VGH München: Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebe-Hemmnis: Konvertierung zum Christentum, Abschiebung/Rückführung, Artikel 60 Abs. 7 Satz 1 (Abschiebungsverbot), Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen Hinterlasse einen Kommentar.
VGH München:
Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
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Leitsätze:
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Es gibt keine Erkenntnisse dahingehend, dass einem allein aus formalen bzw. asyltaktischen Gründen zum christlichen Glauben Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran allein wegen des formalen Glaubenswechsels oder wegen seiner bisherigen religiösen Betätigung in Deutschland eine asylrechtlich relevante und/oder abschiebungsrelevante Verfolgung drohen könnte (vgl. VGH München BeckRS 2015, 56145). (redaktioneller Leitsatz)
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Wird in einem Urteil auf ein anderes Urteil als bestätigender Beleg für die eigene Würdigung hingewiesen, unterliegt die Bezugnahme nicht den besonderen Anforderungen des § 108 Abs. 2 VwGO (ebenso BVerwG BeckRS 2014, 49494). (redaktioneller Leitsatz)
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(Vorinstanz:
VG Bayreuth Beschluss vom 11.08.2016B 2 K 16.30837)
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Tenor
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I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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Gründe:
[…]
VGH München, Beschluss v. 07.11.2016 – 14 ZB 16.30380
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korrespondierend:
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22.09.2016
Vom Islam zum Christentum – Flüchtlinge konvertieren
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