Urteil in der Wahlanfechtungscausa fällen.
.
Die Entscheidung über die FPÖ-Anfechtung der Hofburg-Stichwahl soll heute um 12 Uhr bekannt gegeben werden.
.
Die Zeichen stehen derzeit auf Neuwahl, gewählt würde höchstwahrscheinlich im September.
.
Ihr Oeconomicus
.
.

VfGH ordnet Wiederholung der Stichwahl in ganz Österreich an !

.

.
.
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden und dem Anfechtungs-Antrag der FPÖ stattgegeben.
Um 12:20 Uhr wird Bundeskanzler Christian Kern zur VfGH-Entscheidung Stellung nehmen, um 12:30 Uhr Innenminister Wolfgang Sobotka, und um 12:40 Bundespräsident Heinz Fischer.
[…]
DIE PRESSE
.
Anmerkung:
Im demokratischem Sinne eine überaus korrekte Entscheidung des VfGH !
.

Ihr Oeconomicus

.

Anfechtung der Präsidentenwahl in Österreich (++updates)

.
Anfechtung der Präsidentenwahl in Österreich
.
Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer erhielt am 22. Mai 49,7 Prozent der Stimmen, Mitbewerber Alexander Van der Bellen kam auf 50,3 Prozent und wurde damit zum Bundespräsident von Österreich gewählt.
.
Die FPÖ akzeptiert dieses Wahlergebnis nicht, vermutet Unregelmäßigkeiten und verweist auf Ungereimheiten und Pannen. Insbesondere wird der Umgang mit der Briefwahl kritisiert.
.
Das Innenministerium hatte in mehreren Fällen festgestellt, dass Wahlbezirke die Auszählung der letztlich entscheidenden Briefwahlstimmen bereits am Wahlabend begonnen hatten, ein Umstand der mit gesetzlichen Vorgaben, welche die Auszählungen von Wahlkarten erst am Wahl-Folgetag bestimmen, nicht vereinbar ist.
.
In einem 150 Seiten umfassenden Antrag (siehe Schriftsatz), dessen Eingang ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Wien per Twitter bestätigte, weist FPÖ-Parteichef Strache darauf hin, dass in 94 von 117 Bezirkswahlämtern bei der Auszählung der Briefwahlstimmen Gesetzwidrigkeiten festgestellt worden seien.
.
Auszüge aus dem Schriftsatz:
.
Seite 35:
„In 94 von 117 Bezirkswahlbehörden wurden Gesetzwidrigkeiten festgestellt.
In 84 von 117 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten .. vor .. 23.05.2016, 9 Uhr .. bereits in nichtige und auszuzählende Wahlkarten vorsortiert.“
.
Seite 36:
„In 17 Bezirkswahlbehörden .. waren die Briefwahlkarten vor Beginn der Auszählung bereits geöffnet.
In 11 Bezirkswahlbehörden .. waren die Stimmenkuverts vor der Auszählung geöffnet und die Stimmenkuverts aus den Wahlkartenkuverts bereits entnommen.
In 4 Bezirkswahlbehörden .. waren zum amtlichen Beginn der Sitzung .. die Wahlkartenstimmen bereits ausgezählt.
In 7 Bezirkswahlbehörden .. erfolgte die Auszählung nicht durch die Bezirkswahlbehörde, sondern durch nicht zuständige Personen.
In 15 Bezirkswahlbehörden wurden Stimmenkuverts in falscher Farbe (nicht beige) ausgezählt und als gültig gezählt.“
.
Seite 38:
„Die gesetzwidrig vorzeitige und durch nicht befugten Personen erfolgte Auszählung wurde durch den Bezirkswahlleiter .. eigenmächtig – und ohne Kenntnis der übrigen Mitglieder der Bezirkswahlbehörde – veranlasst.
[…]
Weder die Wahlbeisitzerin .. noch der Wahlbeisitzer .. waren bei der Auswertung und Auszählung der Wahlkarten (stimmen) anwesend.
[…]
Der Umstand, dass die von den Wahlbeisitzern .. und .. verlangte Protokollierung der Gesetzwidrigkeit – trotz Zusage–des Leiters der Bezirkswahlbehörde, Bürgermeister .. – nicht in die Niederschrift aufgenommen wurde, ändert nichts an der objektiv nachgewiesenen Gesetzwidrigkeit, sondern verstärkt sogar Bedenken hinsichtlich möglicher Manipulationen …“
.
Seite 41 – 42:
„Die von der Freiheitlichen Partei Österreichs gestellten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde .. , .. und .. hatten keine Möglichkeit an der Prüfung der Wahlkarten auf allfällige Nichtigkeit sowie an der Auszählung der Briewahlstimmen teilzunehmen.
Die Bezirkswahlbehörde .. wurde erst für Montag, 23.05.2016, 14.00 Uhr eingeladen. Dennoch begab sich der Wahlbeisitzer .. – aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Termins um 9.00 Uhr des der Wahl folgenden Tages am 23.05.2016 zur Bezirkswahlbehörde, um bei der Auswertung der Briefwahlkarten anwesend zu sein. .. musste feststellen, dass zu diesem Zeitpunkt .. die Auszählung der Briefwahlkarten bereits abgeschlossen war.“
.
Seite 44:
„Im Stimmbezirk .. erfolgte die gesamte Überprüfung und Auszählung der Wahlkarten durch ein „Team der Bezirkshauptmannschaft“ und daher durchgängig nicht durch die Bezirkswahlbehörde.“
.
Dem Vernehmen nach will das Gericht noch vor der Vereidigung des Bundespräsidenten am 8. Juli den FPÖ-Antrag entscheiden.
Sollte der Beschluss den Argumenten der FPÖ-Anfechtung folgen, dürfte dies zumindest eine Teilwiederholung der Wahl in den betroffenen Bezirken zur Folge haben.
.
Man darf gewiss erwarten, dass diese phöse FPÖ-Aktion volldemokratische Reaktionen auslösen wird.
.
Ihr Oeconomicus
.
.
Nachtrag:
HC Strache äußert sich auf einer Pressekonferenz in Wien zur Wahlanfechtung
.

.
.
follow-up, 20.06.2016
Zeugen bestätigen Unregelmäßigkeiten bei Bundespräsidenten-Wahl
.
.
Erste Reaktionen in Österreich
.
.
korrespondierende Beiträge
.
27.05.2016
Wahlbetrug in Österreich? Lies mal, da stimmt was nicht.
.
23.05.2016
Norbert Hofer hat via Facebook seine Wahlniederlage eingestanden
.

Wahlbetrug in Österreich? Lies mal, da stimmt was nicht.

Wahlbetrug in Österreich?
Lies mal, da stimmt was nicht.
.
„Österreich ist ein kleines Land mit einer bewährten Demokratie“,
eröffnet Marcello Foa seinen Beitrag im unabhängigen Blog des Mailänder “Il Giornale” vom 26. Mai 2016.
.
Ja, meint der erfahrene italienisch-schweizerische Journalist, Manager und Autor, es sei bekannt, dass in einem kleinen Land die Möglichkeiten wirksamer Kontrolle größer sind und damit die Möglichkeiten des Betrugs selbst bei einer Bundeswahl so klein, dass sie nicht ins Gewicht fallen.
.
Aus diesem Grund, so schreibt Foa, habe er die Vermutungen über Tricksereien bei der Präsidentschaftswahl anfangs nicht glauben mögen.
.
„Jetzt aber wird der Verdacht echt plausibel“.
.
Marcello Foa nimmt Bezug auf Berichte, die er seinen (meist italienischen) Lesern unterbreitet. Es sei uns die Übersetzung des Blog-Beitrags gestattet, um deutschen Lesern die Möglichkeit zu bieten, mitzuverfolgen, wie eine absolut seriöse und herausragende Persönlichkeit wie Foa die Angelegenheit beurteilt.
.
Marcello Foa: „Waidhofen an der Ybbs. Dort betrug die Wahlbeteiligung …146,9%. Ja, ihr habt richtig gelesen, 146,9%.
Es gab mehr Wähler als Wahlberechtigte. 13.262 sind zu den Urnen geschritten, aber nur 9.026 hätten das Recht dazu gehabt. Selbstverständlich hat Van der Bellen gewonnen, der 6.621 Stimmen (52,7%) einsackte, gegen die 5.938 Stimmen für den konservativen Kandidaten Hofer (47,3%).
.
Naja, könnte man denken, das sind ungefähr 700 Stimmen und nicht mehr. Was soll man aber von dem halten, was in einer großen Stadt wie Linz geschehen ist?
Die Wahlbeteiligung dort betrug im Bereich delegierte Wahlstimmen gar 598%:
Das ist, wenn zum Beispiel Kranke anderen die Vollmacht geben, um an ihrer statt zu wählen (siehe hier).
Statt der 3.580 eingetragenen Wähler dieser Kategorie wurden am Ende 21.060 Stimmen gezählt. Natürlich hat Van der Bellen gewonnen. Er erhielt 14.000 dieser mirakulös vermehrten 21.000 Wählerstimmen und ließ damit Hofer um ganze 8.500 Stimmen hinter sich.
.
Mauro Bottarelli im “Sussidiario” berichtet, wie die Auslandswähler in einer Nacht um 20.000 Stimmzettel gewachsen sind. Der Vorsitzende der Wahlkommission hatte erklärt, es seien 740.000 Wahlzettel ausgehändigt worden und er schätzte, dass es am Ende 700.000 gültige Stimmzettel sein würden (also 6% ungültige aus verschiedenen Gründen). Am nächsten Tag aber waren es 760.000 geworden und allesamt außerordentlich gültig. Das sind ganze 60.000 Stimmen mehr!
.
So, und das sind nur drei Vorkommnisse. Wahrscheinlich gibt es mehrere. Jetzt machen wir einmal eine kleine Rechnung. Van der Bellen hat Hofer geschlagen, um 8.500 fragwürdige Stimmen in Linz und um 700 fragwürdige in Waidhofen. Bei der Briefwahl kann man 20.000 der wundersam vermehrten 60.000 Stimmzettel veranschlagen, gemäß dem Verhältnis 2/3 für den Grünen, 1/3 für Hofer. Macht zusammen bereits 29.200 Stimmen, die alles andere als klar sind. Der Öko-Kandidat hatte am Ende einen Vorsprung von 31.000 Stimmen.
.
Wollen wir doch sehen, ob die Österreicher in Wirklichkeit nicht einen anderen Präsidenten gewählt haben, nämlich den, der offiziell unterlegen ist? Undenkbar in einem europäischen Land, noch dazu in einer bewährten und reifen Demokratie. Doch die Zahlen lassen eine andere Wahrheit vermuten. Eine ganz und gar beunruhigende“, schließt Marcello Foa seinen Beitrag.
.
Quelle:
unser Tirol.com
.
.
korrespondierende Beiträge
.
27.05.2016
Was wäre, wenn Hofer gewonnen hätte ?
.
Auszüge:
.
„Wer auch immer wo auch immer in dieser Szene auftritt, er oder sie sagt stets das gleiche: „Obergrenzen“ sind unmenschlich, alle „Schutzsuchenden“ haben ein Recht auf Asyl und Versorgtwerden, und wer das nicht will, ist ein Rechter.
Dabei blenden sie aus, dass laut Genfer Flüchtlingskonvention das Asylrecht unter bestimmten Bedingungen temporär gilt und dass jeder Staat den Schutz der eigenen Interessen (also auch der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen) an die erste Stelle setzen muss.
Martin Lichtmesz kommt in der „Außensicht“ zum selben Resultat wie jene (eigentlich) Roten und Grünen, die das Denken nicht verlernt haben:
„Österreich teilt sich heute in jene, die begriffen haben, ob intuitiv oder analytisch, was die Grundlagen unserer Existenz sind, und jene, die es nicht begriffen haben.“
.
„Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zwischen den Bildern, die die Hofer- und Van der Bellen-Wähler jeweils voneinander haben: Ich denke, wir Hofer-Wähler halten nur einen kleinen Bruchteil der Unterstützer oder Anhänger Van der Bellens für ernsthaft bösartig oder korrupt.
Der weitaus größte Teil hat sich von der Realität abgekoppelt und ist außerstande, die Tragweite der Politik zu erkennen, für die Van der Bellen steht. Ganze Knäuel aus Affekten, irrationalen Ängsten, Fluchtreflexen, Selbstbilderhaltungstrieben und Klassen- wie Kasteninteressen verstellen ihnen den Blick.
Sie kennen keine Solidarität mehr mit den ökonomisch schlechtergestellten Schichten im Lande, und stecken den Kopf in den Sand vor den Kollateralschäden des Multikulturalismus.“
.
„Viele sind so verwirrt, dass sie allen Ernstes auf Van der Bellens heuchlerische, auf patriotische Gefühle appellierende Wahlkampagne hereingefallen sind. Sie wollen alles gleichzeitig haben: ihr kuscheliges Wohlstands-, Wald-, Feld- und Almwiesen-Österreich und offene Grenzen, verschwiegene Gräben, konfliktfreie ‚Weltoffenheit‘, ‚Refugees-Welcome‘-Rausch und das Gefühl, ein ‚guter‘, ‚toleranter‘ etc. Mensch zu sein. Dafür reagieren sie immer gereizter auf alle, die es wagen, ihre Illusionen in Frage zu stellen oder sie auf bestimmte Fakten hinzuweisen.
[…]“
.
.
24.05.2016
Österreichs Wahlpanne: Stadt erreicht Wahl-Beteiligung von 146,9 Prozent
.
.
23.05.2016
Norbert Hofer hat offenbar via Facebook seine Wahlniederlage eingestanden
.
.
16.05.2016
Katharina Stemberger, Schauspielerin und UNESCO-Botschafterin
Aufruf bei der Veranstaltung „Stimmen für Van der Bellen“ am 16. Mai im Wiener Konzerthaus:
.
„Wir brauchen jede Stimme, wenn wir dieses Rennen für uns entscheiden wollen.
Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt.
Nur nicht kriminell werden, …also – nicht sehr“
.

.
.