Münchner Gesundheitsamt registriert mehr TBC-Fälle
Veröffentlicht: 13. Oktober 2015 Abgelegt unter: Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in München, Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt, medizinische Versorgung von Flüchtlingen, Tuberkulose (TBC) | Tags: Tuberkulose Hinterlasse einen KommentarMünchner Gesundheitsamt registriert mehr TBC-Fälle
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In München gibt es immer mehr Fälle von Tuberkulose. Hauptgrund ist die Zunahme der Asyluntersuchungen. Bis Ende dieses Jahres rechnet die Stadt mit rund 370 Neuerkrankungen. Die Behandlung von TBC ist aufwändig aber erfolgreich.
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Vor allem im Südosten Afrikas ist Tuberkulose deutlich häufiger als in Deutschland. Grundsätzlich muss deshalb jede Person, die hier Asyl beantragt und in eine Gemeinschaftsunterkunft zieht, auf TBC untersucht werden. Wird eine „offene Lungentuberkulose“ diagnostiziert, ist die Betreuung der Erkrankten sehr aufwendig. Sie müssen in einer Isolierstation behandelt werden, bis sie nicht mehr ansteckend sind und auch danach noch mehrere Monate unter ärztlicher Betreuung Medikamente nehmen.
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Außerdem müssen alle, die vor der Diagnose Kontakt zu dem Patienten hatten, ebenfalls untersucht werden. Dafür benötigt die Stadt jetzt dringend zusätzliches Personal.
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BR – 14.09.2015
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korrespondierende Beiträge
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Tuberkulose: Die vergessene Seuche
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Handreichung für Ehrenamtliche zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in München
Veröffentlicht: 13. Oktober 2015 Abgelegt unter: Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in München, Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt | Tags: Ehrenamtliches Engagement, Erstscreening, Gesundheitsuntersuchung, Infektionsrisiko Hinterlasse einen KommentarHandreichung für Ehrenamtliche zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in München
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Bei der Beschreibung der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen muss unterschieden werden zwischen medizinischen Untersuchungen, die im Zusammenhang mit dem Asylverfahren stehen, und der allgemeinen medizinischen Versorgung, die Flüchtlingen im Krankheitsfall und für Vorsorgeleistungen zur Verfügung stehen.
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Im Folgenden wird auf beide Bereiche eingegangen:
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1. Medizinische Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Asylverfahren
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Flüchtlinge, die nach München kommen, erhalten unabhängig von der allgemeinen medizinischen Versorgung, die ihnen im Krankheitsfall zur Verfügung steht, zwei medizinische Untersuchungen, die sich aus ihrem Status als neu ankommender Flüchtling ableiten:
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Erstscreening
Das Erstscreening ist freiwillig, es wird allen Flüchtlingen angeboten, bevor sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Die Untersuchung wird fast zu 100 % angenommen. Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach den geäußerten Beschwerden, allerdings wird bei allen Flüchtlingen Fieber gemessen und auf Anzeichen einer akuten Infektionskrankheit untersucht.
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Das Erstscreening wird im Auftrag des Referats für Gesundheit und Umwelt durchgeführt.
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Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG)
Für Asylsuchende, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, ist gemäß § 62 AsylVerfG eine ärztliche Untersuchung verpflichtend.
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Die Untersuchung soll spätestens am dritten Tag nach der Aufnahme der Asylsuchenden in die Einrichtung erfolgen. Sie umfasst nach den Ausführungsbestimmungen für Bayern:
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eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit
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eine Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane
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eine Stuhluntersuchung auf Erreger der TPE-Ruhr-Gruppe, gegebenenfalls auf Choleravibrionen und Darmparasiten
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eine Blutuntersuchung auf Hepatitis B sowie HIV I und II (ab dem 16.Lebensjahr)