VGH München: Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen psychischer Erkrankung

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VGH München:
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen psychischer Erkrankung
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Titel:
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen psychischer Erkrankung
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Normenketten:
VwGO § 80 Abs. 5
AsylG § 3, § 4 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2
AufenthG § 11 Abs. 7, § 60 Abs. 7
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 19a
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Tenor
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I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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Gründe:
[…]
VG München
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