Thüringische Landesregierung bestätigt finanzielle Unterstützung für Teilnehmer von Gegendemonstrationen
Veröffentlicht: 21. August 2015 Abgelegt unter: Bildung, Jugend und Sport - Birgit Klaubert, Christian Tischner MdL (CDU), Jörg Henke MdL (AfD), Kleine Anfragen (6 Wahlperiode), Merkzettel, Thüringer Landtag, Zuschüsse zu Gegendemonstrationen | Tags: Drucksache 6/946, Kleine Anfrage 304, Kleine Anfrage 370 Hinterlasse einen KommentarThüringische Landesregierung bestätigt finanzielle Unterstützung
für Teilnehmer von Gegendemonstrationen
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Kleine Anfrage
des Abgeordneten Jörg Henke (AfD)
vom 07. Juli 2015
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Zuschüsse aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechtsextremistischen Aufmärschen
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Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
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Herr Abgeordneter Björn Höcke sagte in der 13. Sitzung des Plenums der 6. Wahlperiode am 30. April 2015:
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„Es gibt Projekte in diesem Programm für Toleranz, Weltoffenheit und Demokratie,
die finanzieren Fahrten zu Gegendemonstrationen.“
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Daraufhin stellte Herr Abgeordneter Tischner eine inzwischen beantwortete Kleine Anfrage, aus der hervorgeht, dass Fahrten zu Gegendemonstrationen, wie von Herrn Höcke bereits dargestellt, aus den Mitteln des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit finanziert wurden.
Eine Pressediskussion kam in Gang und Frau Ministerin Klaubert rechtfertigte die Förderung der Fahrten als „Interventionsmaßnahme“ im „Kampf gegen Rechts“.
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Ich frage die Landesregierung:
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Mit welchen Fördersummen wurden die aufgelisteten Fahrten (Anlage der Beantwortung der Kleinen Anfrage 304 des Abgeordneten Tischner (CDU), 24. Juni 2015) jeweils gefördert?
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Wann fanden die als Anlass erwähnten Demonstrationen (Anlage der Beantwortung der Kleinen Anfrage 304 des Abgeordneten Tischner, 24. Juni 2015) jeweils statt?
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Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach Teilnehmer der geförderten Fahrten bei Gegendemonstrationen gewalttätig wurden oder Landfriedensbruch begingen?
Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Strafanzeigen gegen die Teilnehmer der geförderten Fahrten wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruch gestellt?
In wie vielen Fällen kam es zu Strafanzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt? -
Wie bewertet die Landesregierung die Demonstrationsfreiheit als bürgerschaftliches, nichtstaatliches und vom Staat unabhängiges Recht vor dem Hintergrund der staatlichen Förderung von Fahrten zu Gegendemonstrationen? Sieht die Landesregierung durch Staatsförderung ein faktisches Unterlaufen dieses Rechts?
Wenn nein, warum nicht?