Zurück zum Schlagbaum?

Zurück zum Schlagbaum ? 
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Menschen bewegen sich frei in Europa – ohne Kontrollen passieren sie die Grenzen – reisen, arbeiten, leben. Die Freizügigkeit ist eine der Grundfesten der europäischen Idee. Groß waren die Visionen, als das Abkommen im luxemburgischen Grenzort Schengen 1985 unterzeichnet wurde. Nun, 30 Jahre später, ist das Europa von damals ein anderes.
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Eine Bilanz:
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Schengener Übereinkommen
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Karte des Schengenraumes
[public domain – Author: CrazyPhunk]

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Die Schengener Abkommen waren internationale Übereinkommen insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Infolge der Einbeziehung der Abkommen und des darauf aufbauenden Rechts (Schengen-Besitzstand, häufig auch Schengen-Acquis genannt) in den Rechtsrahmen der Europäischen Union, gelten die Bestimmungen der Schengener Abkommen als EU-Rechtsakte weiter und wurden mittlerweile fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt.
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Trotzdem wird auch weiterhin in diesem Zusammenhang vom „Schengen-Besitzstand“ gesprochen; dieser bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union.
Da sich der Anwendungsbereich des Schengen-Besitzstandes nicht mit dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten deckt, wird in diesem Zusammenhang vom Schengen-Raum bzw. den Schengenstaaten gesprochen.
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Das erste Schengener Abkommen war das „Übereinkommen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen“, auch bekannt als „Schengen I“.
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In diesem Schengener Übereinkommen vereinbarten fünf Europäische Staaten, perspektivisch auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen sollte die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vorantreiben und ist nach der Gemeinde Schengen im Großherzogtum Luxemburg benannt, wo es unterzeichnet wurde.
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Zur praktischen Umsetzung der politischen Vereinbarungen wurde am 19. Juni 1990 ebenfalls in Schengen das „Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 …“ oder „Schengen II“ unterzeichnet.
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Nach mehreren Verzögerungen, unter anderem auch verursacht durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, wurde dieses kurz Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) genannte Abkommen (BGBl. 1993 II S. 1010, 1013) erst am 26. März 1995 tatsächlich in Kraft gesetzt.
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Der „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“ (Prümer Vertrag) vom 27. Mai 2005 wird gelegentlich auch als „Schengen III“ bezeichnet, da er die mit dem SDÜ begonnene verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsstaaten weiterführt. Er gehört nicht zum Schengen-Besitzstand im eigentlichen Sinn.
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Wikipedia
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Inhaltsverzeichnis

Täuschland verfügt ‚vorübergehende‘ Grenzkontrollen

Täuschland verfügt ‚vorübergehende‘ Grenzkontrollen

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Deutschland führt vorübergehende Grenzkontrollen ein – das gesamte Statement von Bundesinnenminister Thomas de Maizière:
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„Deutschland führt in diesen Minuten vorübergehend wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ein. Der Schwerpunkt wird zunächst an der Grenze zu Österreich liegen.
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Ziel dieser Maßnahme ist es, den derzeitigen Zustrom nach Deutschland zu begrenzen und wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise zu kommen. Das ist auch aus Sicherheitsgründen dringend erforderlich, so sieht es auch der Schengener Grenzkodex ausdrücklich vor.
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Deutschland wird weiterhin die geltenden europäischen und nationalen Vorgaben zum Schutz der Flüchtlinge einhalten. Nach dem geltenden europäischen Recht ist Deutschland für den allergrößten Teil der Schutzsuchenden gar nicht zuständig. Das Dublin-Verfahren und die Regelungen über die Registrierung gelten unverändert fort und ich fordere, dass sich alle europäischen Mitgliedsstaaten daran in Zukunft wieder halten.
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Das heißt, dass der zuständige Mitgliedsstaat Asylsuchende nicht nur registriert, sondern auch das Asylverfahren durchführt. Auch die Asylsuchenden müssen akzeptieren, dass sie sich einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der ihnen Schutz gewährt, nicht einfach aussuchen können. Das wird auch gelten, wenn es zu einem europäischen Verteilsystem kommt.
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Dieser Schritt ist notwendig geworden. Die große Hilfsbereitschaft, die Deutschland in den letzten Wochen gezeigt hat, mit seinen hauptamtlichen Mitarbeitern und insbesondere auch den vielen Tausenden ehrenamtlichen Mitarbeitern, diese Hilfsbereitschaft darf nicht überstrapaziert werden.
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Die Maßnahme ist deswegen auch ein Signal an Europa: Deutschland stellt sich seiner humanitären Verantwortung, aber die mit der großen Zahl der Flüchtlinge verbundenen Lasten müssen innerhalb Europas solidarisch verteilt werden.
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Die Einführung vorübergehender Grenzkontrollen wird nicht alle Probleme lösen, das wissen wir. Es kann zu Einschränkungen im Reiseverkehr kommen, auch mit der Bahn. Dafür schon jetzt um Verständnis. Aber wir brauchen einfach etwas mehr Zeit und ein gewisses Maß an Ordnung an unseren Grenzen.
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Entscheidend bleibt natürlich die Hilfe vor Ort in den Krisenregionen, damit nicht noch mehr Menschen sich aus den Flüchtlingslagern aufmachen oder aus Syrien oder dem Irak selbst. Auch das wird ein großer Schwerpunkt morgen der Beratungen der europäischen Innenminister sein. Außerdem muss das europäische Konzept der Wartezonen in Griechenland, in Italien und gegebenenfalls in Ungarn jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden. Auch das steht auf der Tagesordnung der morgigen Sitzung der EU-Innenminister.
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Die Maßnahme der Wiedereinführung vorübergehender Grenzkontrollen – insbesondere nach Österreich – ist in der Koalition einvernehmlich beraten und beschlossen worden. Die Innenminister der Länder sind unterrichtet und stimmen ihm zu. Mit Österreich ist der Vorgang konsultiert und auch die Opposition habe ich persönlich unterrichtet.“
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Anmerkung:
Dies zu dem ‚gemerkel‘ „Wir schaffen das
Übrigens waren bei der PK keine Fragen zugelassen, womit vieles im Ungefähren bleibt … auch die Frage, welche Zeitqualität hinter der Begrifflichkeit „vorübergehend“ steht !
Germania horribiles voraus ?
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Ihr Oceonomicus
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Vor G7-Gipfel: Schengen-Abkommen außer Kraft gesetzt

Vor G7-Gipfel: Schengen-Abkommen außer Kraft gesetzt
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Knapp zwei Wochen vor dem G7-Gipfel 2015 auf Schloss Elmau wird seit Dienstag an den deutschen Grenzen wieder kontrolliert.
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Das Schengen-Abkommen sei seit Mitternacht vorübergehend außer Kraft gesetzt, berichtete der Leiter der Bundespolizeidirektion München, Hubert Steiger, am Dienstag in München.
„Wir sind heute in der Aufbauphase. Die Kräfte bewegen sich in den Einsatzraum und beginnen die Infrastruktur, die wir aufgebaut haben, zu nutzen.“
Wann und ob schon erste Kontrollen stattgefunden haben, blieb offen. Da an den Grenzübergängen Kontrollgebäude fehlten, seien in Containern provisorische Stellen errichtet worden.
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Merkur
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Im Zusammenhang mit den horrenden Kosten für Merkel’s Spleen, dieses Event ausgerechnet im hübschen Elmau zu zelebrieren, zitierte das ARD-Magazin FAKT den Präsidenten des bayrischen Bundes der Steuerzahler, Rolf von Hohenhau:
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„Nach unseren Berechnungen, die wir jetzt über einen längeren Zeitraum hin durchgeführt haben sind das etwa 360 Millionen. Das ist natürlich viel mehr als uns offiziell mitgeteilt wurde.“
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An der Stelle bestätigt sich leider eine altdeutsche Volksweisheit:
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„Aus fremder Leute Leder ist trefflich Riemen schneiden!“
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Fakt-Videobeitrag [6.50 Min]
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