Nachtragshaushalt für 2015 beschlossen
Veröffentlicht: 18. November 2015 Abgelegt unter: Asylpolitik, Senat | Tags: Nachtragshaushalt 2015 Hinterlasse einen KommentarNachtragshaushalt für 2015 beschlossen
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Der Bremer Senat hat einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr beschlossen. Knapp 30 Millionen Euro müssen zusätzlich zur ursprünglichen Haushaltsplanung für das Bundesland und die Stadt Bremen über Kredite finanziert werden. Die Bremische Bürgerschaft soll den Nachtragshaushalt in ihrer Dezember-Sitzung verabschieden.
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Insgesamt hat sich die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben in diesem Jahr im Vergleich zum beschlossenen Haushalt auf 215 Millionen aufgetürmt. Zu einem großen Teil liegt das an den Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen. Mehr als 10.000 Asylsuchende werden in diesem Jahr in Bremen erwartet.
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radio bremen
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Landessportbund will Turnhallen wieder nutzen
Veröffentlicht: 17. November 2015 Abgelegt unter: Turn- und Sporthallen | Tags: Landessportbund Hinterlasse einen KommentarLandessportbund will Turnhallen wieder nutzen
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Der Bremer Landessportbund will gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen vorgehen. Um dies zu erreichen, wurde eine Unterschriftenaktion gestartet. Der Landessportbund will, dass die Turnhallen geräumt werden, um wieder Vereinen und Schulen Platz zu bieten.
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„Bei aller Willkommenskultur fordern wir, die Sporthallen unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen.“
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radio bremen
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Beschlagnahme von Immobilien beschlossen
Veröffentlicht: 25. Oktober 2015 Abgelegt unter: Asylpolitik, Beschlagnahme von Gewerbeimmobilien via Polizeigesetz, Unterbringung von Refugees Hinterlasse einen KommentarBeschlagnahme von Immobilien beschlossen
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Leerstehende Gebäude sollen in Bremen künftig auch gegen den Willen der Eigentümer beschlagnahmt werden, um darin Flüchtlinge unterbringen zu können. Die Änderung des Polizeigesetzes wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschlossen.
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Die anderen Abgeordneten stimmten dagegen. Die Bremer Sozialbehörde hat vor allem Gewerbeimmobilien im Blick, die größer als 300 Quadratmeter sind, zum Beispiel ungenutzte Baumärkte oder Lagerhallen.
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Zwar will die Sozialbehörde zunächst das Gespräch mit den Immobilienbesitzern suchen. Wenn dies aber zu keiner Einigung führt und es keine anderen Möglichkeiten gibt, Flüchtlinge unterzubringen, sollen entsprechende Gebäude beschlagnahmt werden können. Allerdings nur, wenn die Behörden selbst nicht mehr genügend Plätze für Flüchtlinge bereitstellen können. Die Besitzer betroffener Gebäude bekommen im Nachhinein eine Entschädigung – aber keine normale Miete, die Höhe legt die Sozialbehörde fest.
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Privatwohnungen sollen nicht beschlagnahmt werden können, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Gesetz ausgeschlossen ist.
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Radio Bremen – 15.10.2015
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BremPolG-Inhaltsübersicht (Verkündungsstand: 20.10.2015)
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- Erster Teil Das Recht der Polizei
- 1. Abschnitt Aufgaben und allgemeine Vorschriften
- § 1 Aufgaben der Polizei
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 4 Ermessen, Wahl der Mittel
- § 5 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
- § 6 Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen
- § 7 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
- § 8 Verantwortlichkeit nach anderen Vorschriften
- § 9 Einschränkung von Grundrechten
- 2. Abschnitt Befugnisse
- 1. Unterabschnitt Allgemeine und besondere Befugnisse der Polizei
- § 10 Allgemeine Befugnisse
- § 11 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 11a Kontrollstellen
- § 11b Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 12 Vorladung
- § 13 Befragung und Auskunftspflicht
- § 14 Platzverweisung
- § 14a Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt
- § 15 Gewahrsam
- § 16 Richterliche Entscheidung
- § 17 Rechte bei Freiheitsentziehungen
- § 18 Dauer der Freiheitsentziehung
- § 19 Durchsuchung von Personen
- § 20 Durchsuchung von Sachen
- § 21 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
- § 22 Verfahren beim Betreten und bei der Durchsuchung von Wohnungen
- § 23 Sicherstellung
- § 24 Durchführung der Sicherstellung
- § 25 Verwertung, Einziehung, Vernichtung
- § 26 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses
- 2. Unterabschnitt Befugnisse zur Informationsverarbeitung
- § 27 Grundsätze der Datenerhebung
- § 28 Datenerhebung
- § 29 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen, an besonders gefährdeten Objekten, auf öffentlichen Flächen, zur Eigensicherung und durch automatische Kennzeichenerkennung
- § 30 Datenerhebung mit besonderen Mitteln und Methoden
- § 31 Polizeiliche Beobachtung
- § 32 Datenerhebung durch Observation
- § 33 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel
- § 34 Datenerhebung durch Vertrauenspersonen
- § 35 Datenerhebung durch den Einsatz verdeckt ermittelnder Personen
- § 36 Parlamentarische Kontrolle
- § 36a Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten, Zweckbindung
- § 36b Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken
- § 36c Allgemeine Regeln der Datenübermittlung
- § 36d Datenübermittlung innerhalb der Polizei
- § 36e Automatisiertes Abrufverfahren
- § 36f Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen, an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 36g Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, Bekanntgabe an die Öffentlichkeit
- § 36h Datenabgleich
- § 36i Datenabgleich mit anderen Dateien
- § 36j Dateibeschreibung
- § 36k Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
- 1. Unterabschnitt Allgemeine und besondere Befugnisse der Polizei
- 3. Abschnitt Vollzugshilfe
- 4. Abschnitt Zwang
- 5. Abschnitt Polizeiverordnungen
- 6. Abschnitt Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche
- § 56 Zum Schadensausgleich verpflichtende Tatbestände
- § 57 Schadensausgleich bei Vermögensschäden und bei Freiheitsentziehung
- § 58 Schadensausgleich bei Gesundheitsschäden
- § 59 Verjährung des Ausgleichsanspruches
- § 60 Ausgleichspflichtiger; Erstattungsansprüche
- § 61 Rückgriff gegen den Verantwortlichen
- § 62 Rechtsweg
- 1. Abschnitt Aufgaben und allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Organisation der Polizei
- 1. Abschnitt Polizeihoheit und Aufgabenverteilung
- 2. Abschnitt Polizeibehörden
- 3. Abschnitt Polizeivollzugsdienst
- § 70 Polizeivollzugsdienst des Landes
- § 71 Aufgaben der Polizei Bremen
- § 72 Aufgaben des Landeskriminalamts
- § 73 Vollzugspolizeiliche Aufgaben des Senators für Inneres und Sport
- § 74 Polizeivollzugsdienst der Stadtgemeinde Bremerhaven
- § 75 Unterstützung und gemeinsamer Einsatz
- § 76 Hilfspolizeibeamte
- § 77 Aufsicht über den Polizeivollzugsdienst
- 4. Abschnitt Zuständigkeiten
- Dritter Teil Die Kosten der Polizei
- Vierter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 84 Überleitung der Zuständigkeiten
- § 85 Weitergeltung von Polizeiverordnungen und anderen Rechtsvorschriften
- § 86 Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Nichtpolizeibehörden
- § 87 (Änderung von Landesgesetzen)
- § 87a (Übergangsvorschrift)
- § 88 (Inkrafttreten)
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Quelle:
Gesetzesportal Bremen/Beck-Online Datenbank.