Steigendes Armutsrisiko verdeutlicht den Wert europäischer Erzählungen

Steigendes Armutsrisiko verdeutlicht den Wert europäischer Erzählungen
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Die von den Europäischen Bänkelsängern zu jeder Gelegenheit vorgetragenen Balladen werden in zuverlässiger Regelmäßigkeit mit dem Refrain von der einzigartigen Solidar- und Wertegemeinschaft gekrönt.
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Ein Rendezvous mit der Wirklichkeit verdeutlicht, dass die solch besungene sentimentale Elysiumvorstellung den realitätsfremden Erlebniswelten unserer Staatsdichter entspringt.
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Die Europäische Statistikbehörde zeigt mit ihren veröffentlichten Daten auf, dass 122 Millionen Menschen in Europa arm und/oder sozial ausgegrenzt sind.
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Armutsrisiko in der EU

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Angesichts hoher Arbeitslosigkeit und wachsender sozialer Unterschiede vor allem in den Club-Med-Staaten, die sowohl der leichtfertigen Aufgabe nationaler Währungen als auch der schlechten wirtschaftliche Lage der Länder geschuldet ist, wird zwangsläufig auch drohende Altersarmut verstärken.
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Dabei ist Deutschland keineswegs als Insel der Seligen zu betrachten.
Während in 2010 noch knapp 16.0 Millionen Bundesbürger von Armutsrisiken betroffen waren, trifft dieses Schicksal 2014 bereits 16.5 Millionen Menschen, was einem Bevölkerungsanteil von 20.6 Prozent entspricht.
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Am geringsten ist das Armutsrisiko in Europa für die Bewohner Islands. Nur knapp elf Prozent der Isländer mussten sich 2014 Sorgen um ihre wirtschaftliche Situation machen. Klugerweise hat das Land im vergangenen Jahr ein EU-Beitrittsgesuch zurückgezogen.
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Im Lichte dieser Erkenntnisse dürfte die EU erhebliche Probleme damit haben, ihre vollmundige Ankündigung, bis 2020 die Zahl der von Armut bedrohten Menschen deutlich zu senken, auch tatsächlich umsetzen zu können.
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Ihr Oeconomicus
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Rainer Brüderle -einstiger Gegner des Mindestlohns- muss nicht weiter darben !

Rainer Brüderle -einstiger Gegner des Mindestlohns- muss nicht weiter darben !
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Wieder eine Sorge weniger:
Rainer Brüderle (FDP) ist nicht mehr länger (wie etwa 12 Mio. Mitmenschen, die sich auch als Folge seiner neoliberalen Doktrin im Präkariat suhlen dürfen) von ‚Altersarmut‘ bedroht, sondern übernimmt den Vorsitz des neu gegründeten Arbeitgeberverbandes für die private Pflegewirtschaft.
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Es darf erwartet werden, dass der mittlerweile 70-jährige seine Überzeugungen und ganze Arbeitskraft in den neuen Arbeitgeberverband einbringen und sich besonders um leistungsorientierte Gehaltssysteme in den Pflegeberufen kümmern wird.
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Ob er in diesem Zusammenhang sein Amt als ehrenamtlicher Landesvorsitzender des rheinland-pfälzischen Ablegers des Bundes der Steuerzahler, in dessen Eigenschaft er sich u.a. gegen staatliche Verschwendung einsetzt, weiter fortführen kann, bleibt abzuwarten.
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Ihr Oeconomicus
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Querverweise:
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Webauftritt: bpa – Arbeitgeberverband für die private Pflegewirtschaft
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Webauftritt: BdSt – Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V.
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04.05.2013
Rösler und Brüderle boxen „Mindestlohn light“ durch
[…]
Auszug:
Die Parteispitze hatte am späten Samstagabend einen Antrag eingebracht, der zwar einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, wie SPD, Grüne und Linke ihn fordern, ablehnt. Doch Brüderle und Rösler wollen künftig regionale Lohnuntergrenzen ermöglichen, die unter Federführung von Arbeitsgebern und Gewerkschaften festgesetzt werden.
Eine Vereinbarung, die vielen Delegierten als Zumutung erscheint.
[…]
Thomas Sigmund – Handelsblatt
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Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut:

Makroökonomische Folgen und Verteilungseffekte
von
Lars P. Feld, Manuel Kallweit und Anabell Kohlmeier
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Walter Eucken Institut
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
August 2013

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1. Einleitung
Altersarmut ist aktuell in Deutschland kein Problem. Seit einigen Jahren wird jedoch eine Diskussion darüber geführt, wie einer in Zukunft ansteigenden Altersarmut begegnet werden soll. Dabei wird selten exakt definiert, was unter Altersarmut zu verstehen ist.
Da es in Deutschland ein umfassendes System der Mindesteinkommenssicherung gibt, das Personen, die die Regelaltersgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erreicht haben, bei Bedürftigkeit die Grundsicherung im Alter, die dem politisch bestimmten soziokulturellen
Existenzminimum entspricht, zuzüglich Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt, kann es sich bei dieser nicht um existenzielle Armut handeln.
Vielmehr geht es bei der Diskussion darum, dass die in der GRV erworbenen Rentenansprüche nicht zu einer Rentenzahlung oberhalb eines bestimmten Betrags führen.
Auch in diesem Kontext ist allerdings nicht unbedingt klar, ob Altersarmut dann vorliegt, wenn die Rentenzahlung unterhalb der Grundsicherung im Alter zuzüglich Kosten für Unterkunft und Heizung von heute etwa 700 Euro monatlich liegt, oder wenn sie weniger als 952 Euro (EU-SILC 2011)
beträgt und somit niedriger ist als 60 % des Medianeinkommens, der relativen Einkommensschwelle, ab der nach der Definition der OECD ein
Armutsrisiko besteht.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Altersarmut allein anhand der Rentenzahlung aus der GRV festgemacht werden kann. Vielmehr muss berücksichtigt werden, dass das Einkommen im Alter von weiteren Faktoren, wie beispielsweise privater oder betrieblicher Altersvorsorge und dem Familienkontext abhängig ist.

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Die meisten empirischen Arbeiten, die bisher zu diesem Thema vorliegen, deuten in der Tendenz auf eine Zunahme von Altersarmut in Zukunft – insbesondere in Ostdeutschland – hin (Arent und Nagl 2010, Krenz et al. 2010, Geyer und Steiner 2010, Kumpmann et al. 2012, Simonson et al. 2012). Die Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ kommt hingegen eher zu dem Ergebnis, dass zukünftig weniger ein Rückgang der Alterseinkommen als vielmehr eine Veränderung der Struktur hin zu einer zunehmenden Bedeutung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge festzustellen sein wird (Deutsche Rentenversicherung 2007).

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Allerdings können alle diese Arbeiten – u. a. aufgrund einer derzeit unzureichenden Datenlage – nicht sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Faktoren gleichzeitig berücksichtigen. Insofern basiert die aktuelle Diskussion zu einem großen Teil auf einem befürchteten Anstieg der Altersarmut, etwa aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit der Vergangenheit oder der Rentenreformen der vergangenen Jahre.  Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist also unklar, ob Altersarmut zukünftig tatsächlich in einem so hohen Maße zunehmen wird, dass heute ein derart dringender Handlungsbedarf besteht, wie ihn die aktuelle Diskussion suggeriert.

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Dennoch findet diese Diskussion – gerade im Vorfeld der Bundestagswahl im Jahr 2013 – in zunehmender Intensität statt und beinahe alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien haben inzwischen Konzepte gegen Altersarmut vorgelegt.

In deren Mittelpunkt steht wahlweise die Zuschuss-/Lebensleistungsrente (CDU/CSU), die Solidarrente (SPD), die Garantierente (Bündnis 90/Die Grünen) oder die Solidarische Mindestrente (Die Linke).

Darüber hinaus existieren in der Wissenschaft Ansätze, die Rentenberechnung so zu verändern, dass einer potenziell ansteigenden Altersarmut direkt (Fehr et al. 2013a) oder indirekt entgegen gewirkt werden könnte (Breyer und Hupfeld 2009). So ist es zwar das Hauptziel des letztgenannten Ansatzes, durch eine andere, nämlich eine intertemporale oder lebenszyklusbezogene Interpretation des Äquivalenzprinzips Rentenansprüche in der GRV anders zu verteilen (Breyer, 2013). Gleichzeitig wird damit aber auch potentieller Altersarmut entgegengewirkt.

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In diesem Beitrag werden – ähnlich wie bei Jess (2010), der u. a. die Einführung der Grundsicherung im Alter in einem Simulationsmodell untersucht – die makroökonomischen Folgen und die Verteilungseffekte verschiedener Ansätze zur Vermeidung zukünftig ansteigender Altersarmut im Rahmen eines numerischen allgemeinen Gleichgewichtsmodells bestimmt.
Dabei werden die von den genannten Maßnahmen ausgehenden Effekte auf zentrale makroökonomische Größen herausgearbeitet. Darüber hinaus werden die resultierenden Verteilungsströme offen gelegt und somit die Wohlfahrtseffekte bestimmt. Da im Rahmen einer modelltheoretischen Arbeit nicht darauf abgezielt werden kann, die existierenden Vorschläge, insbesondere der Parteien, in allen Details abzubilden, sollen hier die vom Kernelement der
jeweiligen Maßnahme ausgehenden Anreizeffekte im Vordergrund stehen.

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Nach einer kurzen Charakterisierung der Vorschläge zur Vermeidung von Altersarmut, welche die im Bundestag vertretenen Parteien vorgelegt haben, und der Vorschläge von Breyer und Hupfeld (2009) sowie Fehr et al. (2013a) wird in Abschnitt 3 der verwendete Modellrahmen dargestellt. In Abschnitt 4 wird zunächst beschrieben, wie die Kernelemente der zentralen Vorschläge aus der Politik und der Wissenschaft in das Modell implementiert werden,
bevor die jeweiligen makroökonomischen Folgen und Verteilungseffekte ermittelt werden.

Der Beitrag schließt in Abschnitt 5 mit einigen Schlussfolgerungen.
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Freiburger Diskussionspapiere zur Ordnungsökonomik
Institut für Allgemeine Wirtschaftsforschung Abteilung für Wirtschaftspolitik
Albert-Ludwigs Universität Freiburg i. Br.
PDF – 32 Seiten


Die Rentenrasur in Deutschland

»Die Riester-Rente ist ein Hohn«

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Gregor Gysi hat in seiner Rede am Freitag mit der Rentenpolitik der Regierungskoalition und den Vorgängerregierungen abgerechnet.
„Die Rentenrasur in Deutschland wurde zunächst durchgeführt von Union und FDP, dann allerdings verschärft von SPD und Grünen“.
Er warnte:
„Wir laufen auf eine dramatische Altersarmut zu.“
Gysi forderte ein Ende dieser Politik:
„Das Rentenniveau muss wieder auf 53 Prozent des Durchschitteinkommens erhöht werden.“
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Altersarmut – ein Armutszeugnis für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft

Altersarmut – ein Armutszeugnis für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
Altersarmut wirkt als gesellschaftliche Drohkulisse und politisches Disziplinierungsinstrument für die Arbeitnehmer/innen, das Millionen jüngere Menschen nötigt, härter zu schuften und einen wachsenden Teil ihres mühselig verdienten Geldes auf den Finanzmärkten in der trügerischen Hoffnung anzulegen, durch private Vorsorge einen materiell gesicherten Lebensabend verbringen zu können.
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Prof. Dr. Christoph Butterwegge – Gegenblende

Regierung plant Gesetz für noch mehr Minijobs und Altersarmut

Regierung plant Gesetz für noch mehr Minijobs und Altersarmut
Neue Gesetzespläne der Regierung drohen den Niedriglohnsektor und damit die Altersarmut auszuweiten. Am Montag wollen Experten im Bundestag darüber beraten. Inzwischen arbeiten fast acht Millionen Deutsche als Minijobber. Die meisten von ihnen sind Frauen.
Die Bundesregierung plant vor dem Hintergrund der Finanzkrise und dem drohenden Wirtschaftseinbruch ein neues Minijob-Gesetz mit gravierenden Folgen. Es dürfte den Niedriglohnsektor zusätzlich ausweiten und die Gefahr der drohenden Altersarmut von Millionen Menschen weiter erhöhen.
Dabei meldet das Statistische Bundesamt gerade heute, dass die Zahl der Empfänger von Grundsicherung einen neuen Höchststand erreicht hat.
Emfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Quelle: Statistisches Bundesamt
Rund 844.000 Bürger waren im vergangenen Jahr auf Hilfe vom Staat angewiesen, weil ihre Rente nicht ausreicht oder sie dauerhaft nicht arbeiten können. Das ist ein Anstieg von 5,9 Prozent.
Günther Lachmann – GEOLITICO
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Gesetzentwurf der Koalition
Antrag: Die Linke

Renten-Fiasko

Millionen droht Altersarmut

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Europa beneidet uns um wirtschaftliche Effizienz und niedrige Arbeitslosenzahlen. Doch diese sind zu großen Teilen der Lohnzurückhaltung und dem Niedriglohnsektor geschuldet – mit fatalen Konsequenzen: Millionen droht Altersarmut.
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