In Österreich führen zwei Spezialbehörden das Asylverfahren durch. Die erste Instanz ist das Bundesasylamt, in zweiter Instanz entscheidet der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS).
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Für das Asylverfahren ist das Bundesasylamt seit 1992 zuständig. Die Zentrale befindet sich in Wien, österreichweit gibt es drei Erstaufnahmestellen (Ost/Traiskirchen, West/Thalham, Flughafen/Wien-Schwechat) und sieben Außenstellen (Wien, Traiskirchen, Eisenstadt, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck).
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