Trotz Impfung: Corona-Tote in Pflegeheimen – Ärztin spricht Phänomen an
Veröffentlicht: 23. Januar 2021 Abgelegt unter: † Mortalitätsrate / infection fatality rate, Bewertungen zum Impfgeschehen, COVID-19-Pandemie, Impfstoff-Wirksamkeit, Landkreis Miesbach (Landrat: Wolfgang Rzehak -B90/Die Grünen - seit 30.03.2014 im Amt), Landkreis Starnberg, Schutzimpfung - Vaccination, schwerwiegende Impfreaktionen - serious vaccine side effects Hinterlasse einen KommentarTrotz Impfung:
Corona-Tote in Pflegeheimen – Ärztin spricht Phänomen an
In einer Seniorenresidenz im Kreis Miesbach, Oberbayern, starben sieben Bewohner an oder mit COVID-19 – trotz Impfung. Ein weiterer Bewohner verstarb im selben Zusammenhang ohne Impfung. Sie gehörten zu einer Gruppe von 41 Corona-Infizierten in dem Heim, darunter 34 Geimpfte.
Seltsames Phänomen
Seit Beginn der Impfungen gab es dem Bericht nach auch in anderen bayerischen Pflegeheimen Corona-Ausbrüche. Im Kreis Starnberg hätten sich in einem Heim 41 Menschen infiziert, 18 seien gestorben.
Die für das Heim zuständige Pandemie-Ärztin Alexandra Schöneberger-Lindl sprach von einer besonderen Entdeckung: „Es gab Schwerkranke, die sich wie der Phönix aus der Asche erholt haben.“ Andere hätten bei der Visite noch einen soliden Eindruck gemacht, doch „15 Minuten später lagen sie tot im Bett“, so die Ärztin.
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Quelle
Anmerkung:
Frau Dr. med. Schöneberger-Lindl wird als „Pandemie-Ärztin“ vorgestellt.
Da es offenbar weder diese Berufsbezeichnung noch eine entsprechende Ausbildung zu einem „imaginären Facharzt für Pandemie“ gibt, mag man diese Redewendung entweder als sprachschurkische Fehlleistung, zumindest jedoch als grenzwertig betrachten.
Wer nur ein wenig recherchiert (z.B. Weise Liste) wird fündig:
Frau Dr. med. Alexandra Schöneberger-Lindl wird als Allgemein-Medizinerin, Hausärztin mit Komepetenzen zu Akupunktur, Chirotherapie, Palliativmedizin und Naturheilverfahren geführt.
VG Ansbach: Kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Eintritts in das Kirchenasyl
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebehemmnis: Kirchenasyl, Abschiebung/Rückführung, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Dublin III-Verordnung, FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen zu Asylverfahren, Rechtsgrundlagen der Asylpolitik, Verwaltungsgericht Ansbach | Tags: Verordnung Nr. 604/213 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) Ein Kommentar.
VG Ansbach:
Kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Eintritts in das Kirchenasyl
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Leitsätze:
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1
Einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Abschiebungsanordnung des Bundesamtes fehlt das erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn der Asylbewerber sich im Kirchenasyl der staatlichen Gewalt entzieht. (redaktioneller Leitsatz)
2
Das Kirchenasyls ist einem „Untertauchen“ in aufenthaltsmäßiger Hinsicht gleichzusetzen, weil sich der Asylbewerber der staatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht unterordnet, sondern bewusst und gerade solange entzieht, bis die Überstellungsfrist nach der Dublin III-VO abgelaufen ist. (redaktioneller Leitsatz)
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Tenor
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I.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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Gründe:
[…]
VG Ansbach, Beschluss v. 07.12.2016 – AN 14 S 16.50339
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Anmerkung:
Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber gab 2003 ein „juristisches Glaubensbekenntnis“ ab:
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„Kirchenasyl ist kein Bruch geltender Gesetze, sondern ein Dienst am Rechtsstaat.“
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Um den vermeintlichen Vorwurf, er könnte wie ein Pharisäer geredet haben, nicht erst entstehen zu lassen, hätte Huber im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wohl besser etwas sinnstiftendes getan, z.B. einen signifikanten Teil seiner Alimentierung zu Lasten aller Steuerzahler für Obdachlose zu spenden!
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierend:
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29.08.2016
Streit um Kirchenasyl – die Debatte
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25.02.2015
Kirchenasyl – Rechtsbruch oder Akt der Barmherzigkeit?
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Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft
Asyl in der Kirche:
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Erstinformation
Das »Kirchenasyl« steht in einer jahrhundertealten Schutztradition, aus der heraus es sich in den letzten drei Jahrzehnten zu einer Art Institution entwickelt hat, die dann eingreift, wenn Abschiebung in Gefahrensituationen droht.
Das erste Kirchenasyl wurde im Jahr 1983 in Berlin gewährt. 1994 wurde die BAG Asyl in der Kirche e.V. gegründet.
Dieses zugegeben kleine Schutzelement hat mehreren tausenden Menschen das Leben gerettet, hat innerhalb der verfassten Kirche Anstöße gegeben, hat Umkehr ermöglicht, hat Stellungnahmen herausgefordert.
Viele Gemeinden haben in der Flüchtlingssolidarität Stärkung erfahren.
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Diese kurze Erstinformation möchte Gemeinden ermutigen, das Thema „Kirchenasyl“ theologisch und pragmatisch zu durchdenken.
Sie soll außerdem dann, wenn schnelles solidarisches Handeln gefragt ist, eine Hilfestellung bieten. Dabei hat jedes »Kirchenasyl« seinen eigenen Verlauf und seine lokalen Besonderheiten.
Die hier gegebenen Hinweise sind nicht als starres Regelwerk zu verstehen, sondern spiegeln zahlreiche Praxiserfahrungen wieder:
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Allgemeine Informationen
Was ist „Kirchenasyl“?
Wer berät die Gemeinde?
Was wird von der Gemeinde erwartet?
Was wird von der Gemeinde nicht erwartet?
Wie wird das „Kirchenasyl“ finanziert?
Wie lange dauert ein „Kirchenasyl“?
Wird ein „Kirchenasyl“ öffentlich gemacht?
Ist das „Kirchenasyl“ eine erfolgversprechende Aktion?
Gibt es rechtliche Konsequenzen für die Gemeinde?
Wie stehen die Kirchenleitungen zum „Kirchenasyl“? -
Dublin III und Kirchenasyl
Was ist Dublin III?
Warum Kirchenasyl in diesen Fällen?
Unverzügliche Meldung an die Behörden
Es braucht ein gerechtes Aufnahme- und Verteilungssystem von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union
Was es für ein Kirchenasyl bedarf -
Bedingungen für ein »Kirchenasyl«
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Hinweise zur Durchführung
Beratung
Unterbringung
Materielle Ressourcen
Krankenbehandlung
Kinderbetreuung
Rechtliche Begleitung
UnterstützerInnenkreis
Öffentlichkeitsarbeit
Gemeindeleben
Dauer
Beendigung des „Kirchenasyls“
Nachbereitung -
Leitgedanken des »Kirchenasyls«
VGH München: Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebe-Hemmnis: Konvertierung zum Christentum, Abschiebung/Rückführung, Artikel 60 Abs. 7 Satz 1 (Abschiebungsverbot), Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen Hinterlasse einen Kommentar.
VGH München:
Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
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Leitsätze:
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Es gibt keine Erkenntnisse dahingehend, dass einem allein aus formalen bzw. asyltaktischen Gründen zum christlichen Glauben Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran allein wegen des formalen Glaubenswechsels oder wegen seiner bisherigen religiösen Betätigung in Deutschland eine asylrechtlich relevante und/oder abschiebungsrelevante Verfolgung drohen könnte (vgl. VGH München BeckRS 2015, 56145). (redaktioneller Leitsatz)
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Wird in einem Urteil auf ein anderes Urteil als bestätigender Beleg für die eigene Würdigung hingewiesen, unterliegt die Bezugnahme nicht den besonderen Anforderungen des § 108 Abs. 2 VwGO (ebenso BVerwG BeckRS 2014, 49494). (redaktioneller Leitsatz)
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(Vorinstanz:
VG Bayreuth Beschluss vom 11.08.2016B 2 K 16.30837)
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Tenor
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I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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Gründe:
[…]
VGH München, Beschluss v. 07.11.2016 – 14 ZB 16.30380
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korrespondierend:
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22.09.2016
Vom Islam zum Christentum – Flüchtlinge konvertieren
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06.05.2016
Massentaufe: Wenn Flüchtlinge Christus entdecken
Gleich 80 Flüchtlinge ließen sich in Hamburg in einer Massentaufe das Sakrament erteilen – sie konvertierten vom Islam zum Christentum.
Schnell regt sich der Verdacht: Sie wollen bloß Asyl erschleichen.
[…]
Ellen Ivits – STERN
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26.02.2016
Wenn Flüchtlinge zu Christen werden – wahrer Glaube oder Asyltrick?
Hunderte Flüchtlinge aus Afghanistan, dem Irak oder Syrien konvertieren vom Islam zum Christentum. Die Sorge: Die Taufe könnte bloß dazu dienen, Asyl zu erschleichen. Doch ein Glaubenswechsel ist gar nicht so einfach.
[…]
Ellen Ivits – STERN
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VGH München: Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen psychischer Erkrankung
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Artikel 11 Abs. 7 (Einreise- und Aufenthaltsverbot), Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen zu Asylverfahren, Rechtsgrundlagen der Asylpolitik, Verwaltungsgericht München | Tags: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Hinterlasse einen Kommentar.
VGH München:
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen psychischer Erkrankung
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Titel:
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen psychischer Erkrankung
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Normenketten:
VwGO § 80 Abs. 5
AsylG § 3, § 4 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2
AufenthG § 11 Abs. 7, § 60 Abs. 7
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 19a
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Tenor
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I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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Gründe:
[…]
VG München
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VG Augsburg: Widerruf eines Abschiebungsverbotes eines alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrers
Veröffentlicht: 31. Dezember 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Artikel 60 Abs. 7 Satz 1 (Abschiebungsverbot), Asyl- und Flüchtlingspolitik, Asyl-Politik, AufenthG - Aufenthaltsgesetz, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), FREISTAAT BAYERN, Gerichtsentscheidungen, Rechtsgrundlagen der Asylpolitik, Verwaltungsgericht Augsburg Hinterlasse einen Kommentar.
VG Augsburg:
Widerruf eines Abschiebungsverbotes eines alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrers
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Titel:
Widerruf eines Abschiebungsverbotes eines alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrers
Normenketten:
AsylG § 73 Abs. 3, § 73c Abs. 2, Abs. 3
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
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Leitsätze:
1
Trotz der schlechten Versorgungslage in Afghanistan muss ein alleinstehender arbeitsfähiger männlicher Rückkehrer nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, alsbald nach seiner Rückkehr in eine extreme Gefahrenlage zu geraten, die eine Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich als unzumutbar erscheinen ließe. (redaktioneller Leitsatz)
2
Für einen jungen gesunden Mann ist es in einer größeren afghanischen Stadt auch abseits der Herkunftsprovinz möglich, das Existenzminimum zu sichern. (redaktioneller Leitsatz)
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Tenor
[…]
Tatbestand
[…]
Entscheidungsgründe
[…]
VG Augsburg, Urteil v. 28.11.2016 – Au 5 K 16.31710
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Anmerkung:
Vielleicht sollten sich die einschlägige Asylindustrie einschließlich gewisser Kirchenfürsten die Leitsätze des Verwaltungsgerichts hinter die Ohren schreiben … auch dann, wenn es das so sorgsam aufgebaute und gepflegte ‚mitleidige‘ Geschäftsmodell bedroht.
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Ihr Oeconomicus
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Asylbewerber schlägt zwei Holzkirchnerinnen zu Boden
Veröffentlicht: 16. November 2016 Abgelegt unter: Abschiebung/Rückführung, Asyl- Integration- und Migrationsdebatten, Flüchtlingskriminalität, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (Landrat: Wolfgang Rzehak -B90/Die Grünen - seit 30.03.2014 im Amt) Hinterlasse einen Kommentar.
Asylbewerber schlägt zwei Holzkirchnerinnen zu Boden
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Ein Pakistani attackierte eine Holzkirchnerin (20) in der Marienpassage. Eine andere Holzkirchnerin (54) wollte helfen – und wurde von ihm niedergeschlagen.
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Inzwischen ist klar, warum man den Pakistani nicht schon früher festgenommen hat.
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Die Polizei Holzkirchen berichtet:
[…]
Weitere herbeieilende Passanten konnten weitere Übergriffe verhindern und den Täter in die Flucht schlagen. Dank einer vorhandenen Täterbeschreibung konnte der Mann binnen weniger Minuten von Zivilkräften der Polizeiinspektion Holzkirchen noch in Tatortnähe festgenommen werden.
Bei seiner Überprüfung wurde festgestellt, dass der Mann polizeilich gesucht wurde. Der Täter wurde wegen einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe noch am gleichen Tag in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
[…]
Merkur
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Anmerkung:
Ich weiß jetzt nicht, ob man den Justizbehörden dazu gratulieren muss, dass der Täter nunmehr in einem Hotel der JVA-Gruppe zu einem mutmaßlichen Tagessatz von 80,00 EUR reumütig darüber nachdenken kann, was er wohl falsch gemacht haben könnte.
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Ja, ich weiß, wir leben in einem Rechtsstaat.
Gleichwohl ist die Frage angebracht, warum man solche Kriminelle nicht sofort in einen Flieger setzt und in ihr Herkunftsland abschiebt .. selbstverständlich unter Streichung jeglicher finanzieller Ansprüche aus erlangten Aufenthaltsrechten.
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Abschiebung ? da geht es doch voran ! … ließ uns gerade die Jubelpresse wissen und bezog sich dabei auf Erklärungen des BMI. Demzufolge sind wohl bis September rund 20,000 Abschiebungen vorgenommen worden.
Bis Ende des Jahres könnten die Zahlen Schätzungen zufolge auf 26’500 steigen. So hoch wie seit 2003 nicht mehr! — wow!!
Am häufigsten würden illegale und abgelehnte Asylbewerber aus Westbalkanstaaten abgeschoben, heisst es. Albanien, der Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro machten fast drei Viertel aller Fälle aus.
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Leider vergaßen die einschlägigen Staatsdichter zu erwähnen, dass mehr als 500,000 Asylbewerber in Deutschland, deren Asylantrag abgelehnt wurde, noch immer in der sozialen Hängematte kuscheln, statt längst in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden.
Jüngst kritisierte der Chef der Polizeigewerkschaft in Deutschland, Rainer Wendt, die Haltung der Behörden zu Abschiebungen. Mit besonders scharfen Worten machte er deutlich, dass „Abschiebungen mutmaßlich durch eine Abschiebeverhinderungsindustrie verhindert werde„.
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Im Lichte dieser Hintergründe sollte den Wählerinnen und Wählern in Deutschland endlich bewusst werden, dass sie eine Trumpf in Händen halten, den sie im September 2017 bei der Bundestagswahl ausspielen können und sollten.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierend:
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04.11.2016
Koalitionsverhandlungen zu Integration und Flüchtlingen:
Abschiebung soll in Berlin zur Ultima Ratio werden
SPD, Linke und Grünen wollen die Flüchtlingspolitik komplett neu aufstellen. Nicht nur die Unterbringung der Geflüchteten war Thema in den Koalitionsverhandlungen, sondern auch die Abschiebepolitik. Gerade hier strebt man einen echten Kurswechsel an.
[…]
Verabredet haben die künftigen Koalitionspartner auch, dass sie das Thema Abschiebung anders angehen wollen. Die Grünen-Vorsitzende Bettina Jarasch sprach von einem Paradigmenwechsel. „Auch diese Koalition wird am Ende in Fällen, wo es nicht anders geht, abschieben müssen. Aber wir werden die Priorität auf freiwillige Rückführungen, auf unterstützte Rückkehr, setzen.
Das heißt, Abschiebung ist dann eben nur noch Ultima Ratio“.
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Außerdem, so Jarasch, werde es – wie unter Rot-Schwarz geschehen – keine Direktabschiebungen mehr aus Schulen, Jugendeinrichtungen oder Krankenhäusern geben. Familien sollen nicht mehr getrennt werden. Auch auf Bundesebene wollen sich SPD, Linke und Grüne für eine humanitäre Flüchtlingspolitik einsetzen. Laut Jarasch werde sich Berlin im Bundesrat für einen leichteren Familiennachzug einsetzen.
[…]
Nina Amin – rbb24
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Holzkirchen: Asylbewerber-Unterkunft geräumt
Veröffentlicht: 14. November 2016 Abgelegt unter: Erich-Kästner-Straße - Wohncontainer, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (Landrat: Wolfgang Rzehak -B90/Die Grünen - seit 30.03.2014 im Amt) Hinterlasse einen Kommentar.
Holzkirchen:
Asylbewerber-Unterkunft geräumt
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Die Container an der Erich-Kästner-Straße in Holzkirchen werden geräumt. Der Grund: Das Landratsamt hält dort einen Großputz für zwingend notwendig.
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Im Herbst 2014 zogen die ersten Asylbewerber in die Wohncontainer an der Erich-Kästner-Straße in Holzkirchen ein. Insgesamt haben dort gut 49 Bewohner Platz.
Momentan leben laut Birger Nemitz, Pressesprecher im Landratsamt Miesbach, dort 34 Personen.
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„Diese müssen bis Ende November ausziehen, senn die Container werden grundgereinigt“