Baerbock: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander“
Veröffentlicht: 25. Januar 2023 Abgelegt unter: KRIEGE - Militärputsch - frozen conflicts - false flag operations, Russia-Ukraine Crises, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages | Tags: Joachim von Ribbentrop (1893–1946), Maria Sacharowa Sprecherin des russischen Außenministeriums Hinterlasse einen KommentarBaerbock: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander“
Wie die Welt berichtet, sieht Außenministerin Annalena Baerbock Deutschland und seine Partner im Krieg gegen Russland und hat zu Zusammenhalt aufgerufen.
Ob man diese Ansage im Kreml als Kriegserklärung versteht und welche Konsequenzen ein solche Ansage hat vermag ich nicht zu beurteilen!
Nur so viel: Baerbock ist die erste im Auswärtigen Amt, die seit Ribbentrop (siehe dessen Biographie) Panzer gegen Russland schickt! Ihr Vortrag, gewiß von einem gewieften Redenschreiber-Team erstellt, könnten bei einem Schelm (der ich nicht bin) Assoziationen an eine Pennälerin auslösen, die im Geschichtsunterricht gefehlt hat.
Nicht auszuschließen, dass unser „Ribbentröpfchen“ tatsächlich weiß, wie ihr vermeintliches Vorbild endete.
Nachtrag vom 27.01.2023:
Zwischenzeitlich wird die, gelinde ausgedrückt, Freud’sche Fehlleistung von Baerbock durch die Wahrheitsmedien mit dem Vorwurf: „Baerbock wird nach strittiger Aussage für russische Propaganda missbraucht“ ins Gegenteil verkehrt.
„Stein des Anstosses“:
Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, forderte am Freitag eine Erklärung des deutschen Botschafters in Moskau zu „widersprüchlichen“ Aussagen aus Berlin. Deutschland erkläre einerseits, in der Ukraine keine Konfliktpartei zu sein (der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sieht dies u.a. im Zusammenhang mit Ausbildungsmaßnahmen ukrainischer Soldaten anders: PDF-Datei).
Andererseits sage Baerbock, dass sich die Länder Europas im Krieg gegen Russland befänden. „Verstehen sie selbst, wovon sie da reden?“ schrieb Sacharowa im Nachrichtenkanal Telegram.
Ihr Oeconomicus
korrespondierend:
Daniele Ganser: „Deutschland rutscht weiter in den Krieg hinein“
Thomas Fasbender, Weltwoche:
„Nach fast 77 Jahren töten deutsche Panzer wieder russische Soldaten. In Moskau brodelt’s“
Nachtrag:
Wie sich die rhetorische Hausmannskost von Baerbock (ohne ghostwriter) anhört, darf im nachfolgenden Ausschnitt eines NDR Interview vom 23. November 2020 erlebt werden. Wer dabei schaumschlägerische Elemente findet, darf diese behalten:
und dann noch dies:
Markus Frohnmaier entlarvt Doppelmoral der Außenministerin!
Die wesentlichen Russland-Sanktionen, Stand 23.03.2022:
Veröffentlicht: 23. März 2022 Abgelegt unter: KRIEGE - Militärputsch - frozen conflicts - false flag operations, Russia-Ukraine Crises, sanctions: implications & interactions (Folgen & Wechselwirkungen), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Hinterlasse einen KommentarDie wesentlichen Russland-Sanktionen, Stand 23.03.2022:
I. Russischen Banken die vom globalen Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen wurden:
Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Bank Rossiya, Sovcombank, VEB und VTB.
Um die Abwicklung wichtiger Energiegeschäfte nicht zu gefährden sind die größten russischen Geldhäuser Sberbank und Gazprombank von diesen Sanktionen sind nicht betroffen.
II. Energie
U.S. Importverbot für russisches Öl (bisheriger täglicher Import von russischem Roh-Öl ca. 209.000 Barrel, was etwa 3% der US-Importen entspricht, 61% der Roh-Öl-Importe kommen aus Kanada), bekanntermaßen wurde Nordstream 2 auf Veranlassung der Ampler erstmal auf Eis gelegt und die EU legte noch eine Schippe drauf und verbot Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien für die Ölveredelung.
III.Verkehr
Die EU sperrt den Luftraum für alle russischen Maschinen und erlässt ein Ausfuhrverbot für Güter, Technologien und Dienstleistungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie.
IV. Technologie
Mikroprozessoren zum Beispiel dürfen nicht mehr aus der EU nach Russland exportiert werden. Das gilt auch für Produkte wie Drohnen, die militärisch eingesetzt werden könnten, gefolgt von einem US-Verbot von High-Tech Exporten.
V. Medien
Die EU untersagt die Verbreitung der russischen Staatsmedien Russia Today und Sputnik auf allen Ebenen, einschließlich Kabel, Satellit, Webseiten oder Apps.
VI. Geld und Vermögenswerte
Die EU friert die Vermögenswerte von 862 Personen (Stand: 23. März) ein und beschränkt deren Reisefreiheit. Darunter befinden sich russische Oligarchen und Mitglieder der russischen Regierung. Die größten Kreditkartenanbieter der Welt – Visa, Mastercard und American Express – setzen ihre Arbeit in Russland aus.
VII. Konsum
Ein weiteres EU-Sanktionspaket umfaßt eine Ausfuhrsperre für Luxusgüter nach Russland. Dabei geht es etwa um Kunstwerke, Uhren und Autos im Wert von mehr als 50.000 Euro. Aus Solidarität ziehen sich neben vielen anderen Unternehmen McDonald’s, Starbucks und Coca-Cola aus Russland zurück.
VIII. Kultur & Sport
Russland wird von zahlreichen internationalen Wettbewerben ausgeschlossen, unter anderem im Fußball, Handball, Eishockey oder Rudern. Auch die Winter-Paralympics in Peking gingen letztlich ohne russische Beteiligung über die Bühne.
Tja und ganz furchtbar schlimm: Russland darf außerdem nicht am Eurovision Song Contest 2022 in Turin teilnehmen. Das Royal Opera House in London hat Gastauftritte des weltberühmten Moskauer Bolschoi-Theaters gestoppt. Zu weiteren total wichtigen Maßnahmen zählt auch die Verfügung des Prager Nationaltheaters, das die geplante Premiere einer Inszenierung der Oper „Pantöffelchen“ des russischen Komponisten Peter Tschaikowsky ausfallen lässt.
Ich hatte neulich gehört, dass bei boosterfreundlichen Zeitgenossen Hirn-Schrumpfungen festgestellt worden seien, hab mich damit nicht beschäftigt, weil ich das einfach nicht glauben kann.
Zwischenzeitlich kann ich mir aber schon vorstellen, dass besagtes Phänomen jenseits von Impf-Folgen doch existieren könnte, meint
Ihr Oeconomicus
korrespondierend:
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Kurzinformation:
Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland – Überblick
Baden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor
Veröffentlicht: 18. Februar 2022 Abgelegt unter: Aufhebung der Corona-Beschränkungen, MPK - Ministerpräsidenten-Konferenz, Staatliche Maßnahmen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Hinterlasse einen KommentarBaden-Württemberg zieht für März geplante Corona-Lockerungen vor
Laut jüngstem MPK-Übereinkommen ist dieser Schritt eigentlich erst für den 4. März vorgesehen. Doch das Land Baden-Württemberg geht schon Mitte kommender Woche eine Warnstufe zurück – und öffnet damit etwas schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen.
Die Verordnung werde in der kommenden Woche im Kabinett erneut angepasst, sagte eine Regierungssprecherin in Stuttgart der dpa. Es werde damit ab Mittwoch oder Donnerstag (23./24.Februar.) weitere Lockerungen geben, welche insbesondere private Kontakt-beschränkungen, Veranstaltungen, Messen, Gastronomie, Clubs und Diskotheken betreffen.
Anmerkung
Im Hinblick auf die oft außer Acht gelassene Verhältnismäßigkleit von Grundrechts-Einschränkungen, welche bislang regelmäßig und fast immer vor einer Abstimmung in den Parlamenten vorgenommen wurden und somit rechtlich keineswegs bindend waren und sind , gibt es keinerlei Anlass im Sinne von Friedrich Schillers ‚Ode to Joy‘ „feuertrunken“ also „von Begeisterung und Freude betört“ zu applaudieren.
Rechtlich betrachtet ist die MPK nichts anderes als ein Gremium der Selbstkoordination der 16 deutschen Bundesländer, die länderspezifische Themen zwischen den MPs beraten, gemeinsame Positionen untereinander abstimmen und diese gegenüber der Bundesebene -oft auch mit Abweichungen- vertreten.
Um es noch deutlicher zu formulieren: die MPK selbst ist kein Verfassungsorgan und deren Sitzungen sind rein informeller und koordinativer Natur!
Die vorgesehenen Lockerungen mögen vereinzelt als „großzügige“ Rückgabe von Freiheitsrechten verstanden werden. Dabei ist allerdings nicht auszuschließen, dass so mancher MP nicht erneut von Verwaltungsgerichten vorgeführt werden möchte.
Got the picture ?
Ihr Oeconomicus
korrespondierend:
Sachstand zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Quelle: Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (PDF-9 Seiten)
Interpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Veröffentlicht: 21. April 2021 Abgelegt unter: Ausgangsbeschränkungen, COVID-19-Pandemie, Deutscher Bundestag, Infektionsschutzgesetz - IfSG, lockdowns, Maskenpflicht, Staatliche Maßnahmen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages | Tags: Dr.iur Wolfgang Schäuble Ein KommentarInterpretationen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
zur Einstimmung:

crossed fingers, source: Wikipedia
Umgangssprachlich sollen gekreuzte Finger davor bewahren, dass man in die Hölle gelangt.
Ob und in welchem Umfang diese Imagination auch Bestandteil der manchmal hypostatisch anmutenden Gedankenfiguren des Bundestagspräsidenten, Dr. Wolfgang Schäuble sein mag, sei dahingestellt.
Im Zusammenhang mit der höchst umstrittenen Verhältnismäßigkeit von Ausgangssperren, die uns aktuell bei der geplanten Erweiterungen des Infektionsschutzgesetzes (s. Artikel 28b Absatz 1: obligatorische Maßnahmen der Notbremse) beschäftigt, brachte Herr Dr. Schäuble in seine unendlichen Weisheit zum Ausdruck, dass nächtliche Ausgangssperren in Regionen mit hohen Corona-Zahlen als verhältnismäßig seien.
Der Blick ins Ausland zeige, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten, so Schäuble. Ob er dabei seine Finger kreuzte, ist nicht bekannt.
Als gelernter Jurist sollte dem Herrn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit („Kollidierende Interessen, Freiheiten oder Rechtsprinzipien werden nur dann in ein angemessenes Verhältnis zueinander gesetzt, wenn und soweit das zu wahrende Interesse, Freiheitsrecht oder Rechtsprinzip schwerer wiegt als das ihm aufgeopferte.“) hinlänglich bekannt sein.
Da Politiker gelegentlich Dinge ausblenden oder falls opportun gar vergessen, empfiehlt sich in diesem Kontext ein Blick in das Standardwerk der Rechsphilosophie „Das Wesen des Rechts, 6. Aufl., Kap. 8 d.“ von Prof. em. Reinhold Zippelius.
Daneben sollte sich Herr Dr. Schäuble auch und insbesondere mit der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 15. April 2021,
Titel: „Verfassungsrechtliche Bewertung der neuen Infektionsschutzgesetzgebung“
eingehend beschäftigen.
Daneben erscheint Schäubles beweisführendes Argument, welches auch gerne von vergrünten und anderen einschlägigen Panik-Ideologen übernommen wird „dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen hätten, phasenweise zu solchen Beschränkungen gegriffen hätten“ selbst bei gekreuzten Fingern -gelinde ausgedrückt- unzutreffend.
Wie nachfolgende Grafiken aufzeigen, führte die Beendigung von Lockdowns und/oder die Aufhebung der Maskenpflicht in einigen US-Bundesstaaten weder zur Zunahme von Ansteckungen, Hospitalisierung oder Todesfällen:
Dazu finden sich hier weitere detaillierte Ausführungen.
Bundesverwaltungsgericht: Bundestag muss Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren
Veröffentlicht: 25. Juni 2015 Abgelegt unter: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages | Tags: Informationsfreiheitsgesetz Hinterlasse einen KommentarBundestag muss Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Bundestagsverwaltung Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren muss.
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Der Kläger im Verfahren BVerwG 7 C 1.14, ein Journalist einer überregionalen Tageszeitung, begehrt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Ablichtungen von Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages, die in den Jahren 2003 bis 2005 auf Anforderung des früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet wurden.
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Der Kläger im Verfahren BVerwG 7 C 2.14 verlangt Einsicht in die auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten von den Wissenschaftlichen Diensten erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“. Der Bundestag lehnte beide Anträge ab:
Das Informationsfreiheitsgesetz, das grundsätzlich jedermann gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt, sei nicht anwendbar, weil die Unterlagen der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und deswegen vom Informationszugang ausgenommen seien. Das Oberverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und die Klagen in zweiter Instanz abgewiesen.
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Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde. Er nimmt in dieser Hinsicht Verwaltungsaufgaben wahr. An dieser rechtlichen Einordnung ändert sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen.
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BVerwG 7 C 1.14 – Urteil vom 25. Juni 2015
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Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 12 B 21.12 – Urteil vom 13. November 2013
VG Berlin 2 K 185.11 – Urteil vom 14. September 2012
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BVerwG 7 C 2.14 – Urteil vom 25. Juni 2015
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Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 12 B 3.12 – Urteil vom 13. November 2013
VG Berlin 2 K 91.11 – Urteil vom 01. Dezember 2011
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Pressemitteilung Nr. 53 / 2015BVerwG 7 C 1.14; BVerwG 7 C 2.14
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Bundestag muss geheime UFO-Akte rausrücken!
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Anmerkung:
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Während subversive Kreise und die UFO-Forschergemeinde entdrückt jubeln, wird dieses neue Kapitel unserer Rechtsgeschichte von unseren Wahrheitsmedien noch ausgeblendet.
Für für Journalisten, Blogger, kritische Geister und solche, die es werden wollen, eröffnet sich jedoch eine völlig neue Spielwiese, die es auch zu nutzen gilt.
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Ihr Oeconomicus
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Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags warnt vor ESM
Veröffentlicht: 10. September 2012 Abgelegt unter: ESM, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages | Tags: Budgetrecht, BVerfG Hinterlasse einen KommentarWissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags warnt vor ESM
Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den ESM an diesem Mittwoch warnen Rechtsexperten des Deutschen Bundestages davor, dass der permanente Euro-Rettungsschirm das Budgetrecht des Parlaments verletzen könnte. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hervor, das der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt.
In dem Schreiben vom 5. September heißt es laut Zeitung, eine
„womöglich unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung“
für die Schulden anderer Staaten verletzte den Deutschen Bundestag in seinem Budgetrecht. Es sei nicht gerechtfertigt, die
„Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren“.
Weiter heißt es:
Falle ein ESM-Mitglied als Zahler für den Rettungsfonds aus, „kommt es zu einer höheren Einzahlungspflicht der übrigen ESM-Mitglieder“.
teleboerse
Sezessionsrecht, Staatswerdung und Anerkennung von Staaten
Veröffentlicht: 18. September 2007 Abgelegt unter: Sezessions-Bewegungen, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages | Tags: Drei-Elementen-Lehre, Georg Jellinek, Recht auf Selbstbestimmung, Souveränität, Staatsgebiet, Staatsgewalt, Staatsvolk, Völkerrecht Hinterlasse einen KommentarVor dem Hintergrund des nach wie vor ungeklärten zukünftigen Status des Kosovo stellt sich einmal mehr die Frage nach der Existenz und den Voraussetzungen eines völkerrechtlichen Sezessionsrechts.
In diesem Zusammenhang ist auch zu fragen, welche Anforderungen ein Herrschaftsverband erfüllen muss, um als Staat im Sinne des Völkerrechts zu gelten, und welche Wirkung der Anerkennung eines Staates durch Drittstaaten zukommt.
[…]
Dr. Anja Schubert et.al. – Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste – PDF [2 Seiten]
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korrespondierende Beiträge
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13.07.2013
Prof. Schachtschneider über EU, politische Alternativen und Sezession