Berliner Senat bereitet offenen Verfassungsbruch vor
Veröffentlicht: 12. November 2015 Abgelegt unter: ASOG (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung), Senatskanzlei im Büro des Regierenden Bürgermeisters, sozialer Sprengstoff: Wohnraum-Mangel, Wohnungsmarkt-Problematik | Tags: ASOG Artikel 36, Cave Idus Martias, Sebastian Czaja (Generalsekretärs der Berliner FDP) 13 Kommentarezur Einstimmung – Grundgesetz Artikel 13
.
(1) „Die Wohnung ist unverletzlich.“
(2) „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter,
bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe
angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“
[…]
Quelle:
Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes
.
.
Berliner Senat bereitet offenen Verfassungsbruch vor
.
Hinter vorgehaltener Hand wurde von der volldemokratischen Räuberbande im Berliner Senat schon häufiger darüber sinniert, zur Unterbringung von Flüchtlingen und (vielleicht auch) Obdachlosen leerstehende Wohnungen zu beschlagnahmen.
.
Zwischenzeitlich werden solche Begehrlichkeiten, die nach Einschätzungen des Generalsekretärs der Berliner FDP, Sebastian Czaja wie ein dreister Verfassungsbruch zu bewerten sind in der Senatskanzlei, also dem Büro des Regierenden Bürgermeisters offen diskutiert.
.
Mit dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) glaubt man in der Staatskanzlei auch den geeigneten Hebel gefunden zu haben.
Dessen Artikel 36 regelt, wann bisher die Polizei ohne richterlichen Beschluss in eine Wohnung eindringen kann, eine Vorgehensweise die eigentlich nur zur Abwehr von Gefahren und um Verbrechen zu verhindern erlaubt ist.
Einem intern diskutierten Vorschlag zufolge soll dieser Artikel nunmehr um einen weiteren Absatz bereichert werden, dessen Wortlaut wie folgt kolportiert wird:
.
„Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit zur Unterbringung von Flüchtlingen Grundstücke, Gebäude oder Teile davon ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung von Obdachlosigkeit erforderlich ist“