Prof. Karl Lauterbach: „Intensivstationen waren nie überlastet“

Prof. Karl Lauterbach: „Intensivstationen waren nie überlastet“

 

Die Diskussion um die Belastbarkeit des deutschen Gesundheitssystems und dabei speziell um einen sich anbahnenden Kollaps im Bereich der Intensivstationen begleitet die Gesellschaft seit Beginn der Coronakrise ab dem Jahr 2020. Auch in den zurückliegenden Monaten wurde das Argument einer jederzeit drohenden Überlastung der bundesweiten Intensivbettenbelegung als schwerwiegendstes Szenarium politisch instrumentalisiert, um damit bisherige und weiterhin geltende Maßnahmen seitens der Regierungspolitiker zu rechtfertigen.

Die jüngste Darlegung vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach in seiner Regierungsantwort auf die schriftliche Anfrage des Bundestags-Vizepräsidenten und Stellvertretenden FDP-Parteivorsitzenden Wolfgang Kubicki kann daher als überraschend gelten:

„Eine deutschlandweite, regional gleichzeitige Überlastung aller verfügbaren ITS-Kapazitäten, die eine systemische Unterversorgung von intensivpflichtigen COVID-19-Fällen oder deren strategische Verlegung ins Ausland bedeutet hätte, trat nicht ein.“

 

Quelle 1Quelle 2Quelle 3

 


Schwere Nebenwirkungen nach AstraZeneca-Impfung nehmen weiter zu

Schwere Nebenwirkungen nach AstraZeneca-Impfung nehmen weiter zu !
Suspendierung des AstraZeneca-Vakzins auch in Deutschland und elsewhere
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Während das Pandemie-Orchester allerorten und in allen Tonlagen -selbstverständlich unbeirrt von Entscheidungen anderer Staaten- das hohe Lied der Impfverträglichkeit zelebrierte, folgte nach den Niederlanden, wo während der nächsten drei Tage eine Parlamentswahl durchgeführt wird, mit einem virtuellen Paukenschlag auch in Täuschland die Suspendierung der AstraZeneca „Erlösung“.
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Grundlage der Entscheidung war die aktuelle Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts, die Verimpfung vorerst auszusetzen.
PEI führte dazu aus:
„Gegenüber dem Stand vom 11.03.2021 sind inzwischen weitere Fälle (Stand: Montag, den 15.03.2021) in Deutschland gemeldet worden.
Bei der Analyse des neuen Datenstands sehen die Expertinnen und Experten des Paul-Ehrlich-Instituts jetzt eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenenthrombosen (Sinusvenenthrombosen) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca.“
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Zu besagtem Datenstand ist bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu lesen, dass es in Deutschland bislang sieben berichtete Fälle von Hirnvenen-Thrombosen gebe.
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Allerdings wird bislang nicht klar dokumentiert, wann genau dieser neue Datenstand sowohl dem PEI als auch den Berliner Irrlichtern bekannt wurde.
Time will tell, ob besagte neue Erkenntnisse bereits vor Sonntag -dem Wahltag in Ba-Wü und RLP- den Zampanos von CDU und SPD bekannt wurde, eine Umstand der gfl. den Vorwurf latenter Wahlbeeinflussung schüren würde!
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In der Folge verfügten auch Frankreich, Italien, Spanien und Portugal die Aussetzung der AstraZeneca-Verimpfung.
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korrespondierend:

Jetzt auch Zypern:

Der EU-Inselstaat schließt sich den Ländern an, die Impfungen mit Corona-Impfstoff von Astrazeneca aussetzen, wie die DPA berichtet.

Stattdessen will das Land zunächst 50.000 Dosen des russische Vakzins „Sputnik V“ einkaufen.

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hart aber fair – 15.03.2021 – Stopp für AstraZeneca: Impfplan gescheitert?
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artverwandte Informationen:
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10. Mai 2020
Sinusvenenthrombose: Mindestens jeder Fünfte stirbt oder bleibt alltagsrelevant behindert
Autor: Dr. Anja Braunwarth
Quelle:
Medical Tribune
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Überblick über die Thrombozytopenie
von David J. Kuter , MD, DPhil, Harvard Medical School
Letzte vollständige Überprüfung/Überarbeitung Jul 2020| Inhalt zuletzt geändert Jul 2020
Quelle:
Merck Sharp & Dohme Corp., ein Tochterunternehmen von Merck & Co., Inc., Kenilworth, NJ, USA.
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Am 01. Oktober 2020 veröffentlichte die MedUni Wien eine systematischen Übersichtsarbeit aller weltweit publizierten Daten zum Thema
„Thrombose und Lungenembolie bei COVID-19-PatientInnen“
Autoren: Cihan Ay, Stephan Nopp,und Florian Moik von der Universitätsklinik für Innere Medizin I, Klinische Abteilung für Hämatologie und Hämostaseologie.
Link

Spahn zur Aussetzung der AstraZeneca-Impfung in einigen EU-Ländern

Spahn zur Aussetzung der AstraZeneca-Impfung in einigen EU-Ländern
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Während der Bundespressekonferenz am Freitag in Berlin stimmte der Gesundheitsminister Jens Spahn das Land auf „einige sehr herausfordernde Wochen“ ein, denn „die Fallzahlen steigen wieder, wenn auch langsam, und die Mutationen breiten sich aus“.
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Spahn drückte auch sein Bedauern darüber aus, dass „einige Länder in der Europäischen Union das Impfen mit AstraZeneca ausgesetzt haben“, nachdem teilweise schwere Nebenwirkungen nach der Impfung beobachtet wurden.
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Sein Kernsatz dazu:
„Mit dem was wir bisher wissen ist der Nutzen auch nach allen Vorfällen die bisher berichtet und untersucht wurden bei weitem höher als das Risiko und das gilt auch weiterhin.“
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Es ist wohl kaum verwunderlich, dass seitens der anwesenden Pressevertreter niemand nachgefragt hat, ob für Spahn in diesem Zusammenhang die Redewendung: ein bisschen Schwund gibt es immer von staatstragender Bedeutung ist.
Abgesehen davon, dass Spahn kein Bedauern für die Betroffenen der Impfschäden zeigt, blendet er völlig aus, dass es sich bei den Ländern, welche AstraZeneca-Impfungen derzeit ausgesetzt haben, um souveräne Staaten handelt, die nicht den Brüsseler oder Berliner Stöckchenwerfern zu Lasten der eigenen Bevölkerung und deren Schutz hinterherlaufen, meint
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Ihr Oeconomicus

Neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit

Neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit

Um einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen, fördert die Bundesregierung die bundesweite Genomsequenzierung der Viren. Mit Hilfe der Sequenzdaten kann die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten frühzeitig entdeckt werden. Auch der Eintrag neuer Varianten aus dem Ausland kann so zeitnah festgestellt werden.

Bereits im vergangenen Jahr hat das Gesundheitsministerium begonnen, den Aufbau einer solchen molekularen Surveillance (zu deutsch: Überwachung) von SARS-CoV-2 zu fördern. Hierfür wurde ein bundesweites Netzwerk von Laboren aufgebaut, die positiv auf SARS-CoV-2 getestete Proben zur Genom­sequenzierung an das Robert Koch-Institut (RKI) oder an das Konsiliarlabor für Coronaviren an der Charité einsenden.

Zudem wurde die SARS-CoV-2 Surveillance auch in die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Influenza integriert. Hier kann ein Netzwerk von bundesweit repräsentativ verteilten Arztpraxen Proben von Patienten mit grippeähnlichen Symptomen an das Robert Koch-Institut zur Bestimmung des Erregers einsenden. Seit Februar 2020 werden die dabei gefundenen SARS-CoV-2 positiven Proben auch sequenziert.

Um das Ziel der bundesweit flächendeckenden molekularen Surveillance weiter voranzutreiben, ist es wichtig, die Anzahl der Genom­sequenzierungen von Coronaviren in Deutschland sowie das Spektrum der beteiligten Akteure weiter zu erhöhen. Zudem müssen sämtliche in Deutschland gewonnen Sequenzdaten an einer zentralen Stelle gesammelt und ausgewertet werden. Dieses Ziel wird mit der neuen Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verfolgt, die am 19. Januar 2021 in Kraft tritt.

Schon jetzt gibt es ein Netzwerk an Laboren, das Mutationen des Corona-Virus analysiert. Aber das reicht in der aktuellen Lage nicht, um ein genaues Lagebild zu erhalten. Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt. Dafür fördern wir die Laboranalyse finanziell, vernetzen die Akteure und führen die Ergebnisse beim RKI zusammen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Die wesentlichen Regelungen sind:

  • Laboratorien und Einrichtungen, die Sequenzierungen von SARS-CoV-2 vornehmen, sind verpflichtet, die erhobenen Genomsequenzdaten an das Robert Koch-Institut zu übermitteln.
  • Einrichtungen und Laboratorien, die eine SARS-CoV-2 Diagnostik durchführen, jedoch selbst keine Genomsequenzierung vornehmen, können einen bestimmten Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben in andere Laboratorien und Einrichtungen zur Durchführung der Sequenzierung einschicken. In diesem Fall werden Versandkosten erstattet.
  • Der Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben, die an sequenzierende Laboratorien und Einrichtungen eingesendet werden können, hängt ab von der bundesweiten Anzahl der Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche. Übersteigt diese Zahl 70.000, so können fünf Prozent der positiv getesteten Proben zur Sequenzierung eingesendet werden. Bei einer niedrigeren Zahl an Neuinfektionen erhöht sich dieser Anteil auf zehn Prozent.
  • Für die Übermittlung der Genomsequenzen haben die sequenzierenden Laboratorien und Einrichtungen einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 220 Euro pro Datenübermittlung.
  • Für die Übermittlung von SARS-CoV-2 Sequenzen der Proben, bei denen die sequenzierenden Laboratorien und Einrichtungen selbst die Diagnostik auf SARS-CoV-2 durchgeführt haben, ist dieser Anspruch (je nach der Zahl der bundesweiten Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche) auf fünf bzw. zehn Prozent der in der Einrichtung positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben beschränkt.
  • Im Rahmen von durch Landesgesundheitsbehörden oder dem RKI angeordneten oder durchgeführten Ausbruchsuntersuchungen kann eine Erstattung auch über den Anteil von fünf bzw. zehn Prozent der positiv getesteten Proben sowohl für die Übermittlung der Daten als auch für die Einsendung der Proben stattfinden.

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Scharfe Kritik am Krankenhausstrukturgesetz

Scharfe Kritik am Krankenhausstrukturgesetz
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Am 02. Juli wurde der Gesetzentwurf zum Krankenhausstrukturgesetz zur 1. Lesung in den Bundestag eingebracht und sorgt in der Branche für Unverständnis. Kliniken hatten sich von der neuen Krankenhaus-Reform erhofft, die Politik würde die strukturellen Probleme der Krankenhäuser endlich erkennen.
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Entsprechend wurden von dem Reformvorhaben nachhaltige Lösungen für die unzureichende Personalkostenfinanzierung, die ambulante Notfallversorgung und die lnvestitionskostenfinanzierung erwartet. Doch daraus wird wohl vorerst nichts – auch wenn Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf finanzielle Verbesserungen verweist, etwa das Pflegestellenförderprogramm über jährlich 220 Millionen Euro.
[…]
Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt
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Die Schwerpunkte des Gesetzes
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  • Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtsicher ausgestaltet. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekte angeknüpft. Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher gestaltet, denn Patientinnen und Patienten benötigen leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus.
  • Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die dadurch geschaffenen neuen Stellen sollen ausschließlich der Pflege am Bett zugutekommen. Darüber hinaus soll beim BMG im Sommer eine Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung eingesetzt werden. Sie soll bis spätestens Ende 2017 prüfen, ob bzw. wie der besondere Pflegebedarf von demenzkranken, pflegebedürftigen und behinderten Menschen in Krankenhäusern im DRG-System oder über Zusatzentgelte sachgerecht abgebildet werden kann. Zudem soll sie einen Vorschlag erarbeiten, um sicherzustellen, dass die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms auch tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal verwendet werden.
  • Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung werden die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten ferner in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Zudem wird der Investitionskostenabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10 auf 5 Prozent halbiert. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert.
  • Die Neuausrichtung der Mengensteuerung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe werden mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ab dem Jahr 2016 Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen eingeführt. Zudem werden Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe erfolgt für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene.
  • Zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden Vorhaben der Länder gefördert, wenn diese sich mit einem gleich hohen Betrag beteiligen. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugutekommen.
  • Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Investitionen für die Krankenhäuser bereitzustellen haben.
Quelle: BMG
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Hermann Gröhes Bundestagsrede vom 02.07.15 zum Krankenhausstrukturgesetz
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Rede-Transkript
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