Thüringische Landesregierung bestätigt finanzielle Unterstützung für Teilnehmer von Gegendemonstrationen

Thüringische Landesregierung bestätigt finanzielle Unterstützung
für Teilnehmer von Gegendemonstrationen
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Kleine Anfrage
des Abgeordneten Jörg Henke (AfD)
vom 07. Juli 2015
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Zuschüsse aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechtsextremistischen Aufmärschen
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Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
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Herr Abgeordneter Björn Höcke sagte in der 13. Sitzung des Plenums der 6. Wahlperiode am 30. April 2015:
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„Es gibt Projekte in diesem Programm für Toleranz, Weltoffenheit und Demokratie,
die finanzieren Fahrten zu Gegendemonstrationen.“
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Daraufhin stellte Herr Abgeordneter Tischner eine inzwischen beantwortete Kleine Anfrage, aus der hervorgeht, dass Fahrten zu Gegendemonstrationen, wie von Herrn Höcke bereits dargestellt, aus den Mitteln des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit finanziert wurden.
Eine Pressediskussion kam in Gang und Frau Ministerin Klaubert rechtfertigte die Förderung der Fahrten als „Interventionsmaßnahme“ im „Kampf gegen Rechts“.
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Ich frage die Landesregierung:
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  1. Mit welchen Fördersummen wurden die aufgelisteten Fahrten (Anlage der Beantwortung der Kleinen Anfrage 304 des Abgeordneten Tischner (CDU), 24. Juni 2015) jeweils gefördert?
  2. Wann fanden die als Anlass erwähnten Demonstrationen (Anlage der Beantwortung der Kleinen Anfrage 304 des Abgeordneten Tischner, 24. Juni 2015) jeweils statt?
  3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach Teilnehmer der geförderten Fahrten bei Gegendemonstrationen gewalttätig wurden oder Landfriedensbruch begingen?
    Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Strafanzeigen gegen die Teilnehmer der geförderten Fahrten wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruch gestellt?
    In wie vielen Fällen kam es zu Strafanzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Demonstrationsfreiheit als bürgerschaftliches, nichtstaatliches und vom Staat unabhängiges Recht vor dem Hintergrund der staatlichen Förderung von Fahrten zu Gegendemonstrationen? Sieht die Landesregierung durch Staatsförderung ein faktisches Unterlaufen dieses Rechts?
    Wenn nein, warum nicht?
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Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
mit Schreiben vom 20. August 2015 wie folgt beantwortet:
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Zu 1. und 2.:
Die erbetenen Angaben können der Anlage entnommen werden.
Zu 3.:
nein
Zu 4.:
Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, grundgesetzliche Regelungen zu bewerten.
Ein „faktisches Unterlaufen dieses Rechts“ wird nicht gesehen. Durch die Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Kräfte bei Demonstrationen gegen Rechtsextremismus wird das Demonstrationsrecht ermöglicht und nicht eingeschränkt.
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In Vertretung
Ohler
Staatssekretärin
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Quelle einschl. Anlage
Thüringer Landtag
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Anmerkung
Im Zusammenhang mit diesen Vorgängen stellt sich die Frage, ob eine links geführte Landesregierung, die sich solche Mätzchen erlaubt, nicht längst die politische und demokratische Satisfaktionsfähigkeit verspielt hat.
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Ihr Oeconomicus
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