Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Merkel und de Maizière ein

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Merkel und de Maizière ein
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Im vergangenen Herbst stellte der Hochheimer Heiko Frischmann Anzeige gegen die Bundesregierung. Der Vorwurf: „bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern“, ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Jetzt hat die zuständige Staatsanwaltschaft das eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt.
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Eine offizielle Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zum Schreiben, das hr-iNFO vorliegt, gab es am Donnerstag nicht. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, begründete dies mit der Kompliziertheit der Rechtslage.
Vor dem „heiklen politischen Hintergrund dieser Anzeige“ wolle er derzeit kein Interview geben.
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Steltner betonte, es habe keine politische Einflussnahme gegeben, etwa dass den Staatsanwälten von oben verordnet worden wäre, das Verfahren einzustellen. Derzeit würden die Staatsanwaltschaften den Sachverhalt weiter prüfen; insgesamt gebe es nicht weniger als 200 Anzeigen gegen die Bundesregierung.
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Heiko Frischmann überlegt derweil, gegen die Einstellung des Verfahrens Widerspruch einzulegen.
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Carsten Jens – hr-online – 18.02.2015
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korrespondierende Beiträge
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09.10.2015
Strafanzeige gegen Merkel und de Maizière wegen des Verdachts auf “Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern”
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Auszug aus den Kommentaren zum Beitrag:
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11. Oktober 2015 um 12:17:
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Ist Angela Merkel eine Schleuserin? – Eine strafrechtliche Betrachtung
http://www.jura.uni-passau.de/putzke/aktuelles/
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09. Oktober 2015 um 13:54
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Rein sachlich betrachet, hat Merkel erneut die inhaltsfreie und sehr mißverständliche Botschaft “War schaffen das!” in den Raum geblasen ohne wirkich das WIR zu präzisieren.
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Es bleibt also jedem Betrachter überlassen, wer dieses WIR wohl sein könnte:
die EU, Deutschland, die Kommunen, die ehrenamtlichen Kuchenblech-Musikanten oder etwa alle zusammen und gemeinsam ?
Auch ohne diese Antworten zu kennen, stellt sich natürlich auch die Frage, “WAS GENAU SCHAFFEN WIR ALLE ??”
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Die Armut dieser Welt zu lindern ? – Flüchtlingsursachen speziell in den jordanischen, libanesischen, nordirakischen oder türkischen Lagern zuzukleistern, ohne die wahren Gründe in der Heimatländern nachhaltig zu beseitigen ??
Ich weiß es nicht!
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Merkels Hinweis, sie habe einen Plan, welcher zwar nicht nur von ihr selbst abhänge, erscheint wie eine Vision, die ihre Wirkung unter Berücksichtigung vieles “IFs” ggfl. langfristig wirken mag, die aktuellen Probleme ungezügelten Zustroms nicht ansatzweise zu lösen vermag.
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Die nach Merkels Meinung offenbar kurzfristiger wirkende Maßnahme, einerseits sehr viel mehr für den Schutz der Europäischen Außengrenzen zu tun, mag eine vielleicht eingeschränkt zielführende Richtung sein, den sie jedoch andererseits mit dem Hinweis, Zäune zur Sicherung deutscher Grenzen würden keinen Schutz vor illegaler Einwanderung bieten, ad absurdum führt.
Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden ?
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Dienen unsere nationalen Grenzen nicht vorwiegend dem Schutz der hier lebenden Menschen um gemeinsam erarbeiteten Wohlstand zu verwalten, und letztlich auch zu entscheiden, mit wem wir diesen Wohlstand unter Auflagen ggfl. teilen möchten ?
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Und .. haben wir nicht im Vertrauen auf die Sicherung der EU-Außengrenzen im Rahmen des Schengen-Abkommens gemeinsam mit weitern Nachbarn und EU-Partnern darauf verständigt, die Binnengrenzen abschaffen ??
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Durch die von Merkel einseitige (de-facto) Ausserkraftsetzung des Schengen-Vertrages ist diese Geschäftsgrundlage nun nicht mehr vorhanden … mehr noch: wer erleben täglich tausendfachen Rechtsbruch !
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Um diesen Faden weiterzuspinnen bedeutet dieser Umstand doch, dass nun alle europäischen Staaten aufgefordert sind, dass in ihrem Bereich wieder Ordnung herrscht, oder sehe ich da etwas falsch ??
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Merkel bleibt in diesem Zusammenhang die Antworten schuldig, wie sie sich eine friedensstiftenden Funktion von Grenzen, die Konflikte vermeiden und sozialen Frieden sichern hilft, vorstellt.
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Bleibt hier nicht nur die eine Option offen, all jene, die offensichtlich nicht an Leib und Leben bedroht sind, übrigens auch syrische Flüchtlinge, die es leid sind, in jordanischen, libanesischen, türkischen oder sonstigen Flüchtlingslagern ausserhalb ihres geschundenen Heimatlandes auszuharren an den Grenzen zurückzuweisen ??
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Merkel erscheint gut beraten auf all diese sicher nicht einfachen Fragen, eigene Positionen ohne die Anwendung von Konditionalsätzen zu entwickeln, die für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes verständlich und nachvollziehbar sind.
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Es steht jedoch zu befürchten, dass unsere Wendehals-Spezialistin hierzu weder willens noch in der Lage ist!
Vielmehr hat Merkel angekündigt “Ihren Weg” gehen zu wollen, was schlechterdings die Sorgen der Menschen unberücksichtigt läßt und diese nicht mitnimmt !
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Man mag ihr zurufen: ES IST ZEIT ZU GEHEN !!!
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09. Oktober 2015 um 12:08
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Ungeachtet der vermutlichen Aussichtslosigkeit der in Rede stehenden Strafanzeige ist festzuhalten:
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  1. die Sicherheitskräfte sind schon seit einer Weile nicht mehr in der Lage, die Grenzen zu kontrollieren, was wie täglich zu erleben massenhafte illegale Einwanderung nach sich zieht.
  2. die Asylbehörden verfügen NICHT über die personellen Kapazitäten und Strukturen um diesen Andrang zu bewältigen und werden vermutlich Monate benötigen, um bislang unbearbeitete Asylanträge zu bearbeiten.
  3. die Unterbringung für Millionen Menschen wird schlimmstenfalls nicht ohne Enteignungen möglich sein.
  4. Integrationsbemühungen drohen an weiteren mangelnden Ressourcen, wie nicht vorhandenen Lehrer- und Bildungsangeboten oder Arbeitsplätzen zu scheitern.
  5. die Schutzheilige des permanenten Rechtsbruchs hat es geschafft, unser Land innerhalb weniger Monate in eine handfeste Staatskrise zu manoevrieren.
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Daraus mag sich die Frage ableiten, welcher Auftrag hier der Vollendung zugeführt werden soll.
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09. Oktober 2015 um 11:17
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Glaubt irgendjemand in diesem Unrechtsstaat wirklich dass da etwas passieren wird?
Ich bin sicher es wird nicht einmal zu einer Anklage kommen.
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Strafanzeige gegen Merkel und de Maizière wegen des Verdachts auf „Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern“

Strafanzeige gegen Merkel und de Maizière wegen des Verdachts auf „Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern“
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Ein Bürger aus Hochheim am Main hat Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel wegen „bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern“ gestellt. Grundlage sei Artikel 96 des Aufenthaltsgesetzes, heißt es in der Anzeige, die hr-iNFO vorliegt.
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Bundesinnenminister de Maizière wird gleichzeitig wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Einschleusen angezeigt. Das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden hat den Eingang der Anzeige auf Nachfrage von hr-iNFO bestätigt. Der Vorgang werde jetzt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
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hr-online
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Wie plausibel ist der Vorwurf?
Gespräch mit Gerichtsreporterin Heike Borufka
Podcast: © hr-iNFO, 08.10.2015
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ergänzende Informationen
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Aufenthaltsgesetz – AufenthG
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Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
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Artikel 65 Grundgesetz:
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.“
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Weisungsrecht
„Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist jedoch, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist das jeweilige Landesjustizministerium zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.
Auf Bundesebene besteht die Bundesanwaltschaft. Die Bundesanwälte unterstehen dem Generalbundesanwalt. Dieser ist wiederum dem Bundesjustizministerium unterstellt. Das Weisungsrecht besteht nur jeweils auf Bundes- oder Landesebene, so dass die Landesebene nicht von der Bundesebene weisungsabhängig ist.“
Quelle: Wikipedia
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