Steht uns ein weiterer Schub von Schutz- und Schatzsuchenden bevor ?
Veröffentlicht: 3. September 2016 Abgelegt unter: Agypten - Egypt, Art. 8 - Gleichstellung, Asyl- und Ausländerpolitik, BREXIT - Folgen und Wechselwirkungen, C. Völkerrechtliche und staatsrechtliche Bezüge, DEMOKRATIE, Dimitris Avramopoulos (GR), (seit 1.Nov.2014) - EVP, EU-Austritt (Art. 50), Europarechtliche Grundlagen im Bereich Asyl, EUROPÄISCHE UNION (EU), Europäische Kommission, Flüchtlingsströme und -Brennpunkte, Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME), Grenzen und Migration, ITALIEN, Kabinett May (11.07.2016-24.07.2019), Migration und Inneres, Migrationskrise, Papst Benedikt XVI., ricovero rifugiata - Unterbringung von Flüchtlingen, Titel IV - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 45 - 66), unkontrollierte/unkoordinierte/rechtswidrige Grenzübertritte, Vatikan, Volksabstimmung - Plebiszit - Bürgerreferendum 2 KommentareSteht uns ein weiterer Schub von Schutz- und Schatzsuchenden bevor ?
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Ägypten wirft der EU vor, als Folge des EU-Türkei-Deals einen Flüchtlingsansturm im Land ausgelöst zu haben und fordert verstärkte Hilfen zur Bekämpfung der daraus entstandenen Krise.
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Wie der für internationale Organisationen zuständige Berater des ägyptischen Außenministers, Hisham Badr, mitteilte, halten sich in Ägypten rund fünf Millionen Migranten auf, 500 000 davon sind Syrer. Täglich erhalten die Behörden bis zu 800 Asylanträge.
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Die Migrationskrise koste das Land pro Jahr bis zu 300 Mio USD, wobei die von der EU gewährte Hilfe für deren Bewältigung nicht ausreiche.
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Es liegt auf der Hand, dass die Begehrlichkeiten der ägyptischen Regierung angesichts des 6 Mrd.-Volumens mit der Türkei zunehmen und man mit diplomatisch wohlgesetzter Rhetorik ebenfalls signifikante Finanzhilfen einfordern möchte.
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Längst ist Ägypten zur Drehscheibe professioneller Schleuserorganisationen geworden, die mittels umgebauter Fischerboote mit Kapazitäten bis zu 1000 Kreuzfahrer dem Seetourismus nach Italien mit Unterstützung des EU-Fährdienstes eine zweifelhafte Konjunktur bescheren.
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Fabrice Leggeri, Chef der EU-Grenzschutzagentur Frontex, erwartet für das laufende Jahr mindestens 1000 solcher „dolce-vita“-Touren.
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Die daraus in den italienischen Zielgebieten entstehenden Herausforderungen hinsichtlich Handling, Unterbringung, Versorgung und Transithilfen machen die Renzi-Regierung zu einem willkommenen Fürsprecher für Ägyptens milliardenschweres Geschäftsmodell, welches letztlich durch deutsche und europäische Steuerzahler zu finanzieren sein wird.
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Folgerichtig werden die schon bisher bekannten Forderungen nach Schließung nationaler Grenzen lauter, was angesichts soziopathischer Haltungen gewisser Politfiguren nicht nur die human-fundamentalen Gräben innerhalb der Gesellschaft vertiefen wird, eine Entwicklung, die den weiterhin ungehinderten Zugang der Politakrobaten zu den leckeren Fleischtöpfen gefährdet, sondern auch breitere und vertiefende nationale Diskussionen hinsichtlich durchaus vorstellbarer, weiterer EU-Austrittsreferenden befeuert.
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Brüsseler Taschenspielertricks, die darauf angelegt sind, genau dieses Horrorszenario zu verhindern, werden die Fliehkräfte weiter verstärken, was insbesondere auf das neu erwachte Selbstbewusstsein Britanniens zurückzuführen sein könnte.
Gerade erst ließ die Premierministerin Theresa May klar stellen, dass Großbritannien eine Beibehaltung der Freizügigkeit für EU-Bürger nach dem Austritt nicht akzeptieren werde und untermauerte diese beinharte Verhandlungsposition mit der Ankündigung, den Austritt aus der EU zu einem Erfolg für das vereinigte Königreich machen zu wollen.
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Dabei schrieb sie realitätsfernen Brexit-Zweiflern ins Stammbuch, dass es kein zweites Referendum geben werde und erteilte denkbaren Versuchen, durch die Hintertür den Zugang zur EU zu behalten, eine deutliche Absage. Sie fügte hinzu, dass es auch keinen entsprechenden Parlamentsbeschluss, der über den Austritt entscheiden soll, geben werde und unterstrich, dass innerhalb ihres Kabinetts Einigkeit darüber vorliege, dass es allein die Entscheidung der Regierung ist, wann das Austrittsgesuch gestellt wird.
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Es ist davon auszugehen, dass die weitere Vorgehensweise der Briten von anderen EU-Mitgliedern mit größter Aufmerksamkeit verfolgt wird, um zu gegebener Zeit den von vernunftbezogenem Zorn getragenen Willen der eigenen Bevölkerung durchzusetzen.
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Die bevorstehenden Ereignisse der nächsten Tage und Wochen, sei es in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Frankreich, Italien und insbesondere im „Land of the free“ werden Richtung und Intensität und damit die Zukunft jener finsteren Gestalten vorgeben, die Regieanweisungen folgend über Jahrzehnte Schritt für Schritt versuchten, mit List und Tücken aus der Brüsseler Macht-Operette unumkehrbare demokratiefeindliche Interessen, die man nur zu gerne als alternativlos bezeichnete, zu verfolgen.
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All jenen und auch künftigen Politikern sei hinter die Ohren geschrieben, worauf es bei einem Politiker wirklich ankommt:
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Papst Benedikts XVI. führte dazu am 22. September 2011 bei seiner Rede im Deutschen Bundestag aus:
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„Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein. Die Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen.
Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, der ihm überhaupt die Möglichkeit politischer Gestaltung eröffnet.
Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet.
Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit.“
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Anschließend erinnerte der Papst an einen Ausspruch des heiligen Augustinus ..
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„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“
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.. und erntete wohlgefälligen Applaus des Auditoriums, wobei die Frage offen bleibt, ob die Botschaft wirklich verstanden wurde !
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Angesichts ständig erlebbarer vieler kleiner und größerer politischer Nadelstiche hätte es an der Stelle eines Schelms bedurft, der jeden Einzelnen der Claqueure befragt hätte, ob bei jeder Abstimmung der Maßstab der Gerechtigkeit tatsächlich eingehalten wurde.
Leider waren zu dieser feierlichen Veranstaltung keine Schelme geladen 🙂
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Es bleibt also abzuwarten, ob und wie sich die Verantwortlichen angesichts eines weiteren zu erwartenden Schubs von Schutz- und Schatzsuchenden der (Um)Deutungshoheit sowohl des Maßstabes der Gerechtigkeit als auch geltenden Rechts erneut bemächtigen.
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Ihr Oeconomicus
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Cameron tritt ab !
Veröffentlicht: 24. Juni 2016 Abgelegt unter: (3) - DRITTER TEIL - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197), AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), BREXIT - Folgen und Wechselwirkungen, Brexit-Referendum (23.06.2016), ENGLAND (UK), EU-Austritt (Art. 50), EU-Rechtsakte - Rechtsetzung der Europäischen Union, Kapitel 2 - Das Niederlassungsrecht (Art. 49 - 55), Premier David Cameron (11.Mai 2010-Rücktritt: 13.Juli 2016), United Kingdom - Juni 2016, Volksabstimmung - Plebiszit - Bürgerreferendum Ein Kommentar.
Cameron tritt ab !
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Der britische Premier David Cameron hat für Oktober seinen Rücktritt angekündigt.
Damit zog er die Konsequenzen aus seiner Niederlage beim Referendum für einen EU-Austritt.
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Obgleich Camerons Rücktritt absehbar war, gebührt ihm uneingeschränkter Respekt für diese zeitnahe, faire Entscheidung.
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Damit nimmt er auch Druck aus dem Kessel und entgeht den sicher noch zu erwartenden Vorwürfen paranoid anmutender Euroholiker, das Referendum initiiert zu haben.
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Bis Oktober bleibt ihm also noch ein wenig Zeit, das Votum der Briten, welches er ausdrücklich anerkannte, nach Artikel 50 AEUV umzusetzen.
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Es wäre höchst erfreulich wenn Camerons Entscheidung eine beispielgebende Wirkung entfalten könnte und bei manchen EU-Borderlinern ähnliche Überlegungen auslösen würde.
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Zur Einstimmung auf ein solches Rendezvous mit der Wirklichkeit sei an Bob Dylans „It’s All Over Now, Baby Blue“ (Lyrics und daraus abgeleitet: Sense! – Eine deutsche Satire) erinnert:
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Naja, ein wenig ketzerische Träumerei wird doch wohl erlaubt sein 🙂
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Ihr Oeconomicus
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Bedürftige Franzosen unerwünscht
Veröffentlicht: 20. Februar 2014 Abgelegt unter: Beschäftigung - Soziales und Integration, FRANKREICH, Titel IV - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 45 - 66) | Tags: BELGIEN, Freizügigkeit, Zuwanderung Hinterlasse einen KommentarNicht nur die Schweiz hat mit ihrem Volksentscheid vom 9. Februar gegen eine weitere Zuwanderung aus der Europäischen Union das in der EU geltende Prinzip der Freizügigkeit verletzt.
Auch in Mitgliedsländern selbst werden die seit 2004 geltenden Bestimmungen zunehmend umgangen – zumindest steigt die Zahl der Versuche, „lästige“ EU-Bürger wieder loszuwerden. Und das betrifft längst nicht mehr nur Rumänen, Bulgaren oder von dort stammende Roma-Familien, die regelmäßig – und zum Teil zu Unrecht – als erste genannt werden.
In Belgien etwa sind es immer öfter auch Franzosen, die ausgewiesen werden.
[…]
arte.tv
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Freizügigkeit – EU Bürger
Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerter Grundsatz, dessen Umsetzung durch abgeleitetes EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gewährleistet wird. EU-Bürgern steht es demnach zu,
- in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,
- dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre,
- zu diesem Zweck dort zu wohnen,
- selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben,
- hinsichtlich Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und aller anderen Sozialleistungen und Steuervorteile genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes.
Bei EU-Bürgern können bestimmte Ansprüche des Kranken- und Sozialversicherungsschutzes auf die Systeme des Landes übertragen werden, in dem sie Arbeit suchen (siehe Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit).
Gewährleistet ist die Freizügigkeit von Arbeitnehmern generell auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, d. h. in Island, Liechtenstein und Norwegen.
In bestimmten Berufen können die in einem EU-Land erworbenen beruflichen Qualifikationen auch in den anderen Ländern anerkannt werden (siehe gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen).
Durch die Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU werden die Rechte von Personen geschützt, die in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zu- und abwandern.
Wer kann diese Freiheiten in Anspruch nehmen?
- Arbeitssuchende, also EU-Bürger, die zwecks Stellensuche in ein anderes EU-Land ziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten.
- EU-Bürger, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, nachdem sie im Ausland gearbeitet haben.
- Familienangehörige der oben genannten Personen.
Für Personen, die sich selbstständig machen möchten, für Studierende, Rentner und andere Nichterwerbstätige können leicht abweichende Regelungen gelten. Nähere Informationen zu diesen Personengruppen finden sich auf Ihr Europa.
Welche Beschränkungen gibt es?
- Die hier beschriebenen Rechte gelten für Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit zwecks Erwerbstätigkeit ausüben möchten.
- Es gibt sowohl Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gesundheit als auch Beschränkungen im Bereich der Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
- Für Bürger aus Kroatien können zeitweilige Beschränkungen gelten.
Prof. Dr. Wilhelm Hankel: Einführung in mein Buch – „Die Eurobombe wird entschärft“
Veröffentlicht: 22. April 2013 Abgelegt unter: Buch-Tipps & Literatur-Empfehlungen, Titel IV - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 45 - 66), Wilhelm Hankel, Wilhelm Hankel: Die Euro-Bombe wird entschärft | Tags: Alt-Schulden, Art. 66 AEUV, BIP, EFSF, ELA, ESM, Euro-System, EZB, Geldschöpfung, Goldstandard, Greshamsches Gesetz, Inflation, Kapitalexporte, Lohnkosten, monetäre Staatsfinanzierung, Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Target, Währungswettbewerb, Zahlungsbilanzkredite, Zypern-Krise Hinterlasse einen Kommentar„Die Eurobombe wird entschärft“
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1. Die Ursachen der EU-Krise: Leistungsbilanzdefizite oder Lohnkostenexplosion? – Wissenschaftliche Glasperlenspiele.
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Der Theoretiker-Streit um die Ursachen der Eurokrise kreist um ein Henne-Ei-Problem. Geht die Zerreißprobe der Einheitswährung auf die chronischen Leistungsbilanzdefizite der Euro-Randstaaten (Portugal, Spanien, Italien, Griechenland etc.) zurück, oder sind diese die Folge von deren (dazu paralleler) Stücklohnkosten-Inflation?
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Das eine bedingt das andere: Ohne die intern (real) falschen Wechselkurse der Euro-Staaten (die einen sind unter-, die anderen überbewertet) gäbe es weder die auf Dauer „unfinanzierbaren“ Diskrepanzen der Leistungsbilanz-Salden (extreme Defizite der einen, Überschüsse der anderen) noch die Finanz-Ressourcen für die (realwirtschaftlich) die Produktivität übersteigenden Lohnkosten-Exzesse.
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Beides wird („simultan“) von Außen finanziert – in der ersten Euro-Phase geschah es über die Finanzmärkte (Kredite und Kapitalexporte der Überschussländer), inzwischen geschieht es „monetär“: über die eskalierenden „Liquiditätshilfen“ (ELA,TARGET, EFSF, ESM usw.) der EZB.
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Die EZB mit ihren Hilfsorganen ist zum „regionalen IWF“ mutiert, – nur dass letzterer seine Mittel nicht „schöpft“, sondern aus den Einlagen (Quoten) seiner Mitgliedsländer bezieht, während die EZB ihre „Zahlungsbilanzkredite“ aus eigener Geldschöpfung finanziert: Inflation produziert statt zu bekämpfen!
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Beides: Tiefrote Leistungsbilanzen und vom Produktivitäts-Maßstab abweichende Lohnentwicklung wären unmöglich – gäbe es (nationalen) Währungswettbewerb und einen marktgerechten Anpassungszwang für die Wechselkursbildung. Und keine den Anpassungs-Druck für Wechselkurse und Löhne aufhebende grenzen- und uferlose Zahlungsbilanz-Kredite seitens der EZB!
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Die drei Stoßrichtungen („ Ziele“) der Euro-Reform, die der Wissenschaftler-Streit unnötigerweise vernebelt, sind daher:
- Zurück zu Währungswettbewerb und nationalen Währungen,
- Wiederherstellung marktgerechter Wechselkurse mit Abwertungszwang für inflationäre Defizitländer und
- Verzicht der EZB auf Zahlungsbilanz- und darin involvierte Budget-Kredite („monetäre Staatsfinanzierung“).
Für alle drei Ziele besteht Handlungsbedarf und –zwang. Doch die Frage ist: Lassen sie sich umsetzen? Und wie rasch? Denn die „Lebenserwartung“ der gegenwärtigen Euro-Union ist wegen akuter Krisen-Eskalationsgefahr begrenzt.
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2. Die akute Krisen- und Zerfalls-Gefahr der Euro-Zone geht allein vom Finanzsektor aus
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Die Zypern-Krise deckt ein bislang tot geschwiegenes finanzielles Struktur-Problem der Euro-Zone gnadenlos auf: die Überdehnung des Bank-Sektors (Europas „overbanking“)
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Die Bankbilanz-Volumina der Euro-Länder übersteigen (im Gegensatz zu den USA) die realen Wirtschaftsleistungen (gemessen am BIP) bei weitem, am dramatischsten in Mini-Volkswirtschaften ohne industriellen Kern: Luxemburg, Malta, Zypern; außerhalb der EU in der Schweiz.
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Am Rande der Euro-Zone hat sich ein Gürtel wirtschaftlich schwacher Volkswirtschaften mit hypertrophiertem Bank-Sektor gebildet, der selber nicht in der Lage (zu „unterkapitalisiert“ ) ist, um sich im Krisenfall zu helfen. (In Luxemburg übersteigt das Bilanzvolumen der dort domizilierenden Banken das BIP um 2.100 Prozent. Weniger als 15% der lokal verdienten Einkommen stammen aus realer Wertschöpfung und Arbeit). Fälle wie Zypern werden sich wiederholen und bedrohen in letzter Konsequenz die weltweite Liquidität des Euro und des europäischen Kapitalverkehrs (Art. 66 AEUV). Das Euro-Krisenmanagement setzt auf Kapitalverkehrs-Kontrollen als „Lösung“. Der Euro mutiert statt zur „zweiten D-Mark“ zur „zweiten Mark der DDR“.
Mikroökonomisch angelegte Instituts-Lösungen (à la Basel oder der Ausbau der EZB zur Bankenaufsichts-Behörde) reichen zur Krisenabwehr nicht aus – und sind überdies erst auf lange Sicht einsatzbereit..
Das oben skizzierte Programm muss daher durch die Wiederherstellung nationaler „ Feuerwehrfonds“ mit nationalen Zentralbanken als „lender of inexhaustable resorts“ gegen finanzielle Flächenbrände (à la 1930er Jahre) ergänzt und zusätzlich abgesichert werden.(Ein Punkt auf den der Verf. schon in der Verfassungsklage von 1998 hingewiesen hatte)
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Wie sieht (oder sähe) ein solches den obigen Erfordernissen angepasstes Euro-System aus? Es wird in meinem Buch vorgestellt und begründet.
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3. Der Euro kann durch nationale Währungen nur ergänzt, nicht er-setzt werden. Ein Euro als ECU II würde zum „Goldstandard ohne das gelbe Metall“
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Vorbemerkungen:
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– Ein ersatzloses Streichen des Euro stürzt Europa in das größte Währungs- und Finanzchaos seit Untergang des Römischen Reiches. Der Block der aufgelaufenen Schulden und Vermögen in Euro (annähernd 12 bis 13 Billionen Euro, vier deutsche BIP) kann weder 1:1 (in alten Umrechnungskursen) zurück gerechnet, noch durch Abwertung in den neuen (alten) Währungen „aufgewertet“ (verteuert) werden. Deswegen muss für die Alt-Schulden-Regelung in Euro entweder eine europäische oder nationale „Bad-Bank-Lösung“ gefunden werden.
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– Die EZB hat als „europäische Bundesbank“ auf der ganzen Linie versagt. Daher kann sie weder als „ultimativer lender of liquidity“ beibehalten noch als „IWF der Euro-Zone“ fortgeführt werden. Unter beiden Prämissen ergibt sich für die Euro-Zone – sie ist beides: sowohl „nicht-optimaler“ wie „staatenloser“ Währungsraum (denn Brüssels zentralistischer Super-Staat ist aus politischen, rechtlichen wie ökonomischen Gründen abzulehnen) – eine durchaus funktionsfähige Währungsverfassung mit folgenden Elementen:
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– Euro und jeweils nationale Währung bilden in jedem Euro-Staat ein „duales Währungssystem“. Der zu Beginn zwischen beiden „gesetzlichen Zahlungsmitteln“ (am Einführungstag) festgelegte Umrechnungskurs ist und bleibt jedoch ein „monetärer Marktpreis“ und steht unter dem Diktat der Markt-Bewertung. Ein (monetär wie budgetär) „zu expansives“ Euro-Land gerät dadurch marktgesetzlich unter Abwertungs-Druck.
– Die EZB emittiert Euro nur gegen den Ankauf nationaler Währungen zu Markt-Bedingungen: sie sanktioniert damit den Abwertungs-Druck und verzichtet auf jede „Flutung“ mit Euro. (Liquiditäts-Hilfen à la ELA, TARGET usw. sind allein unter in ihrem Statut zu definierenden „Not- und Ausnahmefällen“ erlaubt.).
Unter diesen Bedingungen können inflatorische Prozesse (und Exzesse) nur von den nationalen Zentral- und Geschäftsbanken ausgehen (Die Gesamt-Geld-Mengen im Euro-System bleibt konstant und kann nur über Kredite konjunkturell „atmen“). Inflatorische Alleingänge einzelner Euro-Länder werden vom Markt durch Abwertung und Zinserhöhung „bestraft“; ihr Ansteckungseffekt auf andere Länder tendiert gegen Null.
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4. Welches sind die Vorteile des neuen (€+)-Systems?
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1. Das „Greshamsche Gesetz“ gilt wieder. Bürger und Anleger entscheiden, in welcher Währung sie sparen und ausgeben. Der (neue) Euro würde automatisch zum stabilsten, weil abwertungs-sicheren Geld Europas: Alle nationalen Währungen können (und müssen!) zum Euro abwerten. Der Euro würde zum „Gold ohne das gelbe Metall“.
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2. Europas Währungsgraben zwischen Euro- und Nicht-Euro-Ländern verschwindet. Nicht-Euro-Länder mit eigener Währung (Schweiz, Russland, Norwegen) könnten der EU und neuen Euro-Zone beitreten. Dasselbe gilt für alle WKII-Länder innerhalb der (alten) Euro-Zone.
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3. Selbstverschuldete nationale Währungs- und Finanz-Krisen (à la Zypern und demnächst andere) bleiben nationale Krisen und gefährden nicht mehr den Euro. Der Euro wird endlich, was er werden sollte: ein global sicheres und akzeptiertes Geld – sicherer als der US-Dollar.
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4. Die Euro-Alt-Schulden-Regelung – entweder über nationale „ Bad-Banks“ oder die bewährten Alt-Schulden – „Clubs“ unter Aufsicht des IWF (Pariser und Londoner Club) – befreien die heutigen Krisen-Länder (Griechenland & Co) von ihrer unzumutbaren (und politisch explosiven „Selbst-Kasteiung“. Sie erhalten über die Bad Bank-Lösung für ihre Alt-Euro-Schulden sowohl Zeit für eine Schuldenstreckung sowie die Chance der Schuldenstreichung („haircut“): Es wäre die die Beendigung ihrer Dauer-Krise. Die EU würde wieder an Zusammenhalt und Attraktivität gewinnen.
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5. Last but not least: Die akute Gefahr, dass die Euro-Staaten über die eskalierende Kapitalflucht in „totes Kapital“ (Gold, Immobilien, Alt-Aktien, Auslandsanlagen) wertvolles Wachstums- und Innovations-Potential verlieren, wäre gebannt. Die EU würde wieder zum dynamischen Akteur auf der Weltwirtschafts-Bühne, eine Rolle, die sie seit der Euro-Krise nicht mehr spielt.
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