HARTZ IV Sanktionen verfassungswidrig !

HARTZ IV Sanktionen verfassungswidrig !
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Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des Gerichts. (Az: S 15 AS 5157/14).
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Die Menschenwürde wird verletzt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei einer Sanktion aufgrund der Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten die Menschenwürde verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Das Existenzminimum ist in der Verfassung verankert. Der Staat müsse demnach dafür Sorge leisten, dass das Existenzminimum zu jeder Zeit- also auch bei verpatzten Terminen oder abgelehnten Jobs- garantiert sei. Das gehöre zur Menschenwürde, die unantastbar sei, so das Gericht. Zudem sehen die Richter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
[…]
Quelle
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follow-up, 03.06.2015
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WIDERSPRUCH GEGEN SANKTIONEN EINLEGEN
Nach dem Urteil, dass die Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen, Widerspruch einlegen!
[…]
Quelle
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Die Hartz-IV-Diktatur

„Die Hartz-IV-Diktatur. Eine Arbeitsvermittlerin klagt an“
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Mit diesem Buch machte Inge Hannemann Furore. Inzwischen arbeitet die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene Hamburgerin in einer anderen Behörde. Aber ihr Kampf geht weiter – und bekommt nun auch eine politische Wendung.

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Auf altonabloggt.com schreibt sie einen Beitrag nach dem anderen. Zuletzt mokierte sich Inge Hannemann über die Ankündigung vom Chef der Bundesagentur für Arbeit Hans-Jürgen Weise, zurückhaltender mit Sanktionen gegenüber Hartz IV-Empfängern umzugehen:.

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„Wenn Herr Weise davon spricht, dass wir die Sanktionspraxis lockern müssen, ist das entweder die Jahres-PR oder Satire. Weil er bisher immer gegenteilig gesprochen hat. Er geht einfach in diesen Tenor rein „10 Jahre Hartz IV“ und die BA wird ja seit anderthalb Jahren regelmäßig kritisiert. Also muss er ja mal was anderes reden. Auf der anderen Seite habe ich mich gefreut, weil er mich ja damit bestätigt. Das ist für mich natürlich auch sehr gut!“
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Deutschlandfunk

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Kurzbeschreibung des Buches von Inge Hannemann

Viele Jahre lang arbeitete Inge Hannemann als Arbeitsvermittlerin, und ihr Engagement für die Kunden sorgte für Unmut bei Kollegen und Vorgesetzten. Hannemann weigerte sich, ohne Rücksicht auf die Lebensumstände Sanktionen zu verhängen oder sinnlose Weiterbildungen zu verordnen. Ihr Protest stieß auf taube Ohren, und Inge Hannemann ging an die Öffentlichkeit. Von da an wurden ihre Gespräche abgehört und ihr Arbeitsplatz durchsucht. Letztlich wurde sie freigestellt. In ihrem Buch deckt Inge Hannemann auf, was in den Jobcentern Deutschlands Tag für Tag geschieht, welche menschlichen Tragödien die Hartz-IV-Sanktionen auslösen – und wie teuer das unseren Staat zu stehen kommt.
Mit erschütternden Fallbeispielen und fundierten Reformvorschlägen.

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Amazon

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Anmerkung
Es erscheint unglaublich, mit welchem Grad an Unfähigkeit, Verlogenheit und gar vorsätzlichem Rechtsbruch sogenannte Kundenberater der Jobcenter gegen die zu betreuende Klientel vorgehen.
Ein Verhalten, bei welchem in Einzelfällen eine gewisse strafrechtliche Relevanz zu prüfen wäre und sich hoffentlich bitter rächen wird !
Sollte jemand über eigene Erfahrungen berichten wollen, werden entsprechende Information selbstverständlich streng vertraulich behandelt und auf Wunsch anonymisiert in entsprechenden Beiträgen publik gemacht.
Außerdem entsteht in Zusammenarbeit mit einigen Blogger-Kollegen eine umfassende Datei mit einer Namensliste besonders auffälliger ‚Kundenberater‘ und deren Dienststellen.
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Ihr Oeconomicus
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Bundesverfassungsgericht zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums:

Leitsätze

zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010

– 1 BvL 1/09 –

– 1 BvL 3/09 –

– 1 BvL 4/09 –

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
[…]
Bundesverfassungsgericht

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Kommentar zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts
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Das Urteil erklärt grundsätzlich jegliche Form von finanziellen Sanktionen (Leistungskürzung) für rechtswidrig und betrifft damit womöglich mehrere zehntausend Hartz-IV-Empfänger, die auf Grund welcher Umstände auch immer von Arbeitsämtern oder Job-Center mit Leistungskürzungen belegt worden sind.
Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern.
Dies sollte SCHRIFTLICH (am besten mit „Einschreiben“) mit der Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Eingangs des Schreibens geschehen, damit die betroffenen Dienststellen im Falle einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht behaupten können, dass sie angeblich nie etwas erhalten haben.
Denn mündlich -selbst in Gegenwart eigener Zeugen- abgegebene Erklärungen sind vor Gericht relativ wertlos.
Zugleich betrifft dieses Urteil indirekt auch alle Mitarbeiter von Arbeitsämtern oder Job-Center. Sie machen sich bei der Verhängung solcher rechtswidrigen Sanktionen bis 2010 rückwirkend wegen fahrlässiger Körperverletzung, ab sofort sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar und müssen sich dafür nach Strafanzeige mit verbundenem Strafantrag gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten.
Dabei gilt das rechtliche Grundsatzprinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Götz Bockmann – onlinezeitung

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HARTZ IV – Würde statt Härte
Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig
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Abgesehen davon, dass diese Sanktionen fast immer kontraproduktiv sind: Durch sie wird hunderttausendfach ein Versprechen gebrochen, das sich die Sozialgesetzgebung selbst auferlegt hat. „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“, heißt es im SGB II. Die Sanktionen konterkarieren diesen Grundsatz: Wenn die in voller Höhe gezahlte Leistung ein Leben in Würde ermöglichen soll, dann senkt jede Reduktion des Regelsatzes das Lebensniveau in Richtung „nackten Überlebens“. Und werden die Bezüge auf null gesetzt, so scheint nicht einmal mehr nacktes Überleben möglich. Eine solche Sanktionspraxis verträgt sich nicht mit dem als „absolut“ zu verstehenden Anspruch aus Artikel 1 des Grundgesetzes – die Würde des Menschen ist unantastbar.
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Arno Pollmann – Die Zeit

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korrespondierende Archivbeiträge
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29. Dezember 2012
Vom Mittelstand direkt nach Hartz IV
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03. März 2013
Nachhaltiges Wachstum .. bei den Transferleistungs-Empfängern
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12. Mai 2013
Warum Jobcenter die Leiharbeit puschen
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02. Dezember 2013
Es ist noch Suppe da, aber schon bald keine Klößchen mehr (!)
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16. Januar 2014
Tricksereien bei der Jobvermittlung
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03. Februar 2014
Die Weiterbildungsindustrie – Geschäfte mit dubiosen Maßnahmen
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07. Februar 2014
Jobcenter: Gelder versickern in Verwaltung
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16. Juni 2014
Erfolgreiche Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen
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02. Januar 2015
Leben im Suppenküchen-Staat – Zehn Jahre Hartz IV
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Leben im Suppenküchen-Staat – Zehn Jahre Hartz IV

Zehn Jahre nach Einführung der Hartz-IV-Reformen drängt die Linke auf einen „sozialpolitischen Neustart“ in Deutschland.

„Hartz IV ist eben nicht der Jobmotor, sondern ein Motor für die soziale Spaltung in diesem Land“,

sagte Linken-Chefin Katja Kipping am Freitag vor Journalisten in Berlin.

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Auf der einen Seite sei eine „Hartz-IV-Welt“ entstanden, ein „Fürsorge-Almosen-und-Suppenküchen-Staat“, in dem Menschen in eine geduckte Bittstellerhaltung gezwungen würden. Auf der anderen Seite hätten sich Siedlungen für Reiche und Superreiche herausgebildet, die sich von privaten Sicherheitsdiensten bewachen ließen.
[…]
taz


Jobcenter: Gelder versickern in Verwaltung

Geld fließt in Verwaltung statt an Arbeitslose

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Geldsorgen beim Jobcenter Ostholstein:
Dort können immer weniger Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Empfänger gefördert werden, weil immer mehr Geld in die Verwaltung fließt. Das sagte Geschäftsführer Karsten Marzian NDR 1 Welle Nord und bestätigte damit einen Bericht der „Lübecker Nachrichten„.
In diesem Jahr bekommt das Jobcenter 6,6 Millionen Euro – für Bewerbungstraining, Computerkurse oder Umschulungen für Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Empfänger. Das würde eigentlich auch ausreichen, meinte Marzian. Knapp ein Viertel der Fördergelder gibt die Behörde aber für die Verwaltung aus.

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Schleswig-Holstein Magazin – 07.02.2014 19:30 Uhr – [Video-Clip 2:28 Min]


Die Weiterbildungsindustrie – Geschäfte mit dubiosen Maßnahmen

Jahr für Jahr verschlingen diverse Bildungs- und Umschulungsprogramme Milliarden an Steuergeldern. Doch nur etwa jeder fünfte Erwerbslose findet anschließend tatsächlich einen neuen Job.
Nicht selten reiht sich Lehrgang an Lehrgang wie bei Heinz G. Der gelernte Maschinenbautechniker wurde vom Jobcenter zu Dutzenden Maßnahmen verdonnert und ist trotzdem seit 20 Jahren ohne Arbeit.

Qualifizierungen, Eingliederungen, Fortbildungen und Umschulungen sind ein lohnendes Geschäft. Etwa 17.000 Bildungsträger gibt es in Deutschland. Die Zahl der angebotenen Kurse ist unüberschaubar und insbesondere Qualität und Nutzen wenig kontrollierbar. Das gilt nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Erwerbstätige, die zielgerichtet mit dem Versprechen umworben werden, dass sich ihre Aufstiegschancen durch eine Weiterbildung wesentlich verbessern würden.

„Exakt — Die Story“ schaut hinter die Kulissen der Weiterbildungsindustrie, spricht mit Betroffenen, Experten und Insidern über Sinnlosmaßnahmen und Mogelpackungen. Es wird den Spuren von Bildungsträgern gefolgt, die Kursteilnehmer vor allem als billige Arbeitskräfte nutzen und Anbietern, die Millionen kassierten für Schulungen, die nie stattfanden.
Wann ist Weiterbildung wirklich sinnvoll? Woran krankt das System? Was ist die Alternative?
mdr

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Bildungsgutschein_Mehr Schein als Sein


Tricksereien bei der Jobvermittlung

Knapp 2,9 Millionen Arbeitslose gibt es momentan in Deutschland. So zumindest lauten die offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Denn tatsächlich sind 3,8 Millionen Menschen ohne Arbeit. Rund eine Million Arbeitslose verschwinden aus der Arbeitslosenstatistik, weil sie an einer sogenannten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen – und somit nicht als arbeitslos gezählt werden. Manchen Arbeitslosen bringen die Maßnahmen wenig. Den Rest des Beitrags lesen »


Es ist noch Suppe da, aber schon bald keine Klößchen mehr (!)


Bildrechte: gemeinfrei

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So in etwa dieses Bild hatte ich vor Augen (aus Gulliver in Lilliput) als ich diese Nachricht las:

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„Hartz IV“ – Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien

Landessozialgericht: Ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger europarechtswidrig

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat erneut in einem Berufungsverfahren über den Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) entschieden.

Die Kläger, eine rumänisches Familie mit einem Kind, wohnen seit 2009 in Gelsenkirchen und lebten zunächst von dem Erlös aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften und von Kindergeld. Das beklagte Jobcenter lehnte den im November 2010 gestellten Antrag mit der Begründung ab, Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergebe, könnten keine Grundsicherungsleistungen erhalten. Diesen im Gesetz enthaltenen Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch II) sieht der 6. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Martin Löns als europarechtswidrig an. Das Gericht hat das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen aufgehoben und die beantragten Leistungen zuerkannt. Es ist – insofern noch weitergehend als frühere Entscheidungen anderer Senate des Landessozialgerichts – der Auffassung, der Leistungsausschluss in dieser ausnahmslosen Automatik widerspreche dem zwischen den EU-Staaten vereinbarten gesetzlich wirksamen Gleichbehandlungsgebot (Art. 4 Verordnung EU 883/2004). Soweit die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38) den Mitgliedstaaten erlaube, einschränkende Regelungen zur Vermeidung von sogenanntem Sozialtourismus vorzusehen, sei dies nicht in dieser im Sozialgesetzbuch II enthaltenen unbedingten und umfassenden Form möglich. Die Richtlinie verlange eine bestimmte Solidarität des aufnehmenden Staates Deutschland mit den anderen Mitgliedstaaten. Das erfordere unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit Regelungen, wonach abhängig von den individuellen Umständen Leistungen im Einzelfall jedenfalls ausnahmsweise möglich sein müssen. In dieser Auffassung sieht sich der Senat durch die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt (EuGH Urteil vom 19.09.2013 C-140/12).

Wegen dieser Grundsatzfragen, die nicht nur die neuen Unionsbürger aus Rumänien und Bulgarien, sondern im Grundsatz alle EU-Bürger betreffen, hat der Senat die Revision zugelassen. (Urteil vom 28.11.2013 – L 6 AS 130/13).
Pressemitteilung des LSG

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Stellen wir uns einfach mal vor, dass wir alsbald 1 Mio arbeitssuchende EU-Mitbürger (gerne auch mehr) begrüßen dürfen. Bei € 1,000 Transferleistungen pro Monat reden wir ohne Administrationsaufwand über einen jährlichen Haushaltsaufwand von € 12 Mrd. … wohl bemerkt bei nur 1 Mio Reisewilligen !
Will man manchen Veröffentlichungen Glauben schenken, so haben ca. 20 Mio EU-Bürger aus Osteuropa bereits die Koffer gepackt und wer weiß, wie viele hoffnungsvollen Neubürger wir vielleicht demnächst mit einem herzlichen Willkommen aus der Ukraine im Land, wo Hartz IV und kommunal finanzierte Unterkünfte locken, begrüßen dürfen. Da solche Nachrichten sicher auch in den Südländern die Runde machen, könnte auch dort ganz plötzliche Reiselust entstehen.

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Sollten wir ein solches Szenario tatsächlich erleben, wird man sich wehleidig an einstmals gefüllte Fleischtöpfe erinnern, während man eine lauwarme Suppe ohne Klößchen löffelt … gelebte Solidarität im Welt-Sozial-Amt !
Wie es sich anfühlt, wenn ein kraftvoller Riese bewegungsunfähig erwacht, mag man in Jonathan Swifts Roman nachlesen.

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Ihr Oeconomicus

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Presse-Reaktionen

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FAZ: „Wir sind am Beginn einer neuen Migrationswelle“ (ohne Kommentar-Möglichkeit)

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Kommentar von FAZ-Wirtschaftredakteur Joachim Jahn (mit 143 zum Teil deutlichen Lesermeinungen)

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DWN: Alle EU-Ausländer haben in Deutschland Anspruch auf Hartz IV

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Archiv-Beitrag: „Wenn die Rumänen kommen …“