Klärung rechtlicher Fragen vor Einführung der Gesundheitskarte

Klärung rechtlicher Fragen vor Einführung der Gesundheitskarte
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Die von der Landesregierung beschlossene Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerber in Baden-Württemberg verzögert sich. Es seien noch rechtliche Fragen zu klären, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Landtag. Sie sei deswegen mit den Krankenkassen, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Sozialministerium im Gespräch.
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Öney erklärte, die Gesundheitskarte könnten die Flüchtlinge zur akuten Notfall-Versorgung nutzen und böte keine Erweiterung des bisherigen Leistungsumfangs. Mit der Gesundheitskarte gebe es zum Beispiel kein neues Gebiss. Nach Ansicht von Öney habe die Karte den Vorteil, dass die Flüchtlinge ohne großen bürokratischen Aufwand die ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Die Gesundheitskarte wird nicht in den Erstaufnahmestellen ausgegeben, wo ärztliche Betreuung vorhanden ist, sondern erst bei der vorläufigen Unterbringung der Menschen.
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Wolf Günthner – Staatsanzeiger
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korrespondierende Beiträge
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04.09.2015
When democracy moves into democrazy !
Kritische Betrachtungen zum politischen Streit um die Gesundheitskarte für Asylbewerber

Ergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Halbjahr 2015

Ergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Halbjahr 2015
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Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen zum Ende des ersten Halbjahres 2015 weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von 15,2 Milliarden Euro.
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:
„Mit Reserven von mehr als 15 Milliarden Euro ist die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin stabil. Eine gute Versorgung der gesetzlich Versicherten mit hochwertigen Gesundheitsleistungen und Arzneimitteln und deren nachhaltige Finanzierbarkeit müssen auch in Zukunft zentrales Anliegen der Krankenkassen sein.“
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Einnahmen in Höhe von rund 106,09 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Halbjahres 2015 Ausgaben von rund 106,58 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von rund 490 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen ergibt sich für die 124 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr bei einem Ausgabevolumen von 106,58 Milliarden Euro ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis.
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Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild:
Die AOKen verbuchten einen gemessen an ihren Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro leichten Ausgabenüberhang von rund 112 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 4,9 Milliarden Euro die Ausgaben die Einnahmen um rund 191 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,4 Milliarden Euro) um 127 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanzreserven 1,4 Milliarden Euro) um rund 118 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten Überschüsse von rund 48 bzw. 9 Millionen Euro.
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Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte Ende Juni über einen Betrag in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro. Der aktuelle Betrag ist damit rund doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve in Höhe von derzeit etwa 4,3 Milliarden Euro. Gesundheitsfonds und Krankenkassen verfügen damit zum Ende des ersten Halbjahres 2015 über Finanz-Reserven in Höhe von 23,8 Milliarden Euro.
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Zwar verzeichnete der Gesundheitsfonds im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 3,9 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang, können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu. Auch die Rentensteigerungen, die zum 1. Juli erfolgten, führen ab Jahresmitte zu höheren Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. Halbjahr sein Finanzergebnis beeinflussen. Bei einer nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.
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Ausgabenzuwächse unter 4 Prozent
Je Versicherten gab es im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent, im 1. Quartal 2015 bei 4,2 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Quartal 2015 weiter abgeflacht. Die aktuellen Zuwächse bewegen sich damit im Rahmen der Erwartungen des Schätzerkreises vom Herbst 2014 für das Gesamtjahr 2015.
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Die Leistungsausgaben stiegen um 4,1 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 1,0 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von den Krankenkassen gemeldeten Ausgaben im 1. Halbjahr in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.
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Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen
Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 4,8 Prozent gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in den ersten sechs Monaten 2015 eine Größenordnung von rund 0,6 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Halbjahr um rund 9 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 auf rund 1,65 Milliarden Euro gestiegen.
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Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,8 bzw. 0,9 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr in diesen Leistungsbereichen in der Regel noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten weitgehenden  Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu.
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Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 3,3 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni um rund 1,4 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
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Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5,3 Prozent im 1. Halbjahr 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Sondergutachten, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen.
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Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB Vverzeichneten die Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 7,0 Prozent je Versicherten. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 1,8 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 19,1 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,1 Prozent je Versicherten. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben), die Ausgaben offenkundig auch in diesem Jahr noch weit hinter dem finanziellen Engagement zurück, das für die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention erforderlich ist. Hier müssen im Zusammenwirken mit allen Beteiligten die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies wird eine der vorrangigen Aufgaben der Umsetzung des im Juli in Kraft getretenen  Präventionsgesetzes sein, das den Krankenkassen vorgibt, ab dem Jahr 2016 mindestens 4 Euro je Versicherten für gesundheitsfördernde Leistungen in Betrieben und weiteren Lebenswelten auszugeben.
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Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2015 mit 1,0 Prozent je Versicherten insgesamt moderat gestiegen.
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Weitere Perspektive
Die Entwicklung des 1. Halbjahres 2015 bietet auf Basis der bei den Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds vorhandenen Finanz-Reserven eine solide Ausgangsbasis für die Finanzentwicklung der GKV in 2015 und in den Folgejahren.
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Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Krankenkassen und Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2015 in eine neue Finanzarchitektur gestartet. Alle Beteiligten konnten sich rechtzeitig auf das neue Finanzierungssystem einstellen und hatten eine verlässliche Grundlage für die Kalkulation ihrer Zusatzbeiträge. Mit dem Gesetz wurden die Rahmenbedingungen für einen fairen Preis- und Qualitätswettbewerb gestärkt. Es liegt auch in Zukunft im Interesse der Krankenkassen, sich um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu bemühen und die Höhe der Zusatzbeiträge durch eine wirtschaftliche Verwendung der Mittel und einen Abbau von zum Teil überhöhten Finanz-Reserven gering zu halten.
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Spekulationen darüber, mit welchen konkreten Ausgaben- und Einnahmesteigerungen die GKV im Jahr 2016 zu rechnen hat und wie sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr entwickeln wird, sind derzeit noch verfrüht. Konkretere Prognosen zur Finanzentwicklung derGKV im laufenden und im Folgejahr wird Mitte Oktober der aus Experten des Bundesversicherungsamts, des Bundesministeriums für Gesundheit und desGKV-Spitzenverbands bestehende GKV-Schätzerkreis vornehmen. Unter Berücksichtigung der Finanzergebnisse des 1. Halbjahres 2015 sowie der aktuellsten Eckwerte zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird dann eine Aktualisierung der Prognose für 2015 und eine erstmalige Prognose für 2016 erfolgen. Auf Basis der Ergebnisse des Schätzerkreises wird zum 1. November der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2016 errechnet und bekanntgeben.
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Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2016 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und ob die Krankenkasse vorhandene Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzt.
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Bundesministerium für Gesundheit – Pressemitteilung vom 04.09.2015
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Anmerkung
Soweit die Jubelmeldung des BMG, das verständlicherweise das €490 Mio-Defizit kleinredet und mit stolzgeschwellter Brust auf die fetten Finanz-Reserven verweist.
Kein Wort zu den anstehenden Belastungen, die sich aufgrund des veränderten Asylbewerberleistungsgesetzes ergeben.
Seit 1. März 2016 sieht dies vor, dass die Gesundheitsversorgung zu Lasten der Kommunen auf einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 15 Monaten begrenzt ist und danach die Aufnahme der Flüchtlinge in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
Man muss kein Prophet sein, um sich die künftigen Belastungen der GKV für Hunderttausende ‚beitragsfreier‘ Neu-Versicherte vorzustellen. Derzeit wird diskutiert, den Asylbewerbern nach Ankunft in Deutschland mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten, womit die Kosten für deren Gesundheitsfürsorge statt von den Kommunen direkt von der GKV zu schultern sind.
Bis die daraus entstehenden Defizite bei den gesetzlichen Krankenversicherern greifen und vor allem vom BGM zu reporten sind, wird also noch einige Zeit vergehen, die von den Semantikern des Ministeriums genutzt werden kann, um ein weiteres signifikantes Kassenminus und damit das Abschmelzen der Finanz-Reserven in einem möglichst positiven Licht darzustellen.
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Ihr Oeconomicus
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When democracy moves into democrazy! – Kritische Betrachtungen zum politischen Streit um die Gesundheitskarte für Asylbewerber

When democracy moves into democrazy !
Kritische Betrachtungen zum politischen Streit um die Gesundheitskarte für Asylbewerber
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Auf den ersten Blick erscheint die Forderung nach Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber einen nützlichen und sinnstiftenden touch zu haben, die dem durchgegrünten sentimentalen Stimmungsbild entspricht und den Nachrichtenkonsumenten von der Anstrengung weiteren Denkens befreit.
Und außerdem -so wird man vorbringen- gibt es ja bereits ganz positive Erfahrungen mit dem ‚Bremer Modell‚, das zwischenzeitlich auch in Hamburg und NRW praktiziert wird.
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Wer jedoch die Kuschelecke betreuten Denkens verlässt um etwaige Folgen und Wechselwirkungen dieser so hochgelobten Gesundheitskarte zu untersuchen, gelangt zu einer neuen Erkenntnisebene, die zwischenzeitlich vielleicht auch von Teilen der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag erklommen wurde.
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Das bisherige Procedere
Bis zum Inkrafttreten der Neuerungen des Asylbewerber-Leistungsgesetzes (Asylblg) zum 01.03.2015 hatten hilfesuchende Flüchtlinge lediglich Anspruch auf akute Schmerzbehandlung, eine Einschränkung, die nun beseitigt ist.
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Das modifizierte Aslyblg sieht nun vor, dass die Gesundheitsversorgung auf einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 15 Monaten begrenzt ist und danach die Aufnahme der Flüchtlinge in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
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Der schwarze Peter -also die Kostenübernahme für medizinische Leistungen- liegt bei den Kommunen.
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Zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ist bei der zuständigen Sozial- bzw. Ausländerbehörde die Ausstellung eines Behandlungsscheins zu beantragen, der im Regelfall für ein Quartal gilt.
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Allerdings gibt es auch Kommunen, in welchen die Gültigkeit des Behandlungsscheine auf einen Monat begrenzt ist.und/oder eine Befreiung für Medikamentenzuzahlung oder besondere Leistungen -wie etwa Massagen- eigens zu beantragen ist.
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Wie aus Dortmund zu hören ist, machen die Behörden die Ausstellung eines Behandlungsscheins von einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt hinsichtlich der Notwendigkeit der entsprechenden medizinischen Behandlung im Sinne der Vorgaben des Asylblg abhängig.
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Je nach Sichtweise mag man diese Hürde entweder als bürokratische Erschwernis oder als pro-aktive Handlung zur Schonung kommunaler Haushaltsmittel bewerten.
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vermutliche Folgen und Wechselwirkungen der Gesundheitskarte
Eine bundesweite Einführung der Gesundheitskarte wird kommunale Sozial- und Ausländerbehörden zweifellos entlasten und Asylbewerbern einen weitestgehend barrierefreien Zugang zu unserem Gesundheitssystem ermöglichen.
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Als Sahnehäubchen für ohnehin strapazierte kommunale Haushalte erfolgt die Abrechnung medizinischer Leistungen dann unmittelbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
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So weit, so gut ? – Keineswegs ! – Warum ?
Wie bereits dargestellt werden alle bürokratischen und finanziellen Lasten der Gesundheitsfürsorge von Asylbewerbern weitestgehend durch die Kommunen geschultert.
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Kostenübernahmen durch den Bund wurden zwar vielfach angekündigt, aber nur unzureichend umgesetzt, was sich jedoch nach Einschätzungen von Thomas de Maiziére alsbald ändern soll.
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Dieser Umstand bleibt der Bevölkerung überdurchschnittlich belasteter Kommunen nicht verborgen und ist -etwa durch Anpassungen von Kommunalabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge)- unmittelbar spürbar.
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Solche wenig erheiternden Wahrheiten bergen das Potential, willkommenskulturellen Posaunenchören nur noch eingeschränkt zu applaudieren.
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Werden im Zuge der Einführung der Gesundheitskarte die Kosten der Gesundheitsfürsorge von den Kommunen an die gesetzlichen Krankenversicherungen verlagert, können sich kommunale Politiker ein wenig entspannter anderen Dingen zuwenden, wie etwa der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten ggf. unter Bemühung des Polizeirechts, der Anschaffung von Wohncontainern, deren Kosten bei Bestellung noch gar nicht bekannt sind, der Umsetzung von asylbedingten Baurechtsänderungen, usw..
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Der schwarze Peter liegt nun bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, denen es jetzt obliegt, geeignete Goldesel zu finden, die nun ihrerseits den entstehenden Mehraufwand möglichst lobbybefreit übernehmen.
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Was liegt also näher als die Beitragszahler mit entsprechenden Anpassungen (Beitragserhöhung, Absenkung von Leistungen, etc.) heranzuziehen.
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Vermutlich erst auf den zweiten Blick wird aber auch deutlich, dass die Kassen-Ärzte einen nicht zu unterschätzenden Beitrag aufbringen müssen.
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Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Pauschalsummen verhandeln, die jährlich an die Kassenärzte ausgezahlt werden, um die medizinische Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten zu gewährleisten.
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Die vereinbarte Gesamtsumme bleibt unabhängig vom Aufwand des Kassenarztes und dem Umfang der verschriebenen Rezepte konstant, was die Motivation des Arztes und dessen Aufmerksamkeit pro Patient einschränken mag.
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Daneben werden sich die Wartezeiten in den Praxen verlängern, schlimmstenfalls gar preiswertere Therapien oder Medikationen eingesetzt, damit auch beitragsfreie „neuversicherte Patienten“ versorgt werden können.
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Mit etwas Nachdenken erkennen wir die Durchsichtigkeit dieser Transformation vom Behandlungsschein zur Gesundheits-Chipkarte, zumindest was die Kosten der Gesundheitsfürsorge von Asylbewerbern für die ersten 15 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland anbelangt.
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Danach sind diese Menschen ohnehin gesetzlich krankenversichert. Die Kosten für deren Gesundheitsfürsorge werden -wie beschrieben- im wesentlichen von Beitragszahlern und Kassenärzten zwangsweise übernommen und nicht etwa mittels Steuererhöhungen oder einer speziellen SOLI-Form von allen Steuerzahlern aufgebracht.
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Wagen wir noch einen weiteren Gedankenschritt
Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten sowie Daueraufenthaltsberechtigten wird der Wunsch nach Familienzusammenführung (Ehefrau, Kinder) –sofern einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden könnenerfüllt, wogegen prinzipiell auch nichts einzuwenden ist.
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Welche Folgen für die bisherige Finanzierung unseres Gesundheitssystems daraus abzuleiten sind, mag jeder für sich selbst beantworten.
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Fazit:
democracy moves into democrazy!
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Ihr Oeconomicus

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korrespondierende Beiträge
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03.03.2016
FAQ
Zahnmedizinische Behandlungen von Asylbewerbern in Baden-Württemberg
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
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23.01.2016
Flüchtlinge in Baden-Württemberg: Zahnersatz könnte Milliarden kosten
In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland haben Asylsuchende nur Anspruch auf Behandlung bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen.
Danach bekommen sie den gleichen Zugang etwa zu Zahnersatz wie Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Schätzungen für den Gesamtaufwand gibt es bisher noch nicht. Experten gehen aber von Kosten in Höhe von 10 000 Euro pro Komplettbehandlung aus. Angesichts der Flüchtlingszahlen könnte sich das schnell auf mehrere Milliarden Euro summieren. Sie würden wohl an den Sozialkassen hängen bleiben.
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Jürgen Bock – Stuttgarter Nachrichten
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September 2015
Bundeszahnärztekammer: Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern
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Union gegen Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Union gegen Gesundheitskarte für Flüchtlinge
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Die Union geht mit einem 12-Punkte-Plan zur Flüchtlingspolitik in das Gespräch mit der SPD im Koalitionsausschuss am Sonntagabend.
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Der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschloss am Mittwochabend ein entsprechendes Papier während einer Klausurtagung mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin. Darin spricht sie sich auch gegen eine Gesundheitskarte für Asylbewerber aus.
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Deutsche-Apotheker-Zeitung
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Korrespondierender Beitrag
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04.09.2015
When democracy moves into democrazy !
Kritische Betrachtungen zum politischen Streit um die Gesundheitskarte für Asylbewerber
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