Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit
Veröffentlicht: 23. Januar 2021 Abgelegt unter: BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Infektionsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz - IfSG, Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit CoVid-19, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel | Tags: Abstandsregel, Arbeitsmedizinische Prävention, Arbeitsschutzstandards, Arbeitsschutzunterweisungen, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Berücksichtigung psychischer Belastungen, Dienstreisen und Besprechungen, Gefährdungsbeurteilung, Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle, Homeoffice als Form mobiler Arbeit, Kantinen und Pausenräume, Kurzzeitkontakte, Lüftung, Medizinische Gesichtsmasken, Mund-Nase-Bedeckung, Sanitärräume Hinterlasse einen KommentarNeue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.
Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt.
Die enthaltenen Maßnahmen der Arbeitsschutzregel richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.
Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.
Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.
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„SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ (Fassung 20.8.2020):
AR-CoV-2
Aigner: „Geschichte vom gut ausgebildeten Flüchtling stimmt nicht“
Veröffentlicht: 18. September 2015 Abgelegt unter: Andrea Nahles, SPD (Ministerin seit 17.12.2013 - im Amt), Bildungs- und Ausbildungsniveau von Asylbewerbern, Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie - Ilse Aigner | Tags: Dr. Dieter Zetsche, Fachkräftemangel 4 KommentareAigner: „Geschichte vom gut ausgebildeten Flüchtling stimmt nicht“
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Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat starke Zweifel, dass die Flüchtlinge zur Linderung des Fachkräftemangels in Deutschland beitragen können.
„Die Geschichte vom gut ausgebildeten Flüchtling stimmt nicht“
sagte die CSU-Politikerin der „Passauer Neuen Presse„.
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Über ein Drittel habe nur eine Grundschul- oder gar keine Schulbildung und es werde immer deutlicher, dass Flüchtlinge bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels nur sehr begrenzt helfen könnten.
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Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass nicht einmal jeder Zehnte Flüchtling die Voraussetzungen mitbringe, um direkt in eine Arbeit oder Ausbildung vermittelt zu werden.
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Offenbar waren Herrn Dr. Dieter Zetsche solche Erkenntnisse nicht hinreichend präsent, als er gerade erst so treuherzig davon sprach, dass die aktuelle Zuwanderung die Grundlage für ein neues Wirtschaftswunder in Deutschland bilden könne.
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