Ausbeutung in Deutschland !!

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Ausbeutung in Deutschland !!
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„Sklaven und Zwangsarbeiter gibt es bei uns nicht“, denken viele.
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Die Zustände in asiatischen Textilfabriken, auf den Kakao – und Kaffeeplantagen oder in den Käfigen von Shrimp-Fischern im Pazifik sind auch hierzulande inzwischen bekannt.
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Aber Sklaverei direkt vor unserer Haustür? Gibt es das? Und wenn ja: Profitieren wir etwa alle davon?
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Spurensuche in Deutschland nach Menschen, die wie Sklaven behandelt werden.
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Die Macher der Doku treffen auf Schlachtarbeiter, Pflegekräfte privater Haushalte, Frauen, die nach Deutschland verkauft und prostituiert wurden, und Flüchtlinge, die in Gefahr sind, Deutschlands nächste Schattenarbeiter zu werden.
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Es werden Formen von illegaler Beschäftigung beschrieben und anhand von Interviews mit Betroffenen, Helfern, Polizisten und Experten die Grenze zwischen schlecht bezahlten Jobs, Menschenhandel und moderner Sklaverei herausgearbeitet.
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Papst Franziskus hat den Menschenhandel als „eine schädliche Plage, unwürdig einer zivilen Gesellschaft“ bezeichnet und zur Abschaffung der Sklaverei gemeinsam mit Spitzenvertretern anderer Kirchen und Weltreligionen eine Erklärung unterzeichnet. Darin wird jede Form von Menschenhandel als Verbrechen gegen die Menschheit und als moderne Form der Sklaverei verurteilt, eingeschlossen Zwangsarbeit, Zwangsprostitution und Organhandel.
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Nach Einschätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation leiden weltweit 20,9 Millionen Menschen unter Zwangsarbeit. Hinzu kommen laut Hilfsorganisationen mehr als 100 Millionen Menschen, die in Sklaverei-ähnlichen Verhältnissen leben. Auch der Kinderhandel nimmt laut UNICEF weltweit zu.
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Und Europa?
500.000 Menschen seien hierzulande von Zwangsarbeit betroffen, so schätzt der Europarat.
Die Doku versucht verauszufinden wie das System der Ausbeutung funktioniert und wer letztlich die Profiteure dieser Schattenwirtschaft sind.
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HARTZ IV Sanktionen verfassungswidrig !

HARTZ IV Sanktionen verfassungswidrig !
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Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des Gerichts. (Az: S 15 AS 5157/14).
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Die Menschenwürde wird verletzt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei einer Sanktion aufgrund der Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten die Menschenwürde verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Das Existenzminimum ist in der Verfassung verankert. Der Staat müsse demnach dafür Sorge leisten, dass das Existenzminimum zu jeder Zeit- also auch bei verpatzten Terminen oder abgelehnten Jobs- garantiert sei. Das gehöre zur Menschenwürde, die unantastbar sei, so das Gericht. Zudem sehen die Richter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
[…]
Quelle
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follow-up, 03.06.2015
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WIDERSPRUCH GEGEN SANKTIONEN EINLEGEN
Nach dem Urteil, dass die Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen, Widerspruch einlegen!
[…]
Quelle
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Die Hartz-IV-Diktatur

„Die Hartz-IV-Diktatur. Eine Arbeitsvermittlerin klagt an“
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Mit diesem Buch machte Inge Hannemann Furore. Inzwischen arbeitet die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene Hamburgerin in einer anderen Behörde. Aber ihr Kampf geht weiter – und bekommt nun auch eine politische Wendung.

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Auf altonabloggt.com schreibt sie einen Beitrag nach dem anderen. Zuletzt mokierte sich Inge Hannemann über die Ankündigung vom Chef der Bundesagentur für Arbeit Hans-Jürgen Weise, zurückhaltender mit Sanktionen gegenüber Hartz IV-Empfängern umzugehen:.

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„Wenn Herr Weise davon spricht, dass wir die Sanktionspraxis lockern müssen, ist das entweder die Jahres-PR oder Satire. Weil er bisher immer gegenteilig gesprochen hat. Er geht einfach in diesen Tenor rein „10 Jahre Hartz IV“ und die BA wird ja seit anderthalb Jahren regelmäßig kritisiert. Also muss er ja mal was anderes reden. Auf der anderen Seite habe ich mich gefreut, weil er mich ja damit bestätigt. Das ist für mich natürlich auch sehr gut!“
[…]
Deutschlandfunk

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Kurzbeschreibung des Buches von Inge Hannemann

Viele Jahre lang arbeitete Inge Hannemann als Arbeitsvermittlerin, und ihr Engagement für die Kunden sorgte für Unmut bei Kollegen und Vorgesetzten. Hannemann weigerte sich, ohne Rücksicht auf die Lebensumstände Sanktionen zu verhängen oder sinnlose Weiterbildungen zu verordnen. Ihr Protest stieß auf taube Ohren, und Inge Hannemann ging an die Öffentlichkeit. Von da an wurden ihre Gespräche abgehört und ihr Arbeitsplatz durchsucht. Letztlich wurde sie freigestellt. In ihrem Buch deckt Inge Hannemann auf, was in den Jobcentern Deutschlands Tag für Tag geschieht, welche menschlichen Tragödien die Hartz-IV-Sanktionen auslösen – und wie teuer das unseren Staat zu stehen kommt.
Mit erschütternden Fallbeispielen und fundierten Reformvorschlägen.

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Amazon

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Anmerkung
Es erscheint unglaublich, mit welchem Grad an Unfähigkeit, Verlogenheit und gar vorsätzlichem Rechtsbruch sogenannte Kundenberater der Jobcenter gegen die zu betreuende Klientel vorgehen.
Ein Verhalten, bei welchem in Einzelfällen eine gewisse strafrechtliche Relevanz zu prüfen wäre und sich hoffentlich bitter rächen wird !
Sollte jemand über eigene Erfahrungen berichten wollen, werden entsprechende Information selbstverständlich streng vertraulich behandelt und auf Wunsch anonymisiert in entsprechenden Beiträgen publik gemacht.
Außerdem entsteht in Zusammenarbeit mit einigen Blogger-Kollegen eine umfassende Datei mit einer Namensliste besonders auffälliger ‚Kundenberater‘ und deren Dienststellen.
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Ihr Oeconomicus
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Bundesverfassungsgericht zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums:

Leitsätze

zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010

– 1 BvL 1/09 –

– 1 BvL 3/09 –

– 1 BvL 4/09 –

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
[…]
Bundesverfassungsgericht

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Kommentar zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts
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Das Urteil erklärt grundsätzlich jegliche Form von finanziellen Sanktionen (Leistungskürzung) für rechtswidrig und betrifft damit womöglich mehrere zehntausend Hartz-IV-Empfänger, die auf Grund welcher Umstände auch immer von Arbeitsämtern oder Job-Center mit Leistungskürzungen belegt worden sind.
Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern.
Dies sollte SCHRIFTLICH (am besten mit „Einschreiben“) mit der Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Eingangs des Schreibens geschehen, damit die betroffenen Dienststellen im Falle einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht behaupten können, dass sie angeblich nie etwas erhalten haben.
Denn mündlich -selbst in Gegenwart eigener Zeugen- abgegebene Erklärungen sind vor Gericht relativ wertlos.
Zugleich betrifft dieses Urteil indirekt auch alle Mitarbeiter von Arbeitsämtern oder Job-Center. Sie machen sich bei der Verhängung solcher rechtswidrigen Sanktionen bis 2010 rückwirkend wegen fahrlässiger Körperverletzung, ab sofort sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar und müssen sich dafür nach Strafanzeige mit verbundenem Strafantrag gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten.
Dabei gilt das rechtliche Grundsatzprinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Götz Bockmann – onlinezeitung

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HARTZ IV – Würde statt Härte
Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig
[…]
Abgesehen davon, dass diese Sanktionen fast immer kontraproduktiv sind: Durch sie wird hunderttausendfach ein Versprechen gebrochen, das sich die Sozialgesetzgebung selbst auferlegt hat. „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“, heißt es im SGB II. Die Sanktionen konterkarieren diesen Grundsatz: Wenn die in voller Höhe gezahlte Leistung ein Leben in Würde ermöglichen soll, dann senkt jede Reduktion des Regelsatzes das Lebensniveau in Richtung „nackten Überlebens“. Und werden die Bezüge auf null gesetzt, so scheint nicht einmal mehr nacktes Überleben möglich. Eine solche Sanktionspraxis verträgt sich nicht mit dem als „absolut“ zu verstehenden Anspruch aus Artikel 1 des Grundgesetzes – die Würde des Menschen ist unantastbar.
[…]
Arno Pollmann – Die Zeit

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korrespondierende Archivbeiträge
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29. Dezember 2012
Vom Mittelstand direkt nach Hartz IV
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03. März 2013
Nachhaltiges Wachstum .. bei den Transferleistungs-Empfängern
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12. Mai 2013
Warum Jobcenter die Leiharbeit puschen
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02. Dezember 2013
Es ist noch Suppe da, aber schon bald keine Klößchen mehr (!)
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16. Januar 2014
Tricksereien bei der Jobvermittlung
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03. Februar 2014
Die Weiterbildungsindustrie – Geschäfte mit dubiosen Maßnahmen
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07. Februar 2014
Jobcenter: Gelder versickern in Verwaltung
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16. Juni 2014
Erfolgreiche Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen
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02. Januar 2015
Leben im Suppenküchen-Staat – Zehn Jahre Hartz IV
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Leben im Suppenküchen-Staat – Zehn Jahre Hartz IV

Zehn Jahre nach Einführung der Hartz-IV-Reformen drängt die Linke auf einen „sozialpolitischen Neustart“ in Deutschland.

„Hartz IV ist eben nicht der Jobmotor, sondern ein Motor für die soziale Spaltung in diesem Land“,

sagte Linken-Chefin Katja Kipping am Freitag vor Journalisten in Berlin.

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Auf der einen Seite sei eine „Hartz-IV-Welt“ entstanden, ein „Fürsorge-Almosen-und-Suppenküchen-Staat“, in dem Menschen in eine geduckte Bittstellerhaltung gezwungen würden. Auf der anderen Seite hätten sich Siedlungen für Reiche und Superreiche herausgebildet, die sich von privaten Sicherheitsdiensten bewachen ließen.
[…]
taz


Wie die Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre einen blühenden Ort in den Abgrund riss … und was die Nachwelt daraus lernen kann

Im Frühsommer 1933 erschien im Leipziger Verlag S. Hirzel eine bahnbrechende Studie:

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»Die Arbeitslosen von Marienthal«

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Sechs Wochen lang hatten fünfzehn junge Forscherinnen und Forscher aus dem Umfeld des »Roten Wien« in der Arbeitersiedlung Marienthal – dreißig Bahnminuten südlich der österreichischen Hauptstadt gelegen – die Auswirkungen langandauernder Arbeitslosigkeit untersucht.
Nach der Schließung der großen Marienthaler Textilfabrik im Februar 1930 waren drei Viertel der 478 Familien im Ort ohne Arbeit und Brot.
Eine katastrophale Entwicklung. Die einst blühende Gemeinde, eine Hochburg der niederösterreichischen Arbeiterbewegung, wurde in einen Abgrund aus Hunger, Elend und materieller Not gerissen. So vermochte es das Forscherteam rund um Paul Lazarsfeld und Marie Jahoda nicht weiter zu überraschen, dass viele überzeugte Sozialisten der 20er- und 30er-Jahre den völkischen Verheißungen der Nazis auf dem Leim gingen.

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Und heute, am Vorabend einer neuen, vielleicht ebenso katastrophalen Weltwirtschaftskrise? Wie gültig sind die Ergebnisse der Marienthal-Studie heute noch? Dieser Frage geht Günter Kaindlstorfer in einer aufrüttelnden Dokumentation nach. Sein Resümee: Eine Gesellschaft, die sich mit Arbeitslosigkeit und Massenelend abfindet, bereitet den Weg für neue desaströse Entwicklungen – bis hin vielleicht zu neuen, heute noch unvorstellbaren Kriegen.

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Ein Film von Günter Kaindlstorfer
[Der Film galt lange Zeit als verschollen]

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Die Arbeitslosen von Marienthal Teil 1(4)

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Die Arbeitslosen von Marienthal Teil 2(4)

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Die Arbeitslosen von Marienthal Teil 3(4)

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Die Arbeitslosen von Marienthal Teil 4(4)

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Arbeitsmarkt-Report: der Mythos vom Fachkräftemangel in Täuschland

Schlagzeilen und Talk-Show-Gesabber, das uns seit Jahren beständig aufgetischt werden:

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„Ingenieursmangel! Ärztemangel! Zu wenig IT-Spezialisten!“

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„Wenn wir nicht gegensteuern, geht es bergab mit Deutschland!“

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Der „Arbeitsmarkt-Report“ zeigt die Hintergründe des von Politik und Lobby-Verbänden seit Jahren behaupteten Fachkräftemangels schonungslos auf und kommt zu dem Resultat, dass solch lautstarke Hilferufe die wirklich gravierenden Probleme verschleiern sollen:

Lohndumping und Arbeitslosigkeit!

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Ein Film von Ulrike Bremer mit bemerkenswerten Erkenntnissen:

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Interview vom 02.12.2013 mit DIW-Forscher Karl Brenke:

„Fachkräftemangel ist Indiz für Trägheit der Unternehmen“

Computerwoche

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Statement der Bundesregierung vom 28.10.2013:

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Ausbildung – Dringend gesucht: MINT-Fachkräfte
Die Bundesregierung und das Nationale MINT-Forum fördern Bildung und Ausbildung in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Berufs- und Studienabschlüsse in diesen Bereichen eröffnen gute Perspektiven.
Seit Jahren fehlen Ingenieure, Ärzte, Medizintechniker, Chemikanten, Mechatroniker, Schweißer und Lageristen. Bis 2020 werden rund 600.000 beruflich qualifizierte Arbeitskräfte fehlen, um diejenigen zu ersetzen, die aus Altersgründen ausscheiden.
[…]
Bundesregierung

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Anmerkung
Leider fehlt bei den geschilderten ‚guten Perspektiven‘ der Zusatz, dass solche Jobs am liebsten ‚für lau‘ zu haben sind!
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Bereits 2011 wurde in einem PlusMinus-Beitrag die PR-Lüge der Wirtschaftsverbände vom sog. Fachkräftemangel dargelegt.
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Hat sich seither irgendetwas zum Positiven gewandelt??
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Ihr Oeconomicus

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korrespondierende Beiträge
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15.08.2015
Gimme a Break!… unbürokratischer Zugang zu MINT-Studiengängen an der Uni des Saarlandes !!!
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Daimler im Spannungsfeld zwischen Rekordgewinnen und ‚abgezetschter‘ Arbeiter mit Werkverträgen

Chapeau! Vor einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umwelt hat Daimler mit einem operativen Ergebnis von knapp € 8 Mrd. die eigenen Gewinnerwartungen durch Sondereffekte von ca. € 2,2  Mrd. für den Verkauf der EADS-Anteile übertroffen.
Dadurch angespornt will Daimler-Chef Zetsche nun alle Energien freisetzen, um die Unternehmens-Rendite im neuen Geschäftsjahr weiter zu steigern.
Als „ein Zeichen unserer Anerkennung für das außerordentliche Engagement“ so Zetsche, sollen die Mitarbeiter neben einer Ergebnis-Beteiligung zudem einen Sonderbonus von 500 Euro erhalten.
Eine weniger glanzvolle Seite des schwäbischen Weltkonzerns und seiner Führung wurde nun von investigativen Journalisten aufgedeckt.
An den Fließbändern von Daimler arbeiten Menschen, die so wenig verdienen, dass sie nicht davon leben könnten und ihren bescheidenen Stundenlohn von € 8,19 mit Hartz-IV Leistungen aufstocken müssen.
Diesen unthaltbaren und höchst beschämenden Zustand wollen die Werkvertrags-Arbeiter nicht länger hinnehmen und ziehen vor Gericht … droht Daimler nun eine imageschädigende Klagewelle?

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Die EU-Leiharbeitsrichtlinie
Die Schlechterstellung durch Tarifverträge ist jetzt in ganz Europa möglich!
Am 22. Oktober 2008 wurde mit der „Zeitarbeitsrichtlinie“ der erste Teil der neuen EU Arbeitsregelungen vom Europaparlament beschlossen. Die Richtlinie sei zum Schutz der ArbeiterInnen und ihrer Gesundheit gemacht.

LeiharbeiterInnen sollen vom ersten Tag an grundsätzlich die gleichen Rechte in den Betrieben bekommen wie die fest angestellten KollegInnen. Diese Gleichstellung kann verhindert werden, wenn willige Gewerkschaften mit den Bossen Verschlechterungen durch einen Tarifvertrag vereinbaren.
In Deutschland wird es daher keine großen Änderungen geben. Hier wurde bereits im Rahmen der Agenda 2010 der Grundsatz der gleichen Bezahlung und Behandlung (equal pay – equal treatment) von LeiharbeiterInnen beschlossen, durch die Christen „Gewerkschaften“ und die DGB-Tarifgemeinschaft, unter der Führung von ver.di, wurden den LeiharbeiterInnen diese Rechte per Tarifvertrag jedoch wieder genommen. Der Betrug um die gleichen Bedingungen für LeiharbeiterInnen findet in Deutschland durch einen Nebensatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) statt: „Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.“

Damit kann die gleiche Bezahlung und Behandlung durch Verschlechterungstarifverträge außer Kraft gesetzt werden. Das Besondere ist dabei, dass üblicherweise die Leistungen aus Tarifverträgen nur den Mitgliedern der abschließenden Gewerkschaft zugute kommen; in diesem Fall können die Verschlechterungen aber allen Beschäftigten der Branche aufgezwungen werden.

In der EU-Leiharbeitsrichtlinie soll die weitere Schlechterstellung der LeiharbeiterInnen durch eine Formulierung im Artikel 5 (Abs. 3) sichergestellt werden, die mit der deutschen Regelung fast identisch ist. Für Staaten, in denen Tarifverträge unüblich sind, wird sicherheitshalber mit Artikel 5 (Abs. 4) die Möglichkeit geschaffen, LeiharbeiterInnen auch durch landesweite Vereinbarungen der „Sozialpartner“ um ihre Rechte zu betrügen. Das deutsche Modell, Rechte auf dem Papier zu gewähren, um sie dann durch Vereinbarungen mit gefälligen Gewerkschaften wieder außer Kraft setzen zu lassen, soll damit europäischer Standard werden.

Richtlinie 2008/104/

EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 19. November 2008 über Leiharbeit

Quelle:  Amtsblatt der Europäischen Union

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Die 10 größten Konzerne im Bereich Leiharbeit (Stand 2012)
Unternehmen Umsatz in Mio. € Interne Mitarbeiter Leiharbeiter/Innen
Randstad Deutschland 1.880 2.800 63.000
Adecco Deutschland 1.551 2.502 42.000
Persona Service 662 1.900 19.800
Manpower 586 1.170 20.000
Autovision 510 470 14.100
I.K. Hofmann 432 411 15.713
ZAG Personaldienste 280 600 12.000
Orizon 273 454 9.360
USG People Germany 240 570 7.800
Timepartner 202 368 6.200
Quelle: Lünendonk – Gesellschaft für Information und Kommunikation
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follow-up, 06.08.2014

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Dicke Backen beim SWR
Daimler gegen den SWR – das erstaunt. Normalerweise sind sie nett zueinander, aber die Undercover-Reportage „Hungerlöhne am Fließband“ hat den Autokonzern erregt. Das ist verständlich, aber warum zeigt sich die Anstalt plötzlich so kämpferisch?
[…]
Josef-Otto Freudenreich – Kontextwochenzeitung