Bis Juni 2021 angedachte Corona-Hilfszahlungen des BMF

Bis Juni 2021 angedachte Corona-Hilfszahlungen des BMF

Hope, everyone gets the picture


Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister

.
Cum-Ex Skandal belastet drei deutsche Finanzminister
Milliarden für Millionäre – Wie der Staat unser Geld an Reiche verschenkt
.
Hat der Staat jahrelang unsere Steuergelder an Millionäre ausgezahlt?
.
Am 14. Oktober 2014 lässt die Kölner Staatsanwaltschaft dutzende Büros und Wohnungen im In- und Ausland durchsuchen. Damit holt sie zum bislang größten Schlag gegen mehr als 30 Banker, Fondsbetreiber, Anwälte und Finanzberater wegen dubioser Aktiendeals zu Lasten des Fiskus aus.
.
Doch waren diese Geschäfte überhaupt illegal?
Dem Staat waren sie jedenfalls über zehn Jahre lang bekannt. Drei Finanzminister schafften es in dieser Zeit nicht, eine Gesetzeslücke zu schließen, die diese sogenannten Cum-ExDeals erst möglich machten.
.
Anhand bisher unveröffentlichter Dokumente sowie mit den Stimmen beteiligter Zeitzeugen und Insider beschreibt Autor Jan Schmitt in seiner Dokumentation das beispiellose Versagen der deutschen Politik.
.
Der Film schildert einen Wirtschaftskrimi, dessen Protagonisten – Täter wie Opfer – sich wie das „Who is Who“ der deutschen Gesellschaft lesen.
.

.
.
Fazit
.
Der Versuch von Jan Schmitt, diesen komplexen Sachverhalt einigermaßen verständlich aufzuarbeiten ist ohne Zweifel überaus lobenswert.
Gleichwohl wird man sich wohl eingestehen müssen, dass aus dem Kreis der Blockparteien wohl kaum jemand den Mut aufbringen wird, verantwortliche Polit-Trolls zur Rechenschaft zu ziehen, zumal es beklagenswerterweise keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, vorsätzliche Veruntreuung von Steuergeldern wirksam zu sanktionieren.
Es ist also davon auszugehen, dass der in Rede stehende Skandal wie schon allzu oft kleingeredet wird und verpufft, womit längst erodiertes Politik-Vertrauen weiteren Schaden nimmt.
.
Für die Zukunft wäre es sicher denkbar und zugleich unrealistisch, dass sich -wie im vorliegenden Fall- unabhängige Politiker, die sich nicht dem Joch der so genanten Fraktionsdisziplin unterwerfen, jenseits aller Parteigrenzen zusammenfinden, um solche Exzesse zu analysieren und öffentlichkeitswirksam auch in die Wahlkreise zu tragen.
.
In den Reihen politischer Akteure fände sich durchaus der notwendigen Sachverstand, aber weder Mut noch Rückgrat sich gegen „das System“ zu stellen.
.
Und die AfD ?
Seitens der dort agierenden Polit-Amateure sind derzeit kaum Impulse zu erwarten, auch wenn die Beisitzerin im Bundesvorstand, Alice Weidel, die fachlichen Voraussetzungen mitbringen dürfte, um sich in die Materie einzuarbeiten.
.
Zusammen mit Sahra Wagenknecht und Sven Giegold könnte sich unter Einbeziehung sachverständiger Berater wie bspw. Dr. Peter Gauweiler, Prof. Ekkehard Wenger (Lehrstuhl für BWL, Bank- und Kreditwirtschaft an der Uni Würzburg) und dem ehemaligen Verfassungsrichter, Prof. Udo Di Fabio ein erstes Team konstituieren, um zumindest erste Leitlinien für notwendige Haftungsfragen politischer Akteure zu entwickeln.
.
Selbstverständlich handelt es sich hierbei nur um -mehr oder weniger- utopische Gedankenfetzen, die bestenfalls Sphärenklänge einer vielleicht fernen Zukunft auslösen können.
.
Als mögliches Etappenziel wäre jedoch denkbar und wünschenswert, zumindest ein politisches und gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu erlangen, dass Fehlschlüsse überall dort lauern, wo (auch historische) Zusammenhänge nicht erkannt oder negiert werden, gravierende Gefahren für unser aller Zukunft jedoch häufig in Dogmen, Positionen und Überzeugungen zu finden sind, die wir zu kennen glauben und daher nicht wirklich hinterfragen !
.
Ihr Oeconomicus
.
.
follow-up, 29.09.2016
.
Teurer Lobbyismus: Milliardengeschenke für Superreiche
Monitor | 29.09.2016 | 08:08 Min.
.
.
korrespondierend:
.
„Cum/Ex“-Thema nicht vordringlich
.
4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss – 23.09.2016
.
„Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nach den Worten eines ehemaligen Referatsleiters bei der Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte auch auf den Bankenverband verlassen. Erschwert worden sei dies auch durch eine permanente Personalknappheit, sagte der ehemalige Steuerreferatsleiter im BMF, Michael Gierlich, vor dem 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex). Zusammen mit Gierlich waren zwei weitere ehemalige Ministeriumsbeamte sowie eine Referatsleiterin aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur 20. Sitzung des Ausschusses geladen.
.
Gierlich, 69, war von 2001 bis zu seiner Pensionierung Referatsleiter in der Steuerabteilung des Ministeriums. Mit dem Thema der steuerbetrügerischen Cum/Ex-Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag herum sei er erstmals 2002 mit dem Schreiben des Bankenverbandes konfrontiert worden, in dem die Banken das Problem schilderten und einen Vorschlag für dessen Lösung unterbreiteten. Gierlich sagte auf eine Frage des Ausschussvorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD), das Schreiben habe damals kaum jemand verstanden, deshalb habe man sich das vom Verband ausführlich, auch mit Hilfe einer Präsentation, erklären lassen. Diese sei dann später auch den Ländern zugeleitet worden, ohne auf die Urheberschaft des Bankenverbandes zu verweisen. Aus Sicht der CDU-Abgeordneten Sabine Sütterlin-Waack ist das Ministerium damit unnötigerweise der Rechtsauffassung der Banken gefolgt.
.
Weiter erklärte Gierlich, das Thema Cum/Ex sei damals als „nicht ganz so eilig“ betrachtet worden, da noch andere wichtige Aufgaben zu erledigen gewesen seien. Man sei davon ausgegangen, dass die Sache bei nächster Gelegenheit repariert werden würde. Dies sei dann das nächste Bereinigungsgesetz, also das Jahressteuergesetz 2007, gewesen. 2009 habe sein Referat dann konkrete Hinweise auf Steuergestaltungen mit Hilfe von Cum/Ex-Geschäften erhalten und sofort den Minister informiert. Daraufhin sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden und eine völlige Systemumstellung in Angriff genommen worden.
.
Der Ausschuss befragte Gierlich auch ausführlich zu seinem Mitarbeiter Arnold Ramackers, der zwischen 2004 und 2008 sowie 2010 nach seiner Pensionierung noch einmal für drei Monate im Referat IV C1 tätig war. Ramackers, Richter am Finanzgericht a. D., hatte auf der vorherigen Ausschusssitzung für Erstaunen gesorgt, weil er sich von 2008 bis 2009 für ein Jahr beurlauben ließ und in dieser Zeit selbständig bis zu seiner Pensionierung für den Bankenverband und gleichzeitig auch für das Ministerium arbeitete. Bezahlt wurde er aber nach eigenen Angaben von der Kreditwirtschaft. Nach 2010 beriet er weiterhin Bankenverband und Ministerium, aber ohne Honorar, sondern als „fachlich interessierter Staatsbürger“, wie Ramackers es ausgedrückt hatte.
.
Gierlich schilderte, wie er Ramackers 2004 zufällig kennengelernt habe und ihn, da er dringend gute Mitarbeiter gesucht habe, angeworben habe. Ramackers sei auf dem Gebiet des Investmentsteuerrechts eine „absolute Spitzenkraft“ gewesen. Dieses Feld sei sozusagen Ramackers Hobby gewesen, weshalb er auch später bei Bedarf eingeschaltet worden sei. Dies habe dem ehemaligen Richter Spaß gemacht und sei von diesem nicht als Arbeit aufgefasst worden. Ramackers habe ihm, Gierlich, mitgeteilt, dass er auch für Verbände Investmentsteuer-Gutachten schreibe und dafür bezahlt werde. Das sei zwar legal gewesen, sagte Gierlich, aber er habe das sehr kritisch gesehen. Überrascht zeigte sich Gierlich von der Tatsache, dass Ramackers 2011 ein Ministeriumsschreiben an den Bankenverband weiterleitete. Das habe er nicht gewusst und auch nicht für möglich gehalten. Einen Hinweis in einer Whistleblower-Mail, wonach im Gierlich-Referat ein Mitarbeiter sitze, der gute Kontakte zu den Initiatoren der Cum/Ex-Geschäfte habe, könne er sich nicht erklären, sagte Gierlich auf eine Frage der Abgeordneten Sütterlin-Waack. Er hege keinen Verdacht gegen Ramackers.
.
Wenig beitragen zur Aufkärung konnte der ehemalige Präsident der dem BMF unterstehenden Bundesfinanzakademie, Karl Wilhelm Christmann, der von 2004 bis 2006 die Unterabteilung IV C im Ministerium geleitet hatte. Er könne sich nicht erinnern, dass Cum/Ex damals ein brennendes Thema gewesen wäre und habe an Sitzungen, auf denen dieses eine Rolle spielte, nicht teilgenommen. Der Schwerpunkt seiner Arbeit habe in anderen Bereichen gelegen. Er gab jedoch zu Protokoll, dass die Personaldecke damals sehr knapp gewesen und die Steuerunterabteilung manchmal „sehr unterbesetzt“ gewesen sei. Ramackers kenne er, wisse aber nur, dass dieser „ein subtiler Kenner des Investmentsteuerrechts“ sei.
.
Florian Scheurle, von März 2005 bis November 2009 Leiter der Steuerabteilung im BMF und seit 2010 Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sowie des Bundesausgleichsamtes (BAA), sagte aus, dass er vermutlich über die Vorbereitung des Jahressteuergesetzes 2007 mit dem Thema Cum/Ex in Kontakt gekommen sei. An Einzelheiten und auch an Hinweise auf ein Cum/Ex-Geschäftsmodell im Jahr 2009 könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe sich in dieser Zeit auch um viele andere steuerrechtliche Dinge kümmern müssen.
.
Den Vorwurf des Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick, dass in Scheurles Verantwortung „ein heftiger Milliardenschaden“ entstanden sei, wies dieser zurück. Ihm sei nicht bekannt, so Scheurle, dass durch Fehler in der Steuerabteilung ein Schaden in dieser Höhe entstanden wäre. Im Falle der Lücke im Jahressteuergesetz 2007 habe sich das zuständige Referat zusammen mit den Ländern darum gekümmert, diese zu schließen. Auf eine Frage Schicks zu Regeln für den Informationsaustausch mit Banken und deren Verbänden sagte Scheurle, solche gebe es nicht, sondern man müsse sich auf die Kollegen verlassen, Interna nicht preiszugeben. Der Austausch mit den Verbänden an sich gehöre aber zum alltäglichen Geschäft der Steuerabteilung im BMF.
.
BaFin-Referatsleiterin Ruth Burkert erläuterte anschließend die Arbeitsweise der Behörde. Zu Forderungen nach mehr Kompetenz in Steuerfragen bei der BaFin sagte die Großbankenaufseherin, die Behörde sei auch weiterhin nicht für Steuern zuständig und habe auch nicht das Know-how dafür. Es gebe aber inzwischen einen verbesserten Austausch zwischen BaFin und den Steuerbehörden.
.
Burkert berichtete, wie ein Kollege auf einer Referatsleitersitzung im September 2012 von einer internen Untersuchung in einer Bank wegen des Verdachts auf Cum/Ex-Geschäfte berichtete. Die Referatsleiter sahen daraufhin Handlungsbedarf, auch bei anderen Banken diesbezüglich informell nachzufragen, um sie für das Thema zu sensibilisieren. Das BMF sei über die internen Ermittlungen in der Bank informiert worden. Die informelle Abfrage sei quasi die Vorstufe der offiziellen Bankenumfrage aus dem Frühjahr 2016 gewesen. Zu deren Ergebnissen und Detailfragen stand Burkert den Ausschussmitgliedern im Anschluss in geheimer Sitzung Rede und Antwort.“
.
Quelle:
Deutscher Bundestag
.

Weitere Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages

.
.

Stiftung Familienunternehmen: Große Koalition vernachlässigt die wirtschaftliche Freiheit

Stiftung Familienunternehmen:
Große Koalition vernachlässigt die wirtschaftliche Freiheit
.
Zum Tag des deutschen Familienunternehmens am 10.05.2016 setzen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier mit dem Vorwurf der Stiftung Familienunternehmen auseinander.
.
Merkel nimmt ausserdem Bezug zur Finalisierung von CETA und gibt einen positiven Ausblick zu den TTIP-Verhandlungen.
Daben versucht sie in Anwesenheit des russischen Botschafters einen Spagat zwischen deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen und der Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Russland.
.
Bei seinen Ausführungen diskriminiert Steinmeier unterschwellig die AfD, jedoch ohne deren Namen zu nennen.
.

.
.
Welchen Rückhalt die Dame bei der Bevölkerung in Baden-Württemberg hat, zeigt nachfolgender Video-Beitrag vom 15.05.2016, der uns von den GEZähmten öffentlichen Sendern vorenthalten wurde.
.

.
.

BMF-Monatsbericht April 2016

.
BMF-Monatsbericht April 2016
.
Auszug:

(Anmerkungen by Oeconomicus)

.
.
Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche konsequent bekämpfen
.
Nächste Schritte für ein faires internationales Steuersystem und ein effektiveres Vorgehen gegen Geldwäsche
.
  1. Die Bundesregierung setzt sich für ein faires internationales Besteuerungssystem ein, in dem aggressive Steuergestaltung, Steuerhinterziehung und Geldwäsche keinen Platz haben.
    Die jüngsten Enthüllungen der sogenannten Panama-Papers bieten die Chance, das Thema international mit Nachdruck weiter voranzutreiben.
    Jetzt ist der Zeitpunkt, um weitere Fortschritte erzielen zu können.
  2. Die Erfahrung zeigt, dass ein erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerflucht einen weltweiten und koordinierten Ansatz erfordert.
    Deswegen hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble erneut eine globale Initiative gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche gestartet, die sich in bisherige Initiativen einfügt.
    Dieser Aktionsplan wird hier näher vorgestellt.
    Im Mittelpunkt steht mehr Transparenz von Unternehmens- und Treuhandkonstruktionen gegenüber den zuständigen Behörden – und zwar weltweit.
.
1 Hintergrund
Schon in der Vergangenheit ist deutlich geworden, dass Lücken in der steuerrechtlichen
Abstimmung zwischen Staaten umfassend und teils mit krimineller Energie genutzt werden.
Auch aufgrund der nachdrücklichen Initiative Deutschlands sind zuletzt erhebliche Fortschritte sowohl im Kampf gegen internationalen Steuerbetrug als auch im Kampf gegen legale, aber unfaire Steuergestaltungen erzielt worden:

Fast 100 Staaten bekennen sich zu dem auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 vereinbarten neuen Standard für einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten.
Im Rahmen des von Deutschland im Jahr 2013 maßgeblich angestoßenen gemeinsamen Projekts der G20-Staatengruppe gegen aggressive Steuergestaltungen multinationaler Unternehmen wurden 15 Maßnahmen beschlossen, deren konsequente Umsetzung nun von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) überwacht wird.

.
Die jüngsten Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von Briefkastenfirmen in Panama sind eine weitere Bestätigung dafür, dass es richtig war, mit großem Nachdruck internationale Schritte gegen Steuerbetrug und unfaire Steuerpraktiken zu vereinbaren.
Die aktuellen Ereignisse geben Anlass, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu beschreiten.
Der Bundesfinanzminister hat daher einen Aktionsplan vorgestellt und im Rahmen der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington in die internationale Abstimmung eingebracht.
Daraus hat sich bereits eine erneute enge Zusammenarbeit mit wichtigen europäischen Partnern, der OECD und dem IWF entwickelt.
In der anlässlich der IWF-Frühjahrstagung verabschiedeten gemeinsamen Abschlusserklärung der G20 wurden alle Länder, Finanzzentren und Überseegebiete aufgefordert, sich am automatischen Informationsaustausch von Steuer- und Finanzdaten zu beteiligen.
.
2 Zum Inhalt des Aktionsplans
Der Aktionsplan des Bundesfinanzministers sieht die nachfolgenden Maßnahmen vor:
.
1. „Panama muss kooperieren.
Panama muss möglichst rasch dem automatischen Informationsaustausch beitreten und zudem sein Gesellschaftsrecht so weiterentwickeln, dass inaktive und substanzlose Gesellschaften und deren Gesellschafter identifiziert werden können.
Gesellschafter oder Geschäftsführer müssen zu einem regelmäßigen Nachweis verpflichtet werden, welche wirtschaftliche Aktivität ihre Firma entfaltet.
Wir brauchen volle Transparenz.
Zur Identifikation von inaktiven und substanzlosen Gesellschaften sollte die OECD Kriterien entwickeln. Wir müssen unter scheiden können zwischen unschädlichen leeren Firmenmänteln und sogenannten Briefkastengesellschaften.
Wenn Panama nicht rasch kooperiert, werden wir dafür eintreten, bestimmte in Panama getätigte Finanzgeschäfte international zu ächten.“

.
Panama soll durch internationalen Druck dazu bewegt werden, den internationalen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, den sogenannten Common Reporting Standard, zu akzeptieren.
Auch alle Staaten, die sich bisher als „Steueroasen“ vermarktet haben, müssen sich internationalen Transparenzstandards anschließen.
.
(Anmerkung:
Dabei erhebt sich die Frage,
– ob die US-Regierung dieses „MUSS“ auch hinsichtlich Delaware unterstützt
– inwieweit UK die Kanal- und Britisch Virgin Islands, etc. hierzu verpflichten kann
– wie sich die Bahamas, Grand Cayman oder die Seychellen hierzu positionieren
– in welcher Weise sich die Niederlande hinsichtlich kreativer Steuervermeidungsstrategien unter Einbeziehung der Niederländischen Antillen dieser Forderung anschließt
– was Luxemburg, Irland oder Zypern (um nur einige zu nennen) davon halten.
– und last but not least, in welcher Weise das von Ausländern geschätzte Steuerparadies Deutschland die eigenen Forderungen umsetzt)
.
Inzwischen hat sich die Regierung der Republik Panama am 14. April 2016 – am Rande der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank – nach wachsendem internationalem Druck zu einer besseren Zusammenarbeit bereiterklärt.
.
Kriterien für eine zielgenaue Identifikation von Briefkastengesellschaften können aufbauen auf den aktuellen Arbeiten des „OECD Forum für schädlichen Steuerwettbewerb“ zur wirtschaftlichen Substanz bei Regelungen, die eine für bestimmte Sachverhalte begünstigte Besteuerung vorsehen.
Demnach geht es beispielsweise um Folgendes:
.
– Wo werden die die wesentlichen Einkünfte generierenden Aktivitäten tatsächlich ausgeübt?
– Welche Personen üben in der Gesellschaft welche Funktionen aus?
– Wo ist der Ort der Geschäftsleitung, wo werden also die maßgeblichen Entscheidungen getroffen?
– Verfügt die Gesellschaft über eigene Büroräume und Kommunikationsanschlüsse?
– Bei Holding-Gesellschaften ist darauf abzustellen, welche Aktivitäten die Beteiligungsgesellschaften entfalten.

.
Die im Aktionsplan geforderte Transparenz von Gesellschaften gegenüber den zuständigen Behörden umfasst vielfältige Rechtsformen und Strukturen wie etwa auch Trusts (rechtlich verselbständigte Vermögen, die treuhänderisch verwaltet werden).
[…]
.
8. „Wir brauchen schärfere Verwaltungssanktionen für Unternehmen.
Eine wirksame strafrechtliche Verfolgung von Fehlverhalten scheitert oftmals am Nachweis persönlichen Verschuldens.
Daher sollten die Institutionen selbst stärker zur Verantwortung gezogen werden.
So wie in den USA werden auch in Deutschland und Europa von den Aufsichtsbehörden verhängte Sanktionen
künftig eine stärkere Rolle spielen.
Unternehmen müssen ihrerseits die Verantwortlichen für solche Sanktionen stärker in Regress nehmen.“

.
Der Nachweis des individuellen Verschuldens hat sich in der Praxis für die strafrechtliche Haftung von Unternehmen als hinderlich erwiesen.
Obgleich ein Unternehmen in illegale Handlungen verstrickt ist, kann es aufgrund der Organisationsstruktur und der Organisation der Arbeitsabläufe dazu kommen, dass der Nachweis des individuellen Verschuldens misslingt.
Diese Probleme bestehen auch bei einem sogenannten Unternehmensstrafrecht, das auch juristische
Personen mit Strafen belegen kann.
Dieser individuelle Schuldnachweis ist derzeit beispielsweise auch erforderlich, um Sanktionen gegen Unternehmen nach dem Regime des Ordnungswidrigkeitenrechts zu verhängen.

.
(Anmerkung:
Als Lösungsvorschlag für die „Probleme“ sollte endlich ein eigenes europaweit geltedes Unternehmensstrafrecht auf den Weg gebracht werden.
Zugegeben, eine solcher Systemwechsel würde erheblichen Widerstand einschlägiger mächtiger Lobbyorganisationen zur Folge haben und könnte die Spendenbereitschaft der Industrie zugunsten von Parteien erheblich einschränken.)
.
3 Maßnahmen im Bereich der Geldwäscheprävention
Deutlich effizienter und besser durchsetzbar wäre eine Sanktionierung durch Verwaltungsstrafen oder „administrative Strafen“ nach dem Verwaltungsrecht, wonach Behörden Sanktionen durch Verwaltungsakt festsetzen könnten.
Ähnlich wie die US-amerikanische Kapitalmarktaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) könnten hier beispielsweise Strafen durch die Finanzaufsicht verhängt werden.
Ein Verwaltungssanktionsregime wäre im Einklang mit dem EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht umzusetzen.
Den betroffenen Unternehmen stünde natürlich weiterhin der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten offen.

.
Diese Sanktionen würden nicht nur der Abschöpfung der ungerechtfertigt erlangten wirtschaftlichen Vorteile dienen, sondern auch eine größere abschreckende Wirkung zur Folge haben.
(Anmerkung:
Diese „abschreckende Wirkung“ wäre vermutlich dann gegeben, wenn für Unternehmen dieselben strafrechtlichen Standards gelten würden, wie dies aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, Titel:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Bundestags-Drucksache 18/9525), hervorgeht.)
[…]
.
3.1 Vorgehensweise der Studie
Bei der Geldwäscheprävention ist Deutschland nicht nur konform mit den europäischen und internationalen Standards – das hat die FATF ausdrücklich bestätigt.
In einigen Bereichen geht das deutsche Anti-Geldwäscherecht sogar weit darüber hinaus – etwa bei der Regulierung elektronischen Geldes und bei der Group Compliance von Instituten, wonach auch ausländische Töchter und Filialen deutscher Institute das deutsche Anti-Geldwäsche-Recht in Offshore-Staaten einhalten müssen.
.
Dennoch besteht typischerweise bei allen Wirtschaftsdelikten ein erhebliches Dunkelfeld, und dies gilt insbesondere für Geldwäsche.
Bei diesem Delikt kommt jedoch hinzu, dass die beim Bundeskriminalamt registrierten Verdachtsmeldungen fast ausschließlich aus dem Finanzsektor stammen, sodass für den gesamten Nicht-Finanzsektor kaum belastbare Daten zur Geldwäsche vorlagen.
Nach der 4. EU-Geldwäscherichtlinie haben die Mitgliedstaaten für alle Wirtschaftssektoren Analysen über spezifische Geldwäscherisiken zu erstellen.
.
Aufgrund dessen hat das BMF eine Studie in Auftrag gegeben, den Umfang der Geldwäsche im Nicht-Finanzsektor in Deutschland und die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren zu untersuchen. Die Studie führte Prof. Dr. Kai-D. Bussmann von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durch.
.
3.2 Risiken in den einzelnen Wirtschaftssektoren
Die Ergebnisse der Studie stützen sich zum einen auf 73 Interviews mit Experten aus Wissenschaft, Polizei und Justiz sowie Vertretern von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und zum anderen auf eine repräsentative Befragung von 1002 nach dem Geldwäschegesetz zu besonderer Sorgfalt und Verdachtsanzeigen Verpflichteten primär aus dem Nicht-Finanzsektor.
Einbezogen wurden Verpflichtete aus den rechtsberatenden und vermögensverwaltenden Berufen, Versicherungsvermittler/-makler, Immobilienmakler und Güterhändler.
Die Gruppe der Güterhändler umfasste Kraftfahrzeughändler, Händler mit Gold/Silber, Perlen/Schmuck, Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Boots- und Yachthändler.
[…]
.
3.3 Handlungsempfehlungen und Ergebnisse der Studie
Die Studie von Prof. Dr. Kai-D. Bussmann schließt mit folgenden zentralen Handlungsempfehlungen:
.
Bargeldzahlungen:
Bargeldzahlungen stellen eines der größten Geldwäscherisiken dar.
Der Gutachter empfiehlt die Einführung eines Höchstbetrags bei der Bezahlung mit Bargeld, auch weil entsprechende Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu einer Verlagerung von Geldwäsche nach Deutschland geführt haben.
Empfohlen wird eine Begrenzung von Bargeldzahlungen ab einem mittleren vierstelligen Betrag.
Hierzu gibt es mittlerweile einen entsprechenden Prüfauftrag des Finanzministerrats der EU (ECOFIN) vom 12. Februar 2016 an die EU-Kommission, ob eine EU-weit einheitliche Grenze für Bargeldzahlungen notwendig ist.

[…]
Die Studie zeigt, dass Deutschland aufgrund seiner Attraktivität als Wirtschaftsstandort ein erhöhtes Geldwäscherisiko aufweist.
Die inkriminierten Gelder kommen zu einem großen Teil auch aus dem Ausland.
Angesichts dieser Risikolage muss der Geldwäscheprävention in der gesamten den Bundesländern unterliegenden Aufsicht des Nicht-Finanzsektors in Deutschland ein sehr viel größerer Stellenwert eingeräumt werden als bisher.
.
4 Fazit
[…]
.
Der komplette Monatsbericht des BMF ist hier nachzulesen bzw. downloadbar.
.
Ihr Oeconomicus
.

Schäubles Promotion zum dritten hellenischen Rettungspaket

Schäubles Promotion zum dritten hellenischen Rettungspaket
.
Heute findet im Bundeskasperl-Theater ein weiteres Haftungsereignis statt, welches vermutlich von den Claqueuren repräsentativer Demokratie abgenickt wird.
.
Als Prolog zu diesem von kritischen Stimmen immer häufiger wahrgenommenen Marionetten-Theaters präsentierte sich der ach so beliebte Finanzminister mit ernsthaft-unverbindlichen Darlegungen den gelegentlich kritischen Fragen des TV-Journalismus.
.

.
.
Hinsichtlich des Umfanges des zu beschließenden Hilfspaketes von € 86 Mrd. (deutscher Anteil: € 23,2 Mrd.) habe ich mich bereits am 10. Juli 2015 unter Inkaufnahme als Kassandra wahrgenommen zu werden aus dem Fenster gelehnt:
.
Auszug:
Im Lichte dieser Erkenntnisse könnte Adam Riese für das dreijährige 3. Hilfspaket ein dringend benötigtes Finanzvolumen von mind. € 160 Mrd. konstatieren, was die ruinöse finanzielle Lage des Landes überdeutlich illustriert !
.
Die wahrscheinliche Mittelverwendung stellt sich aus heutiger Sicht ungefähr so da:
  • € 53 Mrd. zur fristgerechten Bedienung innerhalb der nächsten drei Jahre fälligen Zinsen und Tilgungen
  • € 40-65 Mrd. zur Rekapitalisierung maroder griechischer Banken, wobei dieser Betrag angesichts eines geschätzten Aneils von 50% non-performing loans, deutlich höher ausfallen könnte
  • € 25-30 Mrd. zum Ausgleich des für 2015 entstehenden Haushaltsdefizites, der aufgrund ausfallender und weiterhin schrumpfender Steuereinnahmen (Stichwort: Niedergang der Wirtschaft aufgrund geschlossener Banken und Kapitalverkehrskontrollen) auch deutlich höher ausfallen kann
  • € ? Mrd. als Sicherheitsreserve für evtl. weiterhin auftretende Haushaltsdefizite in 2016/2017 (auch an dieser Stelle sind ausfallende/schrumpfende Steuereinnahmen zu berücksichtigen)
  • € 5 Mrd. für bislang bekannt gewordene staatliche Verbindlichkeiten aufgrund nicht bezahlter Rechnungen aus erfolgten Lieferungen und Leistungen
  • € ? Mrd. Rekapitalisierung hellenischer Rentenkassen
  • € ? Mrd. Rückführung von Übergangskrediten aus kommunalen Kassen und staatlichen Betrieben
.
Um sich nicht dem Vorwurf aussetzen zu müssen, mit Phantasiezahlen aus Wolkenkuckucksheim hantiert zu haben, wären die ‘Institutionen’, die Euro-Finanzminister und insbesondere die Staats- und Regierungschefs bestens beraten, diese Zahlen sehr präzise zu untersuchen!
.
Wir werden erleben, ob die Kauder’schen Einnordungsversuche seine Wirkung bei dem Votum der Parlamentarier der CDU/CSU-Fraktion zeigen.
.
Der Vorhang zur 118. Sitzung des Deutschen Bundestages öffnet sich um 09:00 Uhr.
Ich wage nicht, hierzu ‚Viel Vergnügen‘ zu wünschen.
.
Ihr Oeconomicus
.
.
follow-up:
.
Vorhang auf !
.
Regierungserklärung zur Griechenlandhilfe
.
Der Bundestag tritt am Mittwoch, 19. August 2015, um 9 Uhr im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zu einer Sondersitzung zusammen.
.
Auf der Tagesordnung steht die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages für eine Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands nach dem Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).
.
Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen einen 144-seitigen Antrag (18/5780) und eine 69-seitige Unterrichtung über das griechische Privatisierungsprogramm sowie den Vermögensentwicklungsplan (18/5788) vorgelegt.
.
Über den Antrag stimmt der Bundestag namentlich ab. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5789).
.
Zu Beginn der Sitzung gibt Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) eine 20-minütige Regierungserklärung ab, an die sich bis gegen 12.05 eine Aussprache sowie die Abstimmung anschließt.
[…]
Deutscher Bundestag
.
.
Sitzungseröffnung
118. Sitzung vom 18.06.2015 | 09:00:52 Uhr | Dauer: 00:01:43
.
Schäuble, Dr. Wolfgang, Bundesminister der Finanzen
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 09:03:22 Uhr | Dauer: 00:22:03
.
Gysi, Dr. Gregor (Die Linke)
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 |  09:25:25 Uhr | Dauer: 00:15:22
.
Oppermann, Thomas (SPD)
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 09:40:47 Uhr | Dauer: 00:10:30
.
Hofreiter, Dr. Anton (B90/Grüne)
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 09:51:17 Uhr | Dauer: 00:10:02
.
Kauder, Volker (CDU/CSU)
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 10:01:19 Uhr | Dauer: 00:10:53
.
Schneider (Erfurt), Carsten (SPD)
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 10:12:12 Uhr | Dauer: 00:11:48
.
Lötzsch, Dr. Gesine (Die Linke)
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 10:24:00 Uhr | Dauer: 00:05:10
.
Hasselfeldt, Gerda (CDU/CSU)
– Direktmandat – Bundestagswahlkreis: Fürstenfeldbruck
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 10:29:10 Uhr | Dauer: 00:12:23
.
Kindler, Sven-Christian (B90/Grüne)
– Landesliste Niedersachsen
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 10:41:33 Uhr | Dauer: 00:10:39
.
Spinrath, Norbert (SPD)
– Landesliste Nordrhein-Westfalen
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 10:52:12 Uhr | Dauer: 00:06:48
.
Sarrazin, Manuel (B90/Grüne)
– Landesliste Hamburg
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 10:59:00 Uhr | Dauer: 00:04:02
.
Brinkhaus, Ralph (CDU/CSU)
– Direktmandat Bundestagswahlkreis: Gütersloh
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 11:03:02 Uhr | Dauer: 00:10:06
.
Barchmann, Heinz-Joachim (SPD)
– Landesliste – Bundestagswahlkreis: Helmstedt-Wolfsburg
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 11:13:08 Uhr | Dauer: 00:04:42
.
Stübgen, Michael (CDU/CSU)
– Direktmandat – Bundestagswahlkreis: Elbe-Elster/Oberspreewald-Lausitz II (neu Wahlkreis 65)
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 11:17:50 Uhr | Dauer: 00:10:58
.
Kahrs, Johannes (SPD)
– Direktmandat – Bundestagswahlkreis: Wahlkreis Hamburg-Mitte
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 11:28:48 Uhr | Dauer: 00:07:39
.
Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU)
– Direktmandat – Bundestagswahlkreis: Rheingau-Taunus – Limburg
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 11:36:27 Uhr | Dauer: 00:06:19
.
Rehberg, Eckhardt (CDU/CSU)
– Direktmandat – Bundestagswahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 11:42:46 Uhr | Dauer: 00:10:24
.
Nüßlein, Dr. Georg (CDU/CSU)
– Direktmandat – Bundestagswahlkreis: Neu-Ulm
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 11:53:10 Uhr | Dauer: 00:01:54
.
Lammert, Prof. Dr. Norbert, Bundestagspräsident
TOP 1 Regierungserklärung Stabilitätshilfe für Griechenland
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 11:55:04 Uhr | Dauer: 00:15:08
.
Lammert, Prof. Dr. Norbert, Bundestagspräsident
TOP Sitzungsende
118. Sitzung vom 19.08.2015 | 12:10:12 Uhr | Dauer: 00:00:32
.
.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS:
.
abgegebene Stimmen: 585
JA-Stimmen: 454
NEIN-Stimmen: 113
Enthaltungen: 18

Der Soli soll sinken

Einigung der Unionsführung: Der Soli soll sinken
.
Der Solidaritätszuschlag bringt dem Bund 15 Milliarden Euro jährlich.
Merkel, Seehofer und Schäuble wollen ihn von 2020 an schrittweise abbauen. Ob die SPD zustimmt, ist noch offen.
[…]
Claus Hulverscheidt / Robert Roßmann, Süddeutsche Zeitung
.
.
Anmerkung
Die zu erwartende Diskussion wird sicher spannend, da einige Bundesländer wie bspw. NRW den Soli für dringend notwendige Infrastruktur-Finanzierungen einsetzen wollen.
Vermutlich ist davon auszugehen, dass dieses Thema auch in die andauernden Diskussionen um den Länderfinanzausgleich eingehen werden.
Sollte des Soli also tatsächlich abgebaut werden, was aus Sicht der Steuerzahler durchaus gerechtfertigt erscheint, könnte das staunende Publikum vielleicht schon bald von kreativen Ideen, wie etwa einem Aufschlagsrecht der Bundesländer auf die Einkommensteuer, hören … einen Traum, der dem baden-württembergische MP Kretschmann unterstellt wird.
Schau-mer-mal !
.
Ihr Oeconomicus
.
.
follow-up, 06.03.2015
.
Schäuble’s Plan B
Im Streit um den „Soli“ hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Plan B aus dem Hut gezogen.
Demnach sollen die Länder unabhängig vom Solidaritätszuschlag ab 2020 eine Finanzspritze aus dem Bundes-Etat von bis zu sieben Milliarden Euro jährlich erhalten.
[…]
Birgit Marschall und Eva Quadbeck – Rheinische Post
.
.
follow-up, 04.03.2015
.
Wie die Union den „Soli“ beerdigt
Geheimnisvoll sprach CSU-Chef Horst Seehofer beim Politischen Aschermittwoch [ab Min. 31:23] in Passau von den „schönsten Terminen“, die er mit der Bundeskanzlerin habe. Das seien diejenigen, die nie bekannt würden, weil dabei das „wirklich Wichtige besprochen“ werde.
Warum er es dann vor Tausenden von CSU-Anhängern herausstellte, wird nun klarer:
Er muss kurz zuvor Angela Merkel davon überzeugt haben, die Variante von Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für die Zukunft des Solidaritätszuschlages aus dem Weg zu räumen.
Ein unerwarteter Erfolg für den Bayern, dem es schwer gefallen sein dürfte, diesen nicht umgehend hinauszuposaunen.
[…]
Birgit Marschall und Eva Quadbeck – Rheinische Post
.

Entstand die griechische Reform-Agenda mit Hilfe eines Ghostwriters ?

Entstand die griechische Reform-Agenda mit Hilfe eines Ghostwriters ?
.
Unter Bezugnahme auf einen PDF-Leak kommt zerohedge zu der Annahme, dass besagtes draft aus der Feder von Declan Costello, einem Ökonomen aus dem Directorate General for Economic and Financial Affairs of the European Commission stammen könnte.
.

.
Damit wären die zeitlichen Unstimmigkeiten hinsichtlich des verzögerten Eintreffens der Agenda hinreichend erklärt.
Wir erinnern uns, aus dem griechischen Finanzministerium war zu hören, dass der erste Entwurf des Reformplanes am Montag um die Mittagszeit nach Brüssel abgeschickt wurde, worauf es im Verlauf des Nachmittags eine Telefonkonferenz gegeben habe.
Nach dieser tel. Abstimmung soll das Papier nochmals modifiziert worden sein.
.
Offenbar waren weder EZB noch IMF in die externe Revision des Papiers eingebunden, was zu einigen semantischen Irritatinen führte. So twitterte Peter Spiegel (Financial Times)

„IMF not on board with approval of Greece list“

und veröffentlichte dazu einen Brief von Christine Lagarde an Jeroen Dijsselbloem, in welchem sie reklamierte, die Angaben seien ‚NOT VERY SPECIFIC‘ und somit sei das bailout proposal ‚INSUFFICIENT‘ und damit keine Grundlage für den IMF, die erwarteten Hilfszahlungen freizugeben.
.
Mario Draghi reklamierte in einem Schreiben an Dijsselbloem:

„We note that the commitments outlined by the authorities differ from existing programme commitments in a number of areas“

und bewertete die Reform-Agenda als tragfähiger Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Abschluss der Überprüfung.
.
Dabei räumte er ein, dass es der griechischen Regierung nicht möglich gewesen sei, konkrete Vorschläge und Zusagen auszuarbeiten, die von den Institutionen im Hinblick auf Wachstum, öffentliche Finanzen und Finanzstabilität bewertet werden können.
.
Draghi wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die von der griechischen Regierung dargelegten Verpflichtungen in einer Reihe von Bereichen von den bestehenden Programmzusagen abweichen und forderte mit Nachdruck dazu auf,  zur Stabilisierung der Zahlungskultur rasch zu handeln und auf entgegengesetzte unilaterale Schritte zu verzichten.
.
Es darf davon ausgegangen werden, dass diese teilweise irritierenden Sachverhalte die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei ihrer Abstimmung am kommenden Freitag nicht davon abhalten werden, die zustimmenden Beschlüsse für weitere Finanzhilfen zugunsten Griechenlands und der Verlängerung der Stabilitätshilfen zu erteilen.
.
Sollte die vorliegende Reform-Agenda von der griechischen Regierung tatsächlich umgesetzt werden, dürften so manche Hoffnungen bei der Bevölkerung schwinden und das bisherige goodwill für Syriza, Tsipras und Varoufakis erheblich erschüttern.
.
Ihr Oeconomicus
.
Quellen und Ergänzungen:
.
zerohedge
.
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen – 2015/0170497 – vom 24. Februar 2015
.
  • Anlagen: 10 (jeweils Original und deutsche Arbeitsübersetzung)
.
  • Anlage 1 – Erklärung der Eurogruppe vom 24. Februar 2015
  • Anlage 1a – deutsche Arbeitsübersetzung
  • Anlage 2 – Erste Liste mit Reformmaßnahmen Griechenlands
  • Anlage 2a – deutsche Arbeitsübersetzung
  • Anlage 3 – Schreiben des Internationalen Währungsfonds zur Liste Griechenlands
  • Anlage 3a – deutsche Arbeitsübersetzung
  • Anlage 4 – Schreiben der Europäischen Kommission zur Liste Griechenlands
  • Anlage 4a – deutsche Arbeitsübersetzung
  • Anlage 5 – Schreiben des Präsidenten der EZB zur Liste Griechenlands
  • Anlage 5a – deutsche Arbeitsübersetzung
.
Deutscher Bundestag
.
.
update by Tyler Durden, zerohedge
.
About The Authorship Of The Infamous „Greek Reforms“ Memo
.