In Griechenland geriet zum wiederholten die Griechische Kirche in das Visier des Dezernats für Wirtschaftsverbrechen (SDOE), nachdem die Steuerfahnder bereits Untersuchungen gegen zwei Erzbischöfe durchführen und diesem Rahmen über Bankguthaben in Höhe von zig Millionen Euro verfügende Geistliche ausfindig gemacht wurden, von denen einer zum Erstaunen der Fahnder sogar unverzüglich eine Geldstrafe in Höhe von 1,1 Millionen Euro zahlte!
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Griechische Mönchsrepublik Athos: Krisenflucht ins Kloster
Frauen müssen draußen bleiben, nur eine Nacht pro Kloster ist erlaubt: Mit diesen Regeln zieht die autonome Mönchsrepublik Athos im Nordosten Griechenlands seit Jahrhunderten orthodoxe Pilger an. Wegen der Finanzkrise ist der Andrang so groß wie lange nicht.
[…] Leben nach dem Julianischen Kalender
Wann immer EU-Beamte versuchten, gegen das Frauenverbot vorzugehen, verwiesen die Mönche auf über 1000 Jahre alte byzantinische Schriftstücke, die ihnen bis in alle Ewigkeit Souveränität versprachen. Von der Außenwelt läßt man sich auf dem Heiligen Berg nichts vorschreiben – von der Europäischen Union erst recht nicht. Die Mönche leben in einer anderen Zeit. Noch immer werden die Namen byzantinischer Kaiser beschworen, noch immer gilt der Julianische Kalender.
In Dafni, dem einzigen Hafen des Athos, weht neben der griechischen auch die Flagge des vor 559 Jahren untergegangenen Byzantinischen Reiches. Es ist diese trotzige Abkehr von der Außenwelt, die viele Pilger fasziniert. Doch neuerdings kommen nicht nur die Frommen. Viele Griechen entdecken den Athos als Ort, an dem sich wunderbar die Krise vergessen läßt.
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Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen des ‚Heiligen Berges‘ besser einordnen zu können, lohnt sich ein Blick in die Griechische Verfassung.
Auszug:
„Drittes Kapitel – Der Status des Heiligen Berges
Artikel 105
(1) Die Halbinsel Athos, von Megali Vigla an, die den Bezirk des Heiligen Berges bildet, ist gemäß ihrem alten priviligierten Status ein sich selbst verwaltender Teil des griechischen Staates, dessen Souveränität über den Heiligen Berg unberührt bleibt. In geistlicher Hinsicht steht der Heilige Berg unter der unmittelbaren Zuständigkeit des Ökumenischen Patriarchats. Wer sich dorthin zurückzieht, erwirbt mit seiner Zulassung als Novize oder Mönch ohne weitere Formalitäten die griechische Staatsangehörigkeit.
(2) Der Heilige Berg wird seinem Status entsprechend von seinen Heiligen Klöstern verwaltet, unter denen die ganze Halbinsel Athos aufgeteilt ist; deren Boden kann nicht enteignet werden.
Die Verwaltung wird durch Vertreter der Heiligen Klöster ausgeübt, die die Heilige Gemeinschaft bilden. In keinem Fall ist eine Änderung des Verwaltungssystems oder der Zahl der Klöster des Heiligen Berges erlaubt, ebensowenig eine Änderung ihrer Rangordnung und ihrer Stellung zu den ihnen unterstellten Dependenzen. Die Niederlassung von Andersgläubigen oder Schismatikern ist dort verboten.
(3) Die ausführliche Regelung der Ordnungen des Heiligen Berges und der Art ihrer Durchführung im einzelnen erfolgt durch die konstituierende Charta des Heiligen Berges, welche unter Mitwirkung des Vertreters des Staates von den 20 Heiligen Klöstern verfaßt und beschlossen wird und durch das Ökumenische Patriarchat und das Parlament der Griechen bestätigt wird.
(4) Die genaue Einhaltung der Ordnungen des Heiligen Berges steht in geistlicher Hinsicht unter der obersten Aufsicht des Ökumenischen Patriarchats, hinsichtlich der Verwaltung jedoch unter der Aufsicht des Staates, dem allein die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung obliegt.
(5) Die obigen Befugnisse des Staates werden durch einen Gouverneur wahrgenommen, dessen Rechte und Pflichten gesetzlich geregelt werden.
Ebenso werden die von den Klosterbehörden und der Heiligen Gemeinschaft ausgeübte Rechtsprechung sowie die Zoll- und Steuerprivilegien des Heiligen Berges gesetzlich geregelt.“