Kein Interesse an Promi-Immobilien in Griechenland
Veröffentlicht: 20. November 2013 Abgelegt unter: Haushaltsrettung durch Zwangsmaßnahmen | Tags: Namensliste Steuerschuldner, Zwangsversteigerungen 2 KommentareDas Finanzministerium in Griechenland forciert die Zwangsversteigerung der Immobilien von Steuerschuldnern, bisher allerdings ohne nennenswerte Erfolge.
Das griechische Finanzministerium, das zum ersten mal seit Jahrzehnten beschloss, zumindest einen Teil der Beträge der fälligen Verbindlichkeiten einzufordern, schreitet zu Pfändungen und Versteigerungen des immobilen Vermögens namhafter Großschuldner des Fiskus. Villen, Grundstücke, Fabriken, städtische Immobilien, Geschäftslokale, Lagerräume, Flurstücke gingen in die Hände des Fiskus über und kommen unter den Hammer.
Die griechische Zeitung “Ethnos tis Kyriakis” präsentierte das Programm bereits erfolgter Zwangsversteigerungen sowie auch der Versteigerungen, die in den nächsten Monaten stattfinden sollen. Die Liste belegt, dass der Fiskus zum ersten Mal bei bekannten (und nicht) Personen und Unternehmen “Hand anlegt”, die insgesamt mehr als 30 Mrd. Euro schulden.
Dazu sei in Erinnerung gerufen, dass vor einigen Monaten das Finanzministerium mehr als 6.000 Großschuldner mit Schulden von jeweils über 150.000 Euro “in den Fokus” rückte. Es gab sogar auch eine zweite Liste mit 554 Privatpersonen und 1.105 Firmen, die ins Visier des Finanzamts gerieten.
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Quellen: Ethnos — deutsche Übersetzung: Griechenland-Blog
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Finanzämter in Griechenland schreiten zu Express-Pfändungen
Veröffentlicht: 3. Juli 2013 Abgelegt unter: Haushaltsrettung durch Zwangsmaßnahmen | Tags: Pfändungen, Pfändungsverfahren Hinterlasse einen KommentarAuf Anweisung des Finanzministeriums in Griechenland sollen die Finanzämter
mit beschleunigten Pfändungsverfahren gegen säumige Schuldner des Fiskus vorgehen.
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Das griechische Finanzministerium hat mittels einer “Notiz” alle Finanzämter angewiesen, mit zügigen Schritten die Verfahren zur Pfändungen von Vermögenswerten (Immobilien, Löhne, Bankguthaben, Mietzahlungen usw.) säumiger Schuldner des Fiskus voranzutreiben. Die zum Versand kommenden Benachrichtigungen über die Einleitung des Pfändungsverfahrens sind auch eine Form des Druckmittels, damit die Steuerpflichtigen die neue Schuldenregulierung (“letzte Chance”) in Anspruch nehmen um die Pfändungen zu vermeiden.
Ergänzend sei angemerkt, dass in Griechenland nicht nur Steuerschulden im engeren Sinn, sondern allgemein alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Sektor – also bis hin zu unbezahlten “Knöllchen” – zur Beitreibung an die Finanzämter weitergeleitet werden.
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Pfändungsbescheide auch per E-Mail
Zusätzlich schicken die Finanzämter Pfändungsbescheide an Versicherungskassen, Banken, öffentliche Unternehmen und Organismen (DEKO) um zu Drittpfändungen zu schreiten, und aktivieren dabei sogar auch die neue Bestimmung über den Versand des Pfändungsbescheids per E-Mail. Weiter wurde angeordnet, dass in den beiden nächsten Monaten sowohl die öffentlichen Träger als auch die Kreditinstitute ihre Systeme und Verfahren angeglichen haben müssen, so dass die Pfändung bei den Kreditinstituten mittels der elektronischen Vernetzung und Kommunikation obligatorisch ist.
Angesichts des kontinuierlichen Rückgangs der Steuereinnahmen werden im Finanzministerium die Hoffnungen zur Umkehr der rückläufigen Tendenz auf den Erfolg der Schuldenregulierung mit bis zu 100 Raten gesetzt. Es wird veranschlagt, dass 2013 die Einnahmen aus der – teilweisen oder vollständigen – Begleichung fälliger Verbindlichkeiten € 1,5 Mio. erreichen werden.
Seit der am 14 Juni 2013 erfolgten Aktivierung der Regelung “der letzten Chance” sind zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten in einer einmaligen Zahlung bisher Regulierungsanträge für Verbindlichkeiten in Höhe von rund € 11 Mio. gestellt und € 2,5 Mio. eingenommen worden.
Quellen: Imerisia.gr — deutsche Übersetzung: Griechenland-Blog
GR: Sparpaket steht – Finanzbeamte werden gefeuert
Veröffentlicht: 21. Oktober 2012 Abgelegt unter: GRIECHENLAND / GREECE, Haushaltsrettung durch Zwangsmaßnahmen | Tags: Finanzbeamte, GRIECHENLAND / GREECE, ISLAND - ICELAND, Kontrollinstanz, Rente, Rente mit 67, Steuerfahnder, Steuerhinterziehung, Zollbeamte, Zwangsvollstreckungen Hinterlasse einen KommentarGriechenland macht ernst – Sparpaket steht – Finanzbeamte werden gefeuert
Staatsdiener verdienen künftig nicht mehr als 1900 Euro brutto, die Steuerschraube wird weiter angezogen, Rente gibt es erst ab 67 – das neue Sparpaket der Regierung sieht drastische Einschnitte vor.
Im Kampf gegen die Steuerflucht und schwindende Einnahmen plant Griechenland eine Radikalkur für seinen Fiskus. Das griechische Finanzministerium hat nach Angaben griechischer Medien vom Samstag eine Gesetzesnovelle im Parlament eingebracht, die unter anderem die Ablösung sämtlicher Finanzbeamter, der Zollbeamten und der Steuerfahnder vom Abteilungsleiter aufwärts vorsieht. Die Beamten werden mit Inkrafttreten der Novelle von ihren Pflichten entbunden.
Die neuen Führungskräfte sollen vom Finanzminister auf ihre Posten berufen werden. Ihre Amtszeit dauert ein Jahr und kann höchstens zweimal erneuert werden. Alle drei Monate sollen ihre Leistungen bewertet werden. Bei Verfehlung des Einnahmeziels können sie abgelöst werden. Die Gesetzesnovelle sieht außerdem die beschleunigte Bildung einer neuen Kontrollinstanz zur Bestätigung und Zwangsvollstreckung ausstehender Schulden gegenüber dem Staat vor. Eigentlich sollte diese Behörde, die als Speerspitze im Kampf gegen die Steuerhinterziehung gedacht ist, bereits Anfang des Jahres stehen.
N24 — FOCUS
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Anmerkung
So jetzt dürfen wir alle gespannt sein, wie es hinter dem Horizont weiter geht. Auf den ersten Blick mag die Maßnahme mutig und richtig sein.
Die infrage kommenden Steuer-Eliten werden jetzt nach Hause geschickt, müssen aber weiter bezahlt werden .. und sie nehmen ihr ganz speziellen Wissen und know-how mit.
Die ‚Neuen“ setzt man mit Einnahmezielen unter Druck, was die Gefahr in sich birgt, dass eine ordentliche Beitreibung vermeintlich säumiger Beträge nach Recht und Gesetz möglicherweise als fraglich erscheinen läßt.
Das vorgeführte griechische Beispiel könnte eine Kettenreaktion auf andere Euro-Länder auslösen.
Nach meiner Wahrnehmung wird es weder Griechenland noch andere desolate Volkswirtschaften auf einen guten Weg bringen.
Das erfolgreiche isländische Beispiel wird weiterhin totgeschwiegen.
Ihr Oeconomicus
Troika will mehr Zwangsversteigerungen bei säumigen Schuldnern
Veröffentlicht: 13. August 2012 Abgelegt unter: GRIECHENLAND / GREECE, Haushaltsrettung durch Zwangsmaßnahmen | Tags: Immobilien, Troika, Zwangsversteigerungen Hinterlasse einen KommentarTroika will mehr Zwangsversteigerungen bei säumigen Schuldnern
Bis Ende 2012 läuft in Griechenland das Verbot, Immobilien, deren Hypothekenschuld sich auf bis zu 200.000 Euro beläuft, unter den Hammer zu bringen. Doch die Troika übt nun massiven Druck auf die griechischen Banken aus, das Verbot aufzuheben. 100.000 Immobilien könnten unter den Hammer kommen. Tausende ihr Eigenheim verlieren.
Deutsche Mittelstands Nachrichten | 13.08.12, 00:37 | 5 Kommentare
Anmerkung
Sollte diese „Nummer“ wirklich durchgezogen werden, sind die Folgen für die Menschen und insbesondere für die Verantwortlichen nicht absehbar ..
.. meint Ihr Oeconomicus
Fiskus in Griechenland forciert Pfändungen
Veröffentlicht: 11. Juni 2012 Abgelegt unter: Haushaltsrettung durch Zwangsmaßnahmen | Tags: Antonis Nanopoulos, Pfändungen Hinterlasse einen KommentarAuf Anweisung des Finanzministeriums in Griechenland
sollen die Finanzämter umgehend zu Pfändungen schreiten,
um bis Ende Juni 2012 dem Fiskus € 400 Mio. zu verschaffen.
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Das Finanzministerium hat bei den Finanzamtsleitern “Gas” gegeben, um eine nie dagewesene Jagd auf die Schuldner des Fiskus zu starten und Pfändungen von Immobilien, Fahrzeugen, Bankguthaben, Löhnen, Renten, Mieten und Strafverfolgungen in Gang zu bringen. Mit einem Runderlass verlangt es die Aktivierung des Mechanismus, damit bis Ende Juni 2012 fällige Verbindlichkeiten von € 400 Mio. eingetrieben und die Steuereinnahmen stimuliert werden, die seit Mai einen Rückgang von ungefähr 10% verzeichneten.
Die ersten, die von Pfändungen bedroht sind, sind die Schuldner, welche Mieten einnehmen oder luxuriöse Fahrzeuge besitzen oder Rechte an Ansprüchen gegen andere Personen haben, sowie auch alle, die mehr als € 300 schulden und Immobilienvermögen besitzen. Weiter verlangt das Ministerium die direkte Beschlagnahme von Beträgen, die sich auf Bankkonten der Schuldner befinden, und die Einleitung von Strafverfahren zu Lasten aller, die dem Fiskus mehr als € 5.000 schulden.
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Rigorose Pfändungen und Strafanzeigen sollen Haushalt retten
Mit seinem Runderlass verlangte der Direktor für Steuerprüfungen und öffentliche Einnahmen, Antonis Nanopoulos, von den Finanzamtsleitern:
- Unmittelbare Realisierung von Recherchen bei:
- Schuldnern mit Einkommen aus Mieten, Inhabern luxuriöser Fahrzeuge, Schuldnern mit Forderungen aus Vergütungen Dritter.
- Schuldner mit fälligen Verbindlichkeiten von mehr als € 300, mit Immobilienvermögen und Forderungen gegen Kunden aus zusammenfassenden Aufstellungen der Rechnungen von Kunden – Lieferanten.
- Unmittelbare Eintreibung durch die zuständigen Notare von Versteigerungserlösen, für welche bei auf Betreiben Dritter durchgeführter Versteigerungen der Fiskus nach seiner Ankündigung eingesetzt worden ist.
- Von Amts wegen erfolgende Durchführung der Verrechnung von Forderungen der Schuldner gegen den Fiskus mit den bestehenden festgestellten Schulden.
- Für Verbindlichkeiten geringer Höhe Pfändung in Hände Dritter anstatt der Pfändung von Immobilien. Es sollen also Löhne, Renten, Subventionen, Miete und andere Einkommen und Einnahmen jeder Natur gepfändet werden, welche der Schuldner des Fiskus von Dritten zu erhalten berechtigt ist.
- Bei mehreren Immobilien Pfändung in eine belastungsfreie Immobilie, deren Wert höher ist als die Schuld, jedoch nicht um ein Vielfaches übersteigt.
- Sofortige Aufstellung eines Versteigerungsprogramms für ausgewählte Immobilien der Schuldner, die sich weiterhin nicht beugen.
- Für Immobilien, die ein Einkommen abwerfen, Pfändung sowohl der Immobilien als auch der in Händen des Mieters befindlichen Mietzahlungen (in ihrer Gesamtheit oder zu einem Anteil davon).
- Pfändung von Forderungen in Händen Dritter, sowie Pfändung der Forderungen in Händen der Kunden des Unternehmens.
- Verwertung der Ergebnisse von Datenabgleichen, wie Transfer von Auslandsüberweisungen, Zinsen aus Auslandsguthaben, Einreichung von Mietverträgen und Einkommensteuererklärungen, Erklärungen zur Immobilien-Transaktionssteuer und Erbschaftssteuer usw.
- Direkte Pfändung der auf Bankkonten der Schuldner des Fiskus eingezahlten Beträge, damit ihre Verbindlichkeiten beglichen werden.
- Kontinuierliche Nachforschung zur Auffindung der gemeinsam verpflichteten Personen, die zusammen mit dem Erstschuldner mit ihrem Vermögen für die Begleichung der Schuld haften.
- Einleitung der strafrechtlichen Verfolgung aller Schuldner mit Verbindlichkeiten von über € 5.000.
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Quellen: Imerisia – deutsche Übersetzung: Griechenland-Blog